Nationalrat will Abfallsünder nicht bestrafen

Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbands vom 16. Juni 2016
Nationalrat will Abfallsünder nicht bestrafen
Seit mehreren Jahren engagiert sich der Schweizer Bauernverband in Zusammenarbeit mit der
Interessengemeinschaft Saubere Umwelt für weniger Abfall auf Wiesen, Weiden und Ackerland.
Tafeln, Plakate, Broschüren, nationale Aufräumtage und Ausstellungsmodule – all das gibt es
bereits und dennoch wird das Problem nicht weniger. SBV-Direktor und Nationalrat Jacques
Bourgeois reichte daher im März 2013 eine parlamentarische Initiative für eine nationale Grundlage für Litteringbussen ein, deren Umsetzungsvorschlag der Nationalrat heute unverständlicherweise ablehnte. Damit die Leute ihr Verhalten ändern, muss klar sein, dass Littering weder
in der Stadt noch auf dem Land geduldet wird und gebüsst werden kann.
Gedankenlos weggeworfene Abfälle – das so genannte Littering – entlang von viel benutzten Strassen und Wegen machen den Bauernfamilien das Leben schwer. Sackweise müssen sie leere Getränke-, Essens- oder Zigarettenverpackungen zusammenlesen, bevor sie ihre Wiesen mähen oder ihre Felder ernten können. Das Einsammeln erfordert nicht nur viel Zeit, es kann sich auch zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickeln. Harte
Fremdkörper in Kulturen, die als Tierfutter oder Einstreu genutzt werden, gefährden die Tiergesundheit und
machen die Maschinen kaputt.
Weil Littering auch im ländlichen Raum zunehmend zum Problem wird, startete der Schweizer Bauernverband
(SBV) vor drei Jahren in Zusammenarbeit mit der IG Saubere Umwelt (IGSU) eine Anti-Littering-Kampagne. Dazu
gehören aktuell diverse Instrumente zur Sensibilisierung: Verschiedene Tafeln, Plakate, eine Minibroschüre sowie ein Ausstellungselement. Zudem beteiligte sich die Landwirtschaft jeweils am nationalen, von der IGSU organisierten Clean-Up-Day im September.
Als weitere Massnahme reichte der SBV-Direktor und Nationalrat Jacques Bourgeois eine parlamentarische Initiative ein, die eine nationale Gesetzesgrundlage für festgelegte Mindestbussen verlangte – mit dem Ziel, damit
das Unrechtbewusstsein bei den „Litterern“ zu schärfen und Vergehen schweizweit büssen zu können. Die Bundesämter für Umwelt und Justiz erarbeiteten daraufhin einen Umsetzungsvorschlag, der heute aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Nationalrat abgelehnt wurde. Er beinhaltete eine Anpassung des nationalen Umweltgesetzes, so dass das nicht korrekte Entsorgen von Alltagsabfällen als Zuwiderhandlung mit bis zu 300 Franken gebüsst werden kann.
Der SBV ist nach wie vor überzeugt, dass nur eine Gesetzesanpassung und Bussen helfen, das Unrechtbewusstsein in der Gesellschaft zu schärfen. Er setzt nun auf die Weitsicht der Kantone und Gemeinden, dass sie ihrerseits die Rechtsgrundlage anpassen.
Rückfragen:
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Alexandra Cropt, Leiterin Geschäftsbereich Energie & Umwelt, Tel. 056 462 51 11
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