BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 19. Wahlperiode Drs. 19/ 16. Juni 2016 4 Anfrage in der Fragestunde der Fraktion der SPD Durchsetzung von Straftatbeständen des Gesetzes über das Halten von Hunden Wir fragen den Senat: Mit welchen Auflagen und ggf. Kontrollen stellen Senat und Messegesellschaft sicher, dass bei der Rassehundeausstellung Bremen vom 30/31.07. auf der Bürgerweide bei den geplanten Sonderschauen für American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Staffordshire Bullterrier, deren Handel und Zucht in Bremen verboten sind, die strafrechtlichen Vorschriften des § 7a Abs. 1 Nr. 1 und 2 (Handel mit „gefährlichen Hunden“) des Gesetzes über das Halten von Hunden eingehalten werden? Sükrü Senkal, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD
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