Durchsetzung von Straftatbeständen des Gesetzes über das Halten

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT
Landtag
19. Wahlperiode
Drs. 19/
16. Juni 2016
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Anfrage in der Fragestunde der Fraktion der SPD
Durchsetzung von Straftatbeständen des Gesetzes über das Halten von
Hunden
Wir fragen den Senat:
Mit welchen Auflagen und ggf. Kontrollen stellen Senat und Messegesellschaft
sicher, dass bei der Rassehundeausstellung Bremen vom 30/31.07. auf der
Bürgerweide bei den geplanten Sonderschauen für American Staffordshire
Terrier, Bull Terrier und Staffordshire Bullterrier, deren Handel und Zucht in
Bremen verboten sind, die strafrechtlichen Vorschriften des § 7a Abs. 1 Nr. 1
und 2 (Handel mit „gefährlichen Hunden“) des Gesetzes über das Halten von
Hunden eingehalten werden?
Sükrü Senkal, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD