Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission verabschiedet zweite Empfehlung mit Schritten zur Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland Brüssel, 15. Juni 2016 Die Kommission hat heute ihre zweite Empfehlung zu den spezifischen Maßnahmen angenommen, die von Griechenland zur vollständigen Umsetzung der EU-Asylstandards und für eine bessere Bewältigung der Flüchtlingskrise zu treffen sind. Heute hat die Kommission ihre zweite Empfehlung zu den spezifischen Maßnahmen angenommen, die Griechenland treffen muss, um die EU-Asylstandards vollständig umzusetzen, die Flüchtlingskrise besser bewältigen zu können und möglicherweise die Überstellungen von Asylsuchenden aus anderen Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Dublin-Verordnung wieder aufzunehmen. In der Empfehlung wird festgestellt, dass Griechenland trotz der schwierigen Lage, in der sich das Land befindet, seit Annahme der ersten Empfehlung im Februar kontinuierliche Anstrengungen unternommen hat, um sein Asylsystem zu verbessern. So hat Griechenland unter anderem die Gesamtaufnahmekapazität und die Kapazität des griechischen Asyldienstes erhöht, einen Rahmen für unentgeltliche Rechtsberatung geschaffen und neue Rechtsbehelfsbehörden eingerichtet. Allerdings müssen noch erhebliche Fortschritte erzielt werden, bevor die Überstellungen nach Griechenland auf der Grundlage der DublinVerordnung wie geplant Ende des Jahres wieder aufgenommen werden können. Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „ Obwohl die Herausforderungen und der Druck infolge der Migrationskrise in den vergangenen Monaten nicht nachgelassen haben, hat Griechenland bei der Verbesserung seines Asylsystems und der Bedingungen für Migranten und Flüchtlinge unbestreitbare Fortschritte erzielt. Die Kommission wird Griechenland gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, die hohe Zahl von Asylsuchenden in Griechenland in angemessener Weise zu bewältigen, so dass Griechenland in der Lage sein wird, schrittweise wieder zum Dublin-System zurückzukehren.“ Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Überstellungen nach Griechenland als erfüllt zu betrachten sind, obliegt den Behörden der Mitgliedstaaten, die dabei der Kontrolle der nationalen und europäischen Gerichte unterliegen. Die Empfehlung der Kommission ist ein Fahrplan, der die Schritte enthält, die Griechenland unternehmen muss, damit sein Asylsystem reibungslos funktioniert und das Land die Vorgaben des europäischen Dublin-Systems voll erfüllt. In der heute angenommenem Empfehlung wird festgestellt, dass die griechischen Behörden seit der Annahme der ersten Empfehlung mit Unterstützung der Kommission, des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen kontinuierliche Anstrengungen zur Verbesserung der Funktionsweise des Asylsystems unternommen haben, um den aufgezeigten Bedenken zu begegnen. Mit finanzieller Unterstützung der Kommission hat Griechenland seine Gesamtaufnahmekapazität sowohl für irreguläre Migranten als auch für Personen, die internationalen Schutz beantragen, deutlich erhöht und Fortschritte bei der Einrichtung regionaler Asylbüros und der Einstellung von mehr Personal für den griechischen Asyldienst erzielt, um die Bearbeitungskapazitäten zu erhöhen. Der griechische Asyldienst verfügt nun über doppelt so viele Mitarbeiter wie im Jahr 2015, und im Hinblick auf den erheblichen Rückstand bei der Bearbeitung von Asylanträgen wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Gleichzeitig stellt die derzeitige Flüchtlings- und Migrationskrise eine enorme Belastung für das griechische Asyl- und Migrationssystem dar, da Griechenland das wichtigste Ersteinreiseland der östlichen Mittelmeerroute ist. Seit dem Inkrafttreten der Erklärung EU-Türkei ist die Zahl der pro Tag ankommenden Flüchtlinge zwar deutlich zurückgegangen, aber gleichzeitig wurden Griechenland auch neue Zuständigkeiten übertragen. In der heute angenommenen Empfehlung werden die konkreten Schritte aufgezeigt, die Griechenland unternehmen muss, um wieder zum Dublin-System zurückzukehren. Dabei soll sich Griechenland vorrangig auf folgende Maßnahmen konzentrieren: - Einrichtung geeigneter dauerhafter und vorübergehender offener Aufnahmeeinrichtungen und Gewährleistung angemessener Aufnahmebedingungen in all diesen Einrichtungen, unter anderem durch Sicherstellung des Zugangs Minderjähriger zu Bildung; - Gewährleistung eines effektiven Zugangs zum Asylverfahren, unter anderem durch Sicherstellung einer angemessen Personalausstattung und Organisation des griechischen Asyldienstes; - unverzügliche Einrichtung der neuen Rechtsbehelfsbehörde und Sicherstellung einer angemessener Personalausstattung, damit sie alle anhängigen und künftigen Rechtsbehelfe bearbeiten kann; - Gewährleistung eines in der Praxis wirksamen Zugangs zu unentgeltlicher Rechtsberatung; - Aufbau von Strukturen für schutzbedürftige Antragsteller wie unbegleitete Minderjährige, unter anderem durch die unverzügliche Einrichtung eines geeigneten Vormundschaftssystems. In der Empfehlung wird Griechenland ersucht, Ende Juni und danach monatlich über die erzielten Fortschritte und über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die die griechischen Behörden zur Behebung der Unzulänglichkeiten ihres Asylsystems ergreifen. Die Kommission wird im September über die von den griechischen Behörden erzielten Fortschritte Bericht erstatten und ihre spezifischen Empfehlungen entsprechend aktualisieren. Letztlich besteht das Ziel darin, dass Griechenland zum Dublin-System zurückkehrt und die Überstellungen bis spätestens Ende Dezember entsprechend dem Fahrplan der Kommission „Zurück zu Schengen“ wieder aufgenommen werden. Hintergrund Das Gemeinsame Europäische Asylsystem kann nur funktionieren, wenn im Einklang mit den gemeinsam beschlossenen Regeln eine reale Möglichkeit besteht, Asylsuchende in das Land zurückzuüberstellen, in dem sie erstmalig EU-Boden betreten haben. Seit 2011 dürfen die Mitgliedstaaten aufgrund zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in denen systemische Mängel des griechischen Asylsystems aufgezeigt wurden, keine Überstellungen nach Griechenland auf der Grundlage der Dublin-Verordnung mehr vornehmen. Am 10. Februar hat die Kommission eine an Griechenland gerichtete Empfehlung zu den Sofortmaßnahmen angenommen, die von Griechenland im Hinblick auf die teilweise Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen zu treffen sind. Seit dem EuGH-Urteil von 2011 hat Griechenland einige Verbesserungen vorgenommen und Schritte unternommen, um die Mängel in seinem Asylsystem zu beheben. Die Kommission, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die Mitgliedstaaten haben diese Fortschritte eng begleitet. Die Europäische Kommission hat Griechenland umfangreiche Mittel bereitgestellt, um das Land bei seinen Anstrengungen zu unterstützen, sein Asylsystem an EU-Standards anzugleichen. Seit Anfang 2015 hat Griechenland insgesamt 262 Mio. EUR an Soforthilfe aus den Fonds im Bereich Inneres (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem Fonds für die innere Sicherheit (ISF)) erhalten. Die Unterstützung wurde entweder direkt den griechischen Behörden oder über Agenturen der Union oder über in Griechenland tätige internationale Organisationen bereitgestellt. Diese Mittel sollen dazu beitragen, die Kapazitäten der griechischen Behörden zur Registrierung von Migranten und zur Bearbeitung von deren Asylanträgen zu erhöhen und die Bedingungen für besonders schutzbedürftige Migranten zu verbessern sowie die Registrierungs- und Asylverfahren durch zusätzliche Humanressourcen, eine bessere IT-Infrastruktur, mehr Dolmetscher und einen besseren Zugang zu Informationen zu unterstützen. Diese Soforthilfe wird zusätzlich zu den 509 Mio. EUR gewährt, die Griechenland bereits für den Zeitraum 2014-2020 für seine nationalen Programme aus den AMIF- und ISF-Fonds erhält. Somit ist Griechenland von allen EU-Mitgliedstaaten das Land, das die meisten Mittel aus den Fonds im Bereich Inneres erhält. Weitere Informationen Zweite Empfehlung zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Dublin-Verordnung zu treffen sind FACTSHEET: Managing the refugee crisis: EU financial support to Greece Pressemitteilung: Zurück zu Schengen: Kommission schlägt Fahrplan für vollständige Wiederherstellung des Schengen-Systems vor IP/16/2182 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Tim McPHIE (+ 32 2 295 86 02) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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