Kommission verabschiedet zweite Empfehlung mit

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission verabschiedet zweite Empfehlung mit Schritten zur
Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Griechenland
Brüssel, 15. Juni 2016
Die Kommission hat heute ihre zweite Empfehlung zu den spezifischen Maßnahmen
angenommen, die von Griechenland zur vollständigen Umsetzung der EU-Asylstandards und
für eine bessere Bewältigung der Flüchtlingskrise zu treffen sind.
Heute hat die Kommission ihre zweite Empfehlung zu den spezifischen Maßnahmen angenommen, die
Griechenland treffen muss, um die EU-Asylstandards vollständig umzusetzen, die Flüchtlingskrise
besser bewältigen zu können und möglicherweise die Überstellungen von Asylsuchenden aus anderen
Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Dublin-Verordnung wieder aufzunehmen. In der Empfehlung
wird festgestellt, dass Griechenland trotz der schwierigen Lage, in der sich das Land befindet, seit
Annahme der ersten Empfehlung im Februar kontinuierliche Anstrengungen unternommen hat, um sein
Asylsystem zu verbessern. So hat Griechenland unter anderem die Gesamtaufnahmekapazität und die
Kapazität des griechischen Asyldienstes erhöht, einen Rahmen für unentgeltliche Rechtsberatung
geschaffen und neue Rechtsbehelfsbehörden eingerichtet. Allerdings müssen noch erhebliche
Fortschritte erzielt werden, bevor die Überstellungen nach Griechenland auf der Grundlage der DublinVerordnung wie geplant Ende des Jahres wieder aufgenommen werden können.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte dazu: „
Obwohl die Herausforderungen und der Druck infolge der Migrationskrise in den vergangenen Monaten
nicht nachgelassen haben, hat Griechenland bei der Verbesserung seines Asylsystems und der
Bedingungen für Migranten und Flüchtlinge unbestreitbare Fortschritte erzielt. Die Kommission wird
Griechenland gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten weiterhin dabei unterstützen, die hohe Zahl
von Asylsuchenden in Griechenland in angemessener Weise zu bewältigen, so dass Griechenland in der
Lage sein wird, schrittweise wieder zum Dublin-System zurückzukehren.“
Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme der Überstellungen nach
Griechenland als erfüllt zu betrachten sind, obliegt den Behörden der Mitgliedstaaten, die dabei der
Kontrolle der nationalen und europäischen Gerichte unterliegen. Die Empfehlung der Kommission ist
ein Fahrplan, der die Schritte enthält, die Griechenland unternehmen muss, damit sein Asylsystem
reibungslos funktioniert und das Land die Vorgaben des europäischen Dublin-Systems voll erfüllt.
In der heute angenommenem Empfehlung wird festgestellt, dass die griechischen Behörden seit der
Annahme der ersten Empfehlung mit Unterstützung der Kommission, des Europäischen
Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO), der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen
kontinuierliche Anstrengungen zur Verbesserung der Funktionsweise des Asylsystems unternommen
haben, um den aufgezeigten Bedenken zu begegnen.
Mit finanzieller Unterstützung der Kommission hat Griechenland seine Gesamtaufnahmekapazität
sowohl für irreguläre Migranten als auch für Personen, die internationalen Schutz beantragen, deutlich
erhöht und Fortschritte bei der Einrichtung regionaler Asylbüros und der Einstellung von mehr Personal
für den griechischen Asyldienst erzielt, um die Bearbeitungskapazitäten zu erhöhen. Der griechische
Asyldienst verfügt nun über doppelt so viele Mitarbeiter wie im Jahr 2015, und im Hinblick auf den
erheblichen Rückstand bei der Bearbeitung von Asylanträgen wurden erhebliche Fortschritte erzielt.
Gleichzeitig stellt die derzeitige Flüchtlings- und Migrationskrise eine enorme Belastung für das
griechische Asyl- und Migrationssystem dar, da Griechenland das wichtigste Ersteinreiseland der
östlichen Mittelmeerroute ist. Seit dem Inkrafttreten der Erklärung EU-Türkei ist die Zahl der pro Tag
ankommenden Flüchtlinge zwar deutlich zurückgegangen, aber gleichzeitig wurden Griechenland auch
neue Zuständigkeiten übertragen.
In der heute angenommenen Empfehlung werden die konkreten Schritte aufgezeigt, die Griechenland
unternehmen muss, um wieder zum Dublin-System zurückzukehren. Dabei soll sich Griechenland
vorrangig auf folgende Maßnahmen konzentrieren:
- Einrichtung geeigneter dauerhafter und vorübergehender offener Aufnahmeeinrichtungen und
Gewährleistung angemessener Aufnahmebedingungen in all diesen Einrichtungen, unter anderem
durch Sicherstellung des Zugangs Minderjähriger zu Bildung;
- Gewährleistung eines effektiven Zugangs zum Asylverfahren, unter anderem durch
Sicherstellung einer angemessen Personalausstattung und Organisation des griechischen
Asyldienstes;
- unverzügliche Einrichtung der neuen Rechtsbehelfsbehörde und Sicherstellung einer angemessener
Personalausstattung, damit sie alle anhängigen und künftigen Rechtsbehelfe bearbeiten kann;
- Gewährleistung eines in der Praxis wirksamen Zugangs zu unentgeltlicher Rechtsberatung;
- Aufbau von Strukturen für schutzbedürftige Antragsteller wie unbegleitete Minderjährige, unter
anderem durch die unverzügliche Einrichtung eines geeigneten Vormundschaftssystems.
In der Empfehlung wird Griechenland ersucht, Ende Juni und danach monatlich über die erzielten
Fortschritte und über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die die griechischen Behörden zur
Behebung der Unzulänglichkeiten ihres Asylsystems ergreifen. Die Kommission wird im September
über die von den griechischen Behörden erzielten Fortschritte Bericht erstatten und ihre spezifischen
Empfehlungen entsprechend aktualisieren. Letztlich besteht das Ziel darin, dass Griechenland zum
Dublin-System zurückkehrt und die Überstellungen bis spätestens Ende Dezember entsprechend dem
Fahrplan der Kommission „Zurück zu Schengen“ wieder aufgenommen werden.
Hintergrund
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem kann nur funktionieren, wenn im Einklang mit den
gemeinsam beschlossenen Regeln eine reale Möglichkeit besteht, Asylsuchende in das Land
zurückzuüberstellen, in dem sie erstmalig EU-Boden betreten haben. Seit 2011 dürfen die
Mitgliedstaaten aufgrund zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und
des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in denen systemische Mängel des griechischen Asylsystems
aufgezeigt wurden, keine Überstellungen nach Griechenland auf der Grundlage der Dublin-Verordnung
mehr vornehmen.
Am 10. Februar hat die Kommission eine an Griechenland gerichtete Empfehlung zu den
Sofortmaßnahmen angenommen, die von Griechenland im Hinblick auf die teilweise Wiederaufnahme
der Dublin-Überstellungen zu treffen sind. Seit dem EuGH-Urteil von 2011 hat Griechenland einige
Verbesserungen vorgenommen und Schritte unternommen, um die Mängel in seinem Asylsystem zu
beheben. Die Kommission, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen und die Mitgliedstaaten
haben diese Fortschritte eng begleitet.
Die Europäische Kommission hat Griechenland umfangreiche Mittel bereitgestellt, um das Land bei
seinen Anstrengungen zu unterstützen, sein Asylsystem an EU-Standards anzugleichen.
Seit Anfang 2015 hat Griechenland insgesamt 262 Mio. EUR an Soforthilfe aus den Fonds im Bereich
Inneres (Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) und dem Fonds für die innere Sicherheit
(ISF)) erhalten. Die Unterstützung wurde entweder direkt den griechischen Behörden oder über
Agenturen der Union oder über in Griechenland tätige internationale Organisationen bereitgestellt.
Diese Mittel sollen dazu beitragen, die Kapazitäten der griechischen Behörden zur Registrierung von
Migranten und zur Bearbeitung von deren Asylanträgen zu erhöhen und die Bedingungen für besonders
schutzbedürftige Migranten zu verbessern sowie die Registrierungs- und Asylverfahren durch
zusätzliche Humanressourcen, eine bessere IT-Infrastruktur, mehr Dolmetscher und einen besseren
Zugang zu Informationen zu unterstützen.
Diese Soforthilfe wird zusätzlich zu den 509 Mio. EUR gewährt, die Griechenland bereits für den
Zeitraum 2014-2020 für seine nationalen Programme aus den AMIF- und ISF-Fonds erhält. Somit ist
Griechenland von allen EU-Mitgliedstaaten das Land, das die meisten Mittel aus den Fonds im Bereich
Inneres erhält.
Weitere Informationen
Zweite Empfehlung zu den Sofortmaßnahmen, die von Griechenland im Hinblick auf die
Wiederaufnahme der Überstellungen nach der Dublin-Verordnung zu treffen sind
FACTSHEET: Managing the refugee crisis: EU financial support to Greece
Pressemitteilung: Zurück zu Schengen: Kommission schlägt Fahrplan für vollständige
Wiederherstellung des Schengen-Systems vor
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