AGB - Süko GmbH

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB)
für den Verkehr zwischen Unternehmern, Kaufleuten und der öffentlich rechtlichen Hand
1.
Geltungsbereich, abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, Schriftformerfordernis
1.1. Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen gegenüber
12. Eigentumsvorbehalt, Einziehungsermächtigung, Vorausabtretung
12.1. Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und der Erfüllung sämtlicher sonstiger Forderungen, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund gegen
Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs.1 BGB.
den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die von uns gelieferte Ware unser Eigentum.
Sind einzelne Vorschriften ihrem Sinngehalt nach auf die Verwendung zwischen Kaufleuten zugeschnitten, so vereinbaren die Parteien ihre
Der Käufer hat die an uns noch nicht bezahlte Ware durch entsprechende Kennzeichnung kenntlich zu machen.
entsprechende Geltung auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen
Von einer bevorstehenden Pfändung der Ware oder Zugriffen Dritter in sonstiger Weise hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilu ng zu machen.
Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs.1 BGB.
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Anders lautende, insbesondere widersprechende Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des
Käufers (Bestellers) sind für uns nicht verbindlich, es sei denn, sie sind von uns im Voraus ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden.
1.3. Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen gelten unsere Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen auch für alle künftigen
Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. Bestellungen und Annahmeerklärungen, deren Änderung und Ergänzung, sowie sonstige Nebenabreden, die vor oder bei Vertragsabschluss
getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das vereinbarte Schriftformerfordernis kann nicht und zwar auch nicht
Unterlässt er dies, so haftet er für den aufgrund der verspäteten Mitteilung entstandenen Schaden, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass
ihn ein Verschulden an der Verzögerung der Mitteilung nicht trifft oder der Schaden bei rechtzeitiger Mitteilung ebenfalls eingetreten wäre.
12.2. Die Vorbehaltsware darf vom Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur dann weiter veräußert werden, wenn Forderungen aus
dem Weiterverkauf nicht zuvor an Dritte abgetreten worden sind. Die Vorbehaltsware ist beim Weiterverkauf getrennt von anderer Ware zu
berechnen. Die aus der Weiterveräußerung gegen Dritte entstehenden Forderungen werden vom Käufer bereits jetzt zur Sicherheit für unsere
vorstehend bezeichneten Ansprüche in vollem Umfang im Voraus an uns abgetreten, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall
bedarf. Wir nehmen hiermit diese Abtretung an.
durch mündliche Vereinbarung, ferner weder konkludent noch durch Schweigen verzichtet werden, solange dem Schweigen nicht
12.3. Der Käufer ist berechtigt, offene Forderungen auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko selbst einzuziehen, solange er seinen
ausnahmsweise ein Erklärungswert zukommt. In Ermangelung weiterer schriftlicher Vereinbarungen, die vom Käufer zu beweisen sind, gilt die
Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß und termingerecht nachgekommen ist. Unsere Berechtigung, die Forderung selbst
Richtigkeit und Vollständigkeit der getroffenen schriftlichen Vereinbarungen.
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer sei nen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder besteht die Gefahr, dass sich seine Vermögenslage
2.
Vertragsabschluss, Abschlussvollmacht der Reisenden und Vertreter
2.1. Aufträge und Bestellungen des Käufers - auch im Bezug auf Mengen und Preise - werden erst mit Auftragseingang bei der Fa.SüKO, spätestens
jedoch mit Bereitstellung der Ware am Erfüllungsort, wirksam. Der Besteller ist an ein Angebot zwei Wochen lang gebunden, es sei denn, er hat
seine Bindung an das Angebot ausgeschlossen. Nehmen wir eine Bestellung nicht ausdrücklich an, so gilt sie als abg elehnt, solange sich nicht
aus den Umständen (Bereitstellung der Ware, Übergabe) etwas anderes ergibt.
wesentlich verschlechtert, ist er auch ohne Anforderung verpflichtet, uns alle zur Geltendmachung der abgetretenen Ansprüche notwendigen
Auskünfte und Unterlagen zu geben und auf unser Verlangen hin die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben. Er darf die Zahlung an sich
solange nicht verlangen, solange er unsere Ansprüche nicht vollständig befriedigt hat.
12.4.Stellt der Käufer nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird
über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist er auf unser Verlangen hin zur sofortigen Herausgabe des noch in unserem Eigentum
2.2. Unsere Reisenden und Handelsvertreter haben keine Vertretungsmacht zum Abschluss von Verträgen. Diese vermittelten Geschäfte werden
stehenden Kaufgegenstandes verpflichtet. Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere bei bestehendem Zahlungsverzug, so ist er nach von
daher ebenfalls erst durch unsere schriftliche Bestätigung, spätestens jedoch durch die Bereitstellung der Ware am Erfüllungsort, wirksam.
uns erfolgter Mahnung zur Herausgabe des Kaufgegenstandes verpflichtet. Der Käufer ist in diesen Fällen verpflichtet, uns unv erzüglich eine
Äußerungen und Erklärungen unserer Reisenden und Vertreter, welche die Beschaffenheit unserer Waren betreffen, gelten nur als
Aufstellung über noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware nebst einer Aufstellung über die Forderungen an Drittschuldner zu übersenden.
unverbindliche Beschaffenheitsangaben und sind grds. unverbindlich. Die Angaben sind nur dann vereinbart, wenn sie von uns schriftlich
12.5.Ist die Ware im Falle eines Versendungskaufs untergegangen oder wesentlich verschlechtert worden und sind unsere Ansprüche gegen den Käufer
abgegeben wurden oder in unserer oder in mit unserer Billigung geschalteter allgemeiner, öffentlicher Anpreisung (Werbung) en thalten sind. Sie
noch nicht erfüllt, so darf der Käufer Ersatzansprüche gegen Dritte (auch gegen Transportversicherungen) nicht geltend machen , es sei denn, wir
stellen jedoch keine Eigenschaftszusicherungen dar.
haben ausdrücklich zugestimmt. Die dem Käufer zustehenden Ersatzansprüche gegen Dritte werden sicherungshalber an uns im Voraus abgetreten.
2.3. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Waren, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung der Verpackung, blei ben im
Der Käufer darf nur Leistung an uns, aber keinesfalls Leistung an sich verlangen, solange er unsere Ansprüche nicht vollständig befriedigt hat. Einer
Rahmen des technischen Fortschritts und der lebensmittelrechtlichen und gesundheitsrechtlichen Veränderungen ausdrücklich vorbehalten.
gesonderten Mahnung durch uns bedarf es nicht. Verhält sich der Käufer entgegen dieser Bestimmung, so haftet er für den uns daraus entstandenen
2.4. An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Pläne etc.
Schaden.
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen
dem Besteller hierfür unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Nehmen wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der vereinbarten
13. Freigabe von Sicherheiten, Übertragung von Sicherungsrechten auf Dritte
Bindungsfrist an, so sind uns die überlassenen Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
13.1. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, so geben wir auf Wunsch des Käufers die überschüssigen
Preise, Preisänderungen, Auftragswert unter EUR 1.500,00
13.2. Zahlt anstelle des Käufers ein Dritter (z.B. Zentralregulierungskontor, Einkaufsverband, etc.) den Kaufpreis oder begleicht dieser eine der anderen
Sicherheiten frei.
3.
3.1. Sofern nichts anderes vereinbart oder sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, wird bestellte Ware zu dem am Tag der
vorstehend genannten Forderungen, so sind wir vorbehaltlich einer anderslautenden und von uns bekannten Vereinbarung zwischen dem Käufer und
Lieferung gültigen Listenpreis berechnet. Preissteigerungen gehen zu Lasten des Bestellers, es sei denn, eine Preissteigerung erfolgt aufgrund
dem Dritten berechtigt, im Umfang des erfolgten Ausgleichs das Eigentum an der verkauften Ware und die Forderungen aus dem Weiterverkauf
eines Umstandes, den wir zu vertreten haben. Wir haben einen Umstand nur dann zu vertreten, wenn wir uns schuldhaft in Lieferungsverzug
derselben, dem Dritten so zu übertragen bzw. abzutreten, dass der Dritte unser Rechtsnachfolger nach Maßgabe der vorgenannten Bedingungen
befinden und nach erfolgter angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung.
wird.
3.2. Bei sämtlichen von uns berechneten Preisen handelt es sich um Nettobeträge ohne die gesetzliche Umsatzsteuer. Diese wird im Zuge der
Rechnungsstellung geltend gemacht und gesondert ausgewiesen.
3.3. Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir im Bereich des Großhandels bei Lieferungen mit einem Nettoauftragswert von unter EUR 1.500,00
14. Leih- und Pfandgut, Eigentum, Berechnung, Schadenersatz, Rücknahme
14.1. Leih- und Pfandgut bleibt unser Eigentum.
berechtigt, dem Käufer einen zusätzlichen Pauschalbetrag von EUR 25,00 als Mindermengenzuschlag in Rechnung zu stellen.
14.2. Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb eines halben Jahres, sind wir berechtigt, die spätere Rücknahme abzulehnen. In diesem Fall geht das Eigentum
Gefahrübergang
14.3. Den Pfandbetrag werden wir mittels separater Rechnung belasten.
auf den Käufer über.
4.
4.1. Versenden wir Ware auf Verlangen des Bestellers an einen von diesem gewünschten Ort (Erfolgsort), so geht die Gefahr des zufälligen
14.4. Wir behalten uns vor, Schadenersatz bei Beschädigung oder Verlust von Leih- und Pfandgut zu berechnen.
Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung der Ware bereits mit der Absendung der Ware durch Übergabe an den Transporteur nach
14.5. Bei Anlieferung auf Euro-Paletten ist Zug-um-Zug ein Tausch mit leeren Paletten in gebrauchsfähigem Zustand vorzunehmen.
dem Verlassen des Werkes / Lagers auf den Besteller über. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Sitz auf den Käufer
14.6. Bei späterer Palettenrückgabe hat der Käufer die Rückführungskosten und eine Leihgebühr pro Tag und Palette in Höhe des entsprechenden Satzes
über, wenn die frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Mangels einer besonderen Vereinbarung sind wir in der Wahl des Transportunternehmens,
der Deutschen Bahn AG zu tragen.
sowie des Transportmittels frei.
4.2. Nimmt der Käufer die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese ordnungsgemäß angeboten wurde, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
15. Zahlungsbedingungen, Scheck- und Wechselannahme
15.1. Die von uns gestellten Rechnungen sind sofort zahlbar. Wird die von uns eingeräumte Zahlungsfrist überschritten, dann tritt mit Ablauf der
Zahlungsfrist Verzug ein, ohne dass es unsererseits einer weiteren Mahnung bedarf. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schrif tlichen Zustimmung
5.
Leistungsumfang, Leistungszeitpunkt, Teilleistung
5.1. Maßgebend für Umfang, Zeitpunkt und Ausführung der Lieferung ist im Zweifel unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
5.2. Teillieferungen sind zulässig, soweit die vollständige Erfüllung der vertraglichen Leistungen uns in Folge von uns nicht zu v ertretenden
Umständen nicht möglich ist und dem Käufer eine Teillieferung zumutbar ist.
durch uns.
15.2. Wechsel und Schecks werden erfüllungshalber und nur unter der Voraussetzung angenommen, dass sie diskontfähig sind. Wechselzuzahlungen
bedürfen zudem der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Inkasso- und Diskontspesen sowie anfallende Umsatzsteuer werden neben dem
Rechnungsbetrag geschuldet.
5.3. Sind wir ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran gehindert, die vertragliche Leistung zum vereinbarten Termin
oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, werden wir diese Tatsache dem Käufer anzeigen, sobald wir hiervon Kenntnis erlangt haben.
16. Zahlungsverzug, pauschalierter Schadensersatz; Folgen für künftige Lieferungen
Der vertraglich vereinbarte Liefertermin bzw. die vertraglich vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der durch diese Umstände
16.1. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so schuldet er Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
bedingten Leistungsstörungen.
5.4. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Vertragspartner vom Vertrag
zurücktreten.
Im Falle des Verzuges des Käufers sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und pauschalierten
Schadensersatz in Höhe von 15% aus dem Nettoauftragswert geltend zu machen.
Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass uns keiner oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
Unser Recht, den Eintritt eines höheren Schadens nachzuweisen, wird hierdurch nicht berührt.
6.
Höhere Gewalt, nicht zu vertretende Umstände
6.1. Von uns nicht zu vertretende Umstände sind insbesondere höhere Gewalt, sonstige nicht vorhersehbare oder außergewöhnliche Ums tände, wie
z.B. Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Aufruhr, Streik, Naturkatastrophen, Miss- oder Minderernten von Rohstoffen unserer
16.2. Erfüllt der Käufer nach Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist seine Zahlungsverpflichtung aus einem einzelnen Kaufvertrag nicht
oder nicht vollständig, so können wir, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte verlangen, dass zukünftige Lieferungen nur noch Zug-umZug gegen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises erfolgen.
Produkte, etc.
6.2. Zu den von uns nicht zu vertretenden Umständen gehören auch solche Umstände, die von unseren Lieferanten nicht zu vertreten sind.
17. Gefahr der wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers
17.1. Tritt nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Vermögensverschlechterung ein oder dr oht diese
7.
Selbstbelieferung
7.1. Wir müssen unsere Waren teilweise auch von anderen Herstellern beziehen. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstb elieferung
geraten wir gegenüber dem Käufer nicht in Verzug, es sei denn, wir haben die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung selbst zu
vertreten.
7.2. Der Käufer erhält von uns unverzüglich Benachrichtigung zum Zeitpunkt, zu welchem wir zuverlässiger Weise davon Kenntnis erhalten oder auf
andere Weise sichere Kenntnis erlangt haben, dass eine Selbstbelieferung nicht oder verspätet erfolgt.
7.3. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den von uns bestellten Waren unverschuldet nicht erfolgen kann, so sind beide Vertragsparteien zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Falle des vom Käufer erklärten Rücktritts verliert dieser den Anspruch auf die Gegenleistung. Die Leistung
einzutreten, durch welche der Anspruch auf Zahlung gefährdet wird, dann können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis der Käufer die
Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.
17.2. Dies gilt auch dann, wenn uns eine bereits bei Vertragsabschluss bestehende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder erst
nach Vertragsabschluss bekannt wird, ohne dass wir oder die mit unserem Wissen und Billigung Handelnden, von der wesentlichen
Verschlechterung Kenntnis hatten oder haben mussten.
17.3. Wir sind im Falle eines (drohenden) Vermögensverfalls des Käufers (Bestellers) im Rahmen laufender Geschäftsbeziehung zur fristlosen Kündigung,
im Übrigen zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, ohne dass dem Käufer deswegen Ersatzansprüche zustehen. Im Falle einer Krise oder einer
(drohenden) Insolvenz des Käufers, hat der Käufer das Nichtbestehen eines Grundes, der uns zum Rücktritt berechtigt, auf Verlangen nachzuweisen.
des Käufers erstatten wir. Weitergehende Ansprüche des Käufers bestehen nicht.
18. Zurückbehaltungsrecht des Käufers
10. Gewährleistung
10.1. Für die von uns gelieferte Neuware gewähren wir eine Gewährleistung von einem Jahr (Gewährleistungszeitraum). Eine im Einzelfall gelieferte
Gebrauchtware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
10.2. Offensichtliche Mängel sowie Beanstandungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Waren - auch hinsichtlich der
18.1. Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskr äftig festgestellten Gegenforderungen aus
demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.
18.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen, oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Codierung in den Fällen, in denen unsere Waren mit dem EAN-Code ausgezeichnet sind - sind uns unverzüglich und schriftlich, nach
Möglichkeit auf unseren Lieferscheinen oder Frachtpapieren, spätestens binnen 7 Tagen anzuzeigen.
10.3. Versteckte Mängel sind uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach ihrer Entdeckung binnen eines Jahres, spätestens jedoch vor Ablauf des
Gewährleistungszeitraumes, schriftlich anzuzeigen.
10.4. Für Mängel, die nicht innerhalb der in Ziffer 10.2 und 10.3 genannten Fristen ordnungsgemäß bei uns angezeigt wurden, können wir keine
Gewährleistung übernehmen.
10.5. Bei berechtigten Beanstandungen hat der Käufer nach Setzung einer angemessenen Frist das Recht, Nacherfüllung oder eine angemessene
Minderung des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen. Wählt der Käufer Nacherfüllung, steht es in unserem Ermessen, ob wir den Mangel an
der gelieferten Ware selbst beheben oder ob eine Neubelieferung der bestellten Ware erfolgt. Daneben kann der Käufer unter Wahrung der
gesetzlichen Voraussetzungen den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Rücktritt vom Vertrag ist jedoch erst dann zulässig, wenn unsere
Nacherfüllung mindestens zwei Mal fehlgeschlagen ist und eine weitere Nacherfüllung, unter Berücksichtigung aller Umstände, dem Käufer nicht
mehr zumutbar ist oder wir die Nacherfüllung endgültig schriftlich verweigern.
10.6. Soweit unsere Artikel mit dem EAN-Code ausgezeichnet sind, hat der Käufer bei fehlerhafter Codierung und rechtzeitiger Anzeige einen
Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei deren Fehlschlagen gilt Ziff. 11.5 Satz 4 auch entsprechend.
11. Haftungsprivilegierung, Anzeigeobliegenheit und Rückgriff des Käufers
11.1. Verletzen wir eine Pflicht und führt die Pflichtverletzung nicht zu einem Schaden am Leben, am Körper oder an der Gesundheit, so ist unsere
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
11.2. Bei Sonderanfertigungen für Eigenmarken (z.B. Saucen für Produktpromotion) haften wir, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
maximal bis zum Wert der gelieferten Ware, sofern der Schaden aus Qualitäts- oder Termingründen von uns verursacht wurde. Eine darüber
hinausgehende Haftung besteht nicht. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.3. Wird unsere Ware geöffnet und nicht in Originalverpackungen in den Handel weiterverkauft, dann haften wir nicht, wenn es zu einem Schaden
19. Datenspeicherung / Datenschutz
Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten des Kunden werden gespeichert. Der Kunde erklärt hiermit ausdrücklich sein E inverständnis. Alle
personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt durch uns nicht.
20. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
20.1. Erfüllungsort ist 84347 Pfarrkirchen.
20.2. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
20.3. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, auch für Scheck- und Wechselklagen, aus Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten oder juristischen
Personen des öffentlichen Rechts ist 84347 Pfarrkirchen. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen. Der Gerichtsstand 84347
Pfarrkirchen gilt auch als vereinbart für alle Fälle, in denen der Käufer nach Vertragsschluss seinen W ohnsitz, oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus
dem Geltungsbereich der ZPO verlegt.
21. Schlussbestimmung
21.1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bedingungen hierdurch nicht
berührt.
21.2. Die Parteien vereinbaren im Falle einer (Teil-) Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen, dass die unwirksame Regelung durch eine
Bestimmung zu ersetzen ist, die dieser unter Berücksichtigung der bestehenden wirtschaftlichen Interessen am nächsten kommt.
Die Parteien vereinbaren - soweit möglich - dass wir die unwirksame Bestimmung nach billigem Ermessen durch eine andere Bestimmung ersetzen
dürfen, die der Überprüfung durch Dritte zugänglich ist (§§ 315,316 BGB). Die Parteien vereinbaren, dass die von uns ersetzte Bestimmung
verbindlich ist, es sei denn, der Käufer weist nach, dass sie offenbar unbillig ist.
kommt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass wir vor dem Öffnen der Ware mindestens grob pflichtwidrig gehandelt haben oder uns im Falle
der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Stand Jahr 2012
11.4. Soweit der Käufer von einem Dritten wegen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen wird, zeigt er uns diese
Inanspruchnahme unverzüglich an.
Süko GmbH , Industriestrasse 10, 84347 Pfarrkirchen
Der Käufer hat uns im Rahmen der Anzeige, spätestens jedoch bei Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen ihn, alle geeigneten
Telefon: +49-89-665098-0, Telefax: +49-89-665098-313
Unterlagen zu überlassen, die es uns ermöglichen, die Berechtigung der Ansprüche des Dritten zu prüfen.
Geschäftsführer: Guy Tiebackx
11.5. Zeigt der Käufer uns seine Inanspruchnahme nicht oder nicht rechtzeitig an, so haftet er uns für den hieraus entstehenden Schaden.
Bankverbindung: IBAN: DE18700202700667345170, BIC: HYVEDEMMXX