BESTÄTIGUNG DER UNTERWEISUNG im Sinn des § 17a AZG bzw. Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 Das Unternehmen …………………………………………………………………………… hält hiermit fest: Herr/Frau....................... wurde in der Zeit von ......... bis ....... gemäß der oben zitierten rechtlichen Bestimmungen in der ordnungsgemäßen Handhabung des Kontrollgerätes und der Fahrerkarte ausreichend und nachweislich unterwiesen: Unterweisungsschwerpunkte: Ordnungsgemäße Benutzung des digitalen/analogen Kontrollgerätes Benützung der Fahrerkarte/Schaublätter/EU-Formblatt Meldepflichten bei Verlust/Diebstahl der Fahrerkarte manuelle Eingaben und richtige Einstellung beim Kontrollgerät Mitführverpflichtung der Schaublätter/Fahrerkarte/EU-Formblatt Mitwirkungs- und Vorlageverpflichtung bei Kontrollen auf der Straße Datensicherung und regelmäßiger Download der Daten aus dem Kontrollgerät ..............................., am .............................. Ort Datum ................................................ Mitarbeiter Artikel 33 Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens (1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten. Achtung: Wir empfehlen die regelmäßig durchgeführten Überprüfungen iSd. Artikel 33 der VO 165/2014 des jeweiligen Lenkers/Arbeitnehmers schriftlich zu dokumentieren.
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