Vorname und Nachname Anschrift Postleitzahl und Ort Tel.: Fax: Vor-, Nachname, Anschrift, PLZ, Ort xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxx 00000 xxxxxxxxxx Ort, Datum Betrifft: Nachweisvorbringen zum gesetzlichen Richter Sehr geehrte …………………, aufgrund Ihrer beharrlichen Weigerung, mir die geforderten Unterlagen zukommen zu lassen, sind mir mittlerweile einige Zweifel über deren Rechtmäßigkeit gekommen, die Sie mir bitte helfen, auszuräumen. Nach § 16 GVG steht klar, daß mir mein gesetzlicher Richter nicht entzogen werden darf. Da die Organe der Bundesrepublik Deutschland immer behaupten, in einem Rechtsstaat tätig zu sein, sehe ich mich derzeit nicht in der Lage, zu erkennen, ob der von der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Richter, dessen Grundlage im höchsten Gesetz, dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, in Art 101 festgelegt ist, Verwendung fand. Deshalb ist es nun meine Verpflichtung zu überprüfen, ob die entsprechenden Vorschriften diesbezüglich eingehalten wurden, da nach Art 20 (3, 4) die freiheitlichdemokratische Grundordnung des Grundgesetzes von niemandem Gebrochen werden darf. Aufgrund dessen ergibt sich von den Organen der Bundesrepublik Deutschland die Nachweispflicht, ob die genannten Vorschriften eingehalten wurden durch Vorlage der entsprechenden Nachweise nach § 16 GVG und Art 101 GG, was für einen Rechtsstaat kein Problem darstellen darf. Mir wurden aber genau diese Nachweise nicht erbracht, ja sogar verweigert (auch durch Sie selbst, da Sie den gesetzte Termin meines letzten Schreibens ergebnislos verstreichen haben lassen, was unter Umständen Beihilfe zu Straftaten ist), wodurch ich zwingend von der Ungültigkeit der entsprechend in diesem Verfahren erlassenen Beschlüsse und Urteile ausgehen muß, und durch die Richterschaft in den Gerichten und die Staatsanwaltschaften, die sich weigern, die entsprechenden Nachweise zu erbringen, und somit die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen versuchen. Somit bleibt mir nur nach Art 20 (4) GG mit einer Fristsetzung von 21 Tagen ab Zugang dieses Schreibens, Ihnen aufzutragen, dafür zu sorgen, daß ich einen entsprechenden Nachweis nach Art 101 GG in Verbindung mit § 16 GVG aller in diesen Verfahren beteiligter Richter erhalte, wozu Sie nach § 52 BBG (oder der diesem entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift § 65 BayBG) verpflichtet sind, wobei die Nichterbringung einen eindeutigen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt, das nach Ihren Angaben ja für Sie gilt. Alternativ können Sie mir auch eine gesetzliche Grundlage dafür nennen, warum ich diesen Nachweis nicht zu erhalten habe. Bitte beachten Sie auch den § 56 BBG (oder auch hier wieder die entsprechend landesrechtliche Vorschrift § 65 BayBG) nach dem Sie für Ihre dienstlichen Handlungen voll selbst verantwortlich sind. Vorsorglicher Strafantrag, keine Strafanzeige! Wenn der Nachweis nach Art 101 GG für die beteiligten Richter nicht erbracht werden kann, können es auch keine Richter nach Art 101 GG in Verbindung mit § 16 GVG sein, wobei somit auch in diesem Fall kriminaltechnische und kriminalistische Untersuchungen unnötig sind, da die Sache an sich offensichtlich und für jeden klar und eindeutig erkennbar ist. Jeder Richter muß diesen Nachweis umgehend erbringen können, oder er ist kein Richter. Die von den Staatsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland gerne genannte Ausrede, daß ein Fehlverhalten oder eine Straftat nicht erkennbar ist, ist somit Beihilfe zu Straftaten, die ich Ihnen unten genannt habe. Somit muß ich hiermit Strafantrag gegen den entsprechenden Richter wegen des Bruchs des Grundgesetzes nach Art 101 GG, Verstoß gegen den GVG § 16, gegen die StGB §§ 129, 129a, 132, 132a, 133, 134, 267, 268, 269, 270, 271 und 344 (2) stellen. Bitte beachten Sie, daß Sie verpflichtet sind, diesem Verdacht nachzugehen, da Sie sich sonst nach StGB §§ 138, 140, 257, 258, 259, 260, 260a, 261, 267, 268, 269, 270, 271, unter Umständen auch nach weiteren Vorschriften strafbar machen und ich diesbezüglich wiederum Strafantrag gegen Sie zu stellen gezwungen wäre. Gleichzeitig gelten die erlassenen Urteile und Beschlüsse mit der Nichterbringung des Nachweises nach Art 101 GG als ungültig und nicht vollstreckbar, da die zwingende Grundlage nach § 16 GVG nicht gegeben ist. Hierüber verlange ich von Ihnen eine entsprechende Nachricht über die Aufhebung der unrechtmäßig ergangenen Entscheidungen, sowie die Rückerstattung bereits zu Unrecht erhaltener Zahlungen und der sofortigen Aufhebung erlassener Haftantrittsladungen oder sonstiger Maßnahmen ebenso, wie auch die Aufhebung aller Gerichtskostenbescheide und der Übernahme der mir entstandenen Kosten. Mit freundlichen Grüßen Vorname, Nachname Anhang: Kopie der betreffenden Briefsendung. Verbindliche Gesetzestexte finden Sie unter http://reichsamt.info
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