So setzt sich das Gehalt eines britischen Finanzberaters zusammen

Von wegen keine Provisionen
So setzt sich das Gehalt eines britischen Finanzberaters zusammen
Leben sie jetzt nur noch von den Honoraren ihrer Kunden? Dass Provisionen für britische Finanzberater
längst nicht der Vergangenheit angehören, zeigt eine Grafik von Standard Life.
In Großbritannien herrscht seit Jahresbeginn 2013 ein Provisionsverbot für Anlageberater. Die
Regelung ist Teil der im Retail Distribution Review (RDR) festgeschriebenen Regelungen für den
Vertrieb von Finanzprodukten. Wenn britische Berater keine Provisionen, also keine Zahlungen von
Anbietern von Finanzprodukten, mehr entgegennehmen dürfen – leben sie dann zu 100 Prozent von
Kundenhonoraren?
Die britische Versicherungsgruppe Standard Life hat zusammengestellt, wie sich das durchschnittliche
Gehalt britischer Finanzberater zusammensetzt. Hier sticht ins Auge: Honorare direkt von Kunden
machen nur einen relativ kleinen Anteil an den Einnahmen aus. Noch erstaunlicher: Offensichtlich
fließen sehr wohl Zahlungsströme zwischen Produktanbietern und Beratern: 30 Prozent der
Beratereinkünfte werden durch Plattformen gezahlt, 18 Prozent durch Produktanbieter.
Achtung Verwechselungsgefahr
Was auf den ersten Blick wie Provisionszahlungen anmutet, sei in Wirklichkeit Teil der
Honorarvereinbarung, erklärt Standard-Life-Manager Christian Nuschele. Um den administrativen
Aufwand zu verschlanken, stellten in Großbritannien Anbieter von Finanzprodukten dem Kunden das
Beratungshonorar häufig mit in Rechnung und überwiesen es dann weiter an den Finanzberater. Das
könne entweder der Anbieter selbst tun („Fees, die vom Anbieter bezahlt werden“) oder aber eine
Plattform, über die Finanzprodukte gehandelt werden („Fees, die durch Plattformen bezahlt werden“).
Hier fließen noch „echte“ Provisionen
Klassische Provisionen – bei unabhängigen Maklern oder Mehrfachagenten auch Courtage genannt –,
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mit denen Produktanbieter die Vermittlungsleistung des Beraters honorieren, flössen dagegen weiterhin
bei Bestandsgeschäften. Diese müssten vor Inkrafttreten des RDR, also vor 2013 abgeschlossen
worden sein. Und auch im Falle von „Provisionen beziehungsweise Courtagen auf andere Geschäfte“
leisteten Produktanbieter weiterhin Zahlungen an Berater, um Vertragsabschlüsse zu honorieren, so
Nuschele. Das widerspreche auch nicht dem Provisionsverbot. Denn dieses gelte lediglich für
Altersvorsorge- und Finanzanlageprodukte. Bei anderen Produkten, worunter etwa diverse
Versicherungen fielen, dürften Berater nach wie vor Provisionen von Produktanbietern einstreichen.
Dieser Artikel erschien am 16.06.2016 unter folgendem Link:
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