8 Seen Haddorf

Einladung zur 8-Seen-Regatta des Segelclub Ochtrup / Wettringen am 18./19.06.2016
Ausrichter
Segelclub Ochtrup Wettringen e. V.
Revier
Haddorfer See
Wertung
Opti und Jollen aller Klassen; ab 5 vorliegenden
Meldungen einer Klasse findet eine eigene Wertung statt (es gilt der Meldeschluss)
1. Start
Meldestelle
Samstag, 18.06.2016, 13.00 Uhr für die „großen“ Boote. Es sind vier Wettfahrten (mit einem
Streicher) vorgesehen. Bei nur drei Wettfahrten
gibt es kein Streichergebnis.
Der erste Start am Sonntag findet um 10.00 Uhr
statt.
Nico Tietmeyer
Tel: (02556)902987
E-Mail: [email protected]
Oder besser: www.raceoffice.org
Meldeschluss
Sonntag 12.06.2016 (Eingang Meldestelle).
Nachmeldungen sind möglich.
Nachmeldegebühr: EUR 2,- pro Teilnehmer
Meldegeld
Opti A, Opti B:
Offene Einhand
Zweimannjolle
Segelanweisungen
EUR 5,EUR 5,EUR 10,-
Es gelten die WR der ISAF, die gültigen Klassenvorschriften sowie die Segelan-weisungen der
Wettfahrtleitung.
Haftungsausschluss
Die Wettfahrtleitung und der SCOW sind nicht für
die Eignung von Boot und Besatzung verantwortlich. Insbesondere haften sie nicht für Schäden,
Unfälle und Folgen, die sich aus der Beteiligung
an den Wettfahrten ergeben. Die teilnehmenden
Boote müssen haftpflicht-versichert sein. Jeder
Teilnehmer oder sein/ihr Erziehungsberechtigter
muss den Haftungsausschluss unterschrieben
haben.
Preise
Punktpreise für das erste Drittel einer Klasse.
Erinnerungspreise für jede(n) teilnehmende(n)
Optisegler(in).
Verpflegung
Nach den Wettfahrten am Samstag und am Sonntagmittag wird gegrillt, es gibt ein reichhaltiges
Salatbuffet und Pizza wird frisch gebacken. Ferner
gibt es ein Kuchenbuffet.
Bitte gebt bei der Meldung mit an, wer am Frühstück am Sonntag (2,50 €) teilnehmen möchte.
Übernachtung
Auf dem Clubgelände können Zelte aufgebaut
werden und es gibt einen Wohnmobilstellplatz.
Bitte gebt den Übernachtungswunsch bei der
Meldung mit an. Denkt bitte auch daran, dass die
Beaufsichtigung von Minderjährigen gewährleistet sein muss! (Regelung lt. 8-SeenVersammlung).
Weitere Infos:
siehe Meldestellle
Einverständniserklärung zur Abtretung von Bildrechten
Hiermit erkläre ich,
Vorname, Name
Anschrift
mich damit einverstanden, dass der Segelclub Ochtrup / Wettringen e.V.
(SCOW), die von mir zur Verfügung gestellten oder im Auftrag des SCOW
erstellten Fotos, auf denen ich abgebildet bin, unentgeltlich für folgende Zwecke
speichern, nutzen und veröffentlichen darf:
- Auf der Internetseite des SCOW
- Für die Pressearbeit des SCOW
Die Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen und bedarf meiner
gesonderten Einwilligung.
Ich bin damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit den veröffentlichten
Bildern und Texten auch mein Name bekannt gegeben werden darf.
Diese Einwilligung zur Speicherung und Veröffentlichung der von mir zur
Verfügung gestellten oder im Auftrag des SCOW erstellten Fotos kann ich
jederzeit, jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf
schränkt die Wirksamkeit der von mir erteilten Einwilligung weder für zum
Zeitpunkt des Widerrufs bereits erfolgte Veröffentlichungen, noch für konkret
freigegebene laufende Projekte ein.
Im Falle eines Widerrufes wird dieser in einer Datenbank gespeichert zum
ausschließlichen Zweck der Verhinderung zukünftiger Veröffentlichungen.
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Ort, Datum
Unterschrift / Unterschrift Erziehungsberechtigter
8 Seen Haddorf
S egel-Club Oc htrup Wettringen e. V. (S COW / NW.103)
18.06.2016 - 19.06.2016
Ort: Wettringen | Revier: Haddorfer S ee
Haftungsausschluss
Klas s e + Segel-Nr.:
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Name:
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Verein:
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Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung- Unterwerfungsklausel
Die Verantwortung für die Ents cheidung eines Boots führers , an einer Wettfahrt teilzunehmen oder s ie
fortzus etzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt ins oweit auch die Verantwortung für s eine Manns chaft. Der
Boots führer is t für die Eignung und das richtige s eemännis che Verhalten s einer Crew s owie für die Eignung
und den verkehrs s icheren Z us tand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Verans talter is t berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheits gründen, Änderungen in der Durchführung der Verans taltung vorzunehmen oder die Verans taltung
abzus agen. In dies en Fällen bes teht keine Schadeners atzverpflichtung des Verans talters gegenüber dem
Teilnehmer, s ofern der Verans talter den Grund für die Änderung oder Abs age nicht vors ätzlich oder grob
fahrläs s ig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Verans talters , gleich aus welchem Rechts grund, für Sach- und Vermögens s chäden jeder Art
und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Z us ammenhang mit der Teilnahme an der
Verans taltung durch ein Verhalten des Verans talters , s einer Vertreter, Erfüllungs gehilfen oder Beauftragten
ents tehen, is t bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertrags wes entliche Pflichten
(Kardinalpflichten) s ind, bes chränkt auf Schäden, die vors ätzlich oder grob fahrläs s ig verurs acht wurden. Bei
der Verletzung von Kardinalpflichten is t die Haftung des Verans talters in Fällen einfacher Fahrläs s igkeit
bes chränkt auf vorhers ehbare, typis cherweis e eintretende Schäden. Soweit die Schadeners atzhaftung des
Verans talters aus ges chlos s en oder einges chränkt is t, befreit der Teilnehmer von der pers önlichen
Schadeners atzhaftung auch die Anges tellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungs gehilfen,
Spons oren und Pers onen, die Schlepp-, Sicherungs -, oder Bergungs fahrzeuge bereits tellen, führen oder bei
deren Eins atz behilflich s ind, s owie auch alle anderen Pers onen, denen im Z us ammenhang mit der
Durchführung der Verans taltung ein Auftrag erteilt worden is t.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Z us ätze des DSV, die Ordnungs vors chriften Regattas egeln und
das Verbands recht des DSV, die Klas s envors chriften s owie die Vors chriften der Aus s chreibung und
Segelanweis ung s ind einzuhalten und werden aus drücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundes republik Deuts chland.
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Ort / Datum / Unters chrift des Seglers
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Ort / Datum / Unters chrift der Erziehungs berechtigten bei minderjährigen Teilnehmern
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