Einladung zur 8-Seen-Regatta des Segelclub Ochtrup / Wettringen am 18./19.06.2016 Ausrichter Segelclub Ochtrup Wettringen e. V. Revier Haddorfer See Wertung Opti und Jollen aller Klassen; ab 5 vorliegenden Meldungen einer Klasse findet eine eigene Wertung statt (es gilt der Meldeschluss) 1. Start Meldestelle Samstag, 18.06.2016, 13.00 Uhr für die „großen“ Boote. Es sind vier Wettfahrten (mit einem Streicher) vorgesehen. Bei nur drei Wettfahrten gibt es kein Streichergebnis. Der erste Start am Sonntag findet um 10.00 Uhr statt. Nico Tietmeyer Tel: (02556)902987 E-Mail: [email protected] Oder besser: www.raceoffice.org Meldeschluss Sonntag 12.06.2016 (Eingang Meldestelle). Nachmeldungen sind möglich. Nachmeldegebühr: EUR 2,- pro Teilnehmer Meldegeld Opti A, Opti B: Offene Einhand Zweimannjolle Segelanweisungen EUR 5,EUR 5,EUR 10,- Es gelten die WR der ISAF, die gültigen Klassenvorschriften sowie die Segelan-weisungen der Wettfahrtleitung. Haftungsausschluss Die Wettfahrtleitung und der SCOW sind nicht für die Eignung von Boot und Besatzung verantwortlich. Insbesondere haften sie nicht für Schäden, Unfälle und Folgen, die sich aus der Beteiligung an den Wettfahrten ergeben. Die teilnehmenden Boote müssen haftpflicht-versichert sein. Jeder Teilnehmer oder sein/ihr Erziehungsberechtigter muss den Haftungsausschluss unterschrieben haben. Preise Punktpreise für das erste Drittel einer Klasse. Erinnerungspreise für jede(n) teilnehmende(n) Optisegler(in). Verpflegung Nach den Wettfahrten am Samstag und am Sonntagmittag wird gegrillt, es gibt ein reichhaltiges Salatbuffet und Pizza wird frisch gebacken. Ferner gibt es ein Kuchenbuffet. Bitte gebt bei der Meldung mit an, wer am Frühstück am Sonntag (2,50 €) teilnehmen möchte. Übernachtung Auf dem Clubgelände können Zelte aufgebaut werden und es gibt einen Wohnmobilstellplatz. Bitte gebt den Übernachtungswunsch bei der Meldung mit an. Denkt bitte auch daran, dass die Beaufsichtigung von Minderjährigen gewährleistet sein muss! (Regelung lt. 8-SeenVersammlung). Weitere Infos: siehe Meldestellle Einverständniserklärung zur Abtretung von Bildrechten Hiermit erkläre ich, Vorname, Name Anschrift mich damit einverstanden, dass der Segelclub Ochtrup / Wettringen e.V. (SCOW), die von mir zur Verfügung gestellten oder im Auftrag des SCOW erstellten Fotos, auf denen ich abgebildet bin, unentgeltlich für folgende Zwecke speichern, nutzen und veröffentlichen darf: - Auf der Internetseite des SCOW - Für die Pressearbeit des SCOW Die Verwendung für andere Zwecke ist ausgeschlossen und bedarf meiner gesonderten Einwilligung. Ich bin damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit den veröffentlichten Bildern und Texten auch mein Name bekannt gegeben werden darf. Diese Einwilligung zur Speicherung und Veröffentlichung der von mir zur Verfügung gestellten oder im Auftrag des SCOW erstellten Fotos kann ich jederzeit, jedoch nur mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf schränkt die Wirksamkeit der von mir erteilten Einwilligung weder für zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erfolgte Veröffentlichungen, noch für konkret freigegebene laufende Projekte ein. Im Falle eines Widerrufes wird dieser in einer Datenbank gespeichert zum ausschließlichen Zweck der Verhinderung zukünftiger Veröffentlichungen. _______________________ _________________________________ Ort, Datum Unterschrift / Unterschrift Erziehungsberechtigter 8 Seen Haddorf S egel-Club Oc htrup Wettringen e. V. (S COW / NW.103) 18.06.2016 - 19.06.2016 Ort: Wettringen | Revier: Haddorfer S ee Haftungsausschluss Klas s e + Segel-Nr.: ___________________________________________ Name: ___________________________________________ Verein: ___________________________________________ Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung- Unterwerfungsklausel Die Verantwortung für die Ents cheidung eines Boots führers , an einer Wettfahrt teilzunehmen oder s ie fortzus etzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt ins oweit auch die Verantwortung für s eine Manns chaft. Der Boots führer is t für die Eignung und das richtige s eemännis che Verhalten s einer Crew s owie für die Eignung und den verkehrs s icheren Z us tand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Verans talter is t berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheits gründen, Änderungen in der Durchführung der Verans taltung vorzunehmen oder die Verans taltung abzus agen. In dies en Fällen bes teht keine Schadeners atzverpflichtung des Verans talters gegenüber dem Teilnehmer, s ofern der Verans talter den Grund für die Änderung oder Abs age nicht vors ätzlich oder grob fahrläs s ig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Verans talters , gleich aus welchem Rechts grund, für Sach- und Vermögens s chäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Z us ammenhang mit der Teilnahme an der Verans taltung durch ein Verhalten des Verans talters , s einer Vertreter, Erfüllungs gehilfen oder Beauftragten ents tehen, is t bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertrags wes entliche Pflichten (Kardinalpflichten) s ind, bes chränkt auf Schäden, die vors ätzlich oder grob fahrläs s ig verurs acht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten is t die Haftung des Verans talters in Fällen einfacher Fahrläs s igkeit bes chränkt auf vorhers ehbare, typis cherweis e eintretende Schäden. Soweit die Schadeners atzhaftung des Verans talters aus ges chlos s en oder einges chränkt is t, befreit der Teilnehmer von der pers önlichen Schadeners atzhaftung auch die Anges tellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungs gehilfen, Spons oren und Pers onen, die Schlepp-, Sicherungs -, oder Bergungs fahrzeuge bereits tellen, führen oder bei deren Eins atz behilflich s ind, s owie auch alle anderen Pers onen, denen im Z us ammenhang mit der Durchführung der Verans taltung ein Auftrag erteilt worden is t. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Z us ätze des DSV, die Ordnungs vors chriften Regattas egeln und das Verbands recht des DSV, die Klas s envors chriften s owie die Vors chriften der Aus s chreibung und Segelanweis ung s ind einzuhalten und werden aus drücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundes republik Deuts chland. ____________________________________________________ Ort / Datum / Unters chrift des Seglers ____________________________________________________ Ort / Datum / Unters chrift der Erziehungs berechtigten bei minderjährigen Teilnehmern powered by raceoffice.org - Seite 1 von 1
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