Ausschreibung

Hochschuldialog mit der islamischen Welt
für Neuförderungen 2017 und
Verlängerungsförderungen 2017/2018
Welche Ziele hat
das Programm?
Im Mittelpunkt des Programms, das aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA)
gefördert wird, steht ein durch fachliche Kooperation angeregter Kulturdialog mit der islamisch geprägten Welt, konkret die Stärkung der Verbindung
zwischen deutschen Hochschulen und Hochschulen in der islamischen Welt
und die Förderung des fachlichen und kulturellen Dialogs zwischen Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern / Nachwuchswissenschaftlerinnen
aus Deutschland und den Partnerländern.
Neben dem oben beschriebenen Hauptziel Kulturdialog sind angestrebte Programmziele:

die nachhaltige Modernisierung der Lehre in den Partnerländern (z.B.
durch gemeinsame Entwicklung neuer Curricula und Verfahren der
Qualitätssicherung) und die Verbindung von Lehre und Forschung

die gezielte Förderung qualifizierter akademischer Nachwuchskräfte
der Regionen unter Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit

die Etablierung von regionalen Lehr- und Forschungsnetzwerken mit
mehreren Hochschulen aus unterschiedlichen Partnerländern

ein Beitrag der Hochschulen zur gesellschaftlichen Entwicklung und
der Bildung einer Wissensgesellschaft.
Wer kann einen
Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind deutsche Hochschulen.
Was wird
gefördert?
Dieses Programm dient als (Anschub-)Finanzierung für möglichst nachhaltig
konzipierte Projekte, deren Maßnahmen den Zielsetzungen des Programms
dienen.
Fördermaßnahmen:
Es werden Kooperationsprojekte deutscher Hochschulen mit Hochschulen in
der islamisch geprägten Welt gefördert.
Im Zentrum der Projektförderung steht die Unterstützung des Personenaustauschs und der Netzwerkbildung zwischen den Partnerhochschulen (z.B.
Kontaktreisen der Projektvertreter, die Teilnahme an Workshops, Sommerschulen und Fachkursen in Deutschland und in den Partnerregionen sowie
Aufenthalte von Hochschullehrern, Studierenden und Graduierten aus
Deutschland und den Zielländern an den Partnerinstitutionen des Projekts).
Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang Sach- und Personalmittel für
die Durchführung der Austauschmaßnahmen gefördert.
Die Fördermaßnahmen sollen eine angemessene Beteiligung von Frauen
sicherstellen. Der Personenaustausch zwischen den Partnerinstitutionen soll
in beide Richtungen erfolgen und bildet eine zentrale Komponente des Programms.
Die Zielregion arabische Länder und Iran bildet den Schwerpunkt des Programms, das aber auch alle außereuropäischen Mitgliedsländer der islamischen Konferenz mit einbezieht:
http://www.oic-oci.org/member_states.asp
Bitte sprechen Sie Ihre Partnerwahl vorher mit Referat P 24 ab.
DAAD
Auch israelische Institute können in die Kooperation einbezogen werden,
wenn Institute aus islamisch geprägten Ländern die Hauptpartner im Projekt
sind oder bleiben und mit dieser Erweiterung einverstanden sind. Dies gilt
sowohl für Neuanträge als auch für Verlängerungsanträge.
Besonders förderungswürdig sind Vorhaben,
 in denen deutsche und ausländische Studierende und Nachwuchswissenschaftler /Nachwuchswissenschaftlerinnen möglichst intensiv zusammenarbeiten,
 in denen persönlicher Begegnung Raum und Zeit gegeben und ein Umfeld geschaffen wird, in dem kulturelle Unterschiede und Gemeinsamkeiten entdeckt und in der Kooperation verarbeitet werden,
 die die regionale Zusammenarbeit intensivieren,
 die zu einer dauerhaften Verbindung der beteiligten Partnerinstitutionen
führen,
 die den Praxisbezug in den einschlägigen Studiengängen in der Region
erhöhen,
 die Studienpläne und/oder –module aktualisieren,
 die Master-, Promotions- und andere postgraduale Studiengänge entwickeln oder ausbauen,
 die der Qualifizierung von wissenschaftlichen Nachwuchskräften unter
Berücksichtigung der Geschlechtergerechtigkeit dienen und die unterschiedliche Zielgruppen der Universität ansprechen,
 die Eigeninitiative von Studierenden und von Nachwuchswissenschaftlern
und -wissenschaftlerinnen in den Partnerländern fördern,
 die die gegenseitige Anerkennung von Abschlüssen bzw. Studienabschnitten zum Ziel haben,
 deren Realisierung von den zuständigen Entscheidungsträgern an den
Hochschulen der Partnerländer aktiv unterstützt wird,
 die als neue Kooperationsprojekte noch nicht aus öffentlichen Mitteln unterstützt worden sind,
 die mittelfristig Perspektiven für anderweitige Fördermöglichkeiten und
Einnahmequellen entwickeln.
Nicht-förderfähige Vorhaben sind:
Anträge, die ausschließlich auf eine Forschungskooperation abzielen; Projekte, die keine Dialogorientierung haben und ausschließlich einen fachlichen
Austausch anstreben; Informations- und Repräsentationsreisen ohne fachlichen Bezug; Stipendien, die ausschließlich der individuellen Förderung dienen und nicht im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts gewährt werden.
Förderlaufzeit:
Die Laufzeit der Förderung beginnt voraussichtlich ab dem 01.01.2017 und
beträgt für Erstanträge ein Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) und für Verlängerungsanträge maximal zwei Haushaltsjahre. Die Höchstförderdauer beträgt in
der Regel drei Jahre.
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Fördermittel:
Die maximale Antragssumme beträgt in der Regel 100.000 Euro pro Jahr.
Detaillierte Angaben zu den förderfähigen Ausgaben sind der Anlage „Förderrahmen 2017“ zu entnehmen.
Vorbereitende Maßnahmen
Zusätzlich können Anträge auf Förderung von vorbereitenden Maßnahmen
für eine geplante mehrjährige Partnerschaft eingereicht werden. Dies können
z.B. Anbahnungsreisen, Planungstreffen der Projektpartner und / oder erste
kleinere Austauschmaßnahmen sein. Ein Beratungsgespräch vor Antragsstellung mit Referat P 24 ist obligatorisch.
Welche Fachrichtungen werden
gefördert?
Das Programm steht allen Fachrichtungen offen. Insbesondere zu Themen,
die für die Beziehungen zwischen Deutschland und der islamisch geprägten
Welt, die Entwicklung der Partnerregionen und für die Herausbildung einer
Wissensgesellschaft besondere Bedeutung haben und bei denen die Hochschulen in Lehre und Forschung einen Beitrag zu dieser Entwicklung leisten.
Welche Zielgruppen
werden gefördert?
Gefördert werden HochschullehrerInnen, Angehörige des Mittelbaus, Graduierte (z.B. DoktorandInnen) und Studierende aus Deutschland und den genannten Zielregionen, nicht jedoch aus Drittländern.
Welche Rahmenbedingungen sollen
erfüllt sein?
Messbarkeit der zu erreichenden Zielsetzungen:
Antragstellung
Anträge sind vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAADPortal (https://portal.daad.de) einzureichen.
Das Projekt ist dahingehend zu entwickeln, dass klar definierte Oberziele
benannt werden, die bei erfolgreichem Projektverlauf erreicht werden sollen.
Um eine Erfolgskontrolle zu ermöglichen, sollen außerdem messbare Einzelziele identifiziert und im Antrag benannt werden. In den Berichten und
Zwischenberichten sind diese Ziele dem tatsächlich Erreichten gegenüberzustellen.
Der Erfolg eines Projektes soll sowohl über qualitative als auch quantitative
Ziele messbar sein, z.B.
 bei der Förderung von Personen durch Nennung von Soll- und IstAngaben der Anzahl von Qualifikationen (Master-, PhD-Abschlüsse
o. ä.) oder durch die Quantifizierung eines gruppenspezifischen Förderziels (z.B. x % weibliche Teilnehmer) oder durch Angabe einer
Zahl von Aufenthalts-Monaten (Gastdozenturen, Studien/Forschungsaufenthalte).
 bei Veranstaltungen durch Nennung der Anzahl der geplanten Veranstaltungen, durch die Quantifizierung der angestrebten Teilnehmerzahl und durch die Beschreibung der angestrebten Veranstaltungsergebnisse
 bei Sachmitteln (z.B. Labor- und Bibliotheksausstattungen, u.ä.)
durch die Nennung der geplanten Anschaffungen oder/ und durch
Darstellung eines konkreten angestrebten Erkenntnis- oder Sachziels.
Den Antrag stellen Hochschullehrende einer deutschen Hochschule, in der
Regel Inhaber und Inhaberinnen einer Professur, mit Zustimmung der Hochschulleitung.
Der Antrag soll in Abstimmung mit dem/den ausländischen Partner/n
formuliert werden und aus folgenden Unterlagen bestehen:
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
Antragsformular (Online-Formular im Portal)

Finanzierungsplan (Online-Formular im Portal) als eine detaillierte
Ausgabenkalkulation für die geplanten Maßnahmen, deren Berechnungsgrundlage im Einzelnen nachvollziehbar ist. Dabei gelten
die Fördersätze des DAAD (s. Anlage 1: Förderrahmen 2017).

Formular zur Antragstellung im Programm (s. Anlage 3 sowie
http://www.daad.de/hochschuldialog). Dieses beinhaltet eine ausführliche inhaltliche Projektbeschreibung und eine Darlegung der geplanten Maßnahmen.

Unterschriebene Befürwortung des Projektantrags der deutschen
Hochschulleitung (s. Anlage 4 sowie unter
http://www.daad.de/hochschuldialog) als Anlage zum Antrag.

Bei Erstanträgen zudem eine unterschriebene Zustimmung der
Partnerinstitution/en (s. Anlage 5) (Letter of Intent oder Memorandum of Understanding) zu Zielen und Maßnahmen des Projekts. Diese muss i.d.R. von der ausländischen Hochschulleitung unterzeichnet werden.
Antragsschluss
Antragsschluss ist der 28. September 2016.
Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.
Welche Auswahlkriterien gibt es?
Die Entscheidung über eine Förderung / Verlängerung und deren Umfang
trifft eine Gutachterkommission aus Fach- und Regionalwissenschaftlern
unter Beteiligung des Auswärtigen Amts nach Maßgabe der verfügbaren
Mittel.
Der Entscheidung über einen Förderantrag liegen folgende Kriterien zugrunde:
 Dialogorientierung
Die Projekte sollen über die fachbezogene Zusammenarbeit hinaus den Dialog der Beteiligten und das Verständnis für die historische, kulturelle und
religiöse Identität der Partner fördern. Besondere Betreuung der Studierenden und der Austauschwissenschaftler und Austauschwissenschaftlerinnen
vor Ort sowie die Schaffung von Foren für Begegnung und Diskussion über
die rein wissenschaftliche Kooperation hinaus sind daher zentrales Anliegen
des Programms.
 Relevanz und Realisierbarkeit
Der zu erwartende Beitrag des Vorhabens zur Verbesserung der Lehr- und
Forschungsbedingungen an den Partnerhochschulen, die praktische Relevanz des Projekts für die regionale Entwicklung sowie die Realisierbarkeit der
beantragten Maßnahmen und der gesteckten Ziele.
 Nachhaltigkeit
Die zu erwartende Nachhaltigkeit der angestrebten Projektziele und der damit
verbundenen Qualifizierungsprozesse, insbesondere eine bleibende Verbesserung von Lehre und Forschung
 Qualität
Die akademische Qualität der im Antrag genannten Projekte und Maßnahmen.
 Regionale, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Wünschenswert ist die Vernetzung mehrerer Hochschulen der Region in
einem Kooperationsverbund. In solchen Projekten soll auch der Austausch
von Studierenden, Forschern / Forscherinnen und Hochschullehrern / Hochschullehrerinnen zwischen den beteiligten Hochschulen innerhalb der Region
gefördert werden.
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DAAD
Ansprechpartner
und weitere
Informationen
Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Referat P24 – Kooperationsprojekte in Nahost, Asien, Afrika
und Lateinamerika
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Cornelia Michels-Lampo
E-mail: [email protected] sowie [email protected]
Telefon: 0228 882 532
www.daad.de/hochschuldialog
Anlagen zur
Ausschreibung





Anlage 1: Förderrahmen 2017
Anlage 2: Länderreisekostenpauschalen
Anlage 3: Formular zur Antragstellung 2017
Anlage 4: Befürwortung der deutschen Hochschulleitung (deutsch)
Anlage 5: Befürwortung der ausländischen Hochschulleitung (englisch)
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