Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 10243 Berlin ______________________________ (Ausschreibende Stelle) BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 10243 Berlin10243 Berlin10243 Berlin10243 Berlin Tel.: 030-901661649 Fax: +49 30901661668 [email protected] Datum setzen Berlin, 08. 06. 2016 Es schreibt Ihnen Ricarda Wesner Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOL) Maßnahme: Div. Liegenschaften in Berlin Angebot für: Aufzugsanlagen - Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen, 6 Lose S16006-3000000-002-461-01 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben. Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Lieferung/Leistung soll nach Öffentlicher Ausschreibung vergeben werden. 1. Auftraggebende Stelle: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) vertreten durch BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 10243 Berlin 2. Vergabeunterlagen: Sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen und die Vertragsunterlagen sind diesem Schreiben als Anlagen beigefügt. Alle geforderten Nachweise und/ oder Erklärungen sind der Anlage („Abschließende Liste“) zu diesem Schreiben abschließend aufgeführt. Soweit einzelne Unterlagen diesem Schreiben nicht beigefügt sein sollten, können sie bei der ausschreibenden Stelle eingesehen/ abgefordert werden. 3. Auskunft über Vergabeunterlagen , Anforderung zusätzlicher Unterlagen u. dergl.: SIM FM Gmbh Pariser Straße 42 BIM – Stand 15.10.2015 Telefon: 030-8871 4673 E-Mail: [email protected] 10707 Berlin , Telefax: 030-8871 4674 Seite 1 von 4 4. Form und Frist für die Angebotsabgabe: Das Angebot ist bis zum Einreichungstermin am 30.06.2016 um 10:00 Uhr vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklärungen, elektronisch signiert auf die Vergabeplattform des Landes Berlin hoch zu laden. Wird zur Signatur das Mantelbogenverfahren gewählt, ist der Mantelbogen per Post oder per Fax form- und fristgerecht an die ausschreibende Stelle: Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 10243 Berlin Fax: +49 30901661668 zu schicken oder am Empfang abzugeben. Für die Einhaltung der Frist für die Angebotsabgabe ist der Eingang und nicht das Datum des Poststempels maßgeblich. Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform) ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingereicht werden, sind gemäß §16 Abs. 3 lit. e) VOL/A (bei öffentlicher Ausschreibung) bzw. §19 EG Abs. 3 lit. e VOL/ A (im offenen Verfahren) auszuschließen! 5.1 Aufteilung in Lose: keine Losvergabe vorgesehen ja, Angebote können abgegeben werden für Bitte Hinweise zur Beschränkung in Bekanntmachung bzw. Checkliste beachten. ein Los mehrere Lose alle Lose 5.2 Nebenangebote zugelassen nicht zugelassen Falls zugelassen, müssen Nebenangebote auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. 6. Zuschlags- und Bindefrist: Endet am 29.07.2016 Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Bei europaweiten Ausschreibungen ergeht eine gesonderte Mitteilung an die Bieter. BIM – Stand 15.10.2015 Seite 2 von 4 Wichtige Hinweise: Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen! Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen! 7. Kriterien für die Auftragserteilung bei Haupt- und Nebenangeboten: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien erteilt: Nr. Kriterium 1 8. 9. Preis Gewichtung in % 100 Bei Vergabe nach EURichtlinien: Absendetag der Bekanntmachung: Nachprüfungsstelle bei Ausschreibungen nach EU-Richtlinie (EUAusschreibung) Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin BIM – Stand 15.10.2015 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Seite 3 von 4 10. Nachprüfstelle bei nationalen Ausschreibungen: Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen: Nachprüfungsstelle der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH Warschauer Str. 41/42 10243 Berlin Des Weiteren gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen. Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen i. A. Ricarda Wesner Einkauf (Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig) BIM – Stand 15.10.2015 Seite 4 von 4 Checkliste der einzureichenden Unterlagen/Abschließende Liste - Angebot VOL einschließlich aller Vertragsbedingungen - Leistungsverzeichnis mit Preisen - Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz - Nebenangebote (falls zugelassen) - Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmer zum Einsatz kommen) - Erklärung zur Ausbildungsförderung - Erklärung gem. §1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen - ab 25 T€ netto Auftragswert - Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und SV-Beiträgen - Selbstauskunft AN - Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) (falls vorhanden) - Eigenerklärung Sonstige Erklärungen und/ oder Nachweise: - Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm Hinweise zur Losbeschränkung: Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6 Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der 6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste, d.h. das/die Angebot/e mit dem geringsten Gesamtpreis je Los erhält/erhalten den Zuschlag. Hinweis zur Sicherheitsüberprüfung: Sofern für die Liegenschaften erforderlich, erteilt der Auftragnehmer mit Angebotsabgabe sein Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung für sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene Mitarbeiter und sonstige Personen, die in seinem Auftrag die Liegenschaften betreten. BIM – Stand 15.10.2015 Seite 1 von 2 BIM – Stand 15.10.2015 Seite 2 von 2 Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen Hinweis Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 3.1 Angebot Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. elektronisch zu signieren. 3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen. Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses sind nur zugelassen, wenn eine vom Auftraggeber erstellte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses nicht vorliegt. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten. Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe bestätigt. Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen. 3.4 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. BIM - Stand 06.06.2012 Seite 1 von 4 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen. Für den Fall, dass das Angebot in Papierform eingereicht wird, müssen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen zweifelsfrei und dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. 3.5 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen) bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des § 13 Abs. 3 bzw. § 16 Abs. 3 VOL/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs. 3 lit. a) bzw. § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A). Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers die Urkalkulation und/oder die von dem Auftraggeber benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von dem Auftraggeber benannten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots. 3.6 Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden. Im Übrigen wird auf die Möglichkeit des Mantelbogenverfahrens verwiesen. 3.7 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, dem Kriminalgericht oder dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen werden. 3.8 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. BIM - Stand 06.06.2012 Seite 2 von 4 4 4.1 Nebenangebote Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Nebenangebote sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Nebenangebote, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 5.1 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften haben mit ihrem unterzeichnete Erklärung abzugeben, - - Angebot eine von allen Mitgliedern in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen. 6 Nachunternehmer Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer mit Firmenbezeichnung, Anschrift, Rechtsform sowie Anzahl der Arbeitskräfte benennen. Jede dem Angebot zugrunde liegende Nachunternehmerleistung ist im Nachunternehmerverzeichnis aufzuführen und mit nur einem Nachunternehmer pro Nachunternehmerleistung zu benennen, wobei der Zusatz „oder gleichwertig“ oder ein ähnlicher Zusatz ausgeschlossen ist. Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers die Vereinbarung/en zwischen ihm und den jeweils an der Auftragserfüllung beteiligten Nachunternehmern zur Überprüfung der Einhaltung der in Berlin geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vorzulegen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen, schriftliche Erklärungen der benannten Nachunternehmer vorzulegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen („Verpflichtungserklärung“). Angebote, für die die geforderten Erklärungen nicht fristgemäß vorliegen, werden von der Wertung ausgeschlossen. BIM - Stand 06.06.2012 Seite 3 von 4 Freitext BIM - Stand 06.06.2012 Seite 4 von 4 Angebot (VOL) Tel.: Fax: Email: , den (Name und Anschrift des Bieters) An Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH am 29.07.2016 Warschauer Str. 41/42 10243 Berlin (Anschrift der ausschreibenden Stelle) Maßnahme: Div. Liegenschaften in Berlin Angebot für: Aufzugsanlagen - Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen, 6 Lose S16006-3000000-002-461-01 Anlagen: - Leistungsverzeichnis mit Preisen - Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz - Nebenangebote (falls zugelassen) - Verzeichnis Nachunternehmer - Erklärung zur Ausbildungsförderung - Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen - Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohung und SV-Beiträge - Selbstauskunft (AN) - Eigenerklärungen - Unterlagen sind gemäß der abschließenden Liste (Checkliste) beigefügt ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………………………………………………………………….. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns genannten Preisen an. An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gebunden. Das Angebot besteht aus folgenden Vertragsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Rang- und Reihenfolge gelten: a) der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, ggfls. zeichnerischen Unterlagen und Erläuterungen b) ggfls. den „besonderen Vertragsbedingungen (BVB)“ für die Ausführung von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen c) den „Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“ BIM – Stand 06.06.2012 Seite 1 von 4 d) ggfls.: den „ergänzenden Vertragsbedingungen“ für die Ausführung von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen e) den „zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen (ZVB)“ für die Ausführung von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen f) den folgenden „technischen Vorschriften“: ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. g) den „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL Teil B) ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. Die Bewerbungsbedingungen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und eingehalten. Seite 2 von 4 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: a) Hauptangebot Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/Skonti) Preisnachlass ohne Bedingung Summe Angebot € % Los 1 € % Los 2 € % Los 3 € % Los 4 € % Los 5 € % Los 6 € % Los 7 € % Los 8 € % Los 9 € % Los 10 € % Los 11 € % Los 12 € % Los 13 € % Los 14 € % Los 15 € % Los 16 € % Los 17 € % Los 18 € % Los 19 € % Los 20 € % Los 21 € % Los 22 € % Los 23 € % Los 24 € % Los 25 € % Los 26 € % Los 27 € % Los 28 € % Los 29 € % Los 30 € % Seite 3 von 4 b) Nebenangebote zum Hauptangebot (soweit zugelassen) Anzahl: c) Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptgebotes) (soweit zugelassen) Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/Skonti) € € € € € Die nachstehende Unterschrift bzw. die Unterschrift auf dem Mantelbogen oder die elektronische Signatur gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen. Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen/ unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat. Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Wird bei elektronischer Angebotsabgabe der Mantelbogen nicht unterschrieben oder es fehlt die elektronische Signatur, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Seite 4 von 4 Maßnahme: Div. Liegenschaften in Berlin Angebot für: Aufzugsanlagen - Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen, 6 Lose S16006-3000000-002-461-01 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung BIM –Stand 15.09.2014 Seite 1 von 4 1. Ausführungsfristen Für die Ausführung der der Lieferung / Leistung gelten die nachstehend vereinbarten Fristen: Anlieferung/ Leistungsbeginn: 01.08.2016 Ende der Ausführung: 28.10.2016 Einzelfristen (Ereignis und Termin): Etwaige im Leistungsverzeichnis festgelegten Fristen bzw. Regeltermine 2. Preisgleitklausel In Ergänzung zu Ziffer 2 ZVB wird folgende Preisgleitklausel vereinbart: 3. Art der Anlieferung und Versand (§ 6 VOL/B) (1) Die Überwachung der Anlieferung / Leistung obliegt Frau / Herrn (2) Zur Erteilung von Anordnungen / Abnahmen ist berechtigt Frau / Herr (3) Ort der Anlieferung / des Aufbaus / der Ausführung ist . . . (4) Für die Art der Anlieferung b zw. den Versand der Leistung / Lieferung gilt abweichend von den Regelungen der ZVB Folgendes: 4. Vertragsstrafen (1) Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführ ungsfrist nach Ziffer 1 BVB hat der Auftragnehmer als Ver tragsstrafe für Verzug zu zahlen: für jede vollendete Woche für jeden Werktag v.H. 0,2 v.H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. (2) Bei schuldhafter Überschreitung von Einzelfristen nach Ziffer 1 BVB hat der Auftragnehmer als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen für jede vollendete Woche für jeden Werktag v.H. 0,2 v.H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. (3) Die Vertragsstrafe wird insgesamt begrenzt auf 5,0 v.H. der Bruttoabrechnungssumme. (4) Tage, die bei der Überschreitung von Vertragsfristen in Ansatz gebracht werden, werden bei der Überschreitung weiterer Vertragsfristen nicht noch einm al berücksichtigt, soweit diese auf denselben Umständen beruhen. (5) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Überschreitung von Vertragsfristen und weiterer Termine bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Vertragsverstoßes angerechnet. (6) Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlussz ahlung geltend gemacht und insbeso ndere von der Schlusszahlung abgezogen werden. Vertragsstrafen für Zwischentermine können von den Abschlagszahlungen abgezogen werden. (7) Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz de r Schäden, welche über die Vertragsstrafe bleiben unberührt. hinaus gehen, (8) Die Vertragsstrafe gilt auch für während der Leist ungsausführung / Lieferung neu vereinbarte oder verschobene Termine. 5. Sicherheiten BIM –Stand 15.09.2014 Seite 2 von 4 Als Sicherheit für die Vertra gserfüllung hat der Auftragnehmer dem Auf traggeber eine Vertragserfüllungssicherheit zu stellen. Das Nähere regelt Ziffer 19 ZVB. Als Sicherheit für die Mängelrechte hat der Auftragnehmer dem Auftrag geber eine Mä ngelansprüchebürgschaft zu stellen. Das Nähere regelt Ziffer 19 ZVB. 6. Art, Ort und Umfang der Güteprüfung (§ 12 VOL/B) Zur Güteprüfung wird in Ergänzung von Ziffer 13 ZVB folgendes vereinbart: 7. Besondere Regelung zur Abnahme (§ 13 VOL/B) (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Abnahme zu verweigern, soweit ein wesentlicher Mangel vorliegt. Wesentlich in diesem Sinne sind alle Leistung sabweichungen, welche die Gesamtfunktion, Einsatzfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu v.H. beeinträchtigen. Wesentlich sind alle Mängel, die einen Ausfallzeitraum der Leistung von mindestens / Tagen pro Tag / Woche / Monat verursachen. Stunden (2) Im Übrigen gilt für die Abnahme der Leistung / Li eferung Folgendes (z.B. Vereinbarung förmlicher Abnahme): 8. Test- bzw. Prüfungsfrist (§ 13 VOL/B) Soweit die Art der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung dies erfordert, ist der Auftraggeber berechtigt, die zur Prüfung der Abnahmefähigkeit der Leistung notwendigen Tests bzw. Probeläufe durchzuführen. Der Auftraggeber erklärt binnen einer Frist von ____ Werktagen nach der Entgegennahme der Leistung, ob er diese als vertragsgemäße Erfüllung anerkennt. 9. Zahlungen (1) Zahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet: (2) Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt geleistet: (3) Abschlagszahlungen werden – sofern dies nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 632 a BGB) – geleistet. nicht geleistet. 10. Rechnungen (1) Der Auftragnehmer hat Rechnunge n in 1 -facher Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für Vorauszahlungen (Ziffer 18 Abs. 1 ZVB) und für Abschlag szahlungen (Ziffer 18 Abs. 2, 3 ZVB) in / - facher Ausfertigung einzureichen. (2) Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmassberechnungen und - zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen. BIM –Stand 15.09.2014 Seite 3 von 4 11. Versicherungen Wegen der möglichen Gefährdung vorhandener Einrichtungen und Anlagen im Zuge der auszuführenden Arbeiten wird für Perso nen-, Sach- und Vermögensschäden und deren Folgen als aus reichende Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckungssumme von 1.000.000 EUR pauschal gefordert. 12. Sonstige Bedingungen Sofern für die Liegenschaften erforderlich, erteilt der Auftragnehmer sein Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige Stelle BIM –Stand 15.09.2014 Seite 4 von 4 WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1. Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. BIM – Stand 01.10.2013 Seite 1 von 3 2. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gelten die zu ergreifenden Maßnahmen für folgende Waren: Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle handgefertigte Teppiche Natursteine Produkte aus Holz Kaffee, Kakao, Tee Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren Fischereiprodukte Feuerwerkskörper, Zündhölzer Schnittblumen, Topfpflanzen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. BIM – Stand 01.10.2013 Seite 2 von 3 3. Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (werden Vertragsbestandteil bei Abschluss von Verträgen über Leistungen mit einem Auftragswert von voraussichtlich mindestens 25.000 Euro oder über Bauleistungen mit einem Auftragswert von voraussichtlich mindestens 200.000 Euro) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. BIM – Stand 01.10.2013 Seite 3 von 3 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung der Leistung BIM – Stand 15.09.2014 Seite 1 von 8 1. Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B) (1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. (2) Bestandteile des Vertrags sind: a) der Bestellschein und/oder das Auftragsschreiben, b) die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (insbesondere einschließlich Plänen, Einzel- und Detailzeichnungen sowie Berechnungen), c) etwaige Besondere Vertragsbedingungen (BVB), d) etwaige Weitere Besondere Vertragsbedingungen, e) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB), f) die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen (ZVB), g) etwaige Allgemeine Technische Vertragsbedingungen, h) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). (3) Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nach Abs. (2) in der dort angegebenen Reihenfolge; Text und Beschreibung gehen zeichnerischen Unterlagen vor, sofern nicht ausdrücklich Zeichnungen und Muster in den Vertragsunterlagen als vorrangig für die Ausführung festgelegt sind. (4) Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden nur dann Bestandteil dieses Vertrags, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. (5) Abweichungen von den in vorstehendem Abs. (2) angegebenen Vertragsbestandteilen gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. (6) Werden ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen übertragen, gelten hierfür, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die Vertragsbedingungen und Vertragsbestandteile des Hauptvertrags. (7) Erfüllungsort ist der im Vertrag benannte Ort der Anlieferung, des Aufbaus oder der sonstigen Leistung. 2. Preise (§§ 1, 16 VOL/B) (1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Kostenerhöhungen nach Auftragserteilung berechtigen den Auftragnehmer nicht, Zusatzforderungen geltend zu machen. (2) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach sämtlichen Vertragsbestandteilen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Ergänzenden Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Hierzu zählen auch die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendigen Nebenleistungen wie beispielsweise die Kosten für die Verpackung, Anlieferung und Versicherung. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen an Dritte sind ebenfalls durch die Preise für die Leistung abgegolten. (3) Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Bezahlt werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden. (4) Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf. einer Preisüberprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne dieser Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preis angegeben ist. 3. Mehr- oder Minderleistung (§ 2 VOL/B) (1) Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit und dem Umfang der Leistungen verlangen, es sei denn, diese ist für den Auftragnehmer unzumutbar. (2) Der Auftragnehmer hat das Verlangen auf Änderung der Leistung unverzüglich zu prüfen. Hat er Bedenken gegen die Leistungsänderung, so muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen und den Grund für seine Bedenken angeben. (3) Sind für Leistungen des Auftragnehmers im Vertrag Einheitspreise vorgesehen oder lassen sich bei Wegfall oder Beauftragung von zusätzlichen Leistungen die Preise ermitteln, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegte Einheitspreisen zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 v. H. einverstanden zu sein. (4) Die Vereinbarung eines neuen Einheitspreises bei Über- oder Unterschreitung des Mengensatzes von über 10 v. H. ist auf Verlangen nur dann vorzunehmen, wenn nicht durch Mengenänderungen bei anderen Positionen oder in anderer Weise ein Ausgleich eintritt. (5) Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. Die Absätze (3) und (4) gelten nicht für Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen. BIM – Stand 15.09.2014 Seite 2 von 8 (6) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet, soweit nicht die Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) vorliegen. 4. Änderungen der Vergütung (§ 2 Nr. 3 VOL/B) (1) Beansprucht der Auftragnehmer auf Grund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung – anzeigen und unverzüglich ein Nachtragsangebot einreichen. (2) Wenn nach § 2 Nr. 3 VOL/B neue Preise zu vereinbaren sind, so sind diese auf der Grundlage des Hauptangebotes zu bilden. Preise für Nachtragsleistungen gemäß VOL/B, die nicht unmittelbar aus den Wettbewerbspreisen des Hauptpreises abgeleitet werden können und für die bei Ausführungsbeginn keine frei vereinbarten Preise vorliegen, werden auf der Grundlage von Selbstkostenpreisen gemäß der Verordnung PR Nr. 30/53 vereinbart. Unterlieferanten sind hiervon in Kenntnis zu setzen. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderungen der Leistung bedingten Preisänderungen in geeigneter Weise zu begründen und auf Verlangen des Auftraggebers die für die Preisermittlung maßgebenden Unterlagen sowie Lieferangebote, Lieferantenrechnungen, Frachtbriefe, Nachunternehmerangebote oder Rechnungen zur Einsicht vorzulegen. 5. Verpackung (1) Das Verpackungsmaterial muss den Vorschriften der Verpackungsverordnung (VerpackV) entsprechen und mit Firmenbezeichnung und Entsorgungssystem gekennzeichnet sein. (2) Es sind möglichst umweltfreundliche Verpackungen, insbesondere Mehrwegverpackungen zu verwenden. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Verpackungsverordnung, insbesondere die Rücknahmepflichten für Transportverpackungen gemäß § 4 VerpackV. 6. Ausführungsunterlagen (§§ 3 und 4 VOL/B) (1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach dem Vertrag, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Abs. 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt. Aus dem Freigabevermerk können Ansprüche gegen den Auftraggeber nicht hergeleitet werden. Die Freigabevermerke bedeuten insbesondere keine Anerkennung etwaiger Änderungen der Vertragsunterlagen. (2) Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages kostenfrei zurückzugeben. (3) Schriftliche Äußerungen des Auftragnehmers, insbesondere alle Ausführungsunterlagen, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein. 7. Ausführung der Leistungen (§ 4 VOL/B) (1) Für die Ausführung der Leistung sind neben den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben des § 4 VOL/B, insbesondere die im Anhang TS der VOL/A aufgeführten technischen Spezifikationen zu beachten. (2) Der Auftraggeber kann sich jederzeit innerhalb der üblichen Geschäfts- und Betriebsstunden des Auftragnehmers von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrichten. Um dem Auftraggeber dabei die Prüfung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung, insbesondere der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen Einsicht in sämtliche erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in deutscher Sprache) zu gewähren. (3) Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die Anforderungen gemäß Absatz (1) nicht beachtet werden, so hat der Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den ordnungsgemäßen Zustand auf seine Kosten unverzüglich herzustellen. Ist der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. (4) Etwaige Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung in deutscher Sprache beizufügen. (5) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. an den Ausführungsstellen – auch während BIM – Stand 15.09.2014 Seite 3 von 8 der Auftragsruhe – ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen des Auftraggebers befinden. (6) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung übergebenen Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen. (7) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges das volle uneingeschränkte Eigentum an zu leistenden bzw. zu liefernden Sachen zu verschaffen. Die Verschaffung erfolgt frei von Rechten Dritter. (8) Bei Lieferungen sind sämtliche Sachen an die von der Empfangsstelle bezeichneten Räume bzw. auf die Grundstücksteile (Leistungsort) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und den Liefertag enthält. (9) Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. (10) Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. (11) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Sachen den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen, Normen und Standards entsprechen, insbesondere dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (BGBl. I 2004 S. 2) in der jeweiligen Fassung. 8. Veröffentlichungen, Nutzungsbefugnisse des Auftraggebers (1) Etwaige Veröffentlichungen über die Leistungserbringung oder Werbung am Leistungsort sind nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. (2) Alle vom Auftragnehmer gelieferten Sachen werden Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf etwaige enthaltene Unterlagen für innerdienstliche Zwecke sowie für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vervielfältigen und verwenden. Soweit erforderlich, ist die Weitergabe der Unterlagen an Behörden, Materialprüfstellen und Gutachter gestattet. Bei Vergaben dürfen sie nur insoweit verwendet werden, als dies zur Beschreibung (Text und Pläne) der zu vergebenden Leistung erforderlich ist. Im Einzelfall kann etwas anderes vereinbart werden. (3) Soweit bei der Erfüllung des Vertrages Urheberrechte des Auftragnehmers entstanden sind, räumt er dem Auftraggeber an diesen das einfache Nutzungsrecht (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Vorführung) unentgeltlich ein. 9. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) (§ 4 Nr. 4 VOL/B) (1) Die Regelung des § 4 Nr. 4 Satz 2 VOL/B wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist stattdessen in allen Fällen vor der beabsichtigten Übertragung schriftlich zu informieren, wenn Teilleistungen – auch unwesentliche – vom Auftragnehmer an Unterauftragnehmer vergeben werden. Der Auftragnehmer hat dabei Art und Umfang der Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekannt zu geben. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung. Bei unwesentlichen Teilleistungen kann der Auftragnehmer den Unterauftrag auch ohne schriftliche Zustimmung erteilen, sofern er den Auftraggeber hierüber informiert. Die Beschaffung von Fertigprodukten etc. über oder von Dritten bleibt hiervon unberührt. (2) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, welche die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrages erfüllen. Er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist. (3) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer darüber zu informieren, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. (4) Der Auftragnehmer darf dem Unterauftragnehmer keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich Mängelansprüchen, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheiten auferlegen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart ist. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen. 10. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren (§ 8 Nr. 1 VOL/B) Wird die Eröffnung eines Insolvenz- oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. BIM – Stand 15.09.2014 Seite 4 von 8 11. Auftragsentziehung – Kündigung oder Rücktritt (§§ 7, 8 VOL/B) (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen oder von ihm zurückzutreten. (2) Ein wichtiger Grund, der den Auftraggeber zur Kündigung bzw. Rücktritt berechtigt liegt, insbesondere in den folgenden Fällen vor: a) wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff. StGB und/oder § 12 UWG) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind, b) wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt (§ 8 Nr. 2 VOL/B). Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, Bindungen sonstiger Entgelte, Gewinnaufschläge, Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile, Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. c) wenn der Auftragnehmer Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Verstößen gegen gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne, Steuerhinterziehung, weitere Straftaten im Geschäftsverkehr wie Betrug, Untreue und Urkundenfälschung begangen hat. d) wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. (3) Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. 12. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung Wird nach der Zuschlagserteilung offenbar, dass das zu Grunde liegende Angebot durch Preisabsprache zustande kam oder dass der Bieter in anderer Weise den Wettbewerb eingeschränkt hatte, so hat der Auftragnehmer als pauschalen Schadensersatz 5 v.H. der Bruttoauftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass eine andere Schadenshöhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist. 13. Güteprüfung (§ 12 VOL/B) (1) Die Beschaffenheit der Proben und Muster, welche der Zuschlagerteilung zu Grunde liegen, ist für die Güte der zu liefernden Gegenstände maßgebend und gilt als vereinbart; sie muss der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit entsprechen. (2) Die Kosten für die öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Güte- und Sicherheitsprüfungen einschließlich Stellung der hierzu notwendigen Hilfskräfte und Geräte sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit den Angebotspreisen abgegolten. (3) Gegenstände, die bei der ordnungsgemäßen Güteprüfung beschädigt oder zerstört wurden, hat der Auftragnehmer – soweit nichts anderes vereinbart ist – ohne gesonderte Vergütung zu ersetzen. (4) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung jedoch heraus, dass die gelieferten Waren nicht den Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die Güteprüfung vom Auftragnehmer BIM – Stand 15.09.2014 Seite 5 von 8 zu tragen. Die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden dann nicht vergütet. 14. Abnahme (§ 13 VOL/B) (1) Etwaige Aufbauleistungen sind förmlich abzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Lieferungen und sonstige Leistungen sind nur auf schriftlichen Antrag einer Vertragspartei hin abzunehmen. (2) Alle sich bei der Abnahme zeigenden Mängel können ungeachtet vorheriger Güteprüfungen noch geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor der Abnahme Leistungen an den Auftraggeber übereignet worden sind oder die Gefahr aufgrund einer Vereinbarung auf den Auftraggeber übergegangen ist. (3) Die Entgegennahme einer Leistung ist nicht gleichbedeutend mit der Abnahme. (4) Über die förmliche Abnahme ist eine Niederschrift zu fertigen, die von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist. (5) Aufbauleistungen werden nach der Fertigstellung an der Aufbaustelle, Lieferungen an der Anlieferstelle abgenommen. Werden Teilleistungen an der Herstellungsstelle abgenommen, wird dadurch die Gesamtabnahme der Aufbauleistung nicht berührt. (6) Der Auftragnehmer hat bei Aufbauleistungen die Vertragserfüllung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Abnahme zu beantragen. (7) Die Leistung gilt als abgenommen: a) b) bei Lieferung mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung, bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des schriftlichen Antrags auf Abnahme, soweit der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert. (8) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über: a) b) bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle, bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. 15. Mängelansprüche und Verjährung (§ 14 VOL/B) (1) Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der Annahme der Lieferung. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Einzelleistung maßgeblich. (2) Bei Teilleistungen beginnen die Mängelansprüche mit der Teilabnahme. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf der Mängelansprüche für die restlichen Teile der Leistung. (3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre (§§ 634 a, 438 BGB). (4) Die Mängelansprüche bestehen unabhängig davon, inwieweit der Auftraggeber die für die Ausführung benötigten Pläne, Zeichnungen oder Berechnungen vor Auftragserteilung geprüft und nach diesen bestellt oder beauftragt hat, es sei denn, dass der Mangel dem Auftraggeber bei Auftragserteilung bekannt war. (5) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz zu gegenüber Dritten zu leisten, so steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den Ausgleich § 254 BGB entsprechend Anwendung. 16. Rechnung (§ 15 VOL/B) (1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen. (2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teillieferungen müssten gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen. (3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise. BIM – Stand 15.09.2014 Seite 6 von 8 17. Bezahlung (§ 17 VOL/B) (1) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen. (2) Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der im Auftragsschreiben benannten Stelle, im Zweifel mit Eingang bei der BIM Berliner Immobilien Management GmbH, jedoch a) b) bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme, bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der Erfüllung. (3) Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Überweisungsverkehr. Bei Arbeitsgemeinschaften teilt der Auftragnehmer – unterzeichnet von allen Arge-Partnern – dem Auftraggeber mit, auf welches Konto Zahlungen mit befreiender Wirkung ausschließlich zu leisten sind. Zahlungen werden erst nach Eingang dieser Mitteilung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. (4) Die Zahlung gilt als geleistet a) b) bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder Einlieferung, bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des Auftraggebers. 18. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung (1) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Forderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. (2) Dem AN stehen keine Zurückbehaltungsrechte oder Leistungsverweigerungsrechte zu, es sei denn die Rechte oder Ansprüche des AN sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für das Aufrechnungsrecht des AN. (3) Die Abtretung einer Forderung aus oder auf der Grundlage dieses Vertrags, gleich welchen Inhalts, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Besteller kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten. 19. Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen (1) Soweit die Leistung von Vorauszahlungen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, werden sie grundsätzlich nur dann geleistet, wenn sie bei Abschluss des Vertrages schriftlich vereinbart worden sind. Sie setzen voraus, dass in voller Höhe Sicherheit geleistet wurde. Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, hat diese den Anforderungen von Ziffer 20(4) zu entsprechen. (2) Abschlagszahlungen werden, sofern vereinbart, in Höhe von 95 v.H. der jeweils nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistung gewährt. Dies gilt nicht, sofern Abschlagszahlungen auf Grund von § 632 a BGB zu zahlen sind. (3) Abschlagszahlungen in voller Höhe des Wertes der nachgewiesenen Leistung erfolgen dann, wenn der Auftragnehmer Sicherheit in Form einer Bürgschaft in Höhe von 5 v.H. des Auszahlungsbetrages der jeweiligen Abschlagsrechnung leistet; die Bürgschaft muss den Voraussetzungen des § 18 Nr. 3 VOL/B sowie der Ziffer 20 Abs. (4) entsprechen. Die Bürgschaft wird zurückgegeben, wenn die gesamte Leistung des Auftragnehmers geprüft und abgerechnet ist und ein Rückforderungsanspruch des Auftraggebers nicht in Frage kommt. 20. Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B) (1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart, so beträgt sie 5 v.H. der Vertragssumme. Sicherheitsbeträge werden auf volle 10,-- Euro nach unten abgerundet. (2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach Zuschlagserteilung (Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung) geleistet, so werden von jeder Abschlagszahlung 10 v.H. einbehalten, bis 5 v.H. der Gesamtauftragssumme erreicht sind. Sind Abschlagszahlungen nicht vereinbart, so wird der Sicherheitsbetrag von der Abrechnungssumme einbehalten. (3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden. Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so bleibt die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt. (4) Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, muss die Bürgschaftserklärung außer dem Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) und dem Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1 BIM – Stand 15.09.2014 Seite 7 von 8 BGB) auch den Verzicht auf die Aufrechnung (§ 770 Abs. 2 BGB) enthalten; dies gilt nicht, soweit die Forderung, mit denen der Auftragnehmer aufrechnen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Es muss ebenfalls erklärt werden, dass der Anspruch aus der Bürgschaft nicht vor dem gesicherten Anspruch verjährt, spätestens jedoch nach 30 Jahren. Weiterhin muss die Bestimmung, dass die Bürgschaft auch bei einem Wechsel des Inhabers bzw. bei einer Änderung der Rechtsform des Schuldners bestehen bleibt und der Erfüllungsort Berlin ist, enthalten sein. 21. Vertragsänderungen Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). 22. Unwirksame Vertragsbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben der Vertrag als Ganzes sowie die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, ungültige oder undurchführbare Bestimmungen vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter der Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken. 23. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (1) Bei der Auslegung von Verträgen ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragsstand verbindlich. (2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Rech der Bundesrepublik Deutschland. 24. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Berlin. BIM – Stand 15.09.2014 Seite 8 von 8 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 1 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 2 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 3 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 4 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 5 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 6 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 7 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 8 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 9 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 10 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 11 von 12 Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz (unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne) - Gewerk: ________________ 1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn) ________________ EUR 2. Lohngebundene Kosten (Urlaubsgeld, Feiertage, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.) ________________ % 3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) ________________ % 4. Unternehmensbezogene Kosten (Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten, Gewerbesteuer, Gehälter, etc.) ________________ % 5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen, Geräte, Projektleitung, etc.) ________________ % 6. Wagnis und Gewinn ________________ % 7. Stundenverrechnungssatz gesamt ________________ EUR Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden! BIM- Stand 01.01.2016 Seite 12 von 12 Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmer zum Einsatz kommen) Leistung: Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte): a) b) c) d) e) Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung sowie ggf. zur Vertragsstrafe führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer geeignete Eignungsnachweise beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeber werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen Erklärungen der benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen. BIM – Stand 06.06.2012 Seite 1 von 1 Erklärung zur Ausbildungsförderung Nach § 10 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 08.07.2010 (GVBl. 2010, S. 399) erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Ich / Wir erkläre(n) ______________________________ rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass ich / wir ______________________________ Ausbildungsplätze bereitstellen. mich/uns an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung beteiligen. mich / uns an Ausbildungsverbünden beteiligen. BIM - Stand 01.05.2011 Seite 1 von 1 Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung - VOL Hinweis: die Erklärung ist auszufüllen und wird Vertragsbestandteil bei Auftragsvergaben ab einem Auftragswert von mehr als 25.000,00 Euro (netto). Hiermit erkläre(n) ich/wir rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes Folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen) A Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten) Ja Nein (keine weiteren Angaben erforderlich) B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben: I. Beschäftigungszahl1) Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt: über 500 Beschäftigte (gem. §3 Abs. 1 FFV sind drei Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummern 1 bis 6) über 250 bis 500 Beschäftigte (gem. § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) über 20 bis 250 Beschäftigte (gem. § 3 Abs. 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) über 10 bis 20 Beschäftigte (gem. §3 Abs. 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahme zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen) 1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen. II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In meinem/unserem Unternehmen werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderungsplans Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil Einsetzung einer Frauenbeauftragten Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen u. junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Personen befähigen sollen Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inneroder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit Angebot alternierender Telearbeit Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah,mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit,auch in Führungspositionen Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit BIM – Stand 01.10.2011 Seite 1 von 2 18. 19. 20. 21. Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs-und Pflegeaufgaben wahrnehmen Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilarbeitsplätze Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen III. Weitere vertragliche Verpflichtungen Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden: 1. Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. 2. Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers bedient, hat er sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. §2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet. 3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Auftragnehmer die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Fraueneförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen. IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben) An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. §5 abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert: Begründung: (auf Verlangen nachzuweisen) Mir/uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können. Datum, Unterschrift, Firmenstempel (Bei elektronischer Angebotsabgabe gilt die Unterschrift auf dem Mantelbogen als rechtsverbindlich.) BIM – Stand 01.10.2011 Seite 2 von 2 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre/Wir erklären, rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen, ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ vereinbaren werde. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. BIM – Stand 28.06.2012 Seite 1 von 1 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gelten die zu ergreifenden Maßnahmen für folgende Waren: Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle handgefertigte Teppiche Natursteine Produkte aus Holz Kaffee, Kakao, Tee Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren Fischereiprodukte Feuerwerkskörper, Zündhölzer Schnittblumen, Topfpflanzen Ich erkläre/ Wir erklären, rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nicht unter Missachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind, nicht möglich ist. Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden. Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. BIM – Stand 24.04.2012 Seite 1 von 1 Eigenerklärung (u.a. gemäß § 6 Abs. 5 lit. a) bis e) VOL/A und § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g)) I. Allgemeine Angaben und Erklärungen Angaben zum Firmeninhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten Name: Geburtsdatum: Funktion in der Firma: Vornamen: Geburtsort: Geburtsnamen: Name: Geburtsdatum: Funktion in der Firma: Vornamen: Geburtsort: Geburtsnamen: Name: Geburtsdatum: Funktion in der Firma: Vornamen: Geburtsort: Geburtsnamen: Zuständiges Finanzamt und Steuernummer: Steuernummer: Bankverbindung: Kontoinhaber: BLZ: Kto. Nr.: IBAN: BIC: E-Mail-Adresse der Firma: Ich erkläre/Wir erklären rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Angaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einschließlich der Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n). Ich bin / Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft BIM Stand 22.08.2014 seit unter Nr. Seite 1 von 4 Wenn ich meinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland habe, ist der für mich zuständige Versicherungsträger: Versicherungsträger seit unter Nr. ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufgenossenschaften einhalten, II. Besondere Angaben, insbesondere gemäß §§ 6 Abs. 5 lit. a) bis e) VOL/A und § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A Weiter erkläre(n) ich / wir rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, - dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse abgewiesen wurde - § 6 Abs. 5 lit. a) VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. a) VOL/A - dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - § 6 Abs. 5 lit. b) VOL/A bzw.§ 6 EG Abs. 6 lit. b) VOL/A - dass keine schwere Verfehlung, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, vorliegt (vgl. § 6 Abs. 5 lit. c) VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A). Insbesondere liegen keine Verfehlung(en) vor, die zu Folgendem geführt haben: - wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), - wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), - wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen - Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129, § 129a, § 129 b StGB), - Geldwäsche (261 StGB), - Bestechung (§ 334 StGB; Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), - Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 53 StGB), - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), BIM Stand 22.08.2014 Seite 2 von 4 - Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB) oder Verstoßes gegen die Abgabenordnung, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der europäischen Gemeinschaften oder Haushalte, die in deren Auftrag verwaltet werden (§ 370 AO) - dass bei der Auskunftserteilung keine falschen Erklärungen gemacht wurden, in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit - § 6 Abs. 5 lit. e) VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. e) VOL/A und - dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 lit. a bis g VOL/A vorliegen Ich/ Wir erkläre(n) weiter rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, - § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, - §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, - § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind oder − gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind. Darüber hinaus erkläre(n) ich/wir, dass von mir/uns auch die weiteren Bestimmungen des AEntG Arbeitnehmerentsendegesetz, insbesondere zur Zahlung des Mindestentgelts eingehalten werden. Ich/Wir erkläre(n) mich/uns bereit, die Tariftreue durch den Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Dritten überprüfen zu lassen. Weiter erkläre(n) ich/wir, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einzuhalten. III. Abschließende Erklärungen Ich/Wir erklären rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der BIM Stand 22.08.2014 Seite 3 von 4 Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von zwei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. BIM Stand 22.08.2014 Seite 4 von 4 Verpflichtungserklärung (Die rechtsverbindliche Bestätigung erfolgt mit der Signatur des Angebotes) Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz: Gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz bin ich auf folgende gesetzliche Bestimmungen zum Schutze des Datengeheimnisses hingewiesen worden: Es ist untersagt, durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützte personenbezogene Daten unbefugt einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu erheben, zu verarbeiten (speichern, verändern, übermitteln, sperren, löschen) oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bzw. dem Ende des Vertragsverhältnisses fort. Wer unbefugt vom Bundesdatenschutzgesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, 1. speichert, verändert, übermittelt 2. zum Abruf mittels automatisierten Verfahren bereithält oder 3. abruft oder sich einem anderen aus Dateien verschafft, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden. Ebenso wird bestraft, wer durch unrichtige Angaben geschützte personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind, erschleicht; wer übermittelte Daten unbefugt für einen anderen, als zu dem Zweck nutzt, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden, insbesondere indem er sie an dritte Personen weitergibt; wer anonymisierte Einzelangaben unbefugt mit solchen Merkmalen zusammenführt, mit denen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können. Ein Verstoß gegen die oben dargestellte Verpflichtung kann zudem zu Schadenersatzverpflichtungen führen. BIM – Stand 06.06.2012 Seite 1 von 1 Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 lfd. Nr. Los 1 2 3 32 33 34 35 63 64 65 66 71 72 73 74 84 85 86 87 88 89 90 91 103 104 105 106 113 114 115 116 117 118 137 138 139 140 141 142 143 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 216 217 218 Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Systemart Portfolio Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio WE-Nr. Wirtschaftseinheit 20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx 30005 30005 30005 30028 30028 30028 30028 30031 30031 30031 30031 30032 30032 30032 30032 30034 30034 30034 30034 30034 30036 30036 30036 30038 30038 30038 30038 10010 10010 10010 30041 30041 30041 30043 30043 30043 30043 30043 30043 30043 30345 30345 30345 30001 30001 30001 30001 30001 30001 30045 30046 30046 30046 Albrecht-Achilles-Str. 61-64 Albrecht-Achilles-Str. 61-64 Albrecht-Achilles-Str. 61-64 An der Urania 4-10 An der Urania 4-10 An der Urania 4-10 An der Urania 4-10 Bismarckstr. 48 Bismarckstr. 48 Bismarckstr. 48 Bismarckstr. 48 Bredtschneiderstr. 5 Bredtschneiderstr. 5 Bredtschneiderstr. 5 Bredtschneiderstr. 5 Brunnenstr. 188-190 Brunnenstr. 188-190 Brunnenstr. 188-190 Brunnenstr. 188-190 Brunnenstr. 188-190 Buschkrugallee 95 Buschkrugallee 95 Buschkrugallee 95 Eichborndamm 208 Eichborndamm 208 Eichborndamm 208 Eichborndamm 208 Ferdinand-Schultze-Str. 55 Ferdinand-Schultze-Str. 55 Ferdinand-Schultze-Str. 55 Friedrich-Krause-Ufer 24,25 Friedrich-Krause-Ufer 24,25 Friedrich-Krause-Ufer 24,25 Friedrichstr. 219 Friedrichstr. 219 Friedrichstr. 219 Friedrichstr. 219 Friedrichstr. 219 Friedrichstr. 219 Friedrichstr. 219 Invalidenstr. 60 Invalidenstr. 60 Invalidenstr. 60 Jüdenstraße 1 Jüdenstraße 1 Jüdenstraße 1 Jüdenstraße 1 Jüdenstraße 1 Jüdenstraße 1 Juliusstr. 67 Klosterstr. 47 Klosterstr. 47 Klosterstr. 47 Haus - Standort der Anlage Albrecht-Achilles-Str. 61-64 Albrecht-Achilles-Str. 61-64 Albrecht-Achilles-Str. 61-64 Haupteingang Haupteingang Haupteingang Nebeneingang A FA Charlottenburg FA Charlottenburg FA Charlottenburg FA Charlottenburg Haupttreppe - großer Aufzug Haupttreppe - kleiner Aufzug Gebäudeflügel links Gebäudeflügel rechts Vorderhaus - hinter Pförtnerloge Hof links Bürohaus 1. Hofgebäude rechts 2. Hof rechts Seitenaufgang FA Neukölln Haupteingang - linker Aufzug seitlich Haupteingang Straße Haupteingang Haupteingang Haupteingang hinterer Aufzug Haupteingang Haupteingang Haus A Haus A Haus C Behindertenaufzug Puttkamerstr. rechts neben Haupttreppe Friedr. 219 links vom Hofausgang Polizeihof Puttkamerstr. Haupteingang Puttkamerstr. links neben Haupttreppe Friedr. 219 Ecke Puttkamerstr.16 Dienstgebäude LLBB Dienstgebäude LLBB Dienstgebäude LLBB Hauptturm Hof Turm I Hof Turm IV Hof Turm II Hof Turm III Seitenflügel Eingang Treppenhaus vorn Altes Stadthaus Seitenflügel Altes Stadthaus Seite 1 Fabrik-Nr. 12993 240966502 284009613 B200005 B200006 B200008 B200009 1021 5657 157730 47NF6006 833 5286 108408 922324 1032 1033 1034 1620 47800-12262 39096 249237 (39095) 39095A 153960 201287 201288 201289 08DE3911 08DE3912 08DE3913 2213 2214 24078 1246 24105 24106 24107 25024 79/3563 81/2355 201490 201491 201492 35414 244084031 244084051 244086501 244086502 47C2376 012/060 2194 59905 293301 Hersteller Baujahr Bauart Aufzug R&S Aufzugbau 1994 Personenaufzug ThyssenKrupp 1985 Personenaufzug ThyssenKrupp 2009 Behindertenaufzug Schindler 1967 Personenaufzug Schindler 1967 Personenaufzug Schindler 1967 Personenaufzug Schindler 1967 Personenaufzug Max Sange 1988 Personenaufzug Schindler 1937 Lastenaufzug Gustav Koch 1995 Personenaufzug Flohr Otis 1979 Personenaufzug Max Sange 1974 Personenaufzug Armin Tenner 1964 Personenaufzug Ralf Koch Aufzugs-Service GmbH 2009 Personenaufzug Otis 1941 Lastenaufzug BSA de Haan 1994 Personenaufzug BSA de Haan 1994 Personenaufzug BSA de Haan 1994 Personenaufzug VEB Vogtl. Aufzugb. 1978 Lastenaufzug VEB Vogtl. Aufzugb. 1987 Lastenaufzug Schmidt+Sohn (Max Sange Aufzüge) 1961 Personenaufzug Tepper Aufzüge 2007 Personenaufzug Schmidt+Sohn 1961 Personenaufzug Kone Sander 1993 Behindertenaufzug Schindler 1974 Personenaufzug Schindler 1974 Personenaufzug Schindler 1974 Personenaufzug Dordel 1996 Personenaufzug Dordel 1996 Personenaufzug Dordel 1996 Personenaufzug Sieben 1995 Personenaufzug Sieben 1995 Personenaufzug Otis 1938 Personenaufzug Max Sange Aufzugsbau 1994 Personenaufzug Flohr Otis 1928 Personenaufzug Flohr Otis 1929 Lastenaufzug Flohr Otis 1929 Lastenaufzug Oswald Lange/ Flohr Otis 1930 Personenaufzug Haushahn, Umbau ThyssenKrupp 1979 2011 Personenaufzug Haushahn/ R&S Aufzüge, Umbau ThyssenKrupp 1981 2011 Personenaufzug nn nn Personenaufzug nn nn Personenaufzug nn nn Personenaufzug Ralf Koch Aufzugs-Service GmbH 2012 Personenaufzug Thyssen 1993 Personenaufzug Thyssen 1993 Personenaufzug Thyssen 1994 Personenaufzug Thyssen 1994 Personenaufzug Otis 1995 Personenaufzug Schoppe&Keil 1954 Personenaufzug Krahl 1994 Personenaufzug R+S Aufzugsbau 2005 Personenaufzug Rangger 1998 Personenaufzug 13.05.2016 Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 lfd. Nr. Los 219 220 221 222 223 224 225 237 247 248 249 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 275 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 296 297 302 303 304 305 306 307 308 318 323 324 325 326 327 328 329 345 Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los 1 1 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Systemart Portfolio Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Nachbestückung Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio WE-Nr. Wirtschaftseinheit 20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx 30046 30046 30002 30002 30002 30002 30002 30329 30048 30048 30048 30050 30050 30050 30050 30050 30141 30141 30141 30051 30051 30052 30054 30054 30054 30054 30003 30003 30003 30003 30003 30003 30003 30003 30003 30357 30357 30035 30035 30035 30035 30057 30057 30056 30058 30062 30062 30062 30062 30063 30063 30063 30067 Klosterstr. 47 Klosterstr. 47 Klosterstraße 59 Klosterstraße 59 Klosterstraße 59 Klosterstraße 59 Klosterstraße 59 Levetzowstr. 1-2 Magdalenenstr. 25 Magdalenenstr. 25 Magdalenenstr. 25 Martin-Luther-Str. 105 Martin-Luther-Str. 105 Martin-Luther-Str. 105 Martin-Luther-Str. 105 Martin-Luther-Str. 105 Mehringdamm 110 Mehringdamm 110 Mehringdamm 110 Mehringdamm 22 Mehringdamm 22 Mohriner Allee 137 Nonnendammallee 15-21 Nonnendammallee 15-21 Nonnendammallee 15-21 Nonnendammallee 15-21 Oranienstr. 106 Oranienstr. 106 Oranienstr. 106 Oranienstr. 106 Oranienstr. 106 Oranienstr. 106 Oranienstr. 106 Oranienstr. 106 Oranienstr. 106 Parochialstr. 1-3 Parochialstr. 1-3 Potsdamer Str. 140 Potsdamer Str. 140 Potsdamer Str. 140 Potsdamer Str. 140 Potsdamer Str. 186 Potsdamer Str. 186 Potsdamer Str. 61-65 Rubensstr. 111 Salzburger Straße 21-25 Salzburger Straße 21-25 Salzburger Straße 21-25 Salzburger Straße 21-25 Sarrazinstr. 4 Sarrazinstr. 4 Sarrazinstr. 4 Seelenbinderstr. 99 Haus - Standort der Anlage Fabrik-Nr. Altes Stadthaus Seitenflügel A4, Seitenflügel rechts A1, Paternoster! Haupteingang Pförtner A3, Nebeneingang A2, Haupteingang, Senatorenaufzug Levetzowstr. 1-2 Nebeneingang Haupteingang Nebeneingang Bürogebäude Seiteneingang Bürogebäude Seiteneingang Bürogebäude Haupteingang Seiteneingang (Paternoster) Bürogebäude Haupteingang 293302 293304 950 20059 45071 9517087 9817125 110509 1531 1532 9517005 697 4914 4937 925317 10443306 201 403 201 404 201 405 1026 284009036 82204 47KH1891 47NG0615 47NG0616 47NG0618 9417059 9417060 9417061 9417062 9417063 9417064 9417065 9417066 9417067 1312418 8102419 3272 31448 31449 924359 920040 931187 47NE3469 8103000 31227 126200 47NE1938 47NE2989 931005 931006 931007 12894 Haupteingang Treppenhaus Süd Pflanzenschutzamt Haupteingang Haupteingang Haupteingang Küche Aufzug 1 Aufzug 2 Aufzug 3 Aufzug 4 Aufzug 5 Aufzug 7 Aufzug A 8 Aufzug 6 Aufzug A 10 Haus vorn Haus hinten FA Schöneberg Eingang Potsdamer Str. 140 Eingang Potsdamer Str. 140 FA Schöneberg unbekannt unbekannt unbekannt Strahlungsmessstelle Senat für Justiz Senat für Justiz Senat für Justiz Senat für Justiz Haupteingang Haupteingang Bürogebäude Haupteingang hinten rechts Seitenaufgang - hinten Seite 2 Hersteller Baujahr Bauart Aufzug Rangger 1998 Personenaufzug Rangger 1995 Personenaufzug F.A. Neumann, Umbau Tepper Aufzüge 1979 2011 Lastenaufzug Aufzugswerk Leipzig 1995 Personenumlauf-Aufzug HIRO LIFT 1996 Behindertenaufzug OSMA 1997 Personenaufzug OSMA 1998 Personenaufzug Ralf Koch Aufzugs-Service GmbH 2010 Personenaufzug Max Sange Aufzüge 1997 Personenaufzug Max Sange Aufzüge 1997 Personenaufzug Osma 1995 Personenaufzug Max Sange 1967 Lastenaufzug Armin Tenner 1958 Personenaufzug Armin Tenner 1958 Personenaufzug Flohr-Otis 1958 Personenumlauf-Aufzug Merkur Max Sange 2009 Personenaufzug Schindler unbekannt Personenaufzug Schindler unbekannt Personenaufzug Schindler unbekannt Personenaufzug Max Sange Aufzüge 1988 Personenaufzug ThyssenKrupp Aufzüge Deutschland 2009 Personenaufzug Schindler 1989 Personenaufzug Otis 1992 Personenaufzug Otis 1984 Personenaufzug Otis 1984 Personenaufzug Otis 1984 Lastenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug Osma Aufzüge 1995 Personenaufzug KONE 2000 Personenaufzug KONE 2000 Personenaufzug Schoppe-Keil/Umbau ThyssenKrupp 1987 2010 Personenaufzug Flohr-Otis 1951 Personenaufzug Flohr-Otis 1951 Personenaufzug Flohr-Otis 1956 Personenaufzug Flohr-Otis 1929 Personenaufzug Flohr-Otis 1964 Lastenaufzug Flohr-Otis 1970 Personenaufzug Kone Aufzüge 2003 Personenaufzug Flohr Otis 1914 Personenaufzug Gustav Koch 1987 Personenaufzug Flohr Otis 1969 Personenaufzug Flohr Otis 1969 Personenaufzug Flohr-Otis 1963 Personenaufzug Flohr-Otis 1963 Personenaufzug Otis 1963 Personenaufzug VEB Vogtl. Aufzugb. 1989 Lastenaufzug 13.05.2016 Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 lfd. Nr. Los 346 361 362 363 364 367 368 385 386 387 417 418 17 27 28 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 62 83 92 93 94 95 96 97 144 145 146 147 148 149 165 166 167 168 169 172 187 Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Systemart Portfolio Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Startportfolio Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei WE-Nr. Wirtschaftseinheit 20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx 30067 30004 30004 30004 30004 10144 10144 30071 30071 30071 30073 30073 30184 30185 30185 30188 30188 30189 30190 30142 30142 30142 30142 30142 30142 30142 30142 30142 30142 30142 30142 30142 30229 30191 30193 30193 30194 30194 30194 30194 30195 30195 30195 30195 30195 30196 30197 30197 30197 30198 30199 30242 30245 Seelenbinderstr. 99 Storkower Str. 134 Storkower Str. 134 Storkower Str. 134 Storkower Str. 134 Taubenstr. 10 Taubenstr. 10 Tempelhofer Damm 234 Tempelhofer Damm 234 Tempelhofer Damm 234 Wilhelmstr. 67 Wilhelmstr. 67 Alt-Moabit 145 Am Nordgraben 6,7,8 Am Nordgraben 6,7,8 Bayernring 44 Bayernring 44 Berliner Allee 210 Berliner Str. 35 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bernhard-Weiß-Str. 6 Bismarckstr. 111 Brunnenstr. 175 Cecilienstr. 92 Cecilienstr. 92 Charlottenburger Chaussee Charlottenburger Chaussee Charlottenburger Chaussee Charlottenburger Chaussee Friesenstr. 16 Friesenstr. 16 Friesenstr. 16 Friesenstr. 16 Friesenstr. 16 Gallwitzallee 87,95 Gothaer Straße 19 Gothaer Straße 19 Gothaer Straße 19 Götzstr. 6 Grünauer Straße 140 Hadlichstr. 37 Idastr. 6 Haus - Standort der Anlage Haupteingang Haupteingang vorn - Pförtner Haupteingang vorn - Pförtner Bürogebäude hinten Bürogebäude hinten 67,75 67,75 67,75 67,75 FA Tempelhof FA Tempelhof FA Tempelhof Haupteingang Seiteneingang EG Treppe am Altbau; Abschnitt 34 Dienstgebäude Dienstgebäude Eingang Eingang Eingang Foyer P01 Foyer mitte links P02 Foyer mitte re. P03 Foyer rechts P06 Zugang Keibelstr. P07 P08 P09 Keibelstr. Polizeiabschnitt L01 P10 P05 Keibelstr. LEA Keibelstr. 36 Foyer 2 EG Foyer 1 Eingang Dienstgebäude Haus 3 Haus 9 (F2) Haus 13, Pol.küche,Kant. Direktionsgebäude Direktionsgebäude Direktionsgebäude Haus 42 Haus 33, Golßener Str. Haus 2 Haus 4 Haus 2 Haus 17 Gebäude Grunewaldstr. Eingangshalle Grunewaldstr. (Paternoster) Polizeiwache Abschnitt 48 6- Geschosser, Abschiebehaftanstalt Dienstgebäude Hof Seite 3 Fabrik-Nr. 270200 52383 52384 52385 52386 2213C 2214D 3304 3305 3306 144559 9261493 54273 FN 5319 FN 5320 1450 1451 57886 47 KF 4421 619 620 621 54112 11079295 11079296 11079297 4204024407 11149385 1112-2009 47 KK 2891 1105-2008 1106-2008 7373 57535 51202 55734 5793 154500 154501 154502 6969 54130 54295 871336 921660 4715 4808 12677 924273 47 NF 4119 47800-11066 47800-10817 47NP3873 Hersteller Baujahr Bauart Aufzug Schindler 2000 Personenaufzug Schindler 1974 Personenaufzug Schindler 1974 Personenaufzug Schindler 1975 Personenaufzug Schindler 1975 Personenaufzug ThyssenKrupp Personenaufzug ThyssenKrupp Personenaufzug Schoppe&Keil 1987 Personenaufzug Schoppe&Keil 1987 Personenaufzug Schoppe&Keil 1987 Personenaufzug Schindler Aufzüge 1999 Personenaufzug ADDA Antriebstechnik; Scherenhubtisch 1996 SanderBehindertenaufzug Gottschalk&Michaelis 2004 Personenaufzug Heinkel,Tenner 1966 Personenaufzug Heinkel,Tenner 1966 Personenaufzug Schindler 1972 Personenaufzug Schindler 1972 Personenaufzug TAKRAF 1989 Personenaufzug Flohr Otis 1977 Personenaufzug Sange 1993 Personenaufzug Sange 1993 Personenaufzug Sange 1995 Personenaufzug Gottschalk&Michaelis 1991 Personenaufzug KONE 2008 Personenaufzug KONE 2009 Personenaufzug KONE 2009 Personenaufzug Garaventa Liftech AG 2007 Behindertenaufzug nn 1995 Lastenaufzug ELKA 2009 Behindertenaufzug Otis 1997 Personenaufzug ELKA 2008 Behindertenaufzug ELKA 2009 Behindertenaufzug Schindler 1958 Personenaufzug BAF 1988 Personenaufzug BAF 1975 Personenaufzug BAF 1982 Personenaufzug Heinkel,Tenner 1970 Lastenaufzug MAN,Gustavsb. 1982 Personenaufzug MAN,Gustavsb. 1982 Personenaufzug MAN,Gustavsb. 1982 Personenaufzug Schindler 1957 Lastenaufzug Gottschalk&Michaelis 1993 Treppenlift Gottschalk&Michaelis 2004 Treppenlift Haushahn 1992 Personenaufzug Haushahn 1992 Personenaufzug Armin-Tenner 1952 Lastenaufzug Heinkel,Tenner 1956 Personenaufzug Thyssen 2000 Treppenlift C. Flohr 1955 Personenumlauf-Aufzug Flohr Otis 1977 Personenaufzug Mylau, OTIS 1981 Lastenaufzug VEM Tragkraft 1980 Personenaufzug Otis 2001 Personenaufzug 13.05.2016 Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 lfd. Nr. Los 191 192 203 204 207 208 209 228 229 230 231 232 233 246 277 291 292 293 294 298 299 310 317 319 320 332 359 372 373 374 375 376 377 378 379 380 381 382 383 384 416 419 18 19 20 30 31 79 80 81 82 107 108 Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Systemart Portfolio Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Polizei Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte WE-Nr. Wirtschaftseinheit 20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx 30249 30249 30252 30252 30253 30202 30202 30204 30205 30205 30205 30205 30205 30207 30053 30210 30210 30210 30210 10037 30212 30213 10091 30215 30215 30271 30276 30218 30218 30218 30218 30218 30218 30218 30218 30218 30218 30218 30218 30218 30220 30287 30079 30079 30079 30080 30080 30081 30081 30081 30081 30082 30082 Invalidenstr. 57,58,59 Invalidenstr. 57,58,59 Kaiserdamm 1 Kaiserdamm 1 Karlstr. 8 Keithstr. 28 Keithstr. 28 Königstr. 5 Kruppstr. 2 - 4 Kruppstr. 2 - 4 Kruppstr. 2 - 4 Kruppstr. 2 - 4 Kruppstr. 2 - 4 Magazinstr. 5 Nöldnerstr. 35 Pankstr. 28 Pankstr. 28 Pankstr. 28 Pankstr. 28 Platz der Luftbrücke 5 Poelchaustr. 1 Radelandstr. 21 Rollbergstr. 9 Rudolstädter Straße 79, 85 Rudolstädter Straße 79, 85 Schmidt-Knobelsdorf-Str. 27 Sewanstr. 262 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Tempelhofer Damm 12 Wedekindstr. 10 Zwickauer Damm 58 Altstädter Ring 7 Altstädter Ring 7 Altstädter Ring 7 Amtsgerichtsplatz 1 Amtsgerichtsplatz 1 Brunnenplatz 1 Brunnenplatz 1 Brunnenplatz 1 Brunnenplatz 1 Elßholzstr. 30-33 Elßholzstr. 30-33 Haus - Standort der Anlage Dienstgebäude Dienstgebäude re. an Haupttreppe Dienstgebäude Dienstgebäude/ Abschnitt Polizeidienststelle LKA1 Eingang Polizei Dienstgebäude Haus 9, ehem. Küche Haus 10, Hintereingang Haus 10, Hintereingang Haupteingang Haus 5, Haupteingang Dienstgebäude Polizeiabschnitt Haus 1 li. Flügel Haus 1 re. Flügel Haus 2 Haus 3 VLB, 6. OG Kantine-Märkische Allee Abschn. 21, Haupttor Dienstgebäude Dienstgebäude Dienstgebäude Dienstgebäude Dienstgebäude A 3.1 Foyer links A 3.2 Foyer mitte A 3.3 Foyer rechts A 2 Rund T- Damm - mi. A 10 Bereitschaftsger. A 4 Rund T - Damm li. A 1 Rund T- Damm - re. A 7 Rund Kaiserc. mitte A 5 Rund Kaiserc. links A 8 Rund Kaiserc. re. A 3.4 Hauptgang mitte A 6 Lasten Kaisercors A 9 Cafeteria BT IIa / IIb Dienstgebäude Eingang Eingang unbekannt NW Gebäudeteil Eingang Turm Altbau AG Wedding Neubau AG Wedding Kantine Gebäude Süd Gebäude Nord Seite 4 Fabrik-Nr. FN 5281 FN 5282 13054 FN 4730 284010019 801204 274486001 47 NE 1134 5907 9912 101824 200138 FN244050037 2217 54132 240962016 240962017 47 KG 9187 86/ 3598 65015 14182 202073 201995 111505 111515 21294 10147 3562 3563 3564 3565 3566 3567 3568 3569 3570 3571 3572 3573 3574 54331 295 6053 6054 54302 4058 200977 4771 214426063 240966056 240966057 17318 17319 Hersteller Baujahr Heinkel,Tenner 1964 Heinkel,Tenner 1964 Flohr Otis/ Max Sange 1906 Armin Tenner/ Max Sange 1953 ThyssenKrupp Aufzüge Deutschland 2010 Haushahn 1980 Stahl 1968 Flohr Otis 1969 Schindler 1953 Schindler 1964 Schindler 1966 Schindler 1967 Thyssen 1980 Sange 1994 Gottschalk&Michaelis 1994 Thyssen 1984 Thyssen 1984 Otis-w 1991 Haushahn 1986 Prüfer Aufzugbau BAF 1988 Schindler 1981 Schindler 1979 Schindler 1966 Schindler 1966 Schmidt-Medebach 1987 VAM-Vogtl. Aufzugb. 1977 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Schoppe&Keil 1993 Gottschalk&Michaelis 2009 Schoppe&Keil 1970 Schindler 1954 Schindler 1954 Gottschalk&Michaelis 2007 Schoppe&Keil 2005 Schindler 1970 Tenner 1955 R. Stahl 1972 Thyssen 1986 Thyssen 1986 Schindler 1994 Schindler 1994 Bauart Aufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Behindertenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug 13.05.2016 Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 lfd. Nr. Los 109 110 111 112 170 171 173 174 188 189 190 205 206 212 213 214 240 241 242 243 244 250 251 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 295 311 312 313 314 315 316 333 334 335 336 337 369 370 371 402 403 404 405 Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 Systemart Portfolio Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte WE-Nr. Wirtschaftseinheit 20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx 30082 30082 30082 30082 30083 30083 30084 30084 30085 30085 30085 30089 30089 30090 30090 30090 30092 30092 30092 30092 30092 30093 30093 30097 30097 30097 30097 30097 30097 30097 30097 30097 30097 30097 30099 30101 30101 30102 30102 30102 30102 30104 30104 30104 30104 30104 30106 30106 30106 30108 30108 30108 30108 Elßholzstr. 30-33 Elßholzstr. 30-33 Elßholzstr. 30-33 Elßholzstr. 30-33 Grunewaldstr. 66_67 Grunewaldstr. 66_67 Hardenbergstr. 31 Hardenbergstr. 31 Invalidenstr. 52 Invalidenstr. 52 Invalidenstr. 52 Karl-Marx-Str. 77 Karl-Marx-Str. 77 Kissingenstr. 5,6 Kissingenstr. 5,6 Kissingenstr. 5,6 Littenstr. 12-17 Littenstr. 12-17 Littenstr. 12-17 Littenstr. 12-17 Littenstr. 12-17 Mandrellaplatz 6 Mandrellaplatz 6 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Möckernstr. 128-130 Parkstr. 71 Ringstr. 9 Ringstr. 9 Roedeliusplatz 1 Roedeliusplatz 1 Roedeliusplatz 1 Roedeliusplatz 1 Schönstedtstr. 5 Schönstedtstr. 5 Schönstedtstr. 5 Schönstedtstr. 5 Schönstedtstr. 5 Tegeler Weg 17-20 Tegeler Weg 17-20 Tegeler Weg 17-20 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Haus - Standort der Anlage Fabrik-Nr. Hof C Hof B Hof E, Staatsanwaltschaft Hof D AG Schöneberg AG Schöneberg Eingang Eingang unbekannt vor dem Gebäude 54153 54154 244090103 87/1226 801068 240964016 11085 11086 5667 10451829 26247 25713 816584 171944 9617062 9617063 4209 54168 337936 340145 9617004 159280 171618 5237 26767 9310032 9310033 9310034 9310035 9310036 9310037 9310038 9310039 9310040 171582 8103335 240966030 9617090 9617263 69380 69381 1013 1014 1015 1016 1017 7322 15689 15690 7275 7276 9887 9888 Innenhof, Glasaufzug AG Pankow - Altbau AG Pankow AG Pankow - Bauteil B Landgericht Landgericht - Haupteingang BT 11 Landgericht Landgericht - Haupteingang BT 11 Landgericht - Südflügel BT 7 AG Köpenick AG Köpenick AG Tempelhof AG Tempelhof AG Tempelhof Erweiterungsbau rechts Bauteil III, links Bauteil II, rechts Bauteil II, links Bauteil I, Kinderhaus Bauteil I, Altbau-Gericht AG Tempelhof Kantine AG Pankow/Weißensee AG Lichterfelde AG Lichterfelde II Treppe B AG Lichtenberg AG Lichtenberg AG Lichtenberg AG Lichtenberg GRUPPE GRUPPE KLEIDERKAMMER KÜCHE BEHINDERTENAUFZUG Altbau Erweiterungsbau Erweiterungsbau-Altbau Gebäude C, rechts Gebäude C, links Altbau Ost Altbau West Seite 5 Hersteller Gottschalk&Michaelis Gottschalk&Michaelis Thyssen Haushahn Grädler Fördertechnik HIRO LIFT Flohr-Otis Flohr-Otis Heinkel,Tenner Schindler Tepper Aufzüge ALKO Fördertechnik Kone Osma Osma ATB Gottschalk&Michaelis Schmitt + Sohn Aufzüge Schindler Osma Koch Aufzüge Merkur Aufzüge Tenner Heinkel,Tenner Osma OSMA OSMA OSMA OSMA OSMA OSMA Osma OSMA Merkur Aufzüge Kone Thyssen Osma Aufzüge Osma Aufzüge Hiro Hiro Max Sange Aufzugsbau Max Sange Aufzugsbau Max Sange Aufzugsbau Max Sange Aufzugsbau Max Sange Aufzugsbau Schindler W&W W&W Schindler Schindler Flohr-Otis Flohr-Otis Baujahr Bauart Aufzug 1995 1996 1995 1987 2010 1984 1907 1907 1968 2009 2014 2010 2009 1993 1996 1996 2005 1995 2010 1992 1996 1995 1997 1963 1936 1994 1994 1994 1994 1994 1994 1994 1994 1994 1994 2003 1985 1998 1997 2005 2005 1987 1987 1987 1987 1987 1958 1984 1984 1958 1958 1905 1906 Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Behindertenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Treppenlift Treppenlift Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Behindertenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug 13.05.2016 Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 lfd. Nr. Los 406 407 408 409 410 411 412 413 414 415 11 12 4 5 6 7 8 9 10 36 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 210 211 276 321 322 347 348 349 350 351 352 353 354 355 356 357 358 13 14 15 16 21 Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 6 6 6 6 6 Systemart Portfolio Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte Gerichte JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur WE-Nr. Wirtschaftseinheit 20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx 30108 30108 30108 30108 30108 30108 30108 30108 30108 30108 30381 30381 30461 30461 30461 30461 30461 30461 30461 30380 30349 30349 30349 30349 30350 30350 30350 30350 30351 30351 30351 30352 30352 30382 30348 30348 30462 30462 30462 30462 30462 30462 30462 30462 30462 30462 30462 30462 30337 30337 30337 30337 30336 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Turmstr. 91 Alfredstr. 11 Alfredstr. 11 Alt-Moabit 12a / JVA Moabit Alt-Moabit 12a / JVA Moabit Alt-Moabit 12a / JVA Moabit Alt-Moabit 12a / JVA Moabit Alt-Moabit 12a / JVA Moabit Alt-Moabit 12a / JVA Moabit Alt-Moabit 12a / JVA Moabit Arkonastr. 56 Friedrich-Olbricht-Damm 15,16,8-36, JVA Plötzensee Friedrich-Olbricht-Damm 15,16,8-36, JVA Plötzensee Friedrich-Olbricht-Damm 15,16,8-36, JVA Plötzensee Friedrich-Olbricht-Damm 15,16,8-36, JVA Plötzensee Friedrich-Olbricht-Damm 17, JVA Charlottenburg Friedrich-Olbricht-Damm 17, JVA Charlottenburg Friedrich-Olbricht-Damm 17, JVA Charlottenburg Friedrich-Olbricht-Damm 17, JVA Charlottenburg Friedrich-Olbricht-Damm 40, JSA Friedrich-Olbricht-Damm 40, JSA Friedrich-Olbricht-Damm 40, JSA Kirchhainer Damm 64 - 66, JSA Kirchhainer Damm 64 - 66, JSA Neuwedeller Str. 4 Saatwinkler Damm 1A, JVK Saatwinkler Damm 1A, JVK Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Seidelstr. 39 / JVA Tegel Alte Jakobstr. 128 Alte Jakobstr. 128 Alte Jakobstr. 128 Alte Jakobstr. 128 Alt-Treptow 1 Haus - Standort der Anlage Gebäude D, links Gebäude D, rechts Altbau Treppe G Parkhaus, links Parkhaus, rechts Gebäude B, Treppe 1 Gebäude B, Treppe 2 Gebäude E Gebäude B, Treppe 3 Altbau Mittelhalle Haus 01 JVA JVA JVA JVA JVA JVA JVA Moabit, Moabit, Moabit, Moabit, Moabit, Moabit, Moabit, Krankenhaus Haus 2 Werkstatt Haus 1 D-Flügel Haus 2 G-Flügel Haus 1 C-Flügel Haus 1 E-Flügel Haus 5 Verwaltungsgebäude Wäscherei/Schlosserei Küche Küche Innenhof Wäscherei H.H.3 AGST HI H II Werkstattgebäude Werkstattgebäude links Behandlungszentrum Treppenhaus Verwaltung Anstaltsküche Haftkrankenhaus Haftkrankenhaus TVZ - Schlosserei TVZ - Universal TVZ - TD TA VI (links) TA VI (rechts) TA V Küche Schuhmacherei Tischlerei Schneiderei Druckerei Desinfektion Berlinische Galerie Berlinische Galerie_Besucherraum Berlinische Galerie_Bürogebäude Berlinische Galerie_Bibliothek Alt-Treptow 1 Seite 6 Fabrik-Nr. 35110 35111 202250 240962019 240962020 240962024 240962025 244056025 244076001 47NE2533 9617088 9617089 240966003 1443 47NE8467 4964 5140 5141 931908 54187 5769 201859 201860 13029 47NG0074 47NG0075 47NG0076 47NG0077 15373 15374 15375 52194 52195 73328 1000904 1000905 240964003 240964002 240964004 991 990 202118 B 200048 831 881 9919 9588 1194 23686 244003113 244003114 244003115 42026, Hiro 350 Hersteller Koch Koch Schindler Thyssen Thyssen Thyssen Thyssen Thyssen Thyssen Flohr-Otis OSMA Aufzüge OSMA Aufzüge ThyssenKrupp Dordel Aufzüge Otis Armin Tenner Armin Tenner Armin Tenner Flohr Otis Gottschalk&Michaelis Heikel-Tenner Schindler Schindler Otis Otis Otis Otis Windscheid&Wendel Windscheid&Wendel Windscheid&Wendel Schmitt + Sohn Aufzüge Schmitt + Sohn Aufzüge Schindler Hütter Aufzüge Hütter Aufzüge Thyssen Aufzüge Thyssen Aufzüge Thyssen Aufzüge Max Sange Max Sange Schindler GmbH Schindler GmbH Max Sange Max Sange Schindler GmbH Schindler GmbH K+H Aufzugsbau GmbH Eggert Lifttechnik ThyssenKrupp ThyssenKrupp ThyssenKrupp Prüfer Aufzugbau Baujahr Bauart Aufzug 1961 1961 1983 1984 1984 1983 1983 1981 1989 1969 1997 1997 1985 1989 1973 1958 1962 1962 1965 1996 1969 1978 1978 2014 1983 1983 1983 1983 1983 1983 1983 1996 1996 1981 2006 2006 1984 1984 1984 1986 1986 1980 1966 1974 1976 1964 1963 1994 2004 2004 2004 2004 2007 Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Behindertenaufzug 13.05.2016 Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 lfd. Nr. Los 22 23 24 25 26 29 54 55 56 57 58 59 60 61 67 68 69 70 75 76 77 78 98 99 100 101 102 130 131 132 133 134 135 136 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 175 176 177 178 Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Systemart Portfolio Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur WE-Nr. Wirtschaftseinheit 20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx 30353 10197 10197 30444 30371 30443 10136 10136 30431 30431 30431 30431 30431 30431 30442 30442 30442 30442 30445 30445 30445 30445 10186 10186 10186 10186 10186 30446 30446 30446 30446 30446 30446 30446 30341 30341 30341 30341 30341 30341 30341 30341 30341 30341 30341 30341 30441 30441 30441 30359 30359 30359 30359 Am Festungsgraben 1 Am Festungsgraben 2 Am Festungsgraben 2 Am Großen Wannsee 56, 58, Wannsee-Konferenz Am Köllnischen Park 5 Am Sandwerder 5, Literarisches Colloquium Bertolt-Brecht-Platz 1 Bertolt-Brecht-Platz 1 Bismarckstr. 110, Schillertheater Bismarckstr. 110, Schillertheater Bismarckstr. 110, Schillertheater Bismarckstr. 110, Schillertheater Bismarckstr. 110, Schillertheater Bismarckstr. 110, Schillertheater Blücherplatz 1, Amerika-Gedenkbibliothek Blücherplatz 1, Amerika-Gedenkbibliothek Blücherplatz 1, Amerika-Gedenkbibliothek Blücherplatz 1, Amerika-Gedenkbibliothek Breite Str. 30-37, ZLB Breite Str. 30-37, ZLB Breite Str. 30-37, ZLB Breite Str. 30-37, ZLB Eichborndamm 115-121 Eichborndamm 115-121 Eichborndamm 115-121 Eichborndamm 115-121 Eichborndamm 115-121 Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Gendarmenmarkt 3-4 Genslerstr. 66 Genslerstr. 66 Genslerstr. 66 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Haus - Standort der Anlage Palais am Festungsgraben Maxim-Gorki-Theater Maxim-Gorki-Theater Märkisches Museum Haupthaus Berliner Ensemble Berliner Ensemble Bühne Lastenpodium Behindertenaufzug Oper Chalottenburg Treppenhaus D A Gebäude Treppe B Treppe A Haus 4 Lichthof Haus 5 Landesarchiv Berlin Landesarchiv Berlin Landesarchiv Berlin Landesarchiv Berlin Landesarchiv Berlin A 7 Elefantenaufzug A 2 (Kulissensaufzug) A1 A3 A 4 Bühnenhaus BT II A 5 Kleine Revue A 6 Kleine Revue Konzerthaus Berlin Charlottenstr. 55 Konzerthaus Berlin Konzerthaus Berlin Konzerthaus Berlin Konzerthaus Berlin Konzerthaus Berlin Konzerthaus Berlin Konzerthaus Berlin Konzerthaus Berlin Konzerthaus Berlin Charlottenstr. 55 Gedenkstätte Hohenschönhausen Gedenkstätte Hohenschönhausen Kammermusiksaal Kammermusiksaal Philharmonie Philharmonie Seite 7 Fabrik-Nr. P1NAL369 10000168 47NP1587 1468 953 1022 3891 144773 54340 nn 244056005 3663 28078 201665 26212 923446 923447 F923448 1864 25035 1914 1865 200-17-021 200-17-022 200-17-023 200-17-024 90004250 191705-7.8 191705-7.7 11415 1780 821427 11417 11416 47KP6471 HIRO 320 1644 1691 1692 1700 1701 1735 1736 2217 2218 13090101 11731 11732 11738 202449 600414/14829 8555 9634 Hersteller Dordel Otto und Weiss KG Otis Aufzugswerke Dordel Dordel Max Sange Schoppe undf Sohn Schindler Aufzüge G&M Thyssen Aufzüge OTIS Max Sange Aufzüge Schindler Tepper Aufzüge GmbH Otis Otis Otis Merkur Aufzüge GmbH Tepper Aufzüge GmbH Arndt KG Aufzügefabrik Arndt KG Aufzügefabrik OSMA Aufzüge OSMA Aufzüge OSMA Aufzüge OSMA Aufzüge OSMA Aufzüge VEB SBS Dresden SBS Dresden VEB Mylau VEB Aufzugswartung VEB VEB Mylau VEB Mylau Otis Aufzugswerke Leitert Fördertechnik VEB VEB VEB VEB VEB VEB VEB VEB Berliner Aufzugsbau Leitert Fördertechnik FB-Aufzüge FB-Aufzüge FB-Aufzüge Schindler Schmidt Aufzüge Medebach Schindler Schindler Baujahr Bauart Aufzug 2009 1999 2000 1990 1950 1987 1999 1999 2011 nn 1981 1951 1950 1977 2012 1953 1988 Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Plattformlift Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Behindertenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Behindertenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Behindertenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug 1964 2007 1966 1964 2001 2001 2001 2001 2001 1984 1983 1982 1982 1982 1982 1982 2002 2009 1983 1983 1983 1983 1983 1983 1983 1990 1990 2009 2013 2013 2013 1987 1986 1963 1963 13.05.2016 Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 lfd. Nr. Los 179 180 181 182 183 184 185 186 215 226 227 234 235 236 238 239 245 273 274 300 301 309 330 331 338 339 340 341 342 343 344 360 365 366 388 389 390 391 392 393 394 395 396 397 398 399 400 401 Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los Los 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 Systemart Portfolio Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Aufzug Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur Kultur WE-Nr. Wirtschaftseinheit 20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx 30359 30359 30359 30359 30359 30359 10178 10178 30362 30367 30358 30434 30434 30434 30436 30436 30465 30335 30335 10180 30369 30343 30366 30366 30437 30437 30437 30437 30437 30437 30437 30430 30438 30438 30344 30344 30344 30344 30344 30344 30344 30344 30344 30344 30344 30344 30344 30344 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Herbert-v.-Karajan-Str. 1 Hugo-Cassirer-Str. 40 Hugo-Cassirer-Str. 40 Klingelhöferstraße 14 Klosterstraße 68 Königin-Luise-Str. 49 Kurfürstendamm 153 Kurfürstendamm 153 Kurfürstendamm 153 Linienstraße 227 Linienstraße 227 Luxemburger Str. 20 Möckernstr. 26 Möckernstr. 26 Poststraße 13 Poststraße 16 Prenzlauer Allee 80 Schloßstraße 1a Schloßstraße 1a Schumannstr. 11-14 A Schumannstr. 11-14 A Schumannstr. 11-14 A Schumannstr. 11-14 A Schumannstr. 11-14 A Schumannstr. 11-14 A Schumannstr. 11-14 A Spandauer Damm 19 Stresemannstr. 29, Hebbel Ufer 1 Stresemannstr. 29, Hebbel Ufer 1 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Trebbiner Str. 8-9 Haus - Standort der Anlage Philharmonie Kammermusiksaal Kammermusiksaal Kammermusiksaal Philharmonie Philharmonie Poelzig-Halle Poelzig-Halle Bauhausarchiv Podewil Domäne Dahlem Hauptgebäude Werkst. Hauptgebäude Hauptgebäude Hauptgebäude Bühne Hauptgeb. Lastenaufz. Atze Musiktheater Spektrum Ladestraße 1 Stiftung Stadtmuseum Ephraimpalais Zeiss- Großplanetarium Bröhan Museum Bröhan Museum PBZ 1 Requisite Gardrobenhaus Küche Kammerspiele Bühne Eingang Behinderten. Haus 01 Eingang Behinderten. Hauptgebäude Bühne Trebbiner Str. 9 A1 Trebbiner Str. 10-15 A2 Trebbiner Str. 10-15 Bibliothek A2a Trebbiner Str. 10-15 A3b Trebbiner Str. 10-15 A3b Trebbiner Str. 10-15 A6 Trebbiner Str. 10-15 A7 Trebbiner Str. 9 Trebbiner Str. 9 Trebbiner Str. 9 Trebbiner Str. 9 Trebbiner Str. 9 Trebbiner Str. 9 Trebbiner Str. 9 Seite 8 Fabrik-Nr. 9635 600415/21261 600416/21262 600417/21263 8556 603495/1330 47KP3748 17848 201819 20117077 25877 3993 13777 1034 005/1007 702/18996 1438 87496 3241 2211 57070 57109 13755 244098603 54353 38395 38396 2184 47800-11162 2008037 342190 1408 1011 13794 18683 18684 18685 18686 18687 18688 18689 21276 21277 54267 73618 74611 202324 202349 Hersteller Baujahr Schindler 1963 Schmidt Aufzüge Medebach 1986 Schmidt Aufzüge Medebach 1986 Schindler 1986 Schindler 1963 Schindler 1980 OTIS 2001 Paul Schmidt Aufzüge 2003 Schindler 1985 Osma 2001 Tepper Aufzüge G&M 1980 Paul Schmidt 1980 Max Sange Aufzüge 1988 Schneider Aufzugsbau 2000 Lödige Aufzüge 2011 Dordel Aufzüge 1989 Schindler 1990 Schoppe-Keil 1985 Otis 1986 Otis 1987 Berliner Aufzugsbau 1986 Schmidt-Medebach 1979 Thyssen 1998 Gottschalk&Michaelis 2011 VEB Berliner Aufzug-u.Fahrtreppenbau 1990 VEB Berliner Aufzug-u.Fahr 1990 VEB Berliner Aufzug-u.Fahr 1983 VEB Vogtländischer Aufzug. 1982 Friedrich-Aufzüge GmbH 2008 Eska 2011 Dordel Aufzüge 1989 Max Sange Aufzüge 1987 R&S Aufzugbau 1994 Windscheid&Wendel 2000 Windscheid&Wendel 2000 Windscheid&Wendel 2000 Windscheid&Wendel 2000 Windscheid&Wendel 2000 Windscheid&Wendel 2000 Windscheid&Wendel 2000 Josef Schmidt 1986 Josef Schmidt 1986 Gottschalk&Michaelis 2003 Schindler Aufzüge 1982 Schindler Aufzüge 1985 Schindler Aufzüge 1983 Schindler 1985 Bauart Aufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Lastenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug Personenaufzug 13.05.2016 Antrag auf Ausstellung eines Ausweises zum Betreten von Dienstgebäuden der Polizei, des Landeskriminalamt Berlin und Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Polizeipräsident in Berlin zum Zwecke einer allgemeinen Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung meiner Person Einsicht in die vorhandenen kriminalpolizeilichen Sammlungen nimmt und die dort über mich vorliegenden Daten an den zuständigen Sicherheitsbeauftragten übermittelt. Meine Einwilligung gilt für alle Dateien und Datensammlungen der Polizeibehörde und erstreckt sich auch auf Wiederholungsprüfungen. Die Überprüfung findet ausschließlich im Zusammenhang mit der Tätigkeit statt, für die der Zutritt beantragt wird. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zur Überprüfung verweigern kann. Zudem ist mir bekannt, dass ich nach § 50 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin vom 14.04.92 (GVBL.S.119) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.02.03 (GVBL.S.87) Anspruch auf eine umfassende Auskunft über Daten habe, die von der Polizei zu meiner Person gespeichert sind. Vorschriften des Datenschutzgesetzes werden eingehalten. Die erhobenen personenbezogenen Daten einschließlich des Lichtbildes werden nur zu diesem Zweck gespeichert. Vom Antragsteller auszufüllen (Bitte leserlich oder in Druckbuchstaben): Familienname alle Vornamen (Rufnamen unterstreichen) Staatsangehörigkeit Geschlecht Frau Geburtsname (auch evlt.frühere Familiennamen) Geburtsdatum □ Mann □ Geburtsort, Kreis, Land 1. Wohnsitz (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort, Land) 2. Wohnsitz (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort, Land) Pers.Ausweis Nr. Haben oder hatten Sie schon einen Hausausweis? Nein Ja Pass Nr. Zuletzt im Kalenderjahr ? Antragsgrund (Für welches Polizeidienstgebäude oder welche Polizeiliegenschaft wird der Zugang benötigt? Wie oft müssen die Gebäude betreten werden?): Tätigkeit für Firma (ausgeübter Beruf, Firmenname, Anschrift & Telefonnr.): Telefon Datum der Antragstellung Unterschrift des Antragstellers Vom Befürworter bzw. Zeichnungsbefugten auszufüllen: Die Angaben des/der Antragstellers/in zum Antragsgrund werden bestätigt: Die Ausstellung des beantragten Ausweises für eine Gültigkeitsdauer von Name und Funktion des Befürworters/Zeichnungsbefugten hier eintragen Telefon bis Datum wird befürwortet. Unterschrift des Befürworters/Zeichnungsbefugten Von LKA - Sicherheit und der Ausweisstelle auszufüllen: Pol 495 POLIKS erledigt Ausweisart INPOL erledigt Ausweisnummer BZR erledigt Kennung Sicherheitsausweis Datum und Unterschrift der Ausweisstelle Verlust Transponder Nr. Dolmetscher Gültig f. Gebäude Vertragsfirma Gültig bis Reinigungsfirma zurück am Dienstsiegel Der Ausweis darf ausgestellt werden: Ja Nein Unterschrift des Sicherheitsbeauftragten Obiger Ausweis/Transponder wurde mir heute ausgehändigt. Er ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder Wegfall des Antragsgrundes an LKA-Sicherheit oder die Ausweisstelle zurückzugeben. Der Ausweis ist beim Betreten des Dienstgebäudes anzulegen und offen zu tragen. Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen! Ausweis / Transponder erhalten am: Datum Der Polizeipräsident in Berlin Landeskriminalamt LKA-Sicherheit Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin Unterschrift des Ausweisinhabers Der Polizeipräsident in Berlin ZSE III C 5 - Ausweisstelle Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin Raum 1602 / 1604 - Öffnungszeiten Dienstag - Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften, bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR. in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann Anlage 01 zum LV entnommen werden. Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen: Los1: Los2: Los3: Los4: Los5: Los6: 16 19 36 18 10 32 Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften mit mit mit mit mit mit 61 Anlagen 57 Anlagen 83 Anlagen 74 Anlagen 38 Anlagen 106 Anlagen Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN) beinhaltet die einmalige Erstellung einer Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter Auftragsvergabe. Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert mitzuteilen. Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend geschützt sind. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt, Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion entspricht und in den Objekten angebracht werden soll. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf. mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können, um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere örtliche Gegebenheiten zu prüfen. Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch den AN abzuschließen. Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften! In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen. Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV entnommen werden. Es ist ausreichend Personal mit bestandener Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal immer aktuell gehalten werden. Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6 Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der 6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag. 1 Leistungspositionen 1.01 Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen Los1: 16 Liegenschaften mit 61 Anlagen in 47 Gebäuden Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Leistungspositionen Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft - Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten. - Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen "Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu bearbeiten sind, sind gelb unterlegt. - Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen. - Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. - Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig. - Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist - Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose. - Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren, Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten. Stand: 13.05.2016 Seite 1 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Aufbau der Selbstauskunft A. Allgemeine Angaben - A 1. Daten zum Unternehmen B. Nachweis der Eignung - B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A - B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A C. Umweltschutz im Unternehmen - C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 Seite 2 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 A. Allgemeine Angaben A 1. Daten zum Unternehmen Stand: 13.05.2016 1. Unternehmensbezeichnung 2. Geschäftsführung 3. Ansprechpartner 4. Anschrift 5. PLZ Ort 6. Land 7. Telefon 8. Fax 9. E-Mail 10. Internet 11. Geschäftsort - Hauptsitz 12. Geschäftsort - Niederlassung 13. Gründungsdatum des Unternehmens 14. Rechtsform Seite 3 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Stand: 13.05.2016 Seite 4 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme 1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen. 2. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr - Gesamtumsatz des Unternehmens 2013 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2014 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2015 Stand: 13.05.2016 Seite 5 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität Mindestforderung: - Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) 2. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes Mindestforderung: - Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) oder - mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen" 3. Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Mindestforderung: - Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder - Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und - Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen Stand: 13.05.2016 Seite 6 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5. Referenzen kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3: - Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) - Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt) 5.1 Referenz Nr. 1 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) 5.2 Referenz Nr. 2 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 7 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5.3 Referenz Nr. 3 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 8 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter 0,00 € 0,00 € 0,00 € Stand: 13.05.2016 Seite 9 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Prüfung durch Vergabestelle Stand: 13.05.2016 Seite 10 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 11 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 12 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 C. Umweltschutz im Unternehmen C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 1.1 Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten 1.2 Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer 1.3 Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen) 1.4 Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik 1.5 Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften 1.6 Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften 1.7 Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.8 Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.9 Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen 1.10 Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen 1.11 Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen 1.12 Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz 1.13 Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter 1.14 Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht 1.15 Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten 1.16 aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle 1.17 Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen 1.18 Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung Seite 13 von 14 Selbstauskunft Los01.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Stand: 13.05.2016 Seite 14 von 14 LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften, bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR. in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann Anlage 01 zum LV entnommen werden. Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen: Los1: Los2: Los3: Los4: Los5: Los6: 16 19 36 18 10 32 Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften mit mit mit mit mit mit 61 Anlagen 57 Anlagen 83 Anlagen 74 Anlagen 38 Anlagen 106 Anlagen Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN) beinhaltet die einmalige Erstellung einer Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter Auftragsvergabe. Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert mitzuteilen. Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend geschützt sind. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt, Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion entspricht und in den Objekten angebracht werden soll. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf. mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können, um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere örtliche Gegebenheiten zu prüfen. Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch den AN abzuschließen. Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften! In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen. Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV entnommen werden. Es ist ausreichend Personal mit bestandener Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal immer aktuell gehalten werden. Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6 Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der 6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag. 1 Leistungspositionen 1.01 Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen Los2: 19 Liegenschaften mit 57 Anlagen in 42 Gebäuden Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Leistungspositionen Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft - Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten. - Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen "Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu bearbeiten sind, sind gelb unterlegt. - Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen. - Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. - Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig. - Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist - Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose. - Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren, Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten. Stand: 13.05.2016 Seite 1 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Aufbau der Selbstauskunft A. Allgemeine Angaben - A 1. Daten zum Unternehmen B. Nachweis der Eignung - B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A - B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A C. Umweltschutz im Unternehmen - C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 Seite 2 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 A. Allgemeine Angaben A 1. Daten zum Unternehmen Stand: 13.05.2016 1. Unternehmensbezeichnung 2. Geschäftsführung 3. Ansprechpartner 4. Anschrift 5. PLZ Ort 6. Land 7. Telefon 8. Fax 9. E-Mail 10. Internet 11. Geschäftsort - Hauptsitz 12. Geschäftsort - Niederlassung 13. Gründungsdatum des Unternehmens 14. Rechtsform Seite 3 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Stand: 13.05.2016 Seite 4 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme 1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen. 2. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr - Gesamtumsatz des Unternehmens 2013 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2014 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2015 Stand: 13.05.2016 Seite 5 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität Mindestforderung: - Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) 2. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes Mindestforderung: - Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) oder - mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen" 3. Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Mindestforderung: - Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder - Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und - Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen Stand: 13.05.2016 Seite 6 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5. Referenzen kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3: - Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) - Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt) 5.1 Referenz Nr. 1 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) 5.2 Referenz Nr. 2 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 7 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5.3 Referenz Nr. 3 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 8 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter 0,00 € 0,00 € 0,00 € Stand: 13.05.2016 Seite 9 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Prüfung durch Vergabestelle Stand: 13.05.2016 Seite 10 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 11 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 12 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 C. Umweltschutz im Unternehmen C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 1.1 Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten 1.2 Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer 1.3 Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen) 1.4 Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik 1.5 Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften 1.6 Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften 1.7 Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.8 Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.9 Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen 1.10 Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen 1.11 Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen 1.12 Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz 1.13 Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter 1.14 Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht 1.15 Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten 1.16 aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle 1.17 Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen 1.18 Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung Seite 13 von 14 Selbstauskunft Los02.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Stand: 13.05.2016 Seite 14 von 14 LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften, bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR. in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann Anlage 01 zum LV entnommen werden. Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen: Los1: Los2: Los3: Los4: Los5: Los6: 16 19 36 18 10 32 Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften mit mit mit mit mit mit 61 Anlagen 57 Anlagen 83 Anlagen 74 Anlagen 38 Anlagen 106 Anlagen Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN) beinhaltet die einmalige Erstellung einer Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter Auftragsvergabe. Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert mitzuteilen. Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend geschützt sind. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt, Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion entspricht und in den Objekten angebracht werden soll. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf. mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können, um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere örtliche Gegebenheiten zu prüfen. Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch den AN abzuschließen. Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften! In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen. Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV entnommen werden. Es ist ausreichend Personal mit bestandener Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal immer aktuell gehalten werden. Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6 Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der 6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag. 1 Leistungspositionen 1.01 Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen Los3: 36 Liegenschaften mit 83 Anlagen in 72 Gebäuden Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Leistungspositionen Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft - Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten. - Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen "Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu bearbeiten sind, sind gelb unterlegt. - Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen. - Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. - Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig. - Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist - Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose. - Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren, Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten. Stand: 13.05.2016 Seite 1 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Aufbau der Selbstauskunft A. Allgemeine Angaben - A 1. Daten zum Unternehmen B. Nachweis der Eignung - B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A - B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A C. Umweltschutz im Unternehmen - C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 Seite 2 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 A. Allgemeine Angaben A 1. Daten zum Unternehmen Stand: 13.05.2016 1. Unternehmensbezeichnung 2. Geschäftsführung 3. Ansprechpartner 4. Anschrift 5. PLZ Ort 6. Land 7. Telefon 8. Fax 9. E-Mail 10. Internet 11. Geschäftsort - Hauptsitz 12. Geschäftsort - Niederlassung 13. Gründungsdatum des Unternehmens 14. Rechtsform Seite 3 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Stand: 13.05.2016 Seite 4 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme 1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen. 2. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr - Gesamtumsatz des Unternehmens 2013 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2014 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2015 Stand: 13.05.2016 Seite 5 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität Mindestforderung: - Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) 2. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes Mindestforderung: - Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) oder - mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen" 3. Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Mindestforderung: - Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder - Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und - Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen Stand: 13.05.2016 Seite 6 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5. Referenzen kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3: - Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) - Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt) 5.1 Referenz Nr. 1 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) 5.2 Referenz Nr. 2 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 7 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5.3 Referenz Nr. 3 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 8 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter 0,00 € 0,00 € 0,00 € Stand: 13.05.2016 Seite 9 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Prüfung durch Vergabestelle Stand: 13.05.2016 Seite 10 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 11 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 12 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 C. Umweltschutz im Unternehmen C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 1.1 Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten 1.2 Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer 1.3 Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen) 1.4 Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik 1.5 Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften 1.6 Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften 1.7 Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.8 Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.9 Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen 1.10 Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen 1.11 Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen 1.12 Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz 1.13 Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter 1.14 Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht 1.15 Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten 1.16 aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle 1.17 Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen 1.18 Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung Seite 13 von 14 Selbstauskunft Los03.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Stand: 13.05.2016 Seite 14 von 14 LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften, bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR. in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann Anlage 01 zum LV entnommen werden. Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen: Los1: Los2: Los3: Los4: Los5: Los6: 16 19 36 18 10 32 Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften mit mit mit mit mit mit 61 Anlagen 57 Anlagen 83 Anlagen 74 Anlagen 38 Anlagen 106 Anlagen Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN) beinhaltet die einmalige Erstellung einer Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter Auftragsvergabe. Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert mitzuteilen. Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend geschützt sind. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt, Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion entspricht und in den Objekten angebracht werden soll. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf. mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können, um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere örtliche Gegebenheiten zu prüfen. Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch den AN abzuschließen. Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften! In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen. Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV entnommen werden. Es ist ausreichend Personal mit bestandener Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal immer aktuell gehalten werden. Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6 Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der 6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag. 1 Leistungspositionen 1.01 Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen Los4: 18 Liegenschaften mit 74 Anlagen in 63 Gebäuden Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Leistungspositionen Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft - Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten. - Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen "Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu bearbeiten sind, sind gelb unterlegt. - Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen. - Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. - Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig. - Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist - Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose. - Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren, Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten. Stand: 13.05.2016 Seite 1 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Aufbau der Selbstauskunft A. Allgemeine Angaben - A 1. Daten zum Unternehmen B. Nachweis der Eignung - B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A - B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A C. Umweltschutz im Unternehmen - C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 Seite 2 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 A. Allgemeine Angaben A 1. Daten zum Unternehmen Stand: 13.05.2016 1. Unternehmensbezeichnung 2. Geschäftsführung 3. Ansprechpartner 4. Anschrift 5. PLZ Ort 6. Land 7. Telefon 8. Fax 9. E-Mail 10. Internet 11. Geschäftsort - Hauptsitz 12. Geschäftsort - Niederlassung 13. Gründungsdatum des Unternehmens 14. Rechtsform Seite 3 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Stand: 13.05.2016 Seite 4 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme 1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen. 2. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr - Gesamtumsatz des Unternehmens 2013 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2014 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2015 Stand: 13.05.2016 Seite 5 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität Mindestforderung: - Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) 2. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes Mindestforderung: - Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) oder - mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen" 3. Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Mindestforderung: - Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder - Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und - Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen Stand: 13.05.2016 Seite 6 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5. Referenzen kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3: - Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) - Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt) 5.1 Referenz Nr. 1 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) 5.2 Referenz Nr. 2 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 7 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5.3 Referenz Nr. 3 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 8 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter 0,00 € 0,00 € 0,00 € Stand: 13.05.2016 Seite 9 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Prüfung durch Vergabestelle Stand: 13.05.2016 Seite 10 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 11 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 12 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 C. Umweltschutz im Unternehmen C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 1.1 Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten 1.2 Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer 1.3 Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen) 1.4 Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik 1.5 Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften 1.6 Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften 1.7 Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.8 Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.9 Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen 1.10 Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen 1.11 Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen 1.12 Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz 1.13 Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter 1.14 Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht 1.15 Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten 1.16 aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle 1.17 Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen 1.18 Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung Seite 13 von 14 Selbstauskunft Los04.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Stand: 13.05.2016 Seite 14 von 14 LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften, bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR. in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann Anlage 01 zum LV entnommen werden. Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen: Los1: Los2: Los3: Los4: Los5: Los6: 16 19 36 18 10 32 Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften mit mit mit mit mit mit 61 Anlagen 57 Anlagen 83 Anlagen 74 Anlagen 38 Anlagen 106 Anlagen Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN) beinhaltet die einmalige Erstellung einer Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter Auftragsvergabe. Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert mitzuteilen. Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend geschützt sind. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt, Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion entspricht und in den Objekten angebracht werden soll. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf. mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können, um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere örtliche Gegebenheiten zu prüfen. Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch den AN abzuschließen. Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften! In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen. Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV entnommen werden. Es ist ausreichend Personal mit bestandener Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal immer aktuell gehalten werden. Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6 Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der 6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag. 1 Leistungspositionen 1.01 Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen Los5: 10 Liegenschaften mit 38 Anlagen in 36 Gebäuden Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Leistungspositionen Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft - Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten. - Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen "Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu bearbeiten sind, sind gelb unterlegt. - Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen. - Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. - Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig. - Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist - Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose. - Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren, Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten. Stand: 13.05.2016 Seite 1 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Aufbau der Selbstauskunft A. Allgemeine Angaben - A 1. Daten zum Unternehmen B. Nachweis der Eignung - B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A - B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A C. Umweltschutz im Unternehmen - C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 Seite 2 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 A. Allgemeine Angaben A 1. Daten zum Unternehmen Stand: 13.05.2016 1. Unternehmensbezeichnung 2. Geschäftsführung 3. Ansprechpartner 4. Anschrift 5. PLZ Ort 6. Land 7. Telefon 8. Fax 9. E-Mail 10. Internet 11. Geschäftsort - Hauptsitz 12. Geschäftsort - Niederlassung 13. Gründungsdatum des Unternehmens 14. Rechtsform Seite 3 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Stand: 13.05.2016 Seite 4 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme 1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen. 2. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr - Gesamtumsatz des Unternehmens 2013 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2014 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2015 Stand: 13.05.2016 Seite 5 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität Mindestforderung: - Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) 2. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes Mindestforderung: - Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) oder - mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen" 3. Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Mindestforderung: - Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder - Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und - Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen Stand: 13.05.2016 Seite 6 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5. Referenzen kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3: - Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) - Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt) 5.1 Referenz Nr. 1 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) 5.2 Referenz Nr. 2 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 7 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5.3 Referenz Nr. 3 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 8 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter 0,00 € 0,00 € 0,00 € Stand: 13.05.2016 Seite 9 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Prüfung durch Vergabestelle Stand: 13.05.2016 Seite 10 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 11 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 12 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 C. Umweltschutz im Unternehmen C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 1.1 Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten 1.2 Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer 1.3 Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen) 1.4 Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik 1.5 Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften 1.6 Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften 1.7 Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.8 Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.9 Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen 1.10 Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen 1.11 Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen 1.12 Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz 1.13 Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter 1.14 Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht 1.15 Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten 1.16 aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle 1.17 Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen 1.18 Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung Seite 13 von 14 Selbstauskunft Los05.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Stand: 13.05.2016 Seite 14 von 14 LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften, bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR. in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann Anlage 01 zum LV entnommen werden. Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen: Los1: Los2: Los3: Los4: Los5: Los6: 16 19 36 18 10 32 Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften Liegenschaften mit mit mit mit mit mit 61 Anlagen 57 Anlagen 83 Anlagen 74 Anlagen 38 Anlagen 106 Anlagen Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN) beinhaltet die einmalige Erstellung einer Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter Auftragsvergabe. Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert mitzuteilen. Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend geschützt sind. Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt, Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion entspricht und in den Objekten angebracht werden soll. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf. mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können, um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere örtliche Gegebenheiten zu prüfen. Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch den AN abzuschließen. Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften! In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen. Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV entnommen werden. Es ist ausreichend Personal mit bestandener Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal immer aktuell gehalten werden. Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6 Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der 6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der Vergabe ausgeschlossen werden. Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag. 1 Leistungspositionen 1.01 Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen Los6: 32 Liegenschaften mit 106 Anlagen in 76 Gebäuden Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung 1,00 psch Gesamtsumme: LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 Leistungspositionen Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 3 09.06.2016 23.05.2016 Gesamtbetrag in EUR Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft - Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten. - Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen "Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu bearbeiten sind, sind gelb unterlegt. - Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen. - Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. - Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig. - Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist - Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten Mindestanforderungen der angebotenen Lose. - Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren, Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten. Stand: 13.05.2016 Seite 1 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Aufbau der Selbstauskunft A. Allgemeine Angaben - A 1. Daten zum Unternehmen B. Nachweis der Eignung - B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A - B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A C. Umweltschutz im Unternehmen - C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 Seite 2 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 A. Allgemeine Angaben A 1. Daten zum Unternehmen Stand: 13.05.2016 1. Unternehmensbezeichnung 2. Geschäftsführung 3. Ansprechpartner 4. Anschrift 5. PLZ Ort 6. Land 7. Telefon 8. Fax 9. E-Mail 10. Internet 11. Geschäftsort - Hauptsitz 12. Geschäftsort - Niederlassung 13. Gründungsdatum des Unternehmens 14. Rechtsform Seite 3 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Stand: 13.05.2016 Seite 4 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme 1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen. 2. Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr - Gesamtumsatz des Unternehmens 2013 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2014 - Gesamtumsatz des Unternehmens 2015 Stand: 13.05.2016 Seite 5 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A 1. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität Mindestforderung: - Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) 2. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes Mindestforderung: - Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!) oder - mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen" 3. Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens Mindestforderung: - Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder - Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) und - Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und fachlichen Anforderungen Stand: 13.05.2016 Seite 6 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5. Referenzen kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3: - Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) - Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt) 5.1 Referenz Nr. 1 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) 5.2 Referenz Nr. 2 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 7 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 B. Nachweis der Eignung 5.3 Referenz Nr. 3 Angaben zu Objektbezeichnung Angaben zu Auftraggeber - Anschrift Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ) Leistungsinhalt Auftragswert (EUR netto/Jahr) Stand: 13.05.2016 Seite 8 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter 0,00 € 0,00 € 0,00 € Stand: 13.05.2016 Seite 9 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Prüfung durch Vergabestelle Stand: 13.05.2016 Seite 10 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 11 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Stand: 13.05.2016 Seite 12 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 C. Umweltschutz im Unternehmen C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes Stand: 13.05.2016 1.1 Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten 1.2 Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer 1.3 Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen) 1.4 Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik 1.5 Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften 1.6 Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften 1.7 Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.8 Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm) 1.9 Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen 1.10 Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen 1.11 Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen 1.12 Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz 1.13 Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter 1.14 Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht 1.15 Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten 1.16 aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle 1.17 Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen 1.18 Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung Seite 13 von 14 Selbstauskunft Los06.xlsx Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01 Eintragung durch Bieter ↓ Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Auswahl durch Bieter Stand: 13.05.2016 Seite 14 von 14
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