Angebot für

Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin
______________________________
(Ausschreibende Stelle)
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin10243 Berlin10243 Berlin10243 Berlin
Tel.: 030-901661649
Fax: +49 30901661668
[email protected]
Datum setzen
Berlin, 08. 06. 2016
Es schreibt Ihnen
Ricarda Wesner
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOL)
Maßnahme:
Div. Liegenschaften in Berlin
Angebot für:
Aufzugsanlagen - Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen, 6 Lose
S16006-3000000-002-461-01
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Lieferung/Leistung soll
nach Öffentlicher Ausschreibung
vergeben werden.
1. Auftraggebende
Stelle:
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
vertreten durch BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Warschauer Str. 41/42
10243
Berlin
2. Vergabeunterlagen:
Sämtliche
Vergabeunterlagen,
insbesondere
die
Bewerbungsbedingungen und die Vertragsunterlagen sind
diesem Schreiben als Anlagen beigefügt. Alle geforderten
Nachweise und/ oder Erklärungen sind der Anlage
(„Abschließende Liste“) zu diesem Schreiben abschließend
aufgeführt. Soweit einzelne Unterlagen diesem Schreiben nicht
beigefügt sein sollten, können sie bei der ausschreibenden
Stelle eingesehen/ abgefordert werden.
3. Auskunft über
Vergabeunterlagen ,
Anforderung zusätzlicher
Unterlagen u. dergl.:
SIM FM Gmbh
Pariser Straße 42
BIM – Stand 15.10.2015
Telefon: 030-8871 4673
E-Mail: [email protected]
10707 Berlin
, Telefax: 030-8871 4674
Seite 1 von 4
4. Form und Frist für die
Angebotsabgabe:
Das Angebot ist bis zum Einreichungstermin
am 30.06.2016
um 10:00 Uhr
vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/
oder
Erklärungen,
elektronisch
signiert
auf
die
Vergabeplattform des Landes Berlin hoch zu laden.
Wird zur Signatur das Mantelbogenverfahren gewählt, ist der
Mantelbogen per Post oder per Fax form- und fristgerecht an
die ausschreibende Stelle:
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin
Fax: +49 30901661668
zu schicken oder am Empfang abzugeben. Für die Einhaltung
der Frist für die Angebotsabgabe ist der Eingang und nicht das
Datum des Poststempels maßgeblich.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)
ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in
elektronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin
eingereicht werden, sind gemäß §16 Abs. 3 lit. e) VOL/A (bei
öffentlicher Ausschreibung) bzw. §19 EG Abs. 3 lit. e VOL/ A
(im offenen Verfahren) auszuschließen!
5.1 Aufteilung in Lose:
keine Losvergabe vorgesehen
ja, Angebote können abgegeben werden für
Bitte Hinweise zur Beschränkung in Bekanntmachung bzw.
Checkliste beachten.
ein Los
mehrere Lose
alle Lose
5.2 Nebenangebote
zugelassen
nicht zugelassen
Falls zugelassen, müssen Nebenangebote auf besonderer
Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet
werden.
6. Zuschlags- und
Bindefrist:
Endet am 29.07.2016
Es wird darauf hingewiesen, dass Ihr Angebot nicht
berücksichtigt worden ist, wenn bis zum Ablauf der
Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Bei europaweiten Ausschreibungen ergeht eine gesonderte
Mitteilung an die Bieter.
BIM – Stand 15.10.2015
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Wichtige Hinweise:
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die
Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten,
hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen!
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, so hat der Bieter sich umgehend mit der
ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen!
7.
Kriterien für die
Auftragserteilung bei
Haupt- und
Nebenangeboten:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot aufgrund
der nachstehenden Kriterien erteilt:
Nr.
Kriterium
1
8.
9.
Preis
Gewichtung
in %
100
Bei Vergabe nach EURichtlinien:
Absendetag der Bekanntmachung:
Nachprüfungsstelle bei
Ausschreibungen nach
EU-Richtlinie (EUAusschreibung)
Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
BIM – Stand 15.10.2015
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
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10. Nachprüfstelle bei
nationalen
Ausschreibungen:
Prüfstelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen:
Nachprüfungsstelle der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin
Des Weiteren gelten die beigefügten Bewerbungsbedingungen.
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben
wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich
künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Ricarda Wesner
Einkauf
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig)
BIM – Stand 15.10.2015
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Checkliste der einzureichenden Unterlagen/Abschließende Liste
- Angebot VOL einschließlich aller Vertragsbedingungen
- Leistungsverzeichnis mit Preisen
- Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
- Nebenangebote (falls zugelassen)
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmer zum Einsatz kommen)
- Erklärung zur Ausbildungsförderung
- Erklärung gem. §1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen - ab 25 T€ netto Auftragswert
- Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und SV-Beiträgen
- Selbstauskunft AN
- Bescheinigung des Berliner Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) (falls vorhanden)
- Eigenerklärung
Sonstige Erklärungen und/ oder Nachweise:
- Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm
Hinweise zur Losbeschränkung:
Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6 Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los.
Der AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf maximal 3 Lose.
Die Angebotsabgabe ist für jedes der 6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose insgesamt.
Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr als 3
Lose eingereicht werden, muss dieser von der Vergabe ausgeschlossen werden.
Das wirtschaftlichste, d.h. das/die Angebot/e mit dem geringsten Gesamtpreis je Los erhält/erhalten den
Zuschlag.
Hinweis zur Sicherheitsüberprüfung:
Sofern für die Liegenschaften erforderlich, erteilt der Auftragnehmer mit Angebotsabgabe sein
Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung für sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehene
Mitarbeiter und sonstige Personen, die in seinem Auftrag die Liegenschaften betreten.
BIM – Stand 15.10.2015
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BIM – Stand 15.10.2015
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Bewerbungsbedingungen (BwB) für die Vergabe von Leistungen – ausgenommen
Bauleistungen
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen",
Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der
Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder
per Telefax darauf hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und
auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
3.1
Angebot
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das
Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. elektronisch zu
signieren.
3.3
Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist
zugelassen.
Selbst gefertigte Abschriften oder Kurzfassungen des Leistungsverzeichnisses sind nur
zugelassen,
wenn
eine
vom
Auftraggeber
erstellte
Kurzfassung
des
Leistungsverzeichnisses nicht vorliegt. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für
jede Teilleistung nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den
Einheitspreis und den Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die
dem Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte,
die Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen
enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten
Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene
Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe
bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
3.4
Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und
Preise enthalten.
BIM - Stand 06.06.2012
Seite 1 von 4
Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten
Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
Für den Fall, dass das Angebot in Papierform eingereicht wird, müssen Änderungen des
Bieters an seinen Eintragungen zweifelsfrei und dokumentenecht sein.
Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
3.5
Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung
der Angebote nicht berücksichtigt.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)
bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne
Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne des
§ 13 Abs. 3 bzw. § 16 Abs. 3 VOL/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter
die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere
Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 Abs.
3 lit. a) bzw. § 19 Abs. 3 lit. a) VOL/A).
Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers die Urkalkulation und/oder die von dem
Auftraggeber benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die
Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von dem Auftraggeber
benannten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Die
Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
3.6
Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben
werden. Im Übrigen wird auf die Möglichkeit des Mantelbogenverfahrens verwiesen.
3.7
Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen
Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, dem Kriminalgericht oder
dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine
Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von
Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen
werden.
3.8
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
BIM - Stand 06.06.2012
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4
4.1
Nebenangebote
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie als gesonderte Anlage beigefügt werden
und als solche deutlich gekennzeichnet sein. Nebenangebote sind an der im
Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die
Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2
Nebenangebote, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5
5.1
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften haben mit ihrem
unterzeichnete Erklärung abzugeben,
-
-
Angebot
eine
von
allen
Mitgliedern
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des
Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist,
Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder
Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu leisten und
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
5.2
Sofern
nicht
öffentlich
ausgeschrieben
wird,
werden
Angebote
von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
6
Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen,
muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer
auszuführenden Leistungen angeben und die vorgesehenen Nachunternehmer mit
Firmenbezeichnung, Anschrift, Rechtsform sowie Anzahl der Arbeitskräfte benennen.
Jede dem Angebot zugrunde liegende Nachunternehmerleistung ist im
Nachunternehmerverzeichnis aufzuführen und mit nur einem Nachunternehmer pro
Nachunternehmerleistung zu benennen, wobei der Zusatz „oder gleichwertig“ oder ein
ähnlicher Zusatz ausgeschlossen ist.
Der Bieter hat auf Verlangen des Auftraggebers die Vereinbarung/en zwischen ihm und
den jeweils an der Auftragserfüllung beteiligten Nachunternehmern zur Überprüfung
der Einhaltung der in Berlin geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen vorzulegen.
Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind für Leistungen, die an Nachunternehmer
vergeben werden sollen, schriftliche Erklärungen der benannten Nachunternehmer
vorzulegen, dass diese im Auftragsfall bereit sind, die Leistungen auszuführen
(„Verpflichtungserklärung“).
Angebote, für die die geforderten Erklärungen nicht fristgemäß vorliegen, werden von
der Wertung ausgeschlossen.
BIM - Stand 06.06.2012
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Freitext
BIM - Stand 06.06.2012
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Angebot (VOL)
Tel.:
Fax:
Email:
,
den
(Name und Anschrift des Bieters)
An
Ablauf der
Zuschlags- und Bindefrist
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
am
29.07.2016
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Maßnahme:
Div. Liegenschaften in Berlin
Angebot für:
Aufzugsanlagen - Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen, 6 Lose
S16006-3000000-002-461-01
Anlagen:
- Leistungsverzeichnis mit Preisen
- Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
- Nebenangebote (falls zugelassen)
- Verzeichnis Nachunternehmer
- Erklärung zur Ausbildungsförderung
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Förderung von Frauen
- Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohung und SV-Beiträge
- Selbstauskunft (AN)
- Eigenerklärungen
- Unterlagen sind gemäß der abschließenden Liste (Checkliste) beigefügt
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistung zu den von mir/uns genannten
Preisen an.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist gebunden.
Das Angebot besteht aus folgenden Vertragsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der
nachfolgenden Rang- und Reihenfolge gelten:
a) der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm, ggfls. zeichnerischen Unterlagen
und Erläuterungen
b) ggfls. den „besonderen Vertragsbedingungen (BVB)“ für die Ausführung von Leistungen – ausgenommen
Bauleistungen
c) den „Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen“
BIM – Stand 06.06.2012
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d) ggfls.: den „ergänzenden Vertragsbedingungen“ für die Ausführung von Leistungen – ausgenommen
Bauleistungen
e) den „zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen (ZVB)“ für die Ausführung von Leistungen –
ausgenommen Bauleistungen
f) den folgenden „technischen Vorschriften“:
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
g) den „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL Teil B)
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
Die Bewerbungsbedingungen habe(n) ich/wir zur Kenntnis genommen und eingehalten.
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Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
a) Hauptangebot
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass/Skonti)
Preisnachlass ohne
Bedingung
Summe Angebot
€
%
Los 1
€
%
Los 2
€
%
Los 3
€
%
Los 4
€
%
Los 5
€
%
Los 6
€
%
Los 7
€
%
Los 8
€
%
Los 9
€
%
Los 10
€
%
Los 11
€
%
Los 12
€
%
Los 13
€
%
Los 14
€
%
Los 15
€
%
Los 16
€
%
Los 17
€
%
Los 18
€
%
Los 19
€
%
Los 20
€
%
Los 21
€
%
Los 22
€
%
Los 23
€
%
Los 24
€
%
Los 25
€
%
Los 26
€
%
Los 27
€
%
Los 28
€
%
Los 29
€
%
Los 30
€
%
Seite 3 von 4
b) Nebenangebote zum Hauptangebot (soweit zugelassen)
Anzahl:
c) Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptgebotes) (soweit zugelassen)
Endbetrag einschl.
Umsatzsteuer
(ohne Nachlass/Skonti)
€
€
€
€
€
Die nachstehende Unterschrift bzw. die Unterschrift auf dem Mantelbogen oder die elektronische
Signatur gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf den Seiten 1 und 2
aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Unterschrift auch die
vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt
Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot meinen/ unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht
abgegeben.
Wird bei elektronischer Angebotsabgabe der Mantelbogen nicht unterschrieben oder es fehlt die
elektronische Signatur, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
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Maßnahme:
Div. Liegenschaften in Berlin
Angebot für:
Aufzugsanlagen - Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen, 6 Lose
S16006-3000000-002-461-01
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
BIM –Stand 15.09.2014
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1. Ausführungsfristen
Für die Ausführung der der Lieferung / Leistung gelten die nachstehend vereinbarten Fristen:
Anlieferung/ Leistungsbeginn: 01.08.2016
Ende der Ausführung:
28.10.2016
Einzelfristen (Ereignis und Termin): Etwaige im Leistungsverzeichnis festgelegten Fristen bzw. Regeltermine
2. Preisgleitklausel
In Ergänzung zu Ziffer 2 ZVB wird folgende Preisgleitklausel vereinbart:
3. Art der Anlieferung und Versand (§ 6 VOL/B)
(1) Die Überwachung der Anlieferung / Leistung obliegt Frau / Herrn
(2) Zur Erteilung von Anordnungen / Abnahmen ist berechtigt Frau / Herr
(3) Ort der Anlieferung / des Aufbaus / der Ausführung ist
.
.
.
(4) Für die Art der Anlieferung b zw. den Versand der Leistung / Lieferung gilt abweichend von den Regelungen der ZVB Folgendes:
4. Vertragsstrafen
(1) Bei schuldhafter Überschreitung der Ausführ ungsfrist nach Ziffer 1 BVB hat der Auftragnehmer als Ver tragsstrafe für Verzug zu zahlen:
für jede vollendete Woche
für jeden Werktag
v.H.
0,2 v.H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.
(2) Bei schuldhafter Überschreitung von Einzelfristen nach Ziffer 1 BVB hat der Auftragnehmer als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen
für jede vollendete Woche
für jeden Werktag
v.H.
0,2 v.H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann.
(3) Die Vertragsstrafe wird insgesamt begrenzt auf
5,0 v.H. der Bruttoabrechnungssumme.
(4) Tage, die bei der Überschreitung von Vertragsfristen in Ansatz gebracht werden, werden bei der Überschreitung weiterer Vertragsfristen nicht noch einm al berücksichtigt, soweit diese auf denselben Umständen beruhen.
(5) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Überschreitung von Vertragsfristen und weiterer Termine bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche wegen desselben Vertragsverstoßes angerechnet.
(6) Eine verwirkte Vertragsstrafe kann bis zur Schlussz ahlung geltend gemacht und insbeso ndere von der
Schlusszahlung abgezogen werden. Vertragsstrafen für Zwischentermine können von den Abschlagszahlungen abgezogen werden.
(7) Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz de r Schäden, welche über die Vertragsstrafe
bleiben unberührt.
hinaus gehen,
(8) Die Vertragsstrafe gilt auch für während der Leist ungsausführung / Lieferung neu vereinbarte oder verschobene Termine.
5. Sicherheiten
BIM –Stand 15.09.2014
Seite 2 von 4
Als Sicherheit für die Vertra gserfüllung hat der Auftragnehmer dem Auf traggeber eine Vertragserfüllungssicherheit zu stellen. Das Nähere regelt Ziffer 19 ZVB.
Als Sicherheit für die Mängelrechte hat der Auftragnehmer dem Auftrag geber eine Mä ngelansprüchebürgschaft zu stellen. Das Nähere regelt Ziffer 19 ZVB.
6. Art, Ort und Umfang der Güteprüfung (§ 12 VOL/B)
Zur Güteprüfung wird in Ergänzung von Ziffer 13 ZVB folgendes vereinbart:
7. Besondere Regelung zur Abnahme (§ 13 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Abnahme zu verweigern, soweit ein wesentlicher Mangel vorliegt.
Wesentlich in diesem Sinne sind alle Leistung sabweichungen, welche die Gesamtfunktion, Einsatzfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu
v.H. beeinträchtigen.
Wesentlich sind alle Mängel, die einen Ausfallzeitraum der Leistung von mindestens
/ Tagen pro Tag / Woche / Monat verursachen.
Stunden
(2) Im Übrigen gilt für die Abnahme der Leistung / Li eferung Folgendes (z.B. Vereinbarung förmlicher Abnahme):
8. Test- bzw. Prüfungsfrist (§ 13 VOL/B)
Soweit die Art der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung dies erfordert, ist der Auftraggeber berechtigt, die zur Prüfung der Abnahmefähigkeit der Leistung notwendigen Tests bzw. Probeläufe durchzuführen. Der Auftraggeber erklärt binnen einer Frist von ____ Werktagen nach der Entgegennahme der
Leistung, ob er diese als vertragsgemäße Erfüllung anerkennt.
9. Zahlungen
(1) Zahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet:
(2) Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt geleistet:
(3) Abschlagszahlungen werden – sofern dies nicht ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 632 a BGB) –
geleistet.
nicht geleistet.
10. Rechnungen
(1) Der Auftragnehmer hat Rechnunge n in 1 -facher Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für Vorauszahlungen (Ziffer 18 Abs. 1 ZVB) und für Abschlag szahlungen (Ziffer 18 Abs. 2, 3 ZVB) in
/
- facher
Ausfertigung einzureichen.
(2) Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmassberechnungen und - zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere
Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen.
BIM –Stand 15.09.2014
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11. Versicherungen
Wegen der möglichen Gefährdung vorhandener Einrichtungen und Anlagen im Zuge der auszuführenden
Arbeiten wird für Perso nen-, Sach- und Vermögensschäden und deren Folgen als aus reichende Haftpflichtversicherung eine Mindestdeckungssumme von 1.000.000 EUR pauschal gefordert.
12. Sonstige Bedingungen
Sofern für die Liegenschaften erforderlich, erteilt der Auftragnehmer sein Einverständniserklärung zur
Sicherheitsüberprüfung durch die zuständige Stelle
BIM –Stand 15.09.2014
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WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1.
Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,





seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen
Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag
vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der
Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen,
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer
beauftragten Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten
verspricht,
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf
einen von ihm oder von einem Nachauftragnehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich
übertragen wird und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen
nachzuweisen,
sicherzustellen, dass die beauftragten Nachauftragnehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten
Nachunternehmer oder von ihnen beauftragten Verleiher die o.a. Verpflichtungen jeweils schriftlich
übertragen und zu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen
Übertragungen nachzuweisen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur
Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die
Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von
Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die
Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen
den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die
ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a.
Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
BIM – Stand 01.10.2013
Seite 1 von 3
2.
Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gelten die zu ergreifenden
Maßnahmen für folgende Waren:











Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder)
Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle
handgefertigte Teppiche
Natursteine
Produkte aus Holz
Kaffee, Kakao, Tee
Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein
Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren
Fischereiprodukte
Feuerwerkskörper, Zündhölzer
Schnittblumen, Topfpflanzen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich
unter bestmöglicher Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards
gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich
aus

dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S.
641),

dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),

dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und
des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),

dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher
Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),

dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl.
1959 II S. 442),

dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni
1958 (BGBl. 1961 II S. 98),

dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26.
Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und

dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung
der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur
Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die
Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von
Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die
Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen
den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden
Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem
öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
BIM – Stand 01.10.2013
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3.
Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
(werden Vertragsbestandteil bei Abschluss von Verträgen über Leistungen mit einem
Auftragswert von voraussichtlich mindestens 25.000 Euro oder über Bauleistungen mit
einem Auftragswert von voraussichtlich mindestens 200.000 Euro)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,



das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere
der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Unterauftragnehmer sich nach
Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2
FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser
Verpflichtung durch den Unterauftragnehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur
Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart.
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß
durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die
Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von
Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die
Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen
den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die
ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a.
Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
BIM – Stand 01.10.2013
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Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
BIM – Stand 15.09.2014
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1. Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)
(1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
(2) Bestandteile des Vertrags sind:
a) der Bestellschein und/oder das Auftragsschreiben,
b) die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (insbesondere einschließlich
Plänen, Einzel- und Detailzeichnungen sowie Berechnungen),
c) etwaige Besondere Vertragsbedingungen (BVB),
d) etwaige Weitere Besondere Vertragsbedingungen,
e) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB),
f) die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen (ZVB),
g) etwaige Allgemeine Technische Vertragsbedingungen,
h) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
(3) Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile nach Abs. (2) in der dort angegebenen Reihenfolge; Text und Beschreibung gehen zeichnerischen Unterlagen vor, sofern nicht ausdrücklich
Zeichnungen und Muster in den Vertragsunterlagen als vorrangig für die Ausführung festgelegt sind.
(4) Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers werden nur
dann Bestandteil dieses Vertrags, wenn der Auftraggeber sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
(5) Abweichungen von den in vorstehendem Abs. (2) angegebenen Vertragsbestandteilen gelten nur, wenn der
Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat.
(6) Werden ursprünglich nicht vereinbarte Leistungen übertragen, gelten hierfür, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die Vertragsbedingungen und Vertragsbestandteile des Hauptvertrags.
(7) Erfüllungsort ist der im Vertrag benannte Ort der Anlieferung, des Aufbaus oder der sonstigen Leistung.
2. Preise (§§ 1, 16 VOL/B)
(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen.
Kostenerhöhungen nach Auftragserteilung berechtigen den Auftragnehmer nicht, Zusatzforderungen geltend
zu machen.
(2) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach sämtlichen Vertragsbestandteilen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Ergänzenden Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Hierzu zählen
auch die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendigen Nebenleistungen wie beispielsweise die Kosten für die Verpackung, Anlieferung und Versicherung. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen an
Dritte sind ebenfalls durch die Preise für die Leistung abgegolten.
(3) Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Bezahlt werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden.
(4) Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und ggf. einer Preisüberprüfung. Die in diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im Sinne dieser Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preis angegeben ist.
3. Mehr- oder Minderleistung (§ 2 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit und dem Umfang der Leistungen
verlangen, es sei denn, diese ist für den Auftragnehmer unzumutbar.
(2) Der Auftragnehmer hat das Verlangen auf Änderung der Leistung unverzüglich zu prüfen. Hat er Bedenken
gegen die Leistungsänderung, so muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitteilen und den
Grund für seine Bedenken angeben.
(3) Sind für Leistungen des Auftragnehmers im Vertrag Einheitspreise vorgesehen oder lassen sich bei Wegfall
oder Beauftragung von zusätzlichen Leistungen die Preise ermitteln, ist der Auftragnehmer verpflichtet,
Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegte Einheitspreisen zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 v. H. einverstanden zu sein.
(4) Die Vereinbarung eines neuen Einheitspreises bei Über- oder Unterschreitung des Mengensatzes von über 10
v. H. ist auf Verlangen nur dann vorzunehmen, wenn nicht durch Mengenänderungen bei anderen Positionen
oder in anderer Weise ein Ausgleich eintritt.
(5) Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren. Die Absätze (3) und (4) gelten nicht für Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen.
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(6) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet, soweit nicht die Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677
ff. BGB) vorliegen.
4. Änderungen der Vergütung (§ 2 Nr. 3 VOL/B)
(1) Beansprucht der Auftragnehmer auf Grund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem
Auftraggeber unverzüglich – möglichst vor Ausführung der Leistung – anzeigen und unverzüglich ein Nachtragsangebot einreichen.
(2) Wenn nach § 2 Nr. 3 VOL/B neue Preise zu vereinbaren sind, so sind diese auf der Grundlage des Hauptangebotes zu bilden. Preise für Nachtragsleistungen gemäß VOL/B, die nicht unmittelbar aus den Wettbewerbspreisen des Hauptpreises abgeleitet werden können und für die bei Ausführungsbeginn keine frei vereinbarten Preise vorliegen, werden auf der Grundlage von Selbstkostenpreisen gemäß der Verordnung PR
Nr. 30/53 vereinbart. Unterlieferanten sind hiervon in Kenntnis zu setzen.
(3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderungen der Leistung bedingten Preisänderungen in
geeigneter Weise zu begründen und auf Verlangen des Auftraggebers die für die Preisermittlung maßgebenden Unterlagen sowie Lieferangebote, Lieferantenrechnungen, Frachtbriefe, Nachunternehmerangebote oder
Rechnungen zur Einsicht vorzulegen.
5. Verpackung
(1) Das Verpackungsmaterial muss den Vorschriften der Verpackungsverordnung (VerpackV) entsprechen und
mit Firmenbezeichnung und Entsorgungssystem gekennzeichnet sein.
(2) Es sind möglichst umweltfreundliche Verpackungen, insbesondere Mehrwegverpackungen zu verwenden.
(3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Verpackungsverordnung, insbesondere die Rücknahmepflichten für
Transportverpackungen gemäß § 4 VerpackV.
6. Ausführungsunterlagen (§§ 3 und 4 VOL/B)
(1) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die vom Auftraggeber ausdrücklich als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Die Verantwortung und Haftung des Auftragnehmers nach dem
Vertrag, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Abs. 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt. Aus
dem Freigabevermerk können Ansprüche gegen den Auftraggeber nicht hergeleitet werden. Die Freigabevermerke bedeuten insbesondere keine Anerkennung etwaiger Änderungen der Vertragsunterlagen.
(2) Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die der Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrages kostenfrei zurückzugeben.
(3) Schriftliche Äußerungen des Auftragnehmers, insbesondere alle Ausführungsunterlagen, müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen,
sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
7. Ausführung der Leistungen (§ 4 VOL/B)
(1) Für die Ausführung der Leistung sind neben den vertraglichen Bestimmungen, insbesondere die Vorgaben
des § 4 VOL/B, insbesondere die im Anhang TS der VOL/A aufgeführten technischen Spezifikationen zu beachten.
(2) Der Auftraggeber kann sich jederzeit innerhalb der üblichen Geschäfts- und Betriebsstunden des Auftragnehmers von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrichten. Um dem Auftraggeber dabei die
Prüfung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung, insbesondere der Einhaltung der anerkannten Regeln
der Technik zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen Einsicht in sämtliche
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in deutscher Sprache) zu gewähren.
(3) Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen, dass die Anforderungen gemäß Absatz (1) nicht beachtet
werden, so hat der Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den ordnungsgemäßen
Zustand auf seine Kosten unverzüglich herzustellen. Ist der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels
im Verzug, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen
verlangen. Die gesetzlichen Mängelansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
(4) Etwaige Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung in deutscher Sprache beizufügen.
(5) Bewachung und Verwahrung des gesamten Besitzes des Auftragnehmers und seiner Erfüllungsgehilfen einschließlich der Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. an den Ausführungsstellen – auch während
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der Auftragsruhe – ist auch dann Sache des Auftragnehmers, wenn sich diese Gegenstände auf den Grundstücken oder in den Räumen des Auftraggebers befinden.
(6) Der Auftragnehmer hat die ihm zur Ausführung der Leistung übergebenen Gegenstände vor unbefugtem
Gebrauch zu schützen.
(7) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges das volle
uneingeschränkte Eigentum an zu leistenden bzw. zu liefernden Sachen zu verschaffen. Die Verschaffung erfolgt frei von Rechten Dritter.
(8) Bei Lieferungen sind sämtliche Sachen an die von der Empfangsstelle bezeichneten Räume bzw. auf die
Grundstücksteile (Leistungsort) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und den Liefertag enthält.
(9) Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
(10) Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
(11) Bei Lieferungen müssen die zu liefernden Sachen den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen,
Normen und Standards entsprechen, insbesondere dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (BGBl. I 2004 S. 2) in der jeweiligen Fassung.
8. Veröffentlichungen, Nutzungsbefugnisse des Auftraggebers
(1) Etwaige Veröffentlichungen über die Leistungserbringung oder Werbung am Leistungsort sind nur mit
schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig.
(2) Alle vom Auftragnehmer gelieferten Sachen werden Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf
etwaige enthaltene Unterlagen für innerdienstliche Zwecke sowie für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vervielfältigen und verwenden. Soweit erforderlich, ist die Weitergabe der Unterlagen an
Behörden, Materialprüfstellen und Gutachter gestattet. Bei Vergaben dürfen sie nur insoweit verwendet werden, als dies zur Beschreibung (Text und Pläne) der zu vergebenden Leistung erforderlich ist. Im Einzelfall
kann etwas anderes vereinbart werden.
(3) Soweit bei der Erfüllung des Vertrages Urheberrechte des Auftragnehmers entstanden sind, räumt er dem
Auftraggeber an diesen das einfache Nutzungsrecht (Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und Vorführung) unentgeltlich ein.
9. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) (§ 4 Nr. 4 VOL/B)
(1) Die Regelung des § 4 Nr. 4 Satz 2 VOL/B wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist stattdessen in allen
Fällen vor der beabsichtigten Übertragung schriftlich zu informieren, wenn Teilleistungen – auch unwesentliche – vom Auftragnehmer an Unterauftragnehmer vergeben werden. Der Auftragnehmer hat dabei Art und
Umfang der Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer)
des vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich bekannt zu geben. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung. Bei unwesentlichen Teilleistungen kann der Auftragnehmer den Unterauftrag auch ohne schriftliche Zustimmung erteilen, sofern er den
Auftraggeber hierüber informiert. Die Beschaffung von Fertigprodukten etc. über oder von Dritten bleibt
hiervon unberührt.
(2) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, welche die gewerbe- und
handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrages erfüllen. Er ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang heranzuziehen, wie es mit der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu vereinbaren ist.
(3) Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer darüber zu informieren, dass es sich um einen öffentlichen
Auftrag handelt.
(4) Der Auftragnehmer darf dem Unterauftragnehmer keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich Mängelansprüchen, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheiten auferlegen, als zwischen ihm und
dem Auftraggeber vereinbart ist. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies nachzuweisen.
10. Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren (§ 8 Nr. 1
VOL/B)
Wird die Eröffnung eines Insolvenz- oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über das Vermögen
des Auftragnehmers beantragt, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
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11. Auftragsentziehung – Kündigung oder Rücktritt (§§ 7, 8 VOL/B)
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.
(2) Ein wichtiger Grund, der den Auftraggeber zur Kündigung bzw. Rücktritt berechtigt liegt, insbesondere in
den folgenden Fällen vor:
a) wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile
(§§ 331 ff. StGB und/oder § 12 UWG) anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags befasst sind,
b) wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt (§ 8 Nr. 2 VOL/B). Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über

Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,

die zu fordernden Preise,

Bindungen sonstiger Entgelte,

Gewinnaufschläge,

Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,

Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,

Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,

Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben.
Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die
von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
c) wenn der Auftragnehmer

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung,
Schwarzarbeit und Verstößen gegen gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne,

Steuerhinterziehung,

weitere Straftaten im Geschäftsverkehr wie Betrug, Untreue und Urkundenfälschung
begangen hat.
d) wenn über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(3) Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.
12. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
Wird nach der Zuschlagserteilung offenbar, dass das zu Grunde liegende Angebot durch Preisabsprache zustande kam oder dass der Bieter in anderer Weise den Wettbewerb eingeschränkt hatte, so hat der Auftragnehmer als pauschalen Schadensersatz 5 v.H. der Bruttoauftragssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es
sei denn, dass eine andere Schadenshöhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt
wird oder bereits erfüllt ist.
13. Güteprüfung (§ 12 VOL/B)
(1) Die Beschaffenheit der Proben und Muster, welche der Zuschlagerteilung zu Grunde liegen, ist für die Güte
der zu liefernden Gegenstände maßgebend und gilt als vereinbart; sie muss der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Beschaffenheit entsprechen.
(2) Die Kosten für die öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Güte- und Sicherheitsprüfungen einschließlich Stellung der hierzu notwendigen Hilfskräfte und Geräte sind, soweit nichts anderes
vereinbart ist, mit den Angebotspreisen abgegolten.
(3) Gegenstände, die bei der ordnungsgemäßen Güteprüfung beschädigt oder zerstört wurden, hat der Auftragnehmer – soweit nichts anderes vereinbart ist – ohne gesonderte Vergütung zu ersetzen.
(4) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die
dadurch entstandenen Kosten erstattet. Stellt sich bei der Güteprüfung jedoch heraus, dass die gelieferten
Waren nicht den Bedingungen entsprechen, so sind etwaige Kosten für die Güteprüfung vom Auftragnehmer
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zu tragen. Die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden dann nicht vergütet.
14. Abnahme (§ 13 VOL/B)
(1) Etwaige Aufbauleistungen sind förmlich abzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Lieferungen und
sonstige Leistungen sind nur auf schriftlichen Antrag einer Vertragspartei hin abzunehmen.
(2) Alle sich bei der Abnahme zeigenden Mängel können ungeachtet vorheriger Güteprüfungen noch geltend
gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn bereits vor der Abnahme Leistungen an den Auftraggeber übereignet worden sind oder die Gefahr aufgrund einer Vereinbarung auf den Auftraggeber übergegangen ist.
(3) Die Entgegennahme einer Leistung ist nicht gleichbedeutend mit der Abnahme.
(4) Über die förmliche Abnahme ist eine Niederschrift zu fertigen, die von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.
(5) Aufbauleistungen werden nach der Fertigstellung an der Aufbaustelle, Lieferungen an der Anlieferstelle abgenommen. Werden Teilleistungen an der Herstellungsstelle abgenommen, wird dadurch die Gesamtabnahme der Aufbauleistung nicht berührt.
(6) Der Auftragnehmer hat bei Aufbauleistungen die Vertragserfüllung unverzüglich schriftlich anzuzeigen und
die Abnahme zu beantragen.
(7) Die Leistung gilt als abgenommen:
a)
b)
bei Lieferung mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung,
bei Aufbauleistungen 12 Werktage nach Eingang des schriftlichen Antrags auf Abnahme, soweit der
Auftraggeber die Abnahme nicht verweigert.
(8) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über:
a)
b)
bei Lieferungen mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle,
bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
15. Mängelansprüche und Verjährung (§ 14 VOL/B)
(1) Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, mit der Annahme der Lieferung. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Einzelleistung maßgeblich.
(2) Bei Teilleistungen beginnen die Mängelansprüche mit der Teilabnahme. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf
der Mängelansprüche für die restlichen Teile der Leistung.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre (§§ 634 a, 438 BGB).
(4) Die Mängelansprüche bestehen unabhängig davon, inwieweit der Auftraggeber die für die Ausführung benötigten Pläne, Zeichnungen oder Berechnungen vor Auftragserteilung geprüft und nach diesen bestellt oder
beauftragt hat, es sei denn, dass der Mangel dem Auftraggeber bei Auftragserteilung bekannt war.
(5) Hat der Auftraggeber auf Grund gesetzlicher Vorschriften Schadensersatz zu gegenüber Dritten zu leisten, so
steht ihm der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch Verschulden des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Hat ein Verschulden des Auftraggebers oder
seiner Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, so findet für den Ausgleich § 254 BGB entsprechend Anwendung.
16. Rechnung (§ 15 VOL/B)
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Festpreisen ohne Umsatzsteuer auszustellen. Von den Festpreisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen. Zu dem verbleibenden
Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer der Rechnung in einem Betrag gesondert
hinzuzusetzen und der geforderte Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teillieferungen müssten gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich
sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
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17. Bezahlung (§ 17 VOL/B)
(1) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen.
(2) Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der im Auftragsschreiben
benannten Stelle, im Zweifel mit Eingang bei der BIM Berliner Immobilien Management GmbH, jedoch
a)
b)
bei Aufbauleistungen nicht vor dem Tage der Abnahme,
bei allen anderen Leistungen nicht vor dem Tage der Erfüllung.
(3) Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich im Überweisungsverkehr. Bei Arbeitsgemeinschaften teilt der Auftragnehmer – unterzeichnet von allen Arge-Partnern – dem Auftraggeber mit, auf welches Konto Zahlungen mit
befreiender Wirkung ausschließlich zu leisten sind. Zahlungen werden erst nach Eingang dieser Mitteilung
geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
(4) Die Zahlung gilt als geleistet
a)
b)
bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag der Übergabe oder Einlieferung,
bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs des
Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des Auftraggebers.
18. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung
(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Forderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen.
(2) Dem AN stehen keine Zurückbehaltungsrechte oder Leistungsverweigerungsrechte zu, es sei denn die Rechte oder Ansprüche des AN sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt. Gleiches gilt für das Aufrechnungsrecht des AN.
(3) Die Abtretung einer Forderung aus oder auf der Grundlage dieses Vertrags, gleich welchen Inhalts, bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert werden darf. Tritt
der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers ab, so ist die Abtretung gleichwohl
wirksam. Der Besteller kann jedoch nach seiner Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den Abtretungsempfänger leisten.
19. Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen
(1) Soweit die Leistung von Vorauszahlungen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, werden sie grundsätzlich nur
dann geleistet, wenn sie bei Abschluss des Vertrages schriftlich vereinbart worden sind. Sie setzen voraus,
dass in voller Höhe Sicherheit geleistet wurde. Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, hat diese den
Anforderungen von Ziffer 20(4) zu entsprechen.
(2) Abschlagszahlungen werden, sofern vereinbart, in Höhe von 95 v.H. der jeweils nachgewiesenen, vertragsgemäßen Leistung gewährt. Dies gilt nicht, sofern Abschlagszahlungen auf Grund von § 632 a BGB zu zahlen
sind.
(3) Abschlagszahlungen in voller Höhe des Wertes der nachgewiesenen Leistung erfolgen dann, wenn der Auftragnehmer Sicherheit in Form einer Bürgschaft in Höhe von 5 v.H. des Auszahlungsbetrages der jeweiligen
Abschlagsrechnung leistet; die Bürgschaft muss den Voraussetzungen des § 18 Nr. 3 VOL/B sowie der Ziffer
20 Abs. (4) entsprechen. Die Bürgschaft wird zurückgegeben, wenn die gesamte Leistung des Auftragnehmers geprüft und abgerechnet ist und ein Rückforderungsanspruch des Auftraggebers nicht in Frage kommt.
20. Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B)
(1) Ist für die Ausführung der Verträge und die Durchsetzung von Mängelansprüchen eine Sicherheit vereinbart,
so beträgt sie 5 v.H. der Vertragssumme. Sicherheitsbeträge werden auf volle 10,-- Euro nach unten abgerundet.
(2) Wird die Sicherheit nicht binnen 12 Werktagen nach Zuschlagserteilung (Zugang des Auftragsschreibens
bzw. der Nachtragsvereinbarung) geleistet, so werden von jeder Abschlagszahlung 10 v.H. einbehalten, bis 5
v.H. der Gesamtauftragssumme erreicht sind. Sind Abschlagszahlungen nicht vereinbart, so wird der Sicherheitsbetrag von der Abrechnungssumme einbehalten.
(3) Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während dieser
Frist keine Mängel der Leistungen festgestellt werden. Werden vor Ablauf der Frist Mängel festgestellt, so
bleibt die Sicherheit bis zur Beseitigung der Mängel gesperrt.
(4) Wird die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, muss die Bürgschaftserklärung außer dem Verzicht auf die
Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) und dem Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit (§ 770 Abs. 1
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BGB) auch den Verzicht auf die Aufrechnung (§ 770 Abs. 2 BGB) enthalten; dies gilt nicht, soweit die Forderung, mit denen der Auftragnehmer aufrechnen kann, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Es muss
ebenfalls erklärt werden, dass der Anspruch aus der Bürgschaft nicht vor dem gesicherten Anspruch verjährt, spätestens jedoch nach 30 Jahren. Weiterhin muss die Bestimmung, dass die Bürgschaft auch bei einem Wechsel des Inhabers bzw. bei einer Änderung der Rechtsform des Schuldners bestehen bleibt und der
Erfüllungsort Berlin ist, enthalten sein.
21. Vertragsänderungen
Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).
22. Unwirksame Vertragsbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben
der Vertrag als Ganzes sowie die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, ungültige oder undurchführbare Bestimmungen vom Beginn der Ungültigkeit/Undurchführbarkeit an unter der
Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung
zu ersetzen. Entsprechendes gilt für Lücken.
23. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
(1) Bei der Auslegung von Verträgen ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragsstand verbindlich.
(2) Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt
ausschließlich das Rech der Bundesrepublik Deutschland.
24. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft
vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!
BIM- Stand 01.01.2016
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft
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BIM- Stand 01.01.2016
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft
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BIM- Stand 01.01.2016
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
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BIM- Stand 01.01.2016
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
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BIM- Stand 01.01.2016
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
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BIM- Stand 01.01.2016
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
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BIM- Stand 01.01.2016
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft
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BIM- Stand 01.01.2016
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Kalkulationsauskunft Stundenverrechnungssatz
(unter Beachtung etwaiger Mindestlöhne)
- Gewerk: ________________
1. Produktiver Stundenlohn (wie Mindestlohn)
________________ EUR
2. Lohngebundene Kosten
(Urlaubsgeld, Feiertage,
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, etc.)
________________ %
3. Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil)
________________ %
4. Unternehmensbezogene Kosten
(Fuhrparkkosten, sonstige Verwaltungskosten,
Gewerbesteuer, Gehälter, etc.)
________________ %
5. Auftragsbezogene Kosten (Maschinen,
Geräte, Projektleitung, etc.)
________________ %
6. Wagnis und Gewinn
________________ %
7. Stundenverrechnungssatz gesamt
________________ EUR
Bei Bedarf weiterer Formulare zur Kalkulationsauskunft muss diese Vorlage entsprechend oft
vervielfältigt und dem Angebot als Anlage beigefügt werden!
BIM- Stand 01.01.2016
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Verzeichnis der Nachunternehmer
(falls Nachunternehmer zum Einsatz kommen)
Leistung:
Firma (Name, Adresse, Anzahl der verfügbaren Arbeitskräfte):
a)
b)
c)
d)
e)
Die Zustimmung des Auftraggebers hierfür gilt mit Vertragsabschluss als erteilt. Ein
Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des
Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung
sowie ggf. zur Vertragsstrafe führen.
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für seine Nachunternehmer
geeignete Eignungsnachweise beizubringen.
Auf Verlangen der Auftraggeber werde(n) ich/wir vor Vertragsabschluss für diese Leistungen
Erklärungen der benannten Nachunternehmer vorlegen, dass diese im Auftragsfall bereit
sind, die Leistungen auszuführen.
BIM – Stand 06.06.2012
Seite 1 von 1
Erklärung zur Ausbildungsförderung
Nach § 10 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 08.07.2010 (GVBl. 2010,
S. 399) erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den
Regelungen des § 1, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der
beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Ich / Wir erkläre(n) ______________________________
rechtsverbindlich
mit der Signatur des Angebotes, dass ich / wir
______________________________
Ausbildungsplätze bereitstellen.
mich/uns an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung
beteiligen.
mich / uns an Ausbildungsverbünden beteiligen.
BIM - Stand 01.05.2011
Seite 1 von 1
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung - VOL
Hinweis: die Erklärung ist auszufüllen und wird Vertragsbestandteil bei Auftragsvergaben ab einem
Auftragswert von mehr als 25.000,00 Euro (netto).
Hiermit erkläre(n) ich/wir rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes Folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
A
Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung
Beschäftigten)
Ja
Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
B Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl1)
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte (gem. §3 Abs. 1 FFV sind drei Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der
Nummern 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte (gem. § 3 Abs. 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen
zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte (gem. § 3 Abs. 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur
Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie)
über 10 bis 20 Beschäftigte (gem. §3 Abs. 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten
Maßnahme zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
1) Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 3 des Kündigungsschutzgesetzes zu
berücksichtigen.
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß §
2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderungsplans
Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest
entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen u. junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen
unterrepräsentiert sind
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für
männlich dominierte Berufe interessieren sollen
spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Personen befähigen sollen
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest
entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen bei beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inneroder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
Angebot alternierender Telearbeit
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah,mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit,auch
in Führungspositionen
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und
Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
BIM – Stand 01.10.2011
Seite 1 von 2
18.
19.
20.
21.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen
Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs-und
Pflegeaufgaben wahrnehmen
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilarbeitsplätze
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten
bei Personalabbaumaßnahmen
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
1. Der Auftragnehmer hat das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2. Sofern sich der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eines Unterauftragnehmers bedient, hat er sicherzustellen, dass
die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe von § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gem. §2 FFV und zur
Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die
Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3. Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Auftragnehmer die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen
nach der Fraueneförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin
ich/sind wir gem. §5 abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene
Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
Datum, Unterschrift, Firmenstempel
(Bei elektronischer Angebotsabgabe gilt die Unterschrift auf dem Mantelbogen als rechtsverbindlich.)
BIM – Stand 01.10.2011
Seite 2 von 2
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Ich erkläre/Wir erklären, rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu
gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009
(BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche
Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten,

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen,

ich/wir von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmer oder von einem von
mir/uns oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher verlange, seinen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen zu
gewähren, die ich selbst einzuhalten versprochen habe und mit diesen die „Besonderen
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ vereinbaren werde.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen
bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden
kann.
BIM – Stand 28.06.2012
Seite 1 von 1
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Gemäß § 8 Abs. 3 S. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz gelten die zu
ergreifenden Maßnahmen für folgende Waren:











Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder)
Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle
handgefertigte Teppiche
Natursteine
Produkte aus Holz
Kaffee, Kakao, Tee
Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein
Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren
Fischereiprodukte
Feuerwerkskörper, Zündhölzer
Schnittblumen, Topfpflanzen
Ich erkläre/ Wir erklären, rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass
die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware
gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nicht unter Missachtung der
in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind, nicht möglich ist.
Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden.
Ich bin mir/ Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen
bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden
kann.
BIM – Stand 24.04.2012
Seite 1 von 1
Eigenerklärung (u.a. gemäß § 6 Abs. 5 lit. a) bis e) VOL/A und § 6 EG Abs. 4 lit. a)
bis g))
I.
Allgemeine Angaben und Erklärungen
Angaben zum Firmeninhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten
Name:
Geburtsdatum:
Funktion in der Firma:
Vornamen:
Geburtsort:
Geburtsnamen:
Name:
Geburtsdatum:
Funktion in der Firma:
Vornamen:
Geburtsort:
Geburtsnamen:
Name:
Geburtsdatum:
Funktion in der Firma:
Vornamen:
Geburtsort:
Geburtsnamen:
Zuständiges Finanzamt und Steuernummer:
Steuernummer:
Bankverbindung:
Kontoinhaber:
BLZ:
Kto. Nr.:
IBAN:
BIC:
E-Mail-Adresse der Firma:
Ich erkläre/Wir erklären rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass



ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Angaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einschließlich der Berufsgenossenschaft
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte
über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen
des Auftraggebers vor.
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt,
die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n).
Ich bin / Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaft
BIM Stand 22.08.2014
seit
unter Nr.
Seite 1 von 4
Wenn ich meinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland habe, ist der für mich
zuständige Versicherungsträger:
Versicherungsträger

seit
unter Nr.
ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz
einschließlich
der
dazugehörigen
Rechtsverordnungen,
insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV,
LastenhandhabungsV)
und
die
Sicherheitsvorschriften
der
Berufgenossenschaften einhalten,
II.
Besondere Angaben, insbesondere gemäß §§ 6 Abs. 5 lit. a) bis e) VOL/A
und § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A
Weiter erkläre(n) ich / wir rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes,
-
dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht
eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse
abgewiesen wurde - § 6 Abs. 5 lit. a) VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. a) VOL/A
-
dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet - § 6 Abs. 5 lit. b) VOL/A
bzw.§ 6 EG Abs. 6 lit. b) VOL/A
-
dass keine schwere Verfehlung, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt, vorliegt (vgl. § 6 Abs. 5 lit. c) VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 lit. c) VOL/A).
Insbesondere liegen keine Verfehlung(en) vor, die zu Folgendem geführt haben:
- wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),
- wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),
- wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),
- rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen
- Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129, § 129a, § 129 b StGB),
- Geldwäsche (261 StGB),
- Bestechung (§ 334 StGB; Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung),
- Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),
- Diebstahl (§ 242 StGB),
- Unterschlagung (§ 246 StGB),
- Erpressung (§ 53 StGB),
- Betrug (§ 263 StGB),
- Subventionsbetrug (§ 264 StGB),
- Kreditbetrug (§ 265b StGB),
- Untreue (§ 266 StGB),
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB),
- Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),
- Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
- wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
- Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),
- Brandstiftung (§ 306 StGB),
BIM Stand 22.08.2014
Seite 2 von 4
-
Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),
unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB) oder
Verstoßes gegen die Abgabenordnung, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der europäischen Gemeinschaften oder Haushalte, die in deren Auftrag verwaltet
werden (§ 370 AO)
-
dass bei der Auskunftserteilung keine falschen Erklärungen gemacht wurden, in Bezug
auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit - § 6 Abs. 5 lit. e) VOL/A bzw.
§ 6 EG Abs. 6 lit. e) VOL/A und
-
dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 lit. a bis g VOL/A vorliegen
Ich/ Wir erkläre(n) weiter rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, dass ich/wir in
den letzten 2 Jahren nicht
-
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes,
- § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch,
- §§ 15, 15a 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes,
- § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind
oder
− gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Darüber hinaus erkläre(n) ich/wir, dass von mir/uns auch die weiteren Bestimmungen des
AEntG Arbeitnehmerentsendegesetz, insbesondere zur Zahlung des Mindestentgelts
eingehalten werden. Ich/Wir erkläre(n) mich/uns bereit, die Tariftreue durch den
Auftraggeber bzw. einem von ihm beauftragten Dritten überprüfen zu lassen.
Weiter
erkläre(n)
ich/wir,
die
Bestimmungen
gegen
Schwarzarbeit,
illegale
Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches,
des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit einzuhalten.
III.
Abschließende Erklärungen
Ich/Wir erklären rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes mein/unser Einverständnis,
dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am
Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen
mindestens enthalten:



die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten
Arbeitsstunden sowie
die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne
Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, Löhne und
Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der
BIM Stand 22.08.2014
Seite 3 von 4
Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu
überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die
Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem
Auftraggeber vorzulegen.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes, im
potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname,
Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) aller verantwortlich handelnden Personen
(Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns rechtsverbindlich mit der Signatur des Angebotes,
Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer
eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen
bis zur Dauer von zwei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden
kann.
BIM Stand 22.08.2014
Seite 4 von 4
Verpflichtungserklärung
(Die rechtsverbindliche Bestätigung erfolgt mit der Signatur des Angebotes)
Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz:
Gemäß § 5 Bundesdatenschutzgesetz bin ich auf folgende gesetzliche Bestimmungen zum
Schutze des Datengeheimnisses hingewiesen worden:
Es ist untersagt, durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützte personenbezogene Daten
unbefugt einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu erheben, zu verarbeiten (speichern, verändern, übermitteln, sperren,
löschen) oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses
besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten
bzw. dem Ende des Vertragsverhältnisses fort.
Wer unbefugt vom Bundesdatenschutzgesetz geschützte personenbezogene Daten, die nicht
offenkundig sind,
1. speichert, verändert, übermittelt
2. zum Abruf mittels automatisierten Verfahren bereithält oder
3. abruft oder sich einem anderen aus Dateien verschafft,
kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.
Ebenso wird bestraft, wer durch unrichtige Angaben geschützte personenbezogene Daten,
die nicht offenkundig sind, erschleicht; wer übermittelte Daten unbefugt für einen anderen,
als zu dem Zweck nutzt, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden, insbesondere
indem er sie an dritte Personen weitergibt; wer anonymisierte Einzelangaben unbefugt mit
solchen Merkmalen zusammenführt, mit denen Einzelangaben über persönliche oder
sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet
werden können. Ein Verstoß gegen die oben dargestellte Verpflichtung kann zudem zu
Schadenersatzverpflichtungen führen.
BIM – Stand 06.06.2012
Seite 1 von 1
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
lfd.
Nr.
Los
1
2
3
32
33
34
35
63
64
65
66
71
72
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85
86
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91
103
104
105
106
113
114
115
116
117
118
137
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139
140
141
142
143
193
194
195
196
197
198
199
200
201
202
216
217
218
Los
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1
1
Systemart
Portfolio
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
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Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
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Aufzug
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Aufzug
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Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
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Startportfolio
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Startportfolio
Startportfolio
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Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
WE-Nr. Wirtschaftseinheit
20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx
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10010
10010
10010
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30043
30043
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30345
30345
30345
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30001
30001
30001
30045
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30046
30046
Albrecht-Achilles-Str. 61-64
Albrecht-Achilles-Str. 61-64
Albrecht-Achilles-Str. 61-64
An der Urania 4-10
An der Urania 4-10
An der Urania 4-10
An der Urania 4-10
Bismarckstr. 48
Bismarckstr. 48
Bismarckstr. 48
Bismarckstr. 48
Bredtschneiderstr. 5
Bredtschneiderstr. 5
Bredtschneiderstr. 5
Bredtschneiderstr. 5
Brunnenstr. 188-190
Brunnenstr. 188-190
Brunnenstr. 188-190
Brunnenstr. 188-190
Brunnenstr. 188-190
Buschkrugallee 95
Buschkrugallee 95
Buschkrugallee 95
Eichborndamm 208
Eichborndamm 208
Eichborndamm 208
Eichborndamm 208
Ferdinand-Schultze-Str. 55
Ferdinand-Schultze-Str. 55
Ferdinand-Schultze-Str. 55
Friedrich-Krause-Ufer 24,25
Friedrich-Krause-Ufer 24,25
Friedrich-Krause-Ufer 24,25
Friedrichstr. 219
Friedrichstr. 219
Friedrichstr. 219
Friedrichstr. 219
Friedrichstr. 219
Friedrichstr. 219
Friedrichstr. 219
Invalidenstr. 60
Invalidenstr. 60
Invalidenstr. 60
Jüdenstraße 1
Jüdenstraße 1
Jüdenstraße 1
Jüdenstraße 1
Jüdenstraße 1
Jüdenstraße 1
Juliusstr. 67
Klosterstr. 47
Klosterstr. 47
Klosterstr. 47
Haus - Standort der Anlage
Albrecht-Achilles-Str. 61-64
Albrecht-Achilles-Str. 61-64
Albrecht-Achilles-Str. 61-64
Haupteingang
Haupteingang
Haupteingang
Nebeneingang A
FA Charlottenburg
FA Charlottenburg
FA Charlottenburg
FA Charlottenburg
Haupttreppe - großer Aufzug
Haupttreppe - kleiner Aufzug
Gebäudeflügel links
Gebäudeflügel rechts
Vorderhaus - hinter Pförtnerloge
Hof links
Bürohaus
1. Hofgebäude rechts
2. Hof rechts
Seitenaufgang
FA Neukölln
Haupteingang - linker Aufzug
seitlich Haupteingang Straße
Haupteingang
Haupteingang
Haupteingang
hinterer Aufzug
Haupteingang
Haupteingang
Haus A
Haus A
Haus C
Behindertenaufzug Puttkamerstr.
rechts neben Haupttreppe Friedr. 219
links vom Hofausgang Polizeihof
Puttkamerstr.
Haupteingang Puttkamerstr.
links neben Haupttreppe Friedr. 219
Ecke Puttkamerstr.16
Dienstgebäude LLBB
Dienstgebäude LLBB
Dienstgebäude LLBB
Hauptturm
Hof Turm I
Hof Turm IV
Hof Turm II
Hof Turm III
Seitenflügel
Eingang Treppenhaus vorn
Altes Stadthaus
Seitenflügel
Altes Stadthaus
Seite 1
Fabrik-Nr.
12993
240966502
284009613
B200005
B200006
B200008
B200009
1021
5657
157730
47NF6006
833
5286
108408
922324
1032
1033
1034
1620
47800-12262
39096
249237 (39095)
39095A
153960
201287
201288
201289
08DE3911
08DE3912
08DE3913
2213
2214
24078
1246
24105
24106
24107
25024
79/3563
81/2355
201490
201491
201492
35414
244084031
244084051
244086501
244086502
47C2376
012/060
2194
59905
293301
Hersteller
Baujahr
Bauart Aufzug
R&S Aufzugbau
1994
Personenaufzug
ThyssenKrupp
1985
Personenaufzug
ThyssenKrupp
2009
Behindertenaufzug
Schindler
1967
Personenaufzug
Schindler
1967
Personenaufzug
Schindler
1967
Personenaufzug
Schindler
1967
Personenaufzug
Max Sange
1988
Personenaufzug
Schindler
1937
Lastenaufzug
Gustav Koch
1995
Personenaufzug
Flohr Otis
1979
Personenaufzug
Max Sange
1974
Personenaufzug
Armin Tenner
1964
Personenaufzug
Ralf Koch Aufzugs-Service GmbH 2009
Personenaufzug
Otis
1941
Lastenaufzug
BSA de Haan
1994
Personenaufzug
BSA de Haan
1994
Personenaufzug
BSA de Haan
1994
Personenaufzug
VEB Vogtl. Aufzugb.
1978
Lastenaufzug
VEB Vogtl. Aufzugb.
1987
Lastenaufzug
Schmidt+Sohn (Max Sange Aufzüge)
1961
Personenaufzug
Tepper Aufzüge
2007
Personenaufzug
Schmidt+Sohn
1961
Personenaufzug
Kone Sander
1993
Behindertenaufzug
Schindler
1974
Personenaufzug
Schindler
1974
Personenaufzug
Schindler
1974
Personenaufzug
Dordel
1996
Personenaufzug
Dordel
1996
Personenaufzug
Dordel
1996
Personenaufzug
Sieben
1995
Personenaufzug
Sieben
1995
Personenaufzug
Otis
1938
Personenaufzug
Max Sange Aufzugsbau
1994
Personenaufzug
Flohr Otis
1928
Personenaufzug
Flohr Otis
1929
Lastenaufzug
Flohr Otis
1929
Lastenaufzug
Oswald Lange/ Flohr Otis
1930
Personenaufzug
Haushahn, Umbau ThyssenKrupp 1979
2011
Personenaufzug
Haushahn/ R&S Aufzüge, Umbau ThyssenKrupp
1981
2011
Personenaufzug
nn
nn
Personenaufzug
nn
nn
Personenaufzug
nn
nn
Personenaufzug
Ralf Koch Aufzugs-Service GmbH 2012
Personenaufzug
Thyssen
1993
Personenaufzug
Thyssen
1993
Personenaufzug
Thyssen
1994
Personenaufzug
Thyssen
1994
Personenaufzug
Otis
1995
Personenaufzug
Schoppe&Keil
1954
Personenaufzug
Krahl
1994
Personenaufzug
R+S Aufzugsbau
2005
Personenaufzug
Rangger
1998
Personenaufzug
13.05.2016
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
lfd.
Nr.
Los
219
220
221
222
223
224
225
237
247
248
249
252
253
254
255
256
257
258
259
260
261
275
278
279
280
281
282
283
284
285
286
287
288
289
290
296
297
302
303
304
305
306
307
308
318
323
324
325
326
327
328
329
345
Los
Los
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Los
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1
1
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2
2
2
2
2
Systemart
Portfolio
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Nachbestückung
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
WE-Nr. Wirtschaftseinheit
20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx
30046
30046
30002
30002
30002
30002
30002
30329
30048
30048
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30050
30050
30050
30050
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30141
30141
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30051
30052
30054
30054
30054
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30003
30003
30003
30003
30003
30003
30003
30003
30003
30357
30357
30035
30035
30035
30035
30057
30057
30056
30058
30062
30062
30062
30062
30063
30063
30063
30067
Klosterstr. 47
Klosterstr. 47
Klosterstraße 59
Klosterstraße 59
Klosterstraße 59
Klosterstraße 59
Klosterstraße 59
Levetzowstr. 1-2
Magdalenenstr. 25
Magdalenenstr. 25
Magdalenenstr. 25
Martin-Luther-Str. 105
Martin-Luther-Str. 105
Martin-Luther-Str. 105
Martin-Luther-Str. 105
Martin-Luther-Str. 105
Mehringdamm 110
Mehringdamm 110
Mehringdamm 110
Mehringdamm 22
Mehringdamm 22
Mohriner Allee 137
Nonnendammallee 15-21
Nonnendammallee 15-21
Nonnendammallee 15-21
Nonnendammallee 15-21
Oranienstr. 106
Oranienstr. 106
Oranienstr. 106
Oranienstr. 106
Oranienstr. 106
Oranienstr. 106
Oranienstr. 106
Oranienstr. 106
Oranienstr. 106
Parochialstr. 1-3
Parochialstr. 1-3
Potsdamer Str. 140
Potsdamer Str. 140
Potsdamer Str. 140
Potsdamer Str. 140
Potsdamer Str. 186
Potsdamer Str. 186
Potsdamer Str. 61-65
Rubensstr. 111
Salzburger Straße 21-25
Salzburger Straße 21-25
Salzburger Straße 21-25
Salzburger Straße 21-25
Sarrazinstr. 4
Sarrazinstr. 4
Sarrazinstr. 4
Seelenbinderstr. 99
Haus - Standort der Anlage
Fabrik-Nr.
Altes Stadthaus
Seitenflügel
A4, Seitenflügel rechts
A1, Paternoster!
Haupteingang Pförtner
A3, Nebeneingang
A2, Haupteingang, Senatorenaufzug
Levetzowstr. 1-2
Nebeneingang
Haupteingang
Nebeneingang
Bürogebäude Seiteneingang
Bürogebäude Seiteneingang
Bürogebäude Haupteingang
Seiteneingang (Paternoster)
Bürogebäude Haupteingang
293302
293304
950
20059
45071
9517087
9817125
110509
1531
1532
9517005
697
4914
4937
925317
10443306
201 403
201 404
201 405
1026
284009036
82204
47KH1891
47NG0615
47NG0616
47NG0618
9417059
9417060
9417061
9417062
9417063
9417064
9417065
9417066
9417067
1312418
8102419
3272
31448
31449
924359
920040
931187
47NE3469
8103000
31227
126200
47NE1938
47NE2989
931005
931006
931007
12894
Haupteingang
Treppenhaus Süd
Pflanzenschutzamt
Haupteingang
Haupteingang
Haupteingang
Küche
Aufzug 1
Aufzug 2
Aufzug 3
Aufzug 4
Aufzug 5
Aufzug 7
Aufzug A 8
Aufzug 6
Aufzug A 10
Haus vorn
Haus hinten
FA Schöneberg
Eingang Potsdamer Str. 140
Eingang Potsdamer Str. 140
FA Schöneberg
unbekannt
unbekannt
unbekannt
Strahlungsmessstelle
Senat für Justiz
Senat für Justiz
Senat für Justiz
Senat für Justiz
Haupteingang
Haupteingang
Bürogebäude Haupteingang hinten rechts
Seitenaufgang - hinten
Seite 2
Hersteller
Baujahr
Bauart Aufzug
Rangger
1998
Personenaufzug
Rangger
1995
Personenaufzug
F.A. Neumann, Umbau Tepper Aufzüge
1979 2011
Lastenaufzug
Aufzugswerk Leipzig
1995
Personenumlauf-Aufzug
HIRO LIFT
1996
Behindertenaufzug
OSMA
1997
Personenaufzug
OSMA
1998
Personenaufzug
Ralf Koch Aufzugs-Service GmbH 2010
Personenaufzug
Max Sange Aufzüge
1997
Personenaufzug
Max Sange Aufzüge
1997
Personenaufzug
Osma
1995
Personenaufzug
Max Sange
1967
Lastenaufzug
Armin Tenner
1958
Personenaufzug
Armin Tenner
1958
Personenaufzug
Flohr-Otis
1958
Personenumlauf-Aufzug
Merkur Max Sange
2009
Personenaufzug
Schindler
unbekannt
Personenaufzug
Schindler
unbekannt
Personenaufzug
Schindler
unbekannt
Personenaufzug
Max Sange Aufzüge
1988
Personenaufzug
ThyssenKrupp Aufzüge Deutschland
2009
Personenaufzug
Schindler
1989
Personenaufzug
Otis
1992
Personenaufzug
Otis
1984
Personenaufzug
Otis
1984
Personenaufzug
Otis
1984
Lastenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
Osma Aufzüge
1995
Personenaufzug
KONE
2000
Personenaufzug
KONE
2000
Personenaufzug
Schoppe-Keil/Umbau ThyssenKrupp
1987
2010
Personenaufzug
Flohr-Otis
1951
Personenaufzug
Flohr-Otis
1951
Personenaufzug
Flohr-Otis
1956
Personenaufzug
Flohr-Otis
1929
Personenaufzug
Flohr-Otis
1964
Lastenaufzug
Flohr-Otis
1970
Personenaufzug
Kone Aufzüge
2003
Personenaufzug
Flohr Otis
1914
Personenaufzug
Gustav Koch
1987
Personenaufzug
Flohr Otis
1969
Personenaufzug
Flohr Otis
1969
Personenaufzug
Flohr-Otis
1963
Personenaufzug
Flohr-Otis
1963
Personenaufzug
Otis
1963
Personenaufzug
VEB Vogtl. Aufzugb.
1989
Lastenaufzug
13.05.2016
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
lfd.
Nr.
Los
346
361
362
363
364
367
368
385
386
387
417
418
17
27
28
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
62
83
92
93
94
95
96
97
144
145
146
147
148
149
165
166
167
168
169
172
187
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
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Los
Los
Los
Los
Los
2
2
2
2
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2
2
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2
2
3
3
3
3
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3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Systemart
Portfolio
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Startportfolio
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
WE-Nr. Wirtschaftseinheit
20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx
30067
30004
30004
30004
30004
10144
10144
30071
30071
30071
30073
30073
30184
30185
30185
30188
30188
30189
30190
30142
30142
30142
30142
30142
30142
30142
30142
30142
30142
30142
30142
30142
30229
30191
30193
30193
30194
30194
30194
30194
30195
30195
30195
30195
30195
30196
30197
30197
30197
30198
30199
30242
30245
Seelenbinderstr. 99
Storkower Str. 134
Storkower Str. 134
Storkower Str. 134
Storkower Str. 134
Taubenstr. 10
Taubenstr. 10
Tempelhofer Damm 234
Tempelhofer Damm 234
Tempelhofer Damm 234
Wilhelmstr. 67
Wilhelmstr. 67
Alt-Moabit 145
Am Nordgraben 6,7,8
Am Nordgraben 6,7,8
Bayernring 44
Bayernring 44
Berliner Allee 210
Berliner Str. 35
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bernhard-Weiß-Str. 6
Bismarckstr. 111
Brunnenstr. 175
Cecilienstr. 92
Cecilienstr. 92
Charlottenburger Chaussee
Charlottenburger Chaussee
Charlottenburger Chaussee
Charlottenburger Chaussee
Friesenstr. 16
Friesenstr. 16
Friesenstr. 16
Friesenstr. 16
Friesenstr. 16
Gallwitzallee 87,95
Gothaer Straße 19
Gothaer Straße 19
Gothaer Straße 19
Götzstr. 6
Grünauer Straße 140
Hadlichstr. 37
Idastr. 6
Haus - Standort der Anlage
Haupteingang
Haupteingang vorn - Pförtner
Haupteingang vorn - Pförtner
Bürogebäude hinten
Bürogebäude hinten
67,75
67,75
67,75
67,75
FA Tempelhof
FA Tempelhof
FA Tempelhof
Haupteingang
Seiteneingang EG
Treppe am Altbau; Abschnitt 34
Dienstgebäude
Dienstgebäude
Eingang
Eingang
Eingang
Foyer
P01 Foyer mitte links
P02 Foyer mitte re.
P03 Foyer rechts
P06 Zugang Keibelstr.
P07
P08
P09
Keibelstr. Polizeiabschnitt
L01
P10
P05 Keibelstr. LEA
Keibelstr. 36 Foyer 2
EG Foyer 1
Eingang
Dienstgebäude
Haus 3
Haus 9 (F2)
Haus 13, Pol.küche,Kant.
Direktionsgebäude
Direktionsgebäude
Direktionsgebäude
Haus 42
Haus 33, Golßener Str.
Haus 2
Haus 4
Haus 2
Haus 17
Gebäude Grunewaldstr.
Eingangshalle
Grunewaldstr. (Paternoster)
Polizeiwache Abschnitt 48
6- Geschosser, Abschiebehaftanstalt
Dienstgebäude
Hof
Seite 3
Fabrik-Nr.
270200
52383
52384
52385
52386
2213C
2214D
3304
3305
3306
144559
9261493
54273
FN 5319
FN 5320
1450
1451
57886
47 KF 4421
619
620
621
54112
11079295
11079296
11079297
4204024407
11149385
1112-2009
47 KK 2891
1105-2008
1106-2008
7373
57535
51202
55734
5793
154500
154501
154502
6969
54130
54295
871336
921660
4715
4808
12677
924273
47 NF 4119
47800-11066
47800-10817
47NP3873
Hersteller
Baujahr
Bauart Aufzug
Schindler
2000
Personenaufzug
Schindler
1974
Personenaufzug
Schindler
1974
Personenaufzug
Schindler
1975
Personenaufzug
Schindler
1975
Personenaufzug
ThyssenKrupp
Personenaufzug
ThyssenKrupp
Personenaufzug
Schoppe&Keil
1987
Personenaufzug
Schoppe&Keil
1987
Personenaufzug
Schoppe&Keil
1987
Personenaufzug
Schindler Aufzüge
1999
Personenaufzug
ADDA Antriebstechnik; Scherenhubtisch
1996 SanderBehindertenaufzug
Gottschalk&Michaelis
2004
Personenaufzug
Heinkel,Tenner
1966
Personenaufzug
Heinkel,Tenner
1966
Personenaufzug
Schindler
1972
Personenaufzug
Schindler
1972
Personenaufzug
TAKRAF
1989
Personenaufzug
Flohr Otis
1977
Personenaufzug
Sange
1993
Personenaufzug
Sange
1993
Personenaufzug
Sange
1995
Personenaufzug
Gottschalk&Michaelis
1991
Personenaufzug
KONE
2008
Personenaufzug
KONE
2009
Personenaufzug
KONE
2009
Personenaufzug
Garaventa Liftech AG
2007
Behindertenaufzug
nn
1995
Lastenaufzug
ELKA
2009
Behindertenaufzug
Otis
1997
Personenaufzug
ELKA
2008
Behindertenaufzug
ELKA
2009
Behindertenaufzug
Schindler
1958
Personenaufzug
BAF
1988
Personenaufzug
BAF
1975
Personenaufzug
BAF
1982
Personenaufzug
Heinkel,Tenner
1970
Lastenaufzug
MAN,Gustavsb.
1982
Personenaufzug
MAN,Gustavsb.
1982
Personenaufzug
MAN,Gustavsb.
1982
Personenaufzug
Schindler
1957
Lastenaufzug
Gottschalk&Michaelis
1993
Treppenlift
Gottschalk&Michaelis
2004
Treppenlift
Haushahn
1992
Personenaufzug
Haushahn
1992
Personenaufzug
Armin-Tenner
1952
Lastenaufzug
Heinkel,Tenner
1956
Personenaufzug
Thyssen
2000
Treppenlift
C. Flohr
1955
Personenumlauf-Aufzug
Flohr Otis
1977
Personenaufzug
Mylau, OTIS
1981
Lastenaufzug
VEM Tragkraft
1980
Personenaufzug
Otis
2001
Personenaufzug
13.05.2016
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
lfd.
Nr.
Los
191
192
203
204
207
208
209
228
229
230
231
232
233
246
277
291
292
293
294
298
299
310
317
319
320
332
359
372
373
374
375
376
377
378
379
380
381
382
383
384
416
419
18
19
20
30
31
79
80
81
82
107
108
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
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Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
Los
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
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3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
Systemart
Portfolio
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Polizei
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
WE-Nr. Wirtschaftseinheit
20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx
30249
30249
30252
30252
30253
30202
30202
30204
30205
30205
30205
30205
30205
30207
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30210
30210
30210
10037
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10091
30215
30215
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30276
30218
30218
30218
30218
30218
30218
30218
30218
30218
30218
30218
30218
30218
30220
30287
30079
30079
30079
30080
30080
30081
30081
30081
30081
30082
30082
Invalidenstr. 57,58,59
Invalidenstr. 57,58,59
Kaiserdamm 1
Kaiserdamm 1
Karlstr. 8
Keithstr. 28
Keithstr. 28
Königstr. 5
Kruppstr. 2 - 4
Kruppstr. 2 - 4
Kruppstr. 2 - 4
Kruppstr. 2 - 4
Kruppstr. 2 - 4
Magazinstr. 5
Nöldnerstr. 35
Pankstr. 28
Pankstr. 28
Pankstr. 28
Pankstr. 28
Platz der Luftbrücke 5
Poelchaustr. 1
Radelandstr. 21
Rollbergstr. 9
Rudolstädter Straße 79, 85
Rudolstädter Straße 79, 85
Schmidt-Knobelsdorf-Str. 27
Sewanstr. 262
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Tempelhofer Damm 12
Wedekindstr. 10
Zwickauer Damm 58
Altstädter Ring 7
Altstädter Ring 7
Altstädter Ring 7
Amtsgerichtsplatz 1
Amtsgerichtsplatz 1
Brunnenplatz 1
Brunnenplatz 1
Brunnenplatz 1
Brunnenplatz 1
Elßholzstr. 30-33
Elßholzstr. 30-33
Haus - Standort der Anlage
Dienstgebäude
Dienstgebäude
re. an Haupttreppe
Dienstgebäude
Dienstgebäude/ Abschnitt
Polizeidienststelle LKA1
Eingang
Polizei Dienstgebäude
Haus 9, ehem. Küche
Haus 10, Hintereingang
Haus 10, Hintereingang
Haupteingang
Haus 5, Haupteingang
Dienstgebäude
Polizeiabschnitt
Haus 1 li. Flügel
Haus 1 re. Flügel
Haus 2
Haus 3
VLB, 6. OG
Kantine-Märkische Allee
Abschn. 21, Haupttor
Dienstgebäude
Dienstgebäude
Dienstgebäude
Dienstgebäude
Dienstgebäude
A 3.1 Foyer links
A 3.2 Foyer mitte
A 3.3 Foyer rechts
A 2 Rund T- Damm - mi.
A 10 Bereitschaftsger.
A 4 Rund T - Damm li.
A 1 Rund T- Damm - re.
A 7 Rund Kaiserc. mitte
A 5 Rund Kaiserc. links
A 8 Rund Kaiserc. re.
A 3.4 Hauptgang mitte
A 6 Lasten Kaisercors
A 9 Cafeteria
BT IIa / IIb
Dienstgebäude
Eingang
Eingang
unbekannt
NW Gebäudeteil
Eingang
Turm
Altbau
AG Wedding Neubau
AG Wedding Kantine
Gebäude Süd
Gebäude Nord
Seite 4
Fabrik-Nr.
FN 5281
FN 5282
13054
FN 4730
284010019
801204
274486001
47 NE 1134
5907
9912
101824
200138
FN244050037
2217
54132
240962016
240962017
47 KG 9187
86/ 3598
65015
14182
202073
201995
111505
111515
21294
10147
3562
3563
3564
3565
3566
3567
3568
3569
3570
3571
3572
3573
3574
54331
295
6053
6054
54302
4058
200977
4771
214426063
240966056
240966057
17318
17319
Hersteller
Baujahr
Heinkel,Tenner
1964
Heinkel,Tenner
1964
Flohr Otis/ Max Sange
1906
Armin Tenner/ Max Sange
1953
ThyssenKrupp Aufzüge Deutschland
2010
Haushahn
1980
Stahl
1968
Flohr Otis
1969
Schindler
1953
Schindler
1964
Schindler
1966
Schindler
1967
Thyssen
1980
Sange
1994
Gottschalk&Michaelis
1994
Thyssen
1984
Thyssen
1984
Otis-w
1991
Haushahn
1986
Prüfer Aufzugbau
BAF
1988
Schindler
1981
Schindler
1979
Schindler
1966
Schindler
1966
Schmidt-Medebach
1987
VAM-Vogtl. Aufzugb.
1977
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Schoppe&Keil
1993
Gottschalk&Michaelis
2009
Schoppe&Keil
1970
Schindler
1954
Schindler
1954
Gottschalk&Michaelis
2007
Schoppe&Keil
2005
Schindler
1970
Tenner
1955
R. Stahl
1972
Thyssen
1986
Thyssen
1986
Schindler
1994
Schindler
1994
Bauart Aufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Behindertenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
13.05.2016
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
lfd.
Nr.
Los
109
110
111
112
170
171
173
174
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Los
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4
Systemart
Portfolio
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
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Gerichte
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Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
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Gerichte
Gerichte
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Gerichte
Gerichte
Gerichte
WE-Nr. Wirtschaftseinheit
20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx
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30089
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30090
30090
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30092
30092
30092
30092
30093
30093
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30101
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30102
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30104
30104
30104
30104
30104
30106
30106
30106
30108
30108
30108
30108
Elßholzstr. 30-33
Elßholzstr. 30-33
Elßholzstr. 30-33
Elßholzstr. 30-33
Grunewaldstr. 66_67
Grunewaldstr. 66_67
Hardenbergstr. 31
Hardenbergstr. 31
Invalidenstr. 52
Invalidenstr. 52
Invalidenstr. 52
Karl-Marx-Str. 77
Karl-Marx-Str. 77
Kissingenstr. 5,6
Kissingenstr. 5,6
Kissingenstr. 5,6
Littenstr. 12-17
Littenstr. 12-17
Littenstr. 12-17
Littenstr. 12-17
Littenstr. 12-17
Mandrellaplatz 6
Mandrellaplatz 6
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Möckernstr. 128-130
Parkstr. 71
Ringstr. 9
Ringstr. 9
Roedeliusplatz 1
Roedeliusplatz 1
Roedeliusplatz 1
Roedeliusplatz 1
Schönstedtstr. 5
Schönstedtstr. 5
Schönstedtstr. 5
Schönstedtstr. 5
Schönstedtstr. 5
Tegeler Weg 17-20
Tegeler Weg 17-20
Tegeler Weg 17-20
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Haus - Standort der Anlage
Fabrik-Nr.
Hof C
Hof B
Hof E, Staatsanwaltschaft
Hof D
AG Schöneberg
AG Schöneberg
Eingang
Eingang
unbekannt
vor dem Gebäude
54153
54154
244090103
87/1226
801068
240964016
11085
11086
5667
10451829
26247
25713
816584
171944
9617062
9617063
4209
54168
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340145
9617004
159280
171618
5237
26767
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9310033
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9310035
9310036
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69381
1013
1014
1015
1016
1017
7322
15689
15690
7275
7276
9887
9888
Innenhof, Glasaufzug
AG Pankow - Altbau
AG Pankow
AG Pankow - Bauteil B
Landgericht
Landgericht - Haupteingang BT 11
Landgericht
Landgericht - Haupteingang BT 11
Landgericht - Südflügel BT 7
AG Köpenick
AG Köpenick
AG Tempelhof
AG Tempelhof
AG Tempelhof
Erweiterungsbau rechts
Bauteil III, links
Bauteil II, rechts
Bauteil II, links
Bauteil I, Kinderhaus
Bauteil I, Altbau-Gericht
AG Tempelhof
Kantine
AG Pankow/Weißensee
AG Lichterfelde
AG Lichterfelde II Treppe B
AG Lichtenberg
AG Lichtenberg
AG Lichtenberg
AG Lichtenberg
GRUPPE
GRUPPE
KLEIDERKAMMER
KÜCHE
BEHINDERTENAUFZUG
Altbau
Erweiterungsbau
Erweiterungsbau-Altbau
Gebäude C, rechts
Gebäude C, links
Altbau Ost
Altbau West
Seite 5
Hersteller
Gottschalk&Michaelis
Gottschalk&Michaelis
Thyssen
Haushahn
Grädler Fördertechnik
HIRO LIFT
Flohr-Otis
Flohr-Otis
Heinkel,Tenner
Schindler
Tepper Aufzüge
ALKO Fördertechnik
Kone
Osma
Osma
ATB
Gottschalk&Michaelis
Schmitt + Sohn Aufzüge
Schindler
Osma
Koch Aufzüge
Merkur Aufzüge
Tenner
Heinkel,Tenner
Osma
OSMA
OSMA
OSMA
OSMA
OSMA
OSMA
Osma
OSMA
Merkur Aufzüge
Kone
Thyssen
Osma Aufzüge
Osma Aufzüge
Hiro
Hiro
Max Sange Aufzugsbau
Max Sange Aufzugsbau
Max Sange Aufzugsbau
Max Sange Aufzugsbau
Max Sange Aufzugsbau
Schindler
W&W
W&W
Schindler
Schindler
Flohr-Otis
Flohr-Otis
Baujahr
Bauart Aufzug
1995
1996
1995
1987
2010
1984
1907
1907
1968
2009
2014
2010
2009
1993
1996
1996
2005
1995
2010
1992
1996
1995
1997
1963
1936
1994
1994
1994
1994
1994
1994
1994
1994
1994
1994
2003
1985
1998
1997
2005
2005
1987
1987
1987
1987
1987
1958
1984
1984
1958
1958
1905
1906
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Behindertenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Treppenlift
Treppenlift
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Behindertenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
13.05.2016
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
lfd.
Nr.
Los
406
407
408
409
410
411
412
413
414
415
11
12
4
5
6
7
8
9
10
36
119
120
121
122
123
124
125
126
127
128
129
210
211
276
321
322
347
348
349
350
351
352
353
354
355
356
357
358
13
14
15
16
21
Los
Los
Los
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5
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5
5
5
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5
6
6
6
6
6
Systemart
Portfolio
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
Gerichte
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
WE-Nr. Wirtschaftseinheit
20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx
30108
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30381
30381
30461
30461
30461
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30350
30350
30350
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30351
30351
30352
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30462
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30462
30462
30462
30462
30462
30462
30462
30462
30462
30337
30337
30337
30337
30336
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Turmstr. 91
Alfredstr. 11
Alfredstr. 11
Alt-Moabit 12a / JVA Moabit
Alt-Moabit 12a / JVA Moabit
Alt-Moabit 12a / JVA Moabit
Alt-Moabit 12a / JVA Moabit
Alt-Moabit 12a / JVA Moabit
Alt-Moabit 12a / JVA Moabit
Alt-Moabit 12a / JVA Moabit
Arkonastr. 56
Friedrich-Olbricht-Damm 15,16,8-36, JVA Plötzensee
Friedrich-Olbricht-Damm 15,16,8-36, JVA Plötzensee
Friedrich-Olbricht-Damm 15,16,8-36, JVA Plötzensee
Friedrich-Olbricht-Damm 15,16,8-36, JVA Plötzensee
Friedrich-Olbricht-Damm 17, JVA Charlottenburg
Friedrich-Olbricht-Damm 17, JVA Charlottenburg
Friedrich-Olbricht-Damm 17, JVA Charlottenburg
Friedrich-Olbricht-Damm 17, JVA Charlottenburg
Friedrich-Olbricht-Damm 40, JSA
Friedrich-Olbricht-Damm 40, JSA
Friedrich-Olbricht-Damm 40, JSA
Kirchhainer Damm 64 - 66, JSA
Kirchhainer Damm 64 - 66, JSA
Neuwedeller Str. 4
Saatwinkler Damm 1A, JVK
Saatwinkler Damm 1A, JVK
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Seidelstr. 39 / JVA Tegel
Alte Jakobstr. 128
Alte Jakobstr. 128
Alte Jakobstr. 128
Alte Jakobstr. 128
Alt-Treptow 1
Haus - Standort der Anlage
Gebäude D, links
Gebäude D, rechts
Altbau Treppe G
Parkhaus, links
Parkhaus, rechts
Gebäude B, Treppe 1
Gebäude B, Treppe 2
Gebäude E
Gebäude B, Treppe 3
Altbau Mittelhalle
Haus 01
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
JVA
Moabit,
Moabit,
Moabit,
Moabit,
Moabit,
Moabit,
Moabit,
Krankenhaus
Haus 2 Werkstatt
Haus 1 D-Flügel
Haus 2 G-Flügel
Haus 1 C-Flügel
Haus 1 E-Flügel
Haus 5 Verwaltungsgebäude
Wäscherei/Schlosserei
Küche
Küche
Innenhof
Wäscherei
H.H.3 AGST
HI
H II
Werkstattgebäude
Werkstattgebäude links
Behandlungszentrum
Treppenhaus Verwaltung
Anstaltsküche
Haftkrankenhaus
Haftkrankenhaus
TVZ - Schlosserei
TVZ - Universal
TVZ - TD
TA VI (links)
TA VI (rechts)
TA V
Küche
Schuhmacherei
Tischlerei
Schneiderei
Druckerei
Desinfektion
Berlinische Galerie
Berlinische Galerie_Besucherraum
Berlinische Galerie_Bürogebäude
Berlinische Galerie_Bibliothek
Alt-Treptow 1
Seite 6
Fabrik-Nr.
35110
35111
202250
240962019
240962020
240962024
240962025
244056025
244076001
47NE2533
9617088
9617089
240966003
1443
47NE8467
4964
5140
5141
931908
54187
5769
201859
201860
13029
47NG0074
47NG0075
47NG0076
47NG0077
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15374
15375
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52195
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1000905
240964003
240964002
240964004
991
990
202118
B 200048
831
881
9919
9588
1194
23686
244003113
244003114
244003115
42026, Hiro 350
Hersteller
Koch
Koch
Schindler
Thyssen
Thyssen
Thyssen
Thyssen
Thyssen
Thyssen
Flohr-Otis
OSMA Aufzüge
OSMA Aufzüge
ThyssenKrupp
Dordel Aufzüge
Otis
Armin Tenner
Armin Tenner
Armin Tenner
Flohr Otis
Gottschalk&Michaelis
Heikel-Tenner
Schindler
Schindler
Otis
Otis
Otis
Otis
Windscheid&Wendel
Windscheid&Wendel
Windscheid&Wendel
Schmitt + Sohn Aufzüge
Schmitt + Sohn Aufzüge
Schindler
Hütter Aufzüge
Hütter Aufzüge
Thyssen Aufzüge
Thyssen Aufzüge
Thyssen Aufzüge
Max Sange
Max Sange
Schindler GmbH
Schindler GmbH
Max Sange
Max Sange
Schindler GmbH
Schindler GmbH
K+H Aufzugsbau GmbH
Eggert Lifttechnik
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
ThyssenKrupp
Prüfer Aufzugbau
Baujahr
Bauart Aufzug
1961
1961
1983
1984
1984
1983
1983
1981
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1969
1997
1997
1985
1989
1973
1958
1962
1962
1965
1996
1969
1978
1978
2014
1983
1983
1983
1983
1983
1983
1983
1996
1996
1981
2006
2006
1984
1984
1984
1986
1986
1980
1966
1974
1976
1964
1963
1994
2004
2004
2004
2004
2007
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Behindertenaufzug
13.05.2016
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
lfd.
Nr.
Los
22
23
24
25
26
29
54
55
56
57
58
59
60
61
67
68
69
70
75
76
77
78
98
99
100
101
102
130
131
132
133
134
135
136
150
151
152
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6
6
6
Systemart
Portfolio
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
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Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
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Kultur
Kultur
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Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
WE-Nr. Wirtschaftseinheit
20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx
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10136
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30442
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30445
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10186
10186
10186
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30446
30446
30446
30446
30446
30446
30341
30341
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30341
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30341
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30341
30341
30341
30341
30441
30441
30441
30359
30359
30359
30359
Am Festungsgraben 1
Am Festungsgraben 2
Am Festungsgraben 2
Am Großen Wannsee 56, 58, Wannsee-Konferenz
Am Köllnischen Park 5
Am Sandwerder 5, Literarisches Colloquium
Bertolt-Brecht-Platz 1
Bertolt-Brecht-Platz 1
Bismarckstr. 110, Schillertheater
Bismarckstr. 110, Schillertheater
Bismarckstr. 110, Schillertheater
Bismarckstr. 110, Schillertheater
Bismarckstr. 110, Schillertheater
Bismarckstr. 110, Schillertheater
Blücherplatz 1, Amerika-Gedenkbibliothek
Blücherplatz 1, Amerika-Gedenkbibliothek
Blücherplatz 1, Amerika-Gedenkbibliothek
Blücherplatz 1, Amerika-Gedenkbibliothek
Breite Str. 30-37, ZLB
Breite Str. 30-37, ZLB
Breite Str. 30-37, ZLB
Breite Str. 30-37, ZLB
Eichborndamm 115-121
Eichborndamm 115-121
Eichborndamm 115-121
Eichborndamm 115-121
Eichborndamm 115-121
Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast
Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast
Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast
Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast
Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast
Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast
Friedrichstr. 107, Friedrichstadtpalast
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Gendarmenmarkt 3-4
Genslerstr. 66
Genslerstr. 66
Genslerstr. 66
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Haus - Standort der Anlage
Palais am Festungsgraben
Maxim-Gorki-Theater
Maxim-Gorki-Theater
Märkisches Museum
Haupthaus
Berliner Ensemble
Berliner Ensemble
Bühne
Lastenpodium
Behindertenaufzug
Oper Chalottenburg
Treppenhaus D
A Gebäude
Treppe B
Treppe A
Haus 4
Lichthof
Haus 5
Landesarchiv Berlin
Landesarchiv Berlin
Landesarchiv Berlin
Landesarchiv Berlin
Landesarchiv Berlin
A 7 Elefantenaufzug
A 2 (Kulissensaufzug)
A1
A3
A 4 Bühnenhaus BT II
A 5 Kleine Revue
A 6 Kleine Revue
Konzerthaus Berlin
Charlottenstr. 55
Konzerthaus Berlin
Konzerthaus Berlin
Konzerthaus Berlin
Konzerthaus Berlin
Konzerthaus Berlin
Konzerthaus Berlin
Konzerthaus Berlin
Konzerthaus Berlin
Konzerthaus Berlin
Charlottenstr. 55
Gedenkstätte Hohenschönhausen
Gedenkstätte Hohenschönhausen
Kammermusiksaal
Kammermusiksaal
Philharmonie
Philharmonie
Seite 7
Fabrik-Nr.
P1NAL369
10000168
47NP1587
1468
953
1022
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191705-7.7
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HIRO 320
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2218
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11732
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202449
600414/14829
8555
9634
Hersteller
Dordel
Otto und Weiss KG
Otis Aufzugswerke
Dordel
Dordel
Max Sange
Schoppe undf Sohn
Schindler Aufzüge
G&M
Thyssen Aufzüge
OTIS
Max Sange Aufzüge
Schindler
Tepper Aufzüge GmbH
Otis
Otis
Otis
Merkur Aufzüge GmbH
Tepper Aufzüge GmbH
Arndt KG Aufzügefabrik
Arndt KG Aufzügefabrik
OSMA Aufzüge
OSMA Aufzüge
OSMA Aufzüge
OSMA Aufzüge
OSMA Aufzüge
VEB SBS Dresden
SBS Dresden
VEB Mylau
VEB Aufzugswartung
VEB
VEB Mylau
VEB Mylau
Otis Aufzugswerke
Leitert Fördertechnik
VEB
VEB
VEB
VEB
VEB
VEB
VEB
VEB
Berliner Aufzugsbau
Leitert Fördertechnik
FB-Aufzüge
FB-Aufzüge
FB-Aufzüge
Schindler
Schmidt Aufzüge Medebach
Schindler
Schindler
Baujahr
Bauart Aufzug
2009
1999
2000
1990
1950
1987
1999
1999
2011
nn
1981
1951
1950
1977
2012
1953
1988
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Plattformlift
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Behindertenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Behindertenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Behindertenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
1964
2007
1966
1964
2001
2001
2001
2001
2001
1984
1983
1982
1982
1982
1982
1982
2002
2009
1983
1983
1983
1983
1983
1983
1983
1990
1990
2009
2013
2013
2013
1987
1986
1963
1963
13.05.2016
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
lfd.
Nr.
Los
179
180
181
182
183
184
185
186
215
226
227
234
235
236
238
239
245
273
274
300
301
309
330
331
338
339
340
341
342
343
344
360
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366
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389
390
391
392
393
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397
398
399
400
401
Los
Los
Los
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6
6
6
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6
6
6
6
6
6
6
6
6
Systemart
Portfolio
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Aufzug
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
Kultur
WE-Nr. Wirtschaftseinheit
20160513 Anlage 01-Objekt-und Anlagenliste.xlsx
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30359
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30366
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30437
30437
30437
30437
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30438
30344
30344
30344
30344
30344
30344
30344
30344
30344
30344
30344
30344
30344
30344
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Herbert-v.-Karajan-Str. 1
Hugo-Cassirer-Str. 40
Hugo-Cassirer-Str. 40
Klingelhöferstraße 14
Klosterstraße 68
Königin-Luise-Str. 49
Kurfürstendamm 153
Kurfürstendamm 153
Kurfürstendamm 153
Linienstraße 227
Linienstraße 227
Luxemburger Str. 20
Möckernstr. 26
Möckernstr. 26
Poststraße 13
Poststraße 16
Prenzlauer Allee 80
Schloßstraße 1a
Schloßstraße 1a
Schumannstr. 11-14 A
Schumannstr. 11-14 A
Schumannstr. 11-14 A
Schumannstr. 11-14 A
Schumannstr. 11-14 A
Schumannstr. 11-14 A
Schumannstr. 11-14 A
Spandauer Damm 19
Stresemannstr. 29, Hebbel Ufer 1
Stresemannstr. 29, Hebbel Ufer 1
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Trebbiner Str. 8-9
Haus - Standort der Anlage
Philharmonie
Kammermusiksaal
Kammermusiksaal
Kammermusiksaal
Philharmonie
Philharmonie
Poelzig-Halle
Poelzig-Halle
Bauhausarchiv
Podewil
Domäne Dahlem
Hauptgebäude Werkst.
Hauptgebäude
Hauptgebäude
Hauptgebäude Bühne
Hauptgeb. Lastenaufz.
Atze Musiktheater
Spektrum
Ladestraße 1
Stiftung Stadtmuseum
Ephraimpalais
Zeiss- Großplanetarium
Bröhan Museum
Bröhan Museum
PBZ 1
Requisite
Gardrobenhaus
Küche
Kammerspiele
Bühne
Eingang Behinderten.
Haus 01
Eingang Behinderten.
Hauptgebäude Bühne
Trebbiner Str. 9 A1
Trebbiner Str. 10-15 A2
Trebbiner Str. 10-15 Bibliothek A2a
Trebbiner Str. 10-15 A3b
Trebbiner Str. 10-15 A3b
Trebbiner Str. 10-15 A6
Trebbiner Str. 10-15 A7
Trebbiner Str. 9
Trebbiner Str. 9
Trebbiner Str. 9
Trebbiner Str. 9
Trebbiner Str. 9
Trebbiner Str. 9
Trebbiner Str. 9
Seite 8
Fabrik-Nr.
9635
600415/21261
600416/21262
600417/21263
8556
603495/1330
47KP3748
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201819
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21277
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74611
202324
202349
Hersteller
Baujahr
Schindler
1963
Schmidt Aufzüge Medebach
1986
Schmidt Aufzüge Medebach
1986
Schindler
1986
Schindler
1963
Schindler
1980
OTIS
2001
Paul Schmidt Aufzüge
2003
Schindler
1985
Osma
2001
Tepper Aufzüge
G&M
1980
Paul Schmidt
1980
Max Sange Aufzüge
1988
Schneider Aufzugsbau
2000
Lödige Aufzüge
2011
Dordel Aufzüge
1989
Schindler
1990
Schoppe-Keil
1985
Otis
1986
Otis
1987
Berliner Aufzugsbau
1986
Schmidt-Medebach
1979
Thyssen
1998
Gottschalk&Michaelis
2011
VEB Berliner Aufzug-u.Fahrtreppenbau
1990
VEB Berliner Aufzug-u.Fahr
1990
VEB Berliner Aufzug-u.Fahr
1983
VEB Vogtländischer Aufzug.
1982
Friedrich-Aufzüge GmbH
2008
Eska
2011
Dordel Aufzüge
1989
Max Sange Aufzüge
1987
R&S Aufzugbau
1994
Windscheid&Wendel
2000
Windscheid&Wendel
2000
Windscheid&Wendel
2000
Windscheid&Wendel
2000
Windscheid&Wendel
2000
Windscheid&Wendel
2000
Windscheid&Wendel
2000
Josef Schmidt
1986
Josef Schmidt
1986
Gottschalk&Michaelis
2003
Schindler Aufzüge
1982
Schindler Aufzüge
1985
Schindler Aufzüge
1983
Schindler
1985
Bauart Aufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Lastenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
Personenaufzug
13.05.2016
Antrag
auf Ausstellung eines Ausweises zum Betreten von Dienstgebäuden der Polizei, des
Landeskriminalamt Berlin und Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung
Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Polizeipräsident in Berlin zum Zwecke einer allgemeinen Zuverlässigkeits- und
Sicherheitsüberprüfung meiner Person Einsicht in die vorhandenen kriminalpolizeilichen Sammlungen nimmt und die dort über mich
vorliegenden Daten an den zuständigen Sicherheitsbeauftragten übermittelt. Meine Einwilligung gilt für alle Dateien und Datensammlungen
der Polizeibehörde und erstreckt sich auch auf Wiederholungsprüfungen. Die Überprüfung findet ausschließlich im Zusammenhang mit der
Tätigkeit statt, für die der Zutritt beantragt wird. Mir ist ausdrücklich bekannt, dass ich die Einwilligung zur Überprüfung verweigern kann.
Zudem ist mir bekannt, dass ich nach § 50 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin vom
14.04.92 (GVBL.S.119) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.02.03 (GVBL.S.87) Anspruch auf eine umfassende
Auskunft über Daten habe, die von der Polizei zu meiner Person gespeichert sind. Vorschriften des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.
Die erhobenen personenbezogenen Daten einschließlich des Lichtbildes werden nur zu diesem Zweck gespeichert.
Vom Antragsteller auszufüllen (Bitte leserlich oder in Druckbuchstaben):
Familienname
alle Vornamen (Rufnamen unterstreichen)
Staatsangehörigkeit
Geschlecht
Frau
Geburtsname (auch evlt.frühere Familiennamen)
Geburtsdatum
□
Mann
□
Geburtsort, Kreis, Land
1. Wohnsitz (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort, Land)
2. Wohnsitz (Straße, Haus-Nr., Plz, Ort, Land)
Pers.Ausweis Nr.
Haben oder hatten Sie schon einen Hausausweis?
Nein
Ja
Pass Nr.
Zuletzt im Kalenderjahr ?
Antragsgrund (Für welches Polizeidienstgebäude oder welche Polizeiliegenschaft wird der Zugang benötigt? Wie oft müssen die Gebäude betreten
werden?):
Tätigkeit für Firma (ausgeübter Beruf, Firmenname, Anschrift & Telefonnr.):
Telefon
Datum der Antragstellung
Unterschrift des Antragstellers
Vom Befürworter bzw. Zeichnungsbefugten auszufüllen:
Die Angaben des/der Antragstellers/in zum Antragsgrund werden bestätigt:
Die Ausstellung des beantragten Ausweises für eine Gültigkeitsdauer von
Name und Funktion des Befürworters/Zeichnungsbefugten hier eintragen
Telefon
bis
Datum
wird befürwortet.
Unterschrift des Befürworters/Zeichnungsbefugten
Von LKA - Sicherheit und der Ausweisstelle auszufüllen:
Pol 495
POLIKS
erledigt
Ausweisart
INPOL
erledigt
Ausweisnummer
BZR
erledigt
Kennung
Sicherheitsausweis
Datum und Unterschrift der Ausweisstelle
Verlust
Transponder Nr.
Dolmetscher
Gültig f. Gebäude
Vertragsfirma
Gültig bis
Reinigungsfirma
zurück am
Dienstsiegel
Der Ausweis darf ausgestellt werden:
Ja
Nein
Unterschrift des Sicherheitsbeauftragten
Obiger Ausweis/Transponder wurde mir heute ausgehändigt. Er ist nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder Wegfall des Antragsgrundes an LKA-Sicherheit oder
die Ausweisstelle zurückzugeben. Der Ausweis ist beim Betreten des Dienstgebäudes anzulegen und offen zu tragen. Der Verlust ist unverzüglich anzuzeigen!
Ausweis / Transponder erhalten am:
Datum
Der Polizeipräsident in Berlin
Landeskriminalamt
LKA-Sicherheit
Tempelhofer Damm 12, 12101 Berlin
Unterschrift des Ausweisinhabers
Der Polizeipräsident in Berlin
ZSE III C 5 - Ausweisstelle
Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
Raum 1602 / 1604 - Öffnungszeiten
Dienstag - Freitag von 08.00 - 13.00 Uhr
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften,
bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit
insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR.
in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen
Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der
Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann
Anlage 01 zum LV entnommen werden.
Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen:
Los1:
Los2:
Los3:
Los4:
Los5:
Los6:
16
19
36
18
10
32
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
mit
mit
mit
mit
mit
mit
61 Anlagen
57 Anlagen
83 Anlagen
74 Anlagen
38 Anlagen
106 Anlagen
Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN)
beinhaltet die einmalige Erstellung einer
Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort
je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen
im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor
Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine
Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die
zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter
Auftragsvergabe.
Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen
dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur
Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem
AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert
mitzuteilen.
Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung
im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen
Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor
Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend
geschützt sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein
Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in
physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt,
Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion
entspricht und in den Objekten angebracht werden soll.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf.
mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können,
um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung
im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden
Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere
örtliche Gegebenheiten zu prüfen.
Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen
ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch
den AN abzuschließen.
Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften!
In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der
Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für
den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des
Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des
Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen.
Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV
entnommen werden.
Es ist ausreichend Personal mit bestandener
Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im
Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem
Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung
zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal
immer aktuell gehalten werden.
Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6
Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der
AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf
maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der
6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose
insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht
berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr
als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der
Vergabe ausgeschlossen werden.
Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem
geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag.
1
Leistungspositionen
1.01
Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen
Los1: 16 Liegenschaften mit 61 Anlagen in 47 Gebäuden
Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Leistungspositionen
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
3
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft
- Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten.
- Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen
"Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu
bearbeiten sind, sind gelb unterlegt.
- Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und
einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame
ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen.
- Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung
stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen
gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
- Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser
Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
- Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht
werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist
- Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten
Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art
und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls
erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten
Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
- Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung
geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren,
Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten.
Stand: 13.05.2016
Seite 1 von 14
Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Aufbau der Selbstauskunft
A. Allgemeine Angaben
- A 1. Daten zum Unternehmen
B. Nachweis der Eignung
- B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
- B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
C. Umweltschutz im Unternehmen
- C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
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Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
A. Allgemeine Angaben
A 1. Daten zum Unternehmen
Stand: 13.05.2016
1.
Unternehmensbezeichnung
2.
Geschäftsführung
3.
Ansprechpartner
4.
Anschrift
5.
PLZ Ort
6.
Land
7.
Telefon
8.
Fax
9.
E-Mail
10.
Internet
11.
Geschäftsort - Hauptsitz
12.
Geschäftsort - Niederlassung
13.
Gründungsdatum des Unternehmens
14.
Rechtsform
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Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Stand: 13.05.2016
Seite 4 von 14
Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme
1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden
Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen.
2.
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen
verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus
Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene
Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre
Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2013
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2014
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2015
Stand: 13.05.2016
Seite 5 von 14
Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität
Mindestforderung:
- Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
2.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Mindestforderung:
- Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN
ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder
Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
oder
- mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen"
3.
Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Mindestforderung:
- Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller
und Fabrikate
oder
- Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle
(ZÜS)
und
- Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und
fachlichen Anforderungen
Stand: 13.05.2016
Seite 6 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
5.
Referenzen
kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3:
- Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate
und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS)
- Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt)
5.1
Referenz Nr. 1
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
5.2
Referenz Nr. 2
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
5.3
Referenz Nr. 3
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Stand: 13.05.2016
Seite 9 von 14
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Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Prüfung durch Vergabestelle
Stand: 13.05.2016
Seite 10 von 14
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Stand: 13.05.2016
Seite 11 von 14
Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Stand: 13.05.2016
Seite 12 von 14
Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
C. Umweltschutz im Unternehmen
C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
1.1
Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft,
Standards für Bauten
1.2
Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder
entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer
1.3
Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen
(z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen)
1.4
Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik
1.5
Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften
1.6
Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften
1.7
Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm)
1.8
Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall,
Lärm)
1.9
Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen
1.10
Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz
bereitstellen/ einsetzen
1.11
Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder
lärmarme Maschinen
1.12
Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz
1.13
Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter
1.14
Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial,
Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht
1.15
Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten
1.16
aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle
1.17
Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B.
Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen
1.18
Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung
Seite 13 von 14
Selbstauskunft Los01.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Stand: 13.05.2016
Seite 14 von 14
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften,
bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit
insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR.
in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen
Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der
Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann
Anlage 01 zum LV entnommen werden.
Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen:
Los1:
Los2:
Los3:
Los4:
Los5:
Los6:
16
19
36
18
10
32
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
mit
mit
mit
mit
mit
mit
61 Anlagen
57 Anlagen
83 Anlagen
74 Anlagen
38 Anlagen
106 Anlagen
Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN)
beinhaltet die einmalige Erstellung einer
Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort
je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen
im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor
Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine
Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die
zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter
Auftragsvergabe.
Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen
dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur
Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem
AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert
mitzuteilen.
Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung
im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen
Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor
Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend
geschützt sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein
Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in
physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt,
Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion
entspricht und in den Objekten angebracht werden soll.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf.
mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können,
um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung
im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden
Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere
örtliche Gegebenheiten zu prüfen.
Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen
ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch
den AN abzuschließen.
Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften!
In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der
Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für
den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des
Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des
Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen.
Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV
entnommen werden.
Es ist ausreichend Personal mit bestandener
Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im
Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem
Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung
zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal
immer aktuell gehalten werden.
Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6
Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der
AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf
maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der
6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose
insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht
berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr
als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der
Vergabe ausgeschlossen werden.
Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem
geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag.
1
Leistungspositionen
1.01
Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen
Los2: 19 Liegenschaften mit 57 Anlagen in 42 Gebäuden
Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Leistungspositionen
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
3
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Selbstauskunft Los02.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft
- Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten.
- Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen
"Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu
bearbeiten sind, sind gelb unterlegt.
- Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und
einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame
ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen.
- Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung
stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen
gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
- Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser
Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
- Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht
werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist
- Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten
Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art
und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls
erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten
Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
- Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung
geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren,
Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten.
Stand: 13.05.2016
Seite 1 von 14
Selbstauskunft Los02.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Aufbau der Selbstauskunft
A. Allgemeine Angaben
- A 1. Daten zum Unternehmen
B. Nachweis der Eignung
- B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
- B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
C. Umweltschutz im Unternehmen
- C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
Seite 2 von 14
Selbstauskunft Los02.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
A. Allgemeine Angaben
A 1. Daten zum Unternehmen
Stand: 13.05.2016
1.
Unternehmensbezeichnung
2.
Geschäftsführung
3.
Ansprechpartner
4.
Anschrift
5.
PLZ Ort
6.
Land
7.
Telefon
8.
Fax
9.
E-Mail
10.
Internet
11.
Geschäftsort - Hauptsitz
12.
Geschäftsort - Niederlassung
13.
Gründungsdatum des Unternehmens
14.
Rechtsform
Seite 3 von 14
Selbstauskunft Los02.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Stand: 13.05.2016
Seite 4 von 14
Selbstauskunft Los02.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme
1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden
Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen.
2.
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen
verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus
Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene
Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre
Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2013
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2014
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2015
Stand: 13.05.2016
Seite 5 von 14
Selbstauskunft Los02.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität
Mindestforderung:
- Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
2.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Mindestforderung:
- Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN
ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder
Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
oder
- mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen"
3.
Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Mindestforderung:
- Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller
und Fabrikate
oder
- Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle
(ZÜS)
und
- Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und
fachlichen Anforderungen
Stand: 13.05.2016
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Selbstauskunft Los02.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
5.
Referenzen
kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3:
- Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate
und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS)
- Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt)
5.1
Referenz Nr. 1
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
5.2
Referenz Nr. 2
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
5.3
Referenz Nr. 3
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Prüfung durch Vergabestelle
Stand: 13.05.2016
Seite 10 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Stand: 13.05.2016
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Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
C. Umweltschutz im Unternehmen
C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
1.1
Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft,
Standards für Bauten
1.2
Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder
entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer
1.3
Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen
(z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen)
1.4
Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik
1.5
Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften
1.6
Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften
1.7
Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm)
1.8
Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall,
Lärm)
1.9
Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen
1.10
Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz
bereitstellen/ einsetzen
1.11
Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder
lärmarme Maschinen
1.12
Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz
1.13
Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter
1.14
Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial,
Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht
1.15
Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten
1.16
aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle
1.17
Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B.
Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen
1.18
Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung
Seite 13 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Stand: 13.05.2016
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LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften,
bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit
insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR.
in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen
Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der
Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann
Anlage 01 zum LV entnommen werden.
Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen:
Los1:
Los2:
Los3:
Los4:
Los5:
Los6:
16
19
36
18
10
32
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
mit
mit
mit
mit
mit
mit
61 Anlagen
57 Anlagen
83 Anlagen
74 Anlagen
38 Anlagen
106 Anlagen
Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN)
beinhaltet die einmalige Erstellung einer
Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort
je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen
im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor
Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine
Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die
zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter
Auftragsvergabe.
Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen
dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur
Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem
AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert
mitzuteilen.
Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung
im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen
Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor
Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend
geschützt sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein
Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in
physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt,
Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion
entspricht und in den Objekten angebracht werden soll.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf.
mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können,
um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung
im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden
Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere
örtliche Gegebenheiten zu prüfen.
Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen
ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch
den AN abzuschließen.
Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften!
In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der
Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für
den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des
Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des
Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen.
Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV
entnommen werden.
Es ist ausreichend Personal mit bestandener
Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im
Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem
Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung
zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal
immer aktuell gehalten werden.
Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6
Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der
AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf
maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der
6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose
insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht
berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr
als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der
Vergabe ausgeschlossen werden.
Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem
geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag.
1
Leistungspositionen
1.01
Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen
Los3: 36 Liegenschaften mit 83 Anlagen in 72 Gebäuden
Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Leistungspositionen
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
3
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Selbstauskunft Los03.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft
- Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten.
- Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen
"Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu
bearbeiten sind, sind gelb unterlegt.
- Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und
einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame
ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen.
- Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung
stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen
gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
- Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser
Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
- Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht
werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist
- Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten
Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art
und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls
erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten
Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
- Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung
geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren,
Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten.
Stand: 13.05.2016
Seite 1 von 14
Selbstauskunft Los03.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Aufbau der Selbstauskunft
A. Allgemeine Angaben
- A 1. Daten zum Unternehmen
B. Nachweis der Eignung
- B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
- B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
C. Umweltschutz im Unternehmen
- C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
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A. Allgemeine Angaben
A 1. Daten zum Unternehmen
Stand: 13.05.2016
1.
Unternehmensbezeichnung
2.
Geschäftsführung
3.
Ansprechpartner
4.
Anschrift
5.
PLZ Ort
6.
Land
7.
Telefon
8.
Fax
9.
E-Mail
10.
Internet
11.
Geschäftsort - Hauptsitz
12.
Geschäftsort - Niederlassung
13.
Gründungsdatum des Unternehmens
14.
Rechtsform
Seite 3 von 14
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Eintragung durch Bieter ↓
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme
1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden
Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen.
2.
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen
verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus
Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene
Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre
Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2013
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2014
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2015
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität
Mindestforderung:
- Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
2.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Mindestforderung:
- Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN
ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder
Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
oder
- mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen"
3.
Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Mindestforderung:
- Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller
und Fabrikate
oder
- Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle
(ZÜS)
und
- Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und
fachlichen Anforderungen
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
5.
Referenzen
kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3:
- Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate
und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS)
- Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt)
5.1
Referenz Nr. 1
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
5.2
Referenz Nr. 2
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
Seite 7 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
5.3
Referenz Nr. 3
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
Seite 8 von 14
Selbstauskunft Los03.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Prüfung durch Vergabestelle
Stand: 13.05.2016
Seite 10 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Stand: 13.05.2016
Seite 11 von 14
Selbstauskunft Los03.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Stand: 13.05.2016
Seite 12 von 14
Selbstauskunft Los03.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
C. Umweltschutz im Unternehmen
C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
1.1
Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft,
Standards für Bauten
1.2
Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder
entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer
1.3
Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen
(z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen)
1.4
Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik
1.5
Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften
1.6
Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften
1.7
Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm)
1.8
Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall,
Lärm)
1.9
Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen
1.10
Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz
bereitstellen/ einsetzen
1.11
Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder
lärmarme Maschinen
1.12
Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz
1.13
Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter
1.14
Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial,
Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht
1.15
Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten
1.16
aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle
1.17
Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B.
Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen
1.18
Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung
Seite 13 von 14
Selbstauskunft Los03.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Stand: 13.05.2016
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LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften,
bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit
insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR.
in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen
Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der
Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann
Anlage 01 zum LV entnommen werden.
Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen:
Los1:
Los2:
Los3:
Los4:
Los5:
Los6:
16
19
36
18
10
32
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
mit
mit
mit
mit
mit
mit
61 Anlagen
57 Anlagen
83 Anlagen
74 Anlagen
38 Anlagen
106 Anlagen
Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN)
beinhaltet die einmalige Erstellung einer
Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort
je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen
im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor
Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine
Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die
zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter
Auftragsvergabe.
Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen
dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur
Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem
AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert
mitzuteilen.
Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung
im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen
Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor
Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend
geschützt sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein
Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in
physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt,
Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion
entspricht und in den Objekten angebracht werden soll.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf.
mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können,
um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung
im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden
Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere
örtliche Gegebenheiten zu prüfen.
Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen
ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch
den AN abzuschließen.
Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften!
In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der
Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für
den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des
Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des
Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen.
Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV
entnommen werden.
Es ist ausreichend Personal mit bestandener
Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im
Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem
Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung
zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal
immer aktuell gehalten werden.
Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6
Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der
AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf
maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der
6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose
insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht
berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr
als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der
Vergabe ausgeschlossen werden.
Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem
geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag.
1
Leistungspositionen
1.01
Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen
Los4: 18 Liegenschaften mit 74 Anlagen in 63 Gebäuden
Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Leistungspositionen
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
3
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Selbstauskunft Los04.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft
- Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten.
- Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen
"Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu
bearbeiten sind, sind gelb unterlegt.
- Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und
einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame
ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen.
- Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung
stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen
gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
- Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser
Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
- Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht
werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist
- Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten
Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art
und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls
erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten
Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
- Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung
geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren,
Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten.
Stand: 13.05.2016
Seite 1 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Aufbau der Selbstauskunft
A. Allgemeine Angaben
- A 1. Daten zum Unternehmen
B. Nachweis der Eignung
- B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
- B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
C. Umweltschutz im Unternehmen
- C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
A. Allgemeine Angaben
A 1. Daten zum Unternehmen
Stand: 13.05.2016
1.
Unternehmensbezeichnung
2.
Geschäftsführung
3.
Ansprechpartner
4.
Anschrift
5.
PLZ Ort
6.
Land
7.
Telefon
8.
Fax
9.
E-Mail
10.
Internet
11.
Geschäftsort - Hauptsitz
12.
Geschäftsort - Niederlassung
13.
Gründungsdatum des Unternehmens
14.
Rechtsform
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme
1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden
Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen.
2.
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen
verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus
Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene
Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre
Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2013
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2014
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2015
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität
Mindestforderung:
- Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
2.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Mindestforderung:
- Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN
ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder
Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
oder
- mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen"
3.
Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Mindestforderung:
- Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller
und Fabrikate
oder
- Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle
(ZÜS)
und
- Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und
fachlichen Anforderungen
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
5.
Referenzen
kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3:
- Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate
und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS)
- Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt)
5.1
Referenz Nr. 1
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
5.2
Referenz Nr. 2
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
5.3
Referenz Nr. 3
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Stand: 13.05.2016
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Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Prüfung durch Vergabestelle
Stand: 13.05.2016
Seite 10 von 14
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Stand: 13.05.2016
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Stand: 13.05.2016
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C. Umweltschutz im Unternehmen
C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
1.1
Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft,
Standards für Bauten
1.2
Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder
entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer
1.3
Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen
(z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen)
1.4
Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik
1.5
Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften
1.6
Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften
1.7
Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm)
1.8
Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall,
Lärm)
1.9
Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen
1.10
Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz
bereitstellen/ einsetzen
1.11
Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder
lärmarme Maschinen
1.12
Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz
1.13
Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter
1.14
Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial,
Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht
1.15
Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten
1.16
aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle
1.17
Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B.
Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen
1.18
Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Stand: 13.05.2016
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LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften,
bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit
insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR.
in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen
Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der
Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann
Anlage 01 zum LV entnommen werden.
Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen:
Los1:
Los2:
Los3:
Los4:
Los5:
Los6:
16
19
36
18
10
32
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
mit
mit
mit
mit
mit
mit
61 Anlagen
57 Anlagen
83 Anlagen
74 Anlagen
38 Anlagen
106 Anlagen
Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN)
beinhaltet die einmalige Erstellung einer
Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort
je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen
im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor
Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine
Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die
zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter
Auftragsvergabe.
Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen
dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur
Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem
AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert
mitzuteilen.
Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung
im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen
Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor
Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend
geschützt sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein
Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in
physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt,
Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion
entspricht und in den Objekten angebracht werden soll.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf.
mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können,
um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung
im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden
Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere
örtliche Gegebenheiten zu prüfen.
Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen
ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch
den AN abzuschließen.
Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften!
In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der
Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für
den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des
Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des
Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen.
Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV
entnommen werden.
Es ist ausreichend Personal mit bestandener
Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im
Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem
Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung
zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal
immer aktuell gehalten werden.
Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6
Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der
AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf
maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der
6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose
insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht
berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr
als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der
Vergabe ausgeschlossen werden.
Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem
geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag.
1
Leistungspositionen
1.01
Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen
Los5: 10 Liegenschaften mit 38 Anlagen in 36 Gebäuden
Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Leistungspositionen
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
3
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Selbstauskunft Los05.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft
- Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten.
- Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen
"Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu
bearbeiten sind, sind gelb unterlegt.
- Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und
einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame
ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen.
- Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung
stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen
gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
- Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser
Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
- Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht
werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist
- Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten
Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art
und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls
erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten
Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
- Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung
geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren,
Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten.
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Aufbau der Selbstauskunft
A. Allgemeine Angaben
- A 1. Daten zum Unternehmen
B. Nachweis der Eignung
- B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
- B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
C. Umweltschutz im Unternehmen
- C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
Seite 2 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
A. Allgemeine Angaben
A 1. Daten zum Unternehmen
Stand: 13.05.2016
1.
Unternehmensbezeichnung
2.
Geschäftsführung
3.
Ansprechpartner
4.
Anschrift
5.
PLZ Ort
6.
Land
7.
Telefon
8.
Fax
9.
E-Mail
10.
Internet
11.
Geschäftsort - Hauptsitz
12.
Geschäftsort - Niederlassung
13.
Gründungsdatum des Unternehmens
14.
Rechtsform
Seite 3 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme
1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden
Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen.
2.
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen
verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus
Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene
Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre
Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2013
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2014
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2015
Stand: 13.05.2016
Seite 5 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität
Mindestforderung:
- Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
2.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Mindestforderung:
- Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN
ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder
Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
oder
- mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen"
3.
Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Mindestforderung:
- Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller
und Fabrikate
oder
- Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle
(ZÜS)
und
- Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und
fachlichen Anforderungen
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
5.
Referenzen
kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3:
- Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate
und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS)
- Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt)
5.1
Referenz Nr. 1
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
5.2
Referenz Nr. 2
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
B. Nachweis der Eignung
5.3
Referenz Nr. 3
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
Seite 8 von 14
Selbstauskunft Los05.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Stand: 13.05.2016
Seite 9 von 14
Selbstauskunft Los05.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Prüfung durch Vergabestelle
Stand: 13.05.2016
Seite 10 von 14
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Stand: 13.05.2016
Seite 11 von 14
Selbstauskunft Los05.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
C. Umweltschutz im Unternehmen
C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
1.1
Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft,
Standards für Bauten
1.2
Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder
entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer
1.3
Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen
(z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen)
1.4
Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik
1.5
Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften
1.6
Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften
1.7
Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm)
1.8
Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall,
Lärm)
1.9
Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen
1.10
Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz
bereitstellen/ einsetzen
1.11
Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder
lärmarme Maschinen
1.12
Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz
1.13
Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter
1.14
Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial,
Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht
1.15
Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten
1.16
aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle
1.17
Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B.
Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen
1.18
Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung
Seite 13 von 14
Selbstauskunft Los05.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Stand: 13.05.2016
Seite 14 von 14
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Der Auftrag betrifft insgesamt 131 Liegenschaften,
bestehend aus Verwaltungs-, Kultur-, Justiz-, JVAund Polizeiobjekten des Auftraggeber (AG) mit
insgesamt 419 relevanten Anlagen, welche sich idR.
in mehreren Gebäuden innerhalb der jeweiligen
Liegenschaften befinden. Eine Gesamtaufstellung der
Liegenschaften, Anlagen und Gebäuden je Los kann
Anlage 01 zum LV entnommen werden.
Die Aufteilung erfolgt in 6 Losen:
Los1:
Los2:
Los3:
Los4:
Los5:
Los6:
16
19
36
18
10
32
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
Liegenschaften
mit
mit
mit
mit
mit
mit
61 Anlagen
57 Anlagen
83 Anlagen
74 Anlagen
38 Anlagen
106 Anlagen
Die Leistungserbringung des Auftragnehmer (AN)
beinhaltet die einmalige Erstellung einer
Notbefreiungsanleitung sowie die Anbringung vor Ort
je Anlage je Objekt gemäß Vorgaben der
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Zusätzlich zur Anbringung der Notbefreiungsanleitungen
im Objekt ist diese dem zuständigen Ansprechpartner vor
Ort (idR. Hausmeister) in Kopie zu übergeben sowie eine
Kopie im Aufzugsbuch zu hinterlegen. Der AG benennt die
zuständigen Ansprechpartner vor Ort nach erfolgter
Auftragsvergabe.
Weiterhin sind die erstellten Notbefreiungsanleitungen
dem AG in elektronischer Form je Objekt und Anlage zur
Verfügung zu stellen (PDF). Der Projektstand ist dem
AG monatlich in Form eines Berichtes unaufgefordert
mitzuteilen.
Die Notbefreiungsanleitungen sind für die Anbringung
im Objekt durch den AN in einer ausreichend stabilen
Form zu erstellen (z.B. laminiert), so dass diese vor
Beschädigungen und Verschmutzungen entsprechend
geschützt sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist dem AG ein
Musterexemplar einer Notbefreiungsanleitung in
physischer Form zu übersenden, welches in Inhalt,
Form und Beschaffenheit der vorgesehenen Endversion
entspricht und in den Objekten angebracht werden soll.
Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass ggf.
mehrere Termine vor Ort erforderlich sein können,
um zusätzlich zur finalen Anbringung und Hinterlegung
im Objekt die benötigten Daten für die zu erstellenden
Notbefreiungsanleitungen zu erhalten bzw. andere
örtliche Gegebenheiten zu prüfen.
Die Leistungserbringung für alle Objekte und Anlagen
ist bis spätestens 5 Monate nach Beauftragung durch
den AN abzuschließen.
Einige Liegenschaften der Justiz und Polizei
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
unterliegen besonderen Sicherheitsvorschriften!
In bestimmten sicherheitsrelevanten Bereichen der
Liegenschaften muss ausschließlich Personal einer für
den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung des
Landes Berlin eingesetzt werden. Die Überprüfung des
Personals ist sofort nach Zuschlag durchzuführen.
Weitere Informationen können der Anlage 02 zum LV
entnommen werden.
Es ist ausreichend Personal mit bestandener
Sicherheitsüberprüfung vorzuhalten, um im
Krankheitsfall, im Urlaub oder auch bei kurzfristigem
Personalwechsel die vollständige Leistungserbringung
zu gewährleisten. Der AN hat dafür Sorge zu tragen,
dass die Überprüfungen für das eingesetzte Personal
immer aktuell gehalten werden.
Die Ausschreibung der kompletten Leistung ist auf 6
Lose aufgeteilt. Die Beauftragung erfolgt je Los. Der
AG beschränkt die Beauftragung eines Bieters auf
maximal 3 Lose. Die Angebotsabgabe ist für jedes der
6 Einzellose möglich, maximal jedoch für 3 Lose
insgesamt. Sofern diese Vorgabe durch den Bieter nicht
berücksichtigt werden sollte, d.h. Angebote für mehr
als 3 Lose eingereicht werden, muss dieser von der
Vergabe ausgeschlossen werden.
Das wirtschaftlichste, d.h. das Angebot mit dem
geringsten Gesamtpreis je Los erhält den Zuschlag.
1
Leistungspositionen
1.01
Erstellung und Anbringen von Notbefreiungsanleitungen
Los6: 32 Liegenschaften mit 106 Anlagen in 76 Gebäuden
Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
1,00
psch
Gesamtsumme:
LV: Erstellung und Anbringung von Notbefreiu
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Leistungspositionen
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
3
09.06.2016
23.05.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Selbstauskunft Los06.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Allgemeine Hinweise zur Selbstauskunft
- Grundsätzlich sind die Angaben in der Veröffentlichung zu beachten.
- Alle in der Selbstauskunft geforderten Angaben sind entsprechend auszufüllen bzw. anzugeben. Bei allen
"Auswahl durch Bieter" - Feldern ist eine Auswahl durch den Bieter zu treffen! Alle Zellen, welche vom Bieter zu
bearbeiten sind, sind gelb unterlegt.
- Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und
einzureichen. Umsatzangaben, Referenzen etc. werden im Ergebnis kumuliert betrachtet, eine gemeinsame
ausgefüllte Selbstauskunft ist nicht einzureichen.
- Zertifizierungen für auftragsfremde Tätigkeitsfelder oder von nicht mit der Leistungserbringung in Verbindung
stehenden konzernverbundenen Unternehmen sind nicht ausreichend. Die Anforderungen an die Zertifizierungen
gelten auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
- Referenzen von konzernverbundenen Unternehmen, die nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser
Ausschreibung vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
- Referenzen müssen vom Bieter oder dem Teil einer Bietergemeinschaft oder dem Nachunternehmer erbracht
werden, der für die Erbringung der jeweiligen Leistung vorgesehen ist
- Es sind 3 Referenzen (gem. Referenz Nr. 1,Nr. 2 und Nr. 3) anzugeben, die die jeweils dargestellten
Mindestforderungen erfüllen. Werden Referenzen mehrfach angegeben (in mehreren Losen), müssen diese in Art
und Umfang den kumulierten Mindestanforderungen der jeweils angebotenen Lose entsprechen. Andernfalls
erfolgt die Berücksichtigung und Bewertung in aufsteigender Losreihenfolge bis zum Erreichen der kumulierten
Mindestanforderungen der angebotenen Lose.
- Im Sinne der umweltgerechten Beschaffung ist davon abzusehen, weitere als die in der Bekanntmachung
geforderten Angaben, Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Insbesondere sind auf zusätzliche Broschüren,
Unternehmensberichte o.ä. zu verzichten.
Stand: 13.05.2016
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Selbstauskunft Los06.xlsx
Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Aufbau der Selbstauskunft
A. Allgemeine Angaben
- A 1. Daten zum Unternehmen
B. Nachweis der Eignung
- B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
- B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
C. Umweltschutz im Unternehmen
- C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Stand: 13.05.2016
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Selbstauskunft Los06.xlsx
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A. Allgemeine Angaben
A 1. Daten zum Unternehmen
Stand: 13.05.2016
1.
Unternehmensbezeichnung
2.
Geschäftsführung
3.
Ansprechpartner
4.
Anschrift
5.
PLZ Ort
6.
Land
7.
Telefon
8.
Fax
9.
E-Mail
10.
Internet
11.
Geschäftsort - Hauptsitz
12.
Geschäftsort - Niederlassung
13.
Gründungsdatum des Unternehmens
14.
Rechtsform
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Eintragung durch Bieter ↓
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
B 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Mindestforderung: Eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssumme
1.000.000 EUR pauschal ist vorhanden
Der Nachweis ist seitens des Bieters innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlag zu erbringen.
2.
Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen
verschiedener Hersteller und Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus
Aufzügen verschiedener Hersteller und Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene
Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS), bezogen auf die
letzten drei Geschäftsjahre
Mindestforderung: durchschnittlich 50.000 EUR netto/Jahr
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2013
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2014
- Gesamtumsatz des Unternehmens 2015
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
B 2. fachliche und technische Leistungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A
1.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität
Mindestforderung:
- Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2008 oder gleichwertig (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
2.
Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes
Mindestforderung:
- Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001 oder DIN EN
ISO 50001 oder gem. EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS oder gleichwertiges System oder
Branchen spezifisches System, integriertes System) (die Gleichwertigkeit ist seitens des
Bieters schriftlich und ausführlich zu beschreiben und dem Angebot beizufügen!)
oder
- mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß "C. Umweltschutz im Unternehmen"
3.
Fachliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Mindestforderung:
- Erfahrung bei der Errichtung/ Instandhaltung von Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller
und Fabrikate
oder
- Erfahrung als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen Überwachungsstelle
(ZÜS)
und
- Das übergebene Muster zur Notbefreiungsanleitung entspricht allen gesetzlichen und
fachlichen Anforderungen
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
5.
Referenzen
kumulierte Mindestanforderungen Referenz Nr. 1, 2 und 3:
- Errichtung/ Instandhaltung von Aufzugsanlagen verschiedener Hersteller und Fabrikate
und Erfahrung bei der Personenbefreiung aus Aufzügen verschiedener Hersteller und
Fabrikate oder Tätigkeit als zugelassene Prüfsachverständige einer Zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS)
- Auftragswert von min. 50.000 EUR netto/Jahr (Referenz 1,2,3 gesamt)
5.1
Referenz Nr. 1
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
5.2
Referenz Nr. 2
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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B. Nachweis der Eignung
5.3
Referenz Nr. 3
Angaben zu Objektbezeichnung
Angaben zu Auftraggeber - Anschrift
Angaben zu Ansprechpartner - Name, Telefon
Leistungserbringung in den letzten 3 Jahren (Angaben mit "Beginn und Ende" MM.JJJJ)
Leistungsinhalt
Auftragswert (EUR netto/Jahr)
Stand: 13.05.2016
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Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Stand: 13.05.2016
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Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Prüfung durch Vergabestelle
Stand: 13.05.2016
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Stand: 13.05.2016
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
C. Umweltschutz im Unternehmen
C 1. Maßnahmen des Bieters zur Gewährleistung des Umweltschutzes
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1.1
Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z.B. DGNB-Mitgliedschaft,
Standards für Bauten
1.2
Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder
entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer
1.3
Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen
(z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/PEFC-Siegel für Holz, natureplus-/ecoNcert-/AUBSiegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen)
1.4
Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik
1.5
Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften
1.6
Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften
1.7
Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z.B. Material, Energie, Abfall, Lärm)
1.8
Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z.B. Material, Energie, Abfall,
Lärm)
1.9
Ziele für besseren Umweltschutz definieren umd umsetzen
1.10
Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz
bereitstellen/ einsetzen
1.11
Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z.B. für Messgeräte, energiesparende oder
lärmarme Maschinen
1.12
Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz
1.13
Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter
1.14
Darstellung von umweltrelevanten Informationen z.B. mittels Homepage, Werbematerial,
Umwelt-/Nachhaltigkeitsbericht
1.15
Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten
1.16
aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle
1.17
Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z.B.
Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen
1.18
Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung
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Erstellung und Anbringung von Notbefreiungsanleitungen gemäß BetrSichV S16006-3000000-002-461-01
Eintragung durch Bieter ↓
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Auswahl durch Bieter
Stand: 13.05.2016
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