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10.06.2016
Haushalt 2016 des Landkreises Görlitz zum Vollzug
freigegeben
Landesdirektion Sachsen genehmigt notwendiges
Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2016 bis 2019
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt das vom Kreistag des Landkreises
Görlitz am 4. Mai 2016 beschlossene Haushaltsstrukturkonzept für
die Jahre 2016 bis 2019 genehmigt. Im Zuge dessen konnte auch
der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 zum Vollzug
freigegeben werden. Dieser enthält keine genehmigungspflichtigen
Bestandteile.
Das Haushaltsstrukturkonzept war erforderlich, weil der Landkreis
Görlitz für das laufende Haushaltsjahr nicht über einen ausgeglichenen
Haushalt verfügt. Das nunmehr beschlossene und genehmigte
Haushaltsstrukturkonzept soll den Haushaltsausgleich und den Ausgleich
von Fehlbeträgen aus Vorjahren bis spätestens zum Ende des
Haushaltsjahres 2019 gewährleisten. Das Haushaltsstrukturkonzept
konnte genehmigt werden, weil es im Wesentlichen plausible
Konsolidierungsmaßnahmen enthält und die gesetzliche Zielvorgabe aus
heutiger Sicht erreicht werden kann.
Allerdings war die Genehmigung mit der Auflage zur Fortschreibung
des Haushaltsstrukturkonzepts zu verknüpfen, weil eine von 66
Einzelkonsolidierungsmaßnahmen nicht auf belastbaren Annahmen beruht.
Bei dieser vom Volumen her wesentlichen Maßnahme handelt es sich
um einen vom Landkreis Görlitz unterstellten Ertrag aus der Gewährung
einer Bedarfszuweisung zum Sozialstrukturausgleich in Höhe von rund
1,6 Millionen Euro pro Jahr. Für diese Einnahmen gibt es derzeit keine
Rechtsgrundlage.
Da ohne diesen Betrag die Konsolidierungsziele nicht erreicht werden
und folglich das beschlossene schlüssige Konsolidierungsvolumen nicht
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ausreicht, besteht die Verpflichtung zur Fortschreibung bis zur Vorlage
der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. Der Landkreis Görlitz
hat damit genügend Zeit, alternative Maßnahmen zu ergreifen und
diese durch den Kreistag beschließen zu lassen. Die Fortschreibung
des Haushaltsstrukturkonzeptes bildet dann die Grundlage für die
Genehmigung der für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließenden
Haushaltssatzung.
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