Medieninformation Landesdirektion Sachsen Ihr Ansprechpartner Dr. Holm Felber Durchwahl Telefon +49 371 532 1010 Telefax +49 371 532 271016 [email protected]* 10.06.2016 Haushalt 2016 des Landkreises Görlitz zum Vollzug freigegeben Landesdirektion Sachsen genehmigt notwendiges Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2016 bis 2019 Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt das vom Kreistag des Landkreises Görlitz am 4. Mai 2016 beschlossene Haushaltsstrukturkonzept für die Jahre 2016 bis 2019 genehmigt. Im Zuge dessen konnte auch der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 zum Vollzug freigegeben werden. Dieser enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das Haushaltsstrukturkonzept war erforderlich, weil der Landkreis Görlitz für das laufende Haushaltsjahr nicht über einen ausgeglichenen Haushalt verfügt. Das nunmehr beschlossene und genehmigte Haushaltsstrukturkonzept soll den Haushaltsausgleich und den Ausgleich von Fehlbeträgen aus Vorjahren bis spätestens zum Ende des Haushaltsjahres 2019 gewährleisten. Das Haushaltsstrukturkonzept konnte genehmigt werden, weil es im Wesentlichen plausible Konsolidierungsmaßnahmen enthält und die gesetzliche Zielvorgabe aus heutiger Sicht erreicht werden kann. Allerdings war die Genehmigung mit der Auflage zur Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzepts zu verknüpfen, weil eine von 66 Einzelkonsolidierungsmaßnahmen nicht auf belastbaren Annahmen beruht. Bei dieser vom Volumen her wesentlichen Maßnahme handelt es sich um einen vom Landkreis Görlitz unterstellten Ertrag aus der Gewährung einer Bedarfszuweisung zum Sozialstrukturausgleich in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro pro Jahr. Für diese Einnahmen gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage. Da ohne diesen Betrag die Konsolidierungsziele nicht erreicht werden und folglich das beschlossene schlüssige Konsolidierungsvolumen nicht Seite 1 von 2 Hausanschrift: Landesdirektion Sachsen Altchemnitzer Straße 41 09120 Chemnitz www.lds.sachsen.de * Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen. ausreicht, besteht die Verpflichtung zur Fortschreibung bis zur Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. Der Landkreis Görlitz hat damit genügend Zeit, alternative Maßnahmen zu ergreifen und diese durch den Kreistag beschließen zu lassen. Die Fortschreibung des Haushaltsstrukturkonzeptes bildet dann die Grundlage für die Genehmigung der für das Haushaltsjahr 2017 zu beschließenden Haushaltssatzung. Seite 2 von 2
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