Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Das neue
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(WissZeitVG)
in Kraft seit 17. März 2016
Sonderarbeitsrecht für Hochschulen und
wiss. Einrichtungen
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
1
Jahr 2001: Paradigmenwechsel:
 Befristung des wiss. Personals ohne
Sachgründe – nur noch personenbezogene
Höchstgrenzen:
- maximal 6 Jahre ohne Promotion
- maximal 6 Jahre (bei Medizinern 9 Jahre) nach
Abschluss der Promotion
 Politisches Ziel: Begrenzung der
Qualifikationsphase; frühere Entscheidung für
Übergang in Dauerbeschäftigung
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
2
Jahr 2007: eigenes
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Übernahme der Regelungen aus 2001
Neu: Einführung der Drittmittelbefristung als
eigenständiger Sachgrund (zusätzlich zur
sachgrundlosen Befristung von max. 6 + 6 bzw.
9 Jahren)
auch für das nichtwiss. Personal im
Drittmittelbereich
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
3
Jahr 2011: Evaluation des WissZeitVG (im
Auftrag des Bundesbildungsministeriums):





keine Überführung in Dauerbeschäftigung
weiterer Anstieg der Zahl der Fristverträge
weiterer Abbau der Dauerstellen
immer kürzere Laufzeiten der Verträge
Ausweitung der Zwangsteilzeit
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
4
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (ohne Beamt/innen) an Hochschulen
Quelle: Statistisches Bundesamt, FS 11, Reihe 4.4; eigene Berechnungen
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
5
Quelle: Georg Jongmanns: Evaluationsbericht zum
Wissenschaftszeitvertragsgesetz (2011)
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
6
hauptberufliches wiss. Personal
(Mittelbau, ohne Hochschullehrer*innen)
Jahr 2005
unbefristet: 263 (14 %)
befristet: 1.568 (86 %)
Vollzeit:
Teilzeit:
940 (51 %)
890 (49 %)
2014
213 (10 %)
1.953 (90 %)
995 (44 %)
1.230 (56 %)
Quelle: Leistungsberichte der FU an den Berliner Senat
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
7
Forderungen nach
1. Novellierung WissZeitVG mit Ziel:
- Befristung eindämmen
- Längere Vertragslaufzeiten erreichen
- Dauerbeschäftigung fördern
2. Dauerstellenkonzepten, Mindeststandards in
Pakten, Kodizes, Hochschulverträgen usw.
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
8


Befristung nur noch zulässig, wenn sie zur
Förderung der eigenen wiss. Qualifizierung
erfolgt (Sachgrund).
Vertragsdauer muss der angestrebten
Qualifizierung „angemessen“ sein.
Mindestvertragslaufzeiten weiter zulässig
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
9

−
−
Drittmittelbefristungen:
nichtwiss. Personal kann nicht mehr nach
WissZeitVG befristet werden
Vertragslaufzeit soll Projektlaufzeit
entsprechen
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
10

Familienpolitische Komponente wird um
behindertenpolitische Komponente ergänzt:
Verlängerung der Höchstbefristungsdauer von 6
+ 6 bzw. in der Medizin 9 Jahren um zwei Jahre
- bei Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren
(für jedes Kind)
- bei Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX
- bei schwerwiegender chronischer Erkrankung
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
11
WissZeitVG ist kein Gesetz zur Förderung von
Dauerbeschäftigung – sondern Grundlage
befristeter Beschäftigung
Erwartungen nach Mindestvertragslaufzeiten,
nach Mindest-Arbeitszeitumfang und TenureTrack-Verfahren im Gesetz nicht erfüllt
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
12
Tendenziell längere Vertragslaufzeiten
Aber auch neue Probleme:
-
-
unbestimmte Rechtsbegriffe (Qualifizierung,
Qualifizierungsziele, „angemessene“
Vertragsdauer)
nichtwiss. Personal kann nur nach Teilzeitund Befristungsgesetz befristet werden
Überbrückungsfinanzierungen zwischen
Drittmittelprojekten schwieriger
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
13
Entwurf der FU:
noch deutlicher Änderungsbedarf, insbes:
 Familien- und behindertenpolitische
Komponente im Sinne des Gesetzgebers
anwenden: Verträge über Höchstdauer von 6
+ 6 Jahren hinaus verlängern!

Mindestvertragslaufzeiten für Promotion und
post-doc-Phase von drei auf vier Jahre
verlängern!
GEW-Beitrag
Personalversammlung FU
9. Juni 2016
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