MA-Info_Rufbereitschaft 07.06.2016

Information für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Vereinbarung über die Einführung einer neuen Rufbereitschaft
(Eschborn/Berlin, 07.06.2016) Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat haben nach
intensiven Verhandlungen eine umfassende Vereinbarung zur Neuregelung der
Rufbereitschaften bei der DB Kommunikationstechnik GmbH getroffen
(„Gesamtbetriebsvereinbarung zur Gestaltung der Rufbereitschaft“. Ein
wesentliches Ziel ist es, die Attraktivität des Rufbereitschaftsmodells für die
Mitarbeiter zu fördern sowie die mit unseren Kunden vereinbarten Service- und
Performancelevel und damit auch die Wirtschaftlichkeit der DB
Kommunikationstechnik GmbH zu steigern.
Rufbereitschaften finden danach zukünftig nach Jahresrufbereitschaftsplänen in
zwei Modellen statt: 1st Level-Rufbereitschaft zur Erstentstörung (Flächenbereitschaft) sowie 2nd Level-Rufbereitschaft als telefonischer Support
(Telefonbereitschaft).
Rufbereitschaftshabende
arbeiten
in
der
Rufbereitschaftswoche mit einer festen verkürzten Ausbleibezeit. Die
Disposition der Störfälle innerhalb der gesamten Rufbereitschaftszeiten erfolgt
jeweils rollierend durch eine der vier regionalen Dispositionen.
Die phasenweise Ein- und Umsetzung der Neukonzeption richtet sich nach
einem Gesamtumsetzungsplan, beginnend ab dem 01.07.2016. Der
Zielzustand der neuen Rufbereitschaftsstruktur soll spätestens am 31.12.2018
erreicht sein. Die bestehenden Rufbereitschaftspläne für 2016 bleiben
bestehen.
Mitarbeiter, die innerhalb des Rufbereitschaftszeitraumes zu einem Einsatz
herangezogen werden, erhalten für jeden Rufbereitschaftseinsatz in der
Flächenbereitschaft ein Leistungsentgelt. In der Telefonbereitschaft wird je
Störauftrag ein Leistungsentgelt gezahlt werden. Die Zahlung der
Rufbereitschaftszulage gemäß § 51 Abs. 1 TV KT erfolgt für die gesamte Dauer
einer Rufbereitschaft einschließlich der Arbeitseinsätze.
Voraussetzung für die Einführung zum 01.07.2016 ist die entsprechende
Änderung des Tarifvertrages sowie die ausdrückliche Zustimmung des
Bundeseisenbahnvermögens (BEV), andernfalls werden die bestehenden
Regelungen bis dahin fortgeführt.
Um Sie umfassend über die Einzelheiten sowie zur konkreten
stufenweisen Umsetzung zu informieren, finden im Juni 2016 regionale
Informationsveranstaltungen statt.
5/2016
Herausgeber: DB Kommunikationstechnik GmbH
Alfred-Herrhausen-Allee 1, 65760 Eschborn
Verantwortlich für den Inhalt:
I.CVP und Gesamtbetriebsrat
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