Information für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Vereinbarung über die Einführung einer neuen Rufbereitschaft (Eschborn/Berlin, 07.06.2016) Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat haben nach intensiven Verhandlungen eine umfassende Vereinbarung zur Neuregelung der Rufbereitschaften bei der DB Kommunikationstechnik GmbH getroffen („Gesamtbetriebsvereinbarung zur Gestaltung der Rufbereitschaft“. Ein wesentliches Ziel ist es, die Attraktivität des Rufbereitschaftsmodells für die Mitarbeiter zu fördern sowie die mit unseren Kunden vereinbarten Service- und Performancelevel und damit auch die Wirtschaftlichkeit der DB Kommunikationstechnik GmbH zu steigern. Rufbereitschaften finden danach zukünftig nach Jahresrufbereitschaftsplänen in zwei Modellen statt: 1st Level-Rufbereitschaft zur Erstentstörung (Flächenbereitschaft) sowie 2nd Level-Rufbereitschaft als telefonischer Support (Telefonbereitschaft). Rufbereitschaftshabende arbeiten in der Rufbereitschaftswoche mit einer festen verkürzten Ausbleibezeit. Die Disposition der Störfälle innerhalb der gesamten Rufbereitschaftszeiten erfolgt jeweils rollierend durch eine der vier regionalen Dispositionen. Die phasenweise Ein- und Umsetzung der Neukonzeption richtet sich nach einem Gesamtumsetzungsplan, beginnend ab dem 01.07.2016. Der Zielzustand der neuen Rufbereitschaftsstruktur soll spätestens am 31.12.2018 erreicht sein. Die bestehenden Rufbereitschaftspläne für 2016 bleiben bestehen. Mitarbeiter, die innerhalb des Rufbereitschaftszeitraumes zu einem Einsatz herangezogen werden, erhalten für jeden Rufbereitschaftseinsatz in der Flächenbereitschaft ein Leistungsentgelt. In der Telefonbereitschaft wird je Störauftrag ein Leistungsentgelt gezahlt werden. Die Zahlung der Rufbereitschaftszulage gemäß § 51 Abs. 1 TV KT erfolgt für die gesamte Dauer einer Rufbereitschaft einschließlich der Arbeitseinsätze. Voraussetzung für die Einführung zum 01.07.2016 ist die entsprechende Änderung des Tarifvertrages sowie die ausdrückliche Zustimmung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV), andernfalls werden die bestehenden Regelungen bis dahin fortgeführt. Um Sie umfassend über die Einzelheiten sowie zur konkreten stufenweisen Umsetzung zu informieren, finden im Juni 2016 regionale Informationsveranstaltungen statt. 5/2016 Herausgeber: DB Kommunikationstechnik GmbH Alfred-Herrhausen-Allee 1, 65760 Eschborn Verantwortlich für den Inhalt: I.CVP und Gesamtbetriebsrat 1/1
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