Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen AktiveGmbhKaufen.de / Katja Sheß Lilienstr. 11 20095 Hamburg – nachfolgend Anbieter genannt und Vor- und Nachname: _____________________________ Strasse: _____________________________ Plz & Ort: _____________________________ – nachfolgend Interessent genannt - Vorbemerkung Der Interessent beabsichtigt den Erwerb der Gesellschaft mit der Angebotsnummer: ___________. Um beurteilen zu können, ob er das Vorhaben weiter verfolgen möchte, benötigt der Interessent u.a. vertrauliche Informationen über die Gesellschaft(en). Für den Anbieter ist Voraussetzung für die Übermittlung von vertraulichen Informationen, dass die Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung abschließen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes: § 1 Geheimhaltung 1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen, die ihnen in Zusammenhang mit diesen Vertragsverhandlungen zugänglich gemacht werden ausschließlich für die Vertragsverhandlungen zu verwenden und geheim zu halten. Diese Regelung gilt nicht für Informationen, die den Parteien schon vor den Verhandlungen zugänglich und sich rechtmäßig in ihrem Besitz befunden haben; allgemein öffentlich bekannt sind; die schriftlich durch die betroffene Partei freigegeben wurden; 2. Verletzt der Interessent diese Vertraulichkeitsabrede, ist der Anbieter berechtigt, vom Interessenten eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000 EUR zu fordern. Die Grundsätze des Fortsetzungszusammenhangs sind Ausgeschlossen. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatz angerechnet. 3. Es ist dem Interessent ausdrücklich nicht gestattet den Veräußerer der Gesellschaft zu kontaktieren 4. Jegliche Anfragen sind nur in Absprache und Einvernehmen mit dem Anbieter erlaubt. § 2 Laufzeit Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen noch weitere zwei Jahre nach dem Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung fort. § 3 Sonstiges 1. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung beider Vertragsteile verzichtet werden. 3. Auf diese Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung. Soweit rechtlich zulässig wählen die Parteien als Gerichtsstand Hamburg. 4. Sollte der Vertrag in übersetzter Form vorliegen, gilt bei Unstimmigkeiten die deutsche Fassung. , den __________________________ Hamburg __________________________
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