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Vertraulichkeitsvereinbarung
zwischen
AktiveGmbhKaufen.de / Katja Sheß
Lilienstr. 11
20095 Hamburg
– nachfolgend Anbieter genannt und
Vor- und Nachname:
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Strasse:
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Plz & Ort:
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– nachfolgend Interessent genannt -
Vorbemerkung
Der Interessent beabsichtigt den Erwerb der Gesellschaft mit der Angebotsnummer: ___________.
Um beurteilen zu können, ob er das Vorhaben weiter verfolgen möchte, benötigt der Interessent
u.a. vertrauliche Informationen über die Gesellschaft(en). Für den Anbieter ist Voraussetzung für die
Übermittlung von vertraulichen Informationen, dass die Parteien eine Vertraulichkeitsvereinbarung
abschließen. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien Folgendes:
§ 1 Geheimhaltung
1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen, die ihnen
in Zusammenhang mit diesen Vertragsverhandlungen zugänglich gemacht werden
ausschließlich für die Vertragsverhandlungen zu verwenden und geheim zu halten.
Diese Regelung gilt nicht für Informationen, die
 den Parteien schon vor den Verhandlungen zugänglich und sich rechtmäßig in ihrem
Besitz befunden haben;
 allgemein öffentlich bekannt sind;
 die schriftlich durch die betroffene Partei freigegeben wurden;
2. Verletzt der Interessent diese Vertraulichkeitsabrede, ist der Anbieter berechtigt, vom
Interessenten eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 25.000 EUR zu fordern. Die
Grundsätze des Fortsetzungszusammenhangs sind Ausgeschlossen. Mit der Zahlung der
Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber
hinausgehenden Schadensersatzes bei entsprechendem Nachweis nicht ausgeschlossen. Die
Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatz angerechnet.
3. Es ist dem Interessent ausdrücklich nicht gestattet den Veräußerer der Gesellschaft zu
kontaktieren
4. Jegliche Anfragen sind nur in Absprache und Einvernehmen mit dem Anbieter erlaubt.
§ 2 Laufzeit
Diese Vereinbarung tritt mit Ihrer Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei
Jahren. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit bestehen noch weitere zwei Jahre nach dem
Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung fort.
§ 3 Sonstiges
1. Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen
Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet,
eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder
nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf dieses
Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Erklärung beider Vertragsteile verzichtet
werden.
3. Auf diese Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung. Soweit rechtlich zulässig
wählen die Parteien als Gerichtsstand Hamburg.
4. Sollte der Vertrag in übersetzter Form vorliegen, gilt bei Unstimmigkeiten die deutsche
Fassung.
, den
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Hamburg
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