Kunsthochschule Berlin Allgemeine Studienberatung Bühringstr. 20 - 13086 Berlin Fon 030-47705-342 Gast-und Nebenhörerschaft Den Antrag auf Gast- oder Nebenhörerschaft können Interessent_innen stellen, die ihre beruflichen Kenntnisse vertiefen wollen und die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen besitzen. Über die Teilnahme entscheidet der bzw. die Leiter_in der Lehrveranstaltung, sofern Platzkapazität vorhanden ist. Anmeldungen sollten jeweils zu Semesterbeginn erfolgen. Die Zulassung wird jeweils für ein Semester erteilt und sollte 10 Semesterwochenstunden nicht überschreiten. Gasthörer_innen haben keinen Studierendenstatus. In Lehrveranstaltungen mit Kapazitätsbeschränkungen ist eine Aufnahme nicht möglich. Ein Anspruch auf Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen besteht nicht. Allen Interessent_innen ist zu empfehlen, sich über die Lehrinhalte umfassend zu informieren und den Kontakt zu den Fachgebieten aufzunehmen. Die Zustimmung der Professor_innen werden nicht ohne persönliche Vorstellung gegeben. Wichtige Informationen zu den Lehrinhalten und Lehrkräften finden Sie auf unsere Webseite unter Lehrangebote oder unter den einzelnen Fachgebieten. Die Professor_innen entscheiden selbst, ob sie den bzw. die Interessent_in an ihrem Kurs teilnehmen lassen oder nicht. Unproblematisch ist es in der Regel an theoretischen Seminaren teilzunehmen. Bei praktischen Kursen sollte man unbedingt ein paar Arbeitsproben mitbringen, damit der bzw. die Kursleiter_in einschätzen kann, ob man auch über die notwendige künstlerische Befähigung verfügt. Eine Zulassung als Gast- oder Nebenhörer_in (Gasthörerschein) wird erteilt, wenn - der bzw. die Leiter _in der Werkstätten, oder der bzw. die Professor_in der Vorlesungsreihe oder des Kurses die Teilnahmemöglichkeit auf dem Gasthörer_innenantrag schriftlich bestätigt hat, und dieser vollständig ausgefüllt im Referat für Studienangelegenheiten vorliegt - Überweisung der Gebühr über Lastschriftverfahren, die Einzugsermächtigung der Teilnahmegebühr muss vollständig ausgefüllt sein (Teilnahmegebühren und Hinweise für die Überweisung entnehmen Sie bitte dem Antrag) - Nebenhörer_innen sind eingeschriebene Studenten_innen anderer staatlicher Hochschulen des Landes Berlin und reichen den Studiennachweis für das betr. Semester ein und zahlen keine Gebühr. Die Ausstellung des Gast-/Nebenhörerausweises erfolgt durch das Referat für Studienangelegenheiten der Kunsthochschule Berlin Weißensee, Zi. A 1.04 . Zusätzliche Gastvorlesungen mit ausgewählten allgemein interessierenden Inhalten zu unterschiedlichen kunsthistorischen und fachbezogenen Problemstellungen werden kurzfristig hochschulintern bekannt gegeben. Studienordnungen sowie die Lehrangebote aller Fachgebiete finden Sie unter: www-kh-berlin.de Für weitere Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Allgemeine Studienberatung Susan Lipp 030/47705342 [email protected]
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