Gast-und Nebenhörerschaft - Weißensee Kunsthochschule Berlin

Kunsthochschule Berlin Allgemeine Studienberatung
Bühringstr. 20 - 13086 Berlin Fon 030-47705-342
Gast-und Nebenhörerschaft
Den Antrag auf Gast- oder Nebenhörerschaft können Interessent_innen stellen, die ihre
beruflichen Kenntnisse vertiefen wollen und die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme
an den Lehrveranstaltungen besitzen. Über die Teilnahme entscheidet der bzw. die Leiter_in
der Lehrveranstaltung, sofern Platzkapazität vorhanden ist. Anmeldungen sollten jeweils zu
Semesterbeginn erfolgen.
Die Zulassung wird jeweils für ein Semester erteilt und sollte 10 Semesterwochenstunden nicht
überschreiten. Gasthörer_innen haben keinen Studierendenstatus. In Lehrveranstaltungen mit
Kapazitätsbeschränkungen ist eine Aufnahme nicht möglich.
Ein Anspruch auf Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen besteht nicht.
Allen Interessent_innen ist zu empfehlen, sich über die Lehrinhalte umfassend zu informieren und den
Kontakt zu den Fachgebieten aufzunehmen. Die Zustimmung der Professor_innen werden nicht ohne
persönliche Vorstellung gegeben. Wichtige Informationen zu den Lehrinhalten und Lehrkräften finden Sie
auf unsere Webseite unter Lehrangebote oder unter den einzelnen Fachgebieten. Die Professor_innen
entscheiden selbst, ob sie den bzw. die Interessent_in an ihrem Kurs teilnehmen lassen oder nicht.
Unproblematisch ist es in der Regel an theoretischen Seminaren teilzunehmen. Bei praktischen Kursen
sollte man unbedingt ein paar Arbeitsproben mitbringen, damit der bzw. die Kursleiter_in einschätzen
kann, ob man auch über die notwendige künstlerische Befähigung verfügt.
Eine Zulassung als Gast- oder Nebenhörer_in (Gasthörerschein) wird erteilt, wenn
- der bzw. die Leiter _in der Werkstätten,
oder der bzw. die Professor_in der Vorlesungsreihe oder des Kurses die Teilnahmemöglichkeit auf dem
Gasthörer_innenantrag schriftlich bestätigt hat, und dieser vollständig ausgefüllt im Referat für
Studienangelegenheiten vorliegt
- Überweisung der Gebühr über Lastschriftverfahren, die Einzugsermächtigung der Teilnahmegebühr
muss vollständig ausgefüllt sein (Teilnahmegebühren und Hinweise für die Überweisung entnehmen Sie
bitte dem Antrag)
- Nebenhörer_innen sind eingeschriebene Studenten_innen anderer staatlicher Hochschulen des Landes
Berlin und reichen den Studiennachweis für das betr. Semester ein und zahlen keine Gebühr.
Die Ausstellung des Gast-/Nebenhörerausweises erfolgt durch das Referat für Studienangelegenheiten
der Kunsthochschule Berlin Weißensee, Zi. A 1.04 .
Zusätzliche Gastvorlesungen mit ausgewählten allgemein interessierenden Inhalten zu unterschiedlichen
kunsthistorischen und fachbezogenen Problemstellungen werden kurzfristig hochschulintern bekannt
gegeben.
Studienordnungen sowie die Lehrangebote aller Fachgebiete finden Sie unter: www-kh-berlin.de
Für weitere Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Allgemeine Studienberatung
Susan Lipp
030/47705342
[email protected]