bis zum 1.12. eines jeden Jagdjahres! Grundsätzlich gilt: Jedes

Das Protokoll kann
eingesehen werden.
Grundsätzlich gilt: Jedes Revier kann nach der
Erfüllung seines TAPs uneingeschränkt auf den
Pool zugreifen.
bis zum 1.12. eines
jeden Jagdjahres!
Nachbeantragt werden kann erst, sobald der Gesamtabschuss in den jeweiligen Klassen erfüllt wurde (also immer
klassenweise). Solange sich noch Stücke im Pool befinden, kann auf diesen uneingeschränkt zugegriffen werden. Es
kann grundsätzlich in jeder Klasse nachbeantragt werden. Der Vorstand entscheidet einstimmig darüber. Für die
Hirsche der Klasse III gilt, das nach Erfüllung des Gesamtabschuss und damit Erschöpfung des Pools nur
nachbeantragt werden kann, wenn das Revier zuvor 3 weibl. Stücke (inkl. Kälber) erlegt hat. S. auch
Bejagungsrichtlinie. Wer einen Hirsch der Klasse I oder I erlegt, wird für 3 Jahre gesperrt.