Das Protokoll kann eingesehen werden. Grundsätzlich gilt: Jedes Revier kann nach der Erfüllung seines TAPs uneingeschränkt auf den Pool zugreifen. bis zum 1.12. eines jeden Jagdjahres! Nachbeantragt werden kann erst, sobald der Gesamtabschuss in den jeweiligen Klassen erfüllt wurde (also immer klassenweise). Solange sich noch Stücke im Pool befinden, kann auf diesen uneingeschränkt zugegriffen werden. Es kann grundsätzlich in jeder Klasse nachbeantragt werden. Der Vorstand entscheidet einstimmig darüber. Für die Hirsche der Klasse III gilt, das nach Erfüllung des Gesamtabschuss und damit Erschöpfung des Pools nur nachbeantragt werden kann, wenn das Revier zuvor 3 weibl. Stücke (inkl. Kälber) erlegt hat. S. auch Bejagungsrichtlinie. Wer einen Hirsch der Klasse I oder I erlegt, wird für 3 Jahre gesperrt.
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