Damwild - Hegegemeinschaft Sonnenberg

Damwild
1. Bewirtschaftungsziel
Ziel ist ein gesunder, in den Altersklassen ausgewogener Damwildbestand, der dem
Lebensraum zahlenmäßig so angepasst ist, dass Wildschäden in einem tragbaren
Maß gehalten werden.
2. Zielbestand
Nord
3 Stück/100ha
bezogen auf 6080 ha Waldfläche
Süd
7 Stück/100ha
bezogen auf 1910 ha Waldfläche
3. Bestandesermittlung
Grundlage ist die Waldzählung in Abstimmung mit den umliegenden Jagdbezirken
Stichtag ist der 1. April.
Zur Bestandesermittlung sind alle üblichen Methoden in Ansatz zu bringen.
4. Geschlechterverhältnis
Angestrebt wird ein Geschlechterverhältnis von 1:1
5. Zuwachs
Der Zuwachs wird mit 75 % des am 01.04. vorhandenen weiblichen Wildes geplant
6. Zielalter
Höchstalter, das ein Stück Damwild erreichen sollte = Gipfelwert der
Bestandespyramide:
Hirsche:
Tiere:
10 Jahre
7 Jahre
7. Abschussplan
- Getrennt nach Geschlecht und Altersklasse auf der Grundlage der
Wildbestandsermittlung:
Geschlecht
weiblich
männlich
Altersklasse
0
Wildkälber
1
Schmaltiere
2
Alttiere
0
Hirschkälber
Alter in
Jahren
unter 1
Streckenanteil in %
( Richtwerte )
45 % vom Gesamtabschuss weiblich
1
15 % vom Gesamtabschuss weiblich
2
40 % vom Gesamtabschuss weiblich
ab
unter 1
35 % vom Gesamtabschuss männlich
1 Schmalspießer
1
30 % vom Gesamtabschuss männlich
2
2
15 % vom Gesamtabschuss männlich
3 mittelalte Hirsche
3 bis 7
10 % vom Gesamtabschuss männlich
4
ab 8
10 % vom Gesamtabschuss männlich
junge Hirsche
alte Hirsche
8. Bejagungsgrundsätze
8.1. Kahlwild
- Rangfolge der Abschusskriterien:
* sichtbar krankes Wild
* bekannte verwaiste Kälber
* die schwächsten Stücke der jeweiligen AKL
* unterdurchschnittlich entwickelte Kälber sind nach Möglichkeit mit
dem dazugehörigen Tier zu erlegen
* nicht führende weiße bzw. helle Stücke
* überalterte Tiere (älter als 7 Jahre)
* geringe Schmaltiere
* vom Beginn der Jagdzeit bis zum 31.12. ist grundsätzlich das Kalb
vor dem führenden Tier zu erlegen
8.2. männliches Damwild
Beim männlichen Damwild wird in die Güteklassen a und b unterteilt:
a = Alle gesunden, dem Alter entsprechend normal entwickelte
Hirsche, die die Mindestanforderungen der Hegegemeinschaft
entsprechen
b = In diese Stufe werden alle Hirsche klassifiziert, die die
Mindestanforderungen der jeweiligen AKL nicht erfüllen
Mindestanforderungen:
AKL 1
Jährlinge
= Mindestanforderung 40 kg aufgebrochen ohne Haupt
= Spießlänge 10 cm (Summe der Stangen : 2)
= deutliche Keulenbildung
AKL 2
2 Jahre
= Mindestgewicht 45 kg aufgebrochen ohne Haupt
= Aug- und Mittelsprosse müssen beidseitig vorhanden
sein
= Mindestschaufelbreite 7 cm beidseitig
AKL 3
3-7 Jahre
= Aug- und Mittelsprosse müssen beidseitig vorhanden
sein
= Mindestschaufelbreite 10 cm beidseitig
= geschlossene Rechteckschaufel ohne grobe
Formfehler (d.h. keine O-Schlitze)
AKL 4
ab 8 Jahre
= Mindestgeweihgewicht 2500 g
= Aug- und Mittelsprosse müssen beidseitig vorhanden
sein
= Brett- oder Vollschaufel
- Die Mindestanforderungen werden nicht erfüllt von Hirschen ohne Geweih, mit
Perücken -, Widder -, Mehrstangen - und Einstangengeweih
- Hirsche mit einem Geweihgewicht von 2500 g sollten das Zielalter erreichen
- Überalterte und stark zurückgesetzte Hirsche mit einem Geweihgewicht von
max. 1,5 kg (0,5 kg Toleranz) können unabhängig vom Abschussplan erlegt
werden
- Weiße Stücken können bei Freigabe von Damwild abschussplanunabängig erlegt
werden
Teilweise oder ganz abgebrochene Enden oder Stangen sind kein
Abschussgrund !
8.3. Jagdart
- Die Damwildbejagung in der Hegegemeinschaft hat vorrangig über Ansitz und
Pirsch zu erfolgen
- Auf Bewegungsjagden erfolgt keine Freigabe von Hirschen
9. Vorzeigepflicht
- Durch die Jagdausübungsberechtigten ist unverzüglich nach der Erlegung von
Damwild der Obmann der Hegegemeinschaft davon in Kenntnis zu setzen
- Dieses gilt für das gesamte Damwild, welches zur Strecke kommt
- Dazu ist ein Protokoll zu erstellen, wenn möglich mit Foto
- Die Vorzeigung erfolgt im ganzen Stück
10. Fehlabschüsse
10.1. Fehlabschüsse sind:
- Alles außerhalb der Jagdzeit erlegte gesunde Wild
- Alles Damwild, welches entgegen den Bejagungsgrundsätzen der
Hegegemeinschaft erlegt wurde
- Alles übrige Damwild, das nicht freigegeben ist
10.2. Maßnahmen bei Fehlabschüssen
- weibliches Wild und Kälber:
keine Freigabe im nächsten Jahr
- männliches Wild:
AKL 1
AKL 2
AKL 3
AKL 4
keine Freigabe männlich AKL 1 - 4
keine Freigabe männlich AKL 1 - 4
keine Freigabe männlich AKL 1 - 4
keine Freigabe männlich AKL 1 - 4
1 Jahr
1 Jahr
2 Jahre
4 Jahre
- In besonderen Fällen kann der erweiterte Vorstand der Hegegemeinschaft andere
Maßnahmen festlegen.
- Die Maßnahmen bei Fehlabschüssen gelten für den Erleger.
Gesetzliche Verstöße werden zusätzlich durch die zuständige Behörde bearbeitet.
Beim Kälberabschuss ist die zahlenmäßige Planerfüllung gegenüber der
Geschlechtertrennung vorrangig.
Im Rahmen der Abschussfreigabe ist eine Unterschreitung der Altersklassen
möglich.
Ein Austausch von Freigaben zwischen nördlichen und südlichen Bereich ist
nur in Abstimmung mit dem Vorstand möglich.