Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und

GEMEINDE REKEN
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
öffentlich
X
nichtöffentlich
Datum
Drucksachen-Nr.
03.06.2016
bisherige Drucksachen-Nr.
228 (2014 - 2020)
Beratungsergebnis
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
14.06.2016
Gemeinderat
30.06.2016
TOP
Einstimmig
JaStimmen
NeinStimmen
Enthaltungen
Bemerkung
Betreff:
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reken
bei Einsätzen der Feuerwehr
Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 01.01.2016 ist das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung
und Katastrophenschutz (BHKG) NRW in Kraft und das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) außer Kraft getreten.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen
und des Verbandes der Feuerwehren in NRW hat unter Zuhilfenahme kommunaler Praktiker die neue kommunale Mustersatzung nach der neuen Gesetzesgrundlage erarbeitet.
Ziel dabei ist, durch ein gemeinsames Muster eine einheitliche Empfehlung für die Kommunen im Lande zur Verfügung stellen zu können.
Die Feuerwehrsatzung der Gemeinde Reken vom 18.12.2013 ist aus Gründen der
Rechtssicherheit inhaltlich und redaktionell der neuen Gesetzesgrundlage anzupassen.
Die bisher in § 41 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom
10.02.1998 (GV. NW. S. 122) aufgeführten Tatbestände für den Kostenersatz der Feuerwehr sind nunmehr in § 52 des BHKG abschließend geregelt. Diese Verpflichtungen zum
Vorlage: 228 (2014 - 2020)
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Kostenersatz können dem § 2 des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfes entnommen
werden.
Die Neufassung der gemeindlichen Satzung beinhaltet keine Änderungen in Bezug auf die
Kostentarife. Die Tarifübersicht wurde lediglich an den tatsächlichen Fahrzeugbestand
angepasst.
Weiterer Sachvortrag erfolgt, soweit erforderlich, in der Sitzung.
Haushaltsmäßige Beurteilung:
Die Einnahmen aus den Kosteneinsätzen werden beim USK 13000.11000, Sachkonto 432
100, Produkt 02.03.01, verbucht.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügt Satzung über die Erhebung
von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde Reken bei Einsätzen der Feuerwehr.
Anlagen:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Gemeinde
Reken bei Einsätzen der Feuerwehr
Verfasser
Helmut Eiling
Amt
32
Datum
03.06.2016
Unterschrift
gez. Eiling
Amtsleiter
Annette Höller
Amt
32
Datum
07.06.2016
Unterschrift
gez. Höller
Mitz. Amtsleiter
Amt
Datum
Unterschrift
Erster Beigeordneter
Gottfried Uphoff
Datum
07.06.2016
Unterschrift
gez. Uphoff
Bürgermeister
Manuel Deitert
Datum
07.06.2016
Unterschrift
gez. Deitert