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2824 B
Änderungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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zu TOP 19 A a) Vorlage – zur Beschlussfassung- Drucksache 17/2934 Gesetz zur
Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2016 und zur
Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BerlBV AnpG 2016)
der
109.. Sitzung des Hauptausschusses am 8. Juni 2016
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Rote Nummer: 2824 und 2824-1
Der Ausschuss wolle beschließen:
Die Vorlage wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 wird § 2 wie folgt geändert:
a) Es wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt:
„(2) Die Grundgehaltssätze nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden
mindestens um einen Prozentsatz erhöht, der einem Erhöhungsbetrag von 75
EUR entspricht.“
b) Die bisherigen Absätze 2, 3, 4 bzw. 5 werden zu den Absätzen 3, 4, 5 bzw. 6.
Begründung:
A Allgemein
Der vorliegende Gesetzentwurf führt für die Besoldungsgruppen A4 bis A 10 nicht zu einer
Schließung des Rückstandes zum Bundesgebiet. Der Abstand wächst weiter an. Hintergrund
ist, dass der Senat einen wesentlichen Teil des Tarifabschlusses der Länder nicht übernimmt,
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nämlich die Klausel wonach mindestens eine Erhöhung um 75€ erfolgt. Dadurch werden die
unteren Einkommensgruppen weiter abgehängt.
B Im Einzelnen
Zu Nr. 2a:
Übernahme der Klausel des Tarifabschlusses der Länder, wonach die Erhöhung der
Grundgehaltssätze in 2016 mindestens 75€ betragen solle.
Esser, Herrmann, Remlinger, Ludwig, Kosche
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