ein neuer partnerschafts-rahmen

BEWÄLTIGUNG DER FLÜCHTLINGSKRISE
EIN NEUER
PARTNERSCHAFTS-RAHMEN
Der externe Migrationsdruck ist sowohl für die EU als auch für ihre Partnerländer zur neuen Normalität geworden. Um
auf die aktuelle Situation reagieren zu können, bedarf es eines abgestimmteren, systematischeren und strukturierteren
Ansatzes, der den Interessen der EU und der ihrer Partner gleichermaßen Rechnung trägt. Kernstück dieses Ansatzes werden
Migrationspartnerschaften sein. Die EU wird wichtigen Herkunfts- und Transitländern Partnerschaften vorschlagen, bei
denen eine Kombination von maßgeschneiderten Konzepten zur Anwendung kommt, mit denen sich konkrete Ergebnisse
bei der Eindämmung des Zustroms irregulärer Migranten und der Unterstützung der Entwicklung der Drittstaaten erzielen
lassen. Damit sollen die eigentlichen Ursachen der irregulären Migration an der Wurzel behandelt werden. Dies wird den
Einsatz aller Strategien, Konzepte und Instrumente erfordern, die der EU zur Verfügung stehen. Beiträge der Mitgliedstaaten
– seien sie diplomatischer, finanzieller oder fachlicher Art – werden unverzichtbar sein, um Ergebnisse erzielen zu können.
Bekämpfung der
Ursachen der
irregulären Migration
durch nachhaltige
mittel- und
Schaffung legaler
Wege für die Migration
Schwerpunkt
im Bereich
der Rückkehr/
Rückführung,
Rückübernahme
und
Länderspezifische
Partnerschaften mit
maßgeschneiderten
Konzepten für jedes
Land
Achtung der
Menschenrechte
und des humanitären
Völkerrechts
Neue Finanzierungsinstrumente
MIGRATIONSPARTNERSCHAFTEN
Bessere
Koordinierung
zwischen der EU und
den Mitgliedstaaten
Rettung von
Menschenleben
auf See und
Bekämpfung von
Menschenhandel
Kombination von
positiven und
negativen Anreizen
WELCHE ZIELE WERDEN VERFOLGT?
Kurzfristige Ziele:
Langfristiges Ziel:
• Rettung von Menschenleben im Mittelmeer und in
• Verringerung der Ursachen für irreguläre Migration
den Herkunfts- und Transitländern
• Steigerung des Anteils der Personen, die in ihre
Herkunfts- und Transitländer zurückkehren
• Anreize für Migranten und Flüchtlinge, in der Nähe
ihrer Heimat zu bleiben und keine gefährlichen
Reisen zu unternehmen
und Vertreibung, indem die politischen, sozialen und
wirtschaftlichen Faktoren angegangen werdens
MOBILISIERUNG DER FINANZIERUNGSINSTRUMENTE
Kurzfristig wird der Treuhandfonds für Afrika mit weiteren 0,5 Mrd. EUR aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
aufgestockt.
Langfristig schlägt die Kommission einen neuen und ehrgeizigen Investitionsplan zur Mobilisierung von
Auslandsinvestitionen in Entwicklungsländer vor, der sich auf die Erfahrungen mit der erfolgreichen Investitionsoffensive
für Europa stützt. Die zu diesem Zweck mobilisierten 3.1 Mrd. EUR werden voraussichtlich Investitionen von insgesamt
bis zu 31 Mrd. EUR auslösen, die sich auf 62 Mrd. EUR erhöhen könnten, wenn die Mitgliedstaaten und andere Partner
mit dem EU-Beitrag gleichziehen.
VORGESCHLAGENE PRIORITÄRE PARTNER:
JORDANIEN
MALI
NIGER
NIGERIA
SENEGAL
LIBANON
ÄHIOPIEN
WELCHE MASSNAHMEN SIND BEREITS IN KRAFT?
In der Europäischen Migrationsagenda sind zahlreiche Maßnahmen aufgeführt, die das Thema Migration in
den Mittelpunkt der Außenbeziehungen der EU rücken. Diese Maßnahmen stützen sich auf den Gesamtansatz für
Migration und Mobilität, bestehende Dialoge mit Partnern wie die Prozesse von Rabat, Khartoum und Budapest
sowie auf Regionalentwicklungs- und Schutzprogramme im Nahen/Mittleren Osten, Nordafrika und dem Horn von
Afrika.
Die neue Partnerschaft wird auf folgenden Pfeilern beruhen:
Dialoge auf
hoher Ebene mit
den wichtigsten
Partnerländern
EU – TürkeiAbkommen,
März 2016
Schwerpunkt auf dem Thema
Migration bei der Überprüfung
der Europäischen
Nachbarschaftspolitik im
Jahr 2015
Bekämpfung des
Menschenhandels und
Menschenschmuggels durch
die EUNAVFOR MED-Operation
Sophia
Tagung der Staatsund Regierungschefs
der Länder des
westlichen Balkans,
Oktober 2015
Migrationsgipfel
in Valletta,
November 2015
Rettung von Menschenleben
auf See durch die FrontexOperationen Triton und
Poseidon
Rückkehr/Rückführung, Rückübernahme und Wiedereingliederung:
Derzeit sind 17 Rückübernahmeabkommen mit den folgenden Ländern in Kraft: Hongkong, Macao, Sri Lanka,
Albanien, Russland, Ukraine, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina,
Montenegro, Serbien, Moldau, Pakistan, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Türkei und Kap Verde. Über
weitere Rückübernahmeabkommen wird derzeit verhandelt.
Finanzierungsinstrumente:
Die EU ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe. Zusätzlich zu den bestehenden Fonds
für die Entwicklungszusammenarbeit wurden mehrere langfristig angelegte Instrumente entwickelt, um Migranten,
Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Aufnahmegemeinschaften gezielte Unterstützung anbieten zu können. Zu diesen
Instrumenten gehören unter anderem die Flüchtlingsfazilität für die Türkei, der Regionale Treuhandfonds der EU
als Reaktion auf die Syrien-Krise sowie der Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika und die Humanitäre Hilfe für
Flüchtlinge in Afrika.