BEWÄLTIGUNG DER FLÜCHTLINGSKRISE EIN NEUER PARTNERSCHAFTS-RAHMEN Der externe Migrationsdruck ist sowohl für die EU als auch für ihre Partnerländer zur neuen Normalität geworden. Um auf die aktuelle Situation reagieren zu können, bedarf es eines abgestimmteren, systematischeren und strukturierteren Ansatzes, der den Interessen der EU und der ihrer Partner gleichermaßen Rechnung trägt. Kernstück dieses Ansatzes werden Migrationspartnerschaften sein. Die EU wird wichtigen Herkunfts- und Transitländern Partnerschaften vorschlagen, bei denen eine Kombination von maßgeschneiderten Konzepten zur Anwendung kommt, mit denen sich konkrete Ergebnisse bei der Eindämmung des Zustroms irregulärer Migranten und der Unterstützung der Entwicklung der Drittstaaten erzielen lassen. Damit sollen die eigentlichen Ursachen der irregulären Migration an der Wurzel behandelt werden. Dies wird den Einsatz aller Strategien, Konzepte und Instrumente erfordern, die der EU zur Verfügung stehen. Beiträge der Mitgliedstaaten – seien sie diplomatischer, finanzieller oder fachlicher Art – werden unverzichtbar sein, um Ergebnisse erzielen zu können. Bekämpfung der Ursachen der irregulären Migration durch nachhaltige mittel- und Schaffung legaler Wege für die Migration Schwerpunkt im Bereich der Rückkehr/ Rückführung, Rückübernahme und Länderspezifische Partnerschaften mit maßgeschneiderten Konzepten für jedes Land Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts Neue Finanzierungsinstrumente MIGRATIONSPARTNERSCHAFTEN Bessere Koordinierung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten Rettung von Menschenleben auf See und Bekämpfung von Menschenhandel Kombination von positiven und negativen Anreizen WELCHE ZIELE WERDEN VERFOLGT? Kurzfristige Ziele: Langfristiges Ziel: • Rettung von Menschenleben im Mittelmeer und in • Verringerung der Ursachen für irreguläre Migration den Herkunfts- und Transitländern • Steigerung des Anteils der Personen, die in ihre Herkunfts- und Transitländer zurückkehren • Anreize für Migranten und Flüchtlinge, in der Nähe ihrer Heimat zu bleiben und keine gefährlichen Reisen zu unternehmen und Vertreibung, indem die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren angegangen werdens MOBILISIERUNG DER FINANZIERUNGSINSTRUMENTE Kurzfristig wird der Treuhandfonds für Afrika mit weiteren 0,5 Mrd. EUR aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) aufgestockt. Langfristig schlägt die Kommission einen neuen und ehrgeizigen Investitionsplan zur Mobilisierung von Auslandsinvestitionen in Entwicklungsländer vor, der sich auf die Erfahrungen mit der erfolgreichen Investitionsoffensive für Europa stützt. Die zu diesem Zweck mobilisierten 3.1 Mrd. EUR werden voraussichtlich Investitionen von insgesamt bis zu 31 Mrd. EUR auslösen, die sich auf 62 Mrd. EUR erhöhen könnten, wenn die Mitgliedstaaten und andere Partner mit dem EU-Beitrag gleichziehen. VORGESCHLAGENE PRIORITÄRE PARTNER: JORDANIEN MALI NIGER NIGERIA SENEGAL LIBANON ÄHIOPIEN WELCHE MASSNAHMEN SIND BEREITS IN KRAFT? In der Europäischen Migrationsagenda sind zahlreiche Maßnahmen aufgeführt, die das Thema Migration in den Mittelpunkt der Außenbeziehungen der EU rücken. Diese Maßnahmen stützen sich auf den Gesamtansatz für Migration und Mobilität, bestehende Dialoge mit Partnern wie die Prozesse von Rabat, Khartoum und Budapest sowie auf Regionalentwicklungs- und Schutzprogramme im Nahen/Mittleren Osten, Nordafrika und dem Horn von Afrika. Die neue Partnerschaft wird auf folgenden Pfeilern beruhen: Dialoge auf hoher Ebene mit den wichtigsten Partnerländern EU – TürkeiAbkommen, März 2016 Schwerpunkt auf dem Thema Migration bei der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2015 Bekämpfung des Menschenhandels und Menschenschmuggels durch die EUNAVFOR MED-Operation Sophia Tagung der Staatsund Regierungschefs der Länder des westlichen Balkans, Oktober 2015 Migrationsgipfel in Valletta, November 2015 Rettung von Menschenleben auf See durch die FrontexOperationen Triton und Poseidon Rückkehr/Rückführung, Rückübernahme und Wiedereingliederung: Derzeit sind 17 Rückübernahmeabkommen mit den folgenden Ländern in Kraft: Hongkong, Macao, Sri Lanka, Albanien, Russland, Ukraine, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Moldau, Pakistan, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Türkei und Kap Verde. Über weitere Rückübernahmeabkommen wird derzeit verhandelt. Finanzierungsinstrumente: Die EU ist der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfe und humanitärer Hilfe. Zusätzlich zu den bestehenden Fonds für die Entwicklungszusammenarbeit wurden mehrere langfristig angelegte Instrumente entwickelt, um Migranten, Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Aufnahmegemeinschaften gezielte Unterstützung anbieten zu können. Zu diesen Instrumenten gehören unter anderem die Flüchtlingsfazilität für die Türkei, der Regionale Treuhandfonds der EU als Reaktion auf die Syrien-Krise sowie der Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika und die Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge in Afrika.
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