Liga-Presseeinladung zu zwei Fachtagungen zum neuen

Liga – Presseeinladung
Zwei Fachtagungen zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff
Das PSG II – Auslöser für Veränderungsprozesse
16.06.2016 in Karlsruhe (Stephanssaal) / 17.06.2016
in Stuttgart (Haus der Wirtschaft)
Das Pflegestärkungsgesetz II ist seit dem 01.01.2016 in Kraft. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass mit
dieser Pflegereform ein enormer Veränderungsprozess in Gang gesetzt wurde. Eine der maßgeblichen Veränderungen ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Damit verbunden ist ein neues Begutachtungsassessment. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff umfasst sowohl körperliche und psychische Beeinträchtigungen und stellt somit eine Abkehr von der bisherigen Philosophie dar.
Korrespondierend mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde ein neues Begutachtungsassessment (NBA) geschaffen. Zukünftig wird es nicht mehr drei Pflegestufen, sondern fünf Pflegegrade
geben. Neuer Maßstab zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist der Grad der Selbständigkeit in
allen relevanten Bereichen der Lebensführung.
Die Soziale Pflegeversicherung ist der jüngste eigenständige Zweig
der Sozialversicherung. Bisher konzentriert sie sich auf zeitlich eng
begrenzte Hilfen bei einzelnen Alltagsverrichtungen, insbesondere
von vorrangig körperlich beeinträchtigten Menschen.
Damit sind Menschen mit geistigen Behinderungen, kognitiven und
psychischen Beeinträchtigungen oftmals benachteiligt. Mit dem PSG
PRESSEKONTAKT
Eva Weiser Geschäftsführerin
Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V.
Stauffenbergstr. 3
70173 Stuttgart
Tel. 0711 - 61 967 - 12
Fax 0711 - 61 967 - 67
[email protected]
www.liga-bw.de
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II soll dies behoben werden.
Mit den beiden Veranstaltungen setzen sich die Ligaverbände mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in seiner Entwicklung auseinander und zeigen seine aktuelle Bedeutung und Umsetzung in
der Praxis auf.
Ein Programm der Veranstaltung stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zu.
In der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. sind die elf Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Baden-Württembergs zusammengeschlossen. Landesweit gehören ihnen über 378.000 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter sowie 125.000 ehrenamtlich Tätige an. In den Liga-Ausschüssen arbeiten jeweils die Expertinnen und
Experten der Verbände an aktuellen Aufgabenfeldern wie z.B. der Altenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Dienste für Migranten, Straffälligenhilfe, psychisch Kranke und Suchtkranke.