Europäische Kommission - Pressemitteilung Fluggastrechte: Kommission wünscht vor den Sommerferien bessere Durchsetzung der Regeln Brüssel, 10. Juni 2016 Im Sommer gehen Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger auf Reisen. Deswegen wird die Kommission heute tätig, um die Durchsetzung der Fluggastrechte in der Europäischen Union zu verbessern. Die heute veröffentlichten neuen Leitlinien bringen Klarheit in die geltende Regelung und erleichtern deren Anwendung zum Nutzen von Reisenden und Unternehmen. Dies ist ein weiteres Ergebnis der Luftfahrtstrategie für Europa der Kommission vom Dezember 2015, die die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrt stärken und dafür sorgen soll, dass auch künftig höchste Standards beachtet werden. Die für den Verkehrsbereich zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc sagte hierzu: „Im Verkehr geht es zuerst und zuvorderst um Menschen, und ich bin stolz, dass die EU Passagieren aller Verkehrsträger Schutz gewährt. Die heute veröffentlichten Leitlinien schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit, um sicherzustellen, dass die Regeln ordnungsgemäß angewandt werden. Allen Fluggästen aus der EU sollte das Schutzniveau geboten werden, auf das sie Anspruch haben.“ Die EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte gehören zu den fortschrittlichsten der Welt, denn sie bieten Personen, die mit dem Flugzeug aus der oder in die EU reisen, bei unerwarteten Vorkommnissen einen hohen Schutz. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2005 haben sich allerdings zahlreiche Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auf den Inhalt und den Anwendungsbereich ausgewirkt. Deswegen musste für Reisende, Fluggesellschaften und die nationalen Behörden, deren Aufgabe es ist, für die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften auf nationaler Ebene zu sorgen, Klarheit geschaffen werden. Die heute veröffentlichen Leitlinien fassen die bestehende Rechtsprechung zusammen und enthalten eine Übersicht über bestehende Praktiken. Besonders hervorzuheben sind: - Entschädigung bei Verspätung: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von drei Stunden am Endziel. - Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer großen Verspätung bei der Ankunft wegen verpasster Anschlussflüge. - Außergewöhnliche Umstände: verschiedene Situationen wie technische Defekte, die durch das vorzeitige Auftreten von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs oder durch den Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einem anderen Flugzeug oder einem Gerät verursacht werden und in denen die Fluggesellschaften bei Annullierung oder Verspätung eines Flugs nicht von der Entschädigungszahlung freigestellt sind. - Bei außergewöhnlichen Umständen zu treffende Maßnahmen: der Anspruch auf Unterstützung und Betreuung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie der Aschewolke im Jahr 2010. Die Leitlinien gelten, bis die neue Verordnung über Fluggastrechte, die die Kommission 2013 vorgeschlagen hat, erlassen wird und in Kraft tritt. Ziel dieses Vorschlags war es, einige Bestimmungen der geltenden Verordnung zu klären und erforderlichenfalls neue Fluggastrechte einzuführen. Das Rechtsetzungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat läuft noch. Hintergrund: Die Leitlinien tragen dazu bei, den Fluggästen das Reisen zu vereinfachen, und helfen somit Luftfahrtunternehmen und ihren Vertretern, die Anwendung der Verordnung zu verbessern. Darüber hinaus geben sie den nationalen Behörden Hilfen für die Durchsetzung der Verordnung an die Hand und stellen sicher, dass für alle Luftfahrtunternehmen dieselben Ausgangsbedingungen gelten. Sie schaffen vor Beginn der Ferienzeit und bis zum Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens einen echten Mehrwert für das höhere Reiseaufkommen. Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen, im Februar 2005 in Kraft getreten. Die Luftfahrtstrategie für Europa ist eine der Initiativen, die im Arbeitsprogramm der Kommission für 2015 aufgeführt sind. Mit der Luftfahrtstrategie sollen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der gesamten Wertschöpfung im EU-Luftverkehr verbessert werden. Weitere Informationen: - Entdecken Sie Ihre Rechte als Fluggast oder laden Sie die App für Smartphone herunter. - Eine Luftfahrtstrategie für Europa IP/16/2147 Kontakt für die Medien: Jakub ADAMOWICZ (+32 2 29 50595) Alexis PERIER (+32 2 296 91 43) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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