Fluggastrechte: Kommission wünscht vor den

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fluggastrechte: Kommission wünscht vor den Sommerferien bessere
Durchsetzung der Regeln
Brüssel, 10. Juni 2016
Im Sommer gehen Millionen europäischer Bürgerinnen und Bürger auf Reisen. Deswegen
wird die Kommission heute tätig, um die Durchsetzung der Fluggastrechte in der
Europäischen Union zu verbessern.
Die heute veröffentlichten neuen Leitlinien bringen Klarheit in die geltende Regelung und erleichtern
deren Anwendung zum Nutzen von Reisenden und Unternehmen. Dies ist ein weiteres Ergebnis der
Luftfahrtstrategie für Europa der Kommission vom Dezember 2015, die die Wettbewerbsfähigkeit der
europäischen Luftfahrt stärken und dafür sorgen soll, dass auch künftig höchste Standards beachtet
werden.
Die für den Verkehrsbereich zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc sagte hierzu: „Im Verkehr geht
es zuerst und zuvorderst um Menschen, und ich bin stolz, dass die EU Passagieren aller Verkehrsträger
Schutz gewährt. Die heute veröffentlichten Leitlinien schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit, um
sicherzustellen, dass die Regeln ordnungsgemäß angewandt werden. Allen Fluggästen aus der EU sollte
das Schutzniveau geboten werden, auf das sie Anspruch haben.“
Die EU-Rechtsvorschriften über Fluggastrechte gehören zu den fortschrittlichsten der Welt, denn sie
bieten Personen, die mit dem Flugzeug aus der oder in die EU reisen, bei unerwarteten Vorkommnissen
einen hohen Schutz. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2005 haben sich allerdings zahlreiche Urteile des
Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) auf den Inhalt und den Anwendungsbereich ausgewirkt.
Deswegen musste für Reisende, Fluggesellschaften und die nationalen Behörden, deren Aufgabe es ist,
für die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften auf nationaler Ebene zu sorgen, Klarheit
geschaffen werden.
Die heute veröffentlichen Leitlinien fassen die bestehende Rechtsprechung zusammen und enthalten
eine Übersicht über bestehende Praktiken. Besonders hervorzuheben sind:
- Entschädigung bei Verspätung: der Anspruch auf eine Entschädigung bei einer Verspätung von
drei Stunden am Endziel.
- Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug: der Anspruch auf eine Entschädigung bei
einer großen Verspätung bei der Ankunft wegen verpasster Anschlussflüge.
- Außergewöhnliche Umstände: verschiedene Situationen wie technische Defekte, die durch das
vorzeitige Auftreten von Mängeln an bestimmten Teilen eines Flugzeugs oder durch den
Zusammenstoß eines Flugzeugs mit einem anderen Flugzeug oder einem Gerät verursacht werden
und in denen die Fluggesellschaften bei Annullierung oder Verspätung eines Flugs nicht von der
Entschädigungszahlung freigestellt sind.
- Bei außergewöhnlichen Umständen zu treffende Maßnahmen: der Anspruch auf
Unterstützung und Betreuung bei außergewöhnlichen Vorkommnissen wie der Aschewolke im Jahr
2010.
Die Leitlinien gelten, bis die neue Verordnung über Fluggastrechte, die die Kommission 2013
vorgeschlagen hat, erlassen wird und in Kraft tritt. Ziel dieses Vorschlags war es, einige Bestimmungen
der geltenden Verordnung zu klären und erforderlichenfalls neue Fluggastrechte einzuführen. Das
Rechtsetzungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat läuft noch.
Hintergrund:
Die Leitlinien tragen dazu bei, den Fluggästen das Reisen zu vereinfachen, und helfen somit
Luftfahrtunternehmen und ihren Vertretern, die Anwendung der Verordnung zu verbessern. Darüber
hinaus geben sie den nationalen Behörden Hilfen für die Durchsetzung der Verordnung an die Hand
und stellen sicher, dass für alle Luftfahrtunternehmen dieselben Ausgangsbedingungen gelten. Sie
schaffen vor Beginn der Ferienzeit und bis zum Inkrafttreten des neuen Rechtsrahmens einen echten
Mehrwert für das höhere Reiseaufkommen.
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer
Verspätung von Flügen, im Februar 2005 in Kraft getreten.
Die Luftfahrtstrategie für Europa ist eine der Initiativen, die im Arbeitsprogramm der Kommission für
2015 aufgeführt sind. Mit der Luftfahrtstrategie sollen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der
gesamten Wertschöpfung im EU-Luftverkehr verbessert werden.
Weitere Informationen:
- Entdecken Sie Ihre Rechte als Fluggast oder laden Sie die App für Smartphone herunter.
- Eine Luftfahrtstrategie für Europa
IP/16/2147
Kontakt für die Medien:
Jakub ADAMOWICZ (+32 2 29 50595)
Alexis PERIER (+32 2 296 91 43)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail