Ausschreibung BVBW Bezirksmeisterschaft im Freien 2016 Bezirk Südbaden Termin: Sonntag 12. Juni 2016 Schützenverein Bondorf Schießanlage, Am Schützenpark 1, 71149 Bondorf Ort und Ausrichter: http://www.schuetzenverein-bondorf.de/ Ansprechpartner Platzfragen: Michael Haag Tel: 07452/8979201, Mobil: 0172 8149624 Nach DBSV Wettkampfordnung, Teil 4 - DBSV - Runde im Freien. Wettbewerb: Ausgetragen wird eine einfache DBSV-Runde im Freien, die an einem Tag ausgetragen wird. *) *) *) Startgeld: BoV = Bb, Jb, Lb, Cb und Pb Startgeld: 11,00 € 17,00 € U10 – U20 Damen, Herren– Ü65 Das Mannschaftsstartgeld beträgt 18,00 € je Mannschaft und ist vor Ort zu zahlen. Jede Meldung ist zahlungspflichtig. Das Startgeld ist unmittelbar mit der Anmeldung auf das Konto des BVBW Vereinigte Volksbank AG Sindelfingen, Konto: 12 167 002, BLZ: 603 900 00, IBAN: DE27 6039 0000 0012 1670 02; BIC: GENODES1BBV mit dem Kennwort BVBW BzM-SCH 2015 sowie der Angabe des Vereins und die Anzahl der Teilnehmer zu bezahlen. Startgeld ist Reuegeld und kann nicht zurückerstattet werden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor dem Einschießen bei der Anmeldung zu registrieren und die Startgeldzahlung nachzuweisen. Bei nicht nachgewiesener Zahlung, muss das Startgeld, inklusive einem Aufschlag von 5,00€ je Teilnehmer, gezahlt werden. Andernfalls kann kein Start erfolgen! Startgeldrückforderungen sind in begründeten Ausnahmefällen (kurzfristige Erkrankung, Unfall) unter Vorlage amtlicher Dokumente und schriftlicher Beantragung über die Geschäftsstelle des BVBW, abzüglich der unter Einhaltung der in der BVBW Gebührenordnung festgelegten Gebühren, möglich. - Teilnahmebedingungen: - Teilnahmeberechtigt sind alle dem BVBW gemeldeten Mitglieder deren Mitgliedsbeitrag entrichtet wurde. Die Meisterschaften beginnen mit der Anmeldung und enden mit der Siegerehrung. Wer bei der Siegerehrung nicht anwesend ist, besitzt kein Anrecht auf eine Auszeichnung. Zulassung zur BVBW-LM: Sportler, die an der BVBW Landesmeisterschaft teilnehmen wollen, müssen dies auf einer vor Ort ausliegenden Teilnehmerliste Verbindlich vermerkt haben. BVBW- BGO § 11.6 Einsprüche: Für Einsprüche und ihre Behandlung wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben. Wird dem Einspruch stattgegeben wird sie zurückerstattet. Sie verfällt, wenn dem Einspruch nicht stattgegeben wird. Wichtiger Hinweis: 1. 2. 3. 4. 5. Die Kampfrichterkommission und die Jury werden vom LKR benannt. Die Gerätekontrolle wird vor bzw. während des Einschießens durchgeführt. Nachkontrollen können jederzeit auch während des Wettkampfes erfolgen. Änderungen dieser Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Mit der Startanmeldung erteilt gleichzeitig jeder Teilnehmer dem BVBW das Nutzungsrecht über das von ihm während der Meisterschaft erstellte Bildmaterial zur medialen Veröffentlichung. Teilnehmer die einer Bildveröffentlichung dem BVBW verweigern wollen, haben dies in schriftlicher Form bei der Wettkampf-Anmeldung einzureichen. , E Heinz Dorn Leiter Geschäftsbereich Sport Diese Ausschreibung wurde elektronisch–ohne Unterschrift–erstellt
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