2016 06 12 BZN SCH Ausschreibung Bondorf

Ausschreibung
BVBW Bezirksmeisterschaft im Freien 2016
Bezirk Südbaden
Termin:
Sonntag 12. Juni 2016
Schützenverein Bondorf
Schießanlage, Am Schützenpark 1, 71149 Bondorf
Ort und Ausrichter: http://www.schuetzenverein-bondorf.de/
Ansprechpartner Platzfragen: Michael Haag
Tel: 07452/8979201, Mobil: 0172 8149624
Nach DBSV Wettkampfordnung, Teil 4 - DBSV - Runde im Freien.
Wettbewerb:
Ausgetragen wird eine einfache DBSV-Runde im Freien, die an einem Tag ausgetragen wird.
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Startgeld:
BoV = Bb, Jb, Lb, Cb und Pb
Startgeld:
11,00 €
17,00 €
U10 – U20
Damen, Herren– Ü65
Das Mannschaftsstartgeld beträgt 18,00 € je Mannschaft und ist vor Ort zu zahlen.
Jede Meldung ist zahlungspflichtig.
Das Startgeld ist unmittelbar mit der Anmeldung auf das Konto des BVBW
Vereinigte Volksbank AG Sindelfingen,
Konto: 12 167 002, BLZ: 603 900 00,
IBAN: DE27 6039 0000 0012 1670 02; BIC: GENODES1BBV
mit dem Kennwort BVBW BzM-SCH 2015 sowie der Angabe des Vereins und die Anzahl
der Teilnehmer zu bezahlen.
Startgeld ist Reuegeld und kann nicht zurückerstattet werden.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor dem Einschießen bei der Anmeldung zu registrieren
und die Startgeldzahlung nachzuweisen. Bei nicht nachgewiesener Zahlung, muss das
Startgeld, inklusive einem Aufschlag von 5,00€ je Teilnehmer, gezahlt werden. Andernfalls
kann kein Start erfolgen!
Startgeldrückforderungen sind in begründeten Ausnahmefällen (kurzfristige Erkrankung, Unfall)
unter Vorlage amtlicher Dokumente und schriftlicher Beantragung über die Geschäftsstelle des
BVBW, abzüglich der unter Einhaltung der in der BVBW Gebührenordnung festgelegten
Gebühren, möglich.
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Teilnahmebedingungen:
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Teilnahmeberechtigt sind alle dem BVBW gemeldeten Mitglieder deren Mitgliedsbeitrag
entrichtet wurde.
Die Meisterschaften beginnen mit der Anmeldung und enden mit der Siegerehrung. Wer bei der
Siegerehrung nicht anwesend ist, besitzt kein Anrecht auf eine Auszeichnung.
Zulassung zur
BVBW-LM:
Sportler, die an der BVBW Landesmeisterschaft teilnehmen wollen, müssen dies auf einer vor
Ort ausliegenden Teilnehmerliste Verbindlich vermerkt haben.
BVBW- BGO § 11.6
Einsprüche:
Für Einsprüche und ihre Behandlung wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben. Wird dem
Einspruch stattgegeben wird sie zurückerstattet. Sie verfällt, wenn dem Einspruch nicht
stattgegeben wird.
Wichtiger Hinweis:
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Die Kampfrichterkommission und die Jury werden vom LKR benannt.
Die Gerätekontrolle wird vor bzw. während des Einschießens durchgeführt.
Nachkontrollen können jederzeit auch während des Wettkampfes erfolgen.
Änderungen dieser Ausschreibungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Mit der Startanmeldung erteilt gleichzeitig jeder Teilnehmer dem BVBW das
Nutzungsrecht über das von ihm während der Meisterschaft erstellte Bildmaterial
zur medialen Veröffentlichung.
Teilnehmer die einer Bildveröffentlichung dem BVBW verweigern wollen, haben
dies in schriftlicher Form bei der Wettkampf-Anmeldung einzureichen.
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E
Heinz Dorn
Leiter Geschäftsbereich Sport
Diese Ausschreibung wurde elektronisch–ohne Unterschrift–erstellt