In der Stadt Bad Vilbel ist nach Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine Wahlbeamtenstelle als hauptamtliche/r Erste Stadträtin / Erster Stadtrat neu zu besetzen. Bad Vilbel ist mit rund 33.000 Einwohnern die einwohnerstärkste Stadt des Wetteraukreises. In direkter Nachbarschaft zur Großstadt Frankfurt am Main ist Bad Vilbel eine vielseitig prosperierende Stadt mit zahlreichen kulturellen und sozialen Angeboten, vielfältigen Freizeit- und Bildungsangeboten, vielen Natur- und Erholungsräumen sowie namhaften Gewerbeunternehmen. Für die Position der Ersten Stadträtin / des Ersten Stadtrats wird eine zielstrebige, engagierte Führungspersönlichkeit gesucht, die an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung die Herausforderungen einer Kommune zwischen gesetzlichen Vorgaben, Finanzsituation und Erwartungen zur Gestaltung einer attraktiven Stadt motiviert, verantwortungsbewusst und kreativ meistert. Eine kollegiale Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister, den städtischen Gremien und einer engagierten Verwaltung sowie die Kooperation mit einer aktiven, interessierten Bürgerschaft sind Voraussetzung für diese Funktion. Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird aufgrund der hohen Anforderungen neben einer wünschenswerten Vertrautheit mit der Region mindestens folgendes Qualifikationsprofil erwartet: abgeschlossenes Hochschulstudium Erfahrung in einer gehobenen Position in einer öffentlichen Verwaltung Durchsetzungsfähigkeit und Problemlösungskompetenz Teamfähigkeit, Diplomatie und Verhandlungsgeschick ausgeprägte Bürgerorientierung, Empathiefähigkeit, überzeugende organisatorische, soziale, kommunikative und interkulturelle Kompetenz kommunalpolitische Erfahrung Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag (voraussichtlich am 28.06.2016) das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtszeit für die Erste Stadträtin / den Ersten Stadtrat beträgt sechs Jahre. Gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung ist die Stelle nach Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach dem Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetz gewährt. Der Amtsinhaberin / dem Amtsinhaber wird vom Bürgermeister gemäß Geschäftsverteilungsrecht nach § 70 der Hessischen Gemeindeordnung die eigenständige Führung von Verwaltungsbereichen zugewiesen. Zudem obliegt ihr/ihm die allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters. Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, etwaige Referenzen) sind in einem verschlossenen Umschlag bis spätestens 6. Juni 2016 mit dem Kennwort “Bewerbung Erste Stadträtin / Erster Stadtrat“ zu richten an den Vorsitzenden des Wahlvorbereitungsausschusses Herrn Karl Peter Schäfer Rathaus Am Sonnenplatz 1 61118 Bad Vilbel
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