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Einen Beruf erlernen
Infos zur Anmeldung
So finden Sie uns
Vorzulegen sind:
H Mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Straßenbahnlinien 1, 3 und 5
Haltestelle „Technisches Rathaus“
H Anmeldeformular
H Bewerbungsschreiben
H Lebenslauf mit Lichtbild
H Kopie des letzten Zeugnisses, bei Abschlusszeugnissen
mit Beglaubigung
H Mit dem Auto:
über den Zubringer Mitte und die Berliner Allee.
Bitte reichen Sie die Anmeldung ohne Bewerbungsmappe ein.
Für eine persönliche Beratung ist das Sekretariat folgendermaßen geöffnet:
H Montag bis Freitag 7:30 h bis 11:30 h
H Mo, Di, Do
13:30 h bis 15:30 h
Kinderpfleger/in
Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich und zum
Downloaden auf der Website:
Berufsfachschule zum Erwerb
von Zusatzqualifikationen
im Fachbereich Erziehung
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auf der Startseite unter der Rubrik:
„Schnelleinstieg“: Hinweise – Formulare
Edith-Stein-Schule
Infos zur Schule
Stand: Dezember 2014
Die Edith-Stein-Schule ist Teil des Berufsschulzentrums.
Somit können die Schülerinnen und Schüler die zahlreichen
Angebote des Zentrums wie Kantine und Bibliothek nutzen.
Sie ist modern ausgestattet und bietet alle Möglichkeiten
der beruflichen Orientierung und Ausbildung.
Bissierstraße 17
79114 Freiburg
Tel 0761 201-7766
Fax 0761 3 69 25
[email protected]
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Kinderpfleger/in (BFQ-Erziehung)
Zweck und Dauer der Ausbildung
Aufnahmevoraussetzungen
Stundentafel
Die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen
im Bereich Erziehung (Kinderpflege) bietet Frauen/Männern
neben eigener Familientätigkeit oder nach Abschluss der
Familienphase die Chance, sich beruflich neu zu orientieren.
Mit dem Abschluss der Berufsfachschule kann man im sozialpädagogischen Bereich als Tagesmutter, Pflegemutter, als
Mitarbeiterin in einer Familie oder in Einrichtungen der Kinderbetreuung einer Berufstätigkeit nachgehen.
H Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ erreicht sein muss
Pflichtfächer
Die Ausbildung in Teilzeit dauert 2 Jahre. Der Unterricht
erfolgt an zwei Nachmittagen. Mit dem Abschlusszeugnis
kann man an der bei uns stattfindenden Schulfremdenprüfung
zum Abschluss der schulischen Ausbildung zur Kinderpflegerin
teilnehmen.
Mit Bestehen des anschließenden Berufspraktikums erwirbt
man die Qualifikation „Staatlich anerkannte Kinderpflegerin“.
Ziele der Zusatzausbildung
Die Bewerberinnen müssen über ausreichende deutsche
Sprachkenntnisse verfügen.
Weiterqualifikation zur Kinderpflegerin
Religionslehre
Deutsch
Gemeinschaftskunde
Englisch*
Handlungsfelder
Zulassung zur Schulfremdenprüfung
Berufliches Handeln theoretisch und
methodisch fundieren
H eine sechsmonatige einschlägige Tätigkeit in einer
sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer
Fachkraft
Förderung der körperlichen Entwicklung
und Gesunderhaltung
H im Fach Deutsch im Hauptschulabschluss oder im Zeugnis
BFQ-E mindestens die Note 3, in allen Fächern im Durchschnitt mindestens 3,0.
Anregung der Sinne und
kreativer Ausdrucksmöglichkeiten
Unterstützung der Sprachentwicklung
Unterstützung der kognitiven Entwicklung
H Das Mitwirken bei der Erziehung, Bildung, Pflege und
Betreuung von Kindern ab dem Säuglingsalter
H Die Fähigkeit, als Zweitkraft eine Gruppe verantwortungsvoll zu führen
H Das Arbeiten auf der Grundlage des Orientierungsplanes:
• die Fähigkeit, das Verhalten von Kindern zu beobachten
und zu beurteilen
• das Verstehen von kindlichen Lernprozessen
• das Planen und Reflektieren von gezielten Angeboten
sowie das Anleiten von freiem Spiel
• die Fähigkeit, eine lernanregende Umgebung für Kinder
zu schaffen
• die Unterstützung und Förderung des Kindes in allen
seinen Entwicklungsbereichen
H Die Fähigkeit, das persönliche und erzieherische Verhalten
zu reflektieren und umzusetzen.
Wegen der besseren Lesbarkeit wird nur die weibliche Berufsbezeichnung benutzt.
Berufspraktikum
Dauer 1 Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung
(bei Halbtagstätigkeit 2 Jahre).
Am Ende steht die „Erziehungspraktische Prüfung“.
Unterstützung der emotional-sozialen
Entwicklung
Der Unterricht findet an zwei Nachmittagen
in der Woche statt.
Das Berufspraktikum ist innerhalb von 5 Jahren abzulegen.
Bildungsgutschein
Umschülerinnen erhalten ggf. eine Förderung durch die
Arbeitsagentur. Die Edith-Stein-Schule ist diesbezüglich nach
AZAV zertifiziert.
* kein maßgebliches Fach