14 Camberger Anzeiger 9. Juni 2016 „Hüte, Hüten, Behüten“ Ausstellung im Rahmen von „tArtOrte“ im ehemaligen Modehaus Marx in der Strackgasse BAD CAMBERG (dag). Die Ausstellung, „Hüte, Hüten, Behüten“ der Künstlerin Karolina von Kampos, die im Rahmen der Veranstaltungsreihe „tArtOrte“, im ehemaligen Modehaus Marx in der Strackgasse von Bad Camberg zu sehen ist, wird auch am Samstag, 11. Juni und Sonntag, 12. Juni, jeweils 11 bis 18 Uhr geöffnet sein. Anfang des Monats fand eine Lesung von Jutta Heger in den hervorragend dafür geeigneten Ausstellungsräumen des früheren Bekleidungsgeschäftes statt. Die literarische Künstlerin las aus ihrem Buch „Vom Glück der einfachen Kuchen“ oder „Die Grenzgängerin“. Die Biografie befasst sich mit Flucht sowie der Bewälti- gung von Heimatverlust und bezieht sich so auf die Thematik vieler Hüte. Die noch bis Sonntag laufende Ausstellung der Künstlerin Karolina von Kampos setzt sich mit dem Thema Hut auseinander, die nicht nur zum Tragen, sondern zum Nachdenken anregen. Zu sehen sind jede Menge riesiger Hüte, zum Teil wunderschön, zum Teil furchterregend und traurig. Karolina Kampos ist organisiert in der Künstlergruppe „Karolinenhof“ in Frankfurt und mit ihr die Künstlerin Juliane Weiser aus Friedberg, die mit vier Styroporskulpturen die Aussagen der Hutobjekte von Karolina unterstützt. Ebenfalls dabei ist Dragan Vukovic. Er glaubt an die Heilkraft der Steine und daran, dass diese in ihrer Kombination in Form von getragenem Schmuck Elke Stillger (links), die Organisatorin der Lesung und Ausstellung überzur seelischen Heilung und allge- reicht der literarischen Künstlerin Jutta Heger einen Blumenstrauß als Dank für eine gelungene Veranstaltung. Foto: Bärbel Hartmann meinen Gesundung verhelfen. Dienstags tanzen Senioren BAD CAMBERG (ca). An den Dienstagen, 7., 14., 21. und 28. Juni, 10.30 bis 11.30 Uhr, findet der Seniorentanz im Kurhaus Bad Camberg statt. Angeboten werden Tänze im Kreis und zur Mitte, internationale und meditative Tänze. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, jeder Tanz wird erklärt und eingeübt. Die Tanzleiterin, Karola Teichen ist für VorabInfos erreichbar unter Telefon 06434/3339. Anmelden für Hallenflohmarkt EISENBACH (dag). Der 2. Hallenflohmarkt des Verschönerungsvereins findet am Sonntag, 3. Juli, 8 bis 15 Uhr, in der Festhalle Eisenbach statt. Der Aufbau beginnt ab 7 Uhr. Verkauft werden Trödel und Flohmarktartikel. Anmeldungen werden unter E-Mail [email protected] entgegengenommen. Gesangverein singt im Gottesdienst BAD CAMBERG (ca). „Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“. Mit diesem Kirchenlied im Satz von Hugo Distler wird der Gemischte Chor des Gesangverein 1846 Bad Camberg am Samstag, 11. Juni, 18.30 Uhr, den Gottesdienst in der katholischen Kirche St. Peter und Paul Bad Camberg eröffnen. Der Chor will loben und danken für die lange und erfüllte Ära, die dem Verein bis heute beschieden war und erinnern an die Gründung des Männergesangvereins 1846 Camberg vor 170 Jahren. Die Sänger laden mit ihrem Dirigenten Thomas Leber dazu ein. Im Anschluss ist ein gemütliches Beisammensein im kleinen Saal des Kurhauses vorgesehen. AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN . ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN 2. Sitzung des Ausschusses für Kur, Kultur und Tourismus Gemäß § 62 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Sitzung des Ausschusses für Kur, Kultur und Tourismus am Mittwoch, 15.06.2016 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus „Kurhaus Bad Camberg‘‘ (Kleiner Saal), stattfindet. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Schlusspräsentation „Digitales Kaufhaus“ der Studiengruppe Hochschule Mainz Bad Camberg, 01.06.2016 gez. Heinz Schaus, Stadtverordnetenvorsteher Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich „Westlich des Walsdorfer Weges/Am Höhlchen“ im Stadtteil Würges hier: Feststellungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 3. November 2015 die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich „Westlich des Walsdorfer Weges/Am Höhlchen“ im Stadtteil Würges festgestellt und zur Prüfung an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet. Der Flächennutzungsplan und das Aufstellungsverfahren wurden durch das Regierungs-präsidium Gießen geprüft und mit Geschäftszeichen RPGI-31-61a0100/53-2014/3, Dokument Nr.: 2016/84880 – am 26. April 2016 genehmigt. Mit Bekanntmachung dieser Genehmigung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich zugehöriger Begründung und zusammenfassender Erklärung im Bauamt der Stadt Bad Camberg, Obertorstraße 10, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB). Plangebietsabgrenzung für die Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Walsdorfer Weges/Am Höhlchen, 1. Änderung“ im Stadtteil Würges (ohne Maßstab). Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. Einladung zur Mitgliederversammlung des Gemeinnützigen Wohnungsunternehmens eG, Bad Camberg Am 23. Juni 2016 findet um 18:00 Uhr unsere ordentliche Mitgliederversammlung im Bürgerhaus „Kurhaus Bad Camberg“, Clubraum, statt, zu der alle Mitglieder eingeladen sind. Tagesordnung: TOP 1: Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015 TOP 2: Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahres 2014 TOP 3: Feststellung des Jahresabschlusses 2015 a) Bilanz b) Gewinn- und Verlustrechnung c) Anhang TOP 4: Bericht des Vorstandes TOP 5: Größere Instandhaltungskosten TOP 6: Entlastung des Vorstandes TOP 7 Entlastung des Aufsichtsrates TOP 8: Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes TOP 9: Anträge Der Jahresabschluss 2015 liegt ab dem 10. Juni 2016 während der Dienststunden der Stadtverwaltung im Verwaltungsgebäude, Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg, 2. Stock, Zimmer 205, zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit können auch Anträge (vgl. TOP 9) gestellt werden. 2. Sitzung des Umweltausschusses Gemäß § 62 Abs. 5 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Sitzung des Umweltausschusses am Dienstag, 14.06.2016, um 18:30 Uhr mit einer Ortsbegehung des Kurparks beginnt. Treffpunkt ist um 18.30 Uhr vor dem „Alten Rathaus“. Anschließend wird die Sitzung in der Ratshalle, Am Amthof 15 (Eingang Amthof-Innenhof) fortgesetzt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Baumbestand im Kurpark -Durchführung von umfangreichen Pflege- und Schnittmaßnahmen; Vorstellung und Erläuterung durch Revierförster und Mitarbeiter von HESSEN-FORST Bad Camberg, 07.06.2016 gez. Dieter Oelke, Vorsitzender des Umweltausschusses gez. Josef Srbecky (Aufsichtsratsvorsitzender) Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehr Schwickershausen“ im Stadtteil Schwickershausen hier: Feststellungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2015 die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehr Schwickershausen“ im Stadtteil Schwickershausen festgestellt und zur Prüfung an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet. Der Flächennutzungsplan und das Aufstellungsverfahren wurden durch das Regierungs-präsidium Gießen geprüft und mit Geschäftszeichen RPGI-31-61a0100/53-2014/6, Dokument Nr.: 2016/84856 – am 26. April 2016 genehmigt. Mit Bekanntmachung dieser Genehmigung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich zugehöriger Begründung und zusammenfassender Erklärung im Bauamt der Stadt Bad Camberg, Obertorstraße 10, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB). Plangebietsabgrenzung für die Flächennutzungsplanänderung im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Schwickershausen“ im Stadtteil Bad Camberg-Schwickershausen (ohne Maßstab). Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches. 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Gemäß § 62 Abs. 3 § 58 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, 15.06.2016 um 20:00 Uhr in der Ratshalle, Am Amthof 15 (Eingang Amthof-Innenhof) stattfindet. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Wahl eines/ einer Vorsitzenden Wahl von zwei Stellvertreter/ innen Wahl eines/ einer Schriftführers/ Schriftführerin Wahl eines/ einer stellvertretenden Schriftführers/ Schriftführerin Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung von zwei weiteren ehrenamtlichen Stadträten Satzung zur Ersten Änderung der Satzung über den Betrieb und die Gebührenordnung der Stadtbücherei der Stadt Bad Camberg Satzung zur Zweiten Änderung der Satzung und Gebührensatzung der Stadt Bad Camberg für das städtische Freizeit- und Erholungsbad Satzung zur Zweiten Änderung der Satzung und Gebührensatzung für das Hallenbad im Bürgerhaus ‚‘Kurhaus Bad Camberg‘‘ Wahl der Ortsgerichtsvorsteherin und eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Bad Camberg IV (Würges) Bestimmung des Wahltages für die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister Gewerbegebiet „Südlich der Beuerbacher Landstraße“; Kaufangebot Baugebiet „Vorm Grenzgraben in Erbach“; Vergabe von Bauplätzen Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt“, Verkauf des Anwesens Bayrischer Hof, Strackgasse 1; a.- eventuelle Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 ff BauGB b.- Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB Bad Camberg, 01.06.2016 gez. Heinz Schaus, Stadtverordnetenvorsteher Bad Camberg, den 30. Mai 2016 Der Magistrat Wolfgang Erk, Bürgermeister Bad Camberg, den 30. Mai.2016 Der Magistrat Wolfgang Erk, Bürgermeister
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