14 - Camberger Anzeiger

14
Camberger Anzeiger
9. Juni 2016
„Hüte, Hüten, Behüten“
Ausstellung im Rahmen von „tArtOrte“ im ehemaligen Modehaus Marx in der Strackgasse
BAD CAMBERG (dag). Die
Ausstellung, „Hüte, Hüten,
Behüten“ der Künstlerin Karolina von Kampos, die im
Rahmen der Veranstaltungsreihe „tArtOrte“, im ehemaligen Modehaus Marx in der
Strackgasse von Bad Camberg zu sehen ist, wird auch
am Samstag, 11. Juni und
Sonntag, 12. Juni, jeweils 11
bis 18 Uhr geöffnet sein.
Anfang des Monats fand eine
Lesung von Jutta Heger in den
hervorragend dafür geeigneten
Ausstellungsräumen des früheren
Bekleidungsgeschäftes statt. Die
literarische Künstlerin las aus
ihrem Buch „Vom Glück der einfachen Kuchen“ oder „Die Grenzgängerin“. Die Biografie befasst
sich mit Flucht sowie der Bewälti-
gung von Heimatverlust und bezieht sich so auf die Thematik vieler Hüte. Die noch bis Sonntag
laufende Ausstellung der Künstlerin Karolina von Kampos setzt
sich mit dem Thema Hut auseinander, die nicht nur zum Tragen,
sondern zum Nachdenken anregen. Zu sehen sind jede Menge
riesiger Hüte, zum Teil wunderschön, zum Teil furchterregend
und traurig. Karolina Kampos ist
organisiert in der Künstlergruppe
„Karolinenhof“ in Frankfurt und
mit ihr die Künstlerin Juliane
Weiser aus Friedberg, die mit vier
Styroporskulpturen die Aussagen
der Hutobjekte von Karolina
unterstützt. Ebenfalls dabei ist
Dragan Vukovic. Er glaubt an die
Heilkraft der Steine und daran,
dass diese in ihrer Kombination in
Form von getragenem Schmuck Elke Stillger (links), die Organisatorin der Lesung und Ausstellung überzur seelischen Heilung und allge- reicht der literarischen Künstlerin Jutta Heger einen Blumenstrauß als
Dank für eine gelungene Veranstaltung.
Foto: Bärbel Hartmann
meinen Gesundung verhelfen.
Dienstags
tanzen Senioren
BAD CAMBERG (ca). An den
Dienstagen, 7., 14., 21. und 28.
Juni, 10.30 bis 11.30 Uhr, findet
der Seniorentanz im Kurhaus Bad
Camberg statt. Angeboten werden
Tänze im Kreis und zur Mitte,
internationale und meditative
Tänze. Vorkenntnisse sind nicht
erforderlich, jeder Tanz wird erklärt und eingeübt. Die Tanzleiterin, Karola Teichen ist für VorabInfos erreichbar unter Telefon
06434/3339.
Anmelden für
Hallenflohmarkt
EISENBACH (dag). Der 2.
Hallenflohmarkt des Verschönerungsvereins findet am Sonntag,
3. Juli, 8 bis 15 Uhr, in der Festhalle Eisenbach statt. Der Aufbau
beginnt ab 7 Uhr. Verkauft werden
Trödel und Flohmarktartikel. Anmeldungen werden unter E-Mail
[email protected]
entgegengenommen.
Gesangverein
singt im
Gottesdienst
BAD CAMBERG (ca).
„Lobe den Herren, den mächtigen König der Ehren“. Mit
diesem Kirchenlied im Satz
von Hugo Distler wird der
Gemischte Chor des Gesangverein 1846 Bad Camberg am
Samstag, 11. Juni, 18.30 Uhr,
den Gottesdienst in der katholischen Kirche St. Peter und
Paul Bad Camberg eröffnen.
Der Chor will loben und danken für die lange und erfüllte
Ära, die dem Verein bis heute
beschieden war und erinnern
an die Gründung des Männergesangvereins 1846 Camberg
vor 170 Jahren. Die Sänger laden mit ihrem Dirigenten
Thomas Leber dazu ein. Im
Anschluss ist ein gemütliches
Beisammensein im kleinen
Saal des Kurhauses vorgesehen.
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN . ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNGEN
2. Sitzung des Ausschusses für Kur, Kultur und Tourismus
Gemäß § 62 Abs. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Hessischen
Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Sitzung des Ausschusses für Kur, Kultur und Tourismus am
Mittwoch, 15.06.2016 um 18:30 Uhr
im Bürgerhaus „Kurhaus Bad Camberg‘‘ (Kleiner Saal), stattfindet.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Schlusspräsentation „Digitales Kaufhaus“ der Studiengruppe
Hochschule Mainz
Bad Camberg, 01.06.2016
gez. Heinz Schaus, Stadtverordnetenvorsteher
Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich
„Westlich des Walsdorfer Weges/Am Höhlchen“ im Stadtteil Würges
hier: Feststellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 3. November 2015 die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans
für den Bereich „Westlich des Walsdorfer Weges/Am Höhlchen“
im Stadtteil Würges festgestellt und zur Prüfung an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Flächennutzungsplan und das Aufstellungsverfahren wurden durch das Regierungs-präsidium Gießen geprüft und mit
Geschäftszeichen RPGI-31-61a0100/53-2014/3, Dokument Nr.:
2016/84880 – am 26. April 2016 genehmigt.
Mit Bekanntmachung dieser Genehmigung wird die Änderung des
Flächennutzungsplans wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich zugehöriger Begründung und zusammenfassender Erklärung im Bauamt
der Stadt Bad Camberg, Obertorstraße 10, während der üblichen
Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von
einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Plangebietsabgrenzung für die Flächennutzungsplanänderung im
Bereich des Bebauungsplanes „Westlich des Walsdorfer Weges/Am
Höhlchen, 1. Änderung“ im Stadtteil Würges (ohne Maßstab).
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und
kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Einladung zur Mitgliederversammlung
des Gemeinnützigen Wohnungsunternehmens eG,
Bad Camberg
Am 23. Juni 2016 findet um 18:00 Uhr unsere ordentliche Mitgliederversammlung im Bürgerhaus „Kurhaus Bad Camberg“, Clubraum, statt, zu der alle Mitglieder eingeladen sind.
Tagesordnung:
TOP 1:
Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015
TOP 2:
Bericht über die gesetzliche Prüfung des Jahres 2014
TOP 3:
Feststellung des Jahresabschlusses 2015
a) Bilanz
b) Gewinn- und Verlustrechnung
c) Anhang
TOP 4:
Bericht des Vorstandes
TOP 5:
Größere Instandhaltungskosten
TOP 6:
Entlastung des Vorstandes
TOP 7
Entlastung des Aufsichtsrates
TOP 8:
Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes
TOP 9:
Anträge
Der Jahresabschluss 2015 liegt ab dem 10. Juni 2016 während
der Dienststunden der Stadtverwaltung im Verwaltungsgebäude,
Am Amthof 15, 65520 Bad Camberg, 2. Stock, Zimmer 205, zur Einsichtnahme aus. In dieser Zeit können auch Anträge (vgl. TOP 9)
gestellt werden.
2. Sitzung des Umweltausschusses
Gemäß § 62 Abs. 5 in Verbindung mit § 58 Abs. 1 der Hessischen
Gemeindeordnung wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Sitzung des Umweltausschusses am
Dienstag, 14.06.2016, um 18:30 Uhr
mit einer Ortsbegehung des Kurparks beginnt.
Treffpunkt ist um 18.30 Uhr vor dem „Alten Rathaus“.
Anschließend wird die Sitzung in der Ratshalle, Am Amthof 15
(Eingang Amthof-Innenhof) fortgesetzt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Baumbestand im Kurpark -Durchführung von umfangreichen
Pflege- und Schnittmaßnahmen;
Vorstellung und Erläuterung durch Revierförster und Mitarbeiter von HESSEN-FORST
Bad Camberg, 07.06.2016
gez. Dieter Oelke,
Vorsitzender des Umweltausschusses
gez. Josef Srbecky (Aufsichtsratsvorsitzender)
Bauleitplanung der Stadt Bad Camberg
Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich
„Feuerwehr Schwickershausen“ im Stadtteil Schwickershausen
hier: Feststellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 9.
Dezember 2015 die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehr Schwickershausen“ im Stadtteil
Schwickershausen festgestellt und zur Prüfung an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.
Der Flächennutzungsplan und das Aufstellungsverfahren wurden durch das Regierungs-präsidium Gießen geprüft und mit
Geschäftszeichen RPGI-31-61a0100/53-2014/6, Dokument Nr.:
2016/84856 – am 26. April 2016 genehmigt.
Mit Bekanntmachung dieser Genehmigung wird die Änderung des
Flächennutzungsplans wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich zugehöriger Begründung und zusammenfassender Erklärung im Bauamt
der Stadt Bad Camberg, Obertorstraße 10, während der üblichen
Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von
einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Plangebietsabgrenzung für die Flächennutzungsplanänderung im
Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Schwickershausen“ im
Stadtteil Bad Camberg-Schwickershausen (ohne Maßstab).
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und
kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gemäß § 62 Abs. 3 § 58 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung
wird hiermit bekannt gemacht, dass die 1. Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am
Mittwoch, 15.06.2016 um 20:00 Uhr
in der Ratshalle, Am Amthof 15 (Eingang Amthof-Innenhof) stattfindet.
Tagesordnung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Wahl eines/ einer Vorsitzenden
Wahl von zwei Stellvertreter/ innen
Wahl eines/ einer Schriftführers/ Schriftführerin
Wahl eines/ einer stellvertretenden Schriftführers/ Schriftführerin
Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung von
zwei weiteren ehrenamtlichen Stadträten
Satzung zur Ersten Änderung der Satzung über den Betrieb
und die Gebührenordnung der Stadtbücherei der Stadt Bad
Camberg
Satzung zur Zweiten Änderung der Satzung und Gebührensatzung der Stadt Bad Camberg für das städtische Freizeit- und
Erholungsbad
Satzung zur Zweiten Änderung der Satzung und Gebührensatzung für das Hallenbad im Bürgerhaus ‚‘Kurhaus Bad Camberg‘‘
Wahl der Ortsgerichtsvorsteherin und eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Bad Camberg IV (Würges)
Bestimmung des Wahltages für die Wahl zur Bürgermeisterin /
zum Bürgermeister
Gewerbegebiet „Südlich der Beuerbacher Landstraße“; Kaufangebot
Baugebiet „Vorm Grenzgraben in Erbach“; Vergabe von Bauplätzen
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Altstadt“, Verkauf des
Anwesens Bayrischer Hof, Strackgasse 1;
a.- eventuelle Ausübung des Vorkaufsrechtes nach § 24 ff
BauGB
b.- Entscheidung über die sanierungsrechtliche Genehmigung
nach § 144 BauGB
Bad Camberg, 01.06.2016
gez. Heinz Schaus, Stadtverordnetenvorsteher
Bad Camberg, den 30. Mai 2016
Der Magistrat
Wolfgang Erk, Bürgermeister
Bad Camberg, den 30. Mai.2016
Der Magistrat
Wolfgang Erk, Bürgermeister