Kennzettel für den Verschluss und zur Kennzeichnung des Angebotsumschlags Um sicherzustellen, dass Ihr Angebot erst nach Ende der Angebotsfrist von der/dem zuständigen Mitarbeiter/in geöffnet wird, muss zwingend der u.a. Angebotskennzettel auf den verschlossenen Umschlag geklebt werden. Angebote, die in Umschlägen ohne diesen Angebotskennzettel eingehen, sind nicht formgerecht abgegeben und können ungelesen vom Verfahren ausgeschlossen werden. Bitte schneiden Sie daher das unten stehende Feld aus und kleben Sie es auf den Umschlag Ihres Angebotes. Bitte nicht öffnen, sofort weiterleiten an: Dezernat 2/Referat 2.3 Angebot zur Vergabe-Nr.: 264-132 Ende der Angebotsfrist: 04.07.2016 – 12 Uhr
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