Bitte nicht öffnen, Angebot

Kennzettel für den Verschluss und zur Kennzeichnung des Angebotsumschlags
Um sicherzustellen, dass Ihr Angebot erst nach Ende der Angebotsfrist von der/dem
zuständigen Mitarbeiter/in geöffnet wird, muss zwingend der u.a. Angebotskennzettel auf
den verschlossenen Umschlag geklebt werden.
Angebote, die in Umschlägen ohne diesen Angebotskennzettel eingehen, sind nicht
formgerecht abgegeben und können ungelesen vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Bitte schneiden Sie daher das unten stehende Feld aus und kleben Sie es auf den Umschlag
Ihres Angebotes.
Bitte nicht öffnen,
sofort weiterleiten
an: Dezernat 2/Referat 2.3
Angebot
zur Vergabe-Nr.:
264-132
Ende der Angebotsfrist:
04.07.2016 – 12 Uhr