Angebotskennzettel Bitte nicht öffnen,

Angebotskennzettel
Um sicherzustellen, dass ihr Angebot erst nach Ende der Angebotsfrist von der/dem
zuständigen Mitarbeiter/in geöffnet wird, muss zwingend der u. a. Angebotskennzettel auf
den verschlossenen Umschlag geklebt werden.
Angebote, die in Umschlägen ohne diesen Angebotskennzettel eingehen, sind nicht
formgerecht abgegeben und können ungelesen vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Bitte schneiden Sie daher das folgende Feld aus und kleben Sie es auf den Umschlag Ihres
Angebotes.
Bitte nicht öffnen,
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an: Dezernat 2/Referat 2.3
------------------------Angebot zur Vergabe-Nr.:
5/154-UB/16
---------------------------Ende der Angebotsfrist:
20.07.2016 – 12 Uhr
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