Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5906

Drucksache 17/5906
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
(zu Drs. 17/4354, 17/4773, 17/5812 Nrn. 1 und 2 und 17/5878)
Der Präsident
des Niedersächsischen Landtages
– Landtagsverwaltung –
Hannover, den 09.06.2016
a) Neuregelung und Konzeptualisierung der Schulsozialarbeit in Niedersachsen
Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/4354
b) Schule als Lern- und Lebensort gestalten - Schulsozialarbeit ausweiten und verstetigen
Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/4773
Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/5812 Nummern 1 und 2
Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5878
Der Landtag hat in seiner 100. Sitzung am 09.06.2016 folgende Entschließung angenommen:
Neuregelung und Konzeptualisierung der sozialen Arbeit an Schulen in Niedersachsen
Der Landtag stellt fest, dass
–
die Weiterentwicklung der Schulen zu inklusiven Schulen, ihr Ausbau zu Ganztagsschulen, die
veränderte Kindheit, aber auch die Aufnahme von Flüchtlingskindern veränderte Anforderungen
an die Arbeit der Schulen stellen,
–
die Schulen diesen und anderen Herausforderungen am besten gerecht werden können, wenn
multiprofessionelle Teams in ihre Arbeit integriert werden, die sich umfassend um die verschiedenen Belange der Schülerinnen und Schüler kümmern,
–
gerade schulische Sozialarbeit einen wichtigen Beitrag leistet, um junge Menschen nicht nur in
ihrer schulischen, sondern auch in ihrer persönlichen, beruflichen und sozialen Entwicklung zu
fördern,
–
die soziale Arbeit an Schulen im Laufe der letzten Jahre vielerorts ein essenzieller Bestandteil
für einen geregelten Schulalltag geworden ist,
–
die Aufgaben von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern vielfältig sind, hierzu zählen u. a. die Berufsorientierung, Kinder mit besonderen Problemlagen, der Abbau von Benachteiligungen und die Schaffung von Teilhabe sowie die Verbesserung des Schulklimas,
–
die Beschäftigungsverhältnisse, das Berufsbild, das Aufgabenprofil und die Arbeitgeber von
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern derzeit ebenso vielfältig sind,
–
sich die Kommunen und die Träger der Jugendhilfe mit großem Engagement in der Schulsozialarbeit beteiligen,
–
gerade auch vor dem Hintergrund der Ganztagsschulen Jugendhilfe an Schulen eine entscheidende Rolle spielt und dort auch unabhängig von sozialer Arbeit an Schulen, die in Landesverantwortung wahrgenommen wird, durch die Träger der Jugendhilfe weiterhin stattfinden muss,
–
die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Niedersachsen eine sehr gute und engagierte Arbeit machen und Niedersachsens Schulen bereichern.
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Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Drucksache 17/5906
Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung
–
sich zu ihrer Verantwortung für die soziale Arbeit an Schulen bekannt und die Schulsozialarbeit
erstmals als Landesaufgabe anerkannt hat,
–
die soziale Arbeit an Schulen erstmals dauerhaft im Haushalt absichern und damit die Grundlage für eine kontinuierliche, verlässliche schulische Sozialarbeit legen will,
–
begonnen hat, ein Gesamtkonzept aus einem Guss für die soziale Arbeit an Schulen zu entwickeln,
–
Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden aufgenommen hat, um die Aufgaben
des Landes und der Kommunen bei der schulischen Sozialarbeit und Jugendhilfe aufeinander
abzustimmen,
–
bereit ist, im Rahmen dieses Konzeptes unbefristete Beschäftigungsmöglichkeiten für die
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu schaffen und damit gute und verlässliche
Arbeitsbedingungen schafft,
–
angekündigt hat, zeitnah im Sinne dieses Gesamtkonzeptes die Landesstellen auszuschreiben,
um Planungssicherheit für die im Hauptschulprofilierungsprogramm und darüber hinaus auf befristeten Stellen angestellten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter zu schaffen. Es
ist wichtig, dass die Kompetenz vor Ort gehalten werden kann.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
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1.
zuerst Ganztagsschulen mit Stellen für soziale Arbeit an Schulen auszustatten und diese Stellen sozialraumorientiert zu verteilen und eine besondere Priorität auf Schulen mit einem hohen Anteil an Flüchtlingskindern zu legen,
2.
hierbei auch zu prüfen, inwiefern kleine Schulen durch verlässliche Kooperationen von sozialer Arbeit an Schulen profitieren können,
3.
die finanziellen Mittel, die bislang für das Hauptschulprofilierungsprogramm bereitstanden,
sowie die Mittel, die im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung und Integration von Flüchtlingskindern für 267 Beschäftigungsmöglichkeiten an Schulen für sozialpädagogische Fachkräfte bereitgestellt worden waren, in das Konzept für soziale Arbeit an Schulen einzubringen
und dauerhaft abzusichern,
4.
zu prüfen, wie diese Mittel schrittweise weiter aufgestockt werden können,
5.
bei der Ausschreibung der Stellen für soziale Arbeit an Schulen sicherzustellen, dass die bisherigen beruflichen Erfahrungen der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Schulsozialarbeit berücksichtigt und anerkannt werden können,
6.
an den Schulen, die mit sozialer Arbeit ausgestattet werden, jeweils mindestens eine halbe
Stelle für schulische Sozialarbeit einzurichten, um die soziale Arbeit an Schulen ausreichend
zu gewichten und attraktive Arbeitsbedingungen zu gewährleisten,
7.
das Berufsbild der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter weiterzuentwickeln sowie
eine Fachberatung und eine berufliche Vernetzung sicherzustellen.
(Ausgegeben am 10.06.2016)