11 9 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G BESCHLÜSSE Viele Forderungen an die Politik Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hat zum Abschluss in einer rund sechsstündigen Sitzung ohne Unterbrechung zahlreiche Beschlüsse und Entschließungen gefasst, die sich auch an die Politik wenden. Eine Zusammenfassung wichtiger behandelter Themen PATIENTENSICHERHEIT Ärztetag fordert verbindliche Personalvorgaben Der 119. Deutsche Ärztetag hat den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgefordert, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und verbindliche Personalvorgaben für Intensiv- und Intermediate-Care-Stationen festzulegen. Es gehe um „direkte Patientengefährdung“, hieß es in der Aussprache zu dem Antrag. Der Entschließung zufolge, die mit Mehrheit angenommen wurde, sollte eine Pflegekraft auf einer Intensivstation für Erwachsene maximal zwei Patienten betreuen dürfen. Für acht bis zwölf Betten einer Intensivstation seien (bei einer 40-Stunden-Woche) mindestens sieben Arztstellen in Vollzeit erforderlich, neben der Stelle des Leiters und dessen Ausfallkompensation. Jede Klinik, die im Krankenhausbedarfsplan aufgeführt sei, habe mit einem Ausfallkonzept sicherzustellen, dass diese Personalvorgaben auch bei kurzfristigem Krankheits- A 1092 ausfall eingehalten würden. Darüber hinaus verabschiedeten die Delegierten weitere Entschließungen zu den Aspekten Patientensicherheit und Qualitätssicherung. Der Gesetzgeber wurde zum Beispiel aufgefordert, in die Forschung zur Risikominimierung in Kliniken zu investieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss nach Ansicht der Delegierten die Indikationsqualität mehr als bisher in den Mittelpunkt von Beratungen und Beschlüssen rücken, auch sollte der Fokus einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung nicht auf der Qualitätsmessung, sondern auf der Qualitätsverbesserung liegen, heißt es in einer Entschließung mit dem Titel „Resolution des 119. Deutschen Ärztetags zur Qualitätssicherung“. Der Ärztetag stellte klar, dass Qualitätsmessung nicht zur Umsetzung des politischen Wunsches nach Kostenreduktion durch Abbau von Klinikkapazitäten missbraucht werden dürfe. Ausgesprochen haben sich die Delegierten auch dafür, bei der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung bereits vorhandene Strukturen der Selbstverwaltung effektiv zu nutzen und die Ärztekammern zu beteiligen. Diese würden alle Ärztinnen und Ärzte vertreten und seien damit gerade bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung einzubeziehen, heißt es. Das Ärzteparlament wies darauf hin, dass insbesondere das Krankenhausstrukturgesetz mit der teilweise gleichzeitigen Einführung bisher kaum erprobter Instrumente, wie etwa der Nutzung von Qualitätsindikatoren, erhebliche Ressourcen binde. Um die Aufgaben nur ansatzweise bewältigen zu können, seien insbesondere die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und deren Lenkungsgremien zu nutzen, weiterzuentwickeln und zu finanzieren. may Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 22–23 | 6. Juni 2016
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