Viele Forderungen an die Politik

11 9 . D E U T S C H E R Ä R Z T E T A G
BESCHLÜSSE
Viele Forderungen an die Politik
Der 119. Deutsche Ärztetag in Hamburg hat zum Abschluss in einer
rund sechsstündigen Sitzung ohne Unterbrechung zahlreiche Beschlüsse und
Entschließungen gefasst, die sich auch an die
Politik wenden. Eine Zusammenfassung wichtiger
behandelter Themen
PATIENTENSICHERHEIT
Ärztetag fordert verbindliche Personalvorgaben
Der 119. Deutsche Ärztetag hat den
Gemeinsamen Bundesausschuss
(G-BA) aufgefordert, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und verbindliche Personalvorgaben für Intensiv- und Intermediate-Care-Stationen festzulegen. Es gehe um „direkte Patientengefährdung“, hieß es in der Aussprache zu dem Antrag.
Der Entschließung zufolge, die
mit Mehrheit angenommen wurde,
sollte eine Pflegekraft auf einer Intensivstation für Erwachsene maximal zwei Patienten betreuen dürfen.
Für acht bis zwölf Betten einer
Intensivstation seien (bei einer
40-Stunden-Woche)
mindestens
sieben Arztstellen in Vollzeit erforderlich, neben der Stelle des Leiters
und dessen Ausfallkompensation.
Jede Klinik, die im Krankenhausbedarfsplan aufgeführt sei, habe mit
einem Ausfallkonzept sicherzustellen, dass diese Personalvorgaben
auch bei kurzfristigem Krankheits-
A 1092
ausfall eingehalten würden. Darüber hinaus verabschiedeten die Delegierten weitere Entschließungen
zu den Aspekten Patientensicherheit und Qualitätssicherung.
Der Gesetzgeber wurde zum
Beispiel aufgefordert, in die Forschung zur Risikominimierung in
Kliniken zu investieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss muss
nach Ansicht der Delegierten die
Indikationsqualität mehr als bisher
in den Mittelpunkt von Beratungen
und Beschlüssen rücken, auch sollte der Fokus einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung nicht
auf der Qualitätsmessung, sondern
auf der Qualitätsverbesserung liegen, heißt es in einer Entschließung
mit dem Titel „Resolution des 119.
Deutschen Ärztetags zur Qualitätssicherung“. Der Ärztetag stellte
klar, dass Qualitätsmessung nicht
zur Umsetzung des politischen
Wunsches nach Kostenreduktion
durch Abbau von Klinikkapazitäten
missbraucht werden dürfe. Ausgesprochen haben sich die Delegierten auch dafür, bei der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung
bereits vorhandene Strukturen der
Selbstverwaltung effektiv zu nutzen
und die Ärztekammern zu beteiligen. Diese würden alle Ärztinnen
und Ärzte vertreten und seien damit
gerade bei der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung einzubeziehen, heißt es.
Das Ärzteparlament wies darauf
hin, dass insbesondere das Krankenhausstrukturgesetz mit der teilweise gleichzeitigen Einführung
bisher kaum erprobter Instrumente,
wie etwa der Nutzung von Qualitätsindikatoren, erhebliche Ressourcen binde. Um die Aufgaben
nur ansatzweise bewältigen zu können, seien insbesondere die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung und deren Lenkungsgremien
zu nutzen, weiterzuentwickeln und
zu finanzieren.
may
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 113 | Heft 22–23 | 6. Juni 2016