bestellformular - Mosegård Siloer

Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
The ideal solution from vision to reality
BESTELLFORMULAR
Name *
Name
Nachname
E-Mail *
Tel.*
Firmennamen *
Adresse *
Straßenname
Stadt
Region
Postleitzahl
Land
Wunschlieferdatum*
TT/MM/JJJJ
* Bemerkung: Zahlungen sollten erst 3 Tage nach Vorlage dieses Formulars erfolgen
Vollständige
Lieferadresse*
Straßenname
Stadt
Region
Postleitzahl
Land
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
1
Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
The ideal solution from vision to reality
Bestellter Artikel *
Produktnamen
Anzahl
Größe
Preis (DKK)
Kommentare
* Bemerkung: Aufträge können direkt an folgende Emailadresse gesendet werden: [email protected] und
[email protected] (Dieses Formular ist Ihrer Email anzuhängen)
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
2
The ideal solution from vision to reality
Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
Spezielle Anweisungen
und Anforderung
Bestätigung*
Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der nächsten Seite lesen!
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Øgendahls Maskinfabrik und
Mosegård Silo gelesen und akzeptiert, und ich bin voll und ganz damit
einverstanden, dass ich mich im Rahmen der Bedingungen durch Absenden dieses
Formulars, dazu verpflichte, für den oben genannten Artikel zu bezahlen.
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
3
The ideal solution from vision to reality
Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Anwendung dieser Konditionen und Bedingungen
Die folgenden Konditionen und Bedingungen gelten für diesen und alle darauffolgenden Verträge mit
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik. Wir behalten uns das Recht auf Änderungen vor. Mosegård Silo
und Øgendahls Maskinfabrik ist nicht an Konditionen und Bedingungen, die diesem nicht entsprechen,
gebunden. Unsere Konditionen und Bedingungen gelten ebenfalls, wenn Mosegård Silo und Øgendahls
Maskinfabrik Dienstleistungen ausführen und mit den widersprechenden Bedingungen des Kunden
bekanntgemacht ist, auch wenn nicht ausdrücklich dagegen Einspruch erhoben wurde. Eventuelle weitere
Verpflichtungen, die Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik eingeht, ändern nichts an der Anwendung
dieser Verkaufsbedingungen.
Märkte
Die gezeigten Produkte sind nicht unbedingt an allen Märkten erhältlich. Mosegård Silo und Øgendahls
Maskinfabrik behält sich das Recht der Entscheidung vor, welche Produkte an den verschiedenen Märkten
zugänglich sein sollen.
Kooperationsverpflichtung bei Verträgen mit Montageservice
Der Kunde hat einen angemessenen Zugang zur Baustelle, einen tragfähigen Untergrund, ausreichenden
Platz zum Entladen und ordentliche Arbeitsverhältnisse für die Montagearbeit zu gewährleisten. Der
Montagebereich ist im Winter zu beheizen. Der Kunde ist verpflichtet, Strom, Wärme, Wasser und Licht zu
liefern und zu sichern, dass ein Testablauf der Installation ohne Hindernisse erfolgen kann.
Verpflichtungen der Gesellschaft Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik
A. Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik ist nicht verpflichtet, den Kunden zu beraten. Falls die
vereinbarten Leistungen weitere detaillierte Informationen erfordern, steht Mosegård Silo und
Øgendahls Maskinfabrik das Recht zu, diese unter der Berücksichtigung eigener Interessen und den
bekannten Interessen des Kunden, zu leisten.
B. Bei einer vereinbarten Montage kann Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik den Kunden um
eine teilweise Abnahme der selbstständigen Komponenten des Produkts des Gesamtvertrages nach
ihrer Fertigstellung bitten. Außerdem kann Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik nach
Abschluss des Vertrages um eine Abnahme bitten.
C. Im Falle von Materialfehlern steht dem Kunden das Recht zu, die Abnahme ganz oder teilweise
abzulehnen. Alle vertragsgemäßen und gesetzlichen Garantieanforderungen mit Bezug auf
Fehler/Mängel bei der vom Kunden teilweise mit Vorbehalt belegten Abnahme, werden nicht
berührt.
D. Voraussetzungen für die Einhaltung von Terminen vonseiten der Mosegård Silo und Øgendahls
Maskinfabrik sind, dass der Kunde eine rechtzeitig geleistete Arbeit ganz oder teilweise abnimmt.
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
4
The ideal solution from vision to reality
E.
F.
G.
H.
Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
Wenn der Kunde (a) seiner für die Leistung der Dienste erforderliche Kooperationspflicht nicht
nachkommt; (b) der Versand der Ware aus Gründen, für die der Kunde nicht verantwortlich ist,
verspätet wird; (c) der Kunde die erforderliche Dokumentation nicht rechtzeitig angibt und ausfüllt.
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik ist nur zur Ausführung der Arbeit verpflichtet, wenn der
Kunde die um Voraus ausgemachte Vorauszahlung geleistet, und seine ganzen anderen ihm
obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat.
Weitere Rechte der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik werden nicht berührt, wenn der
Kunde für die nicht erfolgte Erfüllung der Verpflichtungen verantwortlich ist. Im Falle von Höherer
Gewalt oder anderer Hindernisse, die nicht der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik
zuzuschreiben sind, erweitert sich die Lieferzeit angemessen.
Bei verkauften Waren geht das Risiko beim Versand/Abholen durch einen Befrachter an den Käufer
über, ungeachtet, wer den Transport ausführt. Im Falle von Verzögerungen aufgrund des Transports,
die dem Kunde zuzuschreiben sind, hat das Risiko zu dem Zeitpunkt auf den Kunden überzugehen,
zu dem Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik die Zustellungsbereitschaft ankündigt. Im Falle
von Montageleistungen geht das Risiko beim Akzept der Waren auf den Kunden über.
Ungeachtet eventueller anderer Vereinbarungen, besonders mit Bezug auf die INCOTERM Klauseln,
ist Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik nicht verpflichtet, den Transport der Ware, die
Versicherung der Ware, die Beschaffung von Zertifikaten oder anderer nicht im Voraus ausdrücklich
vereinbarter. Dokumente zu organisieren, Lizenzen, Genehmigungen oder andere Formalitäten, die
für den Import oder Export einzuhalten sind, zu beschaffen oder Verzollungen auszuführen, für
öffentliche Gebühren aufzukommen, die außerhalb von Lemvig (Dänemark) erhoben werden.
Abmessungs- und Gewichtssysteme, Verpackungen, Bestimmungen für die Identifikation oder
Kennzeichnung zu sorgen, die außerhalb von Lemvig (Dänemark) anfallen, oder Verpackung vom
Kunden zurückzunehmen.
Preis und Bezahlung
A. Im Falle einer vereinbarten Montage, hat die Zahlung nach Abnahme voll zu erfolgen. Wenn die
Leistungen in Teilen abgenommen werden, hat die vereinbarte Bezahlung nach der Abnahme für
jedes Teil zu erfolgen.
B. Die Zahlungen sind ohne Ermäßigungen und Gebühren an dem im schriftlichen Vertrag festgelegten
Tag in Dänischen Kronen (DKK) zu tätigen. Der Eingang der Zahlung bei Mosegård Silo und Øgendahls
Maskinfabrik ist entscheidend für die Aktualität der Zahlung.
C. Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik hat das Recht, vom Kunden erhaltene Zahlungen nach
eigenem Ermessen auf der Grundlage von Guthaben vom Kunden und dem Zeitpunkt der Bezahlung,
der sich auf eigene oder zugestandenen Rechte basiert, Zahlungen zu verrechnen.
D. Im Falle eines Zahlungsverzugs, wird der Kunde mit allen weiteren verwaltungsmäßigen Kosten und/
oder Prozesskosten belangt und dafür haftbar gemacht.
E. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist, oder wenn andere ernsthafte Anzeichen vorliegen, dass eine
Zahlung gefährdet ist, hat Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik nach eigenem
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
5
The ideal solution from vision to reality
Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
F. Ermessen, ungeachtet weiterer Forderungen, das Recht, eine unverzügliche Bezahlung für bereits
getätigte Lieferungen zu verlangen, oder die Vorauszahlung oder Zahlung bei Anlieferung zukünftiger
Lieferungen zu verlangen. Alternativ kann Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik sich die
Beschaffung ausreichender Sicherheit für die Bezahlung erbitten.
G. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsguthaben der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik
gegenüber zu verrechnen; es sei denn, dass die Gegenforderung des Kunden auf eigenes Recht
basiert oder schriftlich und unbestritten von Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik rechtskräftig
beschlossen wurde. Der Kunde ist nur zur Einbehaltung oder anderen Einwendungen berechtigt,
sofern Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik ihre Verpflichtungen gem. des Vertrages ernsthaft
verletzt und es unterlässt, für ausreichende Sicherheit zu sorgen.
Bestellung, Lieferung und Kosten
Wenn der Auftrag bestätigt wurde, und die Zahlung gemäß des schriftlichen Vertrags in vollem Maβ erfolgt
ist, hat Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik dem Kunden innerhalb von 6 – 8 Werktagen den Auftrag
zuzustellen. Die INCOTERM Klauseln haben in allen Fällen Gültigkeit. (Siehe Verpflichtungen der Gesellschaft
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik).
Ungeachtet der Auftragsgröße werden für alle Aufträge Lieferkosten berechnet. Mosegård Silo und
Øgendahls Maskinfabrik nimmt die Lieferung eigenmächtig oder durch die Beauftragung eines dänischen
Befrachters in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Liefertermin vor (es sei denn, dass etwas anderes
vereinbart wurde.) Normalerweise leisten dänische Befrachter Lieferungen von Tag zu Tag. Wenn es jedoch
bei den Befrachtern zu Verspätungen kommt, verschiebt dieses die Lieferung des Auftrages im Verhältnis zu
dem festgesetzten Liefertermin. Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik kann nicht für Verzögerungen,
die dänische Befrachter bewirken, haftbar gemacht werden. Lieferung nach Bornholm und auf gewisse kleine
Inseln ist zwar möglich, die Lieferzeit wird voraussichtlich jedoch länger. Siehe Verpflichtungen der
Gesellschaft Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik
Eigentumsverhältnisse
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik bis der Kunde alle
Verpflichtungen und die gesamten Konditionen der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik als Folge des
Vertrages erfüllt hat, hierunter Anforderungen, die mit Bezug auf gleichzeitig oder später abgeschlossene
zukünftige Verträge entstehen.
Im Falle eines Weiterverkaufs der Waren unter Eigentumsvorbehalt, ist der Kunde verpflichtet, Mosegård
Silo und Øgendahls Maskinfabrik’s Eigentumsvorbehalt auf eine solche Art und Weise weiterzuleiten, dass
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik aufgrund des Eigentumsvorbehalts weiterhin der Besitzer bleibt.
Forderungen als Folge eines Weiterverkaufs werden hiermit der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik
überlassen. Erträge aus dem Weiterverkauf sind der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik zu erteilen
und in dem Umfang an die Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik zu zahlen, indem sie Außenstände
haben.
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
6
The ideal solution from vision to reality
Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
Der Kunde hat Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik in allen rechtlich zulässigen Maβnahmen zu
unterstützen, die für den Schutz des Eigentums der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik in dem
betreffenden Land erforderlich sind. Eventuelle daraus folgende Mehrkosten sind vom Käufer zu tragen.
Wenn der Kunde den Vertrag besonders im Falle einer Nichterfüllung der Bezahlung nicht einhält, ist
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik berechtigt, die gelieferten Gegenstände zurückzunehmen. Eine
derartige Beschlagnahmung ist nicht als Rücktritt vom Vertrag zu verstehen, es sei denn, dass Mosegård Silo
und Øgendahls Maskinfabrik dieses ausdrücklich anführt.
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik verpflichtet sich, Wertpapiere freizugeben, sofern sie den Wert
für das Guthabens der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik in einem Umfang von 120 % übersteigen;
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik ist für die Auswahl der freizugebenden Wertpapiere zuständig.
Garantie, Haftung
Im Falle eines Defekts gewährt Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik dem Kunden eine Garantie unter
folgenden Bedingungen:
1. Die Qualität sowie die Menge der gelieferten Waren der Mosegård Silo und Øgendahls
Maskinfabrik unterliegen den im schriftlichen Vertrag festgelegten Spezifikationen.
Öffentliche Äußerungen der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik oder von
Mitarbeitern der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik, oder von einem Dritten mit
Bezug auf die zu liefernden Waren, kommen bei der Bestimmung der Qualität des zu
leistenden Service nicht in Betracht. Die Mitarbeiter der Mosegård Silo und Øgendahls
Maskinfabrik sind nicht berechtigt, Äußerungen über Garantie, Qualität oder Rentabilität
ohne schriftliche Beauftragung, abzugeben.
2. Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik akzeptiert eine Garantie nur dann, sofern sie
schriftlich in einem Auftrag erteilt wurde. Andere Erklärungen von Mosegård Silo und
Øgendahls Maskinfabrik oder von den Mitarbeitern der Mosegård Silo und Øgendahls
Maskinfabrik können unter keinen Umständen eine Garantie auslösen.
3. Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach der Anlieferung und bei jeder einzelnen Lieferung
auf diesbezügliche erkennbare und typische Fehler und Mängel zu kontrollieren. Wenn der
Kunde eine derartige fehlende Übereinstimmung feststellt, ist er dazu verpflichtet,
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik direkt schriftlich und so schnell wie möglich
darüber in Kenntnis zu setzen.
4.
Mängel an Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht dazu, ganze Dienstleistungen
abzuweisen.
5. Wenn der Kunde versucht, den Fehler/Mangel selbst zu beheben, ohne der Mosegård Silo
und Øgendahls Maskinfabrik vorerst eine angemessene Frist für die Behebung des Mangels
zu geben, erlöscht die Garantie der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik.
6. Im Falle berechtigter Beanstandungen wird Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik nach
eigenem Ermessen versuchen, den Fehler/Mangel zu beheben oder eine Erstattung
vorzunehmen. Sollte die darauf folgende Fehlerbehebung erfolglos verlaufen, ist dem
Kunden das Recht auf Ermäßigung des Preises oder einer Rücklieferung des Produkts
zuzustehen.
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
7
Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
The ideal solution from vision to reality
7. Ersatzleistungsforderungen gegen Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik können nur in
dem Maβ vorkommen, in dem der Schaden einer groben Fahrlässigkeit oder eines Vorsatzes
zuzuschreiben ist. Dasselbe gilt für jede Forderung über die Vergütung von Kosten, die
denselben Umständen entsprechen. Der Kunde ist verpflichtet, Mosegård Silo und
Øgendahls Maskinfabrik vor Vertragsabschluss über besondere Schadensrisiken zu
informieren.
8. Im Falle von Bauvorhaben hat sich der Garantiezeitraum in allen anderen Fällen über 24
Monate zu erstrecken.
9. Haftungsausschlüsse und Einschränkungen gelten auch mit Bezug auf persönliche
Haftungsorgane, Mitarbeiter, Vertreter und Gehilfen bei Mosegård Silo und Øgendahls
Maskinfabrik.
10. Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik gibt keine Garantie dafür, dass die Waren sich
für den vom Kunden gedachten Zweck eignen und / oder in Übereinstimmung mit den
rechtlichen Bestimmungen im Land des Kunden sind. Der Kunde ist auf eigene Kosten für die
Einholung der für den Gebrauch und/oder die Lieferung und/oder Montage erforderlichen
Zulassungen und Genehmigungen verantwortlich.
Abschluss des Vertrages
Der Kunde ist 5 Wochen an seinen Kaufauftrag gebunden. Jeder einzelne Einkaufsauftrag, der von den
Mitarbeitern der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik in Empfang genommen worden ist, sowie
spätere Änderungen bereits abgeschlossener Verträge treten erst nach einem schriftlichen Auftrag an
Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik oder nach Ausführung einer vereinbarten Dienstleistung in Kraft.
Jede andere Verhaltensweise oder das Verschweigen einer solchen stellt keine Verpflichtung für Mosegård
Silo und Øgendahls Maskinfabrik dar. Angestellte der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik sind nicht
dazu autorisiert, Verpflichtungen in abgeschlossenen Verträgen zu umgehen oder Auftragsänderungen
vorzunehmen, oder Versprechen abzugeben, die vom Vertragsinhalt abweichen. Der Vertrag wird bei der
Lieferung des schriftlichen Auftrages als abgeschlossen angesehen, es sei denn, dass der Kunde schriftlich bei
der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik, spätestens 7 Kalendertage nach Auftragseingang
schriftlichen Einspruch gegen die Lieferung erhebt.
Stornierungsbestimmungen
Eine Stornierung erfordert eine 7-tägige schriftliche Frist. Die Mitteilung über die Stornierung, die
beispielsweise persönlich und/oder per Email erfolgen kann, wird akzeptiert, ist jedoch schriftlich zu
bestätigen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Gebühr für die Deckung eventueller späterer
Verwaltungskosten zu erheben. Die Stornierung wird schriftlich erteilt. Eine telefonische Stornierung wird
nicht akzeptiert.
Rücktritt
Unter dem Vorbehalt eventueller juristischer Rechte ist Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik
berechtigt, ohne Erstattungsleistung vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde Einspruch gegen die
Anwendbarkeit dieser Konditionen und Bedingungen erhebt. Sofern ein Antrag für ein Insolvenzverfahren
mit Bezug auf die Aktiva des Kunden eingereicht wurde, und/oder eingeleitet wurde, wenn der Kunde seinen
materiellen Pflichten der Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik oder einem Dritten gegenüber
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
8
The ideal solution from vision to reality
Øgendahls Maskinfabrik A/S
Mosegård Silo A/S
Jupitervej 16A
7620 Lemvig
nicht ohne die Angabe eines berechtigten Grundes nachkommt. Wenn der Kunde unwahre Äußerungen über
seine Kreditwürdigkeit macht, wenn Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik nach Vertragsabschluss
Informationen über eine erhebliche Verschlechterung der Aktiva des Kunden bekommt. Wenn Mosegård Silo
und Øgendahls Maskinfabrik nicht selbst korrekte und termingerechte Lieferungen erhält, und diese nicht
das Verschulden der Mosegård Silo und Øgendahl Maskinfabrik sind, oder sofern Mosegård Silo und
Øgendahls Maskinfabrik aus anderen Gründen nicht länger dazu imstande ist ihre Serviceverpflichtungen
anhand angemessener Mittel mit Bezug auf das Eigeninteresse wahrnehmen zu können. Und wenn die
berechtigten Interessen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für den Kunden und besonders mit Bezug
auf die vereinbarte Kompensation, erkennbar sein sollten.
Allgemeine Grundlagen für Vertrag und Gesetzeswahl
Diese allgemeinen Bedingungen und der Inhalt auf dieser Homepage werden ausschließlich nach dänischem
Recht und ohne die Bestimmungen für die Gesetzeswahl zu berücksichtigen, reguliert. Alle Unstimmigkeiten,
die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Konditionen und der Vertraulichkeitspolitik
ergeben, sind bei den dänischen Gerichten in Kopenhagen, Dänemark, zu entscheiden, sofern keine
einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
Die Ausführung, Bezahlung und das Nachkommen aller Verpflichtungen, die aus diesem Vertrag erfolgen,
sind in Lemvig, Dänemark, zu entscheiden. Dieses gilt ungeachtet Arrangements über die Berichtigung von
Unkosten oder einer Vereinbarung über INCOTERMS Klauseln.
Das dänische Recht findet für alle Rechte und Forderungen gem. dieses Vertrages Anwendung. Gerichtsstand
ist in Lemvig, Dänemark.
Alle – vertragsgemäßen und nicht vertragsgemäßen Unstimmigkeiten, sowie Verträge, auf die sich die
Anwendung dieser Verkaufsbedingungen erstrecken, sind beim Gericht in Lemvig, Dänemark, zu
entscheiden, das national und international die alleinigen Kompetenzen dafür besitzt. Eine solche
Kompetenzen Festlegung schließt jede anderweitige Kompetenz aus, die auf der Grundlage von
persönlichen oder anderweitigen Zusammenhängen festgesetzt wird, aus. Außerdem ist der Kunde nicht
berechtigt, vorher eventuelle Gegenforderungen, Verrechnungen oder Informationen von Dritten vor
einem anderen Gericht als vor dem in Lemvig, Dänemark, das über die alleinige Kompetenz verfügt, geltend
zu machen. In Einzelfällen ist Mosegård Silo und Øgendahls Maskinfabrik jedoch berechtigt, dem Kunden an
seinem Standort oder bei anderen Gerichten mit Rechten, die sich auf in- und ausländische Rechtsprechung
basieren, den Prozess zu machen.
Øgendahls Maskinfabrik A/S & Mosegård Silo A/S
+45 9782 0582 I +45 9713 1547
www.oegendahl.dk I www.silo.dk
[email protected] I [email protected]
9