Es geht nicht um Steuergeschenke

Scientology offen
gegenüber Kritik
Es fragt sich, ob der Staat eine Institution finanzieren darf, dessen Aufgabe es
ist, gegen Religionen zu informieren,
findet man doch auf der Facebook-Seite
von Infosekta nur sehr einseitige kritische Berichte über Religion, auch gegen
den Islam oder die katholische Kirche.
Immer wieder finden wir bei der Infosekta inkorrekte Informationen zu Scientology, die nun in einem Fall auch bei
der NZZ gelandet sind (27. 5. 16).
Kritik ist bei Scientology sehr wohl
erwünscht, wenn sie sachlich ist und bei
den Fakten bleibt. Völlig absurd ist die
Behauptung von Infosekta, dass eine
kritische Scientologin «vernichtet» werden dürfe. Ich könnte mir vorstellen,
dass die Vorwürfe gegen die Zeugen
Jehovas ähnlich abstrus sind. Es wäre an
der Zeit, diese Vorwürfe gegen Minderheitsreligionen einmal zu hinterfragen
und die betroffenen Gruppen selber um
Stellungnahme anzufragen: Kämen alle
Fakten auf den Tisch, so könnte man
schnell sehen, dass die Infosekta versucht, eine künstliche Kontroverse zu
Religion am Leben zu erhalten.
Jürg Stettler, Scientology-Kirche Zürich
Das Zürcher
Tram-Debakel
Mit grosser Überraschung und Entgeisterung las ich das Interview mit Peter
Spuhler (NZZ 4. 6. 16); nicht etwa
wegen seiner Stellungnahmen, sondern
wegen der Ausschreibung der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ). Ich
bin seit über 25 Jahren im internationalen (Gross-)Anlagenbau und Investitionsgütergeschäft tätig und glaube,
etwas von solchen Ausschreibungsverfahren zu verstehen. Kurz: 2559 technische Anforderungen, davon 923 Musskriterien, sind schlichtweg nicht erfüllbar. Weshalb? Ein Anbieter hat ja in den
meisten Fällen ein mehr oder weniger
fertig entwickeltes Produkt, welches gewisse interne und externe Standards und
Normen erfüllt und meist schon in einer
gewissen Stückzahl produziert wurde.
Solche Standards können garantiert
nicht gleichzeitig auch noch 923 Musskriterien erfüllen. Des Weiteren lernt
man in jedem Managementprogramm,
mittels Economies of Scale die Kosten
zu drücken. Wenn jetzt ein Anbieter
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ZUSCHRIFTEN 9
Neuö Zürcör Zäitung
Mittwoch, 8. Juni 2016
extrem von seinen Standards abweichen
muss, um diese Musskriterien zu erfüllen, kann er dies nur zu erhöhten Kosten, mit längerer Durchlaufzeit und
garantiert reduzierter Qualität erreichen. Der Anbieter versucht nun natürlich mit allen mögliche Tricksereien solche Mussanforderungen doch noch «zu
erfüllen» oder zu umgehen. Folgen sind
massiv verzögerte Ausschreibungsverfahren und explodierende Kosten.
Auch wenn der TÜV Süd den VBZ
ein tadelloses Ausschreibungsverfahren
attestiert, spricht die extrem lange
Dauer dieser Aussage Hohn, denn das
Vergabeverfahren müsste in einem Jahr
durchgeführt werden können. Warum
glauben immer wieder Betreiber solcher
Systeme, besser zu wissen, wie man diese
baut, als der Lieferant selber? Die VBZ
sind bestimmt ein ausgezeichneter Betreiber, aber vom Trambau selber dürften sie herzlich wenig verstehen. Offensichtlich haben sie aus dem CobraDebakel nichts gelernt.
Andreas Rüdt, Volketswil
Peter Spuhler bestätigt schwarz auf
weiss, dass er mit seinem Tram in der
Gesamtbewertung 40 Prozent weniger
Punkte erreicht hat als der Erstplacierte.
Gleichzeitig kostet sein Tram 800 000
Franken mehr als das Siegertram von
Bombardier. Bei 70 Tramzügen, welche
die VBZ bestellen wollen, macht das 56
Millionen Franken mehr. Dies lässt sich
kaum mit dem Frankenkurs rechtfertigen, zumal der Franken-Schock am
15. Januar 2015 kam und nicht vor sechs
Jahren, als er das Angebot einreichen
musste. Als ehemaligem Mitarbeiter
von zwei weltweit tätigen Bahnanbietern scheint mir dieses Statement von
Peter Spuhler etwas weit hergeholt.
Werner Reiser, Frauenfeld
Digitale Zukunft
Kaum ein Tag vergeht, ohne dass sich
Experten und solche, die sich dafür halten, in Themenbeiträgen über Chancen
und Risiken der sogenannten «vierten
industriellen Revolution» («Industry
4.0») äussern. Zugegeben: Die Fragestellung brennt einer verunsicherten
und informationshungrigen Gesellschaft unter den Nägeln. Zugleich entbehrt es bekanntlich nicht eines gewissen Reizes, unseren Phantasien freien
Lauf zu lassen und sich die Zukunft, je
nach Befindlichkeit und Lebenseinstellung, in bunten oder aber eher düsteren
Farben auszumalen. Was aber heisst das
für den besorgten Familienvater: Soll ich
meine Kinder schon heute dahingehend
sensibilisieren, dass sie ihre Berufswahl
dereinst lieber nicht nach ihren persönlichen Vorlieben und Talenten ausrichten mögen, sondern danach, ob das von
ihnen favorisierte Berufsbild in Zukunft
möglicherweise durch einen Roboter
gleichermassen (oder gar besser) ausgefüllt werden kann?
Wer indes hält das Steuer nicht doch
lieber selber im Griff, als in engen Strassenkurven – auf die Qualität der Softwareentwickler und die Stabilität des
Betriebssystems vertrauend – die feuchten Handflächen in den Schoss zu legen?
Und bei alledem sei die Frage erlaubt:
Macht es nicht doch viel mehr Spass,
selbst zu fahren, als sich von einem Auto
passiv und ohne eigenes Zutun (bestenfalls) ans Ziel pilotieren zu lassen?
Gut möglich auch, dass angesichts
weltweit limitierter Ressourcen inskünftig vermehrt «frugale Innovationen»
(vgl. Gastkommentar Cornelius Herstatt in der NZZ vom 10. 6. 15) nachge-
Schweizer, Nicole Anliker, Nina Belz, Marie-Astrid Langer,
David Signer, Christian Weisflog, Daniel Steinvorth
Schweiz: René Zeller, Claudia Baer, Paul Schneeberger, Daniel
Gerny, Simon Gemperli, Frank Sieber, Marcel Amrein, Nadine
Jürgensen, Marc Tribelhorn, Simon Hehli
Bundeshaus: Heidi Gmür, Christof Forster, Jan Flückiger
Bundesgericht: Katharina Fontana
Wirtschaft / Börse: Peter A. Fischer, Werner Enz, Ermes
Gallarotti, Sergio Aiolfi, Thomas Fuster, Christin Severin, Nicole
Rütti Ruzicic, Andrea Martel Fus, Claudia Aebersold Szalay,
Giorgio V. Müller, Michael Ferber, Lucie Paška, Hansueli Schöchli,
Thomas Schürpf, Zoé Inés Baches Kunz, Natalie Gratwohl,
Werner Grundlehner, Daniel Imwinkelried, Christof Leisinger,
Anne-Barbara Luft, Christoph G. Schmutz, Michael Schäfer
Tagesleitung: Colette Gradwohl, Christoph Fisch, Thomas
Stamm, Anja Grünenfelder
Feuilleton: René Scheu, Roman Hollenstein, Angela
Schader, Barbara Villiger Heilig, Claudia Schwartz, Andrea
Köhler, Thomas Ribi, Uwe Justus Wenzel, Ueli Bernays, Roman
Bucheli, Susanne Ostwald, Philipp Meier, Samuel Herzog
Medien: Rainer Stadler
International: Peter Rásonyi, Andreas Rüesch, Andres
Wysling, Werner J. Marti, Beat Bumbacher, Stefan Reis
Zürich: Luzi Bernet, Christina Neuhaus, Dorothee Vögeli, Irène
Troxler, Urs Bühler, Walter Bernet, Brigitte Hürlimann, Stefan
fragt werden, und ebenso gut möglich,
dass diverse Produktentwickler derzeit
drauf und dran sind, die Rechnung gänzlich ohne den Wirt zu machen. Denn: In
diesem Sinne «Wirt» sind wir selbst mit
unseren über Jahrtausende in DNA geprägten Bedürfnissen nach sinnerfüllter
Arbeit, Kompetenzgewinn und gesellschaftlicher Wertschätzung.
Es bleibt die Hoffnung, dass die
Roboter der Zukunft wenn nicht mit
einer Sollbruchstelle, so doch mindestens mit einem leicht zu betätigenden
Ausschaltknopf versehen sind und die
neuronalen Vernetzungen in unseren
Gehirnen zufolge fortschrittsbedingten
Nichtgebrauchs nicht komplett verkümmern werden (vgl. Gastkommentar von
Gerald Hüther «Mehr Hirn, bitte!»,
NZZ 9. 5. 16).
Christian Born, Winterthur
Wir Menschen
und das Klima
Das Klima erwärmt sich – das kann man
einigermassen gesichert anhand von Beobachtungen und Messungen feststellen
(«Prognosen zum Klimawandel», NZZ
27. 5. 16). Über die Auslöser dieser
Klimaänderung ist man sich nicht einig.
Die grosse Frage lautet: Sind wir Menschen mit unseren Aktivitäten, primär
mit der (etwa 1950 einsetzenden) massiven Nutzung fossiler Brenn- und Treibstoffe, die «Schuldigen» am angedrohten Desaster? Es gibt Indizien, die auch
Laien beurteilen können; drei seien hier
erwähnt: Im Nordseemuseum in Husum
(D) findet man eine Grafik, die aufzeigt,
dass dort der Meeresspiegel seit dem
Jahr 7000 vor Christus um 50 Meter angestiegen ist.
In einem Buch von Kurt Lauber, dem
Hüttenwart der Hörnlihütte am Matterhorn (er schildert seine Zeit dort oben),
findet sich folgender Satz dieses unvoreingenommenen Kundigen: «Seit etwa
1880 befinden sich die Alpengletscher
auf dem Rückzug.» Und wer bei Google
das Stichwort «Rhonegletscher Bilder
ETH» eingibt, stösst auf eine Darstellung von Prof. Christian Schär, welche
anhand von farbigen Kurven zeigt, dass
der Rhonegletscher seit 1601 (!) abschmilzt. Meine Frage: Wo lässt sich
denn nun in diesen drei Beispielen
menschlicher Einfluss in der obenerwähnten Art orten? Darum zweifle
ich zwar nicht am möglichen Eintreten
der Erwärmung an sich (Änderungen
gab es schon immer), ich bezweifle die
Schlüssigkeit der Meinung, wir Menschen seien schuld am Klimawandel.
Georg Krenger, Wiesendangen
«Monsanto und
die deutsche Moral»
Der Deutschlandkorrespondent Christoph Eisenring liefert ein glänzendes
Beispiel (NZZ 28. 5. 16) für die Moral
des «Homo oeconomicus»: Wenn ein
gutes Geschäft vermutet wird, so muss
die Schädlichkeit des betreffenden Produktes nachgewiesen werden, um seine
Anwendung zu verbieten. Im Interesse
der Menschen wäre jedoch der Nachweis
zu führen, dass das Produkt unschädlich
ist, damit die Anwendung zulässig wird.
– Fehlender Nachweis von Schädlichkeit
ist beileibe nicht gleichbedeutend mit erwiesener Unschädlichkeit.
TRIBÜNE
Es geht nicht
um Steuergeschenke
Gastkommentar
von CHRISTIAN STIEFEL
Die parlamentarische Beratung der Unternehmenssteuerreform
(USR III) nähert sich ihrem Ende. Wenn alles gutgeht, was zu hoffen ist, werden National- und Ständerat sich Ende der laufenden
Session auf ein gemeinsames Paket geeinigt haben. In der verbleibenden Phase der Differenzbereinigung gehen die Wogen allerdings noch einmal hoch. Es wird mit allerlei Argumenten gekämpft
und Stimmung für die eine oder die andere Seite gemacht. Die folgenden Ausführungen sollen zur Versachlichung der Debatte beitragen.
Die Mitgliedfirmen von Swiss Holdings gehören zu den von der
USR III am direktesten Betroffenen. Es sind Schweizer Konzerne,
die bisher für ihre mobilen Erträge (vor allem Entgelte aus Forschung, Handel und Finanzierung) einem besonderen Steuerstatus
unterstanden. Insgesamt bezahlen die sogenannten Statusgesellschaften heute rund die Hälfte aller Gewinnsteuern auf Bundesebene (über 4 Milliarden Franken).
Weil international nicht mehr akzeptiert, sollen diese besonderen Steuerregime mit der USR III richtigerweise aufgehoben und
durch neue Massnahmen ersetzt werden.
Es versteht sich von selbst, dass die Schweiz diese wichtigen
Steuerzahler nur behalten kann, wenn ihnen auch künftig steuerlich wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen geboten werden.
Die betroffenen Unternehmen verlangen keine Steuersenkungen,
sondern wollen lediglich, dass das heute bestehende Steuerniveau
mehr oder weniger gewahrt wird.
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen – und selbst wenn die
zinsbereinigte Gewinnsteuer (NID) käme – werden die grossen
Unternehmen in der Schweiz nicht weniger, sondern tendenziell
mehr Steuern bezahlen. Sie sind bereit, dies zu tun, weil sie dafür
Rechtssicherheit erhalten und die Schweiz fortan über ein international akzeptiertes Steuersystem verfügt.
Es geht damit nicht um Steuergeschenke für die Konzerne, sondern darum, dass ihre Situation nicht zu stark verschlechtert wird.
Die KMU sind nicht – wie teilweise
moniert wird – die Opfer, sondern
die Gewinner der USR III.
Ein positiver Mitnahmeeffekt aus der USR III wird sich hingegen
für die KMU ergeben. Weil die steuerlichen Ersatzmassnahmen
gemäss den internationalen Vorgaben für alle Unternehmen gelten
müssen, werden diese neu von verschiedenen steuerlichen Erleichterungen profitieren können.
Die KMU sind nicht – wie teilweise moniert wird – die Opfer,
sondern sie sind vielmehr die Gewinner der USR III. Auch gibt es
für grosse Unternehmen, KMU und Kantone gute Gründe, die
NID in die USR III aufzunehmen. Dies trotz gewisser Unsicherheit, ob sie sich längerfristig auf internationaler Ebene halten
kann. Ökonomisch ergibt die Massnahme Sinn, weil sie die steuerliche Schlechterstellung von Eigenkapital gegenüber Fremdkapital
mindert und damit hilft, einer zu grossen Verschuldung der Unternehmen entgegenzuwirken.
Den Kantonen würde die NID die Möglichkeit bieten, statt
kostspielige generelle Gewinnsteuersatzsenkungen vornehmen zu
müssen, gezielter die steuerliche Attraktivität zu wahren. Den
KMU hilft die NID, wenn sie ihre Gewinne für spätere Investitionen im Unternehmen belassen. Den Konzernen ermöglicht die
Massnahme, die steuerliche Attraktivität für Unternehmensfinanzierungen zu wahren und diesbezügliche Arbeitsstellen und
Steuersubstrat in der Schweiz zu sichern.
Dennoch, Swiss Holdings unterstützt die NID nur, wenn deren
Aufnahme in das Reformpaket von einem genügend breiten Konsens getragen wird und die Unterstützung der Kantone geniesst.
Die politische Mehrheitsfähigkeit der Vorlage insgesamt – gerade
mit Blick auf eine mögliche Volksabstimmung – hat für uns absolute Priorität.
Jede Unternehmenssteuerreform hat bisher zu höheren Steuereinnahmen von Unternehmen geführt. Eine gute USR III wird
mithelfen, dass der Schweizer Finanzhaushalt auch künftig gut im
Lot bleibt.
Christian Stiefel ist Direktor von Swiss Holdings, dem Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne in der Schweiz.
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