B VII - Regionaler Planungsverband Südostoberbayern

Regionalplan Südostoberbayern
B VII
Regionalplan Südostoberbayern
Teil B: Fachliche Festlegungen
Nachhaltige Entwicklung der fachlich raumbedeutsamen Strukturen
ökonomisch nachhaltige Entwicklung
Z = Ziel; G = Grundsatz
VII
1
Verkehr und Nachrichtenwesen
G Leitbild
Verkehr und Informationssysteme sollen nachhaltig entwickelt werden, so dass eine
ausreichende Mobilität und eine umfassende Kommunikation gewährleistet sind und
die Umweltbelastungen so gering wie möglich gehalten werden. Bei dieser
Entwicklung ist
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2
eine Verkehrsverminderung anzustreben,
der Flächenverbrauch möglichst gering zu halten und
eine umweltverträgliche Verkehrsabwicklung durchzusetzen.
Kleinräumige Verkehrsnetze im Personenverkehr
2.1
Z Dem Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs kommt neben seiner Funktion
als Daseinsvorsorge im ländlichen Raum vor allem in den Stadt- und
Umlandbereichen Rosenheim und Salzburg und den zentralen Orten mittlerer Stufe
besondere Bedeutung zu.
Die Verknüpfung der Verkehrsmittel im öffentlichen Personennahverkehr soll zeitlich
und räumlich noch besser aufeinander abgestimmt, durchlässiger und flexibler
gestaltet und weiter intensiviert werden.
Ein zentraler Verknüpfungspunkt für den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtund Umlandbereich Rosenheim soll am Bahnhof Rosenheim, in Altötting und in
Burghausen sowie am Bahnhof Mühldorf a.Inn eingerichtet werden.
2.1.1
Z Der Schienenpersonenverkehr soll
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insbesondere die Erschließung des Umlandes ergänzen, indem
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für die Erschließung des Stadt- und Umlandbereiches Rosenheim die
radial zulaufenden Strecken der Grundtakt in den Morgen- Mittags- und
Abendstunden verbessert und die Zahl der Haltestellen vermehrt wird
Rosenheim als Knotenbahnhof ausgestaltet wird
Regionalplan Südostoberbayern
für die Erschließung der Verflechtungsbereiche der Mittelzentren
insbesondere für die Mittelzentren Altötting, Burghausen, Mühldorf
a.Inn, Traunstein und Waldkraiburg eine deutliche Verstärkung der
morgendlichen, mittäglichen und abendlichen Verkehrsangebote
erreicht und dem Bedarf der Pendler angepasst wird
die auf Freilassing ausgerichteten Linien mit dem Nahverkehrsnetz
Salzburg zu einem attraktiven, leistungsfähigen und im Taktbetrieb
geführten Netz von Bus, Stadt- und Regionalbahn SalzburgBerchtesgadener Land unter Mehrung der Haltestellen ausgebaut
werden
Traunstein als Knotenbahnhof weiter ausgestaltet wird
weitere Haltestellen im engeren Verflechtungsbereich Traunsteins,
Mühldorfs a.Inn, Burghausens und an den Strecken Traunstein Garching a.d.Alz und Mühldorf a.Inn - Simbach a.Inn eingerichtet
werden;
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die Verbindung der Teilräume stärken, indem
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die Mittelzentren der Region im Stundentakt beim
Schienenpersonenverkehr verbunden werden, wobei Traunreut
einbezogen werden soll
die Bahnstrecke Rosenheim-Kiefersfelden im Inntal für den
Schienenpersonenverkehr leistungsfähiger ausgebaut wird
zwischen Freilassing und Berchtesgaden zur Ertüchtigung der Strecke,
Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit und Steigerung der Attraktivität ein
abschnittsweiser Streckenausbau durchgeführt wird und
die Zahl der schienengleichen Bahnübergänge verringert wird;
die Anbindung an den großen Verdichtungsraum München gewährleisten,
indem
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die Verbindung Rosenheim - München im Streckenabschnitt
Mangfalltal bis Kreuzstraße bzw. Holzkirchen ausgebaut und in
kurzem Takt bei zusätzlichen Haltestellen geführt wird
das Zugangebot auf der Strecke München - Rosenheim verbessert
wird
für die Verbindung Mühldorf a.Inn - München die Voraussetzungen für
den Betrieb im Stundentakt als Expresspersonenverkehr ausgebaut
werden und
die Reaktivierung der Strecke zwischen Wasserburg Stadt und
Bahnhof Reitmehring angestrebt und die Strecke zwischen
Wasserburg a.Inn und Ebersberg ertüchtigt werden und möglichst bis
Grafing bzw. München durchgebunden werden sollte.
2.1.2
G Die Bahnstrecke zwischen Traunreut und der Strecke Traunstein - Garching a.d.Alz
soll erhalten werden.
2.2
Z Der Busverkehr ist zur Ergänzung des regionalen Schienenpersonenverkehrs in der
Regel landkreisbezogen weiter auszubauen. Insbesondere sollen
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im Landkreis Altötting die bestehenden Schienenverbindungen durch
Buslinien, die auf Altötting und Burghausen ausgerichtet sind, ergänzt
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werden.
Darüber hinaus sollen landkreisübergreifende Linienverbindungen auf
direktem Wege zu den zentralen Orten geschaffen bzw. verbessert werden
im Landkreis Berchtesgadener Land die bestehenden Buslinien zu einem
durchgehenden Busnetz koordiniert und ergänzt werden. Dabei soll das
Beförderungsangebot für die Linie zum Königssee verbessert werden
im LandkreisMühldorf a.Inn die nicht von Bahnlinien erschlossenen Bereiche
des Kreisgebietes durch ein Busbeförderungsangebot erfasst werden. Dabei
soll der Linienbetrieb auf Waldkraiburg und Ampfing mit einer
Verknüpfungsmöglichkeit zur Bahnlinie ausgerichtet und die Verbindungen
nach Neumarkt-Sankt Veit, Taufkirchen und Haag i.OB verbessert werden
im Landkreis und im Oberzentrum Rosenheim die auf den Stadt- und
Umlandbereich Rosenheim ausgerichteten Buslinien erhalten, ergänzt und
erweitert und in ihrer Attraktivität verbessert werden
Das Beförderungsangebot im Teilraum Wasserburg a.Inn soll durch
Busverbindungen jeweils von der Stadt ausgehend ausgebaut werden. Eine
bessere Verkehrsbedienung ist im südöstlichen Landkreis von Prien
a.Chiemsee aus nach Reit im Winkl und über Aschau i.Chiemgau nach
Brannenburg und Oberaudorf anzustreben.
Die Verbindungen über die Landkreisgrenze sollen reaktiviert und ausgebaut
werden, insbesondere von Rosenheim über Bad Feilnbach nach Miesbach
und nach Ebersberg zur Verbesserung der Pendlerbeziehungen
im Landkreis Traunstein sollen die überwiegend auf die Stadt Traunstein
gerichteten Bahnverbindungen durch ein attraktives Busverbindungsangebot
vorrangig über Chieming nach Obing, über Taching a.See nach Tittmoning
und Burghausen sowie nach Inzell und Bad Reichenhall, nach Bergen und
Schleching/Kössen (Tirol) erweitert werden. Tangentiale Buslinien sollen von
Reit im Winkl über das Kreisgebiet hinaus nach Kössen (Tirol) sowie nach
Prien a.Chiemsee und nach Berchtesgaden über Bad Reichenhall ebenso
auch die Verbindungen von Trostberg nach Wasserburg a.Inn ab Burgkirchen
a.d.Alz eingerichtet werden
eine Verbesserung der Busverbindungen nach Österreich angestrebt werden.
2.3
Z Zur Verminderung des motorisierten Individualverkehrs sollen Park-and-ride-Plätze
neu angelegt und erweitert werden.
2.4
Z Der öffentliche Personennahverkehr soll im stark belasteten Tourismusgebiet
Berchtesgadener und Reichenhaller Land vorrangig ausgebaut und untereinander
besser abgestimmt werden.
2.5
Z Die Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger soll in den Stadt- und
Umlandbereichen, den zentralen Orten mittlerer Stufe und in ihrem Umland verstärkt
ausgebaut werden. Das kleinräumige Radwegenetz soll mit dem großräumigen
verknüpft werden.
Im öffentlichen Personennahverkehr soll die Transportkapazität für die Mitnahme von
Fahrrädern erhöht werden.
3
Großräumige Verkehrsnetze
3.1
Großräumiges Schienennetz
3.1.1
G Die Leistungsfähigkeit der Eisenbahn soll so weiterentwickelt werden, dass sie ihre
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B VII
Funktionen innerhalb des Gesamtverkehrssystems erfüllen kann und die negativen
Auswirkungen auf die Umwelt verringert.
Das Streckennetz für den großräumigen Verkehr soll in der Region gesichert,
ausgebaut und zukunftsfähig gehalten werden. Dabei sollen höhengleiche
Bahnübergänge mit verkehrsreichen Straßen beseitigt werden. Insbesondere
soll(en)
3.1.2
Z
•
die Trasse München - Mühldorf a.Inn - Salzburg für einen mehrgleisigen
Ausbau freigehalten werden
3.1.3
G
•
die Strecke München - Mühldorf a.Inn – Freilassing - Salzburg elektrifiziert,
dabei Mühldorf a.Inn als Haltestelle im Fernverkehr eingerichtet und der
Abschnitt Freilassing - Salzburg Hbf. dreigleisig ausgebaut und werden
die Strecke Rosenheim - Kiefersfelden umweltgerecht verbessert und die
Kapazität erhöht werden. Bei Bau einer Entlastungsstrecke soll - soweit
technisch machbar – eine Tunnellösung angestrebt werden
die Strecke Mühldorf a.Inn - München als übergeordnete Verbindung auch
über den Flughafen München eingeführt werden
die Strecke Mühldorf a.Inn - Simbach a.Inn als Teil einer großräumigen
Verbindung München – Linz - Wien reaktiviert und zweigleisig elektrifiziert
ausgebaut werden,
die bestehenden Inter-City und ICE-Halte beibehalten und
die gute überregionale Verbindung von Rosenheim mit anderen Oberzentren
erhalten werden
das Inter-Regio-Angebot auf der Strecke (Karlsruhe -) München – Rosenheim
- Salzburg erhalten und ausgebaut werden.
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3.2
3.2.1
Großräumiges Straßennetz
Das großräumige Straßennetz soll so gestaltet werden, dass
G
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3.2.2
Z Besonders vordringlich ist
•
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3.2.3
es seine verkehrliche Funktion auch innerhalb der Region erfüllen kann
die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet ist und
die negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Umwelt so weit wie
möglich verringert werden.
die Freihaltung und der Weiterbau der A 94 München - Mühldorf a.Inn Neuötting auf der Trasse Dorfen und
der Bau der Westtangente Rosenheims im Zuge der B 15.
Z Folgende Trassen sollen freigehalten und vordringlich ausgebaut werden:
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A 8: landschaftsschonender Ausbau der A 8 zwischen Rosenheim und
Grenzübergang Bad Reichenhall/Salzburg
B 15 (bestehend): landschaftsschonender ortsdurchfahrtfreier Ausbau der B
15 zwischen geplanter A 94 und Westtangente Rosenheim mit Ausbau in
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3.2.4
Lengdorf und dem Neubau der Ortsumgehung von Haag i.OB im Osten
B 15 (bestehend): Bau einer zweiten Fahrbahn an die Bundesstraße
zwischen Rosenheim und der A 8 mit Ausbau der BAB-Anschlussstelle
Rosenheim
B 20/21: Neubau mit Ortsumgehung von Bad Reichenhall (Kirchholz- und
Stadtbergtunnel)
B 299/304: Ausbau der Bundesstraße zwischen der A 94 bei Neuötting bis
Traunstein mit dem Neubau von Ortsumgehungen für Unterneukirchen,
Garching a.d.Alz, Tacherting, Trostberg, Altenmarkt a.d.Alz und Traunstein
sowie dem Bau höhenfreier Querungen mit der Bahn
B 588: Verlegung zwischen Kager und Neuötting
St 2107: Neubau einer Ortsumgehung Burgkirchen a.d.Alz.
Z Folgende Trassen sollen freigehalten werden:
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3.2.5
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Trasse B 15 neu zwischen der Regionsgrenze in Buchbach und dem
Anschluss an die B 15 südlich von Haag i.OB.
St 2092: Ortsumgehung Hart (Mühldorf a.Inn) mit Anbindung der
Nordtangente von Mühldorf a.Inn und der Umschlaganlage für den
kombinierten Verkehr
St 2092: Ausbau südlich von Kraiburg a.Inn
St 2096: Ortsumgehung Chieming/Sondermoning und Grabenstätt sowie
Streckenausbau nördlich Staudach
St 2359: Ortsumgehung Griesstätt
St 2359: Ortsumgehung Vogtareuth
St 2362: Spange Panorama-Schwaig in Rosenheim.
Z Im Zusammenhang mit dem großräumigen Straßennetz sollen vordringlich folgende
Unfallschwerpunkte beseitigt und Umgehungsstraßen aus Gründen der notwendigen
Verbindungsqualität und zur Minderung der erheblichen örtlichen Belastungen
geschaffen werden:
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B 20: Ortsumgehung von Burghausen mit Umfahrung von Pirach
B 20: Ortsumgehung von Tittmoning
B 20: Ortsumgehung von Laufen und Hammerau sowie Tunnelführung in
Bayerisch Gmain
B 20/305: Verlegung der Einmündung der B 20 in die B 305 am Bahnhof
Berchtesgaden in Richtung Westen (Hirschensprungtunnel)
B 299: Ortsumgehung von Neumarkt-Sankt Veit
B 304: Ortsumgehung von Obing und der Ortsteile Adelstetten und Straß in
Ainring
B 304: Ortsumgehung von Forsting (Gde Pfaffing)
B 305: Entlastung der Ortsdurchfahrten von Bernau a.Chiemsee und
Grassau durch verkehrslenkende Maßnahmen
B 588: Ortsumgehung von Reischach
St 2078: Ortsumgehung Bad Aibling sowie Ausbau Kolbermoor
St 2078: Ausbau B 15 – Aising/Rosenheim
St 2080: Ortsumgehung Ostermünchen
St 2089: Ortsumgehung Bad Feilnbach
St 2091: Ausbau nördlich von Trostberg
St 2091: abschnittsweiser Ausbau zwischen Ampfing und Taufkirchen mit
Ortsumgehung von Pürten/Waldkraiburg
St 2092: nördlich von Mühldorf a.Inn
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3.2.6
4
St 2092: Verbindung zur B 12 östlich von Mühldorf a.Inn
St 2092: Ausbau südlich von Kraiburg a.Inn
St 2092: Verbindung von der Staatsstraße zur B 12 östlich von Mühldorf a.Inn
St 2092: Ortsumgehung Babensham
St 2092: Ortsumgehung Prien a.Chiemsee
St 2092: Ausbau nördlich Rimsting
St 2093: Ortsumgehung Oberaudorf
St 2095: Ortsumgehung Kragling/Stephanskirchen
St 2095: Ausbau am Erlstätter Berg und westlich von Traunstein
St 2095: Ortsumgehung Bad Endorf
St 2095: Ausbau westlich von Erlstätt
St 2096: Ortsumgehung von Chieming und Sondermoning
St 2105: Ortsumgehung bzw. Ausbau: Traunstein, Waging a.See,
Hallerbrucker Berg, Weibhausen und Ledern/Kay
St 2357: ortsdurchfahrtfreie Anbindung an die geplante Ortsumgehung der B
299 von Trostberg
St 2357: Ausbau im Osten von Kirchweidach
St 2359: Neubau der Südspange Wasserburg a.Inn
St 2359: Ausbau von Thansau bis BAB-Anschlussstelle
St 2360: Ausbau zwischen Prutting und Halfing
Salzachübergänge: Neubau im Raum Laufen/Tittmoning
Innbrücke: Nordspange Rosenheim mit dritter Brücke und Anbindung an die
B 15 (neue Westumgehung) und an die St 2359.
G Folgende weitere Baumaßnahmen sollen langfristig gesichert werden:
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3.3
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St 2079: Ausbau westlich Rott a.Inn
St 2092: Ortsumgehung Rimsting
St 2098: Ortskernentlastung von Ruhpolding
St 2105: Ortsumgehung Tengling und Ausbau bei Tittmoning
St 2357: Ortsumgehung Kirchweidach
Südspange Wasserburg a.Inn.
G Die verkehrliche Anbindung an den Flughafen München soll insbesondere für die
nördlichen Bereiche der Region verbessert werden.
Güterverkehr
4.1
G Der Güterverkehr soll insbesondere bei langen Strecken auf die Schiene verlagert
werden.
4.2
G In Rosenheim, Mühldorf a.Inn, Traunstein und Freilassing sind Frachtzentren bzw.
Güterverteilzentren mit Umschlaganlagen für den kombinierten Ladeverkehr
vorzusehen.
4.3
G In der Region ist eine Verbesserung des Wagenladungsverkehrs (Intercargo) durch
den Ausbau der Bahnstrecke München - Mühldorf a.Inn – Freilassing - Salzburg und
durch die Elektrifizierung und den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Mühldorf
a.Inn - Simbach a.Inn zu erreichen. Dazu soll die Verbindung Tüßling - Burghausen
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ergänzend elektrifiziert werden.
4.4
G Der Gepäck- und Expressgutverkehr ist in der Region zu erhalten und auszubauen.
4.5
G Am ehemaligen Bundesautobahn-Grenzübergang Walserberg wird ein
grenzüberschreitendes City-Logistik-Zentrum mit Anbindung zur Bahn für die Region
sowie Stadt und Land Salzburg angestrebt.
4.6
G Zur Entlastung vor allem der erheblich befahrenen Autobahn 8 sollen verstärkt
Autoreisezüge angeboten werden.
4.7
Z Am ehemaligen Bundesautobahn-Grenzübergang Kiefersfelden soll ein Autohof
eingerichtet werden.
4.8
G An geeigneten Stellen sollen erforderlichenfalls weitere Autohöfe vorgesehen
werden.
5
Luftverkehr
5.1
Z Der Verkehrslandeplatz Ampfing-Waldkraiburg und der Sonderlandeplatz Mühldorf
a.Inn sollen erhalten und der Sonderlandeplatz Vogtareuth soll unter Wahrung der
Belange des Lärmschutzes und des Landschaftsschutzes ausgebaut werden.
5.2
Z Das Segelfluggelände Aßling-Antersberg, Gemeinde Tuntenhausen, soll ausgebaut
werden.
5.3
Z Ein maßvoller Ausbau der Alpensegelflugschule Unterwössen kann unter
besonderer Berücksichtigung ökologischer und lärmschützender Belange
vorgesehen werden.
5.4
G Auf einen besseren Anschluss des Flughafens Salzburg soll hingewirkt werden.
5.5
Z Im Einwirkungsbereich des Flughafens Salzburg wird ein Lärmschutzbereich mit
Zonen und dazugehörigen Nutzungskriterien festgelegt. Danach ist innerhalb des
Schutzbereiches der Zone C neben der gewerblichen und industriellen Nutzung auch
die Darstellung von Wohnbauflächen in Flächennutzungsplänen bzw. die
Ausweisung von Wohngebieten in Bebauungsplänen zur Abrundung vorhandener
Wohnbebauung zulässig. In der Zone Ci (Innenzone der Zone C) soll die Abrundung
nur zur Schließung von Baulücken dienen. Schutzbedürftige Einrichtungen sollen
außerhalb des Lärmschutzbereiches angesiedelt werden.
Die Abgrenzung des Lärmschutzbereiches bestimmt sich nach Karte 2 – Siedlung
und Versorgung. Sie ist Bestandteil des Regionalplans.
5.6
Z Auf eine Verringerung der Fluglärmbelastung durch militärischen Flugbetrieb soll
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insbesondere in den Tourismusgebieten hingewirkt werden.
6
G Schifffahrt
Auf die Verbesserung der Linienschifffahrt auf dem Chiemsee soll hingewirkt
werden.
7
7.1
Nachrichtenwesen
G Das Angebot in der Telekommunikation soll leistungsfähig und flächendeckend
gesundheitlich unbedenklich und landschaftsangepasst ausgebaut werden.
Die Standortvorteile durch die bestehenden Einrichtungen der lokalen und
regionalen Informations- und Kommunikationsinfrastruktur wie z.B. in Rosenheim
sollen verstärkt genutzt werden. Dabei soll auch die Zusammenarbeit mit München
und im Grenzbereich zu Österreich vor allem nach Salzburg und Kufstein erweitert
werden.
7.2
Z Hohe Antennenträger sollen in den südlichen Tourismusgebieten und am
Innhochufer der Region vermieden werden. Antennenträger sollen so weit wie
möglich von mehreren Betreibern gemeinsam genutzt werden.
Auf eine möglichst frühzeitige Information über die Errichtung soll hingewirkt werden.
7.3
Z Die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum mit
angemessenen und ausreichenden Postdienstleistungen soll gewährleistet bleiben.
In allen Gemeinden sollen Postfilialen erhalten bleiben. In Gemeinden mit
zentralörtlichen Funktionen sollen stationäre Einrichtungen für Postdienstleistungen
vorhanden sein.
Den sich verstärkenden funktionalen Verflechtungen über die österreichischbayerische Grenze soll im Postverkehr entsprochen werden.
7.4
Z Im Telefonverkehr soll das jeweils nächste Mittelzentrum in die günstigsten
entfernungsabhängigen Tarife einbezogen sein. Eine entfernungsabhängige
Tarifharmonisierung im Festnetz soll auch im österreichisch-bayerischen Grenzraum
Rechnung angestrebt werden.
7.5
Z Die Richtfunkstrecken sollen ausgebaut und von störender Bebauung freigehalten
werden.