Schulschiff „Rhein“ Lehrgangsprogramm 2016

Schulschiff „Rhein“
Aus- und Fortbildungseinrichtung
des
Bundesverbandes der
Deutschen Binnenschifffahrt e.V.
Lehrgangsprogramm
2016
Schulungsort:
Schulschiff „Rhein“
Stadthafen, Rheinanlagen
47198 Duisburg-Homberg
Anmeldungen an:
Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V.
Schulschiff „Rhein“
Dammstraße 15 - 17 · 47119 Duisburg
Telefon: +49 (0)203 80 00 6-31
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schulschiff-rhein.de
Lebenslanges Lernen sichert Ihre Zukunft!
Lehrgangsprogramm
2016
3
VORWORT
HERZLICH WILLKOMMEN AUF DEM SCHULSCHIFF!
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Schulungs- und Lehrgangsangebot auf dem Schulschiff „Rhein“, der europaweit einzigartigen Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtung für die
Binnenschifffahrt. In den Händen halten Sie unser neues, überarbeitetes Lehrgangsprogramm für das Jahr 2016. Wir sind sicher, dass Sie ein für Ihre Bedürfnisse passendes Angebot
finden werden, denn der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V. (BDB) hält weiter an der Devise fest, das
komplette für die Binnenschifffahrt relevante Spektrum auf dem
Schulschiff anzubieten. Ab diesem Jahr haben Sie die Möglichkeit, das Rheinpatent in einem auf zwei Wochen verkürzten
Lehrgang zu erwerben. Der relevante Stoff wird jetzt noch effizienter vermittelt – für Ihren schnellen Erfolg. Völlig neu im Programm ist das von der Stiftung GREEN AWARD anerkannte
TOPO-Training am Flachwasserfahrsimulator SANDRA, das
durch die Vermittlung einer topografie-orientierten, kraftstoffsparenden Fahrweise einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in der Binnenschifffahrt leistet. Sie vermissen
bestimmte Weiterbildungskurse, z. B. in der Vorbereitung auf
Patente? Sprechen Sie uns an! Auf Wunsch konzipieren wir ein
auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Seminar!
Der Verband hat als Träger in den vergangenen Jahren in eine
umfassende Modernisierung des Schulschiffes investiert. So
können wir unseren Auszubildenden nun moderne, zeitgemäße
Kabinen und all unseren Kunden einen komplett sanierten
Seminarraum mit neuester Vortragstechnik anbieten, damit Sie
sich an Bord noch wohler fühlen. Aufgrund der hohen Nachfrage in den Auszubildendenlehrgängen und des begrenzten
Platzangebotes werden auch 2016 sämtliche Fort- und Weiterbildungskurse ohne Unterbringung auf dem Schulschiff angeboten. Bei der Suche nach einem geeigneten Quartier sind wir
Ihnen jedoch gern behilflich, indem wir Ihnen Hotels oder Pensionen in der Umgebung empfehlen. Sollte das Schulschiff während Ihres Besuches einmal nicht komplett ausgelastet sein,
bieten wir Ihnen für die Dauer des Fortbildungskurses natürlich
eine Übernachtungsmöglichkeit direkt an Bord zu einem günstigen Preis an. Die vollständige Verpflegung über die Bordküche steht weiterhin all unseren Gästen zur Verfügung.
Eine Entscheidung für das Schulschiff ist eine Entscheidung für
Qualität, denn als seit mittlerweile drei Jahrzehnten etablierter
erfolgreicher Anbieter von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen in der Binnenschifffahrt arbeiten wir ausschließlich mit
erfahrenen und kompetenten Dozenten zusammen. Dadurch
4
profitieren Sie von einer zuverlässigen, umfassenden und verständlichen Stoffvermittlung. Ein Plus für ihren Lernerfolg – zu
fairen Preisen. Übrigens: Mitglieder des BDB erhalten besonders günstige Konditionen! Gemeinsam mit dem benachbarten
Schiffer-Berufskolleg ist das Schulschiff ein unverzichtbares
Element am Aus- und Weiterbildungsstandort Duisburg.
Seit Juli 2015 verfügt das Schulschiff übrigens wieder über
eine eigene Webseite. Unter der Internetadresse www.schulschiff-rhein.de finden Sie das komplette Lehrgangsprogramm,
einen Blog mit Neuigkeiten aus den Bereichen der Aus-, Fortund Weiterbildung in der Binnenschifffahrt sowie zahlreiche
Bilder, die einen Eindruck von den Räumlichkeiten der Einrichtung vermitteln. Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, sich ganz
bequem online zu den Kursen anzumelden. Schauen Sie doch
einfach mal vorbei!
Wir wünschen Ihnen nun viel Spaß beim Durchblättern der
Broschüre und freuen uns jetzt schon auf Ihren Besuch bei uns
an Bord!
Martin Staats
BDB-Präsident
Volker Seefeldt
Vizepräsident und
Vorsitzender der
BDB-Kommission
„Schulschiff“
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REEDEREI JAEGERS
Ihr Partner auf Europas Wasserstraßen
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100 Jahre Erfahrung
haben Zukunft ...
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INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 - 5
Inhaltsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 - 9
Kalender/Terminübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 - 13
Berufsausbildung
• Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen . . . . . . . . . . 14
• Einführungs- und Sicherheitslehrgang
für Schiffsjungen und -mädchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Fortbildung
Existenzgründer „Binnenschiffsgüterverkehr“ . . . . . . . . . 18
Ausbildereignung gemäß AEVO
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Erwerb von Patenten
• Großes Patent (ehemals Rheinpatent) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
• Radarpatent
• Kompaktseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
• Intensivseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Gefahrgut
• ADN-Sachkunde Basis
• Grundkurs mit Stabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
• Wiederholungskurs mit Stabilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
• ADN „Chemikalien“
• Aufbauschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
• Wiederholung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
• ADN „Gase“
• Aufbauschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
• Wiederholung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Gefahrgutbeauftragter
• Grundschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
• Fortbildungsschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt
• Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44
• Auffrischungskurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
8
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Erste Hilfe – Kompaktkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50
UKW-Sprechfunklehrgang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Flachwasserfahrsimulator SANDRA
• RADARpilot 720° . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
• Radartraining Gebirgsstrecke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
• Radartraining Konvoifahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
• Radartraining Schubschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
• Kraftstoffsparendes Fahren / Topo-Training . . . . . . . . . . . . .
• Radartraining Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
54
56
58
60
62
64
Logistik
• Containertransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
• Gefahrguttransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
• Schwerguttransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
Stabilität
• Containerschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
• Tankschifffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74
Technik
• Motoren und Maschinen-Grundkurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
• Motoren und Maschinen-Aufbaukurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
• Hydraulik und Elektrik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Firmenseminare / individuelle Schulungsgestaltung . . . . . 82
Finanzielle Förderung der Aus- und Weiterbildung
Merkblatt zur Beantragung einer Zuwendung
zur Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84 - 85
Allgemeine Geschäftsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . 88 - 89
Bordordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 - 94
Wegbeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96 - 97
9
TERMINÜBERSICHT – 1. HALBJAHR 2016
Änderungen vorbehalten
Fr
Februar
1
März
Mo 1
Di
1
Sa 2
Di
2
Mi
2
So 3
Mi
3
Do 3
Mo 4
Do 4
Fr
Di
5
Fr
Sa 5
Mi
5
6
Sa 6
Do 7
So 7
Großes
Patent
Fr
Mo 8
(ehemals
Rheinpatent)
8
4
So 6
Mo 7
Di
8
Mi
9
Sa 9
Di
So 10
Mi 10
Do 10
Mo 11
Do 11
Fr 11
Di 12
Fr 12
Mi 13
Sa 13
Do 14
So 14
So 17
Mo 18
Di 19
Mi 20
ADNSachkunde
Basis
Wiederholungskurs mit
Stabilität
Do 21
Fr 22
Sa 23
Radartraining
720°
So 24
Mo 25
Di 16
Mi 17
FGS
FGS
Auffrischungs- Grundkurs
kurs
Sachkundiger
in der
Fahrgastschifffahrt
Do 18
Fr 19
Sa 20
Kraftstoffsparendes
Fahren /
TOPO-Training
So 21
Mo 22
Di 23
Mi 24
255. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
Sa 16
9
Mo 15
Radartraining
Gebirgsstrecke
255. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
Fr 15
Mo 14
Di 15
Do 17
Fr 18
Sa 19
So 20
Di 22
Mi 23
Do 24
Di 26
Fr 26
Sa 26
Mi 27
Sa 27
So 27
Do 28
So 28
Mo 28
Mo 29
Di 29
Sa 30
So 31
10
Logistk
Schwergut
transport
Mi 16
Fr 25
Erste HilfeKompaktkurs
Radartraining
Feuerwehr
So 13
Mo 21
ADNSachkunde
Basis
Grundkurs
mit
Stabilität
ADN-Sachkunde
Basis
Wiederholungskurs mit
Stabilität
Sa 12
Do 25
Fr 29
Radarpatent
Kompaktseminar
Mi 30
Do 31
Stabilität Tankschifffahrt
255. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
Januar
1
So 1
Sa 2
Mo 2
So 3
Di
3
Mi
Mi
6
Do 7
Fr
8
Sa 9
Radartraining
Schubschifffahrt
So 10
Mo 11
Di 12
Mi 13
Do 14
UKWSprechfunkLehrgang
Fr 15
Sa 16
Funkprüfung
Mi
ADNSachkunde Basis
Wiederholungskurs
mit Stabilität
1
Do 2
Fr
3
4
Sa 4
Do 5
So 5
Fr
Mo 6
6
Sa 7
Di
7
So 8
Mi
8
Mo 9
Di 10
Mi 11
Do 12
Fr 13
Sa 14
So 15
Mo 16
So 17
Di 17
Mo 18
Mi 18
Di 19
Do 19
Mi 20
Fr 20
Logistk
Containertransport
Stabilität Containerschifffahrt
Erste HilfeKompaktkurs
Sa 11
So 12
Mo 13
Di 14
Mi 15
Do 16
Fr 17
Sa 18
So 19
Großes
Patent
Mo 20
(ehemals
Rheinpatent)
Fr 22
So 22
Mi 22
Sa 23
Mo 23
Do 23
So 24
Di 24
Fr 24
Mo 25
Mi 25
Sa 25
Di 26
Do 26
Do 28
Fr 29
Sa 30
Technik
Motoren und
MaschinenGrundkurs
256. Berufsschulkurs
Sa 21
Fr 27
Sa 28
Prüfung
gemäß AEVO
Fr 10
Do 21
Mi 27
p
Ausbildereignung
gemäß
AEVO
Do 9
ADNSachkunde
Basis
Grundkurs
mit Stabilität
256. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
5
Juni
Radartraining
Konvoifahrt
Di
ADN „Chemikalien“
Wiederholung
255. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
Mo 4
ADN „Chemikalien“
Aufbauschulung
Fr
Mai
256. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
April
Di 21
So 26
Ausbildereignung
gemäß
AEVO
Mo 27
Di 28
So 29
Mi 29
Mo 30
Do 30
Technik
Motoren und
MaschinenAufbaukurs
Di 31
11
TERMINÜBERSICHT – 2. HALBJAHR 2016
Änderungen vorbehalten
September
Mo 1
Do 1
Sa 2
Di
2
Fr
So 3
Mi
3
Sa 3
Mo 4
Do 4
So 4
Di
5
Fr
Mo 5
Mi
6
Sa 9
Di
6
So 7
Mi
7
Mo 8
Do 8
Di
Fr
9
9
Do 11
So 11
Fr 12
Mo 12
Sa 13
Di 13
So 14
Mi 14
Mo 15
Do 15
Di 16
Fr 16
So 17
Mi 17
Sa 17
Mo 18
Do 18
So 18
Di 19
Fr 19
Mo 19
Mi 20
Sa 20
Di 20
Do 21
So 21
Mi 21
Fr 22
Mo 22
Do 22
Sa 23
Di 23
Fr 23
So 24
Mi 24
Sa 24
Mo 25
Do 25
So 25
Di 26
Fr 26
Mo 26
Mi 27
Sa 27
Di 27
Do 28
So 28
Mi 28
ADNSachkunde
Basis
Wiederholungskurs mit
Stabilität
Fr 29
Mo 29
Do 29
Stabilität
Containerschifffahrt
Sa 30
Di 30
Fr 30
So 31
Mi 31
Fr 15
Sa 16
12
Funkprüfung
Radartraining
Gebirgsstrecke
Do 14
Erste Hilfe
Kompaktkurs
GBV
Grundschulung
Mi 13
Radartraining
720°
Di 12
GBV
Fortbildung
Mo 11
ADN-Sachkunde Basis
Grundkurs mit Stabilität
Sa 10
UKW-SprechfunkLehrgang
Mi 10
ADNSachkunde Basis
Basiskurs mit
Stabilität
So 10
Sa 6
257. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
8
5
2
Radartraining Schubschifffahrt
Fr
256. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
Do 7
Radarpatent
Intensivseminar
1
Existenzgründung
Binnenschiffsgüterverkehr
Fr
August
Technik
Hydraulik und Elektrik
Juli
Technik – Motoren
und MaschinenAufbaukurs
November
Dezember
Do 1
So 2
Mi
2
Fr
Di
Mi
4
5
Logistik
Schwerguttransport
Do 3
Fr
4
2
Sa 3
So 4
Do 6
So 6
Di
6
Fr
Mo 7
Mi
7
8
So 9
Mi
9
Mo 10
Do 10
Di 11
Fr 11
Mi 12
Sa 12
Do 13
So 13
Fr 14
Mo 14
Sa 15
Di 15
So 16
Mi 16
Mo 17
Do 17
Di 18
Fr 18
Mi 19
Sa 19
Do 20
So 20
Fr 21
Mo 21
Sa 22
Di 22
So 23
Do 27
Fr 28
Sa 39
Sa 30
Mo 31
Fr 25
257. Berufsschulkursu
Mi 26
ADN „Gase“ Aufbauschulung
Di 25
Do 24
Großes Patent (ehemals Rheinpatent)
Mo 24
Mi 23
ADN
„Gase“
Wiederholung
Sa 26
Kraftstoffsparendes
Fahren /
TOPO-Training
Logistik
Gefahrgut
Stabilität
Tankschifffahrt
FGS
Auffrischungs
kurs
Radartraining
Konvoifahrt
So 27
Mo 28
Di 29
Mi 30
Do 8
Fr
ADN „Chemikalien“
Wiederholung
UKWSprechfunkLehrgang
9
Sa 10
So 11
257. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
Di
FGS-Grundkurs
Sachkundi-ger in der
Fahgast-schifffahrt-
7
ADN-Sachkunde Basis
Grundkus mit Stabilität
Mo 5
Radarpatent
Kompaktseminar
Sa 5
Sa 8
Radartraining
Feuerwehr
Mo 12
Funkprüfung
257. Berufsschulkurs für Schiffsjungen und -mädchen
Mo 3
Großes Patent
1
257. Berufsschulkursu
Di
ADN „Chemikalien“ Aufbauschulung
Oktober
Sa 1
Di 13
Mi 14
Do 15
Fr 16
Sa 17
So 18
Mo 19
Di 20
Mi 21
Do 22
Fr 23
Sa 24
So 25
Mo 26
Di 27
ADNSachkunde
Basis
Wiederholungskurs
mit Stabilität
Mi 28
Do 29
Fr 30
Sa 31
13
BERUFSSCHULKURS
FÜR SCHIFFSJUNGEN UND -MÄDCHEN
Die Auszubildenden im Ausbildungsberuf Binnenschiffer/-in müssen in
der dreijährigen praktischen Ausbildung auf einem Binnenschiff einmal
im Jahr für 12 - 14 Wochen die Berufsschule besuchen: Die Unterstufe
im 1. Ausbildungsjahr, die Mittelstufe im 2. Ausbildungsjahr, die Oberstufe im 3. Ausbildungsjahr. Die Aus- und Fortbildungseinrichtung
Schulschiff „Rhein“ arbeitet seit Jahrzehnten eng und vertrauensvoll
mit dem Schiffer-Berufskolleg RHEIN in Duisburg zusammen.
Während des dreimonatigen Berufsschulblocks am Schiffer-Berufskolleg wohnen die Auszubildenden an Bord des Schulschiffes, werden
dort verpflegt, betreut und verbessern ihr praktisches Know-how.
Termine:
11.01. - 22.04.2016
25.04. - 22.07.2016
05.09. - 16.12.2016
Dauer: 12 - 14 Wochen
Lehrgangsgebühr: 2.550,00 Euro
(zzgl. Kosten für Schulbücher, UKW-Prüfung, Erste Hilfe-Grundkurs und
Erste Hilfe-Training im 1. und 3. Ausbildungsjahr)
In der pauschalen Lehrgangsgebühr sind folgende Leistungen enthalten:
• Unterbringung und Verpflegung
• Betreuung
• Praktische Übungen, u.a.:
Beiboot fahren
Knoten und Spleißen (Tau und Draht)
Anker und Winden
Umgang mit dem Rettungskragen
Havariepumpe
Schiffspflege
Anmeldungen zu den Berufsschulkursen:
Schiffer-Berufskolleg RHEIN
Schulleiter Herr Wieck
Bürgermeister-Wendel-Platz 1
47198 Duisburg
Telefon: +49 (0)20 66 / 21 89 10
Telefax: +49 (0)20 66 / 21 89 20
E-Mail: [email protected]
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Europäisches Sicherheitszentrum
am Schiffer-Berufskolleg RHEIN e. V.
• Atemschutz / Bergung
• Brandbekämpfung
• Leckabwehr
• Gefahrstoffe
• Tankbetrieb
Bürgermeister-Wendel-Platz 1
47198 Duisburg
Tel.: 02066 / 21 89 11
E-Mail: [email protected]
Schiffer
Berufskolleg
RHEIN
Berufsschule für die Binnenschifffahrt
(auch mit Fachhochschulreife)
den Bootsbau und Hafenlogistik
Bürgermeister-Wendel-Platz 1 · 47198 Duisburg
Tel.: 02066 / 218911 · E-Mail: [email protected]
Homepage: www.schiffer-bk.de
15
EINFÜHRUNGS- UND SICHERHEITSLEHRGANG
FÜR SCHIFFSJUNGEN UND -MÄDCHEN
Schiffsjungen und -mädchen, die gerade mit der Ausbildung zum/zur
Binnenschiffer/-in begonnen haben oder vor Beginn der Ausbildung
stehen, wird die Teilnahme an diesem Lehrgang empfohlen. Die
angehenden Binnenschiffer/-innen erhalten eine umfassende und praxisnahe Sicherheitsschulung, die sie auf die Anforderungen und
Unfallgefahren an Bord eines Binnenschiffes vorbereitet.
Termin: Zu erfragen bei der BG Verkehr
Dauer: 10 Tage
Lehrgangsgebühr: Für BG-Mitglieder kostenlos
Ziel:
Einführung in die Praxis- und Sicherheitsanforderungen des Binnenschifffahrtsgewerbes.
Inhalte u.a.:
• Die Berufsgenossenschaft und ihre Aufgaben
• Gruppendynamische Übungen
• Persönliche Schutzausrüstung
• Tauwerkskunde und diverse Knoten
• Sicheres Arbeiten mit Tauen, Drähten und Winden
• Fahren mit dem Beiboot
Anmeldungen zu den Einführungslehrgängen:
BG Verkehr
Referat - Schulung
Düsseldorfer Straße 193
47053 Duisburg
Telefon: +49 (0)203 / 29 52-153
Telefax: +49 (0)203 / 29 52-155
E-Mail: [email protected]
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Wir bieten ein breites Spektrum von Produkten
in der Berufs- bzw. Sportschifffahrt an, u.a.:
Gesetzestexte und Tarifwerke, Formdrucke und Verordnungen,
Ausbildungsunterlagen und Handbücher,
Wasserstraßenkarten, nautische Reiseführer und Bildbände.
weska
weska
2014
2015
Europäischer
Europäischer
SchiffahrtsSchiffahrtsund
Hafenkalender
und
Hafenkalender
Binnenschiffahrts-Verlag
GmbH
Binnenschiffahrts-Verlag GmbH
Schauen Sie sich einfach unser Gesamtangebot im Onlineshop an!
Binnenschiffahrts-Verlag GmbH
Haus Rhein
Dammstraße 15-17
47119 Duisburg Ruhrort
Tel.: +49 (0)203 / 800 06 20
email: [email protected]
www.binnenschiffahrts-verlag.de
Unsere Öffnungszeiten für Ihren persönlichen Einkauf sind:
Montag - Donnerstag:
8.00 bis 13.00 Uhr
13.30 bis 16.30 Uhr
Freitag:
8.00 bis 13.00 Uhr
13.30 bis 15.00 Uhr
17
EXISTENZGRÜNDER
„BINNENSCHIFFSGÜTERVERKEHR“
Für Binnenschiffer/-innen, die den Weg in die Selbständigkeit wagen
möchten, hat das Schulschiff „Rhein“ ein Existenzgründerseminar konzipiert, das alle wichtigen Fähigkeiten vermittelt, um in den ständig
veränderten Marktbedingungen und im harten Wettbewerb bestehen
zu können. Das im Rahmen dieses Kurses von Experten vermittelte
Fachwissen dient der unmittelbaren Prüfungsvorbereitung zum „Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Binnenschiffsgüterverkehr“ der IHK Duisburg und bildet den Abschluss
eines umfassenden Selbststudiums.
Termin: 04. - 10.07.2016
Anmeldeschluss: 15.05.2016
Dauer: 7 Tage
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 1.750,00 Euro
Nichtmitglied: 1.850,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr)
Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen
Ziel:
Vertiefung der im Selbststudium angeeigneten Kenntnisse des Prüfungsstoffes und finale Vorbereitung auf die Prüfung zum „Nachweis
der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Binnenschiffsgüterverkehr“ der IHK Duisburg.
Inhalte u.a.:
• Büroorganisation, Rechnungswesen, Preiskalkulation
• Zahlungsverkehr und Finanzierungsverfahren
• Prüfungsanforderungen/Zugang zum Markt
• Arbeits- und Sozialrecht
• Binnenschifffahrtsgesetz
• Zivil- und Handelsrecht
• Verkehrspolizeiliche Vorschriften
• Grenzüberschreitender Verkehr, Zollformalitäten
• Technischer Betrieb und Sicherheit
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst zu erfolgen bei:
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg-Wesel-Kleve (IHK Duisburg)
Mercatorstr. 22 - 24 · 47051 Duisburg
Tel.: +49 (0)203 / 28 21-249 · http://www.ihk-niederrhein.de
Prüfungsort: IHK Duisburg
Prüfungstermin: Wird durch den Lehrgangsveranstalter im Bestätigungsschreiben mitgeteilt
Prüfungsgebühr: 380,00 Euro
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AUSBILDEREIGNUNG GEMÄSS AEVO
Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ermöglicht es, als verantwortlicher Ausbilder im Sinne des Berufsbildungsgesetzes tätig zu werden. Ausbilder planen die betriebliche Berufsausbildung und führen sie durch. Sie können an der Personalentwicklung mitwirken.
Termin: 24.05. - 06.06.2016
Dauer: 2 Wochen
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 1.350,00 Euro
Nichtmitglied: 1.450,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr)
Ziel:
Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung.
Inhalte u.a.:
• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und planen
• Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden
mitwirken
• Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung hat durch die Teilnehmer selbst zu erfolgen bei:
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg-Wesel-Kleve (IHK Duisburg)
Mercatorstr. 22 - 24
47051 Duisburg
Tel.: +49 (0)203 / 28 21-297
http://www.ihk-niederrhein.de
Prüfungsort: IHK Duisburg
Prüfungstermin: 7. Juni 2016
Anmeldeschluss: 15. April 2016
Prüfungsgebühr: 170,00 Euro
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Werftstraße 3-5
63741 Aschaffenburg
Dispo
Tel.
06021 358125
Fax
06021 358180
E-Mail [email protected]
Personal - Herr Kai Steffen
Tel.
06021 358124
Fax
06021 358180
Mobil 0160 7460591
E-Mail [email protected]
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ERWERB VON PATENTEN
GROSSES PATENT
Unser Lehrgang bietet eine umfassende und qualifizierte Vorbereitung
auf die Prüfung zum Erwerb des Großen Patents (ehemals Rheinpatent). Die Teilnehmer verfügen bereits über umfassende Kenntnisse
der beantragten Patentstrecke. Erfahrene Dozenten vertiefen diese
Kenntnisse und vermitteln weitere prüfungsrelevante Inhalte.
Termine:
01.02. - 14.02.2016
13.06. - 26.06.2016
24.10. - 06.11.2016
Dauer: 13 Tage
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglieder: 1.790,00 Euro
Nichtmitglieder: 1.920,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die
Ausstellung der Patentkarte)
Ziel:
Intensive Vorbereitung auf die Patentprüfung.
Inhalte:
• Strecken und Fahrkunde
• Signale und Fahrregeln
• Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung/KVR
• Schiffbau/Schiffsstabilität
• Havariekunde
• Motorenkunde
• Sicherheitstechnik/UVV
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Prüfungsvoraussetzungen u.a.:
- Streckenfahrten laut Schiffspersonalverordnung-Rhein
- 4 Jahre Fahrzeit
- Sprechfunkzeugnis
- Mindestalter 21 Jahre
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst bis
fünf Wochen vor Lehrgangsbeginn bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen.
Adressen siehe www.elwis.de.
Prüfungsort: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Prüfungstermin: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Zulassung zur Prüfung: 20,00 Euro
Prüfungsgebühr einschl. Erteilung: 70,00 Euro
Ausstellung der Patentkarte: 59,80 Euro zzgl. Versandkosten
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LEINEN LOS!
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ÜBER 185 JAHRE ERFAHRUNG
IN DER FAHRGASTSCHIFFFAHRT.
Köln-Düsseldorfer
Deutsche Rheinschiffahrt AG
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ERWERB VON PATENTEN
RADAR – KOMPAKTSEMINAR
Für Patentinhaber ist ein regelmäßiges Trainieren der theoretischen
Fertigkeiten ratsam. Der europaweit einzigartige Flachwasserfahrsimulator SANDRA, den der BDB gemeinsam mit dem DST und dem
Schiffer-Berufskolleg RHEIN betreibt, bietet dafür ideale Voraussetzungen. An dem Simulator können u.a. verschiedenste Manöver und
Verkehrssituationen effektiv und unter professioneller Anleitung trainiert werden. Nach Verfügbarkeit wird zudem das Prüfungsschiff der
WSV im Seminar genutzt.
Termine:
01.03. - 03.03.2016
07.11. - 09.11.2016
Dauer: 3 Tage
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 850,00 Euro
Nichtmitglied: 915,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr)
Ziel:
Durch Training am Simulator und Übungsfahrt auf dem Prüfungsschiff
erfolgt eine optimale Vorbreitung auf die Radarpatentprüfung.
Inhalte u.a.:
• Auswertung des Radarbildes
• Radarziele, Radarbildstörungen
• Radarverfahren und Radarkenngrößen
• Navigation bei guter Sicht und mit Radar
• Ausrüstung für die Radarfahrt
• Rechtsgrundlagen für die Radarfahrt
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Prüfungsvoraussetzungen u.a.:
- Befähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt
- UKW-Sprechfunkzeugnis
- Mindestalter 18 Jahre
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst bis
fünf Wochen vor Lehrgangsbeginn bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen.
Adressen siehe www.elwis.de.
Prüfungsort: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Prüfungstermin: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Prüfungsgebühr: 80,00 Euro
24
LOGISTIK AUS EINER HAND
† Contract Logistics
† Freight Logistics
† Port Logistics
† Public Transport
Die Rhenus-Gruppe ist ein weltweit operierender
Logistikdienstleister mit einem Jahresumsatz von
4,1 Mrd. EUR.
Mit über 24.000 Beschäftigten ist Rhenus an über 350
Standorten präsent. Die Geschäftbereiche Contract
Logistics, Freight Logistics, Port Logistics sowie Public
Transport stehen für das Management komplexer Supply
Chains und für innovative Mehrwertdienste.
Rhenus PartnerShip steht
für innovative Logistik in der Binnenschifffahrt:
† Massengut
† Stückgut
† Anlagen- und Schwergut
† Container
Weitere Informationen unter www.rhenus.com
Rhenus PartnerShip GmbH & Co. KG
Telefon +49(0)203 8009-0
25
ERWERB VON PATENTEN
RADAR – INTENSIVSEMINAR
Dieses Angebot richtet sich gleichermaßen an angehende Schiffsführer und an der Radarfahrt interessierte Binnenschiffer. Im hochmodernen Flachwasserfahrsimulator SANDRA, für den der BDB ein
exklusives Nutzungsrecht hat, können Manöver und Verkehrssituationen trainiert sowie das erlernte Wissen praxisnah am Radarbild gefestigt werden. Nach Verfügbarkeit wird zudem das Prüfungsschiff der
WSV im Seminar genutzt.
Termin: 04.07. - 08.07.2016
Dauer: 5 Tage
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 1.250,00 Euro
Nichtmitglied: 1.350,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr)
Ziel:
Durch Training am Simulator und Übungsfahrt auf dem Prüfungsschiff
erfolgt eine optimale Vorbereitung auf die Radarpatentprüfung.
Inhalte u.a.:
• Rechtsgrundlagen für die Radarfahrt
• Radarziele, Radarbildstörungen
• Radarverfahren und Radarkenngrößen
• Arbeitsweise und Bedienung der Peripheriegeräte
• Ausgedehntes Fahrtraining zur Prüfungsvorbereitung
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Prüfungsvoraussetzungen u.a.:
- Befähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt
- UKW-Sprechfunkzeugnis
- Mindestalter 18 Jahre
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst bis fünf
Wochen vor Lehrgangsbeginn bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen.
Adressen siehe www.elwis.de.
Prüfungsort: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Prüfungstermin: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Prüfungsgebühr: 80,00 Euro
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DTG. Leistung entscheidet.
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Telefon +49 2 03 | 8 00 04 0 | Telefax +49 2 03 | 8 00 04 43
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ADN-SACHKUNDE BASIS
GRUNDKURS MIT STABILITÄT
Zur Erhöhung der Sicherheit muss an Bord von Schiffen, die gefährliche Güter befördern, der Schiffsführer ein ADN-Sachkundiger sein.
Dieser Sachkundige muss besondere Kenntnisse hinsichtlich der
Beförderung gefählicher Güter nachweisen. Dieser Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK anerkannt.
Termine:
21.02. - 25.02.2016 / 08.05. - 12.05.2016
11.09. - 15.09.2016 / 06.11. - 10.11.2016
Dauer: 5 Tage - 40 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 810,00 Euro
Nichtmitglied: 875,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung)
Ziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der ADN-Sachkundebescheinigung Basis.
Inhalte u.a.:
• Stabilitätsrelevante Kennwerte
• Anwendung eines Stabilitätsrechners und -handbuchs
• Einfluss freier Oberflächen
• Systematik des ADN
• Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
• Eigenschaften der Gefahrgüter
• Anwendung von Ex- und Toxmessgeräten
• Persönliche Schutzausrüstung
• Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrgut
• Brandschutz mit Praxis
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Prüfungsvoraussetzungen u.a.:
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters
am Kurs
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst bis
fünf Wochen vor Lehrgangsbeginn bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen.
Adressen siehe www.elwis.de.
Prüfungsort: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Prüfungstermin: am letzten Lehrgangstag
Prüfungsgebühr: 50,00 Euro
Ausstellung der Sachkundebescheinigung: 20,00 Euro
Die ADN-Sachkundebescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
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nicht festhalten.
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Der Umgang mit dem Element Wasser
braucht keine Wunder, sondern Know-how,
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Wasserbau der Experte für wasserbauliche Herausforderungen. Mit modernster Technik und innovativen Verfahren realisieren wir selbst anspruchsvolle Großprojekte im
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ADN-SACHKUNDE BASIS
WIEDERHOLUNGSKURS MIT STABILITÄT
Wiederholung und Auffrischung der im ADN-Sachkunde Basiskurs erworbenen Kenntnisse. Jeweils nach fünf Jahren muss der Sachkundige nachweisen, dass er innerhalb des letzten Jahres vor Ablauf der
Gültigkeit seiner Bescheinigung mit Erfolg einen Wiederholungskurs
durchlaufen hat. Ein Wiederholungskurs wurde mit Erfolg durchlaufen,
wenn der vom Lehrgangsveranstalter durchgeführte schriftliche Abschlusstest bestanden wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann er
innerhalb der Laufzeit der Bescheinigung wiederholt werden. Die neue
Geltungsdauer beginnt mit dem Ablaufdatum der Bescheinigung. Dieser Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK
anerkannt.
Termine:
18.01. - 20.01.2016 / 07.03. - 09.03.2016
02.05. - 04.05.2016 / 11.07. - 13.07.2016
26.09. - 28.09.2016 / 28.11. - 30.11.2016
Dauer: 3 Tage - 24 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 550,00 Euro
Nichtmitglied: 590,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung)
Ziel:
Verlängerung der ADN-Sachkundebescheinigung Basis für weitere
fünf Jahre.
Inhalte u.a.:
• Stabilitätsrelevante Kennwerte
• Anwendung eines Stabilitätsrechners
• Einfluss freier Oberflächen
• Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter mit Binnenschiffen
• Eigenschaften der Gefahrgüter
• Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen
• Anwendung von Ex- und Toxmessgeräten
• Persönliche Schutzausrüstung
• Erste Hilfe bei Unfällen mit Gefahrgut/Bergung Verletzter
• Löschen von Bränden
Voraussetzungen für die Verlängerung der ADN-Sachkundebescheinigung durch eine Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
(GDWS):
- Gültige ADN-Sachkundebescheinigung Basis
- Erfolgreiche Absolvierung des Abschlusstestes
- Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters
am Kurs
Gebühr für die Verlängerung durch die GDWS: 20,00 Euro
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„Wo Wasser ist,
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Tiefer 5
28195 Bremen
Telefon: +49 (0) 421 30 54-0
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Internet: www.dettmer-reederei.de
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ADN „CHEMIKALIEN“
AUFBAUSCHULUNG
Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse, das Verständnis und die Fähigkeit, die für den Sachkundigen an Bord von Schiffen bei der Beförderung von Chemikalien erforderlich sind. Voraussetzung für die
Teilnahme ist die erfolgreich abgelegte Prüfung für den ADN-Basiskurs. Der Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die
ZSUK anerkannt.
Termine:
04.04. - 07.04.2016 / 05.12. - 08.12.2016
Dauer: 4 Tage - 26 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 610,00 Euro
Nichtmitglied: 660,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung)
Ziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der ADN-Sachkundebescheinigung über besondere Kenntnisse zum Transport von Chemikalien.
Inhalte u.a.:
• Eigenschaften von Gasen, Dämpfen und Flüssigkeiten
• Produktkenntnisse, chemische Formeln und Verbindungen
• Ex-Gefahren von Chemikalien
• Probenentnahme
• Verhalten im Notfall
• Verfahren im Schiffsbetrieb
• Teilnahme an Feuerlösch- und Atemschutzübungen
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Prüfungsvoraussetzungen u.a.:
- Gültige ADN-Sachkundebescheinigung Basis
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters
am Kurs
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst bis fünf
Wochen vor Lehrgangsbeginn bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen.
Adressen siehe www.elwis.de.
Prüfungsort: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Prüfungstermin: am letzten Lehrgangstag
Prüfungsgebühr: 50,00 Euro
Ausstellung der Sachkundebescheinigung: 20,00 Euro
Die ADN-Sachkundebescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
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ADN „CHEMIKALIEN“
WIEDERHOLUNG
Wiederholung und Auffrischung der in der ADN „Chemikalien“ Aufbauschulung vermittelten Kenntnisse. Vor Ablauf der Gültikgeit seiner
Bescheinigung muss der Sachkundige für die Beförderung von Chemikalien nachweisen können, dass er
- innerhalb des letzten Jahres mit Erfolg einen Wiederholungskurs
durchlaufen hat oder
- innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr an Bord eines
Tankschiffes des Typ C gearbeitet hat.
Dieser Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die
ZSUK anerkannt.
Termine:
04.04. - 05.04.2016
05.12. - 06.12.2016
Dauer: 2 Tage - 15 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr :
BDB-Mitglied: 420,00 Euro
Nichtmitglied: 450,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Teilnahmevoraussetzung:
Gültige ADN-Sachkundebescheinigungen Basis und Chemikalien.
Ziel:
Verlängerung der ADN-Sachkundebescheinigung Basis und Chemikalien um weitere fünf Jahre.
Inhalte u.a.:
• Eigenschaften von Gasen, Dämpfen und Flüssigkeiten
• Produktkenntnisse, chemische Formeln und Verbindungen
• Verhalten im Notfall
• Verfahren im Schiffsbetrieb
• Teilnahme an geeigneten Feuerlösch- und Atemschutzübungen
Voraussetzungen für die Verlängerung durch eine Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS):
- Gültige ADN-Sachkundebescheinigung Basis und Chemikalien.
- Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters
an diesem Kurs.
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ADN „GASE“
AUFBAUSCHULUNG
Dieser Lehrgang vermittelt Kenntnisse, das Verständnis und die
Fähigkeit die für den Sachkundigen an Bord von Schiffen bei der Beförderung, von Gasen erforderlich sind. Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreich abgelegte Prüfung für den ADN-Basiskurs.
Der Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die ZSUK
anerkannt.
Termin: 24.10. - 27.10. 2016
Dauer: 4 Tage - 26 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 610,00 Euro
Nichtmitglied: 660,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr und Gebühr für die Ausstellung der Sachkundebescheinigung)
Ziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der ADN-Sachkundebescheinigung über besondere Kenntnisse zum Transport von Gasen.
Inhalte u.a.:
• Allgemeine Eigenschaften von Gasen
• Spülverfahren und Probenentnahme
• Produktkenntnisse/Flüssigkeiten und Dämpfe
• Verfahren im Schiffsbetrieb
• Verhalten in Notfällen
• Teilnahme an Feuerlösch- und Atemschutzübungen
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Prüfungsvoraussetzungen u.a.:
- Gültige ADN-Sachkundebescheinigung Basis
- Mindestalter 18 Jahre
- Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters
am Kurs
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst bis fünf
Wochen vor Lehrgangsbeginn bei einer Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) zu erfolgen.
Adressen siehe www.elwis.de.
Prüfungsort: Wird durch die GDWS mitgeteilt
Prüfungstermin: 27.10.2016
Prüfungsgebühr: 50,00 Euro
Ausstellung der Sachkundebescheinigung: 20,00 Euro
Die ADN-Sachkundebescheinigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
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ADN „GASE“
WIEDERHOLUNG
Wiederholung und Auffrischung der in der ADN „Gase“ Aufbauschulung vermittelten Kenntnisse. Vor Ablauf der Gültigkeit seiner Bescheinigung muss der Sachkundige für die Beförderung von Gasen
nachweisen können, dass er
- innerhalb des letzten Jahres mit Erfolg einen Wiederholungskurs
durchlaufen hat oder
- innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr an Bord eines
Tankschiffes des Typ G gearbeitet hat.
Dieser Lehrgang entspricht dem ADN-Kapitel 8.2 und ist durch die
ZSUK anerkannt.
Termin: 24.10. - 25.10.2016
Dauer: 2 Tage - 15 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 420,00 Euro
Nichtmitglied: 450,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Verlängerung der ADN-Sachkundebescheinigungen Basis und Gase
um weitere fünf Jahre.
Inhalte u.a.:
• Allgemeine Eigenschaften von Gasen
• Produktkenntnisse/Flüssigkeiten und Dämpfe
• Verfahren im Schiffsbetrieb
• Teilnahme an Feuerlösch- und Atemschutzübungen
Voraussetzungen für die Verlängerung durch eine Generaldirektion
Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS):
- Gültige ADN-Sachkundebescheinigung Basis und Gase.
- Vorlage einer Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalter an
diesem Kurs.
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GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER
GRUNDSCHULUNG
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter
beteiligt ist und ihm Pflichten als Beteiligter in der Transportkette nach
ADN/GGVSEB zugewiesen sind, muss es mindestens einen Sicherheitsberater für die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeauftragter) bestellen. Dieser Lehrgang ist gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) durch die IHK Duisburg anerkannt.
Termin: 19.09. - 22.09.2016
Dauer: 4 Tage - 31 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 700,00 Euro
Nichtmitglied: 750,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr)
Ziel:
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten.
Inhalte u.a.:
• Gefahrgutbeauftragtenverordnung
• Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und andere mit der
Beförderung von Gefahrgut im Zusammenhang stehende Gesetze
und Verordnungen
• Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN/GGVSEB)
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Prüfungsvoraussetzung:
- Teilnahmebescheinigung des Lehrgangsveranstalters.
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst bis vor
Lehrgangsbeginn zu erfolgen bei:
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg-Wesel-Kleve (IHK Duisburg)
Mercatorstr. 22 - 24
47051 Duisburg
Tel.: +49 (0)203 / 28 21-249
http://www.ihk-niederrhein.de
Prüfungsort:
Wird von der IHK Duisburg mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt
Prüfungstermin: 22.09.2016
Prüfungsgebühr: 140,00 Euro
Der aufgrund der bestanden Prüfung ausgestellte Schulungsnachweis
des Gefahrgutbeauftragen hat eine Gültigkeit von fünf Jahren.
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Wir sind für Sie da in:
Duisburg (Verkauf und Disposition)
(02 03) 8009-4 54
(02 03) 8009-4 55
Duisburg („Rheintank Homberg“)
(0 20 66) 22 58 45
Duisburg („Rheintank 1“, „Rheintank 3“) (01 70) 8 13 06 02
Neuwied („Rheintank 34“)
(01 72) 4 09 18 13
Mainz („Büchting 2“)
(01 70) 9 27 46 91
Mannheim („Rheintank 14“)
(01 72) 4 09 18 14
Regensburg („Rheintank 18“)
(01 72) 4 09 18 16
Linz/Österreich („Rheintank 36“)
(00 43) 66 44 50 74 60
Magdeburg („Elbe“)
(01 70) 2 83 84 15
Berlin Ost („Spree“)
(01 70) 2 83 77 25
Berlin West („Ara“)
(01 72) 3 00 02 26
Hohensaaten („MBS“)
(03 33 68) 7 04 43
+ (0152) 06 19 87 47
(
Schmierstoffpartner Castrol Inland Marine
RHEINTANK GMBH
Bunkerdienst
August-Hirsch-Straße 33 ·· 47119
47119 Duisburg
Duisburg
August-Hirsch-Straße
Tel.: (02
(02 03)
03) 80
80 09-4
09-4 55
55 oder
oder 44 54
54 ·· Fax:
Fax: (02
(02 03)
03) 80
80 09-4
09-4 48
48
Tel.:
Internet: www.rheintank.com
www.rheintank.com ·· E-Mail:
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Internet:
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GEFAHRGUTBEAUFTRAGTER
FORTBILDUNGSSCHULUNG
Auffrischung und Aktualisierung der im Grundkurs vermittelten Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Termin: 20.09. - 22.09.2016
Dauer: 3 Tage - 23 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr :
BDB-Mitglied: 550,00 Euro
Nichtmitglied: 590,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial zzgl. Prüfungsgebühr)
Ziel:
Vorbereitung der Teilnehmer/-innen auf die Prüfung zur Verlängerung
des Schulungsnachweises des Gefahrgutbeauftragten.
Inhalte u.a.:
• Gefahrgutbeauftragtenverordnung
• Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und andere mit der
Beförderung von Gefahrgut im Zusammenhang stehende Gesetze
und Verordnungen
• Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN/GGVSEB)
Informationen zur Prüfung (Stand 06/2015)
Prüfungsvoraussetzung:
- Gültiger Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten
Die Teilnahme an der Prüfung ist bis zu 12 Monate vor Ablauf des Ausweises ohne Zeitverlust möglich.
Die Anmeldung zur Prüfung hat durch die Teilnehmer selbst vor Lehrgangsbeginn zu erfolgen bei:
Niederrheinische Industrie- und Handelskammer
Duisburg-Wesel-Kleve (IHK Duisburg)
Mercatorstr. 22 - 24
47051 Duisburg
Tel.: +49 (0)203 / 28 21-249
http://www.ihk-niederrhein.de
Prüfungsort:
Wird von der IHK Duisburg mit der Einladung zur Prüfung mitgeteilt
Prüfungstermin: 22.09.2016
Prüfungsgebühr: 100,00 Euro
Nach der bestandenen Prüfung wird der Schulungsnachweis für den
Gefahrgutbeauftragten um fünf Jahre verlängert.
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SACHKUNDIGER FÜR FAHRGASTSCHIFFFAHRT
GRUNDKURS
Nach der „Personalverordnung Rhein“ muss sich auf jedem Fahrgastschiff auf dem Rhein Sicherheitspersonal befinden, solange sich Fahrgäste an Bord aufhalten. Dieser Kurs vermittelt die Fähigkeiten und
Kenntnisse, die ein Sachkundiger vorweisen muss. Der Kurs ist durch
die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, ASt West, anerkannt.
Termine:
15.02. - 18.02.2016
21.11. - 24.11.2016
Dauer: 4 Tage - 27 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 700,00 Euro
Nichtmitglied: 750,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial und Prüfungsgebühr)
Ziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb der Bescheinigung Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt.
Inhalte u.a.:
• Ordnungsgemäße Einrichtung und Ausrüstung des Fahrgastschiffes
• Aufgaben der Besatzung und des Bordpersonals entsprechend der
Sicherheitsrolle
• Brandverhütung und Brandbekämpfung
• Benutzung der Feuerlöscheinrichtungen
• Prüfbescheinigungen der Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsausrüstungen
• Grundsätze der Konfliktbewältigung
• Grundprinzipien der Panikverhütung
• Praktische Übungen
Informationen zur Prüfung (Stand: 06/2015)
Prüfungsvoraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
Prüfungsort: Schulschiff „Rhein”
Prüfungstermine: 18.02.2016, 24.11.2016
Prüfungsgebühr: In der Lehrgangsgebühr enthalten
Die aufgrund der bestandenen Prüfung ausgestellte Bescheinigung
„Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt“ hat eine Gültigkeit von
fünf Jahren.
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an Bord!
Die Primus-Linie ist mit fünf Schiffen das
größte und modernste Schifffahrtsunternehmen in Hessen, mit einer Tradition, die
bis ins Jahr 1880 zurückreicht. Die moderne
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SACHKUNDIGER FÜR FAHRGASTSCHIFFFAHRT
AUFFRISCHUNGSKURS
Wiederholung und Auffrischung der im Grundkurs vermittelten Kenntnisse zur Vorbereitung auf die Prüfung. Der Kurs ist durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, ASt West, anerkannt.
Termine:
15.02. - 16.02.2016
21.11. - 22.11.2016
Dauer: 2 Tage - 16 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 450,00 Euro
Nichtmitglied: 480,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial und Prüfungsgebühr)
Ziel:
Verlängerung der Bescheinigung „Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt“.
Inhalte u. a.:
• Aktuelle Erkenntnisse zur Fahrgastsicherheit
• Ausblick zu Rechtsänderungen
• Panikverhütung mit Umsetzungshilfen
• Brandbekämpfung inkl. praktischer Übung
Informationen zur Prüfung (Stand: 06/2015)
Prüfungsvoraussetzung:
- Gültige Bescheinigung „Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt"
- Die Teilnahme an der Prüfung ist bis zu 12 Monate vor Ablauf des
Bescheinigung ohne Zeitverlust möglich
Prüfungsort: Schulschiff „Rhein“
Prüfungstermine: 16.02.2016, 22.11.2016
Prüfungsgebühr: In der Lehrgangsgebühr enthalten
Die aufgrund der bestandenen Prüfung ausgestellte Bescheinigung
„Sachkundiger in der Fahrgastschifffahrt“ hat eine Gültigkeit von
fünf Jahren.
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ERSTE HILFE
KOMPAKTKURS
Gemäß § 26 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ hat jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste HilfeLeistung ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen. Dieser
Kompaktkurs orientiert sich an den neuen Richtlinien, die seit dem
01.04.2015 für die Erste Hilfe-Ausbildung gelten. Darüber hinaus bieten wir eine Einweisung in der Handhabung des AED (Automatisierter Externer Defibrillator) an.
Termine:
30.01.2016
21.05.2016
24.09.2016
Dauer: 1 Tage - 9 Unterrichtseinheiten
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied:
80,00 Euro
Nichtmitglied: 90,00 Euro
Ziel:
Das Lernzielkonzept lautet: „Sicheres Handeln, um Leben zu retten”.
Die Teilnehmer/innen werden nach Absolvieren des Kompaktkurses in
der Lage sein, lebensrettende Maßnahmen systematisch umzusetzen und berufsbezogene Fragen in Notfallsituationen zu beantworten.
Die Teilnehmer/innen erhalten eine anerkannte Erste Hilfe-Bescheinigung, die als Grundlage für eine Bestellung zum betrieblichen Ersthelfer dienen kann.
Inhalte u.a.:
• Notfallsituation erkennen und sicher handeln
• Lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Grundsätze bei der Wundversorgung
• Herz-Lungen-Wiederbelebung
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AUTOSCHNELLFÄHRE
Bad Breisig – Bad Hönningen
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Telefon 0 26 35/39 71
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UKW-SPRECHFUNKLEHRGANG
Die klassische Funknutzung stellt auch in Zeiten moderner Radar- und
AIS-Systeme nach wie vor ein unverzichtbares Mittel der Kommunikation dar. Umso wichtiger ist es, die technischen Voraussetzungen und
Funkregeln zu beherrschen. Diese Fähigkeiten sollen mit dem UKWSprechfunklehrgang vermittelt werden.
Termine:
13.04. - 15.04.2016
13.07. - 15.07.2016
07.12. - 09.12.2016
Dauer: 3 Tage
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 565,00 Euro
Nichtmitglied: 610,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial und Prüfungsgebühr)
Ziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk.
Inhalte u.a.:
• Anrufverfahren im Binnenschifffahrtsfunk
• Praktische Verkehrsabwicklung
• Not- und Dringlichkeitsgespräche
• Sicherheitsgespräche
• Textübermittlung
Informationen zur Prüfung (Stand: 06/2015)
Prüfungsvoraussetzung: Mindestalter 16 Jahre
Prüfungsort: Schulschiff „Rhein”
Prüfungstermine: 16.04., 16.07., 10.12.2016
Prüfungsgebühr: In der Lehrgangsgebühr enthalten
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FLACHWASSERFAHRSIMULATOR SANDRA
RADARPILOT 720°
Dieser Lehrgang ist für Schiffsführer und Interessierte an der Radarfahrt konzipiert. Das Navigationssystem RADARpilot 720° enthält eine
Bibliothek an Leitlinien, die geeignete Fahrwege wiedergeben. Bei der
Fahrt kann die Sollwendegeschwindigkeit angezeigt werden, um das
Schiff entlang der Leitlinie zu führen.
Termine:
22.01. - 23.01.2016
23.09. - 24.09.2016
Dauer: 2 Tage - 14 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 700,00 Euro
Nichtmitglied: 750,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Die Teilnehmer/-innen erhalten eine handlungsorientierte Vorbereitung
zum Nutzen des Navigationssystems RADARpilot 720°, um die Navigationstechnik im täglichen Betrieb optimal nutzen zu können.
Inhalte u.a.:
• Bedeutung für die Radarfahrt
• Aufbau, Bedienung und Funktionsweise des Systems
• Servicefunktionen inkl. Aktualisierung
• Integration anderer Systeme
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FLACHWASSERFAHRSIMULATOR SANDRA
RADARTRAINING GEBIRGSSTRECKE
Dieser Lehrgang ist für Besatzungsmitglieder und Interessierte an der
Radarfahrt gedacht, die auf der Gebirgsstrecke zwischen Bingen und
Bad Salzig ihre Navigationstechniken risikofrei am Flachwasserfahrsimulator SANDRA trainieren möchten. Der Schwerpunkt während der
Berg- und Talfahrt liegt in der Bild- und Informationsauswertung.
Termine:
15.01. - 16.01.2016
16.09. - 17.09.2016
Dauer: 2 Tage - 14 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 700,00 Euro
Nichtmitglied: 750,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Vorbereitung der Teilnehmer/-innen auf Nacht- und Nebelfahrten und
praktisches Training von Manövern und besonderen Verkehrssituationen.
Inhalte u.a.:
• Rechtsgrundlagen für die Radarfahrt im Gebirge
• Spezielle Verhaltensweisen im Gebirge
• Manöverfahrten bei Betriebsstörungen
• Radarfahrt mit witterungsbedingten Störungen
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FLACHWASSERFAHRSIMULATOR SANDRA
RADARTRAINING KONVOIFAHRT
Dieser Lehrgang ist für Besatzungsmitglieder und Interessierte an der
Radarfahrt gedacht, die ihre Navigationstechniken risikofrei am Flachwasserfahrsimulator SANDRA trainieren möchten. Der Schwerpunkt
während der Berg- und Talfahrt liegt in der Bild- und Informationsauswertung mit gleichzeitiger Positionshaltung im Konvoi.
Termine:
20.05. - 21.05.2016
25.11. - 26.11.2016
Dauer: 2 Tage - 14 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 700,00 Euro
Nichtmitglied: 750,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Vorbereitung auf Schiffseinsätze und Manöver im Konvoi.
Inhalte u.a.:
• Navigation mit Radarbildauswertung
• Spezielle Verhaltensweisen im Konvoi
• Manöverfahrten bei Betriebsstörungen
• Radarfahrt mit witterungsbedingten Störungen
• Ausgedehntes Fahrtraining zur Stressbewältigung
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FLACHWASSERFAHRSIMULATOR SANDRA
RADARTRAINING SCHUBSCHIFFFAHRT
Dieser Lehrgang ist für Besatzungsmitglieder in der Schubschifffahrt
gedacht, die ihre Navigationstechniken risikofrei am Flachwasserfahrsimulator SANDRA trainieren möchten. Der Schwerpunkt während des
Radartrainings liegt in der Bild- und Informationsauswertung bei
Manövern mit variierenden Verbandseinheiten.
Termine:
08.04. - 09.04.2016
09.09. - 10.09.2016
Dauer: 2 Tage - 14 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 700,00 Euro
Nichtmitglied: 750,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Praktisches Training von Manövern und besonderen Verkehrssituationen mit dem Schubschiff/-verband.
Inhalte u.a.:
• Navigation mit Radarbildauswertung
• Verhalten im Manövereinsatz
• Manöverfahrten bei Betriebsstörungen
• Manöverfahrten mit witterungsbedingten Störungen
• Ausgedehntes Fahrtraining zur Stressbewältigung
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FLACHWASSERFAHRSIMULATOR SANDRA
KRAFTSTOFFSPARENDES FAHREN/TOPO-TRAINING
Das Training vermittelt eine topografie-orientierte Fahrweise und leistet damit einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
in der Binnenschifffahrt. Das TOPO-Training ist von der Stiftung
GREEN AWARD anerkannt und umfasst die theoretischen und praktischen Inhalte.
Termin:
19.02. - 20.02.2106
11.11. - 12.11.2016
Dauer: 2 Tage - 14 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied:
970,00 Euro
Nichtmitglied:
1.040,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der Schadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt.
Inhalte u.a.:
• Theoretische Grundlagen zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs
• Praktisches Training am Simulator zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs auf verschiedenen Streckenabschnitten
• Abhängigkeit des Kraftstoffverbrauchs von verschiedenen Einflussfaktoren
• Dokumentieren des Brennstoffverbrauchs
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FLACHWASSERFAHRSIMULATOR SANDRA
RADARTRAINING FEUERWEHR
Dieser Lehrgang ist für die Besatzungen von Feuerlöschbooten gedacht, die ein Training zur Radarnavigation erhalten sollen, ohne das
Feuerlöschboot mit kompletter Besatzung am Einsatzort besetzen zu
müssen. Am Flachwasserfahrsimulator SANDRA sind risikofreie Einsatzfälle möglich, wobei der Schwerpunkt des Trainings in der Radarbild- und Informationsauswertung liegt.
Termine:
10.03. - 12.03.2016
01.12. - 03.12.2016
Dauer: 3 Tage - 20 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
810,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Training von Manövern und Einsatzsituationen und die Bewältigung von
Noteinsätzen.
Inhalte u.a.:
• Auffrischung der Rechtsgrundlagen für die Radarfahrt
• Manöverfahrten bei Betriebsstörungen
• Radarfahrt mit witterungsbedingten Störungen
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LOGISTIK
CONTAINERTRANSPORT
Allein im ersten Halbjahr 2014 ist der Anteil von Containertransporten per Binnenschiff um 7,3 % gestiegen. Umso wichtiger ist es, auch
diese Art des Güterverkehrs mit allen praxisrelevanten Aspekten zu
kennen. Gerade die Entwicklung der Transportlogistik (z.B. Kombinierte Verkehre) wird in diesem Kurs vermittelt.
Termin: 17.05. - 18.05.2016
Dauer: 2 Tage - 14 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 500,00 Euro
Nichtmitglied: 540,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Kennenlernen der Strukturen des Containertransportes per Binnenschiff und der damit verbundenen Logistikketten.
Inhalte u.a.:
• Aktuelle Trends des Containertransports
• Rechtsgrundlagen im Containertransport
• Kennzeichnung von Gefahrgutcontainern
• Stabilität/Festigkeit/Staupläne
• Eingeschränkte Durchfahrtshöhen, Trimmmöglichkeiten
Am Ende des Lehrgangs und nach Absolvieren eines Abschlusstestes
erhalten die Teilnehmer/-innen einen Weiterbildungsnachweis.
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LOGISTIK
GEFAHRGUTTRANSPORT
Dieser Lehrgang wurde für Führungskräfte, Gefahrgutbeauftragte und
sonstige Personen in leitender Funktion konzipiert, die mit der Abwicklung von Gefahrguttransporten im Unternehmen befasst sind.
Termin: 14.11. - 15.11.2016
Dauer: 2 Tage - 14 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 500,00 Euro
Nichtmitglied: 540,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Die Teilnehmer/-innen werden im Bereich des Gefahrguttransportes in
der Binnenschifffahrt über die wichtigsten Neuerungen informiert.
Somit kann die betriebliche Organisation frühzeitig rechtskonform angepasst werden.
Inhalte u.a.:
• Änderungen ADN 2015
• Meldewesen über Ereignisse mit gefährlichen Gütern
• GGVSEB – Verantwortlichkeiten in der Binnenschifffahrt
• Unterweisungspflichten nach ADN/ChemG/GefStoffV
• Fragen-Antworten-Forum
Am Ende des Lehrgangs und nach Absolvieren eines Abschlusstestes
erhalten die Teilnehmer/-innen einen Weiterbildungsnachweis, welcher
als Schulung beauftragter Personen im Sinne der GbV 6 Abs. 1 und 2
angesehen werden kann.
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Magdeburger Hafen GmbH
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So urteilt die Jury des Hanse Globe in 2012:
„Das Projekt hat Vorbildcharakter für andere Häfen.“
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LOGISTIK
SCHWERGUTTRANSPORT
Dieser Lehrgang ist für Fachkräfte aus der Logistikbranche und für
alle Patentinhaber gedacht, die ein Basiswissen zum Thema Schwerguttransport erwerben möchten.
Termine:
14.03. - 16.03.2016
04.10. - 06.10.2016
Dauer: 3 Tage - 18 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 650,00 Euro
Nichtmitglied: 700,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Die Teilnehmer/-innen sollen einerseits die Vorteile der wachsenden
globalen Arbeitsteilung in der Transportlogistik kennenlernen, um diese
für sich und ihre Kunden nutzen zu können. Andererseits soll ausführlich über die wichtigsten Aspekte eines Schwerguttransportes informiert werden, damit die richtigen Entscheidungen bei der Auftragsannahme und der Umsetzung getroffen werden können.
Inhalte u.a.:
• Aktuelle Trends der Transportlogistik im Zusammenhang
• Binnenschiff im Blickfeld Leistungskriterien, Auswahlverfahren
• Einblicke in die Struktur des Transport-Controllings
• Transportunterlagen, Staupläne, Frachtbriefe
• Schiffskonstruktion und -bauarten mit Blick auf die Statik
• Punkt-, Boden- sowie Gesamtbelastung
• Eingeschränkte Durchfahrtshöhen und Trimmmöglichkeiten
• Ladungssicherung, Witterung, Verrutschen und Verkippen
• Arbeitsschutz/Unfallverhütung (UVV)
Am Ende des Lehrgangs und nach Absolvieren eines Abschlusstestes
erhalten die Teilnehmer/-innen einen Weiterbildungsnachweis.
70
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Zitat: Benjamin Britten
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Zeppelinstraße 3-6 • 49733 Haren (Ems)
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STABILITÄT CONTAINERSCHIFFFAHRT
Havarien und Unfälle in der Vergangenheit haben gezeigt, dass es auch
in der Binnenschifffahrt Stabilitätsprobleme geben kann. Um derartige
Ereignisse künftig zu verhindern, ist es unerlässlich, dass Schiffsführer sowie Mitarbeiter in der technischen Abteilung auf spezielle Probleme in der Containerschifffahrt vorbereitet werden.
Termine:
19.05.2016
29.09.2016
Dauer: 1 Tag - 8 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 350,00 Euro
Nichtmitglied: 375,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Die Teilnehmer/-innen werden über die wichtigsten Faktoren der
Schiffsstabilität informiert, um die Sicherheit der Transporte auf den
Wasserstraßen zu erhöhen.
Inhalte u.a.:
• Rechtsgrundlagen zur Stabilität
• Stabilität im Allgemeinen
• Bedeutung Schiffsschwerpunkt
• Krängung eines Schiffes
• Einflüsse der Schiffsstabilität
• Wichtigkeit eines Stauplans
• Praktische Berechnungen
Am Ende des Lehrgangs und nach Absolvieren eines Abschlusstestes
erhalten die Teilnehmer/-innen einen Weiterbildungsnachweis.
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STABILITÄT TANKSCHIFFFAHRT
Havarien und Unfälle, wie die Waldhof-Havarie, haben in der Vergangenheit gezeigt, dass es auch in der Binnenschifffahrt Stabilitätsprobleme geben kann. Um derartige Ereignisse künftig zu verhindern,
ist es unerlässlich, dass Schiffsführer sowie Mitarbeiter in der technischen Abteilung auf spezielle Probleme in der Tankschifffahrt vorbereitet werden.
Termine:
17.03.2016
17.11.2016
Dauer: 1 Tag - 8 Unterrichtsstunden
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 350,00 Euro
Nichtmitglied: 375,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Die Teilnehmer/-innen werden über die wichtigsten Faktoren der
Schiffsstabilität informiert, um die Sicherheit der Transporte auf den
Wasserstraßen zu erhöhen.
Inhalte u.a.:
• Rechtsgrundlagen zur Stabilität
• Stabilität im Allgemeinen
• Bedeutung Schiffsschwerpunkt
• Krängung eines Schiffes
• Einflüsse der Schiffsstabilität
• Praktische Berechnungen
Am Ende des Lehrgangs und nach Absolvieren eines Abschlusstestes
erhalten die Teilnehmer/-innen einen Weiterbildungsnachweis.
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TECHNIK
MOTOREN UND MASCHINEN-GRUNDKURS
Dieser Lehrgang ist für Ausbilder/-innen und für „Quereinsteiger“ im
Beruf des Binnenschiffers gedacht, die Grundkenntnisse im Bereich
von Motoren und Maschinen erwerben möchten.
Termin: 26.04. - 30.04.2016
Dauer: 5 Tage
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 750,00 Euro
Nichtmitglied: 810,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Die Teilnehmer/-innen erwerben in diesem Lehrgang ein umfangreiches Basiswissen zum Aufbau und zur Funktionsweise von Motoren
und Maschinen.
Inhalte u.a.:
• Allgemeine technische Grundlagen
• Aufbau und Steuerteile von Verbrennungsmotoren
• Grundlagen Schmier- und Kühlsysteme
• Betrieb von Verbrennungsmotoren in der Praxis
• Warten und Pflegen von Motoren und Maschinen
• Systematische Fehleranalyse im Störfall
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77
TECHNIK
MOTOREN UND MASCHINEN-AUFBAUKURS
Dieser Lehrgang ist für Ausbilder/-innen und für „Quereinsteiger“ im
Beruf des Binnenschiffers gedacht.
Termin: 27.06. - 01.07.2016
Dauer: 5 Tage
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 750,00 Euro
Nichtmitglied: 810,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Die Teilnehmer/-innen erwerben in diesem Lehrgang ein vertiefendes
Basiswissen und erweitern somit ihre technischen Kompetenzen.
Inhalte u.a.:
• Technische Grundlagen
• Aufbau und Steuerteile von Verbrennungsmotoren
• Abgas- und Ansaugsysteme von Verbrennungsmotoren
• Grundlagen Betriebsstoffe, Schmier- und Kühlsysteme
• Betrieb von Verbrennungsmotoren in der Praxis
• Warten und Pflegen der Motoren und Maschinen
• Systematische Fehleranalyse im Störfall
• Arbeitsschutz/Unfallverhütung (UVV)
Die Inhalte werden von erfahrenen Dozenten vermittelt und sind auf
die Vorkenntnisse der Teilnehmer/-innen aus dem Basiskurs abgestimmt. In diesem Kurs steht die Praxis im Vordergrund.
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TECHNIK
HYDRAULIK UND ELEKTRIK
Dieser Lehrgang ist für Ausbilder/-innen und für „Quereinsteiger“ im
Beruf des Binnenschiffers gedacht, die Grundkenntnisse im Bereich
der Hydraulik und Elektrik erwerben möchten.
Termin: 06.09. - 10.09.2016
Dauer: 5 Tage
Lehrgangsgebühr:
BDB-Mitglied: 750,00 Euro
Nichtmitglied: 810,00 Euro
(inkl. Unterrichtsmaterial)
Ziel:
Die Teilnehmer/-innen erwerben in diesem Lehrgang ein umfangreiches Basiswissen zum Aufbau und zur Funktion einer hydraulischen
Anlage.
Inhalte u.a.:
• Grundlagen der mathematischen und physikalischen Gegebenheiten
• Pumpen, Leitungen, Verschraubungen, Ventile und Zylinder
• Sicherheitsbestimmungen, Schaltzeichen
• Schaltpläne gemäß DIN
• Wartung und Pflege der Hydraulikanlage
• Grundlagen der Elektrotechnik und Stromquellen
• Akkumulatoren, Verbraucher, Schaltgeräte
• Erkennen und Beseitigen von elektrischen Störungen
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Donau:
SVZ-Wien
Handelskai 265
1020 Wien
Tel.: +43/1/7 26 22 49
Fax: +43/1/7 26 22 49
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Rhein:
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Max-Peters-Straße 13
47059 Duisburg
Tel.: 02 03/93 27 30
Fax: 02 03/93 27 3-66
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Neue Richtlinie zur finanziellen Förderung der Aus- und
Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt vom
29.04.2015
Die Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in der deutschen Binnenschifffahrt, gültig ab 01.05.2015, wurde hinsichtlich
ihrer Förderintensität erheblich verbessert.
• Die Ausbildungsförderung pro Auszubildenden beträgt grundsätzlich 50 % der gesamten Ausbildungsausgaben. Der Höchstbetrag wurde auf 30.000 Euro für eine dreijährige Vollausbildung
erhöht.
• Die Weiterbildungsförderung beträgt 50 % der vom Veranstalter
in Rechnung gestellten Kosten mit einer Obergrenze von 2.000
Euro je Weiterbildungsteilnehmer innerhalb eines Zeitraums von
12 Monaten und einem Mindestrechnungsbetrag von 300 Euro.
Den Antrag können ausschließlich Unternehmen mit Sitz in
Deutschland für ihre Besatzungsmitglieder stellen.
Um das vorhandene Aus- und Weiterbildungspotential von kleinen
und mittleren Unternehmen voll ausschöpfen zu können, kann die
Förderung bei kleinen Unternehmen auf 70 % und bei mittleren Unternehmen auf 60 % erhöht werden.
Den Antrag auf Förderung finden Sie unter
www.elwis.de/Foerderprogramme/azubi_foerd/index.html
Bitte beachten Sie für die Weiterbildungsförderung das nachstehende Merkblatt.
Merkblatt zur Beantragung einer Zuwendung
zur Weiterbildung
Das Antragsformular ist möglichst online auszufüllen, auszudrukken und anschließend auf dem Postwege oder per Fax an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle West
– zu senden. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig.
Die Beantragung und Bewilligung der Zuwendung muss vor Abschluss eines Weiterbildungsvertrages erfolgen. Verträge oder
Aufträge, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen, dürfen erst nach Bewilligung des Zuwendungsantrages durch die
Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle West
– als Bewilligungsbehörde abgeschlossen bzw. erteilt werden, andernfalls ist eine Bewilligung der Zuwendung ausgeschlossen.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn zu beantragen. Allerdings kann hieraus
kein Anspruch auf Förderung hergeleitet werden. Das Vorhaben
kann somit nur auf eigenes Risiko begonnen werden. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle West – entscheidet in diesem Fall kurzfristig über die Zulassung des vorzeitigen Vorhabenbeginns und erteilt einen entsprechenden Bescheid.
Zuwendungen können nur Binnenschifffahrtsunternehmen erhalten,
die ihren Sitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen der Besatzungsmitglieder der eigenen oder von diesen Unternehmen gemieteten, ge84
pachteten oder geleasten Binnenschiffe, die im Binnenschiffsregister eingetragen sind. Weiterbildungsmaßnahmen von Besatzungsmitgliedern, die auf im Seeschiffsregister eingetragenen
Schiffen fahren, können gefördert werden, wenn für diese Schiffe
eine amtliche gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung für Binnenwasserstraßen vorliegt.
Förderfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere, wenn sie
• Kenntnisse vermitteln, die für den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind;
• Kenntnisse über den kaufmännischen Betrieb eines Unternehmens der Binnenschifffahrt
oder in der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung vermitteln;
• auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt zu verwendende Qualifikation vorbereiten.
Nicht förderfähig sind verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen.
Dies betrifft sämtliche zwingend vorgeschriebenen Seminare zur Erlangung einer Qualifikation, z.B. nach ADN oder zur Fahrgastsicherheit.
Grundlage der Förderung sind die Ausgaben für die An- und Abreise
der Seminarteilnehmer sowie die Ausgaben für das Seminar,
basierend auf der Rechnung des jeweiligen Seminarveranstalters
oder der nachgewiesenen Ausgaben für unternehmensinterne Seminare. Ausgaben für Verpflegung und Unterbringung sind nicht förderfähig. Unterbringungsausgaben für Seminarteilnehmer mit Behinderungen sind in angemessener Höhe förderfähig.
Die Ausgaben sind im Einzelnen in einer Aufstellung anzugeben und
später entsprechend nachzuweisen.
Die Förderhöhe beträgt 50 % der nachgewiesenen Ausgaben.
Beim Nachweis, dass das antragstellende Unternehmen ein mittleres Unternehmen ist, beträgt die Förderhöhe 60 % und bei einem
kleinen Unternehmen 70 %.
Nach den derzeitigen Empfehlungen der EU-Kommission gelten als
„kleine Unternehmen“ Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens
10 Mio. Euro und als „mittlere Unternehmen“ Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und entweder Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens
43 Mio. Euro.
Unterschreiten die Ausgaben 300 Euro wird keine Zuwendung
gewährt.
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 2.000 Euro je Besatzungsmitglied innerhalb eines Zeitraums vom 1. Mai bis zum 30.
April des Folgejahres, welcher erstmals am 1. Mai 2015 beginnt.
Die beizufügenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.
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seit 1914
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltungsbereich
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall regeln die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer oder seinem anmeldenden Arbeitgeber –
nachfolgend Teilnehmer – an Seminaren, Kursen, Schulungen und Workshops, die vom Schulschiff „Rhein“ angeboten werden – nachfolgend
Lehrgang – und dem Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt
e.V. als Betreiber des Schulschiffes – nachfolgend BDB. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingen finden ab 01.09.2015 Anwendung.
2. Anmeldung
2.1 Die Anmeldung zum Lehrgang hat schriftlich an den BDB zu erfolgen.
Hierbei muss die vierwöchige Anmeldefrist vor Lehrgangsbeginn eingehalten werden. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung zum Lehrgang erkennt der
Teilnehmer die AGB an.
2.2 Mit der schriftlichen Anmeldebestätigung zum Lehrgang wird die Anmeldung rechtsverbindlich.
2.3 Sollte eine Anmeldung derart erfolgen, dass eine schriftliche Anmeldebestätigung zum Lehrgang nicht möglich ist, gilt der Vertrag als geschlossen, wenn die Anmeldung vom BDB in geeigneter Weise (Fax oder
E-Mail) bestätigt oder der Lehrgang angetreten wird.
2.4 Die Teilnehmer an einem Berufsschulkurs am Schiffer-Berufskolleg
RHEIN (SBKR) werden in Abstimmung mit dem SBKR vom BDB eingeladen. Die Einladung und die Rechnung, in der die Lehrgangspauschale für
die internatsmäßige Unterbringung ausgewiesen ist, werden an den Ausbildungsbetrieb geschickt. Voraussetzung für die internatsmäßige Unterbringung auf dem Schulschiff „Rhein“ ist aufgrund wiederholter
Vorfälle von Sachbeschädigungen, Verschmutzungen und unsachgemäßem Umgang mit den Kabinen/Zimmern auf dem Schulschiff und in
auswärtigen Unterkünften der Abschluss eines Beherbergungsvertrages
zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem BDB. Mit der Rücksendung
des unterschriebenen Beherbergungsvertrages wird die Einladung
rechtsverbindlich. Teil des Beherbergungsvertrages ist aus oben genannten Gründen die Zahlung einer Barkaution in Höhe von 100,00 Euro
für jeden Teilnehmer bei Anreise auf dem Schulschiff „Rhein“.
3. Leistungen
3.1 Die im Lehrgangsprogramm ausgewiesenen Lehrgangsgebühren verstehen sich pro Teilnehmer und Lehrgangstermin.
3.2 Jeder Teilnehmer wird gebeten, vor Anmeldung zu einem Lehrgang sorgfältig zu prüfen, ob er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Eine
Erstattung der Kosten bei Nichterfüllung etwaiger Voraussetzungen
erfolgt nicht.
3.3 Das vom BDB überlassene Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt und darf weder verbreitet noch vervielfältigt werden. Bei Zuwiderhandlungen bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.
4. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen werden nicht erstattet.
5. Stornierung/Nichterscheinen bei Fortbildungslehrgängen
5.1 Die schriftliche Stornierung einer Anmeldung ist bis 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn kostenfrei.
5.2 Bei schriftlicher Stornierung einer Anmeldung bis 1 Woche vor Lehrgangsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühr fällig.
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5.3 Bei schriftlicher Stornierung einer Anmeldung ab 1 Woche vor Lehrgangsbeginn oder bei Nichterscheinen zum Lehrgang fallen 100 % der
Lehrgangsgebühr an.
6. Lehrgangsabsage/Haftung
6.1 Der BDB behält sich das Recht vor, Lehrgänge wegen höherer Gewalt,
zu geringer Teilnehmerzahl, Verhinderung des/der Dozenten oder bei
Störungen am Veranstaltungsort abzusagen. Eine Absage wird dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt.
6.2 Bei einer Absage durch den BDB wird versucht, den Teilnehmer auf einen
Ausweichtermin umzubuchen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die
bereits überwiesene Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet.
6.3 Wegen Lehrgangsabsage entstandene Kosten, wie z.B. Reisekosten
oder Arbeitsausfall, werden nicht erstattet.
6.4 Die Teilnahme an Lehrgängen sowie die Nutzung von Räumlichkeiten des
BDB oder durch den BDB angemietete Einrichtungen erfolgen auf eigene Gefahr.
7. Fälligkeit und Zahlung der Lehrgangsgebühren
7.1 Die mit der Einladung zum Berufsschulkurs in Rechnung gestellte Lehrgangsgebühr ist bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungstermin
zu überweisen.
7.2 Die mit der Bestätigung zum Fortbildungskurs in Rechnung gestellte
Lehrgangsgebühr ist bis spätestens 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn zu
überweisen.
7.3 Prüfungsgebühren sowie Gebühren für die Ausstellung von Patenten und
Bescheinigungen durch Behörden, Tests und Unterrichtsmaterial fallen
gesondert an, es sei denn, es ist ausdrücklich im Lehrgangsprogramm
anders ausgewiesen.
7.4 Gerät der Teilnehmer mit der Überweisung der Rechnungssumme in Verzug, kann der BDB den Vertrag fristlos kündigen. Das Recht des BDB,
Schadensersatz geltend zu machen, bleibt davon unberührt.
8. Datenschutz
Die bei der Anmeldung vom BDB erfragten Daten des Teilnehmers wie
Name, Anschrift, Telefonnummer werden nur für interne Zwecke genutzt.
Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen
Daten des Teilnehmers werden für die interne Weiterverarbeitung und
eigene Werbezwecke vom BDB unter strikter Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes gespeichert.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung/en ist
eine neue wirksame Vereinbarung zu treffen, welche dem Sinn und
Zweck der ursprünglichen, aber unwirksamen Vereinbarung möglichst
nahe kommt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Duisburg.
Duisburg, 01.09.2015
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BORDORDNUNG
FÜR DAS SCHULSCHIFF „RHEIN“
Die Arbeit des Schulschiffteams und das Zusammenleben an Bord sind
bestimmt durch gegenseitigen Respekt und Hilfsbereitschaft. Die
Grundsätze der Zusammenarbeit und des Miteinanders an Bord regelt
diese Bordordnung. Zu Beginn eines Lehrgangs werden die Lehrgangsteilnehmer mit dem Inhalt der Bordordnung durch die Mitarbeiter
des Schulschiffes vertraut gemacht.
1. Allgemeine Grundsätze
1.1 Die Bordordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder, der das Schulschiff betritt, verpflichtet sich, die
Regeln dieser Bordordnung einzuhalten.
1.2 Die Schulschiffleitung übt das Hausrecht auf dem Schulschiff aus.
Den Anordnungen der Leitung und des Bordpersonals ist daher
uneingeschränkt Folge zu leisten.
1.3 Die Lehrgangsteilnehmer an Bord bilden die Bordgemeinschaft.
Hieraus ergibt sich die Verpflichtung zur gegenseitigen Achtung
der Person, und zwar ohne Ansehung des Geschlechts, der Nationalität oder der Glaubenszugehörigkeit. Erwartet wird, dass
jeder Lehrgangsteilnehmer sich in die Bordgemeinschaft aktiv einbringt und sich kameradschaftlich verhält, d.h.: gegenseitige Rücksichtnahme, auch in Bezug auf Ordnung und Sauberkeit, Respekt
und Hilfsbereitschaft.
1.4 Die Beteiligung an den Gemeinschaftsdiensten an Bord fördert die
Bordgemeinschaft. Deshalb ist jeder Auszubildende auch hier zur
kollegialen Mithilfe angehalten.
1.5 Die Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und die Vermittlung
von binnenschifffahrts-relevanten Fertigkeiten in freiwillig angebotenen Arbeitsgemeinschaften bilden die Schwerpunkte an Bord
des Schulschiffes. Anregungen, Verbesserungsvorschläge oder
Kritik nehmen die diensthabenden Mitarbeiter an Bord entgegen.
Darüber hinaus steht den Schiffsjungen und Schiffsmädchen für
die Zeit des Aufenthaltes eine pädagogische Fachkraft als vertrauensvoller Ansprechpartner für Gruppen- oder Einzelgespräche
an Bord zur Verfügung.
2. Lehrgangssprecher
2.1. Am Anreisetag eines Schiffsjungen-/Schiffsmädchenkurses wird
durch die Schulschiffleitung ein Lehrgangssprecher bestimmt. Dieser Lehrgangssprecher wird spätestens in der zweiten Lehrgangswoche von den Auszubildenden bestätigt oder durch Wahl
neu bestimmt.
2.2 In den Fortbildungslehrgängen von mehr als einwöchiger Dauer
wählen die Lehrgangsteilnehmer ihren Lehrgangssprecher spätestens am Ende des zweiten Lehrgangstages. Der jeweilige Lehrgangssprecher vertritt die Interessen der Lehrgangsteilnehmer
gegenüber der Schulschiffleitung und hat deshalb ein Recht auf
Anhörung und Information.
3. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
3.1 Bei einem Verstoß gegen die Bordordnung werden nach Anhörung
90
3.2
3.3
3.4
3.5
des Betroffenen disziplinarische Maßnahmen durch den diensthabenden Mitarbeiter des Schulschiffes getroffen, z.B. in Form einer
Verwarnung, einer Aberkennung von Vergünstigungen oder einer
Diensteinteilung für die Bordgemeinschaft.
Bei schwer wiegenden Verstößen wird ein Bordverweis ausgesprochen. In diesem Fall hat der Betroffene seine Kabine bzw. das
bezogene Zimmer zu räumen und das Schiff unverzüglich, spätestens am Morgen des Folgetages, zu verlassen. Eine Rückkehr
an Bord ist für die verbleibende Dauer des Kurses ebenso ausgeschlossen wie die weitere Teilnahme an der Verpflegung und an
den Arbeitsgemeinschaften. Der für den Lehrgangsteilnehmer zuständige Betrieb erhält umgehend Informationen über die Umstände, die zu dem Bordverweis geführt haben.
Wird ein Bordverweis gegenüber einem Auszubildenden ausgesprochen, so hat dies nicht automatisch zur Folge, dass ein schulrechtliches Verfahren im Schiffer-Berufskolleg RHEIN eingeleitet
wird. Das bedeutet, dass der Auszubildende weiterhin am Schulunterricht im Kolleg teilnehmen muss. Die weitere Unterbringung,
Verpflegung und Betreuung an Bord des Schulschiffes sowie die
Teilnahme an den praktischen Arbeitsgemeinschaften sind jedoch
ausgeschlossen.
Wer gegen die Regeln der Bordordnung vorsätzlich oder trotz vorheriger Verwarnung verstößt, erhält eine Ordnungsmaßnahme
durch das Schulschiffpersonal. Eine Ordnungsmaßnahme beinhaltet entweder die Androhung eines Bordverweises oder einen
sofortigen Bordverweis. Die Entscheidung hierüber wird in Abstimmung mit der Schulschiffleitung bzw. der BDB-Geschäftsführung getroffen.
Ein Schulverweis durch den Leiter des Schiffer-Berufskollegs
RHEIN führt zu einem Bordverweis vom Schulschiff.
4. Bordalarm und Sicherheitseinrichtungen
4.1 Bei einem Bordalarm muss das Schulschiff sofort evakuiert werden. Die Lehrgangsteilnehmer haben in diesem Fall das Schulschiff unverzüglich zu verlassen. Den Anordnungen der Schulschiffleitung und/oder des diensthabenden Mitarbeiters des Schulschiffes sowie der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten. Der
Sammelplatz des Schulschiffes befindet sich oberhalb des Steigers direkt beim Ruderclub „Germania“. Er ist gut sichtbar gekennzeichnet und bei Nacht beleuchtet.
4.2 Das Manipulieren an den Sicherheitseinrichtungen, wie Bordsprech-, Elektro- und/oder Schließanlagen gilt als grober Verstoß
gegen die Bordordnung und hat einen sofortigen Bordverweis zur
Folge.
5. Einzelregelungen zum Verhalten an Bord
5.1 Jeder Bordbesucher verpflichtet sich zu umweltbewusstem und
ressourcenschonendem Verhalten, d.h.: sparsamer Verbrauch von
Strom und Wasser, Vermeidung von Müll.
5.2 Die Lehrgangsteilnehmer erhalten während der Dauer ihres Kurses
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Vollverpflegung an Bord des Schulschiffes, bestehend aus Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Getränken.
5.3. Die Einnahme der Bordverpflegung dient bei den Schiffsjungen/Schiffsmädchenkursen gleichzeitig dazu, die Azubis über betriebliche und organisatorische Abläufe zu informieren und u.a. die
Einteilung in Gemeinschaftsdienste vorzunehmen. Die Anwesenheit bei diesen Mahlzeiten ist daher für die Schiffsjungen/-mädchen grundsätzlich verpflichtend.
5.4 Das Mitbringen und Lagern von Lebensmitteln in den Kabinen ist
grundsätzlich untersagt. Das Mitbringen von alkoholfreien Getränken in verschließbaren Behältnissen ist gestattet. Zur Abfallvermeidung sollten Pfandflaschen gekauft werden. Flaschen
dürfen nicht in den Mülltonnen des Schulschiffes entsorgt werden.
5.5 Die Lehrgangsteilnehmer sorgen für Sauberkeit und Ordnung in
der Kabine, im Aufenthaltsraum, im Sanitärbereich sowie im Umfeld des Schulschiffes. Im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung
wirken alle im Wechsel an den dazu notwendigen Tisch- und Küchendiensten etc. mit. Der diensthabende Mitarbeiter des Schulschiffes teilt anstehende Tagesaufgaben nach den Essenszeiten
ein. Diese sind ohne weitere Aufforderung einzuhalten. Der diensthabende Mitarbeiter führt Kontrollen durch.
5.6 Der Aufenthalt in fremden Kabinen ist untersagt. Den weiblichen
Lehrgangsteilnehmern ist das Betreten der Sektionen bzw. Kabinen der männlichen Lehrgangsteilnehmer und umgekehrt nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Regel hat eine Ordnungsmaßnahme durch das Schulschiffpersonal zur Folge.
5.7 Für Fahrräder, Mopeds und sonstige Fahrzeuge gibt es an Bord
des Schulschiffes keine Unterstellmöglichkeit. Der Parkraum in
der Nähe des Schulschiffes ist knapp. Wenn die Lehrgangsteilnehmer mit dem PKW anreisen, sollte entlang der Straße „Rheinanlagen“ geparkt werden, um die Parkplätze der Nachbarschaft
nicht zu blockieren.
6. Landgang
6.1 Jeder Lehrgangsteilnehmer prägt durch sein Auftreten in der Öffentlichkeit das Ansehen des Schulschiffes. Erwartet werden deshalb höfliche und disziplinierte Umgangsformen sowie die
unbedingte Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn des Schulschiffes.
6.2 Der Landgang ist wie folgt geregelt:
Montag bis Donnerstag und Sonntag
22:30 Uhr - Lehrgangsteilnehmer zurück an Bord
23:00 Uhr - Nachtruhe
Freitag und Samstag
23:45 Uhr - Lehrgangsteilnehmer zurück an Bord
24:00 Uhr - Nachtruhe
Die Schulschiffleitung kann bei einem positiven Lehrgangsverlauf
Ausnahmen zur Landgangregelung festlegen.
6.3 Wiederholte Verstöße gegen die Landgangregelung, z.B. heimli92
ches Ein- und Aussteigen, Fehlverhalten in der Öffentlichkeit sowie
begründete Beschwerden aus der Nachbarschaft aufgrund von
Ruhestörung o.ä. haben Ordnungsmaßnahmen durch das Schulschiffpersonal zur Folge.
7. Rauchen, Alkohol und Rauschmittel
7.1 Das Rauchen ist im Innenbereich des Schulschiffes strikt verboten.
Gemäß Jugendschutzgesetz ist Minderjährigen das Rauchen generell untersagt. Für Volljährige ist das Rauchen auf den hierfür
ausgewiesenen Außenbereichen des Schulschiffes gestattet. Die
dort befindlichen Aschenbecher sind von den Rauchern regelmäßig zu entleeren. Eine Entsorgung der Zigarettenabfälle in das Hafenbecken ist streng untersagt. Ein Verstoß gegen das absolute
Rauchverbot im Schiff und die Entsorgung der Zigarettenabfälle in
das Hafenbecken hat einen Bordverweis durch die Schulschiffleitung zur Folge.
7.2 Der Besitz, Konsum und/oder die Weitergabe von alkoholischen
Getränken, Rauschmitteln, Psychopharmaka, Drogen und Betäubungsmitteln aller Art sind an Bord streng verboten. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Regel hat den Bordverweis durch die
Schulschiffleitung zur Folge. Soweit der Verstoß strafrechtlich relevant ist, wird Strafanzeige erstattet.
8. Foto- und Filmaufnahmen
8.1 Das Fotografieren und Filmen an Bord ist nur für private Zwecke
erlaubt.
8.2 Das Persönlichkeitsrecht anderer ist bei der Anfertigung von Bildund Filmaufnahmen zu wahren. Eine Zuwiderhandlung gilt als Verstoß gegen die Bordordnung und hat einen Bordverweis zur Folge.
8.3 Die Veröffentlichung oder Weitergabe von Bild- und/oder Filmaufnahmen an Bord ist nur mit Genehmigung der Schulschiffleitung
gestattet.
9. Kabinen- und Zimmerbelegung
9.1 Ein Anspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Kabine
oder in einem bestimmten Zimmer besteht nicht. Die Belegung
der Kabinen an Bord und in angemieteten Zimmern an Land erfolgt vielmehr in der gebotenen Sorgfalt und unter organisatorischen und pädagogischen Gesichtspunkten durch die Mitarbeiter
an Bord des Schulschiffes.
9.2 Bei Bezug der Kabinen bzw. Zimmer ist für die Dauer der Nutzung
vom Bewohner eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution dient der
Absicherung für eventuell entstandene Schäden, Verluste oder Verschmutzungen.
9.3 Über den Zustand der Kabine bzw. des Zimmers wird bei Einzug
ein Übergabeprotokoll und bei Auszug ein Abnahmeprotokoll gefertigt, in dem der einwandfreie Zustand der Räumlichkeit oder
eventuell vorhandene Mängel (Schäden, Verschmutzungen, etc.)
aufgenommen werden. Die Bewohner tragen für die Zeit der Nutzung die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand
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der genutzten Räume. Anfallende Kosten für die eventuell notwendige Beseitigung von Verlusten, Beschädigungen oder Verunreinigungen werden den Bewohnern in Rechnung gestellt. Details
regelt der Beherbergungsvertrag.
9.4 Jeder Bordbewohner erhält einen Bordschlüssel für die Eingangstür des Schulschiffes und die Kabinentür. Eine Weitergabe oder
Vervielfältigung des Bordschlüssels ist verboten. Der Verlust oder
die Beschädigung des Bordschlüssels ist der Schulschiffleitung
unverzüglich zu melden. Der Verantwortliche haftet in Höhe einer
Pauschale von 50,00 Euro für den Ersatz.
9.5 Das Mitbringen von Einrichtungsgegenständen ist nicht erlaubt.
Die Schulschiffleitung kann unter Ausschluss der Haftung Ausnahmen zulassen. Die Verwendung von Haushaltsgeräten wie Kaffeemaschine/Wasserkocher o.ä. ist aus Brandschutzgründen
nicht gestattet. Innerhalb dieses Rahmens dürfen die Lehrgangsteilnehmer ihre Kabinen oder Zimmer ausgestalten. Es ist grundsätzlich gestattet, auf eigenes Risiko elektronische Geräte wie
Smartphones, Laptops, Spielekonsolen o.ä. an Bord zu bringen
und zu betreiben, soweit hierdurch Mitbewohner nicht belästigt
werden und der Bordbetrieb nicht gestört wird. Es wird empfohlen,
diese Geräte ebenso wie sonstige persönliche Wertgegenstände
bei Verlassen der Kabine bzw. des Zimmers wegzuschließen. Eine
Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen dieser Wertgegenstände wird seitens des Schulschiffbetreibers nicht übernommen.
9.6 Das Zurschaustellen von Gegenständen, Bildern etc. mit pornographischem, rassistischem oder rechtswidrigem Inhalt ist untersagt und ggf. sofort zu entfernen. Eine Zuwiderhandlung gilt als
Verstoß gegen die Bordordnung und hat einen Bordverweis zur
Folge.
10. Beschwerderecht
Beschwerden über Ereignisse oder Gegebenheiten an Bord können gegenüber dem Bordpersonal vorgetragen werden. Für den
Fall, dass der Beschwerdeführer mit der Entscheidung durch die
Schulschiffleitung nicht einverstanden ist, kann er sich mit seinem
Anliegen an die Geschäftsführung des BDB wenden.
11. Bekanntmachung der Bordordnung
Die Bordordnung mit dem Tagesablauf kann im Schaukasten des
Tagesraums auf dem Schulschiff „Rhein“ eingesehen werden. Die
Bordordnung ohne Tagesablauf ist im Lehrgangsprogramm abgedruckt, das mit jeder Einladung/Bestätigung zu einem Lehrgang
versandt wird.
12. Inkrafttreten
Diese Bordordnung tritt am 1. September 2015 in Kraft.
Jens Schwanen
BDB-Geschäftsführer
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Klaus Ridderskamp
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Aus Richtung Köln:
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Abfahrt Duisburg-Homberg
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A 57 bis Kreuz Moers /
A 40 Richtung Duisburg /
Abfahrt Duisburg-Homberg
Aus Richtung Venlo:
A 40 Richtung Duisburg /
Abfahrt Duisburg-Homberg
Aus Richtung Nijmegen:
A 57 bis Kreuz Moers /
A 40 Richtung Duisburg /
Abfahrt Duisburg-Homberg
Aus Richtung Oberhausen:
A 2 bis Kaiserberg /
A 40 Richtung Venlo /
Abfahrt Duisburg-Homberg.
Ab Abfahrt:
§
Duisburger Straße
§ Moerser Straße
Vorfahrtstraße folgen
Paßstraße
Augustastraße
Ruhrorter Straße
§ Rheinanlagen
§§
§
Mit der Bahn:
ab HBF-Duisburg, z.B:
mit dem Bus Linie 929 bis Homberg, Moltkeplatz
oder mit der Straßenbahn 901 bis Ruhrort, Friedrichsplatz
umsteigen in den Bus 911 bis Homberg, Goetheplatz
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Impressum:
Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V.
Schulschiff „Rhein“
Dammstraße 15 - 17 · 47119 Duisburg
Telefon: +49 (0)203 80 00 6-31
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