Elektrische Leitungsanlagen, Richtlinien zur Schadenverhütung

Elektrische Leitungsanlagen
Richtlinien zur Schadenverhütung
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Elektrische Leitungsanlagen
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Kurzreferat
Diese Richtlinien enthalten Anforderungen an Planung, Auswahl, Errichtung sowie Betrieb von Kabelund elektrischen Leitungsanlagen (im Nachfolgendem kurz Leitungsanlagen genannt) und wenden
sich an die betreffenden Elektrofachkräfte.
Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen sind Mindestanforderungen und gelten sowohl während der Bauphase als auch bei Betrieb und bei Änderungen bestehender Anlagen.
Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie der Entstehung von Bränden, deren Ausdehnung und den Folgeschäden durch Rauch, aggressive und toxische Brandgase sowie Löschmittel vorgebeugt werden
kann.
Unverbindliche Bekanntgabe des GDV zur fakultativen Verwendung.
Abweichende Inhalte/Vereinbarungen sind möglich.
2
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Elektrische Leitungsanlagen
Elektrische Leitungsanlagen
Richtlinien zur Schadenverhütung
Inhalt
Kurzreferat........................................................................................................................................... 2
1
Anwendungsbereich................................................................................................................ 4
2
Allgemeines.............................................................................................................................. 4
3
Schadenursachen.................................................................................................................... 4
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
4.11
4.12
4.13
Begriffe..................................................................................................................................... 4
Brandwände .................................................................................................................................. 4
Brandabschnitte ............................................................................................................................ 4
Brandlast......................................................................................................................................... 4
Installationskanäle ......................................................................................................................... 5
Installationsschächte ..................................................................................................................... 5
Leitungsanlagen ............................................................................................................................ 5
Kabelböden (Doppelböden) ......................................................................................................... 5
Kabelgeschosse ............................................................................................................................ 5
Kabelkanäle ................................................................................................................................... 5
Kabelabschottungen ..................................................................................................................... 5
Kabelschächte ............................................................................................................................... 6
Komplextrennwände ..................................................................................................................... 6
Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an
Leitungsanlagen (MLAR)................................................................................................................ 6
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
Planung und Errichtung .......................................................................................................... 6
Gesetzliche Bestimmungen, Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften ........................... 6
Grundsätzliche Anforderungen zur Leitungsverlegung................................................................. 6
Leitungsdurchführungen durch Wände und Decken.................................................................... 7
Kanäle, Schächte, Kabelgeschosse und -böden ......................................................................... 9
Anlagen für Sicherheitszwecke ................................................................................................... 10
Leitungsanlagen in besonderen Bereichen................................................................................. 10
Brandlast . .................................................................................................................................... 11
6
Betrieb.................................................................................................................................... 11
Anhang A – Literaturverzeichnis...................................................................................................... 12
Anhang B – Auswahl von Kabel und Leitungen............................................................................... 14
B1
Querschnitts- und Nennstromberechnung nach DIN VDE 0100 ‑ 520,
DIN VDE 0298 ‑ 4 und DIN VDE 0100 – 430................................................................................ 14
B2
Ermittlung der maximal zulässigen Kabel- und Leitungslängen................................................. 20
B3
Ermittlung der zulässigen Biegeradien bei fester Verlegung und
der Befestigungsabstände........................................................................................................... 24
Anhang C – Darstellung der brandschutztechnischen Qualität
verschiedener Kabel- und Leitungsarten......................................................................................... 25
3
Elektrische Leitungsanlagen
1
Anwendungsbereich
Diese Richtlinien gelten für die Planung, Auswahl, Errichtung sowie den Betrieb von Kabelund elektrischen Leitungsanlagen (im Nachfolgenden kurz Leitungsanlagen genannt, siehe
Abschnitt 4.6) und wenden sich insbesondere an
die Elektrofachkraft.
Diese Hinweise können lediglich unverbindlichen
Charakter haben. Ihre Anwendung entbindet nicht
von der Beachtung der einschlägigen DIN-Normen
und sonstiger Regeln bzw. Vorschriften. Gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie die Vereinbarungen mit dem Versicherer bleiben unberührt.
Sie sollen auch während der Bauphase sowie bei
bestehenden Anlagen Anwendung finden.
2
Allgemeines
Leitungsanlagen müssen so geplant, ausgewählt,
errichtet und betrieben werden, dass von ihnen
keine Gefahr ausgeht, d.h., der Entstehung oder
Ausbreitung von Bränden und deren Folgeschäden vorgebeugt wird, siehe auch DIN VDE
0100-300. Um dieses Ziel zu erreichen, sind
entsprechende Maßnahmen in das bestehende
Brandschutzkonzept zu integrieren. Solche Maßnahmen müssen über die bestimmungsgemäßen
Schutzmaßnahmen im Bereich der Elektroinstallation (z.B. DIN VDE 0100-410; -430) hinaus einen
wirkungsvollen Schutz gegen Feuer- und Rauchausbreitung gewährleisten.
3
Schadenursachen
Die Brandentstehung oder -ausbreitung bei Leitungsanlagen kann häufig auf folgend genannte
Ursachen zurückgeführt werden:
JJ
JJ
JJ
JJ
JJ
4
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Unsachgemäße Verlegung und/oder unzureichende Sicherheitsabstände zu äußeren Wärmequellen (DIN VDE 0100-520)
Fehlerhafte und/oder verschmutzte elektrische
Verbindungen (DIN VDE 0100-520)
Betriebliche Überlastung (DIN VDE 0100-430,
VdS 2046)
Widerstandsbehaftete Kurzschlüsse und Lichtbogenkurzschlüsse, z.B. infolge von Isolationsfehler (VdS 2349)
Beschädigungen der Leitungsanlagen durch
äußere thermische, mechanische und che-
JJ
JJ
JJ
JJ
JJ
mische Einflüsse, wie z.B. Wärmestrahlung,
Hitze oder Kälte, zu kleine Biegeradien oder
scharfkantige Unterlagen, Beaufschlagung mit
Sonnenlicht (UV-Strahlung), Chemikalien sowie
andere aggressive Medien (DIN VDE 0100-520)
Entzündung der Kabel- und Leitungsisolierung
durch äußere thermische Einflüsse wie z.B.
Schweißen oder sonstige feuergefährliche Arbeiten (VdS 2008, VdS 2047)
Unzureichende Wärmeableitung, z.B. infolge
von Leitungshäufungen und/oder Schmutzablagerungen sowie Verlegung in Wärme dämmenden Materialien (DIN VDE 0298-4, DIN
VDE 0100-430, VdS 2023)
Beschädigungen durch Tiere (DIN VDE 0100-520)
Fehlende oder unzureichende Kabelabschottungen (DIN VDE 0100-520, VdS 2234)
Reduzierung des Isolationsvermögens durch
Alterung.
4
Begriffe
4.1
Brandwände
einschließlich der sie aussteifenden Bauteile entsprechen der Feuerwiderstandsklasse F 90-A
nach DIN 4102. Sie verhindern eine Brandausbreitung durch Flammeneinwirkung, Wärmeleitung, Wärmestrahlung und durch Brandgase
für mindestens 90 Minuten. (MusterbauordnungMBO; Brand- und Komplextrennwände, Merkblatt
für die Anordnung und Ausführung, VdS 2234)
Hinweis: Brandwände unterteilen Gebäude in Brand­
ab­schnitte. Außenwände eines Brand­ab­schnitts müs­
sen nicht unbedingt Brandwände sein.
4.2
Brandabschnitte
werden von einem oder mehreren Gebäuden,
Gebäudeabschnitten oder Lägern im Freien gebildet, die untereinander keine, jedoch zu anderen
Gebäuden, Gebäudeabschnitten oder Lägern eine
räumliche oder bauliche Trennung aufweisen.
4.3
Brandlast
ist die Wärmemenge (kJ bzw. MJ), die sich bei
der vollständigen Verbrennung aller brennbaren
Baustoffe und aller anderen brennbaren Materialien (die sich in der Regel in einem Gebäude
befinden) frei setzt.
Hinweis: Ein Maß für die Brandlast pro m² ist der
Heizwert der brennbaren Materialien in kWh/m²
(3,6 MJ/m²).
VdS 2025 : 2008-01 (05)
4.4
Installationskanäle
sind bauliche Anlagen zur Aufnahme von Leitungsanlagen und sonstigen Rohrleitungen sowie anderen Installationen, die in der Regel waagerecht unterhalb von Räumen oder im Freien im
Erdboden verlaufen.
Hinweis:
Elektroinstallationskanäle sind vorgefertigte In­
stallationsteile (Baueinheiten) nach DIN 40150
und gelten als elektrische Betriebsmittel nach DIN
EN50085-1 VDE 0604-1(Elektroinstallationskanäle
für Wand und Decke) sowie DIN VDE 0634 (Un­
terflur-Elektroinstallation). Sie können aus Kunst­
stoffformmassen und/oder Metall bestehen. Eine
Baueinheit besteht aus einem Unterteil und einer
Abdeckung.
Es können Halteklammern und Trennwände dazu
gehören. Elektroinstallationskanäle sind Instal­
lationskanäle ausschließlich für Kabel und elek­
trische Leitungen.
Installationskanäle geprüft nach DIN 4102-11
sind nicht begehbare, vorwiegend waagerechte
Bauteile zur Umhüllung von Elektroinstallationen,
die durch mehrere Räume hindurchgehen kön­
nen. Sie werden gemäß DIN 4102-11 geprüft und
in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Eintei­
lung erfolgt durch Angabe der Feuerwiderstands­
dauer in Minuten (I 30, I 60, I 90 oder I 120).
4.5
Installationsschächte
sind bauliche Anlagen zur Aufnahme von Leitungsanlagen, Rohrleitungen und anderen Installationen. Sie verlaufen in der Regel senkrecht
durch mehrere Geschosse.
Hinweis:
Installationsschächte im Sinne von DIN 410211 sind vom übrigen Baukörper getrennte oder
auf den Geschoßdecken aufgesetzte Bauteile. Sie
werden unterschieden nach:
JJ
JJ
JJ
solchen nur für nichtbrennbare Installationen,
solchen für beliebige Installationen sowie
Elektroinstallationsschächten.
Installationsschächte werden gemäß DIN 410211 geprüft und in Feuerwiderstandsklassen ein­
geteilt. Die Einteilung erfolgt durch Angabe der
Feuerwiderstandsdauer in Minuten (I 30, I 60, I 90
oder I 120).
Elektrische Leitungsanlagen
4.6
Leitungsanlagen
bestehen aus Kabeln, elektrischen Leitungen,
Stromschienen, Schienenverteiler, dem zugehörigen Installationsmaterial wie Klemmen, Elektroinstallationsdosen, -kästen, -rohren sowie -kanälen, Tragekonstruktionen (z.B. Kabelpritschen),
und dem erforderlichen Befestigungsmaterial.
Zu diesen Anlagen gehören auch Hausanschlusseinrichtungen, Verteilungen sowie deren dazugehörigen Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen.
Bauliche Bestandteile von Leitungsanlagen sind
Kabelabschottungen, Installationskanäle und schächte, Kabelgeschosse und -böden sowie
Kabelbeschichtungen.
4.7
Kabelböden (Doppelböden)
sind Konstruktionen, bei denen auf nichtbrennbaren Unterkonstruktionen - überwiegend metallene Ständer - Bodenplatten aufgelegt sind. Der
Hohlraum dient im Allgemeinen zur Aufnahme
von Leitungsanlagen.
Hinweis: Anforderungen an Doppelböden sind
in der Muster-Systembödenrichtlinie (MSysBöR)
erfasst. In dieser werden Doppelböden auch als
Systemböden bezeichnet.
4.8
Kabelgeschosse
sind begehbare bauliche Anlagen, in denen
Leitungsanlagen aus darüber- oder darunterliegenden elektrischen Anlagen, z.B. Leitwarten,
Schaltanlagen und Antriebsmaschinen, verlaufen.
4.9
Kabelkanäle
sind bauliche Anlagen zur Aufnahme von Leitungsanlagen, die in der Regel waagerecht und
unterhalb von Räumen im Bodenbereich verlaufen
oder im Freien im Erdboden verlaufen.
4.10 Kabelabschottungen
verschließen die für die Durchführung von Leitungsanlagen erforderlichen Öffnungen durch
Decken sowie Wände und verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Feuer sowie Rauch in
angrenzende Bereiche. Die Abschottungen werden entsprechend der Prüfung nach DIN 4102-9
in Feuerwiderstandsklassen von S 30 bis S 180
klassifiziert und müssen vom Deutschen Institut
für Bautechnik (DIBT), Berlin, allgemein bauaufsichtlich zugelassen sein.
5
Elektrische Leitungsanlagen
Hinweis: Eine Zusammenstellung der allgemein
bauaufsichtlich zugelassenen Kabelabschottungen
enthält die Publikation „Baulicher Brandschutz,
Produkte und Anlagen, Teil 6: Kabel- und Rohrab­
schottungen” (VdS 2097-6).
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Rechtsvorschriften, die behördlichen Auflagen und
die DIN VDE-Bestimmungen zu beachten.
Dies sind im Wesentlichen die
JJ
4.11 Kabelschächte
sind bauliche Anlagen, die dazu dienen, Leitungsanlagen aufzunehmen, die in der Regel senkrecht
und durch mehrere Geschosse verlaufen.
JJ
4.12 Komplextrennwände
JJ
unterteilen Gebäude in Komplexe und erfüllen
höhere Anforderungen als Brandwände (Brandund Komplextrennwände, Merkblatt für die Anordnung und Ausführung, VdS 2234).
JJ
JJ
Landesbauordnungen,
Sonderbauverordnungen und ggf. spezielle Richtlinien, z.B. die
im jeweiligen Bundesland geltende Leitungsanlagenrichtlinie (sie stimmt in den meisten
Bundesländern mit der Musterrichtlinien über
brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (MLAR) überein),
Normenreihe DIN VDE 0100, Errichten von Niederspannungsanlagen mit Nennspannungen
bis 1000 V,
DIN VDE 0101, Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV,
Normenreihe DIN VDE 0105, Betrieb von elektrischen Anlagen,
VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1000 V,
VdS 2349 Störungsarme Elektroinstallation zur
Berücksichtigung der EMV,
VdS 2023 Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen.
4.13 Musterrichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an
Leitungsanlagen (MLAR)
JJ
ist das Muster einer Leitungsanlagenrichtlinie.
Sie wird von der „Konferenz der für Städtebau,
Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister
und Senatoren der Länder (ARGEBAU)“ erarbeitet und herausgegeben und in der Regel von den
Baubehörden der Bundesländer komplett oder
mit geringen Änderungen übernommen. Inhalt
dieser Richtlinie sind die Anforderungen an
5.2
JJ
JJ
JJ
die Leitungsverlegung in Flucht- und Rettungswegen einschließlich der Errichtungsanforderungen für Verteiler in diesen Bereichen,
die Führung von Leitungen durch Wände und
Decken, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt sind,
den Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall.
Über die brandschutztechnischen Qualitäten von
üblichen Kabel- und Leitungstypen gibt Anhang
C Auskunft.
5
Planung und Errichtung
5.1
Gesetzliche Bestimmungen,
Normen, Richtlinien und
Sicherheitsvorschriften
Bei der Planung sowie Errichtung von Leitungsanlagen sind außer diesen und den folgend genannten Richtlinien die brandschutztechnischen
6
JJ
Grundsätzliche Anforderungen zur
Leitungsverlegung
5.2.1 Grundsätzliche Anforderungen an die
Leitungsverlegung werden in VDE-Normen beschrieben. Beispiele und nähere Angaben, z.B
Tabellen hierzu, sind in Anhang B zu finden. Hervorzuheben sind die Berücksichtigung
JJ
JJ
JJ
JJ
von notwendigen Biegeradien in Abhängigkeit der Leitungsart und -querschnitt nach
DIN VDE 0100-520:2003-06, Abschnitt 522.8.1.2,
von Befestigungsabständen in Abhängigkeit
der Leitungsart und -querschnitt nach DIN VDE
0100-520:2003-06, Abschnitt 521.7,
der korrekten Verlegeart in Abhängigkeit der
Leitungsart und -querschnitt sowie Häufung
und Umgebungstemperatur DIN VDE 0298-4,
DIN VDE 0100‑430 und DIN VDE 0100-520, Tabelle 52.H,
der maximalen Leitungslänge in Abhängigkeit
des Spannungsfalls nach DIN VDE 0100-520
und DIN 18015-1, der Gewährleistung des
Schutzes bei Kurzschluss (DIN VDE 0100-430)
sowie des Schutzes gegen elektrischen Schlag
(DIN VDE 0100-410).
5.2.2 Leitungsanlagen sind so anzuordnen, zu
schützen und die Leiterquerschnitte so zu bemessen, dass sie weder bei vorschriftsgemäßem
Betrieb noch im Fehlerfall mechanisch und/oder
thermisch beschädigt werden.
VdS 2025 : 2008-01 (05)
5.2.3 Die gemäß Normenreihe DIN VDE 0298 zulässige Dauertemperatur für Kabel und elektrische
Leitungen darf im Normalbetrieb nicht überschritten werden; unter Umständen ist es erforderlich,
zusätzliche Maßnahmen für eine Wärmeableitung
zu treffen.
5.2.4 Leitungsanlagen müssen gegen Umgebungs- und Betriebseinflüsse, wie hohe Temperaturen, Staub und Schmierstoffablagerungen,
Funken, Schweißperlen, z.B. durch ausreichenden
Abstand oder Abdeckungen geschützt werden. Es
sind Maßnahmen zu ergreifen, durch welche die
Ablagerung gefährlicher Mengen brennbarer Stoffe wie Kohlenstaub, Sägespäne verhindert wird.
5.2.5 Leitungsanlagen sollen aus brandschutztechnischen Gründen so geplant und errichtet
werden, dass sie nicht auf Dauer in der unmittelbaren Nähe von leicht entzündlichen Stoffen
nach der Publikation „Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken“ (VdS 2033) verlaufen.
5.2.6 Ist kein Schutz gegen Überstrom nach DIN
VDE 0100-430 vorhanden, sind Kabel und elektrische Leitungen gemäß VdS 2033 kurz- und
erdschlusssicher zu verlegen.
5.2.7 Einrichtungen (z.B. Lüftungsgitter), mit deren
Hilfe Wärme aus Kabel- und elektrischen Leitungsanlagen abgeleitet werden soll, müssen so ausgeführt werden, dass weder Menschen noch Betriebsanlagen durch Brandgase gefährdet werden.
5.2.8 In Installationskanälen und -schächten sowie sonstigen Hohlräumen, die nicht ausschließlich zur Aufnahme von Leitungsanlagen bestimmt
sind, muss deren Verlegung so erfolgen, dass benachbarte Anlagenteile wie Wasser- und Dampfleitungen keine schädigenden Einflüsse ausüben
können.
In Kanälen und Schächten mit brennbaren Rohrleitungen (z.B. Druckluft in PE-Rohren) oder Rohrleitungen mit brennbaren Medien (z.B. Ölleitungen)
dürfen Leitungsanlagen nicht verlegt werden.
5.2.9 Kabel und elektrische Leitungen sind möglichst von unten in Schalt- und Steuerschränke
einzuführen.
5.2.10 Um die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zu erreichen, sollten die Haupt- und
Hilfsstromkreise getrennt verlegt werden. Weitere Hinweise zur EMV sind in der Publikation
„Störungsarme Elektroinstallationen“ (VdS 2349)
enthalten.
Elektrische Leitungsanlagen
5.2.11 In Bereichen in denen Beschädigungen
durch den Betriebsablauf oder durch Tiere zu
erwarten sind, sind geeignete Maßnahmen erforderlich, wie
JJ
JJ
JJ
die Auswahl der Kabel- und Leitungsanlage
mit erhöhten mechanischen Eigenschaften
(z.B. NYCWY),
den Errichtungsort (z.B. unter Putzverlegung),
zusätzlicher mechanischer Schutz (z.B. Kanäle
oder Rohre).
5.2.12 Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen
wie z. B. Kabelabschottungen, Feuerschutzabschlüsse, Kabel- u. Leitungskanäle sind bereits
während der Errichtung der Leitungsanlagen für
fertig gestellte Teilbereiche vorzunehmen.
5.2.13 Informationen zum Schutz von Kabeln
und Leitungen gegen Isolationsfehler (erd- und
kurzschlusssichere Verlegung von Kabeln und
Leitungen) oder zum Schutz bei Isolationsfehlern
enthalten VdS 2033 und VdS 2349. Ein Isolationsfehlerschutz sollte darüber hinaus auch in Bereichen angewendet werden, wo äußere Einflüsse,
die zu Beschädigungen von Leitungsanlagen
führen können, wahrscheinlich sind.
5.3
Leitungsdurchführungen durch
Wände und Decken
5.3.1 Leitungsdurchführungen durch Wände und
Decken ohne brandschutztechnische Anforderungen sind mit nichtbrennbaren Materialien zu
verschließen.
5.3.2 Leitungsdurchführungen durch Wände
und Decken mit Anforderungen an die
Feuerwiderstandsklasse (z.B. feuerhemmend F30, hochfeuerhemmend F60
oder feuerbeständig F90).
5.3.2.1 Wänden und Decken sind so zu verschließen, dass die Feuerwiderstandsdauer der durchbrochenen Bauteile nicht gemindert wird.
5.3.2.2 Werden einzelne Kabel oder Leitungen
durch Wände oder Decken geführt, so sind die
Durchführungsöffnungen mit Baustoffen aus Mineralfasern oder mit einer im Brandfall aufschäumenden Brandschutzmasse vollständig zu verschließen
Werden andere Stoffe verwendet, so müssen
diese eine Schmelztemperatur von mindestens
1000 °C aufweisen.
7
Elektrische Leitungsanlagen
VdS 2025 : 2008-01 (05)
5.3.2.3 Werden Leitungsanlagen durch Wände
oder Decken, an die brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, geführt, sind allgemein bauaufsichtlich zugelassene Kabelabschottungen erforderlich.
Mögliche Ausführungsformen sind:
JJ
JJ
JJ
JJ
JJ
JJ
JJ
JJ
Plattenschott (Weichschott, s. Bild 1)
Mörtelschott (Hartschott)
Modulschott
Kabelschott mit speziellen Systemrahmen
Kabelschott mit brandschutztechnischen Stopfen oder Blöcken
Schottmasse, aufschäumend
Sonderformen, z.B. Sandtasse (Bild 2)
Kombischott.
5.3.2.4 Durchführungen durch Brand- und Komplextrennwände sind mit Kabelabschottungen
mindestens der Feuerwiderstandsklasse S 90
gemäß DIN 4102-9 zu verschließen. Ob an Wände und Decken brandschutztechnische Anforderungen gestellt werden, ist bei dem für das Bauobjekt Verantwortlichen, z.B. dem Architekten
oder dem leitenden Bauingenieur, zu erfragen.
5.3.2.5 Die Kabelabschottungen sind nach den
Bestimmungen der allgemein bauaufsichtlichen
Zulassung sowie den Herstellerangaben auszuführen.
5.3.2.6 Die Zulassung des Kabelschotts muss in
Kopie auf der Baustelle vorhanden sein.
Dämmschichtbildner
muss dies durch die allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung (ABZ) des Kabelschotts belegt sein.
5.3.2.8 Jede zugelassene Abschottung muss
dauerhaft mit einem Schild gekennzeichnet sein.
Folgende Angaben müssen auf dem Schild enthalten sein:
JJ
JJ
JJ
JJ
JJ
Bezeichnung der Abschottung
Feuerwiderstandsklasse
DIBt Zulassungsnummer
Name desjenigen, der die Abschottung errichtet
hat
Herstellungsjahr der Abschottung
5.3.2.9 Der Errichter muss mit einer sogenannten Übereinstimmungserklärung bestätigen und
dokumentieren, dass er die Abschottung zulassungsgerecht eingebaut hat.
5.3.2.10 Leitungsanlagen in Kanälen oder Schächten dürfen durch Wände und Decken, an die
brandschutztechnische Anforderungen gestellt
werden, ohne Abschottungsmaßnahmen nur hindurchgeführt werden, sofern diese mindestens
die Feuerwiderstandsklasse des durchdrungenen
Bauteils aufweisen. Die Kanäle und Schächte sind
z.B. nach DIN 4102-11, VdS 2097 auszuwählen.
5.3.2.11 Kabelabschottungen sind so auszuwählen, dass Erweiterungen (Nachverlegungen)
ohne Beschädigung der bereits verlegten Kabel
und elektrischen Leitungen möglich sind.
5.3.2.12 Werden bei Kabelabschottungen nachträglich Änderungen der Leitungsbelegung vorge­
nommen, sind die dabei entstehenden Öffnungen
so zu verschließen, dass der bestimmungsgemäße
Zustand der Abschottung wiederhergestellt wird.
5.3.2.13 Leitungsanlagen und Rohrleitungen dürfen nur in allgemein bauaufsichtlich zugelassenen
Kombischotts gemeinsam verlegt werden.
Mineralfaserplatten
Kabeltragekonstruktion
Feuerbeständige
Trennwand
Bild 1: Plattenschott
5.3.2.7 Kabelschotts dürfen maximal bis 60 % belegt werden. Ist eine höhere Belegung möglich,
8
5.3.2.14 Bei Sandtassen muss der Abstand zwischen Abschottungen durch einen Pfeiler aus
mindestens 24 cm dickem Mauerwerk oder mindestens 14 cm dickem Beton sichergestellt werden. Bei allen anderen Schotts ist der Mindestabstand der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) zu entnehmen.
5.3.2.15 Für Kabelkanäle und Installationskanäle, die unterhalb von Brandwänden und Komplextrennwänden durchgeführt werden, sind Abschottungen mindestens der Feuerwiderstandsklasse
S 90 gemäß DIN 4102-9 einzusetzen.
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Elektrische Leitungsanlagen
verwenden, die eine bauaufsichtliche Zulassung
im Zusammenhang mit Kabel und Leitungen mit
integriertem Funktionserhalt besitzen.
Kabelträgersysteme (z.B. Kabelwannen) dürfen nur durch Kabelabschottungen geführt werden, wenn dieser Einsatz durch die allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) abgedeckt
ist. Beim montieren der Kabeltragesysteme sind
die Vorgaben aus der Produktbeschreibung unbedingt einzuhalten. Ist eine durchgehende Verbindung der Trassen z. B. im Zusammenhang
mit Maßnahmen für die elektromagnetische Verträglichkeit erforderlich, so sollte dies auf andere
Weise erfolgen (z. B. mit entsprechenden Massebändern).
Kabel
Quarzsand
Feuerbeständige
Trennwand
5.4
Bild 2: Sandtasse
5.3.2.16 Um während der Bauzeit die Gefahr einer
Brandausweitung in andere Gebäudeabschnitte,
Brandabschnitte oder Geschosse zu verhindern,
sind die Wand- und Deckendurchbrüche mit dafür allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Kabelabschottungssystemen zu verschließen, z.B.
mit Brandschutzkissen (Bild 3).
Decke
Brandschutzkissen
Kabel-Leiter
Fang-Gitter
Bild 3: Brandschutzkissen
5.3.2.17 Werden Kabel und elektrische Leitungen
durch Kabelabschottungen hindurchgeführt, sind
diese bzw. deren Tragesysteme (z.B. Kabelwannen) vor und hinter dem Schott ausreichend zu befestigen, damit das Schott bei einem Brand nicht
durch thermische Bewegungen der Leitungsanlage vorzeitig beschädigt wird. Es wird empfohlen,
für diese Kabel und Leitungen Verlegesysteme zu
Kanäle, Schächte, Kabelgeschosse
und -böden
5.4.1 Die Bemessung ist so vorzunehmen, dass
kein Wärmestau entsteht. Gegebenenfalls ist für
Be- und Entlüftung zu sorgen. Es ist ein ausreichender Raum für spätere Erweiterungen einzuplanen.
5.4.2 Sie sind so auszuwählen und zu errichten, dass keine Fremdstoffe (z.B. Staub, Funken,
Schweißperlen) eindringen können.
5.4.3 Es wird der Einbau einer Brandmeldeanlage
empfohlen, s. „Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau“ (VdS 2095).
Bei ausgedehnten Anlagen sollten ortsfeste Löschanlagen installiert werden. Bei Anlagen mit räumlich
begrenzter Ausdehnung (< 200 m²) sollten großvolumige, fahrbare Feuerlöschgeräte vorgehalten
werden oder Einrichtungen für tragbare Löschgeräte (z.B. Feuerlöscher) vorgesehen werden.
Gefahrenhinweise und Einsatzbeschränkungen
zum Einsatz von Feuerlöschgeräten sind der
Norm „Brandbekämpfung im Bereich elektrischer
Anlagen“ (DIN VDE 0132) zu entnehmen.
5.4.4 Es sind Brandabschnitte durch Brandwände (F 90-A gemäß DIN 4102) gemäß den Landesbauordnungen (LBO) zu bilden.
5.4.5 Ist eine automatische Feuerlöschanlage vor­
gesehen, können größere Brandabschnitte von
maximal 100 m Länge entsprechend der Publikation „Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung
und Einbau“ (VdS CEA 4001) gebildet werden.
5.4.6 Begehbare Kabelkanäle und -geschosse
sind als eigene Brandabschnitte auszubilden, s.
„Brand- und Komplextrennwände“ (VdS 2234).
9
Elektrische Leitungsanlagen
5.4.7 Ausgedehnte begehbare Kabel- und Installationskanäle sind im Bereich von Kreuzungen
und Abzweigungen mindestens feuerhemmend
(F 30 gemäß DIN 4102) abzutrennen.
VdS 2025 : 2008-01 (05)
2033 – „gleichzustellende Risiken“) sind hinsichtlich der Installation folgende Maßnahmen anzuwenden:
JJ
5.4.8 In begehbaren Kabel- und Installationskanälen sind an den Ein- und Ausgängen selbsttätig
schließende und feuerbeständige Feuerschutzabschlüsse (T 90 gemäß DIN 4102) vorzusehen.
Anmerkung: Als nichtbrennbar gelten mineralisolier­
te Leitungen gemäß DIN EN 60702-1 VDE 0284-1
JJ
5.4.9 In Kabel- und Installationskanälen sind, um
die Brandbekämpfung sicherzustellen, ausreichende Zugangsmöglichkeiten einzurichten, z.B.
leicht entfernbare Abdeckungen.
In begehbaren Kabel- und Installationsschächten
sind Rauchabzugsmöglichkeiten vorzusehen.
Verlegen von nichtbrennbaren Leitungen
Verlegen von Leitungsanlagen mit verbessertem Verhalten im Brandfall (korrosions- und
raucharm)
Anmerkung: Diese Anforderungen werden zur Zeit
von halogenfreien Kabeln und Leitungen erfüllt.
Sie weisen folgende Besonderheiten auf:
JJ
5.5
Anlagen für Sicherheitszwecke
5.5.1 Leitungsanlagen müssen so geplant und
errichtet werden, dass die notwendigen Sicherheitseinrichtungen, z.B. Ersatzstromversorgungen,
Feuer­wehraufzüge, Löschwasserpumpen und
Brand­meldeanlagen, im Falle eines Brandes
nicht vorzeitig ausfallen. Es sind die relevanten
Normen und Richtlinien zu beachten, insbesondere DIN VDE 0100-560, DIN VDE 0100-710,
DIN VDE 0100-718, VdS CEA 4001, 2095 und
CEA 4020.
5.5.2 Die Bauordnungen der Bundesländer sehen für bauliche Anlagen und Räume besonderer
Art und Nutzung weitergehende Brandschutzmaßnahmen vor, die in Sonderbauverordnungen
und Richtlinien konkretisiert werden.
Dies sind z.B. die Versammlungsstättenverordnung oder die Hochhausrichtlinie. Für Rettungswege ist die aktuell gültige Leitungsanlagenrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes, die in der
Regel der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(MLAR) entspricht, zu berücksichtigen.
Auskünfte darüber, welche Bereiche als Rettungswege gelten, geben der für das Bauobjekt
verantwortliche Architekt oder der leitende Bauingenieur. Informationen zu den Rettungswegen
sind im Brandschutzkonzept enthalten, welches
auf den baurechtlichen Anforderungen basiert.
5.6
Leitungsanlagen in besonderen
Bereichen
5.6.1 In Bereichen mit Menschenansammlungen
sowie in Bereichen mit unwiederbringlichen oder
hohen Sach- und Vermögenswerten (s. auch VdS
10
JJ
JJ
JJ
JJ
Keine Abspaltung von korrosiven Halogen­
verbindungen
Wenig toxische und korrosive Brandgase
Raucharm; geringe Beeinträchtigung der
Flucht­wege und der Löscharbeiten sowie
geringe Verschmutzung der Räume und
des Inventars
Schwer entzündbar; zudem verlöschen die
Kabel und Leitungen unmittelbar nach Ent­
zug der Zündquelle (geringe Brandfortlei­
tung; Brennverhalten mindestens nach DIN
EN 50266-2-4 VDE 0482-266-2-4; Prüfart C
oder vorzugsweise nach DIN 4102-1:199805 in Verbindung mit DIN 4102-16:1998-05
Baustoffklasse B 1 – schwerentflammbare
Baustoffe)
Geschützte Verlegung von Leitungsanlagen
Anmerkung: Als geschützt gilt die Verlegung von
Leitungsanlagen:
JJ
JJ
in massiven, nichtbrennbaren Wänden, De­
cken und Böden sowie
in Bereichen, die durch nichtbrennbare Um­
hüllungen mit einer Feuerwiderstandsdau­
er von mindestens 30 Minuten abgetrennt
sind.
Die vorstehend aufgezeigten Maßnahmen sind
erforderlich, weil in den zuvor genannten Bereichen ansonsten ein Brand besondere Personen-,
Sach- und/oder Vermögensschäden verursachen kann, z.B. infolge Panik, Hitze, Rauch.
Darüber hinaus können korrosive Brandgase
Sachwerte beschädigen oder zerstören, die sich
nicht im unmittelbaren Brandbereich befinden.
Falls die Maßnahmen in bestehenden Anlagen
nicht umgesetzt werden können, ist eine gewisse
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Verbesserung des Brandschutzes durch reaktive
Brandschutzsysteme (Ablations- oder dämmschichtbildende Anstriche) möglich. Bei Verwendung von derartigen Anstrichen ist auf eine eventuell reduzierte Strombelastbarkeit der Leitungsanlage zu achten. Häufig reicht es aus, die Strombelastbarkeit um eine Stufe zu reduzieren (z.B.
statt Verlegeart C wird Verlegeart B2 gewählt).
5.6.2 Die im Abschnitt 5.6.1 genannten Maßnahmen sind auch für andere Bereiche, besonders
bei Häufung von Kabeln und elektrischen Leitungen sowie in senkrechten Installations- und
Kabelschächten zu empfehlen.
5.6.3 Aufputzverlegte Kabel und Leitungen in
feuergefährdeten Betriebsstätten müssen gegen
jede Art von mechanischen Beschädigungen geschützt sein. Im Bereich bis 2,5 m über Fertigflur
sind sie in Rohren oder Kanälen aus nichtbrennbaren oder aus nicht flammenausbreitenden Material zu führen, wenn der Schutz nicht auf andere Weise gewährleistet werden kann bzw. eine
Gefährdung grundsätzlich nicht ausgeschlossen
werden kann.
5.7
Brandlast
Nach DIN 4102 und den „Richtlinien für Sprinkleranlagen“ (VdS CEA 4001) wird für bestimmte
Bereiche eine Brandlastbegrenzung vorgeschrieben, z.B. in Zwischendecken- und Zwischenbodenbereichen.
Zur Berechnung der Brandlast können die Richtlinien „Verbrennungswärme der Isolierstoffe von
Kabeln und Leitungen“ (VdS 2134) herangezogen werden.
Über die brandschutztechnischen Qualitäten von
üblichen Kabel- und Leitungstypen gibt Anhang
C Auskunft.
6
Betrieb
6.1.1 Leitungsanlagen sind nach den Vorgaben
der DIN VDE-Bestimmungen, z.B. DIN VDE 0105,
DIN VDE 0800 (VDE 0800), den brandschutztechnischen Rechtsvorschriften sowie behördlichen
Auflagen zu betreiben und in ordnungsgemäßem
Zustand zu halten.
6.1.2 Sie sind sauber zu halten und von nicht zum
Betrieb der Anlage gehörenden Materialien, z.B.
Verpackungen, Holzspäne freizuhalten.
Elektrische Leitungsanlagen
6.1.3 An Kabeln und elektrischen Leitungen dürfen keine Gegenstände gehängt oder andere
Teile (wie Ölleitungen, flexible Anschlussschnüre,
Druckluftleitungen) befestigt werden.
6.1.4 Es ist sicherzustellen, dass die Voraussetzungen, die für die Bemessung der Leiterquerschnitte von Kabeln und elektrischen Leitungen
(z.B. maximale Umgebungstemperatur, Häufung,
Abstände zwischen Kabeln und elektrischen Leitungen) zugrunde gelegt worden sind, erhalten
bleiben.
6.1.5 Zugänge zu Leitungsanlagen, elektrischen
Schalt- und Versorgungsanlagen, Hydranten,
Feuerlöschern, Brandmeldern, Feuerleitern und
ähnliches sind zu kennzeichnen und unbedingt
frei zu halten.
6.1.6 Bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen, Auftauen und ähnlichen Arbeiten, in der Nähe oder an
Leitungsanlagen sind die Sicherheitsvorschriften
„Feuergefährliche Arbeiten“ (VdS 2047) sowie die
Richtlinien „Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien
für den Brandschutz“ (VdS 2008) zu beachten.
6.1.7 Leitungsanlagen sind durch Angaben über
Zugangsmöglichkeiten, Löscheinrichtungen usw.
in die Brandschutzpläne einzubeziehen.
6.1.8 Durch regelmäßige Kontrollen ist zu prüfen,
z. B. durch die Prüfung der elektrischen Anlage
nach Klausel 3602 „Elektrische Anlagen”, ob alle
getroffenen Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Darüber hinaus wird empfohlen, durch regelmäßige thermografische Untersuchungen die elektrischen Anlagen im Rahmen der zustandorientierten Wartung und Instandhaltung zu überprüfen (siehe Merkblatt 2858)
6.1.9 Die zuständigen Feuerwehren sind mit den
Leitungsanlagen vertraut zu machen (z.B. mit der
Lage der Kanäle, Schächte, Böden, Geschosse,
u. dgl.). Von Zeit zu Zeit sollten gemeinsame
Übungen durchgeführt werden.
Die Lage der Kanäle, Schächte, Böden, Geschosse udgl. sollten im Feuerwehreinsatzplan
und auf den Laufkarten der Brandmeldeanlage
gekennzeichnet sein.
6.1.10 Es ist darauf zu achten, dass in der Nähe
von Leitungsanlagen und Brandschotts keine
leicht entzündlichen Stoffe lagern.
11
Elektrische Leitungsanlagen
Anhang A – Literaturverzeichnis
Gesetze und Verordnungen, behördliche Richtlinien, Regeln und Empfehlungen
Musterbauordnung (MBO) und Landesbauordnungen (LBO)
MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Systemböden - Muster-Systembödenrichtlinie (MSysBöR)
Normen
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
JJ Teil 1 Baustoffe; Begriffe, Anforderungen und
Prüfungen
JJ Teil 9 Kabelabschottungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
JJ Teil 11 Rohrummantelungen, Rohrabschottungen, Installationsschächte und -kanäle sowie Abschlüsse ihrer Revisionsöffnungen; Begriffe, Anforderungen und Prüfungen
JJ Teil 16 Durchführung von Brandschachtprüfungen
DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden; Planungsgrundlagen
DIN 40150 Begriffe zur Ordnung von Funktionsund Baueinheiten
DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V
JJ Teil 300 Bestimmungen allgemeiner Merkmale
JJ Teil 410 Schutzmaßnahmen; Schutz gegen
elektrischen Schlag
JJ Teil 420 Schutzmaßnahmen; Schutz gegen
thermische Einflüsse
JJ Teil 430 Schutzmaßnahmen; Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom
JJ Teil 482 Auswahl von Schutzmaßnahmen; Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren
JJ Teil 520 Auswahl und Errichtung elektrischer
Betriebsmittel; Kabel- und Leitungsanlagen
JJ Teil 560 Auswahl und Errichtung elektrischer
Betriebsmittel; Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke
JJ Teil 710 Anforderungen für Betriebsstätten,
Räume und Anlagen besonderer Art; Medizinisch genutzte Bereiche
JJ Teil 718 Anforderungen für Betriebsstätten,
Räume und Anlagen besonderer Art; Bauliche
Anlagen für Menschenansammlungen
JJ Teil 724 (DIN 57100-724) Elektrische Anlagen
in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegen-
VdS 2025 : 2008-01 (05)
ständen, z.B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung
DIN VDE 0101 Errichten von Starkstromanlagen
mit Nennspannungen über 1 kV
Reihe DIN VDE 0105 Betrieb von elektrischen Anlagen
DIN VDE 0132 Brandbekämpfung im Bereich
elektrischer Anlagen
DIN VDE 0250-204 Isolierte Starkstromleitungen;
PVC-Installationsleitung NYM
DIN VDE 0250-214 Isolierte Starkstromleitungen;
Installationsleitung NHXMH mit verbessertem Ver­
halten im Brandfall
DIN VDE 0250-215 Isolierte Starkstromleitungen;
Installationsleitung NHMH mit speziellen Eigenschaften im Brandfall
DIN VDE 0266 Starkstromkabel mit verbessertem
Verhalten
im
Brandfall;
Nennspannungen
U0/U 0,6/1 KV
DIN VDE 0276-603 Starkstromkabel; Energieverteilungskabel mit Nennspannungen U0/U 0,6/1 KV
DIN EN 60702-1 VDE 0284-1 Mineralisolierte Leitungen mit einer Bemessungsspannung bis 750 V;
Leitungen
Reihe DIN VDE 0298 Verwendung von Kabeln
und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen
DIN VDE 0472 Beiblatt1 Prüfung an Kabeln und
isolierten Leitungen; Verzeichnis der Normen der
Reihe DIN VDE 0472
DIN EN 50266-2-4 VDE 0482-266-2-4 Allgemeine Prüfverfahren für Kabel und isolierte Leitungen
im Brandfall; Prüfung der senkrechten Flammenausbreitung von senkrecht angeordneten Bündeln
von Kabeln und isolierten Leitungen; Prüfart C
DIN EN 50267-2-2 VDE 0482-267-2-2 Allgemeine
Prüfverfahren für das Verhalten von Kabeln und
isolierten Leitungen im Brandfall; Prüfung der bei
der Verbrennung der Werkstoffe von Kabeln und
isolierten Leitungen entstehenden Gase; Prüfverfahren; Bestimmung des Grades der Azidität von
Gasen bei Werkstoffen durch die Messung von
pH-Wert und Leitfähigkeit;
DIN EN 50085-1 VDE 0604-1 Elektro-Installationskanalsysteme für elektrische Installationen; Allgemeine Anforderungen
Reihe DIN VDE 0634 Unterflur-Elektroinstallation
12
VdS 2025 : 2008-01 (05)
DIN VDE 0800-1 Fernmeldetechnik; Allgemeine
Begriffe, Anforderungen und Prüfungen für die Sicherheit der Anlagen und Geräte
VDE-Verlag GmbH, Berlin-Offenbach
Bismarckstr. 33, 10625 Berlin
Internet: www.vde-verlag.de
GDV- und VdS-Publikationen
VdS 2000 Brandschutz im Betrieb
VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien
für den Brandschutz
VdS 2018 Textilbetriebe, Richtlinien für den Brand­
schutz
VdS 2023 Elektrischer Anlagen in baulichen Anlagen mit vorwiegend brennbaren Baustoffen,
Richtlinien zur Schadenverhütung
VdS 2024 Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen,
Richtlinien zur Schadenverhütung
VdS 2033 Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende
Risiken, Richtlinien zur Schadenverhütung
Elektrische Leitungsanlagen
VdS 2234 Brand- und Komplextrennwände, Merkblatt für die Anordnung und die Ausführung
VdS 2349 Störungsarme Elektroinstallationen,
Richtlinien zur Schadenverhütung
VdS 2858 Thermografie in elektrischen Anlagen
VdS CEA 4001 VdS CEA Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
VdS CEA 4020 VdS CEA Richtlinien für Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen (RWA) Natürliche Rauchund Wärmeabzugsanlagen (NRA), Planung und
Einbau
Folgende Publikationen enthalten Anforderungen
zum Funktionserhalt von Leitungsanlagen:
VdS 0195 Technischer Leitfaden der Feuer und
Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung; Risiken, Schutzziele, Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen
VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen; Planung und Einbau
VdS 2108 Richtlinien für Schaumlöschanlagen;
Planung und Einbau
VdS 2038 Allgemeine Sicherheitsvorschriften der
Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche
Anlagen (ASF)
VdS 2109 Richtlinien für Sprühwasserlöschanlagen; Planung und Einbau
VdS 2046 Sicherheitsvorschriften für Starkstromanlagen bis 1000 Volt
VdS 2304 Einrichtungsschutz für elektrische und
elektronische Systeme Richtlinien für Planung und
Einbau
VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für Feuergefährliche Arbeiten
VdS 2057 Sicherheitsvorschriften für elektrische
Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben – Intensiv - Tierhaltungen Sicherheitsvorschriften gemäß
Abschnitt B § 8 AFB 2008
VdS 2380 Richtlinien für Feuerlöschanlagen, Feuer­
löschanlagen mit nicht verflüssigten Inertgasen;
Planung und Einbau
VdS 2381 Richtlinien für Feuerlöschanlagen, Feuerlöschanlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen; Planung und Einbau
VdS 2082 Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Richtlinien für die Planung
und den Betrieb
VdS 2496 Richtlinien für die Ansteuerung von
Feuer­löschanlagen
VdS 2095 Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau
VdS CEA 4001 VdS CEA Richtlinien für Sprinkleranlagen, Planung und Einbau
VdS 2097-6 Baulicher Brandschutz, Produkte und
Anlagen; Teil 6: Kabel- und Rohrabschottungen,
Erläuterungen und Verzeichnisse
VdS 2134 Verbrennungswärme der Isolierstoffe
von Kabeln und Leitungen, Merkblatt für die Berechnung von Brandlasten
VdS 2226 Krankenhäuser, Pflegeheime und ähn­liche
Einrichtungen zur Unterbringung oder Be­hand­lung
von Personen, Richtlinien für den Brand­schutz
VdS Schadenverhütung Verlag
Amsterdamer Straße 174, 50735 Köln
Internet: www.vds.de
Titelbilder mit freundlicher Unterstützung von:
Fa. Promat GmbH
Scheifenkamp 16, 40878 Ratingen
Bundestechnologiezentrum für Elektro- und
Informationstechnik e.V. (bfe)
Donnerschweer Str. 184, 26123 Oldenburg
13
Elektrische Leitungsanlagen
Folgende Formeln müssen gemäß DIN VDE 0100-430 eingehalten werden
den Schutz vor Überlast zu gewährleisten (bei Handelsüblichen Sicherung
Ib
Betriebsklasse gG, gL in Installationsverteilern oder LS-Schaltern, Typ B o
(1) Formel
I b automatisch
d I n d I Z erfüllt):
ist die zweite
VdS 2025 : 2008-01 (05)
(2)
Anhang B – Auswahl von Kabel
und Leitungen
(1)
I 2 d 1,45 ˜ I Z
Ib d In d I Z
Ib
IZ
1,45·IZ
In
zu 1)Je nach Bauart des Kabels oder der LeiI 2 dtung
1,45 sind
˜ I Z unterschiedliche Temperaturen am
(2)
I (A
I
I2
In Kabel
Leiterb zulässig. Eine Übersicht der
undI Leitungsbauarten mit den zulässigen
B1 Querschnitts- und Nennstromberechn
Betriebstemperaturen
am Leiter enthält
nung nach DIN VDE 0100 ‑ 520, DIN
Ib
Betriebsstrom
des angeschlossenen Verbrauchers
I
die
Tabelle
1a
und
1b
der
DIN VDE 0298-4.
Z
VDE 0298 ‑ 4 und DIN VDE
0100 – 430
VdS 2025
2006-10 (04)
Kabel
Leitungen wie z.B.
I n Typische
Nennstrom
der und
Überstrom-Schutzeinrichtung
I 2 NYY und NYM haben eine zulässige
NYCWY,
Strombelastbarkeit
des
Kabels
der Leitung
I
Z
Betriebstemperatur
am
Leiter
vonbzw.
70°C.
Nachdem der Betriebsstrom Ib berechnet wurde,
zu
1)
Je
nach
Bauart
des
Kabels
oder
der Leitung sind unte
ist die Strombelastbarkeit des Leiterquerschnittes I
großer Prüfstrom
2
am
Leiter
zulässig.
Eine
Übersicht
der Kabel und Leit
unter Berücksichtigung der folgenden Bedinzu 2)In Deutschland wird im Allgemeinen eine
lässigen
Betriebstemperaturen
am
Leiter enthält die T
n Kabel und Leitungen
gungen zu ermitteln:
Umgebungstemperatur von 25°C (Wohnzu 1) Je nach Bauart
des
Kabels oder
der Leitung
sind
unterschiedliche
Tempe
VDE
0298-4.
Typische
Kabel
und
Leitungen
wie
z.B.
gebäude und ähnliche Nutzungseinheiten)
Nennstromberechnung nach DIN VDE
am Leiter zulässig.
Eine
Übersicht
der
Kabel
und
Leitungsbauarten
mit de
haben
eine
zulässige
Betriebstemperatur
am
Leiter
v
1)Leitungsart
(zulässige
Betriebstemperatur am
angenommen.VdS
Um2025
die 2006-10
Strombelastbarkeit
Leitungsanlagen
(04) die Tabelle 1a und 1b de
E 0298Elektrische
- Elektrische
4 und
DIN
VDE 0100
– 430
lässigen Betriebstemperaturen
am
Leiter
enthält
Leitungsanlagen
VdS
2025
2006-10
(04)
Elektrische
Leitungsanlagen
VdS
2025
2006-10
(04)
Leiter z.B. 60°C, 70°C oder 90°C),
Z) bei Berücksichtigung aller o.g. Einflüsse
VDE(Izu
0298-4.
Kabel und
Leitungen
wie z.B. NYCWY,
NYY und N
2) InTypische
Deutschland
wird
im
Allgemeinen
eine Umgebungs
2)Verlegeart,
zu
erhalten,
muss
der
sich
aus
derLeiter
StromElektrischewurde,
Leitungsanlagen
VdS
2025und
2006-10
(04)
haben eine
zulässige
Betriebstemperatur
am
von 70°C.
(Wohngebäude
ähnliche
Nutzungseinheiten)
ang
m Ib berechnet
ist
die
Strombelastbarkeit
des
3)Umgebungstemperatur
belastbarkeitstabelle (Tabelle 1) ergebende
)
bei
Berücksichtigung
aller
o.g.
Einflü
belastbarkeit
(I
Elektrische
Leitungsanlagen
VdS
2025
2006-10
(04)
Berücksichtigung der
folgenden Bedingungen
zu ermitZ
(Umrechnungsfaktor
f1),
Wert (Bemessungswert
Ir ) mit
den
Umrechzu 2) In Deutschland
Allgemeinen
eine
Umgebungstemperatur
von 1)
25°C
sichwird
ausimder
Strombelastbarkeitstabelle
(Tabelle
e
4)Häufung von Kabel oder Leitung
nungsfaktoren
f1 bis f4 Nutzungseinheiten)
multipliziert werden:
(Wohngebäude
und
ähnliche
angenommen.
Um
die
Sm
)
mit
den
Umrechnungsfaktoren
f
bis
f
sungswert
I
r
1
4
Anhang
B Auswahl
von
Kabel
und
Leitungen
(Umrechnungsfaktor
f2),von
Anhang
B Auswahl
Kabel
und
Leitungen
Anhang
B Auswahl
von
Kabel
und
Leitungen
belastbarkeit (IZ) bei Berücksichtigung aller o.g. Einflüsse zu erhalten, mus
sige Betriebstemperatur
amOberschwingungen
Leiter und
z.B. 60°C,
70°C
oder
von
1 5)Anteil
QuerschnittsNennstromberechnung
nach
DIN
VDE
aus
der
(Tabelle 1) ergebende Wert (Bem
Querschnittsund
Nennstromberechnung
nach
DIN
1 1Querschnittsund
Nennstromberechnung
nach
DIN
VDE
Anhang
B
Auswahl
von
Kabel
und
Leitungen sich
IStrombelastbarkeitstabelle
IVDE
(3)
Z
r ˜ f1 ˜ f 2 ˜ f 3 ˜ f 4
(Umrechnungsfaktor
f3), 0298 - 4 und DIN VDEsungswert
I430
0100
520,
DIN
VDE
0100
–
r ) mit den Umrechnungsfaktoren f1 bis f4 multipliziert werden:
0100
- 520,
VDE
0298
4 Leitungen
und
VDE
0100
– 430
0100
520,
DINDIN
VDE
0298
4 -und
DINDIN
VDE
0100
–DIN
430
Anhang
B- der
Auswahl
von
Kabel
1 6)Anzahl
Querschnittsund
Nennstromberechnung
nach
VDE
belasteten
Adern
- und
Strombelastbarkeit
1
ratur (Umrechnungsfaktor
f
),
(Umrechnungsfaktor
f
).
1
4
0100
520,
DIN
VDE
0298
4
und
DIN
VDE
0100
–
430
I
I
˜
f
˜
f
˜ f 3 ˜Strombelastbarkeit
f 4 des laut Tabelle
(3)
1
Querschnittsund Nennstromberechnung
nach
I r r DIN
laut Tabelle 1 (Bemes
Nachdem
derder
Betriebsstrom
Ib berechnet
wurde,
ist die
Strombelastbarkeit
1
2VDE
Nachdem
Betriebsstrom
Ib berechnet
wurde,
ist Zdie
Strombelastbarkeit
(Bemessungsstrom)
Nachdem
der Betriebsstrom
Ib berechnet
wurde,
ist die
Strombelastbarkeit
desdes
0100 - 520, DIN
VDE
0298
- 4 und DIN
VDE
0100
–Bedingungen
430
Leiterquerschnittes
unter
Berücksichtigung
derder
folgenden
Bedingungen
zu ermitLeiterquerschnittes
unter
Berücksichtigung
folgenden
zu ermitLeiterquerschnittes
unter
Berücksichtigung
der
Bedingungen
zu des
ermitFolgende
müssen
gemäß DINwurde,
VDEfolgenden
Nachdem
derFormeln
Betriebsstrom
Ib berechnet
ist die Strombelastbarkeit
teln:
teln:
0100-430 eingehalten
werden,
um den Schutzder
vor I r
teln:
Strombelastbarkeit
laut Tabelle 1 (Bemessungsstrom)
Leiterquerschnittes
unter
Berücksichtigung
Bedingungen
zu des
ermitNachdem
Betriebsstrom
Ib berechnet
wurde,folgenden
ist die Strombelastbarkeit
Überlastder
zu gewährleisten
(bei
Handelsüblichen
teln:
1) 1)
Leitungsart
(zulässige
Betriebstemperatur
amam
Leiter
z.B.z.B.
60°C,
70°C
oder
Leiterquerschnittes
unter
Berücksichtigung
der folgenden
Bedingungen
zu70°C
ermitSicherungen
der Betriebsklasse
gG,
gL in InstalLeitungsart
(zulässige
Betriebstemperatur
Leiter
60°C,
oder
1) Leitungsart
(zulässige
Betriebstemperatur
am Leiter
z.B. 60°C,
70°C
oder
90°C),
teln:
lationsverteilern
90°C), oder LS‑Schaltern, Typ B oder C
90°C),
1)
Leitungsart
(zulässige Betriebstemperatur am Leiter z.B. 60°C, 70°C oder
2)die
Verlegeart,
ist
zweite
Formel automatisch erfüllt):
Verlegeart,
2) 2)
Verlegeart,
IZ
IZ
90°C),
3) 3)
Umgebungstemperatur
(Umrechnungsfaktor
),
1)
Leitungsart
(zulässige Betriebstemperatur
amff1Leiter
z.B. 60°C, 70°C oder
Umgebungstemperatur
(Umrechnungsfaktor
3)
Umgebungstemperatur
(Umrechnungsfaktor
1), f1),
2)
Verlegeart,
4) 4)
Häufung
von
Kabel
oder
Leitung
(Umrechnungsfaktor
f2), f ),
90°C),
Kabel
oder
Leitung
(Umrechnungsfaktor
4) Umgebungstemperatur
Häufung
von
Kabel
oder
Leitung
(Umrechnungsfaktor
f2), 2
IZvon
Ib Häufung
1,45·I
Z(Umrechnungsfaktor
3)
f
),
Leitung
1
5)
Anteil
von
Oberschwingungen
(Umrechnungsfaktor
f
),
2)
Verlegeart,
3 f ),
5)
Anteil
von
Oberschwingungen
(Umrechnungsfaktor
),
5)
Anteil
von
Oberschwingungen
(Umrechnungsfaktor
f
3
4) Anzahl
Häufungder
von
Kabel oder
Leitung
(Umrechnungsfaktor
f23),
6)
belasteten
Adern
(Umrechnungsfaktor
3)
Umgebungstemperatur
(Umrechnungsfaktor
f1), ff4).
6)
Anzahl
der
belasteten
Adern
(Umrechnungsfaktor
f4).
6)
Anzahl
der
belasteten
Adern
(Umrechnungsfaktor
).
4
5)
vonvon
Oberschwingungen
(Umrechnungsfaktor
f3),f2),
4) Anteil
Häufung
Kabel oder Leitung
(Umrechnungsfaktor
).
6)
Anzahl
der
belasteten
Adern
(Umrechnungsfaktor
f
4 f3),
5) Anteil Formeln
I (A) (Umrechnungsfaktor
Folgende
müssen
gemäß
DIN VDE 0100-430 eingehalten
werden, um
I2
In von Oberschwingungen
6)
Anzahl
der
belasteten
Adern
(Umrechnungsfaktor
f
4).
den Schutz vor Überlast zu gewährleisten (bei Handelsüblichen
Sicherungen der
Leitungsschutz
Betriebsklasse gG, gL in Installationsverteilern
oder LS-Schaltern, Typ B oder C
ist die zweite Formel automatisch erfüllt):
IZ I 1,45·I
Ib I
Z
1,45·I
IZ Z 1,45·I
Ib b
Z Z
(1) (1) I b d
I
d
I
n
Z
(1)
I b dI b Idn dI n IdZ I Z
IZ
Ib
1,45·IZ
I
d
1
,
45
˜
I
(2)
IZ
Ib
1,45·IZ
(1)
I 21,Id45
,˜45
I IZZ ˜Z I Z
(2) (2) II 22b dd
n 1d
I (A)
strom
I
I
n
I (A)
I (A)
(1)
I22 I2
In In
II 2b dd1,I45
˜ I IZ Z
(2)
n d
des angeschlossenen Ver- I
I (A)
I2
I Betriebsstrom
d 1,45
˜ I Zunterschiedliche
(2)der Leitung
n
s Kabels oder
sind
TemI b I 2brauchers
des angeschlossenen
Verbrauchers
I (A)
Ib b
I2
In
er zulässig. Eine Übersicht
der Betriebsstrom
Kabel und Leitungsbau-
ssigen Betriebstemperaturen
am
Leiter
enthält
die TaNennstrom
der Überstrom-Schutzeinrichtung
IIIbnn I nNennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichr DIN VDE 0298-4.
Typische
Kabel
und
Leitungen
wie
IIIbZ I tung
Strombelastbarkeit des Kabels bzw. der Leitung
n
Z
Z
und NYM haben eine zulässige Betriebstemperatur
III n2Z I Strombelastbarkeit
des Kabels bzw. der
C.
großer Prüfstrom
2
I Z Leitung
zu I1)
Je nach
Bauart
desdes
Kabels
oder
der der
Leitung
sindsind
unterschiedliche
Temperaturen
2eine
d im Allgemeinen
Umgebungstemperatur
von
zu
1)
Je
nach
Bauart
Kabels
oder
Leitung
unterschiedliche
Temperaturen
zu 1)
Je nach
Bauart
des Kabels
oder
der Leitung
sind unterschiedliche
Temperaturen
am
Leiter
zulässig.
Eine
Übersicht
der
Kabel
und
Leitungsbauarten
mit mit
den zu- zugroßer
Prüfstrom
de und ähnliche INutzungseinheiten)
angenommen.
Umder
2 am
am
Leiter
zulässig.
Eine
Übersicht
Kabel
Leitungsbauarten
Leiter
zulässig.
Eine
Übersicht
der
Kabel
undund
Leitungsbauarten
mit denden
zu2
Betriebstemperaturen
Leiter
enthält
die
Tabelle
1a und
1b der
DINDIN
zu 1) lässigen
Je nach
Bauart
des
oderam
der
Leitung
sind
unterschiedliche
rkeit (IZ) bei Berücksichtigung
aller
o.g.Kabels
Einflüsse
zu
erlässigen
Betriebstemperaturen
am
Leiter
enthält
Tabelle
1a Temperaturen
und
1b der
lässigen
Betriebstemperaturen
am
Leiter
enthält
die die
Tabelle
1a und
1b der
DIN
VDE
0298-4.
Typische
Kabel
und
Leitungen
wie
z.B.
NYCWY,
NYY
und
NYM
am
Leiter
zulässig.
Eine
Übersicht
der
Kabel
und
Leitungsbauarten
mit
den
zuzu 1) VDE
Je nach
Bauart
des
Kabels
oder
Leitung
sindwie
unterschiedliche
Temperaturen
VDE
0298-4.
Typische
Kabel
und
Leitungen
z.B.
NYCWY,
NYY
NYM
ich aus der Strombelastbarkeitstabelle
(Tabelle
1)der
er0298-4.
Typische
Kabel
und
Leitungen
wie
z.B.
NYCWY,
NYY
undund
NYM
haben
eine
zulässige
Betriebstemperatur
am
Leiter
von
70°C.
lässigen
Betriebstemperaturen
am
Leiter
enthält
die
Tabelle
1a
und
1b
der
DIN
am
Leiter
zulässig.
Eine
Übersicht
der
Kabel
und
Leitungsbauarten
mit
den
zuhaben
eine
zulässige
Betriebstemperatur
am
Leiter
von
70°C.
haben
eine
zulässige
Betriebstemperatur
am
Leiter
von
70°C.
messungswert Ir ) mit
den0298-4.
Umrechnungsfaktoren
f1 bis
VDE
Typische Kabel und
wie z.B.
NYCWY,
undder
NYM
lässigen
Betriebstemperaturen
amLeitungen
Leiter enthält
die Tabelle
1aNYY
und 1b
DIN
en:
zu 2) haben
In Deutschland
wird imBetriebstemperatur
Allgemeinen eine Umgebungstemperatur
von 25°C
eine zulässige
am Leiter von 70°C.
1
˜ f2 ˜ f3 ˜
VDE
Typische
und Leitungen
wie
z.B. NYCWY, NYY
NYM
zu 2)
In0298-4.
Deutschland
im Allgemeinen
Umgebungstemperatur
von
25°C
zu 2)
In Deutschland
wirdwird
im Kabel
Allgemeinen
eineeine
Umgebungstemperatur
vonund
25°C
(Wohngebäude
undund
ähnliche
Nutzungseinheiten)
angenommen.
die die
Stromeine zulässige
Betriebstemperatur
am Leiter
von
70°C. Um
(Wohngebäude
ähnliche
Nutzungseinheiten)
angenommen.
Strom14 haben
(Wohngebäude
und ähnliche
Nutzungseinheiten)
angenommen.
UmUm
die Strom) bei) im
Berücksichtigung
aller
o.g.o.g.
Einflüsse
zu erhalten,
muss
der der
(IZwird
In Deutschland
Allgemeinen
eine
Umgebungstemperatur
von 25°C
f 4 zu 2) belastbarkeit
Berücksichtigung
Einflüsse
zu erhalten,
muss
belastbarkeit
Berücksichtigung
alleraller
o.g. Einflüsse
zu erhalten,
muss
der
belastbarkeit
(IZ) (Ibei
Z bei
VdS 2025 : Leitungsanlagen
2008-01 (05)
Elektrische
1
71
73
74
Kennziffer der
1
Verlegeart
Verlegeart bzw.
Referenzverlegeart
Elektrische
Leitungsanlagen
VdS 2025
2006-10 (04)
2
51
Verlegung in wärmegedämmten Wänden, z.B.
in Hohlwänden, die mit
Mineralwolle, Styropor o.
dgl. ausgefüllt sind
Aderleitung
oder einadrige Kabel/
Mantelleitung im Elektroinstallationsrohr
Mehradriges
Kabel oder
mehradrige
Mantelleitung
direkt oder in
einem Elektroinstallationsrohr
A1
Belastete Adern
Nennquerschnitte
in mm²
1,5
2,5
4
6
10
3
4
5
2
31
32
33
34
2
3A
4A
5A
31A
32A
33A
34A
Aderleitung oder
einadrige Kabel/
Mantelleitung
Mehradrige Kabel oder
mehradrige Mantelleitung
B1
3
2
2
2
3
52
53
Verlegung auf oder in Wänden,
unter Decken oder in ungelochten Kabelwannen bei ein- oder
mehradrigem Kabel oder einoder mehradriger Mantelleitung
(Auch Stegleitung in oder unter
Putz oder in Hohlräumen)
C
3
2
3
Belastbarkeit Ir (IZ) in A
16,5
14,5
18,5
14
18,5
16,5
17,5
16
21
18,5
21
19
19,5
18,5
25
22
24
21
29
25
28
25
27
24
34
30
32
29
38
35
36
33
34
31
43
38
40
36
49
43
49
45
46
41
60
53
55
49
67
60
65
59
60
55
81
72
73
66
90
81
10
1
11
11A
12
B2
3
2
16
25
35
50
70
95
120
150
185
240
300
72
75
Verlegung in Elektroinstallations-rohren oder
-kanälen auf oder in Wänden, in Kanälen für
Unterflurverlegung, in Kabelkanälen oder in
Gebäudeholräumen
A2
3
42
43
72
75
50
63
85
77
80
72
107
94
95
85
119
102
105
94
98
88
133
117
118
105
146
126
126
114
117
105
160
142
141
125
178
153
160
144
147
133
204
181
178
158
226
195
193
174
177
159
246
219
213
190
273
236
223
199
204
182
285
253
246
218
317
275
254
229
232
208
365
317
289
260
263
236
416
361
339
303
308
277
489
427
389
348
354
316
562
492
Die Kennziffern entsprechen den Referenzarten aus Tabelle 52H von DIN VDE 0100-520
Wenn das Kabel (die Leitung) nicht auf einer Holzwand oder eine Unterlage mit ähnlich schlechtem Wärmeleitwert verlegt wird,
sind für 10 mm² folgende Werte ebenso möglich.
Bei Kabeln mit konzentrischem Leiter können die Strombelastbarkeitswerte aus dieser Tabelle nur dann entnommen werden,
wenn es sich um mehradrige Kabel handelt.
Tabelle 1 (Fortsetzung nächste Seite): Strombelastbarkeit von Kabel und Leitungen3 mit einer zulässigen
Betriebstemperatur von 70°C (z.B. NYM, NYY NYIF, NYIFY, H07V-K, H07V-R u.ä) bei einer Umgebungstemperatur von 25°C (bei Verlegeart D: 20°C) gemäß DIN VDE 0298-4
22
15
Elektrische Leitungsanlagen
Elektrische Leitungsanlagen
VdS 2025 2006-10 (04)
VdS 2025 : 2008-01 (05)
61
62
63
Kennziffer der
1
Verlegeart
15
16
17
15
16
17
15
16
18
14
Verlegeart bzw.
Referenzverlegeart Mehradrige
Kabel / Leitungen
Verlegung in
Elektroinstallationsrohr oder
Kabelschacht
im Erdboden
13
Verlegung frei in der Luft, an Tragseilen sowie auf Kabelpritschen, oder
-konsolen, ein- oder mehradrige Kabel oder Mantelleitung
gelochte Kabelwannen
Mit Abstand von mindestens des Außendurchmesser d zur
Wand
Mit Abstand von
mindestens 0,3 x
Außendurchmesser d zur Wand
gelochte Kabelwannen
Kabel und Leitungen berühren sich
untereinander
Im Dreieck gebündelt
D
Belastete Adern
Nennquerschnitte
in mm²
1,5
2,5
4
6
10
16
25
35
50
70
95
120
150
185
240
300
1
2
3
2
E
3
2
3
2
F
3
Kabel und Leitungen
berühren sich nicht
untereinander
G
3
3
3
Belastbarkeit Ir (IZ) in A
18,5
15,5
23
19,5
25
21
32
27
32
27
42
36
40
34
54
46
54
45
74
64
69
59
100
85
88
76
126
107
139
121
117
155
138
106
91
157
134
172
152
145
192
172
126
108
191
162
208
184
177
232
209
156
133
246
208
266
239
229
298
269
184
161
299
252
322
292
280
361
330
209
183
348
293
373
340
326
420
384
236
205
402
338
430
394
377
483
444
265
231
460
386
491
453
434
552
509
307
266
545
456
579
537
514
652
603
347
298
629
527
667
622
595
752
699
Die Kennziffern entsprechen den Referenzarten aus Tabelle 52H von DIN VDE 0100-520
Wenn das Kabel (die Leitung) nicht auf einer Holzwand oder eine Unterlage mit ähnlich schlechtem Wärmeleitwert verlegt wird, sind für 10 mm² folgende Werte ebenso möglich.
Bei Kabeln mit konzentrischem Leiter können die Strombelastbarkeitswerte aus dieser Tabelle nur dann entnommen
werden, wenn es sich um mehradrige Kabel handelt.
Fortsetzung Tabelle 1: Strombelastbarkeit von Kabel und Leitungen3 mit einer zulässigen Betriebstemperatur von 70°C (z.B. NYM, NYY NYIF, NYIFY, H07V-K, H07V-R u.ä) bei einer Umgebungstemperatur von 25°C (bei Verlegeart D: 20°C) gemäß DIN VDE 0298-4
23
16
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Umgebungstemperatur in °C
10
15
201
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
85
Elektrische Leitungsanlagen
Zulässige Betriebstemperatur des Kabels (der Leitung):
60°C
70°C
90°C
1,19
1,13
1,07
1
0,93
0,84
0,76
0,66
0,54
0,38
1,15
1,10
1,06
1
0,94
0,89
0,82
0,75
0,67
0,58
0,47
0,33
1,11
1,08
1,04
1
0,96
0,92
0,88
0,84
0,79
0,73
0,68
0,63
0,56
0,48
0,39
0,28
Räume, bei denen eine Umgebungstemperatur von 20°C angegeben wird, sind keine typischen Kühl- oder Kellerräume.
Hier sollte man sicherheitshalber ebenfalls mit einer Umgebungstemperatur von 25°C rechnen.
1
Tabelle 2: Umrechnungsfaktor f1 für andere Umgebungstemperaturen als 25°C und bei üblichen
Kabel- und Leitungstypen (sinngemäß nach DIN VDE 0298-4)
zu 3)Weicht die Umgebungstemperatur von 25°C
ab, muss der Umrechnungsfaktor f1 aus
Tabelle 2 verwendet werden.Die zulässige
Betriebstemperatur von 70°C kommt dabei
am häufigsten vor (NYM oder NYY).
Eine zulässige Betriebstemperatur von 60°C
haben häufig Gummischlauchleitungen (bei­
spielsweise H07RN-F).
JJ
JJ
JJ
Kabel und Leitungen mit erhöhter Betriebstemperatur sind beispielsweise N2XY oder
N2CWY.
Weitere Umrechnungsfaktoren für andere
Umgebungstemperaturen können der DIN
VDE 0298-4 entnommen werden.
JJ
der lichte Abstand zwischen benachbarten
Kabeln, Leitungen oder Elektroinstallationsrohren mindestens das zweifache des
jeweiligen Außendurchmessers beträgt,
der Betriebsstrom der parallelen Kabel,
Leitungen ≤ 30 % der maximalen Belastung beträgt,
bei einer Belastung von > 30 % und ≤ 100 %
kann statt der realen Anzahl der parallelen
Kabel und Leitungen eine Anzahl multipliziert mit dem Faktor der durchschnittlichen
Belastung (z.B. 0,7 bei einer durchschnittlichen Belastung von 70 %) berücksichtigt
werden,
die Anzahl der gleichzeitig belasteten
parallelen Kabel und Leitungen kann
durch Multiplikation mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor reduziert werden.
zu 4)Werden Kabel und Leitungen gebündelt verlegt, so muss aus der Tabelle 3 oder 4 der
Umrechnungsfaktor f2 ausgewählt werden.
Die Umrechnungsfaktoren sind bei gleichartigen und ähnlich belasteten Kabel oder
Leitungen in derselben Verlegeart anzuwenden. Die Leiterquerschnitte dürfen sich dabei
höchstens um eine Querschnittstufe unterscheiden. Eine Häufung kann vernachlässigt
werden oder die Anzahl der belasteten Kabel
und Leitungen kann verringert werden wenn:
17
Elektrische Leitungsanlagen
VdS 2025 2006-10 (04)
ƒ die Anzahl der gleichzeitig belasteten parallelen Kabel und Leitungen
mit dem Gleichzeitigkeitsfaktor reduziert
werVdS 2025
: 2008-01 (05)
den.
kann durch Multiplikation
Elektrische Leitungsanlagen
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Anzahl der mehradrigen Kabel oder Leitungen oder Anzahl der Wechsel- oder Drehstromkreise aus einadrigen Kabeln oder Leitungen (2 bzw. 3 stromführende Leiter)
Verlegeanordnung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Umrechnungsfaktoren f2
Gebündelt direkt auf
der Wand, auf dem
Fußboden, im
E-Installationsrohr oder –kanal, auf oder in
der Wand
1,00
0,80
0,70
0,65
0,60
0,57
0,54
0,52
0,50
0,48
0,45
0,43
0,41
0,39
0,38
1,00
0,85
0,79
0,75
0,73
0,72
0,72
0,71
0,70
0,70
0,70
0,70
0,70
0,70
0,70
1,00
0,94
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,90
0,95
0,81
0,72
0,68
0,66
0,64
0,63
0,62
0,61
0,61
0,61
0,61
0,61
0,61
0,61
0,95
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
0,85
Einlagig auf der Wand
oder auf dem Fußboden, mit Berührung
Einlagig auf der Wand
oder auf dem Fußboden, mit Zwischenraum gleich dem Außendurchmesser d
Einlagig unter der Decke, mit Berührung
Einlagig unter der Decke, mit Zwischenraum
gleich dem Außendurchmesser d
Tabelle 3: Umrechnungsfaktor f2 für Häufung auf der Wand, im Rohr und Kanal, auf dem Fußboden und
unter der Decke (gemäß DIN VDE 0298-4)
25
18
Elektrische Leitungsanlagen
VdS 2025 2006-10 (04)
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Elektrische Leitungsanlagen
1
2
Verlegeanordnung
Anzahl der
Wannen
oder Pritschen
3
4
5
6
7
8
Anzahl der mehradrigen Kabel oder
Leitungen
1
2
3
4
6
9
Umrechnungsfaktoren f2
mit Berührung
Ungelochte
Kabelwanne
mit Berührung
Gelochte
Kabelwanne
mit Abstand
1
0,97
0,84
0,78
0,75
0,71
0,68
2
0,97
0,83
0,76
0,72
0,68
0,63
3
0,97
0,82
0,75
0,71
0,66
0,61
6
0,97
0,81
0,73
0,69
0,63
0,58
1
1,00
0,88
0,82
0,79
0,76
0,73
2
1,00
0,87
0,80
0,77
0,73
0,68
3
1,00
0,86
0,79
0,76
0,71
0,66
6
1,00
0,84
0,77
0,73
0,68
0,64
1
1,00
1,00
0,98
0,95
0,91
-
2
1,00
0,99
0,96
0,92
0,87
-
3
1,00
0,98
0,95
0,91
0,85
-
1
1,00
0,88
0,82
0,78
0,73
0,72
2
1,00
0,88
0,81
0,76
0,71
0,70
1
1,00
0,91
0,89
0,88
0,87
-
2
1,00
0,91
0,88
0,87
0,85
-
1
1,00
0,87
0,82
0,80
0,79
0,78
2
1,00
0,86
0,81
0,78
0,76
0,73
3
1,00
0,85
0,79
0,76
0,73
0,70
6
1,00
0,83
0,76
0,73
0,69
0,66
1
1,00
1,00
1,00
1,00
1,00
-
2
1,00
0,99
0,98
0,97
0,96
-
3
1,00
0,98
0,97
0,96
0,93
-
mit Berührung
mit Abstand
mit Berührung
Kabelpritschen
mit Abstand
Tabelle 4: Umrechnungsfaktor f2 für Häufung von mehradrigen Kabeln oder Leitungen auf
Wannen und Pritschen (gemäß DIN VDE 0298-4)
zu 3) Um die Auswirkungen von Oberschwingungen in die Berechnung mit einzubeziehen, ist der Umrechnungsfaktor f3 aus Tabelle 5 zu entnehmen.
Erreicht die Gesamtleistung der nichtlinearen elektrischen Verbraucher
20 % (Watt-Angabe) oder 40 % (VA-Angabe) der Bemessungsleistung
des Stromversorgungssystems, sind bereits Schutzmaßnahmen nach
19
Elektrische Leitungsanlagen
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Prozentualer Leistungsanteil von Verbrauchern, die 3./6./9.
Oberschwingungen erzeugen, an der insgesamt angeschlossenen Leistung
bei Leistungsangabe in VA
bei Leistungsangabe in W
0…15
0…10
Umrechnungsfaktor f3
1,00
15…33
11…22
0,86
34…45
23…30
0,70
46…50
31…34
0,67
51…55
35…38
0,61
56…60
39…41
0,56
61…65
42…44
0,51
66…70
45…47
0,48
71…75
48…50
0,44
76…80
51…54
0,42
> 80
> 54
0,37
Tabelle 5: Umrechnungsfaktor f3 zur Berücksichtigung von Verbrauchern die 3./6./9. Oberschwingungen erzeugen (sinngemäß DIN VDE 0298-4)
Anzahl der belasteten Adern
Reduktionsfaktor f4
5
7
10
14
19
24
40
0,75
0,65
0,55
0,5
0,45
0,4
0,35
Tabelle 6: Umrechnungsfaktor f4 für mehr als drei belastete Adern in einem Kabel oder Leitung
(gemäß DIN VDE 0298-4)
zu 5)Um die Auswirkungen von Oberschwingungen in die Berechnung mit einzubeziehen, ist der Umrechnungsfaktor f3 aus Tabelle 5 zu entnehmen.
Erreicht die Gesamtleistung der nichtlinearen elektrischen Verbraucher 20 % (WattAngabe) oder 40 % (VA-Angabe) der Bemessungsleistung des Stromversorgungssystems, sind bereits Schutzmaßnahmen nach der Publikation „Störungsarme
Elektroinstallationen“ (VdS 2349) erforderlich, z.B. darf in diesem Fall der Neutralleiterquerschnitt nicht reduziert werden.
Dieser Umrechnungsfaktor ist nur bei
3-phasigen Wechselstromkreisen zu berücksichtigen bei denen ein Neutralleiter
bzw. PEN-Leiter zugeordnet werden kann.
zu 6)Werden mehr als 3 Adern in einem Kabel,
einer Leitung belastet ist dies mit dem Umrechnungsfaktor f4 aus Tabelle 6 zu berücksichtigen.
20
B2
Ermittlung der maximal
zulässigen Kabel- und
Leitungslängen
Die maximal zulässige Kabel- und Leitungslängen
sind abhängig:
1)
von der Gewährleistung des Schutzes bei
Kurzschluss und der automatischen Abschaltung der Stromversorgung zum Schutz
gegen elektrischen Schlag.
Eine Ermittlung der maximal zulässigen Kabel- oder Leitungslänge ist nur bei sehr trägen Schutzeinrichtungen z.B. LS-Schalter
Typ C notwendig (siehe Beiblatt 2 DIN VDE
0100-520), ansonsten stellt die Ermittlung
der zulässigen Kabel- oder Leitungslänge
nach dem vorgegebenen Spannungsfall den
ungünstigsten Fall dar.
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Elektrische Leitungsanlagen
Maximal zulässige Leitungslängen lmax in m (für 3-phasige Wechselstromkreise)
Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung:
S in
mm²
6A
10 A
16 A
20 A
25 A
35 A
40 A
50 A
63 A
1,5
92
55
34
28
21
15
12
10
7
2,5
150
90
56
45
36
25
21
17
4
241
141
88
70
56
40
35
6
356
212
132
106
85
60
53
80 A
100 A
13
10
8
28
21
16
12
41
32
24
20
Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung:
S in
mm²
25 A
35 A
40 A
50 A
63 A
80 A
100 A
125 A
160 A
200 A
250 A
10
142
101
89
71
56
42
34
27
20
16
12
16
225
160
140
112
89
70
55
43
32
25
19
25
354
255
220
176
140
110
88
69
53
42
31
35
490
352
309
242
192
151
121
97
73
58
43
Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung:
S in
mm²
63 A
80 A
100 A
125 A
160 A
200 A
250 A
315 A
400 A
500 A
630 A
50
257
203
162
130
101
80
63
50
38
32
20
70
375
287
229
183
143
115
92
72
56
43
33
95
508
401
322
246
192
154
123
98
81
65
51
120
621
489
389
311
234
188
150
119
94
80
65
Tabelle 7: Maximal zulässige Kabel- und Leitungslängen bei einem Spannungsfall von 3 % (gemäß
Beiblatt 2 DIN VDE 100-520)
2)
vom vorgegebenen Spannungsfall im Normalbetrieb.
Hinter der Messeinrichtung bis zum Anschlusspunkt eines Verbrauchers soll nach
DIN 18015-1 der Spannungsfall 3 % der Nenn­
spannung der Anlage nicht überschreiten.
Daraus ergibt sich eine maximal zulässige
Kabel- bzw. Leitungslänge.
Für typische Kabel und Leitungen z.B. NYY,
NYM können diese Längen der Tabelle 7
entnommen werden. Die Werte gelten für
3-phasige Wechselstromkreise. Bei 1-phasigen Wechselstromkreisen müssen die Tabellenwerte mit 0,5 multipliziert werden.
Beispiel 1
Querschnitts- und Nennstromberechnung:
Steckdosenstromkreis, Absicherung 16 A (LSSchalter Typ B), Umgebungstemperatur 25°C.
Eine NYM Leitung wird teilweise in einem Schutzrohr in Beton sowie direkt im Mauerwerk verlegt.
Parallele Verlegung mit 4 anderen Leitungen
(ohne Abstand zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30 % belastet. Die 4. Leitung wird
mit dieser Leitung zu 50% der Betriebszeit gleichzeitig voll belastet. Wie groß muss der Leiterquerschnitt der Leitung sein?
In ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss
damit IZ ≥ 16 A sein. Um den Querschnitt aus Tabelle 1 ablesen zu können, wird Formel (3) nach
Ir umgestellt:
21
95
508
401
322
246
192
154
123
S4
98
S 81
65
51
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
25
A212
35
A
40
A
50
A
63125
A
80
100
A 200
125
A7 3
der
Leiterquerschnitt
Leitung
sein?
zueinander),
davon
werden
3Schutzrohr
Leitungen
unter
30
%
Die
4.A12
Leitung
wird
Eine
NYM
Leitung
wird
in
einemder
in
Beton
sowie
direkt
im
92
55
34
28
21 A85
15 60
10
1,5
63
A
80
Abelastet.
100
A
160
A
A
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
fall von
3 %muss
(gemäß
Beiblatt
2 teilweise
DIN
VDE
100-520)
356
132
106
41
in 6mm²
16
A
nach
Formel
(1)
ausreichend
bei53
üblichen
U12
621
489
389
311
234
188
150
119
94
80
65
120
in
mm²
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16 AS(LS-Schalter
TypLeitungen
B),
Mauerwerk
verlegt.
Parallele
Verlegung
mit 4Betriebszeit
anderen
(ohne Abstand
150
90Umgebungstem56
45
36 belastet.
25
21Wie 34
17
13
2,5
mit
dieser
Leitung
zu
50%
der
gleichzeitig
groß
101
71
56
10A 142
6 A 10
16
A
20 A 89
25 A voll
35
A Häufung
40 A 42
50 im
A Allgemein
63 A 27
80 A
ohne
Berücksichtigung
der
25°Czulässige
257
203
162
130
101
80
50
in mm²
davon Kabelwerdenund
3 Leitungen
unter 30
belastet.
Die
4.
Leitung
wird
Tabelleperatur
7: zueinander),
Maximal
Leitungslängen
einem
Spannungs241
141
88
70
56
40
35
28
21
4bei%
225
160bzw.damit
140
112
89A sein.
70 Um
55 den
43
Betriebsstrom
Nennstrom
der16
Überstrom-Schutzeinrichtung:
16
muss
der
Leiterquerschnitt
der
Leitung
sein?
I
ist
mit
16
A
vorgegeben,
nach
Formel
1
muss
I
•
n Leitung
Z85
Eine
NYM
wird
teilweise
einem Schutzrohr
Beton
sowie
direkt
im
356
212
132
106
60183
53 143
41 7115
32
34375
28287
21176
12110
10 88
dieser
Leitung
50%
derin
Betriebszeit
gleichzeitig
voll
belastet.
Wie
groß
1,5
fall von
3 %mit
(gemäß
Beiblatt
2zuDIN
VDE
100-520)
22915140
70
S 6 92 in
354
255
220
69
2555
Beispiel
1: verlegt.
Elektrische
Leitungsanlagen
VdS
2025
: 80
2008-01
(05)17
25
A
35
A
40
A
50
A
63
A
A
100
A
125
A
160
Mauerwerk
Parallele
Verlegung
mit
4
anderen
Leitungen
(ohne
Abstand
150
90
56
45
36
25
21
13
2,5
muss
der Leiterquerschnitt
der Leitung
Querschnitt
aus Tabelle
1 sein?
ablesen
Formel
nach
Ermittlung
der
zulässigen
in mm²zu
r umgestell
490 508
352 wird
309maximal
242
192
151 I192
121Leitung
97 1
35 können,
401
322 (3)
246
154
95
zueinander), davon werden 3 Leitungen unter 30
belastet.
Die
4.
Leitung
wird56
241
141
88
70
40
35
28
21
1
4 %
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
142
101
89
71
56 A
42
34 den
27
10
Schutz
bei
Kurzschluss
und
Schutz
gegen
elektris
In ist
mit Nennstromberechnung:
1650%
A vorgegeben,
nach
Formel
1
muss
damit
IZder
•Überstrom-Schutzeinrichtung:
16
sein.
Um
621
489 85
389
311
234
188 22
120
Querschnittsund
356
212
132
106
60
53
41
32
mit
dieser
Leitung
zu
der
Betriebszeit
gleichzeitig
voll
belastet.
Wie
groß
6
In1:
ist mit 16 A vorgegeben, nach Formel 1Smuss damit
IZ Betriebsstrom
• 16
A sein.
Um
den
225
140
112
70
16
Beispiel
bzw.
Nennstrom
Überstrom-Schutzeinrichtu
25zu
A
35
A 160
40 AEinsatz
50
AFormel
63 A 89
80der
Anach
100 AIr 55
125
A B43
160
A 32
Durch
den
eines
LS-Schalter
Typ
muss
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16 A (LS-Schalter
Typ
B),
UmgebungstemSpannungsfall
Querschnitt
1können,
ablesen
können,
wird
(3)
umgestellt:
I Zausder
muss
der
Leiterquerschnitt
Leitung
sein?
in mm²
Querschnitt
aus Tabelle
1 Tabelle
ablesen
zu
wird
Formel
(3)
nach
I
umgestellt:
354
255
220
176
140
110
88
69
5
25
r
S Tabelle
7:
zulässige
Kabelund
Leitung
Bei 101
einem
Spannungsfall
von
% ist
einem
peratur 25°C
Ir
63
A352
80
AMaximal
100Kurzschluss
A der
125
A3192
160
Abei
200
A 121
250
Agegen
31520
A e7
4
tungslänge
bei
bzw.
Schutz
142
89
71
56
42
34
27
10
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
Überstrom-Schutzeinrichtung:
490
309
242
151
97
35
in
mm²
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
Querschnitt
von
1,5
mm²
und
einem
Betriebsfall
von
3
%
(gemäß
Beiblatt
2
DIN
VDE
100-520
f
˜
f
˜
f
˜
f
EineInNYM
Leitung
wird
teilweise
in
einem
Schutzrohr
in
Beton
sowie
direkt
im
1
2
4 Formel 1Smuss damit
ist mit 16 A Ivorgegeben,
nach
IZtelt
• 16
A sein.
den
160
140Um
112
89
70 der 80
55
43
32
16 225
da
die
Ermittlung
maximalen
257
203
130
50
50
Z Absicherung
25Leitungen
A
35
A werden,
40
50
A 162
63 A
80
A 101
100
125 A 63
160 A Leitu
200
I Z 13Verlegung
Steckdosenstromkreis,
16 A (LS-Schalter
Typ
B),
Umgebungstemstrom
vonA16
A eine
maximal
Länge
der A
Leitung
Mauerwerk
Parallele
mit
4inanderen
(ohne
Abstand
I r verlegt.
mm²
354
255
220
176
140
110
88
69
53
25
Querschnitt
aus
Tabelle
ablesen
zu
können,
wird
Formel
(3)
nach
I
umgestellt:
r
375
287
229
183
143
115
92
72
70
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
I
nungsfall
den
ungünstigsten
Fall
darstellt.
f
˜
f
˜
f
˜
f
=12 (keine
von
174.mLeitung
(Tabellenwert
34 192
∙ 0,5, da
der Stromabweichende
Umgebungstemperatur
25°C
r1davon
3
zueinander),
werden
unter 30 10
% belastet.
Die
wird
352
309 71
242 56
151
121 27123
97 20 98
73 1
35142 490
101
89401
34154
S
508
322
246 42192
95
˜50%
f 24 ˜ von
f33inLeitungen
˜Betriebszeit
f 4 1),Schutzrohr
kreis
einphasig
ist)Azulässig.
Tabelle
1peratur
Einemit
NYM
Leitung
teilweise
einem
in
Beton
sowie
direkt
im
63
A
80
A
100
125
A
160
A
200
A 25043
A 315
A 4002
dieser
Leitung
der
gleichzeitig
voll
belastet.
Wie
groß
f1 =I Zwird
1 fzu
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
1),
160 621140489 112389 89311 70234 55
32
16 in225
mm²120
188
150
119
Mauerwerk
Parallele
Verlegung
mitsein?
4 anderen
(ohne
Abstand
Beispiel
1:
I r der
f1verlegt.
=Leiterquerschnitt
1
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
1), 140
muss
der
Leitung
Spannungsfall:
35450
255
220
176
110
88
69
53
4
25Leitungen
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
f
=
1
(3
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine
Bünde257
203
162
130
101
80
63
50
3
2
f
˜
f
˜
f
˜
f
Leitungen
können
unberücksichtigt
1 1 2 =1werden
3 (34 (3
zueinander),
3 Leitungen
unter
30
% belastet.
Die
4. 7:
Leitung
wird
Tabelle
Maximal
zulässige
Kabelund
Leitungslängen
bei
ein
f2 =davon
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine
Bünde352
309
242
192
151
121
97
73
5
35 490
S
Beispiel
2
Bei
einem
Spannungsfall
von
3
%
ist
bei
einem
Q
375
287
229
183
143
115
92
72
70
f
=
1
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
1),
bleiben,
bleibt
einevon
Bündelung
von
1 vorgegeben,
63
Adiese
80
A
100
Aden
125
A 160
A 200
A 100-520)
250
A 315 A 400 A 55
lung
2
Leitungen
Anzahl
kann
dem
Gleichzeitigkeits
mit Idieser
Leitung
zu 50%
der von
Betriebszeit
gleichzeitig
vollI2Zbelastet.
Wie
groß
fall
von
3sein.
%
(gemäß
Beiblatt
2 mit
DIN
VDE
lung
2 Formel
Leitungen
diese
kann
dem
Gleichzeitigkeits16 A
nach
1 muss
damit
• 16
Amit
Um
n ist mit
inAnzahl
mm²
508
401
322
246
192
154
123
98
95
Querschnittsund
Nennstromberechnung
nem
Betriebsstrom
von
16
A
eine
maximal
Länge8
Leitungen
diese
Anzahl
kann mit
dem unberücksichtigt
f1 =Leiterquerschnitt
1 f2aus
(keine
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
1), 130 der
muss
der
der
Leitung
sein?
=1
(3
Leitungen
können
bleiben,
bleibt
eine
Bündefaktor
von
0,5
reduziert
werden),
Querschnitt
Tabelle
1abweichende
ablesen
zu
können,
wird
Formel
(3)621
nach
Ir umgestellt:
faktor
von
0,5
reduziert
werden),
257
203
162
101
80
63
50
38 9
50
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
Überstrom-Schutzeinrichtung:
489
389
311
234
188
150
119
120
von 0,5 reduziert bleiben,
Steckdosenstromkreis,
16 A, Umlenwert
34
· 0,5,
daAbsicherung
der
Stromkreis
einphasig
ist)
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16 72
A (LS-Sch
(3Gleichzeitigkeitsfaktor
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleibt
eine
Bündef2 =f1
(muss nur
bei 3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksichtigt
S
3 = 1
375
287
229
183
143
115
92
56
70
lung
von
2
Leitungen
diese
Anzahl
kann
mit
dem
Gleichzeitigkeitsf = 1lung
(muss
nur damit
bei
3-phasigen
Wechselstromkreisen
werden),
gebungstemperatur
A2berücksichtigt
63
A A80
100
Aden
125
A 25°C.
160KabelA Verlegeart
200und
A 250
A(Kenn315 A 400
500
7:Adem
Maximal
zulässige
Leitungslängen
beiA einem
von
Leitungen
diese
kann
mit
GleichzeitigkeitsIn ist mit 16 A vorgegeben,
nach2 Formel
1 muss
•
16
sein.
Um
peratur
25°C
werden)
inAnzahl
mm²IZTabelle
I Z3
508
401
322
246
192
154
123
98
81
95
Beispiel
1:
ziffer
2).
Diese
Verlegeart
ist
typischerweise
bei
faktor
von
0,5
reduziert
werden),
I
fall
von
3 %in
Beiblatt
2 DIN
100-520)
werden)
r
faktor
von
0,5
reduziert
werden),
umgestellt:
Querschnitt
aus Tabelle
1(es
ablesen
zu
können,
wird
Formel
(3)
nach
I(gemäß
r der
sindbei
nicht
mehr als
3 belastete
Adern
621
489
389
234VDE
188
257
203
162Leitung)
130 311
80
63 150
50 119 Schutz
38 94 3
50 120
Eine
NYM
Leitung
wird
teilweise
in einem
f f˜4 f= ˜1f =1
˜ f 4 (muss
Trockenbauwänden
(mit101
Wärmebzw.
Geräuschnur
3-phasigen
Wechselstrom­
f3 =1 1 2 ff3 3=
(muss
nur
bei
3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksichtigt
1
(muss
nur
bei
3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksichtigt
375
287
229
183
143
115
92
72
56
4
70
=
1
(es
sind
nicht
mehr
als
3
belastete
Adern
in
der
Leitung)
und
Nennstromberechnung:
dämmung),
Dachausbauten
oderLeitungslängen
in Ständerbaukreisen berücksichtigt werden) TabelleQuerschnitts4
verlegt.
Parallele
Verlegung
4 and
7: Mauerwerk
Maximal
zulässige
Kabelund
beimit
einem
Sp6
Beispiel
2
werden)
IZ
401
322
246
192
154
123
98
81
95 508
16
A
werden)
weise
erbauten
Häusern
zu berücksichtigen.
3
Steckdosenstromkreis,
16
(LS-Schalter
Typ B),
U
I r f1 = f1 = I1r
fall von
Beiblatt
2 Absicherung
DIN
VDE
100-520)
(keine 16
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
1), 311
A nicht mehr
zueinander),
davon
werden
3 A150
Leitungen
sind
als3 3belastete
belastete
Adern
in(gemäß
der
6213 %
489
389
234
188
119 unter
94 308
120
4f ˜ f ˜ f =1 (es
Beispiel
1:Leitung)
f
˜
(es
sind
nicht
mehr
als
Adern
Leitungen
liegen
direkt
beieinander
und
werden
1
˜
1
˜
1
˜
1
peratur
25°C
1
2
3
4
f2 = 1
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine Leitung
Bündef4 =(31Leitungen
(es sind
nicht mehr
alsmit
3 dieser
belastete
Adern
in der
Leitung)
zu
50%
der
Betriebszeit
gleich
16der
A2 Leitung)
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16einem
A,in Umgeb
in
voll
belastet.
Wiewird
großteilweise
muss
der
Eine
NYM
Leitung
inLeiterquerschnitt
einem Schutzrohr
Beton
s
Tabelle
7:
Maximal
zulässige
Kabelund
Leitungslängen
bei
Spann
28 16IA lung von
Leitungen
diese
Anzahl
kann
mit
dem
Gleichzeitigkeits16
A
r
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
muss
der
Leiterquerschnitt
der
Leitung
sein?
der
Leitung
sein?
Mauerwerk
verlegt.
Parallele
Verlegung
mit
4
anderen
Leitungen
geart
A2
(Kennziffer
2).
Diese
Verlegeart
ist
typisc
f1 = 1 I r
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
1),
fall
von
3
%
(gemäß
Beiblatt
2
DIN
VDE
100-520)
faktor
116˜ 1Avon
˜ 1 ˜0,5
1 reduziert werden), Beispiel
1:
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16 A (LS-Schalter
B), Umg
˜ 1Leitungen
˜ 1(muss
zueinander),
davon
werden
3 Leitungen
unter 30 % Typ
belastet.
Die
16nur
Akönnen
f2 = f13 = 1 1 ˜ 1(3
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine
Bündebei 3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksichtigt
den
(mit
Wärmebzw.
Geräuschdämmung),
Dach
I
ist
mit
16
A
vorgegeben,
nach
Formel
(1)
muss
I
16
A
peratur
25°C
n
mit dieser
Leitung
zuvorgegeben,
50% der Betriebszeit
gleichzeitig
belas
28
28r werden)
lung
von 2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem
Ibauweise
ist und
mit
16
A
nach
Formel
1 voll
muss
d
nGleichzeitigkeitserbauten
Häusern
zu
berücksichtigen.
QuerschnittsNennstromberechnung:
1sind
1 mehr als
˜ 10,5
˜ 1nicht
˜reduziert
damit
ILeiterquerschnitt
A sein.
Um den
aus
Ta- in Beton sowi3
Z ≥ 16
Eine
NYM
Leitung
wird
teilweise
inQuerschnitt
einem Schutzrohr
muss
der
der
Leitung
sein?
faktor
werden),
f4 = 1
(esvon
3 belastete
Adern
in
der
Leitung)
Beispiel
1:Querschnitt
aus
Tabelle
ablesen
zuTyp
können,
wir
Steckdosenstromkreis,
A1Formel
(LS-Schalter
B), Umgebu
belleverlegt.
1 ablesen
zu können,
wird
nach
ander
und Absicherung
werden
voll16
belastet.
Mauerwerk
Parallele
Verlegung
mit 4(3)
anderen
Leitungen
(o
f3 = 1
(muss
nur bei 3-phasigen Wechselstromkreisen
berücksichtigt
28
Ablesen des Querschnitts aus Tabelle 1 wobei
der 25°C
Ir umgestellt:
peratur
zueinander),
davon
werden
3
Leitungen
unter
30
%
belastet.
Die
4.
In ist mit
16 Nennstromberechnung:
A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit IZ • 16 A
16 A werden)
und
Bemessungswert
der Tabelle größerQuerschnittssein
muss
Eine
NYM
Leitung
wirdzu
teilweise
einem zu
Schutzrohr
in
Beton
sowie
mit
dieser
Leitung
50% der
Betriebszeit
gleichzeitig
voll
Ir
16
A nicht mehr
Querschnitt
1 in
ablesen
können,
wird
Formel
(3) di
n
f4 = 1
(es
sind
als
3
belastete
Adern
in
der
Leitung)
ist mitaus
16ITabelle
nach
Formel
(1)belastet.
muss
IInverlegt.
ZA vorgegeben,
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16
A
(LS-Schalter
Typ
B),
Umgebungs
1 ˜ 1 ˜ 1 ˜ 1als der errechnete Ir = 16A.
Mauerwerk
Parallele
Verlegung
mit
4
anderen
Leitungen
(ohne
muss derr Leiterquerschnitt der Leitung sein?
1 ablesen
zu können,
peratur
25°C Querschnitt
f 1 ˜werden
f 2 ˜ aus
f 3 3˜ Leitungen
fTabelle
zueinander),
davon
unter
30 % belastet.
Die 4. wir
Lei
4
28 16 A
I Z teilweise
Bei
einem
Querschnitt
von
1,5
mm²
Cu,
2
beEine
NYM
Leitung
wird
in
einem
Schutzrohr
in
Beton
sowie
direkt
mit
dieser
Leitung
zu
50%
der
Betriebszeit
gleichzeitig
voll
belastet.
Wie
I
Ir
16 A
In ist rmit 16 A vorgegeben, nach Formel 1 muss damit IZ • 16 A sein
f
˜
f
˜
f
˜
f
B2
=1
1 ˜ 1 ˜ 1 ˜ 1 lasteten Adern und der Referenzverlegeart
Mauerwerk
verlegt.
Parallele
Verlegung
mit
4
anderen
Leitungen
(ohne
Ab
1
2
3
4
muss
der Leiterquerschnitt
der
Leitungzu
sein?
Querschnitt
aus Tabelle
1(keine
ablesen
können, wirdUmgebungste
Formel (3) nach
I Z abweichende
f
=
1
abweichende
(Kennziffer
5A)
ist
I
A)
und
der
(keine
Umgebungstemr = 17,5 A (> 16zueinander),
1
davon
werden
3
Leitungen
unter
30
%
belastet.
Die
4.
Leitung
Ir
28
Referenzverlegeart C (Kennziffer 52) mit
ist IIdieser
peratur
1),gleichzeitig
r = 21 A
˜ fvon
˜ fTabelle
Leitung
Betriebszeit
vollIunberücksich
Wie
1 f50%
(3
können
f1 16
= f12A =vorgegeben,
abweichende
Umgebungstemperatur
vongr
Formel
1 muss
damit
• 16 A sein.
UT
1 ˜ f(keine
2der
3nach
4Leitungen
n ist mit
Zbelastet.
I zu
Z
(> 16 A). Somit ist der Überlastschutz
nach
ForI
muss
derr Leiterquerschnitt
Leitung
sein?
f2 = 1aus Tabelle
(3der
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
Querschnitt
1 ablesen
zu
können,
wird Formel
(3)
nach Ible
lung
von
2
Leitungen
diese
Anzahl
r u
f 1 ˜ f 2 =0,7
˜ f 3 ˜ (Wert
f 4 lungaus
mel (1) gewährleistet.
Tabelle 3 bei einer Bündelung
von
2 Leitungen
diese
Anzahl kann
mit dem
faktor
von
0,5
reduziert
werden),
von
3
Leitungen),
f
=
1
(keine
abweichende
Umgebungste
1
In ist mit 16 A vorgegeben,
nach
Formel
1
muss
damit
I
•
16
A
sein.
Um d
faktor
von
0,5
reduziert
werden),
Z
I
Z
Fazit
f
=
1
(muss
nur
bei
3-phasigen
Wechsel
I r f1 = f1aus
3
0,7
(Wert
aus
Tabelle
3
bei
einer
Bünd
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabb
Querschnitt
Tabelle
1
ablesen
zu
können,
wird
Formel
(3)
nach
I
umge
2
=
1
(muss
nur
bei
3-phasigen
Wechselstromkreisen
r
f ˜3 f ˜ f ˜ f 4 (muss nur bei 3-phasigen Wechselstrom­
Für die NYM - Leitung ist ein Mindestquerschnitt
f2 =1 1 2 f3 3==1
(3
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
werden)
werden)
1 kreisen berücksichtigt
(muss nurwerden)
bei 3-phasigen Wechsel
von 1,5 mm² Cu bei einer Absicherung mit üblung(es
von
2werden)
Leitungen
diese
Anzahl
kann
dem
Gle
I
f
=
1
sind
nicht
mehr
als
3mehr
belastete
Adern
in der
L
f
=
1
(es
sind
nicht
als
3 mit
belastete
4
Z
4
lichen Überstrom-Schutzeinrichtungen
I r mit
f1 =einem
1
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
von Tabelle
faktor
von
0,5
reduziert
werden),
Nennstrom von 16 A nach Formel (1) ausreichend
(es sind nicht
mehr
alsnicht
3 belastete
Adern
(es
sind
mehr
als
3 belastete
(31Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibtberü
eine
f2 f=1 f˜13f=2 ˜1f 3 f˜ 4f 4==1
nur
bei 3-phasigen
Wechselstromkreisen
16 A (muss
bei üblichen Umgebungstemperaturen und ohne
in
der
Leitung)
lungwerden)
von
16
A A2 Leitungen diese Anzahl kann mit dem Gleichz
Ir
16
Berücksichtigung der Häufung im Allgemeinen
I1r˜ 1faktor
AUmgebungstemperatur
˜ 1 ˜abweichende
1 von 0,516
f1 = 1 f = 1 (keine
von Tabelle
1),
reduziert
werden),
(es
sind
nicht
mehr als
3 belastete Adern
in der Leitu
4
16
A
1
˜
1
˜
1
˜
1
ausreichend.
f2 = f13 = 1 28 (3
bleiben, bleibtberücks
eine Bü
(muss nurkönnen
bei 3-phasigen
Wechselstromkreisen
I r Leitungen
23unberücksichtigt
A
lung
von
diese Anzahl kann mit dem Gleichzeiti
1 ˜ 02,7Leitungen
˜1˜1
28
16
A werden)
Ir
16
A0,5
faktor
von
reduziert
werden),
(es
sind
nicht
mehr
als
3 belastete
Ermittlung der maximal zulässigen f4 = 1
A sein.in der Leitung)
Um
(1) einzuhalten,
muss
Ir > 23 Adern
1 ˜ 1(muss
˜ 1 ˜ 1Formel
f
=
1
nur
bei
3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksicht
Leitungslänge nach Tabelle 7 3
Dies einen
ist nachLeiterquerschnitt
Tabelle 1 (Verlegeart von
A2, 24belasFür
mm² Cu, 2 bela
28 16 A werden)
tete16Adern)
erst bei einem Leiterquerschnitt von
Ir
A nicht
(> 23inA).
Überlas
renzverlegart
A2als
ist3Ibelastete
r = 27 A Adern
f4 = 1
sind
derEin
Leitung)
Schutz bei Kurzschluss und Schutz
gegen
4 mm²
(Ir = 27 mehr
A) gegeben.
1 ˜ 1 ˜ 1 ˜ 1(es
(1) gegeben.
elektrischen Schlag
28
16
A
Durch den Einsatz eines LS-Schalter ITyp B muss 16
Anmerkung:
A
die maximal zulässige Leitungslänger bei1 ˜Kurz1˜1 ˜1
schluss bzw. Schutz gegen elektrischen
Tabelle 1 gibt für einen Querschnitt von 1,5 mm²
28 Schlag
nicht ermittelt werden, da die Ermittlung der mabei Verlegart A2 und 2 belasteten Adern eine
ximalen Leitungslänge bei einem Spannungsfall
Strombelastbarkeit von 18,5 A an. Aus diesem Wert
den ungünstigsten Fall darstellt.
geht zusätzlich hervor, dass eine NYM - Leitung
mit einem Leiterquerschnitt von 1,5 mm² Cu und
einer Absicherung von 16 A in wärmegedämmten
Decken oder Wänden nicht verlegt werden kann,
22
Elektrische Leitungsanlagen
VdS 2025 2006-10 (04)
Betriebsstrom bzw. Nennstrom der Überstrom-Schutzeinrichtung:
S Maximal zulässige Leitungslängen lmax in m (für 3-phasige Wechselstromkreise)
Elektrische Leitungsanlagen
25 A 35 A 40 A 50 A 63 A 80 A 100VdS
A 2025
125 2006-10
A 160(04)
A
200 A 250 A
in mm²
Betriebsstrom
bzw. Nennstrom
der Überstrom-Schutzeinrichtung:
Maximal zulässige
Leitungslängen
lmax in m (für 3-phasige Wechselstromkreise)
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Elektrische Leitungsanlagen
101
89 A Überstrom-Schutzeinrichtung:
7135 A 56
42
34
27100 A(04)
20
16
12
10 142 bzw.
ElektrischeSLeitungsanlagen
6 A 10 A 16
A Nennstrom
20 A 25der
40 A 50 A 63 VdS
A 2025
80 A2006-10
Betriebsstrom
in mm² 16 225 160
140
112
89
70
55
43
32
25
19
S Maximal zulässige Leitungslängen lmax in m (für 3-phasige Wechselstromkreise)
6 92
A 1055
A 16 34
A 20 28
A 25 21
A 35 15
A 40 12
A 50 10
A 63 A7 80 A 100 A
1,5
255
220 werden
176 muss
140 Für110
88
69
53
42
31
25eine354
mm²
Elektrischein
Leitungsanlagen
VdS 2025
2006-10 (04)
sobald
Häufung
berücksichtigt
Betriebsstrom
150
90bzw. Nennstrom
56
45 der Überstrom-Schutzeinrichtung:
36
25
21 den
17 Einfluss
13 der10Umgebungstemperatur
8
2,5
92
55
34
28
21
15
12
10
7
1,5
490
352
309
242
192
151
121
97
73
58
43
35
(f42 < 241
1). D.h.
mehrere
und des
Kabeltragsystems
gilt:
Maximal
zulässige
Leitungslängen
lmax müssen
in m
Wechselstromkreise)
S
141
88solcher
70Leitungen
56
40 (für 3-phasige
35
28
21
16
12
6 A 150
10 A 90
16 A 56
20 A 45
25 A 36
35 A 25
40 A 21
50 A 17
63 A 13
80 A 10
100 A 8
2,5
241
141
88
70
56
40
35
21
16
12
4
Umgeb. 28Reale Strombelastung
Ablesen des Querschnitts aus
92
55
34 Leitungslängen
28bzw.21
123-phasige
10 Wechselstromkreise)
7
zulässige
lmax15
in m
(für
S 1,5 Maximal
Temp.
Tabelle 1
Betriebsstrom
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
356
212
132
106
85
60
53
41
32
24
20
6
A 1090
A Verbraucher
16 56
A 20 45
Akönnen
25 36
A in 35wärmege­
A 40 21
A 50 17
A 63 13
A 80 10
A 100 A8
150
25
2,5 3-phasige
in mm²
25 A
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
che Leitungsanlagen
VdS
2025 2006-10
(04)
S
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
a) I21
37 A12 a) IZ = 43 A (Verlegart C) Ÿ 6 mm²
dämmten
Decken
oder
Wänden
bei
einer
Absi­
r
241
141
88
70
56
40
35
28
16
4
63
A
80
A
100
A
125
A
160
A
200
A
250
A
315
A 400 A 500 A 630 A
˜
˜
˜
1
0
,
68
1
1
S
92
55
34
28
21
15
12
10
7
1,5
Leitungslängen
lmax
inÜberstrom-Schutzeinrichtung:
m
(fürLei­
3-phasige
Wechselstromkreise)
in
mm²
S Maximal
cherung
von
16
AA40
überhaupt
nicht
über
eine
25zulässige
A212
A20Nennstrom
A35
100
125
160
200
A 20
250
bzw.
106
85
60
53
6mm²
6356
ABetriebsstrom
10
A35 A
16132
A50 A25
A63der
A80 A40
A A
50 41
A A
63 32
A A
80
A 100
A A
25 A24
in
150
90
56
45
36
25
21
17
13
10
2,5
25°C
b) I r
in mm²
34
A 8 b) I38
mm²
Z = 36 A (Verlegart
tung 50
mit einem
Querschnitt
von
1,5
mm²130
(Ir = 14 A)
SBetriebsstrom
257
203
162
101
80
63
50
32 E) Ÿ 4 20
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
˜A
˜ 1 ˜ 1 16
120
0,73 16
25
A141
35
A 88
40 89
A 70
50 71
A 56
63 56
A 40
80 42
A 35
10034
A 28
12527
A 21
160
200
A 12
25012
A
4 10241
142
101
92
55
34
28
21
15
12
10
7
1,5
in mm²
angeschlossen
werden.
zulässige
Leitungslängen
l derinÜberstrom-Schutzeinrichtung:
m183
(für 3-phasige
Wechselstromkreise)
S Maximal
25 A 24 25
229
115
92
72 19
56
43
33
70
Betriebsstrom
Nennstrom
356
132
85
53
160
140
32
66 A16
10225
A 212
16375
Abzw.
20287
A 106
25112
Amax
35 89
A 60
40 70
A 143
50 55
A 41
63 43
Ac) I32
100
25 AA 20
c) IZ = 27 A (Verlegart E) Ÿ 2,5 mm²
r80 A
150
90
56
45
36
25
21
17
13
8 12
2,5
142
101
89
71
56
42
34
27
10
in mm²
120
˜ 1 ˜ 1 ˜ 110 16
SBetriebsstrom
508
401
322
246
192
154
123
98
81
65
51
95
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
354
255
220
176
140
110
88
69
53
42
31
25
25
A 225
35
A
40Umgebungstemperatur
A 140
50 70
A 112
63 56
A 89
80von
A 70
10035
A 55
12528
A 43
160
A 32
200
A
25012
A 19
241
141
88
40
4 16
Auch
bei
einer
30°C
2516
A 25
160
55
34
28
21
15
12
10
7a) I21
1,5
in mm²92
41
A
=
43
A
(Verlegart
C)
Ÿ
6
mm²
a)
I
S
490
352
309
242
192
151
121
97
73
58
43
r
35
Z
621
489
389
311
18869
80
65
120
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
132
85
60110
53 88
32150
6
053
,100
89 ˜ 024
,68
˜ 18 20 31 94
(f356
1)
ist
bei
Absiche­
6 A10
10
16212
A dieser
20
AQuerschnitt
25106
A
35
A einer
40
A
50234
A
63 41
A
80 A
A ˜ 1119
255
220
176
140
42
25
1A< 354
150
90
56
45
36
25
21
17
13
10
142
101
89
71
56
42
34
27
20
16
12
n mm² 2,5
S
25A
A 58
rung
von
16
A
in140
wärmegedämmten
Decken
oder
490
352
309
242
97
35
25
A141
35
A7:
40
A
50112
Azulässige
63 15
A 192
80KabelA 151
10010
A 121
125
A
160
A 73
200
25039
AA 43
241
88
70
56
40
35
28
16
12
b) I32
35°C
b) IZ = 46 A (Verlegart E) Ÿ 6 mm²
225
160
89
70
55
43
25
19
r
9216
55
34
28
21
12
7 21
1,5 in4mm²
Tabelle
Maximal
und
Leitungslängen
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
0
,
89
˜
0
,
73
˜bei
1 ˜ 1 einem SpannungsWänden
nicht
möglich.
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
356
212
132
106
85
60
53
41
32
24
20
6
354
255
220
176
140
110
88
69
53
42
31
25
90
56
45
36
25
21
17
13
10
8
2,5 150
142von
101
89
71Beiblatt
56 2 DIN
42 VDE
34 100-520)
27
20 25 A16
12
fall
3 % (gemäß
S S10
28 A 43
63 35
A352
100
A
125
160
A
200
A 121
250
A 21
315
Ac) I16
400
A 12
500
A
630
AIZ = 36 A (Verlegart E) Ÿ 4 mm²
Betriebsstrom
rA
490
242
151
97
73
58
35
25
A
A80 A
40309
Abzw.
50Nennstrom
A A
63192
A der
80Überstrom-Schutzeinrichtung:
A 100
A 125
A 160
200
A˜ 1 250
A c)
141
88
70
56
40
35
28
4 241
0
,
89
˜
1
˜
1
in
mm²
225
160
140
112
89
70
55
43
32
25
19
16
Die Berechnung der maximalen Leitungslänge er­
in mm²
S
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
212
85
60
53
6 35625
63
A132
A 106
100
125
A Überstrom-Schutzeinrichtung:
160
A 110
20080
A 41
25063
A 32
31550
A 24
40038
A 20
50032
A 12
63020
A
354
255
220
140
88
69
53
42
31
257
203
162
130
101
50
folgt
wie
in80
Beispiel
1.A 176
142
101
89
71
56
42
34
27
20
16
in10mm²
S
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
490
352
309
242
192
151
121
97
73
58
43
35
375
287
229
183
143
115
92
72
56
43
33
70
25
A
35
A
40
A
50
A
63
A
80
A
100
A
125
A
160
A
200
A
250
A
Anmerkung:
zeigt, dass
43 50 32Die
25 32 19 20
16 50225257160203 140162 112130 89101 70 80 55 63
38 Gegenüberstellung
in mm²
SBetriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
508
322
246
192
154
123
98
81
65
51 einen starken
95
Beispiel
3A 401
erhöhte
Umgebungstemperaturen
63
A
80
100
A
125
A
160
A
200
A
250
A
315
A
400
A
500
A
630
A
354
255
220
176
140
110
88
69
53
42
31
25
375
287
229
183
143
115
92
72
56
43
33
70
142
101
89
71
56
42
34
27
20
16
12
10mm²
in
S
621352489
389
311
234
188
150
119
80
120
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
Einfluss
auf73
die94
Größe
des43
zu 65
wählenden Leiter­
490
309
242
192
151
121
97
58
25 A35
35
A
40
A
50
A
63
A
80
A
100
A
125
A
160
A
200
A
250
A
508
401
322
246
192
154
123
98
81
65
51
95
225
160
140
112
89
70
55
43
32
25
19 20
16
203
162
130
101
80
63
50
38
32
n mm² S 50 9257
Kabel,
jeweils
mit
einem
Betriebsstrom
von
25
A
querschnittes
haben.
Durch
die
Auswahl geeig­
621
489
389
311
234
188
150
119
94
80
65
120
Tabelle
7:80
Maximal
zulässige
Kabelund
Leitungslängen
einem
Spannungs63
A255
A 220
100
A 176
125
A 140
160
A 110
200
A 88
25027
A 69
31520
Abei
400
A 42
500
A 31
63033
A
354
53
25142
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
375
287
229
183
143
115
92
72
56
43
70
101
89
71
56
42
34
16
12
10 in
mm²
sollen
zusammen
auf
einer:
neter
Kabeltragsysteme
können
teilweise gerin­
Betriebsstrom
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
fall
von
3 %140
(gemäß
Beiblatt
DIN
VDE
490
352
309bzw.
242
151 154
121 123
97(LS-Schalter
73 25
508
401
322
246
192
98Leiterquerschnitte
81 58Spannungs65 43
51Umgebungstem95
160
112
892192
70
55
43
32
19
16 35225
Absicherung
16
Typ
B),20
Tabelle
zulässige
Kabelund100-520)
Leitungslängen
bei
einem
2577: Maximal
203
162
130
101
80
63 Agere
50
38
32
50 Steckdosenstromkreis,
gewählt
werden.
S 120
489
389
311
234
188
150
119
94
80
63
A3 %
80
A
100
A
125
A2 DIN
160
AVDE
200
A 250
A 315
A 40042
A 50031
A 63065
A
255
220
176
140
110
88
69
53
25 354
fall
(gemäß
Beiblatt
100-520)
375
287
229
183
143
115
92
72
56
43
33
70 von
a)621
geschlossenen
Kabelwanne
peratur
25°C
in mm²
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
der
Überstrom-Schutzeinrichtung:
49095
352
309
242
192
151
121
97
73
58
43
35 Tabelle
508
401
322
246
192
154
123
98
81Spannungs65
51sowie
b)
gelochten
Berechnung
maximalen
Kabellänge
7:
Maximal
zulässige
Kabel-teilweise
und Leitungslängen
bei
einem
257
203 Kabelwanne
162
130
101
80in einem
63 Die
50
38
32
20
50 Eine
NYM
Leitung
wird
Schutzrohr
inder
Beton
direkt imer­
S
Beispiel
1:
621
489
389
311
234
188
150
119
94
80
65
120
c)
Kabelpritsche
(wobei
die
Kabel
auf
Abstand
zu­
folgt
wie
in
Beispiel
1.
63
A
80
A
100
A
125
A
160
A
200
A
250
A
315
A
400
A
500
A
630
A
fall
von
3
%
(gemäß
Beiblatt
2
DIN
VDE
100-520)
375 287
229
183
143 Verlegung
115
92 mit 72
56
43
33 (ohne Abstand
in mm² 70 Mauerwerk
verlegt.
Parallele
4 anderen
Leitungen
Betriebsstrom
bzw.
Nennstrom
Überstrom-Schutzeinrichtung:
einander
gelegt
sind)der
Beispiel
1:
508
401
322
246
192
154
123
98
81
65
51
95
Tabelle
7:
Maximal
zulässige
Kabelund
Leitungslängen
bei
einem
Spannungs203
162 davon
130 werden
101
63
50
38 % belastet.
32
20 Die
50 257
zueinander),
380Leitungen
unter
30
4. Leitung wird
S
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
621
489
389
311
234
188
150
119
94
80
120
63
A
80
A
100
A
125
A
160
A
200
A
250
A
315
A
400
A
500
A
630
A
fall
von
3
%
(gemäß
Beiblatt
2
DIN
VDE
100-520)
375liegen.
287Die Ermittlung
229
183der Strombelastbarkeit
143
115
92soll 72
56
43
33 65
n mm² 70 Steckdosenstromkreis,
mit401
dieser322
Leitung
zu 192
50% der
gleichzeitig
voll belastet. Wie groß
Absicherung
16 ABetriebszeit
(LS-Schalter Typ
B), UmgebungstemQuerschnittsund
Nennstromberechnung:
508
246 101
154
123
98bei
81 32Spannungs65 20 51
95257
Beispiel
1:
7: Maximal
zulässige
Kabel- und
Leitungslängen
einem
203
162
130
80
63
50
38
50 Tabelle
bei
einer
Umgebungstemperatur
von
25°C
und
peratur
25°C
muss
der389
Leiterquerschnitt
der
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16
ALeitung
(LS-Schalter
B), 43
Umgebungstem621
311
234VDE
188
150 72sein?
119 Typ
94
80 33 65
fall
von
335°C
%489
(gemäß
2143
DIN
100-520)
375
287
229 Beiblatt
183
115
92
56
70 120
erfolgen.
Eine
NYM
Leitung
wird
teilweise
in
einem
Schutzrohr
in
Beton
sowie
direkt im
peratur
25°C
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
508
401
322
246
192
154
123
98
81
65
51Abstand
95 Beispiel
1:
Tabelle
7:
Maximal
zulässige
Kabelund
Leitungslängen
bei
einem
SpannungsMauerwerk
verlegt.wird
Parallele
Verlegung
mit
4 andereninLeitungen
(ohne
EineI489
NYM
Leitung
teilweise
in
einem
Schutzrohr
Beton
sowie
direkt
im A sein. Um den
ist
mit
16
A
vorgegeben,
nach
Formel
1
muss
damit
I
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16
A
(LS-Schalter
Typ
B),
Umgebungstem621
389
311
234
188
150
119
94
80
65• 16
120
Gemäß
Formel
(1)
muss
I
und
I
≥
I
sein.
Um
n
Z
n
Z
b
fall von
3
%
(gemäß
Beiblatt
2
DIN
VDE
100-520)
zueinander),
davon Parallele
werden 3Verlegung
Leitungen mit
unter
30 % belastet.
Die 4.
Leitung
wird
Mauerwerk
verlegt.
4
anderen
Leitungen
(ohne
Abstand
den 1:
Querschnitt
aus
Tabelle
1 1ablesen
zu
könperatur
25°C
Querschnitt
aus
Tabelle
ablesen
zu
können,
wird Formel
(3) nach Ir umgestellt:
und zu
Nennstromberechnung:
Beispiel
dieser
Leitung
50%
der
Betriebszeit
gleichzeitig
voll
belastet.
Wie
groß
TabelleQuerschnitts7: mit
Maximal
zulässige
Kabelund
Leitungslängen
bei
einem
Spannungszueinander),
Leitungen
unter 30 %inbelastet.
Die 4.
Leitung
nen,
wird davon
Formel
(3) nach3Irin
umgestellt:
Eine
NYM
Leitung
wird werden
teilweise
einem
Schutzrohr
Beton
direkt
im wird
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16 A (LS-Schalter
Typ
B), sowie
Umgebungstem-
zueinander
mm² mit
ektrische in
Leitungsanlagen
2025 2006-10
356 212Abstand
106 derverlegt
85 werden.
60
53
41 VdS 32
24 (04)20
6 genügend
Betriebsstrom
bzw. 132
Nennstrom
Überstrom-Schutzeinrichtung:
Beispiel 1:
der Leiterquerschnitt
der100-520)
Leitung sein?
all von 3 %muss
(gemäß
Beiblatt
2zuDIN
VDE
mit
dieser
Leitung
50%
der
Betriebszeit
gleichzeitig
voll belastet.
groß
Mauerwerk
verlegt.
Parallele
Verlegung
mit 4 anderen
Leitungen
(ohne Wie
Abstand
peratur
25°C
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
Beispiel
1:
I
muss
der
Leiterquerschnitt
der
Leitung
sein?
Z
zueinander),
davon
werden
3 Leitungen
unter
30 % damit
belastet.
4.
Leitung
wird
Eine
wird
teilweise
in einem
Schutzrohr
inTyp
Beton
sowie
direkt
im
In NYM
ist Imit
16
A vorgegeben,
nach
Formel
1 muss
IZ B),
•Die
16
A sein.
Um
den
Steckdosenstromkreis,
Absicherung
16 A (LS-Schalter
Umgebungstemr Leitung
mit
dieser
Leitung
zu
50%
der
Betriebszeit
gleichzeitig
voll
belastet.
Wie
groß
f
˜
f
˜
f
˜
f
Mauerwerk
verlegt.
Parallele
Verlegung
mit
4
anderen
Leitungen
(ohne
Abstand
1
2
3
4
Tabelle 1 ablesen
zu können,
Formel
(3)Anach
umgestellt:
peratur
25°C16
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
Beispiel
IQuerschnitt
ist
Aaus
vorgegeben,
nach
Formel
1 musswird
damit
IZ • 16
sein.Ir Um
den
n1:
muss
dermit
Leiterquerschnitt
der
Leitung
sein?
zueinander),
davon
werden
3
Leitungen
unter
30
%
belastet.
Die
4.
Leitung
wird
Eine
NYM
Leitung
wird
teilweise
in
einem
Schutzrohr
in
Beton
sowie
direkt
im
Steckdosenstromkreis,
16 Agilt:
(LS-Schalter
TypFormel
B), UmgebungstemFür die Umrechnungsfaktoren
Querschnitt
aus Absicherung
Tabelle 1 ablesen
zu können, wird
(3) nach Ir umgestellt:
mit
dieser
zuParallele
50% derVerlegung
Betriebszeit
voll belastet.
WieAbstand
groß
Mauerwerk
verlegt.
mitgleichzeitig
4 anderen
Leitungen
(ohne
Z
peratur
25°C
f116
=Leitung
1 Ivorgegeben,
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
Querschnittsund
Nennstromberechnung:
Imuss
A
nach
Formel
1
muss
damit
I
•
16
A
sein.
Um
den von Tabelle 1),
n istI rmit
Z
der
Leiterquerschnitt
der
Leitung
sein?
zueinander),
davon
werden
3
Leitungen
unter
30
%
belastet.
Die
4.
Leitung
wird bleibt eine BündeUmgebungstemperatur
25°
C
Eine
NYM
Leitung
wird
teilweise
in
einem
Schutzrohr
in
Beton
sowie
direkt
im
f
˜
f
˜
f
˜
f
=
1
I
3
4
f2 1= aus
12 Z Absicherung
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
Steckdosenstromkreis,
16 A (LS-Schalter
Typ
B), UmgebungstemQuerschnitt
Tabelle
1(3ablesen
zu können,
wird
Formel
(3) nach Ir umgestellt:
I
mit
dieser
Leitung
zu
50%
der
Betriebszeit
gleichzeitig
voll
belastet.
Wie
groß
r
Mauerwerk
verlegt.
Verlegung
435°
anderen
Leitungen
(ohnekann
Abstand
peratur
25°C
C damit
nach
f 1Leiterquerschnitt
˜ Af 0,89
˜ fParallele
f4
lung
von
2mit
Leitungen
diese
Anzahl
mit
=
Imuss
16
nach
Formel
1 muss
IZ •Die
16 4.
A sein.
Umwird
den dem Gleichzeitigkeits2 vorgegeben,
3 ˜ Umgebungstemperatur
n ist mit
der
der
Leitung
sein?
zueinander),
davon
werden
3
Leitungen
unter
30
%
belastet.
Leitung
Eine NYM
Leitung
wird
teilweise
in
einem
Schutzrohr
in
Beton
sowie
direkt
im
f
=
1
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
1),
Tabelle
2
1
I
Querschnitt
ablesen
zu 0,5
können,
wird voll
Formel
(3) nach
Irgroß
umgestellt:
Z aus Tabelle 1
faktor
von
reduziert
werden),
I r f2verlegt.
mit dieser
Leitung
zu 50%
der
Betriebszeit
gleichzeitig
belastet.
Wie
Mauerwerk
Parallele
Verlegung
mit
4
anderen
Leitungen
(ohne
Abstand
=
1
(3
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine
BündeKabelwanne
geschlossen
mit Berühf1 mit
=
1˜f316
abweichende
Umgebungstemperatur
Tabelle
1),
f 1Leiterquerschnitt
f 2==
˜ A1
f0,68
˜ f 4 (keine
In ist
nach
Formel
1 3-phasigen
muss
damit IZ Wechselstromkreisen
• 16 Avon
sein.
Um den
(muss
nur
bei
berücksichtigt
3vorgegeben,
muss
der
der
Leitung
sein?
zueinander),
davon
werden
3
Leitungen
unter
30
%
belastet.
Die
4.
Leitung
wird
lung
von
2
Leitungen
diese
Anzahl
kann
mit
dem
Gleichzeitigkeitsrung
nach
Tabelle
4 können,
f2 = 1 I Z aus Tabelle
(3
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine
BündeQuerschnitt
1
ablesen
zu
wird
Formel
(3)
nach
I
umgestellt:
r
werden)
I r Leitung zu 50%faktor
mit dieser
der von
Betriebszeit
gleichzeitig
voll belastet.
Wie
groß
von
reduziert
werden),
lung
2 0,5
Leitungen
diese
Anzahl
kann
mit
dem
GleichzeitigkeitsKabelwanne
gelocht
mit
Berührung
f
˜
f
˜
f
˜
f
f
=
1
(keine
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
1), in der Leitung)
=
0,73
1
I
ist
mit
16
A
vorgegeben,
nach
Formel
1
muss
damit
I
•
16
A
sein.
den
1
2
3
4
n
Z
f
=
1
(es
sind
nicht
mehr
als
3
belastete
Adern
muss der Leiterquerschnitt
der Leitung
f3 = 14
(muss
nur 0,5
bei sein?
3-phasigen
Wechselstromkreisen Um
berücksichtigt
faktor
von
reduziert
werden),
nach
Tabelle
4
I
f2 = 1 aus
(3 Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine BündeQuerschnitt
1 ablesen
zu können,
wird Formel
(3) nach
Ir umgestellt:
werden)
I r f3 = 1 Z Tabelle
(muss
nur
bei 3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksichtigt
lung
von
2
Leitungen
diese
Anzahl
kann
mit
dem
GleichzeitigkeitsKabelpritsche
(Kabel
liegen
mit
Ab˜1f 2 =1
˜ f 3 (keine
˜ f 4 (es
= f14Af=1vorgegeben,
abweichende
Umgebungstemperatur
von
Tabelle
nach
1 muss
IZ • 16Adern
A sein.
Um
den 1),
sindFormel
nicht mehr
als damit
3 belastete
in der
Leitung)
n ist mitf116
16 werden)
Astand
faktor
von16
0,5Azu
reduziert
werden),
zueinander)
nach
Tabelle
4 (3)
I ZI Tabelle
f2 = 1aus
(3 Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine BündeQuerschnitt
1
ablesen
können,
wird
Formel
nach
I
umgestellt:
r
I r f3 =f1
(es nur
sindbei
nicht
mehr als Wechselstromkreisen
3 belastete Adern in der
Leitung)
4 = 1 r
(muss
3-phasigen
berücksichtigt
lung
von
2
Leitungen
diese
Anzahl
kann
mit
dem
Gleichzeitigkeits1
˜
1
˜
1
˜
1
Anschluss
von
nicht
elektronisch
gef
˜
f
˜
f
˜
f
A4 (keine abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1),
f1 =1 1 2 316
=1
Ir
16regelten
Avon 0,5
werden)
faktor
reduziert
werden),
Motoren
f2 =I 1
(3 Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben, bleibt eine BündeZ
1
˜
1
˜
1
2816 A˜ 1(es
Ir
ff43 =
1
sind
nicht
mehr
als
3
belastete
Adern in der Leitung)
=
1
(muss
nur
bei
3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksichtigt
I
16
A
lung
von
2
Leitungen
diese
Anzahl
kann
Gleichzeitigkeitsr
3-adrige
Kabel
f1 f=1 ˜1 f 2 28
(keine
abweichende Umgebungstemperatur mit
vondem
Tabelle
1),
˜ f 3 ˜ 1f˜41=1
˜ 1 ˜ 1werden)
faktor
von
0,5
reduziert
werden),
f2 = 1
(3
Leitungen
können
unberücksichtigt
bleiben,
bleibt
eine
BündeffI43 =
1
(es
sind
nicht
als 3Anzahl
belastete
Adern
in der
Leitung)
=28
1 16 A lung
(muss
nur
bei mehr
3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksichtigt
16
A
von
2
Leitungen
diese
kann
mit
dem
Gleichzeitigkeitsr
abweichende Umgebungstemperatur von Tabelle 1),
1= 1
1 ˜ 1(keine
˜ 1 ˜ 1faktor
werden)
vonkönnen
0,5 reduziert
werden), bleiben, bleibt eine Bünde(3
Leitungen
unberücksichtigt
2 = 1
16
A
=
1
(es
sind
nicht
mehr
als
3 belastete Adern in der
Leitung)
4
f3 = f28
1
(muss
nur
bei
3-phasigen
Wechselstromkreisen
berücksichtigt
Ir
16 A
lung von
2 Leitungen diese Anzahl
kann mit dem Gleichzeitigkeits1 ˜ 1faktor
˜ 1 ˜ 1werden)
von 0,5 reduziert werden),
16
A (esnur
f
=
1
sind
nicht
mehr alsWechselstromkreisen
3 belastete Adern in der
Leitung)
28
4
=
1
(muss
3-phasigen
berücksichtigt
3
Ir
16
A bei
23
1 ˜ 1werden)
˜1 ˜1
Elektrische Leitungsanlagen
B3
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Ermittlung der zulässigen
Biegeradien bei fester Verlegung und
der Befestigungsabstände
Die Biegeradien werden nach Abschnitt 522.8.1.2
der DIN VDE 0100-520 wie folgt ermittelt:
Kabel:
Waagerechter Abstand 20-facher Kabeldurchzwischen Schellen
messer; maximal 80 cm
Kabel:
einadrige Kabel
15-facher
Kabeldurchmesser
mehradrige Kabel
12-facher
Kabeldurchmesser
Senkrechter Abstand
zwischen Schellen
Leitungsdurchmesser in mm
D≤8
8 < D ≤ 12
D > 12
Leitungen mit
starren Leitern
4D
5D
6D
Leitungen mit
flexiblen Leitern
3D
3D
4D
Beispiel
Kabel NYY (DIN VDE 0276-603):
5 x 4 mm² Durchmesser D = 18 mm; Biegeradius R = 18mm x 12 = 220 mm
Leitung NYM (DIN VDE 0250-204):
3 x 1,5 mm² Durchmesser D = 9,9 mm;
Biegeradius R = 9,9 mm x 5 = 50 mm
5 x 2,5 mm² Durchmesser D = 13,3 mm;
Biegeradius R = 13,3 mm x 6 = 80 mm
4 x 10 mm² Durchmesser D = 19,5 mm;
Biegeradius R = 19,5 mm x 6 = 120 mm
R
maximal 1,5 m
Leitungen:
Außendurchmesser der Leitungen in mm
Leitungen:
24
Die Befestigungsabstände werden nach Abschnitt 521.7 der DIN VDE 0100-520 wie folgt
ermittelt:
Maximaler Abstand der
Befestigung in mm
waagerecht
senkrecht
D≤9
250
400
9 < D ≤ 15
300
400
15 < D ≤ 20
350
450
20 < D ≤ 40
400
550
Anhang C Darstellung der brandschutztechnischen Qualität verschiedener
KabelVdS
2025 : 2008-01
(05) und Leitungsarten
Elektrische Leitungsanlagen
Anhang C – Darstellung der brandschutztechnischen Qualität
verschiedener Kabel- und Leitungsarten
Mineralisolierte Leitungen nach DIN EN 60702-1 (VDE 0284-1)
z.B. NU oder NUM
Halogenfreie elektrische Leitungen mit verbessertem Brandverhalten
nach DIN 4102-1:1998-05 in Verbindung mit DIN 4102-16:1998-05
Baustoffklasse B 1
z.B. NHXMH+DIN-B1
Halogenfreie Installationsleitung mit verbessertem Verhalten im Brandfall nach DIN VDE 0250-214 (VDE 0250-214)
z.B. NHXMH-J
Halogenfreie Installationsleitung mit speziellen Eigenschaften im Brandfall
nach DIN VDE 0250-215
(VDE 0250-215)
z.B. NHMH-J
Mehraderleitung (PVCInstallationsleitung)
nach DIN VDE 0250204 (VDE 0250-204)
z.B. NYM
Starkstromkabel nach
DIN VDE 0276-603
(VDE 0276-603)
z.B. NYY
Halogenfreies, VPE-isoliertes Energieverteilungskabel nach DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603)
z.B. N2X2Y
Die Brandschutzqualität wird aufsteigend, also in Pfeilrichtung besser
Anmerkung:
Die Bezeichnung NHXMH+DIN-B1 ist eine Herstellerbezeichnung (Firma Nexans), da eine Prüfung der höherwertigen Brandschutzqualität dieser Leitung nach VDE-Normen nicht vorgesehen ist; statt dessen wurde hier die wesentlich härtere Brandschachtprüfung nach
Baustoffklassifizierung entsprechend DIN 4102 vorgenommen, so dass diese Leitung als
schwerentflammbarer Baustoff B 1 einzuordnen ist.
33
25
Elektrische Leitungsanlagen
26
VdS 2025 : 2008-01 (05)
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 174 • D-50735 Köln
Telefon: (0221) 77 66 - 0 • Fax: (0221) 77 66 - 341
Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.