TagungdesArbeitskreisesKonservierung/Restaurierung desDeutschenMuseumsbundesinKooperationmitder SächsischenLandesstellefürMuseumswesenanden StaatlichenKunstsammlungenDresden „Achtung!GefahrgutimMuseum–vomUmgang mitschadstoffbelastetemKulturgut“ am10.11.2016inLeipzig,Grassi‐Museum Der Arbeitskreis Konservierung/Restaurierung im DMB nimmt sich auf seiner Fachtagung einem brennenden Thema an, das über die Restauratoren und Restauratorinnen hinaus verschiedene Akteure im Museum unmittelbar betrifft und zum Handeln verpflichtet: In den vergangenen Jahren wurden zwei für den Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtige Verordnungen modifiziert: die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese Verordnungen gelten natürlich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Museen, die wie Depotkräfte, Restauratoren, Kuratoren etc. häufig in direktem Kontakt mit belastetem Kulturgut stehen. Der Arbeitgeber ist nun laut ArbMedVV verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Vorsorgeuntersuchungen derjenigen Beschäftigten durchführen zu lassen, die bei ihrer Tätigkeit mit den in der Verordnung aufgeführten Gefahrstoffen in Verbindung kommen. Als Gefahrstoffe gelten hierbei auch kontaminierte Objekte, aus denen gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden. Neben den Vorsorgeuntersuchungen hat der Arbeitgeber z.B. sicherzustellen, „dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt …. zugänglich gemacht wird.“ (§14 der GefStoffV) Diese Änderungen stiften in den Museen Verwirrung und Besorgnis. Zunächst scheint bei den Verantwortlichen in den Museen nicht bekannt zu sein, dass die Umsetzung der Verordnungen verpflichtend ist. Ihnen stellt sich dann die Frage der konkreten Umsetzung und der damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten. Vor allem aber ist es für die meisten Museen – ob ohne oder mit Restauratoren – eine Hürde, das Gefährdungsrisiko der eigenen Sammlung richtig einzuschätzen. Die Museumsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind um die eigene Gesundheit und darum besorgt, was dies für die Objekte selbst, für die Sammlung insgesamt, für deren Erhalt und Nutzung, für zu ergreifende Maßnahmen wie notwendige Voruntersuchungen und Reinigungsmaßnahmen bedeutet. Und schließlich befürchten die Haushaltshüter der Häuser auf sie zukommende finanzielle Belastungen, über deren Verwendungszweck man ungern spricht. In jedem Fall besteht Handlungsbedarf. Die Tagung soll Ordnung in das Dickicht aus Vorschriften, Mitarbeiterschutz und Gefährdungspotentialen bringen wie auch Möglichkeiten und Ansätze der Gefährdungsbeurteilung und des Objektschutzes aufzeigen und die verschiedenen Berufsgruppen, die mit den Verordnungen in Berührung kommen, wie Restauratoren, Kuratoren, Registrare, Depotmitarbeiter, Verwaltungsleiter, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte, ansprechen. Weitere Informationen in Kürze unter: http://www.museumsbund.de/de/fachgruppen_arbeitskreise/konservierung_restaurier ung_ak/
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