Antwort der Staatsanwaltschaft München vom 6. Juni 2016 Sehr geehrte Frau Drehkopf, es entspricht der grundsätzlichen Handhabung der Staatsanwaltschaft München I der Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, die durch die Bayerische Staatsregierung erfolgt, nicht vorzugreifen. Insoweit muss die Beantwortung Ihrer Anfrage weiterhin zurückgestellt werden. Mail von ZAPP an die Staatsanwaltschaft München vom 6. Juni 2016 Sehr geehrter Herr Weinzierl, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Da sich unsere Fragen von der Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag inhaltlich unterscheiden, denke ich, dass es von Ihrer Seite aus dennoch möglich wäre, unsere sechs Fragen bis zum genannten Datum zu beantworten. Nach einer kurzen Kontaktaufnahme mit der Grünen-Fraktion wissen wir, dass diese es nicht als Respektlosigkeit interpretieren würde. Insoweit sollte einer Beantwortung nichts im Wege stehen. Antwort der Staatsanwaltschaft München vom 3. Juni 2016 Sehr geehrte Frau Drehkopf, wie Sie selbst ausführen, liegt zwischenzeitlich eine Anfrage der Grünen im Bayerischen Landtag vor, die auch die von Ihnen gestellten Fragen zum Gegenstand hat bzw. betrifft. Der Respekt gegenüber dem Bayerischen Landtag gebietet es die Beantwortung Ihrer Fragen, bis zur Beantwortung der Anfrage durch die Bayerische Staatsregierung, zurückzustellen. Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis. Wann die Beantwortung durch die Bayerische Staatsregierung erfolgt, kann von hier nicht abgesehen werden. ZAPP-Anfrage vom 3. Juni 2016 Sehr geehrter Herr Weinzierl, vielen Dank für Ihre Antwort – und schade, dass ein Kamera-Interview mit ZAPP leider nicht möglich ist. Wir möchten Sie bitten, uns daher schriftliche Antworten auf die folgenden Fragen im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Autoren des Buches „Netzwerk das Todes“ zu geben. 1. Welcher Anfangsverdacht liegt gegen die betroffenen Journalisten vor? 2. Das Buch „Netzwerk des Todes“ sowie die dazugehörigen Fernsehfilme des SWR-Themenabends „Tödliche Exporte“ sind im September 2015 erschienen. Später, also im November 2015, wurde Anklage gegen Heckler & Koch erhoben. Was entgegnen Sie dem Vorwurf, dass die Journalisten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Kenntnis darüber haben konnten, welche Dokumente in der Anklageschrift bzw. welche amtlichen Schriftstücke im Strafverfahren Verwendung finden würden und somit der Verdacht, gegen §353d Abs.3 StGB verstoßen zu haben, unbegründet ist? 3. Wie sinnvoll ist vor dem Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten das Bemühen der Staatsanwaltschaft, die Quelle von den Journalisten zu erfahren? 4. Die Betroffenen sowie Kritiker sehen in den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einen Einschüchterungsversuch bzw. einen Angriff auf die Pressefreiheit. Was entgegnen Sie? 5. Wie viele Staatsanwälte sind mit den Ermittlungen beschäftigt? Wann rechnen Sie mit einem Ergebnis? 6. Von den Grünen im bayerischen Landtag liegt eine schriftliche Anfrage zu den Ermittlungen vor. Wann in etwa wird eine Antwort dazu fertig sein?
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