Antwort der Staatsanwaltschaft München

Antwort der Staatsanwaltschaft München vom 6. Juni 2016
Sehr geehrte Frau Drehkopf,
es entspricht der grundsätzlichen Handhabung der Staatsanwaltschaft München I der
Beantwortung von parlamentarischen Anfragen, die durch die Bayerische
Staatsregierung erfolgt, nicht vorzugreifen.
Insoweit muss die Beantwortung Ihrer Anfrage weiterhin zurückgestellt werden.
Mail von ZAPP an die Staatsanwaltschaft München vom 6. Juni 2016
Sehr geehrter Herr Weinzierl,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Da sich unsere Fragen von der Anfrage der
Grünen im Bayerischen Landtag inhaltlich unterscheiden, denke ich, dass es von
Ihrer Seite aus dennoch möglich wäre, unsere sechs Fragen bis zum genannten
Datum zu beantworten.
Nach einer kurzen Kontaktaufnahme mit der Grünen-Fraktion wissen wir, dass diese
es nicht als Respektlosigkeit interpretieren würde. Insoweit sollte einer Beantwortung
nichts im Wege stehen.
Antwort der Staatsanwaltschaft München vom 3. Juni 2016
Sehr geehrte Frau Drehkopf,
wie Sie selbst ausführen, liegt zwischenzeitlich eine Anfrage der Grünen im
Bayerischen Landtag vor, die auch die von Ihnen gestellten Fragen zum Gegenstand
hat bzw. betrifft.
Der Respekt gegenüber dem Bayerischen Landtag gebietet es die Beantwortung
Ihrer Fragen, bis zur Beantwortung der Anfrage durch die Bayerische
Staatsregierung, zurückzustellen.
Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis.
Wann die Beantwortung durch die Bayerische Staatsregierung erfolgt, kann von hier
nicht abgesehen werden.
ZAPP-Anfrage vom 3. Juni 2016
Sehr geehrter Herr Weinzierl,
vielen Dank für Ihre Antwort – und schade, dass ein Kamera-Interview mit ZAPP
leider nicht möglich ist.
Wir möchten Sie bitten, uns daher schriftliche Antworten auf die folgenden Fragen im
Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Autoren des Buches „Netzwerk das
Todes“ zu geben.
1.
Welcher Anfangsverdacht liegt gegen die betroffenen Journalisten vor?
2.
Das Buch „Netzwerk des Todes“ sowie die dazugehörigen Fernsehfilme des
SWR-Themenabends „Tödliche Exporte“ sind im September 2015 erschienen.
Später, also im November 2015, wurde Anklage gegen Heckler & Koch erhoben.
Was entgegnen Sie dem Vorwurf, dass die Journalisten zum Zeitpunkt der
Veröffentlichung keine Kenntnis darüber haben konnten, welche Dokumente in der
Anklageschrift bzw.
welche amtlichen Schriftstücke im Strafverfahren
Verwendung finden würden und somit der Verdacht, gegen §353d Abs.3 StGB
verstoßen zu haben, unbegründet ist?
3.
Wie sinnvoll ist vor dem Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten das
Bemühen der Staatsanwaltschaft, die Quelle von den Journalisten zu erfahren?
4.
Die Betroffenen sowie Kritiker sehen in den staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen einen Einschüchterungsversuch bzw. einen Angriff auf die
Pressefreiheit. Was entgegnen Sie?
5.
Wie viele Staatsanwälte sind mit den Ermittlungen beschäftigt? Wann rechnen
Sie mit einem Ergebnis?
6.
Von den Grünen im bayerischen Landtag liegt eine schriftliche Anfrage zu den
Ermittlungen vor. Wann in etwa wird eine Antwort dazu fertig sein?