Lohn-Standard - SBS Software

Personalmanagement
| SOFTWARE
Lohn-Standard
mit Sinn für den Anwender
In den letzten zehn Jahren hat sich der Umfang des Rechts – Steuerrecht, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Baulohn etc. -, das der Lohnabrechnung zu Grunde liegt,
enorm erweitert. Und mit Umfang sind nicht nur die aktuelle Quantität, sondern vor allem
auch die permanenten Änderungen gemeint.
Kriterium GDPdU
Oft sind die Grundsätze zum Datenzugriff und zur
Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) im
Mittelstand der Auslöser für einen ohnehin anstehenden Softwarewechsel. Als Hersteller von Software für das gesamtbetriebliche Rechnungswesen
widmet sich die SBS Software GmbH aus Bretten
mit ihrer Entwicklungserfahrung allen relevanten
Bereichen – von der Finanzbuchhaltung über das
Controlling und Rating bis hin zur Bilanzierung,
der gesamten Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie
auch der Warenwirtschaft mit CRM. So wurden bereits vor über zwei Jahren die gesetzlichen Anforderungen nach GDPdU umgesetzt.
So erfolgt z.B. die GDPdU-Ausgabe im SBS Lohn
plus-System über das Menü Schnittstellen/GDPdU
mit allen steuerrelevanten Feldern der Lohnabrechnung. Zusätzlich wird die Beschreibung der
exportierten Daten in eine XML-Datei ausgegeben.
Der Umfang der GDPdU-Ausgabe lässt sich individuell steuern (z.B. Begrenzung auf die Daten einer
Firma). Zudem ermöglicht das firmenindividuelle
Menü in Verbindung mit der Rechtevergabe den
Nur-Lese-Zugriff auf die steuerrelevanten Daten
I T - M I T T E L S TA N D
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11| 2004
Der Kommentator Hans-J.
Sterrer ist verantwortlich
für Marketing und PR bei
der SBS Software GmbH in
Bretten
einzelner Firmen. Steuerrelevante Auswertungen
können auch rückwirkend abgerufen werden und
müssen nicht als Druck aufbewahrt werden.
Archivierung von Lohnunterlagen
Da der Umfang und die Aufbewahrungsdauer von
Lohnunterlagen stetig zunimmt, wird sich künftig
auch die elektronische Archivierung weiter durchsetzen. Zu diesem Zweck verfügt der SBS Lohn plus
standardmäßig über eine benutzerspezifische, firmenübergreifende oder auch individuelle elektronische Archivierung. Den Archivierungsumfang
bestimmt der Anwender selbst. Die archivierten
Daten lassen sich jederzeit anzeigen und ausdrucken. Eine Suchfunktion in den Archivdateien
ermöglicht dem Nutzer das schnelle Auffinden bestimmter Auswertungen oder Auswertungspassagen. Ein weitere Möglichkeit ist das externe kostenlose Anzeige- und Druck-Tool für archivierte Daten, welches den Anwender vom eigentlichen
Lohnprogramm völlig unabhängig macht.
Die Erstellung von Serienbriefen ohne Fremdsoftware, der systemeigene Termin-Kalender nach
unterschiedlichen Terminarten sowie eine aufwändige Sehhilfen-Ergonomie des Lohn-Systems stellen ebenfalls einen Aufwand dar, der sich nicht nur
für den Anwender rechnet.
Mehr als drei Millionen Abrechnungen pro
Monat werden mittlerweile mit SBS Lohn plus
durchgeführt und bundesweit nutzen mehr als
6.200 Anwender branchenübergreifend das Lohnprogramm. Die Lösung verfügt über das GKV-Zertifikat ”Systemgeprüft” und ermöglicht eine Anbindung an dakota.ag, KKS-AG und Rehadat-Elan.
Hans-J. Sterrer
KOMMENTAR
Um hier nicht den Überblick zu verlieren, hilft
etwa die Verbindung von IT und Lohnrecht. Der
Anwender ist heute mehr denn je gefordert, sich
auf seine eigentliche Tätigkeit zu konzentrieren
und seine Lohnabrechnung einer modernen und
geprüften Software zu überlassen. Ab einer bestimmten Anzahl von Abrechnungen mit unterschiedlichen Abrechnungsmodalitäten ist dies der
einzig zuverlässige Weg – allein um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Doch was hilft eine hohe
Rechtssicherheit, wenn die Software selbst ein
Buch mit sieben Siegeln ist. Vor allem die Nutzerfreundlichkeit wird mehr und mehr entscheidend
– eine klare Trennung der Stammdatenführung, Erfassung, Abrechnung und der Auswertung sind
vonnöten. Dies heißt jedoch nicht, dass jeder mit
komfortabler Software auch eine Lohnabrechnung
durchführen kann. Wer mit einer Lohnsoftware arbeitet, muss sich auch im Lohnrecht auskennen,
um die Ergebnisse prüfen zu können.
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