EINLADUNG Einsteiger-Workshop zu gewerblichen Schutzrechten Marken, Patente, Designs Die strategische Bedeutung von gewerblichen Schutzrechten und geistigem Eigentum für den Unternehmenserfolg wird oft unterschätzt, von kleinen und mittleren Unternehmen genauso wie von Gründern. Häufig sind zeit-, nerven- und geldraubende Konflikte mit Rechteinhabern, Plagiatoren und Wettbewerbern die Folge. Dieser kostenlose Workshop gibt Einsteigern wertvolles Know-how zu gewerblichen Schutzrechten: Experten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) berichten über die wichtigsten Aspektes des Schutzes von geistigem Eigentum. Ihr Nutzen: §§ Grundwissen für die erfolgreiche Integration von gewerblichen Schutzrechten in die Unternehmensentwicklung §§ Grundwissen zur Nutzung von Marken, Designs und Patenten in der Praxis §§ Grundwissen zu Recherche- und Informationsmöglichkeiten beim DPMA §§ Mehr Sicherheit im Umgang mit gewerblichen Schutzrechten Wann: Dienstag, 7. Juni 2016 16:00 bis 19:00 Uhr 16:00 Uhr Begrüßung IHK für München und Oberbayern und DPMA 16:10 Uhr Potenziale erkennen: Warum Patente, Marken, Designschutz? Eine Einführung für Gründer Roger Hildebrandt DPMA 16:55 Uhr kurze Pause 17:15 Uhr WORKSHOP 1: Marken- und Designschutz Kerstin Piratzky Leiterin Technisches Informationszentrum Berlin DPMA 17:15 Uhr WORKSHOP 2: Patente und Gebrauchsmuster Stefan Geisenberger Patentprüfer DPMA 18:15 Uhr Produktpiraterie vermeiden, Rechte durchsetzen Klaus Hoffmeister Leiter Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz ZGR 19:00 Uhr Diskussion | Fragen Zielgruppe: Dieser Workshop richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründer ohne oder mit geringen Vorkenntnissen im Patent- und Markenrecht, die das Thema gewerbliche Schutzrechte in ihre Unternehmensentwicklung integrieren möchten. Wo: IHK für München und Oberbayern Konferenzzone, Balanstraße 55-59 81541 München – Bitte Rückseite beachten – Voraus für die Wirtschaft Gestaltung: Word Wide KG, München; Bildnachweis: Fotolia©Rawpixel.com Anmeldung Ansprechpartnerin Iwona Gollan 089 5116-1247 [email protected] Anmeldung online unter ihk-muenchen.de | Webcode: 9778 Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich spätestens bis Dienstag, 24. Mai 2016 verbindlich an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. oder über das untenstehende Anmeldeformular Anmeldung z. Hd. Frau Iwona Gollan per Fax: 089 5116-81247 | per Post: IHK für München und Oberbayern, Balanstraße 55-59, 81541 München Vorname | Name Firma Straße PLZ | Ort FunktionTelefon E-MailFax Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der u.g. Teilnahmebedingungen der IHK für München und Oberbayern verbindlich an. Datum Teilnahmebedingungen 1. Veranstalter Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, vertreten durch den Präsidenten Dr. Eberhard Sasse und den Hauptgeschäftsführer Peter Driessen, Balanstraße 55-59, 81541 München 2. Geltung Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle kostenfreien Veranstaltungen und Seminare des Veranstalters. 3. Anmeldung Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen. Der Veranstalter bestätigt die Anmeldung. Sollten zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung keine Plätze mehr verfügbar sein, erhalten Sie seitens des Veranstalters schriftlich, per E-Mail oder per Fax eine Absage an die angegebene Teilnehmeradresse. 4. Datenschutz Die Daten des Teilnehmers werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung durch die IHK für München und Oberbayern elektronisch gespeichert und automatisiert verarbeitet, es sei denn, der Teilnehmer willigt ausdrücklich in eine sonstige, in der jeweiligen Einwilligung konkretisierten Nutzung und/oder Verwendung seiner Daten ein. Die Verwendung umfasst auch die Weiterleitung seiner Daten an von der Erlaubnis umfasste Dritte. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht. Die Übersendung der Teilnahmebestätigung kann auch per unverschlüsselter E-Mail erfolgen. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Dritten gelesen wird. Unterschrift 3. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter 3.1 Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels ausreichender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziff. 4 ausgeschlossen. 3.2 Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. wegen Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. 4. Haftung Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 5. Keine Teilnahmebestätigung Der Veranstalter erteilt keine Teilnahmebestätigung nach Abschluss der Veranstaltung. (Stand Februar 2015)
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