CVP Kanton Aargau Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 – Abstimmungsvorlagen 1. Änderung des Asylgesetzes (AsylG) [Lead CVP] Mit der Asylgesetzrevision sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Die Mehrheit der Asylgesuche, für die es keine weiteren Abklärungen braucht, sollen demnach künftig in einem beschleunigten Verfahren mit ausgebautem Rechtsschutz behandelt und abgeschlossen werden. Diese Asylsuchenden sind für die gesamte Dauer des Verfahrens bis zu ihrer allfälligen Wegweisung aus der Schweiz in regionalen Zentren des Bundes untergebracht. Das Verfahren dauert maximal 140 Tage. Sind für den Entscheid über ein Asylgesuch weitere Abklärungen notwendig, werden die Asylsuchenden für erweiterte Verfahren wie bisher den Kantonen zugewiesen. Nationalrat: Ständerat: Annahme der Gesetzesänderung mit 138 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung CVP-Fraktion: 30 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen Annahme der Gesetzesänderung mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen CVP-Fraktion: 12 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen _____________________________________________________________________________________________________ 2. Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“ Die Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" wurde von Seiten der Automobilimporteure und der Strassenverbände eingereicht. Sie fordert, dass sämtliche Erträge aus der Mineralölsteuer dem Strassenverkehr zugutekommen. Aktuell ist die eine Hälfte zweckgebunden dafür reserviert - was ungefähr 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entspricht. Die andere Hälfte des Mineralölsteuerertrags fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Nationalrat: Ständerat: Ablehnung der Initiative mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen CVP-Fraktion: 28 Nein zu 2 Ja Ablehnung der Initiative mit 32 Stimmen zu 4 bei 9 Enthaltungen CVP-Fraktion: 12 Nein zu 1 Enthaltung _____________________________________________________________________________________________________ 3. Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG) Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein medizinisches Verfahren, mit dem im Rahmen einer künstlichen Befruchtung Embryonen genetisch untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter eingebracht werden. Liegen die Informationen über die genetische Veranlagung vor, besteht die Möglichkeit zu entscheiden, ob die einzelnen Embryonen auf die Mutter übertragen oder aber ausgesondert werden sollen. Die Vorlage enthält eine Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie des Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik). Am 14. Juni 2015 hat das Volk mit 61.9 Prozent die Verfassungsänderung angenommen. Das Ständemehr wurde auch mit 17 Ganzen und drei halben Stimmen erreicht. Die Delegiertenversammlung der CVP Schweiz hat die Verfassungsänderung mit 120 Ja, 83 Nein und 11 Enthaltungen unterstützt. Am 30.12.2015 ist das Referendum gegen das Bundesgesetz formell zustande gekommen, mit 58 112 gültigen Unterschriften. Nationalrat: Ständerat: Annahme der Gesetzesänderung mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen CVP-Fraktion: 12 Ja zu 18 Nein bei 0 Enthaltungen Annahme der Gesetzesänderung mit 26 zu 10 Stimmen bei 9 Enthaltungen CVP-Fraktion: 2 Ja zu 7 Nein bei 4 Enthaltungen _____________________________________________________________________________________________________ CVP Kanton Aargau 4. Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ Die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ möchte den Bund verpflichten, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, das allen in der Schweiz lebenden Menschen ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Die Höhe des Grundeinkommens und dessen Finanzierung sollen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Als Diskussionsgrundlage schlagen die Initianten ein Grundeinkommen von 2500 Franken pro Monat für Erwachsene und von 625 Franken für Kinder und Jugendliche vor. Nationalrat: Ständerat: Ablehnung der Initiative mit 157 zu 19 Stimmen bei 16 Enthaltungen CVP-Fraktion: einstimmige Ablehnung Ablehnung der Initiative mit 40 Stimmen zu 1 bei 3 Enthaltungen CVP-Fraktion: einstimmige Ablehnung _____________________________________________________________________________________________________ 5. Volksinitiative „Pro Service public“ Die Volksinitiative "Pro Service public" fordert, dass der Bund bei der Grundversorgung nicht nach Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen auch für jene Unternehmen gelten, die im Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Gemeint sind damit insbesondere die Post, die Swisscom und die SBB. Die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden dieser Unternehmen sollen zudem nicht über jenen der Bundesverwaltung liegen. Nationalrat: Ständerat: Ablehnung der Initiative mit 196 zu 0 Stimmen (Einstimmigkeit) Ablehnung der Initiative mit 43 Stimmen zu 0 (Einstimmigkeit) _____________________________________________________________________________________________________ 6. Aargauische Volksinitiative «"Kinder und Eltern" für familienergänzende Betreuungsstrukturen» vom 9. April 2013 (Hauptabstimmung) 7. Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz; KiBeG) vom 12. Januar 2016 (Gegenvorschlag) Der Gegenvorschlag „Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung“ entspricht inhaltlich den Motionen und gemeinsamen Forderungen der CVP, der BDP und der FDP aus dem Jahre 2012. Dieses Gesetz ist eine moderate Lösung zur extremen Initiative des ALV, welche die Gemeinden teuer zu stehen kommt. Die Parteileitung der CVP Aargau lehnt die Initiative des ALV ab und unterstützte den regierungsrätlichen Gegenvorschlag. Um diesen Gegenvorschlag noch besser zum Durchbruch zu verhelfen, hatte die CVP mit einer eigenen Initiative Druck gemacht. Diese Initiative konnte zurückgezogen werden, weil das Gesetz über die Familienergänzende Kinderbetreuung der CVP-Initiative entspricht. _____________________________________________________________________________________________________ 8. Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG ZGB) (Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben); Änderung vom 1. März 2016 Das Einführungsgesetz sieht die Einführung des reinen Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips bei den Grundbuchgebühren vor, d.h. eine kostendeckende Grundbuchgebühr bei Handänderungen. Die Einführung soll gestaffelt innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Die Grundbuchgebühren werden damit nicht abgeschafft, sondern um die versteckte Steuer reduziert. Die Aufwandkosten bei Grundstückübertragungen für Baubewilligungen oder auch Handänderungs- oder Grundstücksteuern müssen gedeckt werden. Am 28. Februar 2016 hatte das Zürcher Stimmvolk mit grossem Mehr einer gleichen Vorlage zugestimmt.
© Copyright 2024 ExpyDoc