Volksabstimmung vom 5. Juni 2016

CVP Kanton Aargau
Volksabstimmung vom 5. Juni 2016 – Abstimmungsvorlagen
1. Änderung des Asylgesetzes (AsylG) [Lead CVP]
Mit der Asylgesetzrevision sollen die Asylverfahren beschleunigt werden. Die Mehrheit der
Asylgesuche, für die es keine weiteren Abklärungen braucht, sollen demnach künftig in einem
beschleunigten Verfahren mit ausgebautem Rechtsschutz behandelt und abgeschlossen werden.
Diese Asylsuchenden sind für die gesamte Dauer des Verfahrens bis zu ihrer allfälligen Wegweisung
aus der Schweiz in regionalen Zentren des Bundes untergebracht. Das Verfahren dauert maximal 140
Tage. Sind für den Entscheid über ein Asylgesuch weitere Abklärungen notwendig, werden die
Asylsuchenden für erweiterte Verfahren wie bisher den Kantonen zugewiesen.
Nationalrat:
Ständerat:
Annahme der Gesetzesänderung mit 138 zu 55 Stimmen bei 1 Enthaltung
CVP-Fraktion: 30 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen
Annahme der Gesetzesänderung mit 35 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen
CVP-Fraktion: 12 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen
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2. Volksinitiative „Für eine faire Verkehrsfinanzierung“
Die Volksinitiative "Für eine faire Verkehrsfinanzierung" wurde von Seiten der Automobilimporteure
und der Strassenverbände eingereicht. Sie fordert, dass sämtliche Erträge aus der Mineralölsteuer
dem Strassenverkehr zugutekommen. Aktuell ist die eine Hälfte zweckgebunden dafür reserviert - was
ungefähr 1,5 Milliarden Franken pro Jahr entspricht. Die andere Hälfte des Mineralölsteuerertrags
fliesst in die allgemeine Bundeskasse.
Nationalrat:
Ständerat:
Ablehnung der Initiative mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen
CVP-Fraktion: 28 Nein zu 2 Ja
Ablehnung der Initiative mit 32 Stimmen zu 4 bei 9 Enthaltungen
CVP-Fraktion: 12 Nein zu 1 Enthaltung
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3. Änderung des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung
(Fortpflanzungsmedizingesetz, FMedG)
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein medizinisches Verfahren, mit dem im Rahmen einer
künstlichen Befruchtung Embryonen genetisch untersucht werden, bevor sie in die Gebärmutter
eingebracht werden. Liegen die Informationen über die genetische Veranlagung vor, besteht die
Möglichkeit zu entscheiden, ob die einzelnen Embryonen auf die Mutter übertragen oder aber
ausgesondert werden sollen. Die Vorlage enthält eine Änderung der Verfassungsbestimmung zur
Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich (Art. 119 BV) sowie des
Fortpflanzungsmedizingesetzes (Präimplantationsdiagnostik).
Am 14. Juni 2015 hat das Volk mit 61.9 Prozent die Verfassungsänderung angenommen. Das
Ständemehr wurde auch mit 17 Ganzen und drei halben Stimmen erreicht. Die
Delegiertenversammlung der CVP Schweiz hat die Verfassungsänderung mit 120 Ja, 83 Nein und 11
Enthaltungen unterstützt.
Am 30.12.2015 ist das Referendum gegen das Bundesgesetz formell zustande gekommen, mit
58 112 gültigen Unterschriften.
Nationalrat:
Ständerat:
Annahme der Gesetzesänderung mit 123 zu 66 Stimmen bei 5 Enthaltungen
CVP-Fraktion: 12 Ja zu 18 Nein bei 0 Enthaltungen
Annahme der Gesetzesänderung mit 26 zu 10 Stimmen bei 9 Enthaltungen
CVP-Fraktion: 2 Ja zu 7 Nein bei 4 Enthaltungen
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CVP Kanton Aargau
4. Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“
Die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ möchte den Bund verpflichten, ein
bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, das allen in der Schweiz lebenden Menschen ein
menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Die Höhe des Grundeinkommens und dessen Finanzierung
sollen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Als Diskussionsgrundlage schlagen die Initianten ein
Grundeinkommen von 2500 Franken pro Monat für Erwachsene und von 625 Franken für Kinder und
Jugendliche vor.
Nationalrat:
Ständerat:
Ablehnung der Initiative mit 157 zu 19 Stimmen bei 16 Enthaltungen
CVP-Fraktion: einstimmige Ablehnung
Ablehnung der Initiative mit 40 Stimmen zu 1 bei 3 Enthaltungen
CVP-Fraktion: einstimmige Ablehnung
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5. Volksinitiative „Pro Service public“
Die Volksinitiative "Pro Service public" fordert, dass der Bund bei der Grundversorgung nicht nach
Gewinn strebt, auf die Quersubventionierung anderer Verwaltungsbereiche verzichtet und keine
fiskalischen Interessen verfolgt. Diese Grundsätze sollen auch für jene Unternehmen gelten, die im
Bereich der Grundversorgung des Bundes einen gesetzlichen Auftrag haben oder vom Bund durch
Mehrheitsbeteiligung direkt oder indirekt kontrolliert werden. Gemeint sind damit insbesondere die
Post, die Swisscom und die SBB. Die Löhne und Honorare der Mitarbeitenden dieser Unternehmen
sollen zudem nicht über jenen der Bundesverwaltung liegen.
Nationalrat:
Ständerat:
Ablehnung der Initiative mit 196 zu 0 Stimmen (Einstimmigkeit)
Ablehnung der Initiative mit 43 Stimmen zu 0 (Einstimmigkeit)
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6. Aargauische Volksinitiative «"Kinder und Eltern" für familienergänzende
Betreuungsstrukturen» vom 9. April 2013 (Hauptabstimmung)
7. Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz; KiBeG)
vom 12. Januar 2016 (Gegenvorschlag)
Der Gegenvorschlag „Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung“ entspricht inhaltlich den
Motionen und gemeinsamen Forderungen der CVP, der BDP und der FDP aus dem Jahre 2012.
Dieses Gesetz ist eine moderate Lösung zur extremen Initiative des ALV, welche die Gemeinden
teuer zu stehen kommt. Die Parteileitung der CVP Aargau lehnt die Initiative des ALV ab und
unterstützte den regierungsrätlichen Gegenvorschlag. Um diesen Gegenvorschlag noch besser zum
Durchbruch zu verhelfen, hatte die CVP mit einer eigenen Initiative Druck gemacht. Diese Initiative
konnte zurückgezogen werden, weil das Gesetz über die Familienergänzende Kinderbetreuung der
CVP-Initiative entspricht.
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8. Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und Partnerschaftsgesetz (EG
ZGB) (Wegfall des Steueranteils bei den Grundbuchabgaben); Änderung vom 1. März 2016
Das Einführungsgesetz sieht die Einführung des reinen Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips bei
den Grundbuchgebühren vor, d.h. eine kostendeckende Grundbuchgebühr bei Handänderungen. Die
Einführung soll gestaffelt innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Die Grundbuchgebühren werden damit
nicht abgeschafft, sondern um die versteckte Steuer reduziert. Die Aufwandkosten bei
Grundstückübertragungen für Baubewilligungen oder auch Handänderungs- oder Grundstücksteuern
müssen gedeckt werden. Am 28. Februar 2016 hatte das Zürcher Stimmvolk mit grossem Mehr einer
gleichen Vorlage zugestimmt.