Pressemeldung "EuGH bestätigt DAK

EuGH bestätigt DAK-Ausschreibung für Arzneimittel
Europäischer Gerichtshof gibt grünes Licht für Open-Book-Modell
Hamburg, 10. Juni 2016. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
jetzt die federführend von der DAK-Gesundheit entwickelte
Vergabepraxis nach dem Open-Book-Modell für zulässig erklärt. Die
Krankenkasse nutzt diese Vergabepraxis seit einigen Jahren für die
Arzneimittelversorgung ihrer Versicherten. Das Urteil des höchsten
europäischen Gerichts hat weitreichende Konsequenzen für alle
Unternehmen der öffentlichen Hand: Sie können nun neben
klassischen Bieterverfahren mit Zuschlägen für den günstigsten
Anbieter auch selbst Konditionen vorgeben, die jeder Hersteller
akzeptieren kann.
„Die DAK-Gesundheit hat das innovative Zulassungsverfahren am
Beispiel Arzneimittel, vertreten durch die Anwaltskanzlei Bird & Bird,
juristisch durchgesetzt“, sagt Thomas Bodmer, Vorstandsmitglied der
DAK-Gesundheit. „Das Urteil ist richtungsweisend für alle gesetzlichen
Krankenkassen und andere Auftraggeber der öffentlichen Hand.“ Das hat
im Fall der Arzneimittelversorgung auch für die Versicherten Vorteile:
Ihnen stehen bei eventuell auftretenden Unverträglichkeiten mehr
Alternativen zur Verfügung, außerdem werden Lieferschwierigkeiten
vermieden.
Was für Arzneimittel gilt, ist auf alle Bereiche des Einkaufs übertragbar:
Mit dem Open-Book- oder auch Open-House-Modell bekommen die
Unternehmen
mehr
Handlungsspielraum
beim
Einkauf.
Die
Voraussetzung ist, dass die offenen Verfahren transparent und
gleichberechtigt gestaltet werden, so dass alle Marktteilnehmer die
gleichen Voraussetzungen haben.
Zum Hintergrund: Ein Arzneimittelhersteller hatte die Vergabepraxis der
DAK-Gesundheit juristisch angefochten. Seit 2014 liegt das Verfahren
beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Das OLG hatte dem EuGH
seine Fragen zur Zulässigkeit des Open-Book-Verfahrens vorgelegt. Am
2. Juni 2016 haben die Europarichter das Vorabentscheidungsverfahren
unter dem Aktenzeichen C-410/14 im Sinne der DAK-Gesundheit
entschieden: Das Modell sei mit dem Unionsrecht vereinbar, da es allen
Pharmaunternehmen zu gleichen Bedingungen zugänglich sei und die
Krankenkassen keine Auswahlentscheidung träfen. Somit handele es sich
Infos auch unter www.dak.de/presse und www.twitter.com/dak_presse
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bei den Verfahren nicht um öffentliche Aufträge im vergaberechtlichen
Sinn. Die Krankenkassen schließen seit Jahren Rabattverträge mit
Auftragsvolumina in Milliardenhöhe nach dem Modell ab. Das OLG
Düsseldorf wird nun in einem abschließenden Verfahren Detailfragen zu
den unionsrechtlichen Anforderungen des Open-Book-Modells klären.
Die DAK-Gesundheit ist eine der größten gesetzlichen Kassen in
Deutschland und versichert rund sechs Millionen Menschen.
Verfahrensgang: VK Bund vom 20.02.2014 (VK 1-04/14), OLG Düsseldorf vom 13.08.2014
(Verg 13/14), EuGH vom 02.06.2016 (C-410/14).
Infos auch unter www.dak.de/presse und www.twitter.com/dak_presse
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