Information - Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Hochschule
Bonn-Rhein-Sieg
Information
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Campus Sankt Augustin
Schwerpunktfächer im Wintersemester 2016/2017
Vorstellung und Beratung
Für die Vorstellung und Beratung der Studierenden der Sankt Augustiner Schwerpunktfächer gilt
folgender Zeitplan:
Donnerstag, 09.06.2016, Hörsaal 5
14.00 Uhr, Schwerpunktfach „Wirtschaftsinformatik“
14.15 Uhr, Schwerpunktfach „Nachhaltiges Management“
14.30 Uhr, Schwerpunktfach „Accounting und Controlling“ (Rheinbach SPF)
14.45 Uhr, Schwerpunktfach „Internationales Management“ (Rheinbacher SPF)
15.00 Uhr , Schwerpunktfach „Gesundheitsmanagement“
15.15 Uhr, Schwerpunktfach „Marketing, insbesondere B-to-B-Marketing“
15.30 Uhr, Schwerpunktfach „Personalmanagement“
15.45 Uhr, Schwerpunktfach „Rechnungslegung /Steuern /Wirtschaftsprüfung“
16.00 Uhr, Schwerpunktfach „Controlling“
16.15 Uhr, Schwerpunktfach „Logistik und Supply Chain Management“
16.30 Uhr, Schwerpunktfach „Finanzwirtschaft / Finanzdienstleistungen“
16.45 Uhr , Schwerpunktfach „Economics“
Weitere Informationen zu den Sankt Augustiner Schwerpunktfächern erhalten Sie in
den Modulbeschreibungen bzw. Veranstaltungskommentaren auf LEA.
Alle Studierenden, die im Wintersemester 2016/2017 ein Schwerpunktfach belegen wollen,
melden sich bitte verbindlich vom 10.06.2016 bis spätestens 27.06.2016 über SIS an.
Bitte daran denken,
dass zur Prüfung im 1. SPF nur zugelassen wird:
 wer Prüfungsleistungen in einem Umfang von mindestens 60 Credits hat
 den Leistungsnachweis „Anfertigung schriftlicher Arbeiten“ bestanden hat
 den für das SPF geforderten Leistungsnachweis bestanden hat
 seit mindestens einem Semester an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingeschrieben
oder gemäß § 52 (2) HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist
dass zur Prüfung im 2. SPF nur zugelassen wird:
 wer Prüfungsleistungen in einem Umfang von mindestens 90 Credits hat
 den für das SPF geforderten Leistungsnachweis bestanden hat
 seit mindestens einem Semester an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingeschrieben
oder gemäß § 52 (2) HG als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist
Sankt Augustin, den 04.05.2016