Kantonsschule Zürich Nord MATURITÄTSPRÜFUNG INSTRUMENT

Kantonsschule Zürich Nord
MATURITÄTSPRÜFUNG INSTRUMENT UND SOLOGESANG IM
SCHWERPUNKTFACH MUSIK
PRÜFUNG
Die Prüfung wird von einem externen Experten/ einer
externen Expertin und der Fachlehrperson abgenommen.
Zudem wird ein Prüfungsleiter anwesend sein.
B E G L E IT U N G
Die Musikvorträge können begleitet werden. Die
Fachlehrperson regelt die Begleitung nach Rücksprache
mit der Prüfungsleitung für Instrumente und Sologesang.
Z E IT P U N K T
Ende Semester 6.2
DAUER
etwa 15 Minuten
IN H A L T D E R
PRÜFUNG
•
Vortrag eines sogenannten Zeitstückes, das am
Prüfungstag einstudiert wird. Das Stück wird von der
Fachlehrperson ausgewählt. Sie stellt in der Prüfung
Fragen zum Stück.
•
Vortrag eines längeren Stückes oder zweier kürzerer
Stücke aus verschiedenen Epochen. Diese Stücke
werden im Unterricht einstudiert.
•
Zu den vorgetragenen Stücken können Fragen
gestellt werden.
ABLAUF
Abgabe der Noten für das Zeitstück:
Die Lehrperson gibt die Noten für das Zeitstück 10
Werktage vor dem Prüfungstermin im Sekretariat ab.
Einstudieren des Zeitstückes:
Die Kandidatinnen und Kandidaten holen 75 Minuten vor
ihrer individuellen Prüfung die Noten für das Zeitstück
im Sekretariat ab. Anschliessend erlernen sie ihr Stück
in dem für sie zur Verfügung gestellten Zimmer und
begeben sich danach pünktlich ins Prüfungszimmer.
Es dürfen keine Computer oder Smartphones verwendet
werden.
Vortrag:
Vortrag des Zeitstückes und der Prüfungsstücke aus
dem Unterricht, Beantwortung der Prüfungsfragen.
PRÜFUNGSSPRACHE
Standardsprache (Schriftdeutsch)
Kantonsschule Zürich Nord
B E U R T E IL U N G
Für die Leistung in der Prüfung werden ganze und halbe
Noten erteilt. Die prüfende Lehrperson und die Expertin
resp. der Experte setzen die Prüfungsnote gemeinsam
fest. Falls keine Einigung erzielt werden kann,
entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit der
Prüfungsleitung.
Den Kandidatinnen und Kandidaten dürfen keine
Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden.
PROTOKOLL
Über den Verlauf der Prüfung sind Notizen zu machen
und von den Expertinnen und Experten bis zum Ablauf
der Rekursfrist aufzubewahren.
E R K R A N K U N G E IN E R
K A N D ID A T IN O D E R
E IN E S K A N D ID A T E N
Bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses wird die
Prüfung nicht durchgeführt; die Kandidatin resp. der
Kandidat ist sofort an die Schulleitung zu verweisen.
U N T E R R IC H T A M
PRÜFUNGSTAG
Die Schülerinnen und Schüler werden am Halbtag, an
dem sie die Maturprüfung Instrument/Sologesang
ablegen, vom Klassenunterricht dispensiert.
BERECHNUNG MATURNOTE SCHWERPUNKTFACH
„ M U S IK U N D IN S T R U M E N T /S O L O G E S A N G “
Eintrag Schwerpunktfach im Maturzeugnis
(Rundung auf 0.5)
Musik und
Instrument/Sologesang
Ergibt das Mittel eine Viertelnote, so ist diese auf
die nächste ganze oder halbe Note in Richtung
Musik zu runden.
Musik
50%
Erfahrugsnote
E N 6 . K la s s e (J a h re s p ro m o tio n )
Prüfungsnote
P N (s c h riftlic h u n d m ü n d lic h )
Instrument/Sologesang
50%
Erfahrugsnote
E N 6 . K la s s e (J a h re s p ro m o tio n )
Prüfungsnote
P N (p ra k tis c h )