Kantonsschule Zürich Nord MATURITÄTSPRÜFUNG INSTRUMENT UND SOLOGESANG IM SCHWERPUNKTFACH MUSIK PRÜFUNG Die Prüfung wird von einem externen Experten/ einer externen Expertin und der Fachlehrperson abgenommen. Zudem wird ein Prüfungsleiter anwesend sein. B E G L E IT U N G Die Musikvorträge können begleitet werden. Die Fachlehrperson regelt die Begleitung nach Rücksprache mit der Prüfungsleitung für Instrumente und Sologesang. Z E IT P U N K T Ende Semester 6.2 DAUER etwa 15 Minuten IN H A L T D E R PRÜFUNG • Vortrag eines sogenannten Zeitstückes, das am Prüfungstag einstudiert wird. Das Stück wird von der Fachlehrperson ausgewählt. Sie stellt in der Prüfung Fragen zum Stück. • Vortrag eines längeren Stückes oder zweier kürzerer Stücke aus verschiedenen Epochen. Diese Stücke werden im Unterricht einstudiert. • Zu den vorgetragenen Stücken können Fragen gestellt werden. ABLAUF Abgabe der Noten für das Zeitstück: Die Lehrperson gibt die Noten für das Zeitstück 10 Werktage vor dem Prüfungstermin im Sekretariat ab. Einstudieren des Zeitstückes: Die Kandidatinnen und Kandidaten holen 75 Minuten vor ihrer individuellen Prüfung die Noten für das Zeitstück im Sekretariat ab. Anschliessend erlernen sie ihr Stück in dem für sie zur Verfügung gestellten Zimmer und begeben sich danach pünktlich ins Prüfungszimmer. Es dürfen keine Computer oder Smartphones verwendet werden. Vortrag: Vortrag des Zeitstückes und der Prüfungsstücke aus dem Unterricht, Beantwortung der Prüfungsfragen. PRÜFUNGSSPRACHE Standardsprache (Schriftdeutsch) Kantonsschule Zürich Nord B E U R T E IL U N G Für die Leistung in der Prüfung werden ganze und halbe Noten erteilt. Die prüfende Lehrperson und die Expertin resp. der Experte setzen die Prüfungsnote gemeinsam fest. Falls keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet die Schulleitung nach Rücksprache mit der Prüfungsleitung. Den Kandidatinnen und Kandidaten dürfen keine Prüfungsergebnisse mitgeteilt werden. PROTOKOLL Über den Verlauf der Prüfung sind Notizen zu machen und von den Expertinnen und Experten bis zum Ablauf der Rekursfrist aufzubewahren. E R K R A N K U N G E IN E R K A N D ID A T IN O D E R E IN E S K A N D ID A T E N Bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses wird die Prüfung nicht durchgeführt; die Kandidatin resp. der Kandidat ist sofort an die Schulleitung zu verweisen. U N T E R R IC H T A M PRÜFUNGSTAG Die Schülerinnen und Schüler werden am Halbtag, an dem sie die Maturprüfung Instrument/Sologesang ablegen, vom Klassenunterricht dispensiert. BERECHNUNG MATURNOTE SCHWERPUNKTFACH „ M U S IK U N D IN S T R U M E N T /S O L O G E S A N G “ Eintrag Schwerpunktfach im Maturzeugnis (Rundung auf 0.5) Musik und Instrument/Sologesang Ergibt das Mittel eine Viertelnote, so ist diese auf die nächste ganze oder halbe Note in Richtung Musik zu runden. Musik 50% Erfahrugsnote E N 6 . K la s s e (J a h re s p ro m o tio n ) Prüfungsnote P N (s c h riftlic h u n d m ü n d lic h ) Instrument/Sologesang 50% Erfahrugsnote E N 6 . K la s s e (J a h re s p ro m o tio n ) Prüfungsnote P N (p ra k tis c h )
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