Seminare 2016 ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode 1 www.verdi-walsrode.de Impressum Anschrift ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 · 29664 Walsrode Telefon 05161/979-0 (Zentrale) 05161/979-559 / -560 / -561 (Seminarbüro) Telefax 05161/979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de V.i.S.d.P. Peter Strothotto, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Druck GK Druck GmbH & Co. KG Sieker Landstraße 126, 22143 Hamburg Fotos Hanns-Carsten Höfner, Walsrode Jens Lehmkühler, Bremen Lars Lippert, Bad Fallingbostel Schorsch Weinfurter, Kalchreuth Layout/Satz Ronald Cornelius · Hamburg www.roncor.de · [email protected] 5 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung 6 Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen 10 Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht 11 Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht 16 Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen 18 Grundlagenseminare Arbeitsrecht 21 Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen 25 Grundlagenseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz 27 Recht aktuell und Auffrischung 28 Beteiligungsrechte der Interessenvertretung 33 Arbeits- und Gesundheitsschutz, BEM 39 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz 43 Sucht, Burn-out und Mobbing 48 Arbeitszeit 50 Rhetorik und Gesprächsführung 54 Zusammenarbeit und Konfliktmanagement 59 Arbeits-und Sozialrecht 61 TVöD 64 Beamtenrecht 67 Betriebs-und Personalwirtschaft 68 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/ EDV-Einsatz 70 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 76 Besondere Seminarangebote für Betriebsräte im Gesundheitswesen 88 Walsroder Spezialitäten Wünsch‘ dir was – Maßgeschneiderte Angebote für’s Gremium 80 Betriebsratswerkstatt 82 2. Walsroder Betriebsrätekonferenz 83 5. Walsroder Gesundheitswoche 84 3. Woche der Interessenvertretung 85 Besondere Seminarangebote für Prüferinnen und Prüfer 86 Private Nutzung, Familienarrangements und Erlebniswochenenden 92 3 Inhaltsverzeichnis Willkommen Inhaltsverzeichnis Organisatorische Hinweise Wegweiser 104 Und wohin mit den Kindern? 105 Anschluss unter … 106 Wer bezahlt was? 107 Der Weg zu uns 108 Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV) 109 Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub) 111 Chronologische Seminarübersicht 112 Übersicht über Seminargebühren 116 Anhang Wir freuen uns auf Euch – Hanns-Carsten, Ralf, Burkhard, Peter, Katrin, Gina Eine chronologische Übersicht über unser Seminarangebot, organisatorische Hinweise und Erläuterungen, sowie eine Übersicht über die Preise finden sich am Ende des Programmheftes unter „weitere Informationen“. 4 Nachhaltiges Lernen ist … wenn Bildung nicht verpufft „Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln“. Willkommen Das stellte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert Jahren fest. „Handeln“ heißt im Sinne unserer Bildungsarbeit, Menschen zu befähigen, Prozesse aktiv anzustoßen, die ihren Arbeitsalltag in Richtung gesunde und faire Arbeit voran bringen. Letztendlich geht es um den Menschen, der sich in einem gesunden Betriebsklima entfalten können soll, statt in unmenschlichen Bedingungen einzugehen. Dafür braucht es, neben dem Wissen um die eigenen Rechte und Möglichkeiten als Interessenvertretung, auch ein Verständnis für Phänomene der modernen Arbeitswelt wie Burnout und Mobbing, sowie praktische kommunikative Techniken um Betriebsversammlungen zu gestalten, Verhandlungen zu führen und sich im Gremium zu organisieren. Ihr kommt als Experten und Expertinnen für Euer Arbeitsumfeld zu uns. Im Seminar findet ein lebendiger Erfahrungs- und Meinungsaustausch statt, den die Teamenden moderieren, mit praxisnahen Übungen intensivieren und mit ihrem Fachwissen ergänzen. Durch ein unterstützendes Miteinander und viel Raum, den eigenen Fragen nachzugehen, entstehen wertvolle Ideen und genug Ermutigung, sie im Alltag gekonnt umzusetzen. Nachhaltiges Lernen heißt also: Praxisrelevanz statt abstrakter Theorie, Erfahrungsaustausch statt stundenlanger Vorträge, Auseinandersetzung statt Informationsverabreichung. „Nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken“, lautet der Leitsatz. Bedenken werden zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte „Ja, aber bei uns geht das nicht“, zu einem zuversichtlichen „Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?“. So entwickeln wir Handlungsschritte. So gestalten wir gute Arbeit. So tragen wir unseren Teil zum gesellschaftlichen Wandel bei. Gemeinsam. Nachhaltig. 5 Liebe auf gewerkschaftliche Bildung Neugierige, Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung wir haben auch für 2016 wieder ein breites Angebot an gewerkschaftpolitischen Seminaren für Euch zusammen gestellt. Den inhaltlichen Schwerpunkt setzen wir auf Nachhaltigkeit – allerdings in einem weit gefassten, über den ökologischen Aspekt hinaus gehenden, Sinne: Gesellschaft muss sich wandeln und wandelt sich bereits. Wir wollen Impulse für eine (Arbeits-)Welt setzen, in der wir körperlich, geistig und seelisch gesund bleiben, in der eine neue gemeinschaftliche Kultur ge- und erlebt wird und in der sich politische Entscheidungen am Kriterium „Menschlichkeit“ orientieren. Dazu haben wir eine spezielle Reihe ins Leben gerufen: „Den Wandel gestalten“. Diese Reihe umfasst ein Grundlagenseminar „Ökonomie der Veränderung“ und weiterführende Seminare zu spezifischen Themen. Auch alle anderen Bildungsurlaube tragen – im weiteren oder engeren Sinne – unsere Idee von Nachhaltigkeit in sich und gliedern sich in die Themenbereiche „Gesellschaftspolitik“, „Gesundheit“ und „Soziale Kompetenzen“. Neben der inhaltlichen Weiterbildung seid Ihr eingeladen, über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für neue Wege zu entwickeln für eine starke Persönlichkeit für ein gesundes Arbeitsumfeld für eine gerechtere Gesellschaft Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: www.verdi-walsrode.de unter „Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser Seminare ist „ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB). Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren Bildungsurlauben. 6 Nachhaltigkeit und soziale Kompetenz Thema Termin Seminarnummer Kommunikationstraining 11.01. - 15.01.2016 WA 03 160111 02 Den Wandel gestalten – Planst du noch oder lebst du schon? 20.06. - 24.06.2016 WA 03 160620 03 Aus Angst wird Mut 04.07. - 08.07.2016 WA 03 160704 02 Kommunikation – Auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten 08.08. - 12.08.2016 WA 03 160808 02 Moderationstraining 22.08. - 26.08.2016 WA 03 160822 05 Ich und mein Team 22.08. - 26.08.2016 WA 03 160822 02 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Wie ticken Menschen? Was bewegt und blockiert sie? Was brauchen sie, um in einen entspannten Kontakt zu kommen? Was führt im täglichen Arbeitsleben immer wieder zu Schwierigkeiten und Konflikten? Und wie fühlt sich eine „menschengerechte“ Kultur des Miteinanders an? Das wollen wir in der Seminargruppe erlebbar und mit Hilfe der Themen rund um Kommunikation und menschliches Verhalten begreifbar machen. Nachhaltiger Kontakt und Frieden zwischen Menschen entsteht durch ein tieferes Verständnis für uns und andere und durch neue Wege, den Kontakt zu gestalten. Nachhaltigkeit und Gesundheit Mittlerweile ist erwiesen, dass nachhaltige Gesundheit nicht nur körperliches, sondern auch geistiges und seelisches Wohlbefinden einbezieht. In den Seminaren wird die gesellschaftliche Dimension, z. B. beim Thema Stress und Sucht, sowie die betriebliche Realität als auch die persönliche Ebene beleuchtet. Wie wird unsere Gesundheit von diesen Dimensionen beeinflusst? An welcher Stelle können wir uns aktiv für nachhaltige Gesundheit – im persönlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext einsetzen? Thema Termin Seminarnummer 20.06. - 24.06.2016 12.12. - 16.12.2016 WA 03 160620 05 WA 03 161212 05 Kein Stress mit dem Stress 20.06. - 24.06.2016 WA 03 160620 02 Lebensqualität – Wie gehen wir mit unserer Zeit um? 11.07. - 15.07.2016 WA 03 160711 05 Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz 18.07. - 22.07.2016 WA 03 160718 02 Brennst du noch oder verglühst du schon? Burnout – die neue Volkskrankheit 01.08. - 04.08.2016 WA 03 160801 02 Nur ein Laster oder schon süchtig? Sucht im betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext 08.08. - 12.08.2016 WA 03 160808 04 Den Wandel gestalten – Gesundheit ist Glücksache, oder ?! 7 Nachhaltigkeit und Gesellschaftspolitik Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Wir wollen die Welt verändern, zumindest gerechter machen. Das ist Auftrag gewerkschaftlichen Handelns. Veränderungen können im Kleinen oder im Großen passieren, meistens fehlt es nur am ersten Schritt, ohne den nichts in Gang kommt. Wir wollen mit unserem Themenangebot anregen, diesen ersten Schritt zu gehen. Im eigenen Leben und Verhalten, im Engagement mit anderen. Zielgerichtet und nachhaltig. 8 Thema Termin Seminarnummer Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich! 11.01. - 15.01.2016 WA 03 160111 04 Den Wandel gestalten – Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle 20.06. - 24.06.2016 WA 03 160620 07 Den Wandel gestalten – Wohlstand für alle 04.07. - 08.07.2016 WA 03 160704 03 Gewerkschaft? Gewerkschaft! Woher wir kommen, was wir sind, was wir wollen 18.07. - 22.07.2016 WA 03 160718 03 Tarifpolitik für Heute und Morgen – Bestandsaufnahme und Zukunftswerkstatt 25.07. - 29.07.2016 WA 03 160725 04 Gute Taten wollen ans Licht der Welt! Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht 25.07. - 29.07.2016 WA 03 160725 05 Den Wandel gestalten – Politische Ökonomie der Veränderung 01.08. - 05.08.2016 WA 03 160801 03 Europa – Zwischen Expansion und Implosion 01.08. - 05.08.2016 WA 03 160801 03 Menschenrechte – von der Vision zur Wirklichkeit 15.08. - 19.08.2016 WA 03 160815 01 Flüchtlinge vor meiner Tür – was soll ich bloß tun? 15.08. - 19.08.2016 WA 03 160815 02 9 Grundlagenseminare Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 30) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 33) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG). * Der Duden definiert den Begriff „erforderlich“ folgendermaßen: „Adjektiv – für einen bestimmten Zweck unbedingt notwendig; unerlässlich“ 10 Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten. Grundlagenseminare In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten. Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht! Die Seminarinhalte in Stichworten: Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Betriebsverfassung Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung Seminarnummer WA 01 160201 06 WA 01 160314 06 WA 01 160411 06 WA 01 160627 06 WA 01 160822 06 WA 01 160912 06 WA 01 161107 06 WA 01 161205 06 WA 01 170123 06 WA 01 170313 06 Termin 01.02.2016 - 05.02.2016 14.03.2016 - 18.03.2016 11.04.2016 - 15.04.2016 27.06.2016 - 01.07 2016 22.08.2016 - 26.08.2016 12.09.2016 - 16.09.2016 07.11.2016 - 11.11.2016 05.12.2016 - 09.12.2016 23.01.2017 - 27.01.2017 13.03.2017 - 17.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) 11 Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Grundlagenseminare Personelle Angelegenheiten – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/ des einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Betriebsverfassung Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Seminarnummer WA 01 160111 06 WA 01 160215 06 WA 01 160307 06 WA 01 160425 06 WA 01 160606 06 WA 01 160725 06 WA 01 160815 06 WA 01 160912 16 WA 01 161017 06 WA 01 161031 06 WA 01 170116 06 WA 01 170306 06 Termin 11.01.2016 - 15.01.2016 15.02.2016 - 19.02.2016 07.03.2016 - 11.03.2016 25.04.2016 - 29.04.2016 06.06.2016 - 10.06.2016 25.07.2016 - 29.07.2016 15.08.2016 - 19.08.2016 12.09.2016 - 16.09.2016 17.10.2016 - 21.10.2016 31.10.2016 - 04.11.2016 16.01.2017 - 20.01.2017 06.03.2017 - 10.03.2017 Vorkenntnisse Vorherige Teilnahme am BR1-Grundseminar ist sinnvoll. 12 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Agieren statt reagieren Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann. Grundlagenseminare Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen. Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen Betriebsverfassung Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren Seminarnummer WA 01 160125 06 WA 01 160229 06 WA 01 160404 06 WA 01 160509 06 WA 01 160620 06 WA 01 160718 06 WA 01 160808 06 WA 01 160912 07 WA 01 161024 06 WA 01 161114 06 WA 01 161212 06 WA 01 170130 06 WA 01 170320 06 Termin 25.01.2016 - 29.01.2016 29.02.2016 - 03.02.2016 04.04.2016 - 08.04.2016 09.05.2016 - 13.05.2016 20.06.2016 - 24.06.2016 18.07.2016 - 22.07.2016 08.08.2016 - 12.08.2016 12.09.2016 - 16.09.2016 24.10.2016 - 28.10.2016 14.11.2016 - 18.11.2016 12.12.2016 - 16.12.2016 30.01.2017 - 03.02.2017 20.03.2017 - 24.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 13 Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Grundlagenseminare Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar. Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Betriebsverfassung Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen Seminarnummer WA 01 160118 06 WA 01 160222 06 WA 01 160418 06 WA 01 160530 06 WA 01 160627 06 WA 01 160801 06 WA 01 160912 17 WA 01 161010 06 WA 01 161121 06 WA 01 170109 06 WA 01 170227 06 14 Termin 18.01.2016 - 22.01.2016 22.02.2016 - 26.02.2016 18.04.2016 - 22.04.2016 30.05.2016 - 03.06.2016 27.06.2016 - 01.07.2016 01.08.2016 - 05.08.2016 12.09.2016 - 16.09.2016 10.10.2016 - 14.10.2016 21.11.2016 - 25.11.2016 09.01.2017 - 13.01.2017 27.02.2017 - 03.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ - allein ... und doch nicht allein! „Mit wem berate ich mich denn? Ich bin doch allein...“ So beschreiben oft diejenigen, die als Einzelperson in Kleinstbetrieben mit weniger als 20 Beschäftigten Betriebsratsarbeit machen (müssen), ihr Gefühl und auch ein wenig ihre Hilflosigkeit, wenn es z. B. um Entscheidungen bei der Betriebsratsarbeit geht. Grundlagenseminare Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Besonderheiten für Betriebsräte aus Kleinstbetrieben und nennt Strategien für eine erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit. Zudem werden Möglichkeiten erläutert, wie die Kollegen und Kolleginnen aus dem Betrieb in die Betriebsratsarbeit einbezogen werden können und wie externer Sachverstand zur Unterstützung genutzt werden kann. Themenüberblick: Überblick über rechtliche Grundlagen (Betriebsverfassungsgesetz) Besonderheiten bei der Geschäftsführung des Betriebsrats in Kleinstbetrieben Organisationsformen der Betriebsratsarbeit in Kleinstbetrieben Möglichkeiten der Hinzuziehung von internem und externem Sachverstand Besonderheiten bei der Ausübung der Beteiligungsrechte in Kleinstbetrieben Termin 11.04.2016 - 13.04.2016 04.10.2016 - 06.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsverfassung Seminarnummer WA 01 160411 08 WA 01 161004 07 15 BPersVG Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1) Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts. Grundlagenseminare Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle Personalvertretung Informationsbeschaffung und Informationspolitik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 160404 01 WA 01 160704 01 WA 01 161017 01 16 Termin 04.04.2016 - 08.04.2016 04.07.2016 - 08.04.2016 17.10.2016 - 21.10.2016 Freistellungsgrundlage § 46 (6), § 96 (4/8) BPersVG Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagenseminare So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung Termin 15.02.2016 - 19.02.2016 22.08.2016 - 26.08.2016 28.11.2016 - 02.12.2016 06.02.2017 - 10.02.2017 Freistellungsgrundlage § 46 (6) Personalvertretung Seminarnummer WA 01 160215 01 WA 01 160822 01 WA 01 161128 02 WA 01 170206 01 BPersVG Organisieren – informieren – (ver-)handeln Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und Zirkeln beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen. Seminarnummer WA 01 160523 01 WA 01 161128 01 Termin 23.05.2016 - 27.05.2016 28.11.2016 02.12.2016 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG 17 Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV I Die Pflichtquote allein reicht nicht! In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der Interessenvertretung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Schwerbehindertenvertretung Grundlagenseminare Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit Pflichten des Arbeitgebers Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung Seminarnummer WA 01 160111 03 WA 01 160523 03 WA 01 161212 01 Termin 11.01.2016 - 15.01.2016 23.05.2016 - 27.05.2016 12.09.2016 - 16.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV II Beschäftigung fördern und sichern Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Seminarnummer WA 01 160201 03 WA 01 160718 04 WA 01 170213 03 18 Termin 01.02.2016 - 05.02.2016 18.07.2016 - 22.07.2016 13.02.2017 - 17.02.2017 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV III Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Seminarnummer WA 01 160314 03 WA 01 161121 03 Termin 14.03.2016 - 18.03.2016 21.11.2016 - 25.11.2016 Grundlagenseminare Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Schwerbehindertenvertretung Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Diskriminierungsverbote (AGG) Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz Verfahrensrecht/Arbeitsgericht Seminarnummer WA 01 161114 03 Termin 14.11.2016 - 18.11.2016 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) 19 Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Antragstellung und Verfahren Schwerbehindertenvertretung Grundlagenseminare Widerspruch und Klage Welcher Träger ist für wen und was zuständig? Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht Welche Fristen sind zu beachten? Seminarnummer WA 01 161010 03 Termin 10.10.2016 - 14.10.2016 Freistellungsgrundlage § 96 (4/8) Schwerbehindertenvertretung - aktuell Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hatte. Mit der Verabschiedung des AGG hat die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub bekommen. Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB IX neue Anforderungen, z. B. haben Arbeitgeber Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen zu beachten. Das ist auch für Ihre tägliche Arbeit als Interessenvertretungsmitglied von erheblicher Bedeutung. Mit diesem Seminar geben wir Ihnen als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, aber auch als Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats die Möglichkeit, sich auf den aktuellsten Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen. Daher ist dieses Seminar auch für Sie interessant, wenn Sie Ihr Amt schon länger ausüben. Seminarnummer WA 01 160517 03 20 Termin 17.05.2016 - 20.05.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Einführung in das Arbeitsrecht I Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten. Grundlagenseminare In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen. Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen Arbeitsrecht Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht Begründung des Arbeitsverhältnisses Inhalte des Arbeitsvertrags Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht des Arbeitgebers Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung Seminarnummer WA 01 160125 03 WA 01 160215 03 WA 01 160404 03 WA 01 160627 04 WA 01 160725 03 WA 01 160912 03 WA 01 161107 03 WA 01 161205 03 WA 01 170116 03 WA 01 170227 03 Termin 25.01.2016 - 29.01.2016 15.02.2016 - 19.02.2016 04.04.2016 - 08.04.2016 27.06.2016 - 01.07.2016 25.07.2016 - 29.07.2016 12.09.2016 - 16.09.2016 07.11.2016 - 11.11.2016 05.12.2016 - 09.12.2016 16.01.2017 - 20.01.2017 27.02.2017 - 03.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 21 Einführung in das Arbeitsrecht II Inhalt des Arbeitsverhältnisses Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Grundlagenseminare Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze, über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung Arbeitsrecht Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Seminarnummer WA 01 160208 03 WA 01 160411 03 WA 01 160606 03 WA 01 160822 03 WA 01 160919 04 WA 01 161128 03 WA 01 170123 03 WA 01 170313 03 22 Termin 08.02.2016 - 12.02.2016 11.04.2016 - 15.04 2016 06.06.2016 - 10.06.2016 22.08.2016 - 26.08.2016 19.09.2016 - 23.09.2016 28.11.2016 - 02.12.2016 23.01.2017 - 27.01.2017 13.03.2017 - 17.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Einführung in das Arbeitsrecht III Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Grundlagenseminare Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Aufhebungsvertrag Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung Besonderer Kündigungsschutz Befristung von Arbeitsverhältnissen Arbeitsrecht Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Seminarnummer WA 01 160229 03 WA 01 160418 03 WA 01 160509 03 WA 01 160711 03 WA 01 160919 03 WA 01 161114 04 WA 01 170206 03 Termin 29.02.2016 - 04.03.2016 18.04.2016 - 22.04.2016 09.05.2016 - 13.05.2016 11.07.2016 - 15.07.2016 19.09.2016 - 23.09.2016 14.11.2016 - 18.11.2016 06.02.2017 - 10.02.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 23 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. In kompakter Form werden die Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts Grundlagenseminare Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag) Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts Seminarnummer WA 01 160229 01 WA 01 161010 01 Termin 29.02.2016 - 04.03.2016 10.10.2016 - 14.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Arbeitsrecht Hinweis Aufbauend auf diesem Seminar kann die dreiteilige Seminarreihe zum Arbeitsrecht besucht werden. Diese Seminare vermitteln insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts vertiefende Kenntnisse. Da neben den Gesetzen zum Arbeitsrecht die Tarifverträge die wichtigsten Arbeitsgrundlagen der gesetzlichen Interessenvertretung sind, werden darüber hinaus noch Spezialseminare zum TVöD angeboten, z. B. „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“. 24 Wirtschaftsausschuss 1 Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung Grundlagenseminare Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG) Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte Unternehmensplanung und -steuerung Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses Termin 18.04.2016 - 22.04.2016 12.09.2016 - 16.09.2016 Wirtschaftsausschuss Seminarnummer WA 01 160418 04 WA 01 160912 04 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Wirtschaftsausschuss 2 Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung Seminarnummer WA 01 160627 04 Termin 27.06.2016 - 01.07.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 25 Wirtschaftsausschuss 3 Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen – Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln. Grundlagenseminare Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das „interne“ Rechnungswesen und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen. Weitere Seminarinhalte in Stichworten: Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel Controllinginstrumente Das interne Rechnungswesen Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung Gesamtbetriebsrat Deckungsbeitragsrechnung Make-or-buy-Analysen Seminarnummer WA 01 161121 05 26 Termin 21.11.2016 - 25.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Grundlagenseminare Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliches Gesundheitsmanagement Seminarnummer WA 01 160201 05 WA 01 161017 04 WA 01 170206 05 Termin 01.02.2016 - 05.02.2016 17.10.2016 - 21.10.2016 06.02.2017 - 10.02.2017 Wirtschaftsausschuss Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 27 Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen – Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Grundlagenseminare Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats zur Geschäftsführung des Betriebsrats Recht aktuell und Auffrischung zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff Seminarnummer WA 01 160208 02 WA 01 160711 06 WA 01 160926 06 28 Termin 08.02.2016 - 12.02.2016 11.07.2016 - 15.07.2016 26.09.2016 - 30.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsverfassungsrecht Auffrischung Grundlagen aktualisieren – Interessen effektiver vertreten Die aktuellen Änderungen von Gesetzen und in der Rechtsprechung zu kennen, verhilft Ihnen als Betriebsratsmitglied zu mehr Sicherheit bei der Beratung von Kolleginnen und Kollegen, bei Entscheidungen im Gremium und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Aus diesem Grund richtet sich dieses Seminar nicht allein an Betriebsratsvorsitzende und Sprecher/-innen von Ausschüssen, sondern an alle Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen gern auf dem neuesten Stand halten möchten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagenseminare Mitbestimmung nach § 87 BetrVG (Persönlichkeitsrechte, Entgeltgleichheit, Betriebsvereinbarung, Verhandlung) Personelle Angelegenheiten (Einfluss auf Personalplanung, Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Kündigung) Betriebliche Veränderungen (Beschäftigungssicherung, Sozialplan, Interessenausgleich) Geschäftsführung und wichtigste Aufgaben Exemplarisches aus der neueren Rechtsprechung Termin 19.09.2016 - 23.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Recht aktuell und Auffrischung Seminarnummer WA 01 160919 06 Betriebsverfassung à la carte „Ich hab da mal eine Frage zu ...“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft und erweitert werden. Sie bringen ihre Fragen und Themen aus ihrem betrieblichen Alltag mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung gesetzt werden. Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im betriebsrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte! Aktuelle rechtliche Entwicklungen zu Themen wie: Arbeitsorganisation, Geschäftsführung Öffentlichkeitsarbeit Personelle, soziale und wirtschaftliche Mitbestimmung stehen im Mittelpunkt der Seminararbeit. Seminarnummer WA 01 160208 06 WA 01 160711 07 WA 01 160926 16 Termin 08.02.2016 - 12.02.2016 11.07.2016 - 15.07.2016 26.09.2016 - 30.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 29 Personalvertretungsrecht à la carte „Ich hab‘ da mal eine Frage zu ...“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft und erweitert werden. Sie bringen Ihre Fragen und Themen aus Ihrem dienstlichen Alltag mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der Weiterbildung gesetzt werden. Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im personalrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Recht aktuell und Auffrischung Grundlagenseminare Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Personalvertretungsrecht à la carte! Aktuelle rechtliche Entwicklungen zu Themen wie: Arbeitsorganisation, Geschäftsführung Öffentlichkeitsarbeit Personelle und soziale Mitbestimmung stehen im Mittelpunkt der Seminararbeit. Seminarnummer WA 01 160125 01 WA 01 161031 01 WA 01 170116 01 Termin 25.01.2016 - 29.01.2016 31.10.2016 - 04.11.2016 16.01.2017 - 20.01.2017 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht – Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden. Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u. a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht. Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt. Seminarnummer WA 01 160517 04 WA 01 161031 03 30 Termin 17.05.2016 - 20.05.2016 31.10.2016 - 04.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 31 Aufbauseminare Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 78) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen wir gerne weiter – Anruf genügt! 32 Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Der § 80 BetrVG gilt (zusammen mit dem § 75 BetrVG) als „Grundgesetz“ der Betriebsverfassung. In ihm sind die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats beschrieben sowie die Möglichkeiten, sich hierzu die notwendigen Informationen und – wenn nötig – den notwendigen Sachverstand zu beschaffen. Wir befassen uns im Rahmen dieses Seminars mit der Reichweite des Gestaltungsauftrags dieses Paragrafen und erörtern Durchsetzungsmöglichkeiten und mögliche Grenzen. Dabei wird der § 80 natürlich nicht isoliert betrachtet, sondern in Verbindung mit anderen Regelungen des BetrVG sowie sonstiger Arbeitsgesetze, Tarifvereinbarungen und der aktuellen Rechtsprechung gebracht. Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Unterrichtungs- und Informationsverpflichtung des Arbeitgebers Informationsrechte des Betriebsrats Durchsetzung von Informationsrechten Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Betriebsrat Seminarnummer WA 01 160615 07 Termin 15.06.2016 - 17.06.2016 Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Kommentierung und aktuelle Rechtsprechung zum § 80 BetrVG Wir erarbeiten hierbei an konkreten Fällen orientierte Handlungsanleitungen für die betriebsrätliche Praxis. Freistellungsgrundlage § 37 (6) 33 Das erfolgreiche Monatsgespräch Im Betriebsverfassungsgesetz, den Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen. Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs Aufbauseminare Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG Auswahl der Themen für das Monatsgespräch Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten Teilnahme Externer Grundlagen der Gesprächsführung Protokollierung der Gesprächsinhalte Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch Seminarnummer WA 01 160829 08 Termin 29.08.2016 - 01.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung – Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind vielfältig: Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im besten Fall bis zum Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Im Seminar werden deshalb die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe des Betriebs-/Personalrats Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/Personalrat Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten während des Berufsausbildungsverhältnisses Seminarnummer WA 01 160919 01 34 Termin 19.09.2016 - 23.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG BR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder BR und JAV arbeiten Hand in Hand. Die JAV nutzt ihr Initiativrecht und setzt mit dem BR Impulse. Der BR beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus – er schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Beim Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie bei anderen Angelegenheiten. Gerne thematisiert und verhandelt der BR mit seiner JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch. JAV und BR sind einfach ein klasse Team. Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid Ihr hier genau richtig! Dieses Seminar unterstützt JAV und BR darin, zu einem guten Team zu werden. Deshalb richtet es sich an die Mitglieder beider Gremien. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Grundlagen der Zusammenarbeit von BR und JAV Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von BR und JAV JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats Seminarnummer WA 01 160222 02 WA 01 160919 16 Termin 22.02.2016 - 26.02.2016 19.09.2016 - 23.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Vorkenntnisse Besuch des BR-/JAV-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollten mindestens ein JAVund ein BR-Mitglied teilnehmen. JAV und PR – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für JAV- und PR-Mitglieder Der Personalrat weiß nicht, was die JAV treibt – die JAV nicht, was den Personalrat beschäftigt, Vorbehalte zwischen „Alt“ und „Jung“ stören die Zusammenarbeit, man belächelt sich gegenseitig, statt miteinander zu reden – Personalräte und JAVen arbeiten oft aneinander vorbei. Die andere Seite: Selbst bei den besten Vorsätzen zur guten Zusammenarbeit werden beide Gremien schnell vom Alltag überrollt. Die Zeit ist knapp, die Probleme häufen sich, die Arbeit drängt, da bleibt scheinbar wenig Raum für langwierige Verständigungsprozesse. Dabei ziehen doch beide Gremien an einem Strang: dem der Interessenvertretung für die Arbeitnehmer/-innen in Betrieb und Dienststelle. JAV und Personalrat – wie werden sie ein Team? Welche gemeinsamen Ziele haben sie? Was stört zurzeit eine effektive Zusammenarbeit? Wie können sie sich bei der Wahrnehmung der spezifischen Aufgaben besser unterstützen? Wie können sie die knappe Zeit effektiver nutzen? Welche Verhaltensweisen, welche Verabredungen unterstützen sie dabei? Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Personalrat darin, ihre Zusammenarbeit zu verbessern, zu einem guten Team zu werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit. Seminarnummer WA 01 160222 01 Termin 22.02.2016 - 26.02.2016 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Aus dem jeweiligen Betrieb sollten mindestens ein JAV- und ein PR-Mitglied teilnehmen. 35 Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst – Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Elternschaft und Betreuung von Angehörigen Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Aufbauseminare Für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und für Gleichstellungsbeauftragte ist es erforderlich, die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Regelungen in Tarifverträgen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur zu kennen, sondern diese auch miteinander verbinden zu können. Welche Ansprüche z. B. auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege naher Angehöriger gibt es, und wo stehen diese? Im Mittelpunkt des Seminars steht ein Überblick der rechtlichen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit z. B. familiären Betreuungsaufgaben (Stichwort: „Work-Life-Balance“) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Vertiefend wird auf die Verteilung der Geschlechterrollen bei der familiären Betreuungs- und Sorgearbeit eingegangen und mit Daten und Fakten zum Geschlechterverhältnis unterlegt. Um das Gebot der Gleichberechtigung in der Dienststelle umzusetzen, werden im Seminar bewährte Maßnahmen vorgestellt (z. B. zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung), und die damit verbundenen Handlungs- sowie Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung werden erläutert. Themenüberblick: Darstellung der Ansprüche auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesamtrechtssystem Überblick über die gesetzlichen (z. B. Elternzeit, Pflegezeit, Beamtenrecht) und tarifvertraglichen Regelungen Grundnormen der Gleichstellungsgesetze Seminarnummer WA 01 160309 01 Termin 09.03.2016 - 11.03.2016 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG, § 10 (5) BGleiG o.v.R. Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu überwachen. Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte starken Einfluss auf den Datenschutz der Beschäftigten nehmen. In diesem Seminar erarbeiten und diskutieren Sie die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen Umsetzung in die betriebliche Praxis. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wichtige Vorgaben zum Datenschutz Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Die Rechte der Beschäftigten Betriebliche Datenschutzbeauftragte Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 161031 04 36 Termin 31.10.2016 - 03.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Alter(n)sgerechtes Arbeiten – Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? Aufbauseminare Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo schon jetzt 20 % der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter - not harder!“ Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung. Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten: Seminarnummer WA 01 160829 05 Termin 29.08.2016 - 02.09.2016 Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er neben dem erforderlichen Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung. Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen zu üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung Verhandlungsverläufe und -strategien Aufgaben der Einigungsstelle Ablauf des Einigungsstellenverfahrens Übung an Praxisbeispielen Seminarnummer WA 01 160509 02 WA 01 161024 08 Termin 09.05.2016 - 13.05.2016 24.10.2016 - 28.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), §§ 19/30 MVG o.v.R. 37 Aufbauseminare Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Das Arbeitsschutzgesetz wurde im Jahr 2013 geändert. Die Änderungen haben zur Folge, dass in die Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Fehlbelastungen einzubeziehen sind. Die Gewerkschaften haben die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung in den Forderungskatalog zur Reform des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes eingebracht, die bestehenden Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen hier deutlicher werden. Davon profitieren auch die Interessenvertretungen, die z. B. das Betriebsverfassungsgesetz oder das Bundespersonalvertretungsgesetz anwenden. 38 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse: Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Aufbauseminare Betriebliche Gesundheitsförderung Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt. Termin 01.02.2016 - 05.02.2016 17.10.2016 - 21.10.2016 06.02.2017 - 10.02.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation – Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken? Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung, Umsetzungsschritte planen Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen ArbeitsschutzAkteuren: Wer ist zuständig? Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2 Seminarnummer WA 01 160411 05 WA 01 160919 02 Termin 11.04.2016 - 13.04.2016 19.09.2016 - 23.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 39 Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Seminarnummer WA 01 160201 05 WA 01 161017 04 WA 01 170206 05 Was können der Arbeitgeber und ich für meine Gesundheit tun? Gesundheit fordern und fördern – Impulse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erzielt bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen oft dort Erfolge, wo der klassische Arbeitsschutz nicht greift. Sie fragt nicht nur nach krank machenden, sondern auch nach Gesundheit erhaltenden Faktoren im Arbeitsprozess, auch unter dem Aspekt alter(n)sgerechter Arbeit. Außerdem werden mit dem präventiven Ansatz Beschwerde- und Krankheitsschwerpunkte im Betrieb ermittelt und deren Ursachen gezielt bekämpft. Unterstützung leisten Krankenkassen. Das Seminar bietet anhand von Praxisbeispielen Anregungen für eine Einführung der BGF. Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Bei welchen Gesundheitsproblemen im Betrieb greift BGF besonders effektiv? Rechtliche Anknüpfungspunkte Nutzen für Beschäftigte und Betrieb; Kosten-/Nutzen-Bilanz Akteure und Institutionen der BGF: Wer kann uns (extern) unterstützen? Beteiligung der Beschäftigten, Gesundheitszirkel Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Interessenvertretungen Seminarnummer WA 01 160704 04 Termin 04.07.2016 - 08.07.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Ich habe Rücken! – Betriebliche Präventionsansätze bei Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu verringern ist daher ein wichtiges Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das Seminar zeigt, wie Sie als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung daran anknüpfen und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Vermittelt wird, wie sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen als auch die konkreten Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestaltet werden können und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten gestärkt werden kann. Die Handlungsstrategien und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung werden ausführlich dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick) Betriebliche Gesundheitsprävention/Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ziele, Strategien und Maßnahmen MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; die Rolle psychosozialer Belastungen Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe unter Ergonomieaspekten optimieren Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Prävention Seminarnummer WA 01 160815 05 40 Termin 15.08.2016 - 17.08.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Überblick und Regelungsbedarf Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten. Das Eingliederungsmanagement im Betrieb soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige Aufgabe. Seminarnummer WA 01 160307 05 WA 01 160919 05 Termin 07.03.2016 - 11.03.2016 19.09.2016 - 23.09.2016 Aufbauseminare Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert. Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren, Konsequenzen Rechtsprechungsübersicht: z. B. BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichten der Interessenvertretung Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“) Präventionsauftrag BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe dazu) im Seminar zu überprüfen. Seminarnummer WA 01 160613 05 WA 01 161024 04 Termin 13.06.2016 - 17.06.2016 24.10.2016 - 28.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 41 Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen. Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie z. B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/ Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein? Aufbauseminare Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus? Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen? Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder Seminarnummer WA 01 160928 05 42 Termin 28.09.2016 - 30.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Die Seminarinhalte in Stichworten: Psychische Belastungen: Ursachen (z. B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und mögliche Folgen für die Beschäftigten Aufbauseminare Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten) Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen Psychische Belastungen abbauen: Überblick über Präventionsansätze Termin 29.02.2016 - 04.03.2016 07.11.2016 - 11.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM Seminarnummer WA 01 160229 05 WA 01 161107 05 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau: Gefährdungsbeurteilungen – Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen Seminarnummer WA 01 160711 04 Termin 11.07.2016 - 15.07.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 43 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial: Maßnahmen durchsetzen! Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten lassen sich Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Psychische Belastungen Aufbauseminare Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten Wo liegen Ursachen von Belastungen? Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen bei der Arbeit stärken? Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes. Seminarnummer WA 01 160926 05 Termin 26.09.2016 - 28.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Warum mehr Freiheit auch krank machen kann Managementmethoden und ihre Folgen für die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung Unsere Arbeitswelt ist geprägt von immer mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Der unangenehme Vorgesetzte, der ständig unbeliebte Aufgaben verteilt, gehört vielfach der Vergangenheit an. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen zunehmend mehr Entscheidungsund Handlungsspielraum. Obwohl die Arbeit scheinbar freier geworden ist, leiden aber immer mehr Beschäftigte an psychischen Erkrankungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt in Deutschland ständig an. Ziel dieses Seminars ist es, die Zusammenhänge von neuen Managementmethoden und Krankheit aufzuzeigen. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Interessenvertretung gibt, um u. a. einen präventiven Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Vergleich unterschiedlicher Managementmethoden und Auswirkung auf die Personalführung Neue Trends bei der Personalführung und Auswirkungen auf die Beschäftigten Zusammenhang von mehr Freiheit im Arbeitsleben und Stress Auswirkungen auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 160822 04 44 Termin 22.08.2016 - 24.08.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Projektmanagement betrieblich erfolgreich umsetzen Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommt in den Betrieben eine immer höhere Priorität. Oft fehlen eigene klare Zielvorstellungen, wohin die Reise konkret gehen soll und wie eine Umsetzung gelingen kann. Um den Umsetzungsprozess kontinuierlich voranzutreiben und die gesetzten Ziele – trotz Hindernisse – zu erreichen, bedarf es einer klar strukturierten Vorgehensweise. Hier helfen Projektmanagement-Methoden. Kenntnisse darüber gehören heute zu den Kernkompetenzen einer professionellen Arbeitsweise der Interessenvertretung. Aufbauseminare Im Seminar werden wir anhand gewünschter und selbst eingebrachter betrieblicher Gesundheitsprojekte praxisnah den professionellen Einsatz von Projektmanagement-Techniken einüben. Ihr Gewinn: Sie machen sich fit in der Projektmanagement-Methode, welche auch für andere betriebliche Projekte nützlich ist. Gleichzeitig nehmen Sie eine erste Planung für ein weitestgehend übertragbares Gesundheitsprojekt mit in Ihre betriebliche Praxis. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Seminarnummer WA 01 161017 05 Termin 17.10.2016 - 21.10.2016 Psychische Belastungen Projektstart: Von der Idee zum Projekt Besonderheiten von Projektarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Projektauftrag (z. B. „Gesundheitsförderung im Betrieb ermöglicht altersgerechtes Arbeiten“) Projektplanung und -steuerung Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 45 Betriebliches Notfallmanagement – Was tun bei Übergriffen und bedrohlichen Situationen in Betrieb und Dienststelle? Immer häufiger geraten Beschäftigte durch gewalttätige Übergriffe und Bedrohungen in gefährliche Situationen. Das Erlebte führt sehr häufig zur Traumatisierung der Betroffenen. Durch das Notfallmanagement wird sichergestellt, dass in Notsituationen keine grundlegenden Entscheidungen mehr getroffen werden müssen, sondern die vorher definierten Maßnahmen systematisch angewendet werden können. Zum Notfallmanagement gehört aber nicht nur die Vorbereitung auf Krisensituationen, sondern auch deren kritische Nachbereitung (Evaluation). Psychische Belastungen Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Initiativmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Notfallsituationen im Betrieb,Gefährdungsanalyse Maßnahmen nach Übergriffen, Interventionsmaßnahmen Zusammenarbeit mit externen Experten Seminarnummer WA 01 161114 05 Termin 14.11.2016 - 18.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung! Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen, geschützt werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen. Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind nun gefordert, die Einhaltung der konkreten Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR) Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten ASR: Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Verkehrs- und Fluchtwege, Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz u.a.m. Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten Seminarnummer WA 01 170313 05 46 Termin 13.03.2017 - 17.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Beschäftigtenbefragungen – Instrument zur Analyse von Arbeitszufriedenheit, Betriebsklima und Stress Wie mache ich psychische Belastungen sichtbar? Gute Arbeitsbedingungen fördern die Innovationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und die Eigenmotivation der Beschäftigten. Unter welchen Bedingungen die Menschen in Betrieben und Verwaltungen arbeiten, lässt sich häufig nur erahnen. Eine verlässliche Analyse vor Ort kann mit Hilfe einer Beschäftigtenbefragung vorgenommen werden. Aufbauseminare In diesem Seminar werden Möglichkeiten für die erfolgreiche Durchführung einer Beschäftigtenbefragung aufgezeigt. Welche betrieblichen Rahmenbedingungen können untersucht werden? Wozu dienen Ziel- und Leitfragendiskussion im Vorfeld der Befragung? Worauf ist bei der Konzeptentwicklung zu achten? Wie können die Beschäftigten für die Befragung sensibilisiert werden? Welche Maßnahmen lassen sich aus den Befragungsergebnissen ableiten? Neben der Diskussion dieser Fragen werden rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsanforderungen für die Interessenvertretung dargestellt. Seminarnummer WA 01 160620 04 Termin 20.06.2016 - 24.06.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Psychische Belastungen Arbeitsschutz, Unfallverhütung und präventiver Gesundheitsschutz sind in unserer Gesellschaft ein hohes Gut. In unserem Grundgesetz steht das „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ nicht ohne Grund ganz weit vorn. Es ist die Pflicht der Betriebsparteien (Arbeitgeber und Interessenvertretung) sich dieses Themas anzunehmen und den Rahmen, den der Gesetzgeber in etlichen Gesetzen und Verordnungen gesetzt hat, auszufüllen. Die dafür erforderlichen Kenntnisse vermitteln unsere Grundlagenseminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, aber Seminare wie Mobbing, Burn-out oder solche zum Umgang mit Konflikten. All diese Themen wirken sich unmittelbar auf das Befinden am Arbeitsplatz und damit die Gesundheit unserer Kolleginnen und Kollegen aus. Es muss sich auch nicht unbedingt um Situationen handeln, die den Betrieb flächendeckend erfasst haben. Vieles findet auch im Verborgenen statt. In unseren Seminaren geht es auch darum diese zu erkennen. Angesprochene Überforderungssituationen oder konkrete Anhaltspunkte für Tendenzen reichen für einen Schulungsbedarf aus. Dies gilt für alle Mitglieder der Interessenvertretung: „Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind grundsätzlich (für jedes BR-Mitglied) im Sinne des § 37 (6) BetrVG als erforderlich anzusehen.“ (BAG v. 15.05.1986) 47 Suchtproblematiken am Arbeitsplatz erkennen und professionell begleiten Sucht ist ein teures Tabu und für viele Menschen tödlich. Im Betrieb überdeckt der Mantel der Kollegialität häufig die Fehler, die z.B. Alkoholsüchtige bei der Arbeit machen, sowie die Auffälligkeiten auf Betriebsfeiern oder im persönlichen Umgang. Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: sollen sie den Süchtigen enttarnen? Wie viel Sucht müssen die Beschäftigten ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken - etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Das Seminar setzt sich mit den Ursachen von Abhängigkeiten und Suchtkrankheiten auseinander. Modelle betrieblicher Suchtarbeit werden vorgestellt. Sucht, Burn-Out, Mobbing Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit Rollenverständnis des jeweiligen sozialen Umfeldes Rechtliche Rahmenbedingungen sowie best practice Beispiele für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der Kooperation mit externen Stellen Seminarnummer WA 01 160704 05 Termin 04.07.2016 - 08.07.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, Time-out statt Burn-out: Interessenvertretungen in Aktion Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz, z. B. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche – Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Einen Ansatz dazu bietet Ihnen dieses Seminar, das Sie gezielt an das Thema Burn-out heranführt und und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik Symptome von Burn-out in Abgrenzung zu Depression und Sucht differenziert wahrnehmen Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb, Gespräche mit Betroffenen führen Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burn-out und seinen Folgen Seminarnummer WA 01 160620 01 WA 01 161128 05 48 Termin 20.06.2016 - 24.06.2016 28.11.2016 - 02.12.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Verwaltung Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu - Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden ... Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Aufbauseminare Die gesetzliche Interessenvertretung ist aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen gegeben, um Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen Möglichkeiten der Hilfe und Prävention Was können gesetzliche Interessenvertretungen tun? Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen Termin 18.04.2016 - 22.04.2016 05.09.2016 - 09.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Sucht, Burn-Out, Mobbing Seminarnummer WA 01 160418 02 WA 01 160905 01 Gesprächsführung bei heiklen Themen – „Wie sprech‘ ich‘s an?“ Burn-out, Mobbing und Sucht sind gesellschaftliche Phänomene und machen vor dem Berufsleben nicht Halt. „Wie spreche ich es nur an?“ Diese Frage stellen sich viele Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus. „Ich weiß ja gar nicht, wie derjenige reagiert, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung“ ist ein Gedanke, der häufig dazu führt, dass diese heiklen Themen verschleppt werden. In diesem Seminar unterstützen wir Sie, offensiv mit dem Thema umzugehen, um so die nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundzüge der Gesprächsführung in schwierigen Situationen Schwierige Situationen mit Betroffenen aktiv ansprechen Gespräche mit dem Arbeitgeber Praxistraining: Erarbeitung individueller Strategien für konkrete Fälle Seminarnummer WA 01 160926 01 Termin 26.09.2016 - 30.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) 49 Einführung in das Arbeitszeitrecht Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema „Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen. Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z. B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium aktiv nutzen zu können. Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen) Definition Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden, Mehrarbeit usw. Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen Arbeitszeit Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile) Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung Seminarnummer WA 01 160314 05 Termin 14.03.2016 - 18.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6)LPersVG Arbeitszeit aktiv gestalten Die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Interessenvertretung. In Fragen der Arbeitszeit ist die unternehmerische Freiheit nicht grenzenlos. Die weitreichenden Informations-, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in Fragen der Arbeitszeitgestaltung werden in diesem Seminar auf der Grundlage aktueller Arbeitszeitmodelle, ihrer Chancen und Risiken, unter Einbeziehung der wichtigsten Regelungsfelder im Bereich der Arbeitszeitgestaltung analysiert. Ein wesentliches Ziel des Seminars ist es, für aktuelle betriebliche Arbeitszeitprobleme konkrete Lösungen und Handlungsmöglichkeiten für die Praxis zu entwerfen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung Unterschiedliche und betriebsspezifische Arbeitszeitmodelle Arbeits- und tarifrechtliche Probleme der Arbeitszeitgestaltung Maßnahmen zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit Seminarnummer WA 01 161004 04 50 Termin 04.10.2016 - 07.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Das gesunde Maß für Arbeitszeit Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert. Aufbauseminare Die Seminarinhalte in Stichworten: Seminarnummer WA 01 161010 05 Termin 10.10.2016 - 12.10.2016 Arbeitszeit Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erhol- und Ruhezeiten auf Gesundheit und Leistung Nacht- und Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) §§ 19/30 MVG o.v.R. Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt ausdrücklich erwähnt. Nicht nur lange Arbeitstage, sondern auch Dienste zu ungünstigen Zeiten und die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen eine gesundheitliche Belastung für die Beschäftigten dar. Da Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden kann, ist es wichtig zu ermitteln, welche Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitszeit verrichtet werden müssen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Die Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte Handlungsmöglichkeiten – die Erhebung der Belastungsfaktoren Seminarnummer WA 01 161012 05 Termin 12.10.2016 - 14.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 51 WIR FREUEN UNS AUF EUREN BESUCH! Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1 Redesituationen vor großen Gruppen meistern Rhetorik und Gesprächsführung Aufbauseminare Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung, dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich? Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um? Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein? Wie gehe ich mit Störungen um? Seminarnummer WA 01 160314 02 WA 01 160905 02 WA 01 161205 02 WA 01 170313 02 Termin 14.03.2016 - 18.03.2016 05.09.2016 - 09.09.2016 05.12.2016 - 09.12.2016 13.03.2017 - 17.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2 Besondere rhetorische Herausforderungen Rhetorisches Geschick und Feingefühl sind für die freie Rede ebenso wichtig wie bei der Gremienarbeit, in Sitzungen und am Arbeitsplatz. Alle von uns ausgehenden (nicht-)verbalen Signale beeinflussen nachhaltig die Kommunikation mit unseren Mitmenschen. Besondere Situationen, wie z. B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden in diesem Seminar genauer unter die Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Differenzierung von Redeanlässen - dem Anlass gemäße Beiträge vorbereiten Präsenz vor Publikum - Tipps und Tricks ausprobieren. Feedback und Ideen zur Schärfung des persönlichen Redeprofils Mit (unangenehmen) Reaktionen aus dem Publikum umgehen – Wege finden, gelassen und humorvoll zu bleiben Lebendige Dramaturgie und unterstützende Visualisierung von längeren Redebeiträgen Seminarnummer WA 01 160201 02 WA 01 161031 02 54 Termin 01.02.2016 - 05.02.2016 31.10.2016 - 04.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Klare Rede, starke Wirkung! Frauen meistern Redesituationen vor großen Gruppen Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen! Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen („Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.“). Wie wirkt „Frau“ und was hält Frauen oftmals zurück? Aufbauseminare Wenn Sie Lust haben, die Inhalte des Rhetorikseminars „Klare Rede, starke Wirkung“ in den für Sie als Frau relevanten Fragestellungen zu beleuchten und zu bearbeiten, ist dies das richtige Seminar für Sie. Sie können Ihre individuellen rhetorischen Stärken herausarbeiten und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag der Interessenvertretung stärken, ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Umgang mit Redehemmungen Aufbau einer Überzeugungsrede Wirksame Sprache und Körpersprache Der Umgang mit Störungen Seminarnummer WA 01 160530 01 Termin 30.05.2016 - 03.06.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Kraft meiner Stimme Sicher sprechen und präsentieren, Inhalte effektiv vermitteln, erfolgreich verhandeln Die Stimme ist ein Schlüsselreiz in der Kommunikation. Sie transportiert nicht nur Inhalte, sondern signalisiert Ihrem Gegenüber, ob Sie meinen, was Sie sagen. Als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung führen Sie Gespräche in vielen Situationen, in denen es darum geht, Kompetenz zu vermitteln: telefonische Beratung, persönliche Gespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber/der Dienststelle oder Auftreten in Betriebs-/Personalversammlungen. Sie sind auf eine dauerhaft tragfähige, belastbare Stimme und überzeugendes Sprechen angewiesen. Die Stimme ist Trägerin Ihrer Stimmung und der Information. Ihre persönliche Sprechweise wiederum gliedert die Information. Die Formulierungen, die Sie hierbei wählen und die sprachlichen Mittel, die Sie einsetzen, sind entscheidend dafür, wie verständlich, plausibel und „ansprechend“ der Redebeitrag ist. Die Seminarinhalte in Stichworten: Zusammenhänge zwischen Stimmart und Sprechweise und Ihrer Persönlichkeit erkennen und nutzen Praxisübungen zum Kennenlernen der eigenen Stimmart und Sprechweise Individuelle Stärken erkennen, ausbauen sowie souverän und sicher nutzen Trainingsbereiche sowie passende Übungsmöglichkeiten definieren und erarbeiten Seminarnummer WA 01 160921 07 Termin 21.09.2016 - 23.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 55 Rhetorik und Gesprächsführung Praxisnahe Wege der Überzeugung trainieren Schlagfertig im Betrieb Ein Angriff mit Worten kann genauso verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden plötzlich attackiert und sind wie gelähmt. Haben Sie in solchen Situationen schon mal den Faden verloren? Kommen Ihnen die besten Ideen erst, wenn Sie fluchend im Auto sitzen? Wer im Betriebs- oder Personalrat tätig ist, bewegt sich oft auf politischen Bühnen. Kampf um Interessen und Standpunkte kommt es oft zum verbalen Schlagabtausch. „Dumme Sprüche“ und verletzende Angriffe machen oft sprachlos. Solche Situationen verführen zum Gegenangriff und enden oft im Konflikt. Aufbauseminare Oder wir schweigen, schlucken den Angriff herunter und Ärger macht sich in uns breit. Automatisch reichen wir unsere Wut oft weiter. In diesem Seminar lernen Sie den Kreislauf zu durchbrechen und schlagfertig zu kontern, ohne dass der Konflikt eskaliert. Durch praktische Übungen, Situationsanalysen und den Einsatz kreativer Methoden wird die persönliche Gelassenheit und Souveränität gestärkt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kommunikative Grundlagen des verbalen Angriffs Strategien und Reaktionsmuster im Konflikt Psychologie der Emotionen Rhetorik und Gesprächsführung Humor als Deeskalationsstrategie Raus aus der Ohnmacht: „Erste Hilfe“ nach dem verbalen Angriff Entwicklung individueller Strategien: „Aufprallschutz“ und Umgang mit Stress Seminarnummer WA 01 160926 11 Termin 26.09.2016 - 28.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Den roten Faden fest in der Hand! Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung Als Mitglied der Interessenvertretung führen Sie Gespräche in vielen unterschiedlichen Situationen. Dabei kompetent aufzutreten, heißt unter anderem, Gespräche aktiv zu steuern und zu gliedern. Zudem gilt es, auch in angespannten Gesprächssituationen (Beratungen, Verhandlungen) neben dem Inhalt auch auf unausgesprochene Botschaften konstruktiv zu reagieren.Im Seminar wird auf der Basis der wesentlichen Kommunikationsmodelle ein grundlegendes Verständnis für Gesprächssituationen erarbeitet und mit Ihren konkreten Beispielen aus der Praxis verknüpft. So können mit realitätsnahen Übungen kreative Ideen für den „Ernstfall“ erarbeitet und ausprobiert werden. Wir bearbeiten u. a. folgende Themen: Sicherheit durch Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung Mit welchen Fragetechniken erreiche ich mein Gesprächsziel? Wie gliedere ich ein Gespräch und behalte den roten Faden? Wahrnehmung der Zwischentöne auf mehreren Kommunikationsebenen Welche Reaktion ist bei welcher Störung angebracht? Wie führe ich ein Gespräch zu einem Ergebnis und zu einem Abschluss? Seminarnummer WA 01 160530 02 56 Termin 30.05.2016 - 03.06.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Erfolgreich verhandeln Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne u. a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum. In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Taktik und Strategie in Verhandlungen Die Bedeutung von Verhandlungszielen Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam Die Einbeziehung der Beschäftigten Was tun bei unfairen Methoden? Rechtliche Aspekte von Verhandlungen Termin 13.06.2016 - 17.06.2016 21.11.2016 - 25.11.2016 Rhetorik und Gesprächsführung Seminarnummer WA 01 160613 12 WA 01 161121 01 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Überzeugend argumentieren als gesetzliche Interessenvertretung Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren. Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Starke und schwache Argumente Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch? Überzeugen statt besiegen Seminarnummer WA 01 160613 02 Termin 13.06.2016 - 17.06.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 57 58 Mensch, ärger’ mich nicht! – Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte Aufbauseminare Ärgern Sie sich im Alltag zu oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert sachliche und zielorientierte Klärung. Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch. Im Seminar wollen wir ein Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere unter Streß), wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht. In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie sich davon lähmen lassen oder aktiv einen souveränen Umgang finden. Seminarnummer WA 01 161031 18 Termin 31.10.2016 - 04.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Menschen, Macken, Miteinander – Menschenkenntnis für effektive Interessenvertretung Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen. Die eigene Menschenkenntnis zu vertiefen, erleichtert die Kommunikation in Gesprächen, Beratungen und Verhandlungen, beugt Konflikten vor und fördert einen konstruktiven Umgang miteinander. In diesem Seminar lernen Sie, sich selbst in schwierigen Situationen besser zu verstehen und mit verschiedenen Persönlichkeitsstilen geschickter umzugehen. Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu vermitteln, um in Zukunft sicher, angemessen und „energiesparend“ auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können. Themenschwerpunkte sind: „Wie ticke ich, wie tickst du?“ – Unterschiede erkennen und konstruktiv nutzen „Was geht hier gerade ab?“ – Zwischen den Zeilen lesen, worum es in der Situation wirklich geht und darauf intelligent reagieren „Was kann ich tun, damit das Gespräch gut läuft?“ – Situatives Gespür intensivieren in der Ansprache von Kolleginnen/Kollegen und Verhandlungspartnerinnen/-partnern Praxistipps: Handlungsorientierte Antworten auf konkrete Fragen aus dem Alltag der Interessenvertretung Rechtliche Grundlagen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG) Seminarnummer WA 01 161121 02 Termin 21.11.2016 - 25.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 59 Zusammenarbeit und Konfliktmanagement Die Seminarinhalte in Stichworten: Definition des Begriffs „Konflikt“, Konfliktarten und -ursachen Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien Mein persönlicher Konfliktstil Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches Konfliktverhalten Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren Beziehungen zu Kolleginnen/Kollegen und auch beim Schlichten von Streitigkeiten unter den Kolleginnen/Kollegen werden häufig besonderes „diplomatisches Geschick“ und Einfühlungsvermögen benötigt. Zusammenarbeit und Konfliktmanagement Aufbauseminare Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht. Hierdurch entstehen erweiterte Handlungsspielräume, die es erlauben, auch verfahrene Konflikte aufzulösen und Win-winSituationen herbeizuführen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation, Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis Seminarnummer WA 01 161031 08 Termin 31.10.2016 - 04.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Lösungsorientiert beraten statt retten Die Gratwanderung zwischen Empathie und Abgrenzung Bei beruflichen und sozialen Problemen oder wenn sich private Schwierigkeiten auf die Arbeit auswirken, suchen Beschäftigte häufig Rat und Unterstützung bei ihrer Interessenvertretung. Hier kommen die Probleme und Nöte ungefiltert an, begleitet von starken Emotionen wie Angst, Wut, Trauer und Ohnmacht. Aktive, empathische Gesprächsführung stärkt die Eigenverantwortung der Ratsuchenden. Die „richtigen“ Fragen helfen den Beschäftigten, selbst wieder Klarheit zu gewinnen, Ziele zu formulieren und für sie passende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Allzu schnell gerät man mit dem Wunsch zu helfen unbewusst in die Situation, dem Gegenüber sein „Päckchen“ abzunehmen und sich selbst damit abzuschleppen. Damit das nicht zu Überlastung und Burn-out führt, ist es für die Beratenden wichtig, Grenzen deutlich zu machen. In diesem Seminar werden wir praxisnah an verschiedenen Beispielen diverse Fragetechniken ausprobieren. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rolle und Selbstverständnis als Berater/-in Lösungsorientierte Kommunikation Professionelle Beratung als Baustein von Gesundheitsförderung im Betriebs- oder Personalrat 60 Seminarnummer WA 01 161005 02 Termin 05.10.2016 - 07.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument in die Hand. In diesem Seminar erfahren Sie alles über die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Überblick über das AGG Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung? Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle Seminarnummer WA 01 161102 03 Termin 02.11.2016 - 04.11.2016 Arbeits- und Sozialrecht Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. Teilzeit- und Befristungsgesetz Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Andererseits gibt es Strategien, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekär, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen (beispielhaft) Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH und Arbeitsgerichte) Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 161114 08 Termin 14.11.2016 - 16.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 61 Familie und Beruf – rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten Wenn in diesem Land tatsächlich zu wenig Kinder geboren werden, dann hat das sicherlich auch damit zu tun, dass potenzielle Eltern Beruf und Karriere den Vorrang einräumen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es häufig schwierig ist, Kinder und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Unser Arbeitsrecht hält jedoch schon heute eine Menge rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bereit. Erhebliche Neuerungen ergeben sich auch aus dem Pflegezeitgesetz. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind: Wie funktionieren Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld? Was tun, wenn das Kind krank ist? Wer zahlt? Arbeits- und Sozialrecht Aufbauseminare Wie lässt sich die Arbeitszeit an familiäre Erfordernisse anpassen? Was schützt vor Diskriminierungen? Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung? Was können die Tarifvertragsparteien tun? Seminarnummer WA 01 161116 08 Termin 16.11.2016 - 18.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Der demografische Wandel und die fragwürdige Verlängerung des Arbeitslebens durch die sog. „Rente mit 67“ werden dazu führen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer/-innen an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen für die Arbeit der Interessenvertretungen. In diesem Seminar wird die Perspektive der unmittelbar Betroffenen beleuchtet. Die rechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen werden praxisgerecht bearbeitet und Handlungsperspektiven werden entwickelt. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Was ist eigentlich ein „älterer“ Arbeitnehmer/eine „ältere“ Arbeitnehmerin? Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen? Wo und wie schützen Tarifverträge? Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters? Was ist bei freiwilligem vorzeitigen Ausscheiden zu beachten (Aufhebungsvertrag, Auswirkungen auf Rentenansprüche)? Welche Handlungsoptionen hat der Betriebsrat? Seminarnummer WA 01 161121 04 62 Termin 21.11.2016 - 25.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeitsund Sozialrecht Krankheiten können – vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen – erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Das Drohen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf der einen und die Angst vor eben diesen auf der anderen Seite führen in der Regel zu kontraproduktivem Verhalten. Ursache ist neben Vorurteilen („Urlaub auf gelbem Schein“) häufig auch Unwissenheit. Ziel des Seminars ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich die Beteiligten bewegen, zu klären und einen sachgemäßen Umgang mit dem Thema zu fördern. Die Seminarinhalte in Stichworten: Termin 05.12.2016 - 09.12.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Arbeits- und Sozialrecht Seminarnummer WA 01 161205 04 Aufbauseminare Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände? Krankenrückkehrgespräche und BEM: Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung? Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Arbeitsunfähigkeit (Anzeige und Nachweis, Verhalten während der AU) Grenzen personeller Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a. Versetzung/ Kündigung) Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen? Was leisten andere Träger der Sozialversicherer (z. B. Berufsgenossenschaften)? Anerkennung und Schutz von schwerbehinderten Beschäftigten Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Damit Sie sicher in den unterschiedlichen Rechtsgebieten agieren können, bietet Ihnen dieses Seminar einen grundlegenden Einstieg in die Hauptaspekte des Sozialrechts und deren Umsetzung in die Interessenvertretungsarbeit. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z. B. Kurzarbeit, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen Transfermaßnahmen Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung Aktuelle Rechtsprechung Seminarnummer WA 01 161024 03 Termin 24.10.2016 - 28.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 63 TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufbauseminare Stellung des TVöD im Rechtssystem Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle TVöD/TVL Seminarnummer WA 01 160118 01 WA 01 160613 01 WA 01 161017 02 WA 01 170109 01 Termin 18.01.2016 - 22.01.2016 13.06.2016 - 17.06.2016 17.10.2016 - 21.10.2016 09.01.2017 - 13.01.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Hinweis Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln führen dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote. Seminarnummer WA 01 160307 01 WA 01 170227 01 64 Termin 07.03.2016 - 11.03.2016 27.02.2017 - 03.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜVKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordnungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet. Aufbauseminare Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Termin 11.04.2016 - 15.04.2016 05.12.2016 - 09.12.2016 TVöD/TVL Seminarnummer WA 01 160411 21 WA 01 161205 01 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöDBund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVöDBund aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert. Seminarnummer WA 01 160411 01 WA 01 161024 01 Termin 11.04.2016 - 15.04.2016 24.10.2016 - 28.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 65 TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1 Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TVHessen Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVLänder bzw. TV-Hessen aufgenommen. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Aufbauseminare Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung, über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TVH. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats. TVöD/TVL Seminarnummer WA 01 160411 11 WA 01 161024 11 Termin 11.04.2016 - 15.04.2016 24.10.2016 - 28.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein. Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“ auf. Seminarnummer WA 01 160307 02 WA 01 170227 02 66 Termin 07.03.2016 - 11.03.2016 27.02.2017 - 03.03.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, Einführung in das Beamtenrecht – Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen und bearbeiten. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundstrukturen des Beamtenrechts Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts Aufbauseminare Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung) Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts Seminarnummer WA 01 161031 12 Termin 31.10.2016 - 04.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Beamtenrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren Schwerpunkt. Seminarnummer WA 01 160517 01 Termin 17.05.2016 - 20.05.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 67 Wirtschaftskompetenz – Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den Arbeitgeber werden Sie als Betriebsratsmitglied mit wirtschaftlichen Informationen konfrontiert. Nahezu alle betrieblichen Veränderungen werden mit ökonomischen Notwendigkeiten und Konkurrenzbedingungen begründet. Wirtschaftliche Informationen grundsätzlich zu verstehen und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, sind Voraussetzungen Ihrer Arbeit im Rahmen Ihrer Mitbestimmungsrechte und -pflichten. Aufbauseminare Dazu bietet Ihnen dieses Seminar den passenden Einstieg und ermöglicht Ihnen neben einer qualifizierten Grundinformation auch das Erörtern konkreter Fragen und eine Vertiefung durch Übungen anhand von Fallbeispielen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Grundlagen unternehmerischen Handelns; Leistungserstellung und Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen Wirtschaftliche Grundbegriffe klären: Umsatz, Ertrag, Kosten, Gewinn, Profit, Kapital, Rendite, Deckungsbeitrag, Shareholder Value Betriebs- und Personalwirtschaft Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten Der wirtschaftliche Jahresbericht Externe und interne Informationsquellen nutzen Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten Seminarnummer WA 01 160926 07 Termin 26.09.2016 - 30.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Bilanzen lesen und verstehen In diesem Seminar werden Sie qualifiziert, Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zuverlässig zu sammeln und erfolgreich auszuwerten, um langfristig eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in der Praxis zu sichern. Insbesondere aus dem Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen. Bei der Durchführung solcher Analysen bietet Ihnen der Einsatz von Standardsoftware wie Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns in diesem Seminar weitere praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können. Seminarnummer WA 01 160926 17 68 Termin 26.09.2016 - 30.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfangreiche Informations- und Beratungsrechte. Um diese Rechte ausüben zu können, benötigt er ein fundiertes Grundwissen. Im Seminar werden die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und grundlegende Instrumente und Verfahren der Personalplanung sowie Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Personalplanung behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten: Personalplanung als Folge der Unternehmensplanung Bereiche der Personalplanung Aufbauseminare Instrumente und Methoden der Personalplanung Personalbedarfsplanung als Zentrum der Personalplanung Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung Betriebsverfassung und Personalplanung Seminarnummer WA 01 161017 07 Termin 17.10.2016 - 21.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebs- und Personalwirtschaft Unternehmenswerkstatt Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne u. a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum. In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Taktik und Strategie in Verhandlungen Die Bedeutung von Verhandlungszielen Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam Die Einbeziehung der Beschäftigten Was tun bei unfairen Methoden? Rechtliche Aspekte von Verhandlungen Seminarnummer WA 01 160418 05 Termin 18.04.2016 - 22.04.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 69 Geschäftsführung des Betriebsrats: Die besondere Aufgabe im Gremium In diesem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und Pflichten des Betriebsrats und seiner Organe vertiefen und zusätzliche Fertigkeiten in der Durchführung von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: Von der Geschäftsordnung bis zur Beschlussfassung Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Aufbauseminare Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit Seminarnummer WA 01 160613 07 Termin 13.06.2016 - 16.06.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Alles im Griff?! Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Belegschaft beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder. Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen? Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte am besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessenvertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat. Die Seminarinhalte in Stichworten: Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium Konfliktvermeidung und -bewältigung Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung und Beschäftigten Arbeitsorganisation und Zeitplanung Seminarnummer WA 01 160404 07 70 Termin 04.04.2016 - 06.04.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Was tun, wenn die alten Füchse gehen? Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten Es gibt Wissen, das in keinem Fachbuch steht und dennoch nötig ist, um erfolgreich zu sein. Es befindet sich in den Köpfen der Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang in Betrieben und Einrichtungen Erfahrungen gesammelt, Entwicklungen beobachtet und mitgestaltet haben. Leider geht dieses Wissen oftmals verloren, wenn diese Kolleginnen und Kollegen den Betrieb verlassen. Das Seminar zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie unbewusste bzw. ungeschriebene Wissensbestände effizient und zeitsparend aufbereitet werden können, damit sie den Nachfolgerinnen/Nachfolgern zur Verfügung stehen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Definitionen von Wissen im Unterschied zu Informationen Aufbauseminare Wissensportfolios anlegen: Darstellung von Wissensbeständen Formen des Wissenstransfers: Weitergabe von Erfahrungswissen Gestaltung kollegialer Lehr- und Lernprozesse: Mentorenprogramme Ressourcen für den Generationenwechsel: Zeitbedarf und Ausstattung Wissen im Wandel: Aspekte von dynamischen Wissensbeständen Termin 29.08.2016 - 31.08.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Seminarnummer WA 01 160829 01 Erfolgreiches Leiten von Gremien – Wie leite ich, und wovon lasse ich mich leiten? Die Herausforderungen an Vorsitzende bzw. Stellvertreter/-innen sind vielfältig: Gespräche führen, Sitzungen leiten, Themen strukturieren, alle im Gremium bzw. Ausschuss aktiv beteiligen, Gesetze und Vorschriften kennen, zur Mitarbeit motivieren ... Die Kompetenzen und Fähigkeiten erwirbt man jedoch nicht automatisch mit der Wahl in die Funktion. In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Handlungsweisen zu optimieren, um die Zusammenarbeit im Gremium voranzubringen. Sie erhalten Hinweise zu notwendigen Rahmenbedingungen für eine produktive Arbeit des Gremiums. Und Sie erkennen die Grenzen Ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten. Übungen und Fallarbeit unterstützen die Arbeitsphasen im Seminar. Folgende Themen werden behandelt: Aufgaben und Rollenklarheit der/des Vorsitzenden bzw. der Stellvertreterin/des Stellvertreters Rechte und Aufgaben aus dem Gesetz Wie fülle ich die Funktion als Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in aus? Welchen Leitungsstil habe ich? Wie binde ich andere Gremienmitglieder in die Arbeit ein und motiviere sie zu aktiver Gestaltung? Meine Ressourcen – meine Potenziale – meine Entwicklungsfelder: Wo kann ich ansetzen beim Umsetzen? Seminarnummer WA 01 161121 09 Termin 21.11.2016 - 25.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. 71 Hetzt du noch oder gestaltest du schon? Zeit- und Selbstmanagement für die betriebliche Interessenvertretung Betriebs- bzw. Personalratsarbeit erfordert ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen – und auch sich selbst gegenüber. Alles unter „einen Hut“ zu bekommen ist oft aber gar nicht so einfach. Die zeitlichen Spielräume schrumpfen mit den steigenden Anforderungen, das Gefühl der Selbstbestimmtheit macht dem der Fremdbestimmtheit Platz. Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Aufbauseminare In diesem Seminar können Sie eine Reflexion des bisherigen Verhaltensmuster vornehmen. Sie lernen Zeitmanagementinstrumente kennen und erproben eine Neuorientierung hin zu einem souveräneren Umgang mit Zeit. Sie erwerben einen bewussteren Umgang mit Zeit und schaffen eine Verbindung zwischen effektiver und prioritätenorientierter Aufgabenbewältigung einerseits und persönlicher Zufriedenheit andererseits. Die Seminarinhalte in Stichworten: Wissen über das Phänomen „Zeit“ Analyse und Reflexion der eigenen Situation Instrumente für die Praxis kennenlernen Seminarnummer WA 01 161005 03 Termin 05.10.2016 - 07.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/PersonalratsSekretariat organisieren – Arbeitsorganisation und Büromanagement im BR-/PR-Sekretariat Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der Interessenvertretung. E-Mail-Flut, Projekte, Telefon – eine Aufgabenfülle bei geringen Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesentliches verrinnt in den Mühlen des Alltags. Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps. Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, die Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-Mail-Flut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu sorgen. Nach dem Seminar können Sie Belastendes entsorgen – das Wesentliche im Blick behalten Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben einfache und flexible Ablagesysteme einrichten mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben. Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren Ihren Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten. Seminarnummer WA 01 160929 03 72 Termin 29.09.2016 - 30.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Rechtswirksames Schreiben Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Damit Interessenvertretungsarbeit nicht länger wirkungslos bleibt sondern erfolgreich bestehen kann, werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht. Sie erhalten in diesem Seminar die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von: Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen Zustimmungsverweigerungen Aufbauseminare Widersprüchen Einwendungen Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 160517 06 WA 01 161004 01 Termin 17.05.2016 - 20.05.2016 04.10.2016 - 07.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Praktische Erstellung von Protokollen Seminarnummer WA 01 160427 02 WA 01 161004 06 Termin 27.04.2016 - 29.04.2016 04.10.2016 - 06.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, §§ 19/30 MVG o.v.R. 73 Protokollführung mithilfe der Textverarbeitung Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift mit EDVUnterstützung Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit des Betriebs-/Personalrats und dessen Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die Umsetzung dieser Anforderungen sowie die Gestaltung und Verwaltung der Niederschriften am PC werden erläutert. Aufbauseminare Sie erhalten zahlreiche praktische Tipps, wie der Aufwand der Protokollführung durch die effektive Nutzung von Dokumentenvorlagen, Textbausteinen etc. reduziert werden kann. Die Seminarinhalte in Stichworten: Ziel und Zweck eines Protokolls Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen Protokollarten und deren Ausgestaltung Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Funktion des Betriebssystems und kurze Einführung in dessen Bedienung Überblick über Office-Programme und deren Bausteine Praktische Erstellung von Textvorlagen Organisationsstruktur von Verzeichnissen und Dateien Seminarnummer WA 01 160307 07 WA 01 161024 07 74 Termin 07.03.2016 - 10.03.2016 24.10.2016 - 27.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG EDV 1: Grundlagenseminar für (Wieder-)Einsteiger/-innen Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich nicht oder nicht so oft mit dem Computer und den Programmen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Speziell auf Ihre Bedürfnisse als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats zugeschnitten, wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglicht. Ohne Vorkenntnisse können Sie in Kürze ein Niveau erreichen, um sich die täglichen Aufgaben im Büroalltag zu erleichtern. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Termin 15.02.2016 - 19.02.2016 11.07.2016 - 15.07.2016 13.02.2017 - 17.02.2017 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz Seminarnummer WA 01 160215 02 WA 01 160711 01 WA 01 170213 01 Aufbauseminare Allgemeine Grundlagen (Hardware, Betriebssysteme, Intranet/Internet) MS-Word (Formatierungen, Serienbrief und gegliederte Dokumente) MS-Excel (Arbeitsmappen, Tabellen, Formate, Datenimport und -export, Formeln) MS-PowerPoint (Folien und Master, Textfelder und Autoformen, benutzerdefinierte Animationen, Folienwechsel, zielgruppenorientierte Präsentationen) Einführung in MS-Outlook (Posteingang, Kalender, Aufgaben, Regelassistent, Abwesenheitsassistent, Kontakte) Betriebs- bzw. Personalratssoftware EDV 3: Web 2.0 und Social Media verstehen und nutzen – Hintergrundwissen und Handwerkszeug für die Interessenvertretung Web 2.0 und Social Media haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal verändert. Viele sehen das mit Misstrauen – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeite, die auch die gesetzlichen Interessenvertretungen nutzen sollten. Neben Recherchemöglichkeiten zu rechtlichen Themen bietet das Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, deren Potenzial eine wachsende Anzahl von Gremien bereits erkannt hat. Zugleich gibt es zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen neue Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte, sondern auch zu Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. In unserem Seminar vermitteln wir das nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und Social Media und deren rechtlichen Dimensionen zu erlangen und die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gezielt zukunftsfähig zu machen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Soziale Netzwerke - kennen lernen und nutzen Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Web 2.0 und Social Media Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken Seminarnummer WA 01 161114 01 Termin 14.11.2016 - 18.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, 75 Mehr Präsenz im Betrieb schaffen! Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung Der Respekt vor der Interessenvertretung wächst mit der Aufmerksamkeit und Beachtung, die sich das Gremium durch die Arbeit bei den Kolleginnen und Kollegen verschaffen kann. Das gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber. Aufbauseminare Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem Seminar eine Reihe hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z. B. die Vernetzung von Informationen und Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Informationsbeschaffung und die adäquate Kommunikationsgestaltung. Anhand von Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen. Folgende Themen werden im Seminar behandelt: Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und angemessene Antworten entwickeln Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ der Interessenvertretung aufbauen und gestalten Seminarnummer WA 01 160912 05 76 Termin 12.09.2016 - 16.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Da gehe ich gerne hin Betriebs- und Personalversammlungen ... mal anders! Betriebs- und Personalversammlungen erscheinen Ihnen als mühselige Pflicht? Die Teilnehmenden wirken wortkarg, gelangweilt oder inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten? Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen. Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Betriebs-/Personalrat und den Beschäftigten vor. Ziel ist die Stärkung Ihrer Position. Sie können in diesem Seminar Praxiserfahrungen austauschen, erfahren, wie man typischen „Fallen“ vorbeugt und profitieren von dem Angebot eines großen Ideenpools. Die Seminarinhalte in Stichworten: So lief‘s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des Betriebs-/Personalrats Aufbauseminare So geht‘s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft So kommt‘s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln So passt‘s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt auswählen So gefällt‘s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie So ist‘s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Termin 26.09.2016 - 28.09.2016 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Seminarnummer WA 01 160926 04 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Action! – Materialien und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gestalten Wirkungsvoll gestaltete Materialien helfen, die eigenen Themen effektiv zu kommunizieren. Überraschende Aktionen unterstützen bei öffentlichen Auftritten innerhalb und außerhalb des Betriebs/der Dienststelle (Betriebs-/Personalversammlung/Pressekonferenz). Ein „Dauer“Logo oder eine durchgehende Gestaltung sorgen für Wiedererkennung und direkte visuelle Ansprache. Ein guter Slogan verhält sich wie ein Ohrwurm, er bleibt im Kopf. Und letztendlich macht kollektives Brainstorming Spaß und eröffnet einen neuen Zugang zu den Themen am Arbeitsplatz. Wie entwickeln wir gute Ideen in unseren Sitzungen? Wie gehen wir mit der Fülle an tollen Einfällen um oder helfen nach, wenn nichts überzeugt? Wie gestalten wir ansprechende Plakate/Aushänge und wirkungsvolle Aktionen? Wir beantworten diese Fragen im Seminar gerne anhand mitgebrachter Themen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Kreativität und Ästhetik – wirkungsvolle Plakate, Flyer und Aktionen Ideen sprudeln lassen – Moderationstechniken Was wirkt? Starke Bilder, Provokation, Humor Umgang mit Text und Bild Rechtliche Hinweise und Grundlagen zur Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 160907 04 Termin 07.09.2016 - 09.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG 77 Öffentlichkeitsarbeit 2.0 Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation oder der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen mithilfe von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium aber noch keine große Rolle zu spielen. Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im Intranet anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch gestalten? Aufbauseminare In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen Themen der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist - und zwar von A-Z. Von der Idee über die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei alle Schritte praktisch durchlaufen und ausprobiert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen der betrieblichen Arbeit Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Seminarnummer WA 01 161031 05 78 Termin 31.10.2016 - 04.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Aufbauseminare Informations- und Öffentlichkeitsarbeit 79 Ja, sind wir denn hier bei „Wünsch dir was!?“ Das bist du in der Tat! Stell dir das passende Seminar für dein Gremium zusammen für eine maßgeschneiderte und effektive Fortbildung! Das gilt sowohl für die Angebote aus unserem Programm als auch für euer spezielles Thema, das euch zur Zeit im Gremium beschäftigt. Wünsch Dir was Wir unterstützen euch auch kurzfristig in der Themendefinition mit passendem/r Referenten/in zum passenden Zeitpunkt für euch Bestellen könnt ihr z. B. folgende Themen, die sich besonders für das komplette Gremium eignen: Coaching für BR/PR Walsroder Spezialitäten Keine Rückendeckung mehr – im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung. Nörgelei von KollegInnen statt Unterstützung und Anerkennung für den nicht immer einfachen Job als Interessenvertretung. Woran liegt das und wie könnt ihr das Blatt für euch wenden? Von der Gruppe zum starken Team Arbeitsorganisation (Planung und Aufgabenverteilung) BR/ PR und JAV Arbeit im KBR/GBR 80 gemeinsames Wirken im Betrieb Wir beraten euch gerne zu den Themenschwerpunkten… Betriebliche Mitbestimmung, Unternehmensmitbestimmung Ralf Bohlen, Bildungssekretär Tel.: 05161/979 563 e-mail: [email protected] Wünsch Dir was Soziale Kompetenz, Kommunikation, Moderation Katrin Stelzer, Bildungssekretärin Tel.: 05161/979 567 e-mail: [email protected] Walsroder Spezialitäten Arbeits- und Gesundheitsschutz, Organizing und Öffentlichkeitsarbeit Gina Maier, Bildungssekretärin Tel.: 05161/979 565 e-mail: [email protected] Arbeits- und Sozialrecht Peter Strothotto, Bildungsstättenleiter Tel.: 05161/979 564 e-mail: [email protected] Personalvertretungsrecht, TVöD, EDV Burkhard Schomerus, Bildungssekretär Tel.: 05161/979 571 e-mail: [email protected] 81 „Die Betriebsratswerkstatt“ Eine Klausur für die Interessenvertretung! „Themen haben wir mehr als genug. Aber wann sollen wir die alle bearbeiten? Und wie stellen wir das an?“ Das sind Fragen, die in Betriebsratsgremien oft gestellt werden. Darum haben wir unsere Betriebsratswerkstatt geöffnet. Um mal reinzuschauen, auszuprobieren, mitzumachen. Hier ist der Ort, an Themen zu arbeiten, für die im betrieblichen Alltag oftmals die Zeit fehlt. Und wir schauen auf die Arbeitsstruktur der Interessenvertretung. Betriebsratswerkstatt Klappt alles gut, kann etwas verbessert werden? Setzen wir uns die richtigen Ziele … und erreichen wir sie dann auch? Wie kann unsere Arbeit besser geplant und ggf. anders verteilt werden? So könnten die Fragestellungen, an denen wir gemeinsam arbeiten, aussehen. Betriebliche Anliegen werden vorgetragen, Lösungsentwürfe gemeinsam entwickelt und realistische Ziele erarbeitet. Die Teilnehmenden lernen Methoden zur schrittweisen selbstständigen Bearbeitung konkreter Probleme kennen und können Ihren Standpunkt dazu entwickeln. Dabei werden verschiedene Arbeitstechniken für ein gemeinsames strukturiertes Arbeiten in Gruppen ausprobiert, die zur Anwendung in Gremien und Ausschüssen geeignet sind. Nach einem organisierten Austausch werden die vorgestellten Themen in Arbeitsgruppen selbstständig bearbeitet. Die Seminarleitung unterstützt und begleitet den Bearbeitungsprozess durch eine themenbezogene Beratung und Vermittlung arbeitsrechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse werden in einem Arbeitsprotokoll festgehalten. Walsroder Spezialitäten Präsentation und Austausch zu betrieblichen Themen Vermittlung von Methoden zum strukturierten Vorgehen Analyse der betrieblichen Ausgangslage Entwicklung von Alternativen und konkrete Formulierung von Zielen Zusammenhang mit BR-Rechten aus dem BetrVG (§§ 87, 96-98, 111/112, 99-102) Vermittlung und Einschätzung arbeitsrechtlicher und betriebspolitischer Handlungsmöglichkeiten Informieren, Einbeziehen und Beteiligen der Belegschaft Methode zur Ergebnissicherung, Transfer und Weiterentwicklung im Gremium Unser Tagungszentrum bietet für derartige BR-Klausuren optimale Arbeitsmöglichkeiten. Und mit der kompetenter Unterstützung durch unser Bildungs- und Beratungsteam. Wir machen dazu gern ein individuelles Angebot. Ansprechpartner ist Ralf Bohlen Telefon: 05161-979-563 Mail: [email protected] 82 Rückblick und Ausblick: Fit für die zweite Hälfte der Amtszeit! Zweite Walsroder Betriebsräte-Konferenz vom 2. bis 4. Mai 2016 Liebe Kolleginnen und Kollegen, Betriebsrätekonferenz nach der erfolgreichen Auftaktkonferenz in 2015 laden wir zur Fortsetzung ein, zur zweiten Walsroder Betriebsräte-Konferenz. Zur Halbzeit der Amtsperiode wollen wir Rückschau halten und einen Ausblick auf die weitere Arbeit des BR-Gremiums werfen. Neben Vorträgen und Diskussionen im Plenum stehen wieder themenorientierte Arbeitsforen zum aktiven Handeln auf der Agenda. Die Themen wurden von den Teilnehmenden der letzten Konferenz mitbestimmt: Aktuelles aus dem kollektiven Arbeitsrecht Bilanz ziehen, Aufgaben sortieren, Ziele planen Wissenstransfer in der Interessenvertretung Zusammenarbeit im Gremium Zeitmanagement für Betriebsratsmitglieder, Selbststeuerung vs. Fremdsteuerung Nachwuchsförderung: Zusammenarbeit mit der JAV … Walsroder Spezialitäten Die genaue Ausschreibung erfolgt Anfang 2016 und wird auf unserer Internetseite bekannt gegeben. Gerne schicken wir sie auch direkt zu. Für Anregungen und Ideen sind wir offen! Wendet euch einfach an [email protected] Die Walsroder Betriebsräte-Konferenz ist eine gemeinsame Veranstaltung des Bildungswerks ver.di Niedersachsen und des ver.di-Bildungs- und Tagungszentrums Walsrode. 83 Walsroder Gesundheitswoche Die Walsroder Gesundheitswoche – „nachhaltig! gesund bleiben“ Die Walsroder Themenwochen haben das Ziel, die einzelnen Seminare mit einem interaktiven Rahmenprogramm über die Woche hinweg zu verbinden. Anregende kulturelle, bewegte und informative Angebote zum Schwerpunktthema bringen die Teilnehmenden und Teamenden jenseits ihres Seminars in Kontakt. Uns liegt das (über)lebenswichtige Thema „Gesundheit“ am Herzen und wir möchten in dieser Woche mit euch aktiv inhaltlich diskutieren, uns gegenseitig inspirieren und gemeinsam bewegen. Nachhaltigkeit ist unser Wegweiser. Vom 20. - 24. Juni 2016 wird die Gesundheitswoche zum 5. Mal stattfinden unter den Fragestellungen „Wie funktionieren langfristige Veränderungen, um meinen Alltag gesünder zu gestalten?“ „Wie tragen Entschleunigung, Achtsamkeit und Gemeinschaft zu gesellschaftlicher Gesundung bei?“ „Was will sich derzeit in der Welt wandeln und wie kann ich dabei mitwirken?“ Walsroder Spezialitäten Die Seminare in dieser Woche beschäftigen sich ebenfalls gezielt mit Schwerpunkten aus dem breiten Feld „Gesundheit“ und „Nachhaltigkeit“: WA 01 160620 01 Time out statt Burnout WA 03 160620 02 Kein Stress mit dem Stress WA 03 160620 03 Den Wandel gestalten: Planst du noch … WA 01 160620 04 Beschäftigtenbefragungen: Instrument für die Analyse von Arbeitszufriedenheit, Betriebsklima und Stress WA 03 160620 05 Den Wandel gestalten: Gesundheit ist Glückssache, oder!? WA 01 150622 06 BR 3 WA 03 160620 07 Den Wandel gestalten: Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle Wir freuen uns auf eine bewegende gemeinsame Woche mit neuen Impulsen aus eurem Alltag und für euren Alltag! In diesem Sinne: anmelden, Sportsachen einpacken, mitgestalten! 84 Koordinierte Interessenvertretung praxisnah erleben! DRITTE WOCHE DER INTERESSENVERTRETUNG 12. bis 16. September 2016 Woche der Interessenvertretung Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein besonderes Element unseres Bildungsverständnisses ist neben der Seminararbeit auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden untereinander. Das Gespräch über die eigene Erfahrung mit den zu bearbeitenden Themen, die Arbeitsstrukturen in den Gremien, ein Blick über den Tellerrand des Betriebes. Hieraus nehmen alle immer etwas mit. Es gelingt uns so, eine Brücke zwischen den einzelnen Seminaren zu schlagen. Vielfach können zusätzlich zum eigenen Seminarthema weitere Informationen aufgenommen und Anregungen gegeben werden. Dies ist in besonderem Maße in der „Woche der Interessenvertretung“ möglich, die wir seit einigen Jahren sehr erfolgreich durchführen. Auch in dieser Woche finden alle Seminare „normal“ statt, es gibt aber Seminareinheiten, in denen die Themen zusammengeführt werden: zwei Betriebsratssitzungen und eine Betriebsversammlung. In der „Woche der Interessenvertretung“ bieten wir 2016 an: Aller Anfang ist gar nicht so schwer! (BR 1) Mensch geht vor! (BR 2) Walsroder Spezialitäten Agieren statt reagieren! (BR 3) Beständig ist allein der Wandel! (BR 4) Organisieren – Informieren – (Ver-)Handeln! (JAV 3) Die Pflichtquote allein reicht nicht! (SBV 1) Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit (WiA 1) Mehr Präsenz im Betrieb (Öffentlichkeitsarbeit) Im Rahmenprogramm gibt es weitere Angebote, die gemeinsam genutzt werden können. Der Erfolg der „Woche der Interessenvertretung“ in den letzten Jahren stimmt uns zuversichtlich, dass auch diese ein ganz besonderes Erlebnis für alle Teilnehmenden wird. Wir freuen uns sehr darauf! 85 Seminare für Prüferinnen und Prüfer Qualität sicherstellen in Berufsausbildung und Prüfung – „Wir zeigen dir, wie´s geht“ Gründe, sich ehrenamtlich in Prüfungsausschüssen zu engagieren gibt es viele Mitgestalten können Kompetenzen zeigen Erfahrungen einbringen Verantwortung tragen sich weiterbilden Qualität sichern Unsere Projekte bieten Qualifizierung und Betreuung bereits aktiver sowie potenzieller Prüferinnen und Prüfer in der beruflichen Bildung. Unsere Seminare führen wir zu folgenden Schwerpunkten durch: rechtliche Rahmenbedingen im Prüfungswesen Prüfungsordnungen, Ausbildungsordnungen, insbesondere Umsetzung neu geordneter Berufe Rechte und Pflichten der Prüfungsausschussmitglieder Prüfungsdurchführung, Simulation von Prüfungsabläufen Walsroder Spezialitäten Prüfungsaufgabenerstellung Prüfungsinstrumente und deren Umsetzung, bspw. Fachgespräch, Betrieblicher Auftrag Beobachten-Beurteilen-Bewertung von Prüfungsleistungen Umgang mit dem Prüfling, Prüfungsangst, Prüfungsstress Erfahrungsaustausch und Vernetzung der Prüfenden Weitere Informationen und Beratung ver.di Bundesverwaltung Ressort 11, Bereich Qualifizierung Projekte: „prüf-mit!“ E-Mail [email protected] Telefon 030-6956-2845/2863 www.prüf-mit.de 86 Grundlagen I Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten der Prüfungsausschüsse 25.01. - 29.01.2016 Seminare für Prüferinnen und Prüfer 29.08. - 02.09.2016 08.09. - 10.09.2016 Grundlagen II 11.04. -15.04.2016 Beobachten-Beurteilen-Bewerten von Prüfungsleistungen 01.12. - 03.12.2016 Prüfungsangst, Prüfungsstress, Prüfungsdurchführung Aufbauseminar 09.03. - 12.03.2016 Prüfungsinstrumente und deren Umsetzung, Betrieblicher Auftrag, Fachgespräch Schwerpunktseminare 04.03. - 06.03.2016 Gesundheits-, Heil-, Pflegeberufe, Sport- und Fitnessberufe 16.11. - 18.11.2016 Berufe der Geoinformationstechnologie Walsroder Spezialitäten „prüf-mit!“ ist angesiedelt in der ver.di Bundesverwaltung, Ressort 11, Bereich Qualifizierung und werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die Seminare verursachen keine Kosten für die Teilnehmenden. „prüf-mit!“ trägt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten (Bahnfahrt 2. Klasse oder bei Nutzung Privat-PKW 0,20 # pro km; max. 120,00 # für Hin- und Rückreise), Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Einige Seminare sind nach dem Bildungsurlaubsgesetz der Länder anerkannt. Wir bieten in 2016 insgesamt 42 Seminare: 1 bis 5tägige, bundesweit und regional ausgeschriebene, für Gruppen aus mehreren Berufen und berufshomogene Gruppen. Aktuelle Informationen findest du auf unserer Homepage www.prüf-mit.de. 87 Seminare im Gesundheitswesen Die nachfolgend aufgeführten Seminare richten sich speziell an Interessenvertretungen im Gesundheitswesen. Veranstalter dieser Seminare ist „ver.di Bildung und Beratung Hessen“. Die Anmeldung erfolgt über das Bildungszentrum Walsrode, jeweils unter der angegebenen Seminarnummer. Die Seminargebühr beträgt 740.- (für das Seminar „Leiharbeit und Werkvertrag“ 540.-) Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1) Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur Überwachung von Unternehmensleitungen Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Aufsichtsräten von Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele. Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das Seminar bietet einen Überblick über Rechte, Pflichten sowie Aufgaben und stärkt die „Arbeitnehmerbank“, um Strukturveränderungen in den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu können. Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld der nächsten Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung durch das Referententeam in Anspruch genommen werden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze Walsroder Spezialitäten Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakultativer Aufsichtsrat einer GmbH Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt wird (Transparenz und Publizität, Corporate-Governance-Kodex) Haftung der Aufsichtsratsmitglieder Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen – ein erster Überblick Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Seminarnummer WA 08 160307 09 88 Termin 07.03.2016 - 09.03.2016 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 670 BGB Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1) Der Wirtschaftsausschuss hat sich nicht nur mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auseinanderzusetzen, sondern auch den gesetzlichen Auftrag, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten. Seminare im Gesundheitswesen Im Rahmen des ersten Teils unseres Seminarangebots werden die betriebswirtschaftlichen Grundkenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete und erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit unerlässlich sind. Das Seminar wendet sich (nicht nur) an neue Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen aus Krankenhäusern und/oder Pflegeeinrichtungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses Betriebswirtschaftliche Grundlagen Externes und internes Rechnungswesen eines Krankenhauses Einführung in das Controlling eines Krankenhauses Aufbau eines „Informationssystems“ des Wirtschaftsausschusses Seminarnummer WA 08 160905 09 Termin 05.09.2016 - 07.09.2016 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG Bemerkungen Für praktische Übungen anhand eines veröffentlichten Jahresabschlusses eines Krankenhauses bitten wir darum, einen Laptop mitzubringen. Walsroder Spezialitäten Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2) Der Wirtschaftsausschuss ist vom Unternehmer „rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten“. Im zweiten Teil unseres Seminarangebots werden die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete Beratung unternehmerischer Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten sowie für die Analyse von Berichten über die wirtschaftliche Lage erforderlich sind. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebswirtschaftliche Planungen - Grundlagen, Aufgaben und Befugnisse Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand des Jahres- bzw. Konzernabschlusses Planspiel: Betriebswirtschaftliche Planung – von der Strategie bis zur operativen Planung Betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen Seminarnummer WA 08 161116 09 Termin 16.11.2016 - 18.11.2016 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG Teilnahmevoraussetzungen Besuch des Seminars „Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen 1“. Bemerkungen Wenn möglich: Bitte einen Laptop mitbringen, auf dem Excel installiert ist. 89 Mitbestimmung und Beteiligung bei Um- und Neubauten Viele Einrichtungen planen Baumaßnahmen oder führen diese bereits durch. Mit der Infrastruktur im Neubau geht in der Regel die Umstrukturierung der Arbeitsorganisation sowie der Pflege- und Behandlungsprozesse einher. Oft werden gleichzeitig die Informations- und Kommunikationssysteme auf den neuesten Stand gebracht. Walsroder Spezialitäten Seminare im Gesundheitswesen Dieses Seminar beleuchtet solche Veränderungen, deren Hintergründe und Auswirkungen auf die Beschäftigten sowie die Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung. Die Seminarinhalte in Stichworten: Betriebswirtschaftliche Betrachtung aus der Perspektive der Interessenvertretung Auswirkungen auf Tätigkeitsprofile und Eingruppierungsgrundsätze Einfluss auf Personalplanung und Personalbedarfsermittlung Einfluss auf Dienstplangestaltung sowie die Personalkosten (Entgelt) Mögliche Auswirkungen auf die Arbeitszeit Seminarnummer WA 08 161010 09 Termin 10.10.2016 - 12.10.2016 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG Leiharbeit und Werkvertrag – neue Strategien zur Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen Der Umfang der Leiharbeit in Betrieben des Gesundheitswesens steigt von Jahr zu Jahr. „Ausgeliehene“ Beschäftigte deutlich weniger. Rechtliche Schutzbestimmungen werden umgangen. Um die Bedingungen des AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber zunehmend auf (Schein-)Werkverträge. In welchem Zusammenhang stehen die EU-Leiharbeitsrichtlinie, tarifvertragliche Regelungen und Regelungen des AÜG? Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag? In dem Seminar werden verschiedene Formen des Personaleinsatzes behandelt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert. Die Seminarinhalte in Stichworten: Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie zu tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen Formen des externen/internen Personaleinsatzes (Werkvertrag, Dienstvertrag, Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung) Überblick über die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Seminarnummer WA 08 160620 09 90 Termin 20.06.2016 - 21.06.2016 Freistellungsgrundlage § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog LPersVG und Regelungen für MAV 91 Lust auf Familienfeiern, Auszeiten, Kurzurlaube? Lust auf ver.di in Walsrode! Sie suchen nach einem passenden Ort für Ihre Feier? Der Vereinsausflug steht an? Sie sehnen sich nach entspannten Tagen in der Lüneburger Heide mit Ihrer Familie? Oder Sie planen ein Erlebniswochenende mit Freunden? Dann heißen wir Sie herzlich in unserem Hause willkommen. Erlebniswochenenden Unser Haus ist offen für Ihre Pläne. Wir bieten Ihnen ein modernes, einladendes Ambiente, eine herzliche Atmosphäre und vielfältige Räumlichkeiten inklusive wunderschöner Terrasse und großem Garten. Unsere Küche ist bekannt für ihre kulinarischen Köstlichkeiten vom zünftigen Brunch bis zum edlen Menü. Und unser Team im Haus hat nur eines im Sinn: dass Sie und Ihre Gäste sich rundum wohlfühlen. Ob Groß oder Klein, Reisegruppe oder Familie, Abend- oder Feriengast. Wir unterstützen Sie, Geburtstag, Hochzeit oder Kurzurlaub zu einem unvergesslichen Ereignis zu machen. Gerne gestalten wir für Sie eine Auszeit vom Alltag mit unseren Erlebnisprogrammen: kulinarisch, sportlich, kreativ oder kulturell. Fragen Sie uns. Wir freuen uns, wenn wir Ihre Lust auf ver.di in Walsrode wecken können! In unseren frisch renovierten Einzel-, Doppel- oder Twin Bettzimmern, alle ausgestattet mit Duschbädern, Fön, HD-Digital-TV, Telefon, (auf Wunsch mit Radiowecker), kostenfreiem WLAN und einem schönen Blick ins Grüne, kostet Sie in 2016 pro Tag im Einzelzimmer ab 40,50 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit) im Doppelzimmer ab 63,00 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit) Nach einem erholsamen Schlaf lockt unser reichhaltiges Frühstücksbuffet, das wir mit 10,00 # berechnen. Walsroder Spezialitäten Unser immer gut gelauntes Küchenteam erfüllt auch ausgefallene Wünsche mit einem herzlichen Lächeln. Ebenso kann man sich zum Mittagsbuffet und/oder Walsroder Abendbuffet unter die Tagungsteilnehmer mischen und ein Pensionspaket buchen: Halbpension inkl. Frühstücksbuffet 26,00 # Vollpension inkl. Frühstücksbuffet 42,00 # Kinder wohnen bis zum Alter von 6 Jahren kostenlos bei uns, zwischen 7 und 12 Jahren zahlen ihre Eltern die Hälfte der o. g. Preise. Reisegruppen und Vereine sind ebenso willkommen wie Familien, die sich an einem Wochenende in Walsrode zu einem großen Familientreffen verabreden. Hier stellen wir gerne individuelle Arrangements zusammen. Z. B. unser Familienarrangement 2016 für die Urlaubsdurchreise an die See oder für ein Wochenende zum Besuch der Lüneburger Heide mit seinen vielfältigen Ausflugszielen, das ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode ist immer eine Reise wert. Das Arrangement kostet in 2016 nur 76,00 # pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 12 Jahren kostenfrei in einem 2. Zimmer. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren berechnen wir 50 % unseres Arrangement Preises. 92 Erlebniswochenenden 2016 Unsere angebotenen Erlebniswochenenden 2016 haben wir unter den Themenbereichen kulinarisch sportlich kreativ kulturell Erlebniswochenenden auf den folgenden Seiten zusammengefasst. Zum wiederholten Mal führen wir ein Cocktailseminar mit internationalen Highlights durch und im August treffen sich traditionell Motorrad-Bikerinnen und Biker aus ganz Deutschland. In unseren Kochworkshops stehen "Sherry & Tapas sowie die Toskana“ im Mittelpunkt. Unser Adventwochenende findet in 2016 zum 19. Mal statt und führt uns in diesem Jahr in die Rattenfängerstadt Hameln auf den Weihnachtsmarkt und auf die Weser! Wer lieber im ver.di Bildungs-und Tagungszentrum bleiben möchte, kann sich am gleichen Wochenende mit unserer Plätzchen- und Stollenbäckerei auf die bevorstehenden Feiertage vorbereiten oder genießt Weine und Käse in unserem Wein und Weinsensorik Wochenende. Übrigens, alle Themen unserer Erlebniswochenenden, auch die, die in diesem Jahr gerade mal nicht aufgeführt sind, bieten wir für Ihre geschlossene Gruppe an. Sprechen Sie uns an! Walsroder Spezialitäten Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie das komplette Angebot. Viel Spaß beim Lesen und Aussuchen Herzlich willkommen zu Lust auf ver.di in Walsrode! Tagungsmanagement, Erlebniswochenenden Hanns-Carsten Höfner, Wirtschaftsleiter Tel.: 05161/979 533 e-mail: [email protected] 93 Zum Bierbrauen nach Walsrode ... im Hünzinger Brauhaus und im ver.di BTZ Deutsches Bier steht für Regionalität. Die Brauereien sind stark mit der Heimat verbunden. Die insgesamt 1325 Brauereien produzierten für den inländischen Markt im Jahre 2014 95,6 Millionen Hektoliter Bier (1 Million mehr als in 2013 und seit 2006 zum ersten Mal wieder ein Anstieg zum Vorjahr), alleine davon fielen über 60 Mill. hl Bier auf die 10 größten Brauereigruppen. Erlebniswochenenden Immerhin sind über 90 % aller Brauereien in Privatbesitz und stehen heute wie früher für bestimmte Regionen. Der Verbraucher honoriert das gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und vertraut zunehmend auf regionale Produkte mit Authentizität und Qualität. Ca. 600 hl pro Jahr werden seit 2000 im beschaulichen Hünzigen gebraut. Braumeister Bernd Meyer erfüllte sich mit seinem „Schnuckenbräu“ www.schnuckenbraeu.de den Wunsch nach Herstellung eines „regionalen Bieres für den regionalen Markt“. Wie es produziert wird, erfahren Sie hautnah vor Ort. Frischer geht es nicht! Am Abend zuvor beschäftigen wir uns im ver.di BTZ mit verschiedenen Craft Bieren aus dem In- und Ausland in Theorie und Praxis. Zum Wohle! Seminarnummer WA 14 160520 10 Termin 20.05. - 22.05.2016 Kosten Euro 233,50 pro Person im EZ, Euro 215,50 pro Person im DZ Cocktailseminar & Gin Tonic Tasting Walsroder Spezialitäten Sommerzeit ist Cocktailzeit – von klassisch bis „fancy-tropisch“ – mit & ohne Promille Deshalb möchten wir uns in diesem Seminar mit der Kunst der Cocktailzubereitung näher beschäftigen. Nach einer Einführung in die Geschichte des Cocktails und die richtige Technik wird in praktischen Übungen jede Menge gerührt und geschüttelt. Die Herkunft der Cocktails ist nicht ganz geklärt. Die erste Geschichte stammt aus dem 18. Jahrhundert, sie besagt, dass ein Gastwirt aus Washington, ein bekannter Kampfhahnzüchter war. Eines Tages entlief ihm einer seiner besten Kampfhähne. Das ganze Dorf suchte nach ihm, doch sie fanden ihn nicht. Bis nach einigen Wochen ein junger Soldat mit dem Hahn unter dem Arm die Wirtschaft betrat. Daraufhin belohnte ihn die Tochter des Wirtes mit einem farbigem Mixgetränk. Dieses war genauso farbenprächtig, wie der Schwanz des zurückgebrachten Hahnes, deshalb nannten sie das Getränk „Cocktail“ = Hahnenschwanz! Gin boomt, der eine oder andere Gin ist aufgrund seiner TOP-Qualität auch für den puren Genuss geeignet. Beliebter bleibt die süß-herbe Kombination aus Gin und Tonic. Die Auswahl an Gin und Tonic Water wird langsam unübersichtlich und gerade Einsteiger tun sich schwer. Wir probieren verschiedene Stilrichtungen, am Ende entdecken dann hoffentlich alle ihre Favoriten. WER KEINEN GIN TONIC MAG, NIMMT AM TASTING NICHT TEIL UND BEKOMMT EINE ANTEILIGE KOSTENERSTATTUNG!! Seminarnummer WA 14 160520 20 WA 14 160909 20 Termin 20.05. - 22.05.2016 09.09. - 11.09.2016 Kosten Euro 224,00 pro Person im EZ, Euro 206,00 pro Person im DZ 94 Gender & Gewänder – die Macht von Rosarot und Himmelblau oder – Warum man(n) Frau Rosa Rüsche beschützt und Frau Blacky Blazer zuhört Erlebniswochenenden Im Zeitalter von Frauenquote und Gender Mainstreaming ist es von großer Bedeutung, dass sich Frauen auf Erfolgskurs mit den Fakten von „Rosarot und Himmelblau“ auseinandersetzen und das damit verbundene kulturelle- und soziale Rollenbild ihrer "Gewänder" kennen. Weckt eine Frau in rosa Rüschenbluse in einer männerdominierten Vorstandssitzung tatsächlich gerade einmal den Beschützerinstinkt? Wieviel Wahrheit steckt in dem Spruch „Je Blazer, desto Chef“? Wirft man einen Blick auf den Arbeitsmarkt, auf die Diskussion um Führungskulturen und Vereinbarkeit verschiedener Lebensentwürfe wird schnell deutlich: Ja, die Geschlechterspezifikation spielt eine Rolle im gesamten Bildungs- und Erwerbsverlauf. Damit verbunden spielen die vermeintlich femininen Eigenschaften in der Darstellung von Frauen immer wieder eine große Rolle. Was nützt ein Optimum an Persönlichkeit, Charakter, Kompetenz und fachlicher Qualität, wenn das äußere Erscheinungsbild die inneren Werte sabotiert? Vor diesem Hintergrund können sich die Teilnehmerinnen auf ein höchst aufschlussreiches, mit interessanten Themen und überraschenden Erkenntnissen gefülltes Seminar freuen. Humorvoll, und dennoch den ernsten Hintergrund im Fokus, erleben sie eine spannende und doch entspannte Veranstaltung! Alle Teilnehmerinnen erhalten eine persönliche Analyse und Beratung ihres visuellen Auftritts unter Einbeziehung ihrer eigenen Körperfarbe und Körperproportionen: Fit fürs „Rampenlicht“. Seminarnummer Termin WA 14 160520 30 20.05. - 22.05.2016 Kosten Euro 269,00 pro Person im EZ Auf Wunsch: Euro 202,50 pro Person bei Abreise nach Seminarende Walsroder Spezialitäten Tapas & Sherry Andalusien – Wiege der Tapas, Land der Oliven und des Weins (Sherry) ... Eine Tapa ist ein kleines Appetithäppchen, das in Tapas-Bars üblicherweise zu Wein oder Sherry gereicht und dort im Stehen verzehrt wird. Hartnäckig hält sich die Meinung, dass die beliebten Tapas aus Andalusien stammen und ursprünglich in einer Scheibe Brot bestanden, die dazu benutzt wurde, lästige Moskitos aus dem Glas fern zu halten. Es kann aber auch gut sein, dass man gleichzeitig das Brot brauchte, um den alkoholreichen Wein aus Jerez besser zu kompensieren. Bald konkurrierten Schinken und Mandeln, Oliven und richtige kleine Gerichte mit den ordinären Brotscheiben und wurden zu Aperitivos, kleinen Vorspeisen, die man den ganzen Tag über zu sich nehmen konnte. Heute spiegeln Tapas im Kleinen nicht nur die Esskultur Andalusiens, sondern aller Regionen Spaniens wider und haben auch über die Landesgrenzen hinaus viele Liebhaber gefunden. Freuen Sie sich auf unser gemeinsames Kochen in der ver.di BTZ Küche mit frittierten Kleinfischen und Garnelen, Chorizo Iberico, luftgetrockneten Schinken, Oliven, Tortilla de Potata (Kartoffelomelett), Pinchitos (Fleischspießen), usw ...! Seminarnummer Termin WA 14 160617 10 17.06. - 19.06.2016 Kosten Euro 224,50 pro Person im EZ, Euro 206,50 pro Person im DZ 95 Besuch der „Langen Anna“ auf Helgoland. Busfahrt in das Nordseebad Cuxhaven. Abfahrt mit der „HSC – Halunder Jet“ schnell und modern in 75 Minuten nach Helgoland. 4 Stunden Aufenthalt auf der Insel mit Gelegenheit zum zoll- und umsatzsteuerfreien Einkauf, da die Insel zolltechnisch als Ausland gilt und damit nicht dem Steuerecht der EU. Entdecken Sie den Kulturweg mit 14 Stationen durch die vielfältige Kultur Helgolands oder das Museum Helgoland in der Nordseehalle. Viele nette Restaurants laden zum Mittagsimbiss oder Kaffeetrinken ein. Erlebniswochenenden Inseldaten Entfernung zum Festland ca 70 km, Einwohner ca 1650, Höhe über NN 61m, Größe der Hauptinsel ca 1 qkm, Größe der Düne ca 0,7 qkm. Seminarnummer WA 14 160624 10 Termin 24.06. - 26.06.2016 Kosten Euro 228,50 pro Person im EZ, Euro 210,50 pro Person im DZ, Euro 114,25 für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren Unterwegs mit „Paddel und Pedale“ Walsroder Spezialitäten An diesem Erlebniswochenende sind wir mit dem Fahrrad auf der Straße und mit dem Kanu auf der Böhme (ruhiger Nebenfluß der Aller, die in die Weser mündet) unterwegs. Zunächst starten wir mit dem Fahrrad nach Dorfmark, wo wir auf breite Kanus umsteigen und die reizvolle Landschaft links und rechts des Böhmeufers entdecken. Ihre Gästeführerin Frau Sabine Sattler-Kosinowski erläutert unterwegs die Sehenswürdigkeiten der Region. Die Fahrräder werden zwischenzeitlich zum Anleger in Bad Fallingbostel gebracht. Frische Luft macht bekanntlich hungrig. Für den kulinarischen Service sorgen wir unterwegs mit einem familienfreundlichen Mittagessen. Auf der Rücktour von Fallingbostel nach Walsrode kehren wir noch zum Kaffeetrinken ein. Am Ziel angekommen, stoßen wir alle mit einem Glas Sekt (für die Kids gibt es alkoholfreien Kindersekt) an und lassen den Tag Revue passieren. Selbstverständlich werden für die Kanutour Schwimmwesten und wasserdichte Behälter für Ihre Wertsachen bereitgestellt. Seminarnummer WA 14 160805 20 Termin 05.08. - 07.08.2016 Kosten Euro 197,00 pro Person im EZ, Euro 184,00 pro Person im DZ Euro 98,50 für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 96 Rennradwochenende Für alle rennradbegeisterten ver.dianerInnen und Ihre/unsere Freundinnen und Freunde. Wir haben Spaß am Rennradfahren und schaffen Tagesetappen von 130 km mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Wenn es die Verkehrslage zulässt, treten wir auch mal richtig an und lassen uns die Laune selbst bei Gegenwind nicht verderben. Fahren in der Gruppe und ökonomisches Windschattenfahren ist uns nicht unbekannt. An diesem Wochenende wollen wir auf wenig befahrenen Straßen durch die Lüneburger Heide fahren. Ein Begleitfahrzeug ist immer in der Nähe. Zur Mittagszeit werden wir von den Kolleginnen und Kollegen in Undeloh erwartet. Auftanken, etwas essen und trinken und zurück geht es über malerische Heidedörfer nach Walsrode. Erlebniswochenenden Familienangehörige und Kinder sind herzlich willkommen. Gerne organisieren wir für sie ein Alternativprogramm wie z. B. Pedal und Paddel, Serengeti Park oder Besuch einer Blaubeerplantage. Seminarnummer WA 14 160812 10 Termin 12.08. - 14.08.2016 Kosten Euro 184,50 pro Person im EZ, Euro 166,50 pro Person im DZ (maximal 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Walsroder Spezialitäten 97 Toskana Sanfte Hügel, fruchtbare Felder, sanfte Olivenhaine, die schwarzen Säulen der Zypressen und schöne Weingüter ... meine Assoziation von der bekanntesten Region Italiens? Von anspruchsvoller Einfachheit zu bäuerlicher Derbheit reicht die Küche der Toskana. Nicht wegzudenken sind Olivenöl, salzfreies Brot mit harter Kruste und fester Krume, köstliche Crostini, Hülsenfrüchte in Hülle und Fülle, Pasta-Pasta-Pasta, Bistecca alla Fiorentina von den mächtigen weißen Chianina Rindern, über Holzkohle gegrillt, Fisch, Geflügel, Gemüse und der berühmteste Käse seiner Region ist der P E C O R I N O, überwiegend hergestellt aus Schafsmilch. Statt üppiger Antipasti wie im Piemont, bevorzugt man/frau hier deftige Würste und Schinken. Appetit bekommen? Herzlich willkommen in der ver.di BIZ Küche! Erlebniswochenenden Doch zunächst lernen wir die Weine der Toskana kennen. Neben dem Chianti beschäftigen wir uns mit dem Brunello und Rosso di Montalcino, dem Vino Nobile di Montepulciano und den bekannten weißen Tropfen aus San Gimignano ... nach dem Lunch gibt es VINO Santo und Mandelgebäck. Kleine Naschereien und Käse runden den Einstieg am Freitagabend kulinarisch ab. Dann klären wir auch IGT, DOC und DOCG. Seminarnummer WA 14 160805 30 WA 14 160826 20 Termin 05.08. - 07.08.2016 26.08. - 28.08.2016 Kosten Euro 234,50 pro Person im EZ, Euro 216,50 pro Person im DZ 2. Nana Workshop im ver.di BTZ Walsrode ... Walsroder Spezialitäten An diesem Wochenendseminar widmen wir uns der Künstlerin Niki de Saint Phalle, deren bunte Nana-Figuren weltweit bekannt sind und die unter anderem am Leibnizufer in Hannover als Symbol für die befreite Frau stehen. Und als Symbol für überbordende Lebensfreude. Drei Tage lang wollen wir uns in grenzenloser Fantasie üben. Inspiriert von den bunten Frauen-Figuren der Künstlerin Niki de Saint Phalle werden wir unsere eigenen, sehr individuellen, lebens- und farbenfrohen Nana-Unikate kreieren. Schritt für Schritt lernen wir, das Charakteristische einer Nana-Figur zu erfassen und in Handarbeit aus Hasendraht/Sechseckgeflecht eigene Formen frei zu gestalten. Anschließend werden die Skulpturen mit Zeitungspapier kaschiert und nach eigenen Vorstellungen bemalt. Alle Arbeiten können am Ende mit nach Hause genommen werden. Der Kurs ist geeignet für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit und ohne Vorkenntnissen. Die Teilnehmer mögen bitte mitbringen: Föhn, Arbeitskleidung, Kreativität, Freude am gemeinsamen Basteln, gerne auch Freundinnen und Freunde! Bastelmaterialien und Farben werden von uns gestellt und sind im Arrangement enthalten. Seminarnummer WA 14 160819 10 Termin 19.08. - 21.08.2016 Kosten Euro 349,00 pro Person im EZ, Euro 331,00 pro Person im DZ Euro 239,00 pro Person ohne Übernachtung und Frühstück (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) 98 15. ver.di BikerInnentreffen im ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Zum 15. Mal organisieren wir für alle motorradbegeisterten ver.dianerInnen und ihre/unsere Freundinnen und Freunde dieses Wochenende. Uns verbindet die Freude am Fahren, notfalls auch mal Schrauben, draußen sein bei Wind und Wetter, also nicht nur ver.di-Gremien und BR/PR/MAV-Arbeit! An diesem Wochenende wollen wir Spaß haben, neue Menschen & Strecken kennenlernen, fahren und dabei nicht selber Karte / Navi lesen müssen, Mopeds gucken & hören ... Erlebniswochenenden ... und natürlich essen, trinken, klönen, Musik hören + sehen, ... aber auch alte Bekannte wiedertreffen, alles was mit Lust auf Mopped in ver.di in Walsrode dazugehört. Unsere Touren sind auch für Anfängerinnen und Anfänger gut zu bewältigen! Geschlossene Gruppen klären die Konditionen bitte vorher mit uns. Wir freuen uns auf Euch und gutes Wetter! Die Tourguides & die ganze Crew aus Walsrode. Seminarnummer WA 14 160826 10 Termin 26.08. - 28.08.2016 Kosten Euro 147,00 pro Person im EZ, Euro 129,00 pro Person im DZ Walsroder Spezialitäten 99 Verführung zum Tango Argentino – Getanzte Melancholie, die glücklich macht Erlebniswochenenden Nicht nur in Buenos Aires sondern in ganz Europa, sogar weltweit wächst die Passion für den Tanz, der auf geheimnisvolle Weise Menschen unterschiedlichen Alters, Nationalität und Tanzerfahrung wortlos verbindet. Wer Lust hat, gemeinsam in Bewegung zu kommen und Neugier mitbringt, in die Grundprinzipien des argentinischen Tangos eingeweiht zu werden, ist herzlich eingeladen, ein Wochenende in die Faszination des Tangos einzutauchen. Tanzen funktioniert hier ohne zählen und festgelegte Schritt-kombinationen, sondern über klare und sensible Körpersprache. Die Verbundenheit mit dem Partner/ der Partnerin und die Techniken des Führens und Folgens ermöglichen jedem Tanzpaar eine individuelle Gestaltung des Tanzes und der Musik. Wir erarbeiten an diesem Wochenende die technischen Grundprinzipien (Haltung, gehen, Führen, Folgen), möchten aber auch viel Raum geben, um mit Hilfe von Improvisationstechniken dem speziellen Charakter und der besonderen Stimmung des Tangos auf die Spur zu kommen. Anmeldungen sind als Paar, Gruppe oder einzeln (wenn man nicht auf eine Rolle festgelegt ist) möglich. Seminarnummer WA 14 150909 10 Termin 09.09. - 11.09.2016 Walsroder Spezialitäten Kosten Euro 271,50 pro Person im EZ, Euro 253,50 pro Person im DZ (mindestens 10 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) 100 Adventbäckerei Zum 8.Mal laden wir in unsere Stollen- und Plätzchenbäckerei ein. Wie in jedem Jahr wünschen wir uns natürlich nach Ihrer Ankunft ein bisschen Schnee, um Sie auf die Adventszeit richtig einzustimmen. Am Abreisetag darf es dann etwas tauen, damit alle stress-und rutschfrei nach Hause fahren können. Am Samstag werden wir uns nach einem ausgiebigen Frühstück und einer kurzen theoretischen Einführung mit der Kunst der Stollenherstellung beschäftigen. Während der Stollen ruht, bereiten wir einige Teige für die Weihnachtskekse zu. Lust auf Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc.? Seminarnummer WA 14 161202 20 Erlebniswochenenden Nach dem gemeinsamen Mittagessen und einem Verdauungs-spaziergang wird der Stollenteig in Form gebracht und gebacken. Natürlich vergessen wir unsere Plätzchen nicht, die auf großen Blechen und im Heißluftofen schnell gebacken sind. Nach dem Kaffeetrinken verpacken wir unsere Plätzchen für daheim und tränken den Stollen abschließend mit flüssiger Butter und ...! Termin 02.12. - 04.12.2016 Kosten Euro 198,50 pro Person im EZ, Euro 180,50 pro Person im DZ Euro 99,25 pro Person für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren Meditations – Wochenende Seminarnummer WA 14 160819 20 WA 14 160930 10 Termin 19.08. - 21.08.2016 30.09. - 02.10.2016 Kosten Euro 296,50 pro Person im EZ, Euro 278,50 pro Person im DZ Euro 195,50 ohne Übernachtung und Frühstück (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) 101 Walsroder Spezialitäten An diesem Wochenende widmen wir uns voll und ganz der Erforschung unseres wahren Wesenkerns. Wer Bin Ich – Was Bin Ich und vor allem was nicht?! Wir lernen ganz klar die Unterscheidung zwischen den uns eingepflanzten beschränkenden Konditionierungen und unserem lebendigen, reinen Bewusstsein kennen. Das Denken des Menschen ist da, um eben diesem Menschen zu dienen. Selektieren, unterscheiden, analysieren sind seine Funktion und Aufgabe. Damit ein Diener seine Aufgaben, gut und gewissenhaft erfüllen kann, braucht er hin und wieder eine kleine Pause. Gerne auch mal einen längeren Urlaub. Wenn das Denken schweigt, kommt mein strahlender, ewig bestehender, mich mit allem und jedem verbindender Wesenskern, ganz zart und kaum wahrnehmbar zunächst zum Vorschein. Diesen kostbaren Schatz werden wir achten, hüten und nähren. Auf das er erblühen möchte zu wahrer Größe. Es ist der wahre Besitz des Menschen, sein eigenes wahres Selbst zu erkennen. Dabei werden die anerzogenen, begrenzenden Meinungen – die wir unreflektiert übernommen haben – durchschaut und erlöst. Wir alle tragen den Funken der Liebe in uns, sind Freiheit und die Fülle selbst. An diesen wundervollen Ort in uns, geht die Reise an diesem Wochenende hin! Wein und Weinsensorik Erlebniswochenenden Für immer mehr Menschen gehört Wein zum Lebensgenuss. Und immer häufiger wird über Wein diskutiert. Wir wollen Ihnen in unserem Seminar alles Wissenswerte über Wein vorstellen und anhand von Proben zeigen, wie Wein wahrgenommen werden kann. Sie lernen die richtige Verkostung und Beurteilung von Weinen. Seminarinhalte sind unter anderem das Weinaromarad und die Physiologie des Riechens und Schmeckens, Erkennen von Weinfehlern und die Verkostung von rebsortentypischen Weinen. Ein Highlight ist die Harmonie von Wein & Käse, in Theorie und Praxis. Für Ihr leibliches Wohl sorgen wir mit Snacks, Brot und Tafelwasser bei den Verkostungen. Sie erfahren: wie Wein hergestellt wird was die Weinqualität und den Weinstil bestimmt die wichtigsten Traubensorten die wichtigsten Weinanbaugebiete und ihre Weine was Ihnen das Etikett sagen kann Weine sensorisch zu beurteilen Harmonie von Wein & Käse Seminarnummer WA 14 161202 40 Termin 02.12. - 04.12.2016 Walsroder Spezialitäten Kosten Euro 241,50 pro Person im EZ, Euro 223,50 pro Person im DZ (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) 102 Kabarett-Workshop mit Bruno – „KABARETTE SICH, WER KANN!“ Ein kommunikativer, kreativer Workshop. Immer nach dem Motto: „Es reicht nicht mehr, sich keine Gedanken zu machen, man muss auch noch unfähig sein, sie auszudrücken“. Ihr sucht kabarettistische Ideen für einen runden Geburtstag, ein Fest, eine politische Veranstaltung. Dann ist dieser Workshop das Richtige. Schwerpunkte des Kurses sind: Seminarnummer WA 14 161202 10 Erlebniswochenenden Stimm- und Körperarbeit unter Einbeziehung kabarettistischer Mittel Erarbeitung von Kabarettszenen Eventuell Einsatz von Musik Programmaufbau. Am Ende steht ein kleines Kabarettrepertoire Thematisch wird der Bogen von Alltagssatiren zu gesellschaftspolitischen Themen gespannt werden. Bruno Schollenbruch arbeitet als Kabarettist, Diplomtheaterpädagoge und Teamer. Termin 02.12. - 04.12.2016 Kosten Euro 291,50 pro Person im EZ, Euro 273,50 pro Person im DZ Euro 190,50 pro Person ohne Übernachtung und Frühstück (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) Walsroder Spezialitäten Adventwochenende – mit Besuch der Rattenfängerstadt Hameln Die wunderschöne Fachwerkkulisse, die verzierten Bauten der Weser-Renaissance und die zahlreichen Schaufenster der Geschäfte erstrahlen im einzigartigen Glanz. Es duftet angenehm nach Zimt, Plätzchen und Glühwein in den festlich geschmückten Gassen der historischen Altstadt und weihnachtliche Klänge des weltbekannten Glocken- und Figurenspiels begleiten die Besucher durch die Adventszeit. Inmitten dieser weihnachtlichen Kulisse findet traditionell der Hamelner Weihnachtsmarkt statt. 70 individuelle Hütten werden liebevoll in Szene gesetzt und ummalen das geschichtsträchtige Ensemble von Hochzeitshaus und Marktkirche. Sagenhaft wirkt die natürliche Bühne der Hochzeitshaus-Terrasse gekrönt durch den wunderschönen Lichterhimmel. Glatt wird es auf der Kindereisbahn im „Lütjen Markt“ und die 11-Meter hohe VollholzPyramide lockt die Besucher schon von weit her an.“ Nach einem ausgiebigen Weihnachtsmarktbummel durch die schöne Innenstadt, laden wir zu einer 1,5 stündigen Weser-Romatik-Tour mit Kaffeetrinken ein. Seminarnummer WA 14 161202 20 Termin 02.12. - 04.12.2016 Kosten Euro 190,50 pro Person im EZ, Euro 172,50 pro Personim DZ Euro 95,25 pro Person für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren 103 Wegweiser Liebe Kollegin, lieber Kollege, im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht. Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu uns per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen können wir leider nicht vornehmen. Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer (also: einfache Strecke). Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 110 zu beachten. Rücktritt von der Seminarteilnahme Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung an die durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen folgende Stornierungsregelung: Organistatorische Hinweise Allgemeine Hinweise Seminarabsage bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn 10,00 # 28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn 35,00 # ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn 75,00 # und bei Nichtteilnahme ohne Absage 100,00 #. Hinsichtlich der Seminargebühren gelten die „Teilnahmebedingungen ver.di bildung+beratung“ (S.110). Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen. Freistellungshinweise: 37(6) = § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz 37(7) = § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz 46(6) = § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz 46(7) = § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze 96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX 10(5) = § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vglb. Regelungen SU = § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter TV = tarifvertragliche Freistellungsregelungen BU = Bildungsurlaubsgesetze der Länder 104 Angaben zur Zielgruppe: BR = Mitglieder von Betriebsräten PR = Mitglieder von Personalräten MAV = Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen WA = Wirtschaftsausschussmitglieder AR = Aufsichtsratsmitglieder SBV = Schwerbehindertenvertrauensleute VL = Vertrauensleute eFU = ehrenamtliche FunktionärInnen iAN = interessierte ArbeitnehmerInnen FB = FreiberuflerInnen „Und wohin mit den Kindern? ...“ ... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern. Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren. Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an unsere Rezeption (Telefon 05161/979-0), die Kolleginnen helfen gern weiter. Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt. Haus und Gelände bieten viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben. Ein Besuch im nahegelegenen Vogelpark sowie weitere Aktionen werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen. Diese Aktivitäten finden auf eigene Kosten statt. Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde. Kinderbetreuung Organistatorische Hinweise 105 Seminarbüro Marion Gellermann 05161 / 979-559 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.15 - 16.00 Uhr 08.15 – 14.00 Uhr Liane Köhler 05161 / 979-560 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 09.15 - 17.00 Uhr 08.15 - 13.00 Uhr Birgit Kronfeldt 05161 / 979-561 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.15 - 16.00 Uhr 08.15 - 13.00 Uhr Telefax 05161 / 979-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de Montag - Donnerstag Freitag 8.00 - 19.30 Uhr 8.00 - 14.00 Uhr Sonja Reiter [email protected] Sabine Klemm [email protected] Anika Althoff [email protected] Telefon 05161 / 979-0 Telefax 05161 / 979-520 Kontakt Rezeption Organistatorische Hinweise ... Anika, ... ... Sabine und Sonja sorgen für einen freundlichen Empfang. Küchenleitung Ilka Beinhorn 05161 / 979-511 [email protected] 106 Freistellung nach Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG analog LPersVG, Sonderurlaub, Bildungsurlaubsgesetz § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 475,– zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung. Diese Regelung bezieht sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub gewährleistet ist. Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren, die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§ der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber. Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden. Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt der Arbeitgeber die Kosten. Eine Übersicht über die Seminargebühren findet sich auf den Seiten 116/117. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro vollem Tag 127,– Euro. Zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden gesondert berechnet Wer bezahlt was? Organistatorische Hinweise Liane, Marion und Birgit vom Seminarbüro. 107 Hinweise für die Anreise Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.35 Uhr, ca. 11.35 Uhr, ca. 12.35 Uhr und ca. 13.35 Uhr (bei Fahrplanänderungen entsprechend). Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur zu den Hauptanreisezeiten am Montag anbieten können. Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsrode auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd. Weitere Details siehe Skizze. Wichtig: Sollte die Anreise am Sonntag (oder an anderen Tagen nach 19.30 Uhr) erfolgen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit, damit wir Ihnen den Türcode mitteilen und einen Schlüssel bereit legen können. Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode. Mit freundlichen Grüßen Das Parken auf den hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. ver.diBildungs- und Tagungszentrum Fußweg Weitere Organistatorische Informationen Hinweise Anreisehinweise Ihr Walsrode-Team Anfahrtskoordinaten: 52° 52’ Nord 09° 35’ Ost 108 Anmeldung ver.di b+b-Seminare Organistatorische Hinweise 109 110 Organistatorische Hinweise Teilnahmebedingungen Anmeldung GPB-Seminare Organistatorische Hinweise 111 Chronologische Seminarübersicht Seite 11.01.2016 - 15.01.2016 BR 2 SBV 1 12 18 18.01.2016 - 22.01.2016 BR 4 TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 64 25.01.2016 - 29.01.2016 BR 3 Arbeitsrecht 1 Personalvertretungsrecht à la carte 13 21 30 01.02.2016 - 05.02.2016 BR 1 SBV 2 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 2) 11 18 27 54 08.02.2016 - 12.02.2016 Arbeitsrecht 2 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG BetrVG à la carte 22 28 29 14 17 21 75 22.02.2016 - 26.02.2016 BR 4 BR und JAV JAV und PR 14 35 35 29.02.2016 - 04.03.2016 BR 3 Arbeitsrecht 3 Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Psych. Belastungen am Arbeitsplatz 13 23 24 43 Anhang 15.02.2016 - 19.02.2016 BR 2 Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Arbeitsrecht 1 EDV 1 12 Seite 07.03.2016 - 11.03.2016 BR 2 Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst BEM Überblick und Regelungsbedarf TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 Protokollführung mithilfe von Textverarbeitung 74 14.03.2016 - 18.03.2016 BR 1 SBV 3 Einführung in das Arbeitszeitrecht Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1) 11 19 50 54 04.04.2016 - 08.04.2016 BR 3 Einstieg leicht gemacht (PR 1) Arbeitsrecht 1 Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit 13 16 21 70 11.04.2016 - 15.04.2016 BR 1 Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ Arbeitsrecht 2 Arbeitsschutzausschuss und betriebl. Arbeitsschutzorganisation TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 TV-L/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 12 36 41 64 66 11 15 22 39 65 65 66 18.04.2016 - 22.04.2016 BR 4 Arbeitsrecht 3 Wirtschaftsausschuss 1 Mobbing in Betrieb und Verwaltung Unternehmenswerkstatt 14 23 25 49 69 25.04.2016 - 29.04.2016 BR 2 Wer macht das Protokoll? 12 73 09.05.2016 - 13.05.2016 BR 3 13 Arbeitsrecht 3 23 Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle 37 112 Chronologische Seminarübersicht Seite 17.05.2016 - 20.05.2016 Schwerbehindertenrecht aktuell Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht Rechtswirksames Schreiben 20 30 67 73 23.05.2016 - 27.05.2016 Betriebl. Prozesse mitgestalten (PR 3) SBV 1 17 18 30.05.2016 - 03.06.2016 BR 4 Klare Rede, starke Wirkung (für Frauen) Aktive Gesprächsführung 14 55 56 06.06.2016 - 10.06.2016 BR 2 Arbeitsrecht 2 12 22 13.06.2016 - 17.06.2016 BR 1 Allgem. Aufgaben des BR BEM Aufbauseminar Erfolgreich verhandeln Überzeugend argumentieren TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Geschäftsführung des BR 11 33 41 57 57 64 70 20.06.2016 - 24.06.2016 BR 3 Beschäftigtenbefragungen Time-out statt Burn-out 13 45 48 27.06.2016 - 01.07.2016 BR 4 Arbeitsrecht 1 Wirtschaftsausschuss 2 14 21 25 04.07.2016 - 08.07.2016 Einstieg leicht gemacht (PR 1) 16 Gesundheit fördern – Gesundheit fordern 40 Suchtproblematiken am Arbeitsplatz 48 23 28 29 43 75 18.07.2016 - 22.07.2016 BR 3 SBV 2 13 18 25.07.2016 - 29.07.2016 BR 2 Arbeitsrecht 1 12 21 01.08.2016 - 05.08.2016 BR 4 14 08.08.2016 - 12.08.2016 BR 3 13 15.08.2016 - 19.08.2016 BR 2 Betriebl. Präventionsansätze bei Muskel-Sklett-Erkrankungen 22.08.2016 - 26.08.2016 BR 1 Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Arbeitsrecht 2 Managementmethoden und ihre Folgen für Beschäftigte 29.08.2016 - 02.09.2016 Das erfolgreiche Monatsgespräch Alter(n)sgerechtes Arbeiten Was tun, wenn die alten Füchse gehen? 05.09.2016 - 09.09.2016 Mobbing in Betrieb und Verwaltung Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1) Action! Materialien und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit 12.09.2016 - 16.09.2016 BR 1 BR 2 BR 3 BR 4 SBV 1 Arbeitsrecht 1 Wirtschaftsausschuss 1 Mehr Präsenz im Betrieb schaffen 12 40 11 17 22 44 34 37 71 49 54 77 11 12 13 14 18 21 25 76 113 Anhang 11.07.2016 - 15.07.2016 Arbeitsrecht 3 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG BetrVG à la carte Psychische Belastungen (Aufbau) EDV 1 Seite Chronologische Seminarübersicht Seite 19.09.2016 - 23.09.2016 Arbeitsrecht 2 Arbeitsrecht 3 BetrVG Auffrischung, Grundl. Aktualisieren Aufgaben des BR/PR bei Berufsausbildung BR und JAV Arbeitsschutzausschuss und betriebl. Arbeitsschutzorganisation BEM Überblick und Regelungsbedarf Kraft meiner Stimme – sicher sprechen und präsentieren 26.09.2016 - 30.09.2016 Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG BetrVG à la carte BEM spezial: Betriebs- und Dienstvereinbarungen Psychische Belastungen (spezial) Gesprächsführung zu heiklen Themen Schlagfertig im Betrieb Wirtschaftskompetenz – Wirtschaftl. Grundwissen für Interessenvertretung Bilanzen lesen und verstehen Mit Leichtigkeit Abläufe im BR/PR-Sekretariat organisieren Betriebs- und Personalversammlungen mal anders Anhang 04.10.2016 - 07.10.2016 Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ Arbeitszeit aktiv gestalten Lösungsorientiert beraten statt retten Zeit- und Selbstmanagement für die gesetzl. Interessenvertretung Rechtswirksames Schreiben Wer macht das Protokoll? 10.10.2016 - 14.10.2016 BR 4 SBV: Pfadfinder im Dschungel der Institutionen Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Arbeitswissenschaftl. Grundsätze zur Arbeitszeitgestaltung Gefährdungsanalyse Arbeitszeit 114 22 23 29 34 35 39 41 55 28 29 42 44 49 56 68 68 72 77 15 50 60 72 73 73 14 20 24 51 51 Seite 17.10.2016 - 21.10.2016 BR 2 Einstieg leicht gemacht (PR 1) Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Beteiligungsrechte des BR bei Personalplanung 24.10.2016 - 28.10.2016 BR 3 Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle BEM Aufbauseminar Sozialrecht für die gesetzl. Interessenvertretung (Grundlagen) TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1 TV-L/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder Protokollführung mithilfe von Textverarbeitung 31.10.2016 - 04.11.2016 BR 2 Personalvertretungsrecht à la carte Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht Wir haben alles unter Kontrolle! (Datenschutz) Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 2) Konstruktive Klärungstechniken für BR und PR Mediation Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Einführung in das Beamtenrecht Öffentlichkeitsarbeit 2.0 07.11.2016 - 11.11.2016 BR 1 Arbeitsrecht 1 Psych. Belastungen am Arbeitsplatz (Grundlagen) 12 16 27 45 64 69 13 37 41 63 65 65 66 74 12 30 30 36 54 59 60 61 67 78 11 21 43 Chronologische Seminarübersicht Seite 14.11.2016 - 18.11.2016 BR 3 Arbeitsrecht für SBV Arbeitsrecht 3 Betriebl. Notfallmanagement Teilzeit- und Befristungsgesetz Familie und Beruf, rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten EDV 3 21.11.2016 - 25.11.2016 BR 4 SBV 3 Wirtschaftsausschuss 3 Erfolgreich verhandeln Menschenkenntnis für effektive Interessenvertretung Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer ArbeitnehmerInnen Erfolgreiches Leiten von Gremien 13 19 23 46 61 62 75 14 19 26 57 59 62 71 28.11.2016 - 02.12.2016 Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Betriebl. Prozesse mitgestalten (PR 3) Arbeitsrecht 2 Time-out statt Burn-out 17 17 22 48 05.12.2016 - 09.12.2016 BR 1 Arbeitsrecht 1 Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1) Arbeitsunfähigkeit und Krankheit 11 21 54 63 12.12.2016 - 16.12.2016 BR 3 13 09.01.2017 - 13.01.2017 BR 4 TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 64 16.01.2017 - 20.01.2017 BR 2 Arbeitsrecht 1 Personalvertretungsrecht à la carte 12 21 30 Seite 23.01.2017 - 27.01.2015 BR 1 Arbeitsrecht 2 11 22 30.01.2017 - 03.02.2017 BR 3 13 06.02.2017 - 10.02.2017 Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) Arbeitsrecht 3 Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb 17 23 27 13.02.2017 - 17.02.2017 SBV 2 EDV 1 18 75 27.02.2017 - 03.03.2017 BR 4 Arbeitsrecht 1 TV-L-Grundlagen: Einführung und Überblick TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2 14 21 64 66 06.03.2017 - 10.03.2017 BR 2 12 13.03.2017 - 17.03.2017 BR 1 Arbeitsrecht 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1) 11 22 46 54 20.03.2017 - 24.03.2017 BR 3 13 14 Anhang 115 Alle Seminargebühren im Überblick action! Aktionsmöglichkeiten für die Interessenvertretung (3 Tage) 695,– AGG - Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung (3 Tage) 755,– Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht (4 Tage) 835,– Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht (5 Tage) 975,– Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG (5 Tage) 1090,– Allein ... und doch nicht allein – Einpersonenbetriebsräte (3 Tage) Alles im Griff? – Arbeitsorganisation der Interessenvertretung (3 Tage) Alter(n)sgerechtes Arbeiten Arbeiten im BR-Büro 670,– 595,– 1050,– 990,– Arbeitsorganisation und Büromanagement im Sekretariat (2 Tage) 580,– 1050,– BEM-Spezial: Betriebs- und Dienstvereinbarungen (3 Tage) 695,– Beschäftigtenbefragungen als Analyseinstrument 1050,– Beteilungsrechte des BR bei der Personalplanung 1090,– Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt 1050,– Betriebliches Notfallmanagement 1050,– Betriebs- und Dienstversammlungen – Da gehe ich gern hin (3 Tage) 695,– Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle 1090,– Betriebsverfassung – Auffrischung (5 Tage) 1090,– BetrVG à la carte 1090,– Bilanzen lesen und verstehen 1090,– BPersVG 1 – 3 875,– Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer ArbeitnehmerInnen 975,– BPersVG à la carte 990,– Arbeitsrecht 1 – 3 995,– Betriebsrat – Grundlagen (BR 1 – 4) 950,– Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst 950,– Das erfolgreiche Monatsgespräch (4 Tage) 850,– Arbeitsrecht für die SBV 990,– Arbeitsschutzausschuss und Arbeitsschutzorganisation (3 Tage) Datenschutz für die Interessenvertretung (4 Tage) 880,– 695,– Arbeitsstättenverordnung 995,– Den roten Faden fest in der Hand – Aktive Gesprächsführung 950,– Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht 995,– Arbeitszeitrecht – Einführung Anhang BEM – Aufbau 1050,– Arbeitszeit – das gesunde Maß finden (3 Tage) 695,– Arbeitszeit – Gefährdungsbeurteilung (3 Tage) 695,– Arbeitszeit – Gefährdungsbeurteilung und gesundes Maß (Doppelpack) 1250,– Arbeitszeit aktiv gestalten (4 Tage) 870,– Beamtenrecht – Einführung 960,– Beamtenrecht – Aktuelle Rechtsprechung (4 Tage) 710,– BEM – Überblick und Regelungsmöglichkeiten 1050,– 116 DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards im Praxistest (3 Tage) DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards setzen (3 Tage) Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats (4 Tage) 870,– Die Geschäftsführung des BR (4 Tage) 870,– Die SBV – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen 900,– EDV 1 – 3 950,– Erfolgreich verhandeln 950,– Erfolgreiches Leiten von Gremien 950,– Familie und Beruf – rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten (3 Tage) 680,– Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst (3 Tage) 660,– Alle Seminargebühren im Überblick Gesprächsführung zu heiklen Themen 950,– Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb 995,– Gesundheit fordern – Gesundheit fördern 1050,– Gute Arbeits durchsetzen – strategische BR-Arbeit 995,– Hetzt Du noch, oder gestaltest Du schon? Zeitmanagement (3 Tage) 660,– Ich habe Rücken! Betriebliche Prävention (3 Tage) 695,– Indirekte Steuerung – mehr Freiheit kann krank machen (3 Tage) 695,– JAV und BR – (k)ein starkes Team? 1090,– JAV und PR – (k)ein gutes Team? 1090,– Jetzt holt mal das Beste für uns raus – strategische BR-Arbeit 970,– Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik 950,– Klare Rede, starke Wirkung 2 – Besondere Herausforderungen Kraft meiner Stimme (3 Tage) Rechtswirksam Schreiben (4 Tage) 850,– Rhetorik für Frauen 950,– SBV – Auffrischung (4 Tage) 835,– SBV 1 – 3 950,– SBV Aktuell (4 Tage) 780,– SBV – Arbeitsrecht 990,– SBV – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen 990,– Schlagfertig im Betriebsalltag (3 Tage) 670,– Sozialrecht – Grundlagenseminar 975,– Stimmt das Klima noch? Mobbing in Betrieb und Dienststelle 950,– Suchtproblematiken am Arbeitsplatz 1050,– 755,– 950,– Time-Out statt Burnout 950,– 890,– TV-L – Einführung und Überblick 875,– 650,– Mediation 990,– 975,– TV-L – Aufbau: Eingruppierungsrecht 875,– TVöD – Aufbau: Eingruppierungsrecht 875,– TVöD – Einführung und Überblick 875,– TVöD/TV-L Spezial: Eingruppierungsrecht 875,– Überzeugend argumentieren Mensch ärgere mich nicht – Konflikte lösen 980,– Unternehmenswerkstatt Menschenkenntnis für die BR-Arbeit 980,– Wer macht das Protokoll? (3Tage) Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis (BR Konferenz) 1180,– Mobbing in Betrieb und Verwaltung 930,– Öffentlichkeitsarbeit 2.0 1050,– Protokollführung mit Textverarbeitung 1090,– Psychische Belastungen – Gefährdungsbeurteilungen 1050,– Psychische Belastungen – Maßnahmen durchsetzen (3 Tage) 1050,– Teilzeit- und Befristungsgesetz (3 Tage) Lösungsorientiert beraten statt retten (3 Tage) Mehr Präsenz im Betrieb schaffen – Öffentlichkeitsarbeit Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen 950,– 1090,– 670,– Wirtschaftskompetenz für die Interessenvertretung 1090,– Wirtschaftsausschuss 1 – 3 1090,– Wissenstransfer – Was tun, wenn alte Füchse gehen? (3 Tage) 695,– 695,– Anhang Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro vollem Tag 127 Euro; zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden gesondert berechnet. 117 118 Viele gute Gründe für den Seminarbesuch im ver.di-Bildungszentrum Profis für Interessenvertretungen Handeln will geübt sein Betrieb- und Personalräte als interne Organe und die Gewerkschaft als externe Organisation gehören zusammen: sie sind die zwei Linien der Interessenvertretung! In unseren Seminaren stehen sich Lernen und Handeln nicht gegenüber, sie gehen Hand in Hand. Nur wenn ich mit dem neu Gelernten ins Handeln komme, erreiche ich etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen. Für das Handlungsüben nehmen wir uns ausreichend Zeit. ver.di hat die professionellen Beraterinnen und Berater für die Tagesarbeit im Betrieb. Und ver.di hat die professionellen Trainerinnen und Trainer für die Aus- und Fortbildung der Betriebs- und Personalrats-mitglieder. Auch schwierigste Themen und Fragen werden kompetent bearbeitet und handlungsorientiert gelöst. Das ist unsere Stärke! Mit Blick in die betriebliche Praxis Wir organisieren den Bildungsprozess mit Menschen, die sich auskennen in Betrieben und Verwaltungen, die nicht nur hohes theoretisches Wissen haben, sondern auch viel praktische Erfahrung. So können auch Strategien für die konkrete Umsetzung im Betriebsund Personalratsalltag entwickelt werden. Tarifverträge kennen und einordnen Wir sind als Gewerkschaft Tarifpartner. Ohne uns läuft da nichts! Daher kennen wir die Tarifverträge am besten, sind die ExpertInnen für deren Anwendung und Auslegung. Betriebsund Dienst-vereinbarungen als Ergänzung tarif-vertraglicher Regelungen werden beraten und entwickelt. Gesetze als Handwerkszeug Für die Interessenvertretung im Betrieb sind die einschlägigen Gesetze, ergänzt durch die Rechtsprechung, das Handwerkszeug im Tagesgeschäft. Wir vermitteln dazu Hintergründe und Zusammenhänge, klären auf über historische und aktuelle Bezüge. So stärken wir euch den Rücken! Soziale Kompetenzen gehören dazu Rechtswissen allein genügt nicht. Wie es zu nutzen ist, wie es in Verhandlungen eingebracht wird, wie in der Teamarbeit im Betriebsund Personalrat genutzt wird, das ist ebenso wichtig. Unsere methodisch gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer wissen, das individuelle Potenzial der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fordern und zu fördern. So wird das Engagement erfolgreich. Kompetenzbildung zur Stärkung der Persönlichkeit Das Engagement als Mitglied der betrieblichen Interessenvertretung fordert viel. Wir fördern in unseren Seminaren durch Kompetenzerweiterung auch die Persönlichkeitsentwicklung. Eine weitere wichtige Voraussetzung für euren Erfolg! Bildungsberatung ist unser täglich Brot Die Organisation des eigenen Bildungsprozesses ist eine Herausforderung. Wann besuche ich welches Seminar? Was passt als weiterer Baustein dazu? Welches Thema ist wichtig für mich und das Gremium? Zu diesen Fragen finden wir individuelle Lösungen. Wir wissen, was gebraucht wird. Gemeinsam entwickeln wir das richtige persönliche Bildungsprogramm. ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 29664 Walsrode Telefon 05161/9 79-0 Telefax 05161/9 79-562 120
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