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Seminare
2016
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Walsrode
1
www.verdi-walsrode.de
Impressum
Anschrift
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77 · 29664 Walsrode
Telefon
05161/979-0 (Zentrale)
05161/979-559 / -560 / -561 (Seminarbüro)
Telefax
05161/979-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
V.i.S.d.P.
Peter Strothotto, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Druck
GK Druck GmbH & Co. KG
Sieker Landstraße 126, 22143 Hamburg
Fotos
Hanns-Carsten Höfner, Walsrode
Jens Lehmkühler, Bremen
Lars Lippert, Bad Fallingbostel
Schorsch Weinfurter, Kalchreuth
Layout/Satz
Ronald Cornelius · Hamburg
www.roncor.de · [email protected]
5
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
6
Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen
10
Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht
11
Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht
16
Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen
18
Grundlagenseminare Arbeitsrecht
21
Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
25
Grundlagenseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
27
Recht aktuell und Auffrischung
28
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
33
Arbeits- und Gesundheitsschutz, BEM
39
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
43
Sucht, Burn-out und Mobbing
48
Arbeitszeit
50
Rhetorik und Gesprächsführung
54
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
59
Arbeits-und Sozialrecht
61
TVöD
64
Beamtenrecht
67
Betriebs-und Personalwirtschaft
68
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/ EDV-Einsatz
70
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
76
Besondere Seminarangebote für Betriebsräte im Gesundheitswesen
88
Walsroder Spezialitäten
Wünsch‘ dir was – Maßgeschneiderte Angebote für’s Gremium
80
Betriebsratswerkstatt
82
2. Walsroder Betriebsrätekonferenz
83
5. Walsroder Gesundheitswoche
84
3. Woche der Interessenvertretung
85
Besondere Seminarangebote für Prüferinnen und Prüfer
86
Private Nutzung, Familienarrangements und Erlebniswochenenden
92
3
Inhaltsverzeichnis
Willkommen
Inhaltsverzeichnis
Organisatorische Hinweise
Wegweiser
104
Und wohin mit den Kindern?
105
Anschluss unter …
106
Wer bezahlt was?
107
Der Weg zu uns
108
Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV)
109
Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub)
111
Chronologische Seminarübersicht
112
Übersicht über Seminargebühren
116
Anhang
Wir freuen uns auf Euch – Hanns-Carsten, Ralf, Burkhard, Peter, Katrin, Gina
Eine chronologische Übersicht über unser Seminarangebot,
organisatorische Hinweise und Erläuterungen, sowie eine Übersicht
über die Preise finden sich am Ende des Programmheftes
unter „weitere Informationen“.
4
Nachhaltiges Lernen ist … wenn Bildung nicht verpufft
„Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln“.
Willkommen
Das stellte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert Jahren fest. „Handeln“ heißt im Sinne unserer Bildungsarbeit, Menschen zu befähigen, Prozesse aktiv anzustoßen, die ihren Arbeitsalltag in Richtung gesunde und faire Arbeit voran
bringen. Letztendlich geht es um den Menschen, der sich in einem gesunden Betriebsklima
entfalten können soll, statt in unmenschlichen Bedingungen einzugehen.
Dafür braucht es, neben dem Wissen um die eigenen Rechte und Möglichkeiten als Interessenvertretung, auch ein Verständnis für Phänomene der modernen Arbeitswelt wie Burnout
und Mobbing, sowie praktische kommunikative Techniken um Betriebsversammlungen zu
gestalten, Verhandlungen zu führen und sich im Gremium zu organisieren.
Ihr kommt als Experten und Expertinnen für Euer Arbeitsumfeld zu uns. Im Seminar findet
ein lebendiger Erfahrungs- und Meinungsaustausch statt, den die Teamenden moderieren,
mit praxisnahen Übungen intensivieren und mit ihrem Fachwissen ergänzen. Durch ein unterstützendes Miteinander und viel Raum, den eigenen Fragen nachzugehen, entstehen
wertvolle Ideen und genug Ermutigung, sie im Alltag gekonnt umzusetzen.
Nachhaltiges Lernen heißt also: Praxisrelevanz statt abstrakter Theorie, Erfahrungsaustausch
statt stundenlanger Vorträge, Auseinandersetzung statt Informationsverabreichung.
„Nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken“, lautet der Leitsatz. Bedenken werden
zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte „Ja, aber bei uns geht das
nicht“, zu einem zuversichtlichen „Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?“. So
entwickeln wir Handlungsschritte. So gestalten wir gute Arbeit. So tragen wir unseren Teil
zum gesellschaftlichen Wandel bei. Gemeinsam. Nachhaltig.
5
Liebe auf gewerkschaftliche Bildung Neugierige,
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
wir haben auch für 2016 wieder ein breites Angebot an gewerkschaftpolitischen
Seminaren für Euch zusammen gestellt. Den inhaltlichen Schwerpunkt setzen
wir auf Nachhaltigkeit – allerdings in einem weit gefassten, über den ökologischen Aspekt hinaus gehenden, Sinne: Gesellschaft muss sich wandeln und
wandelt sich bereits. Wir wollen Impulse für eine (Arbeits-)Welt setzen, in der
wir körperlich, geistig und seelisch gesund bleiben, in der eine neue gemeinschaftliche Kultur ge- und erlebt wird und in der sich politische Entscheidungen am Kriterium „Menschlichkeit“ orientieren.
Dazu haben wir eine spezielle Reihe ins Leben gerufen: „Den Wandel gestalten“. Diese Reihe umfasst ein Grundlagenseminar „Ökonomie der Veränderung“ und weiterführende Seminare zu spezifischen Themen. Auch alle anderen Bildungsurlaube tragen – im weiteren
oder engeren Sinne – unsere Idee von Nachhaltigkeit in sich und gliedern sich in die Themenbereiche „Gesellschaftspolitik“, „Gesundheit“ und „Soziale Kompetenzen“. Neben der
inhaltlichen Weiterbildung seid Ihr eingeladen, über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den
Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für
neue Wege zu entwickeln
für eine starke Persönlichkeit
für ein gesundes Arbeitsumfeld
für eine gerechtere Gesellschaft
Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: www.verdi-walsrode.de
unter „Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser
Seminare ist „ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB).
Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren
Bildungsurlauben.
6
Nachhaltigkeit und soziale Kompetenz
Thema
Termin
Seminarnummer
Kommunikationstraining
11.01. - 15.01.2016
WA 03 160111 02
Den Wandel gestalten – Planst du noch
oder lebst du schon?
20.06. - 24.06.2016
WA 03 160620 03
Aus Angst wird Mut
04.07. - 08.07.2016
WA 03 160704 02
Kommunikation – Auf Augenhöhe
mit den Vorgesetzten
08.08. - 12.08.2016
WA 03 160808 02
Moderationstraining
22.08. - 26.08.2016
WA 03 160822 05
Ich und mein Team
22.08. - 26.08.2016
WA 03 160822 02
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Wie ticken Menschen? Was bewegt und blockiert sie? Was brauchen sie, um in einen entspannten Kontakt zu kommen? Was führt im täglichen Arbeitsleben immer wieder zu
Schwierigkeiten und Konflikten? Und wie fühlt sich eine „menschengerechte“ Kultur des
Miteinanders an? Das wollen wir in der Seminargruppe erlebbar und mit Hilfe der Themen
rund um Kommunikation und menschliches Verhalten begreifbar machen. Nachhaltiger
Kontakt und Frieden zwischen Menschen entsteht durch ein tieferes Verständnis für uns
und andere und durch neue Wege, den Kontakt zu gestalten.
Nachhaltigkeit und Gesundheit
Mittlerweile ist erwiesen, dass nachhaltige Gesundheit nicht nur körperliches, sondern auch
geistiges und seelisches Wohlbefinden einbezieht. In den Seminaren wird die gesellschaftliche Dimension, z. B. beim Thema Stress und Sucht, sowie die betriebliche Realität als auch
die persönliche Ebene beleuchtet. Wie wird unsere Gesundheit von diesen Dimensionen beeinflusst? An welcher Stelle können wir uns aktiv für nachhaltige Gesundheit – im persönlichen, betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext einsetzen?
Thema
Termin
Seminarnummer
20.06. - 24.06.2016
12.12. - 16.12.2016
WA 03 160620 05
WA 03 161212 05
Kein Stress mit dem Stress
20.06. - 24.06.2016
WA 03 160620 02
Lebensqualität – Wie gehen wir mit
unserer Zeit um?
11.07. - 15.07.2016
WA 03 160711 05
Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz
18.07. - 22.07.2016
WA 03 160718 02
Brennst du noch oder verglühst du schon?
Burnout – die neue Volkskrankheit
01.08. - 04.08.2016
WA 03 160801 02
Nur ein Laster oder schon süchtig?
Sucht im betrieblichen und gesellschaftlichen
Kontext
08.08. - 12.08.2016
WA 03 160808 04
Den Wandel gestalten – Gesundheit
ist Glücksache, oder ?!
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Nachhaltigkeit und Gesellschaftspolitik
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Wir wollen die Welt verändern, zumindest gerechter machen. Das ist Auftrag gewerkschaftlichen Handelns. Veränderungen können im Kleinen oder im Großen passieren,
meistens fehlt es nur am ersten Schritt, ohne den nichts in Gang kommt. Wir wollen mit
unserem Themenangebot anregen, diesen ersten Schritt zu gehen.
Im eigenen Leben und Verhalten, im Engagement mit anderen. Zielgerichtet und nachhaltig.
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Thema
Termin
Seminarnummer
Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich!
11.01. - 15.01.2016
WA 03 160111 04
Den Wandel gestalten – Nachhaltigkeit in
Betrieb und Dienststelle
20.06. - 24.06.2016
WA 03 160620 07
Den Wandel gestalten – Wohlstand für alle
04.07. - 08.07.2016
WA 03 160704 03
Gewerkschaft? Gewerkschaft!
Woher wir kommen, was wir sind,
was wir wollen
18.07. - 22.07.2016
WA 03 160718 03
Tarifpolitik für Heute und Morgen –
Bestandsaufnahme und Zukunftswerkstatt
25.07. - 29.07.2016
WA 03 160725 04
Gute Taten wollen ans Licht der Welt!
Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht
25.07. - 29.07.2016
WA 03 160725 05
Den Wandel gestalten –
Politische Ökonomie der Veränderung
01.08. - 05.08.2016
WA 03 160801 03
Europa – Zwischen Expansion und Implosion
01.08. - 05.08.2016
WA 03 160801 03
Menschenrechte – von der Vision zur Wirklichkeit
15.08. - 19.08.2016
WA 03 160815 01
Flüchtlinge vor meiner Tür – was soll ich bloß tun?
15.08. - 19.08.2016
WA 03 160815 02
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Grundlagenseminare
Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 30) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt
sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 33) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied
der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG).
* Der Duden definiert den Begriff „erforderlich“ folgendermaßen: „Adjektiv – für einen bestimmten
Zweck unbedingt notwendig; unerlässlich“
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Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss
sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen
Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat
und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.
Grundlagenseminare
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten
die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse
und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben.
Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten kompetent zu vertreten.
So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Betriebsverfassung
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung
Seminarnummer
WA 01 160201 06
WA 01 160314 06
WA 01 160411 06
WA 01 160627 06
WA 01 160822 06
WA 01 160912 06
WA 01 161107 06
WA 01 161205 06
WA 01 170123 06
WA 01 170313 06
Termin
01.02.2016 - 05.02.2016
14.03.2016 - 18.03.2016
11.04.2016 - 15.04.2016
27.06.2016 - 01.07 2016
22.08.2016 - 26.08.2016
12.09.2016 - 16.09.2016
07.11.2016 - 11.11.2016
05.12.2016 - 09.12.2016
23.01.2017 - 27.01.2017
13.03.2017 - 17.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
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Mensch geht vor! Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu
können.
Grundlagenseminare
Personelle Angelegenheiten – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/
des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung
ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs
abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Betriebsverfassung
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Seminarnummer
WA 01 160111 06
WA 01 160215 06
WA 01 160307 06
WA 01 160425 06
WA 01 160606 06
WA 01 160725 06
WA 01 160815 06
WA 01 160912 16
WA 01 161017 06
WA 01 161031 06
WA 01 170116 06
WA 01 170306 06
Termin
11.01.2016 - 15.01.2016
15.02.2016 - 19.02.2016
07.03.2016 - 11.03.2016
25.04.2016 - 29.04.2016
06.06.2016 - 10.06.2016
25.07.2016 - 29.07.2016
15.08.2016 - 19.08.2016
12.09.2016 - 16.09.2016
17.10.2016 - 21.10.2016
31.10.2016 - 04.11.2016
16.01.2017 - 20.01.2017
06.03.2017 - 10.03.2017
Vorkenntnisse
Vorherige Teilnahme am BR1-Grundseminar ist sinnvoll.
12
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Agieren statt reagieren
Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Grundlagenseminare
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur
Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen
Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars.
Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert
beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Betriebsverfassung
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
Seminarnummer
WA 01 160125 06
WA 01 160229 06
WA 01 160404 06
WA 01 160509 06
WA 01 160620 06
WA 01 160718 06
WA 01 160808 06
WA 01 160912 07
WA 01 161024 06
WA 01 161114 06
WA 01 161212 06
WA 01 170130 06
WA 01 170320 06
Termin
25.01.2016 - 29.01.2016
29.02.2016 - 03.02.2016
04.04.2016 - 08.04.2016
09.05.2016 - 13.05.2016
20.06.2016 - 24.06.2016
18.07.2016 - 22.07.2016
08.08.2016 - 12.08.2016
12.09.2016 - 16.09.2016
24.10.2016 - 28.10.2016
14.11.2016 - 18.11.2016
12.12.2016 - 16.12.2016
30.01.2017 - 03.02.2017
20.03.2017 - 24.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
13
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu
tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Grundlagenseminare
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend
und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das
nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich
durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Betriebsverfassung
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des
Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Seminarnummer
WA 01 160118 06
WA 01 160222 06
WA 01 160418 06
WA 01 160530 06
WA 01 160627 06
WA 01 160801 06
WA 01 160912 17
WA 01 161010 06
WA 01 161121 06
WA 01 170109 06
WA 01 170227 06
14
Termin
18.01.2016 - 22.01.2016
22.02.2016 - 26.02.2016
18.04.2016 - 22.04.2016
30.05.2016 - 03.06.2016
27.06.2016 - 01.07.2016
01.08.2016 - 05.08.2016
12.09.2016 - 16.09.2016
10.10.2016 - 14.10.2016
21.11.2016 - 25.11.2016
09.01.2017 - 13.01.2017
27.02.2017 - 03.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ - allein ... und doch
nicht allein!
„Mit wem berate ich mich denn? Ich bin doch allein...“ So beschreiben oft diejenigen, die
als Einzelperson in Kleinstbetrieben mit weniger als 20 Beschäftigten Betriebsratsarbeit machen (müssen), ihr Gefühl und auch ein wenig ihre Hilflosigkeit, wenn es z. B. um Entscheidungen bei der Betriebsratsarbeit geht.
Grundlagenseminare
Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die Besonderheiten
für Betriebsräte aus Kleinstbetrieben und nennt Strategien für eine erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit. Zudem werden Möglichkeiten erläutert, wie die Kollegen und Kolleginnen aus dem Betrieb in die Betriebsratsarbeit einbezogen werden können und wie externer
Sachverstand zur Unterstützung genutzt werden kann.
Themenüberblick:
Überblick über rechtliche Grundlagen (Betriebsverfassungsgesetz)
Besonderheiten bei der Geschäftsführung des Betriebsrats in Kleinstbetrieben
Organisationsformen der Betriebsratsarbeit in Kleinstbetrieben
Möglichkeiten der Hinzuziehung von internem und externem Sachverstand
Besonderheiten bei der Ausübung der Beteiligungsrechte in Kleinstbetrieben
Termin
11.04.2016 - 13.04.2016
04.10.2016 - 06.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsverfassung
Seminarnummer
WA 01 160411 08
WA 01 161004 07
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BPersVG
Einstieg leicht gemacht Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was
kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar
vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten –
durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Grundlagenseminare
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die Teilnahme an diesem
Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung und vermittelt Ihnen so mehr
Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Personalvertretung
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 160404 01
WA 01 160704 01
WA 01 161017 01
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Termin
04.04.2016 - 08.04.2016
04.07.2016 - 08.04.2016
17.10.2016 - 21.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), § 96 (4/8)
BPersVG
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu
können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagenseminare
So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und
Dienststellenleitung
Termin
15.02.2016 - 19.02.2016
22.08.2016 - 26.08.2016
28.11.2016 - 02.12.2016
06.02.2017 - 10.02.2017
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6)
Personalvertretung
Seminarnummer
WA 01 160215 01
WA 01 160822 01
WA 01 161128 02
WA 01 170206 01
BPersVG
Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen
und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Nicht selten werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur
mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops und Zirkeln beteiligt.
Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die
rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten
reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz
gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung
und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt und Sie lernen die
bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten kennen.
Seminarnummer
WA 01 160523 01
WA 01 161128 01
Termin
23.05.2016 - 27.05.2016
28.11.2016 02.12.2016
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
17
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV I
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit in der Interessenvertretung benötigen.
Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum,
sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut
zu machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Schwerbehindertenvertretung
Grundlagenseminare
Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX
Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
Pflichten des Arbeitgebers
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche
Praxis
Einblick in Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung und -sicherung
Seminarnummer
WA 01 160111 03
WA 01 160523 03
WA 01 161212 01
Termin
11.01.2016 - 15.01.2016
23.05.2016 - 27.05.2016
12.09.2016 - 16.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV II
Beschäftigung fördern und sichern
Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem
Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt zwar
generell, aber natürlich ganz besonders für schwerbehinderte Menschen.
In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten
der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen
Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen in Betrieb und Dienststelle zu fördern und zu sichern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Seminarnummer
WA 01 160201 03
WA 01 160718 04
WA 01 170213 03
18
Termin
01.02.2016 - 05.02.2016
18.07.2016 - 22.07.2016
13.02.2017 - 17.02.2017
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Gesundheitsprävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement – SBV III
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern
Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen
stehen hierbei im Vordergrund.
Seminarnummer
WA 01 160314 03
WA 01 161121 03
Termin
14.03.2016 - 18.03.2016
21.11.2016 - 25.11.2016
Grundlagenseminare
Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und
Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die
Aufgaben eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des
Seminars.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG, § 96 (4/8)
Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen
Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem
Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren
in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten
arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe
Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Diskriminierungsverbote (AGG)
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz
Verfahrensrecht/Arbeitsgericht
Seminarnummer
WA 01 161114 03
Termin
14.11.2016 - 18.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
19
Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im
Dschungel der Institutionen
Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in
diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen
für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Antragstellung und Verfahren
Schwerbehindertenvertretung
Grundlagenseminare
Widerspruch und Klage
Welcher Träger ist für wen und was zuständig?
Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht
Welche Fristen sind zu beachten?
Seminarnummer
WA 01 161010 03
Termin
10.10.2016 - 14.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Schwerbehindertenvertretung - aktuell
Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hatte. Mit der Verabschiedung des AGG hat
die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub bekommen.
Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB IX neue
Anforderungen, z. B. haben Arbeitgeber Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen zu beachten. Das ist auch für Ihre tägliche Arbeit als Interessenvertretungsmitglied von erheblicher Bedeutung.
Mit diesem Seminar geben wir Ihnen als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, aber
auch als Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats die Möglichkeit, sich auf den aktuellsten
Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen. Daher ist dieses Seminar
auch für Sie interessant, wenn Sie Ihr Amt schon länger ausüben.
Seminarnummer
WA 01 160517 03
20
Termin
17.05.2016 - 20.05.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG, § 96 (4/8)
Einführung in das Arbeitsrecht I
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer
Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen
Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der
Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu
behalten.
Grundlagenseminare
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe
geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der
Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und
Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Arbeitsrecht
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
Seminarnummer
WA 01 160125 03
WA 01 160215 03
WA 01 160404 03
WA 01 160627 04
WA 01 160725 03
WA 01 160912 03
WA 01 161107 03
WA 01 161205 03
WA 01 170116 03
WA 01 170227 03
Termin
25.01.2016 - 29.01.2016
15.02.2016 - 19.02.2016
04.04.2016 - 08.04.2016
27.06.2016 - 01.07.2016
25.07.2016 - 29.07.2016
12.09.2016 - 16.09.2016
07.11.2016 - 11.11.2016
05.12.2016 - 09.12.2016
16.01.2017 - 20.01.2017
27.02.2017 - 03.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
21
Einführung in das Arbeitsrecht II
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für
Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die
Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Grundlagenseminare
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze,
über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten aus
dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit
den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum
Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Arbeitsrecht
Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.
Seminarnummer
WA 01 160208 03
WA 01 160411 03
WA 01 160606 03
WA 01 160822 03
WA 01 160919 04
WA 01 161128 03
WA 01 170123 03
WA 01 170313 03
22
Termin
08.02.2016 - 12.02.2016
11.04.2016 - 15.04 2016
06.06.2016 - 10.06.2016
22.08.2016 - 26.08.2016
19.09.2016 - 23.09.2016
28.11.2016 - 02.12.2016
23.01.2017 - 27.01.2017
13.03.2017 - 17.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Einführung in das Arbeitsrecht III
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht.
Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Grundlagenseminare
Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergänzend
Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Aufhebungsvertrag
Ordentliche Kündigung
Außerordentliche Kündigung
Besonderer Kündigungsschutz
Befristung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitsrecht
Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden.
Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden
die gesetzlichen Grundlagen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Seminarnummer
WA 01 160229 03
WA 01 160418 03
WA 01 160509 03
WA 01 160711 03
WA 01 160919 03
WA 01 161114 04
WA 01 170206 03
Termin
29.02.2016 - 04.03.2016
18.04.2016 - 22.04.2016
09.05.2016 - 13.05.2016
11.07.2016 - 15.07.2016
19.09.2016 - 23.09.2016
14.11.2016 - 18.11.2016
06.02.2017 - 10.02.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
23
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große
Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. In kompakter
Form werden die Grundzüge des individuellen Arbeitsrechts dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Grundlagenseminare
Überblick: Allgemeine gesetzliche Grundlagen zum individuellen Arbeitsrecht
Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
Darstellung gesetzlicher Grundlagen zu den Inhalten des Arbeitsverhältnisses
Überblick: Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Recht bekommen: Arbeitsgericht und Grundzüge des Verfahrensrechts
Seminarnummer
WA 01 160229 01
WA 01 161010 01
Termin
29.02.2016 - 04.03.2016
10.10.2016 - 14.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Arbeitsrecht
Hinweis
Aufbauend auf diesem Seminar kann die dreiteilige Seminarreihe zum Arbeitsrecht besucht
werden. Diese Seminare vermitteln insbesondere zu den gesetzlichen Grundlagen des individuellen Arbeitsrechts vertiefende Kenntnisse. Da neben den Gesetzen zum Arbeitsrecht die Tarifverträge die wichtigsten Arbeitsgrundlagen der gesetzlichen Interessenvertretung sind, werden
darüber hinaus noch Spezialseminare zum TVöD angeboten, z. B. „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“.
24
Wirtschaftsausschuss 1
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit –
Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Grundlagenseminare
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur
Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. In diesem Seminar werden neben der
Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Ausgewählte betriebswirtschaftliche
Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen erläutert. Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
(GuV), auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsausschusses für
die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte
Unternehmensplanung und -steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
Termin
18.04.2016 - 22.04.2016
12.09.2016 - 16.09.2016
Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
WA 01 160418 04
WA 01 160912 04
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Wirtschaftsausschuss 2
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und
Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art und Weise erklärt
und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestandteile Schritt für Schritt unter
Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung
des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung (GuV)
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Seminarnummer
WA 01 160627 04
Termin
27.06.2016 - 01.07.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
25
Wirtschaftsausschuss 3
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen –
Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung
Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare Wirtschaftsausschuss 1 und 2, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens kompetent zu beurteilen und die betriebswirtschaftliche Logik der Unternehmensleitung besser zu verstehen. Sie können Ihre eigenen Vorstellungen im Interesse der
Beschäftigten praxisgerecht entwickeln.
Grundlagenseminare
Dazu können Sie sich die Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre aneignen, die Grundlagen
von Unternehmensplanung und -strategie erfahren und das „interne“ Rechnungswesen
und die daraus abgeleiteten Kennziffern kennenlernen.
Weitere Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns
Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel
Controllinginstrumente
Das interne Rechnungswesen
Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung
Gesamtbetriebsrat
Deckungsbeitragsrechnung
Make-or-buy-Analysen
Seminarnummer
WA 01 161121 05
26
Termin
21.11.2016 - 25.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für
gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen
Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat, MAV, SBV,
Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Grundlagenseminare
Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Seminarnummer
WA 01 160201 05
WA 01 161017 04
WA 01 170206 05
Termin
01.02.2016 - 05.02.2016
17.10.2016 - 21.10.2016
06.02.2017 - 10.02.2017
Wirtschaftsausschuss
Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele
Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
27
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz
und Gesetzesänderungen – Praktische Konsequenzen für
die Arbeit des Betriebsrats
Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Grundlagenseminare
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des
Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte
zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats
zur Geschäftsführung des Betriebsrats
Recht aktuell und Auffrischung
zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff
Seminarnummer
WA 01 160208 02
WA 01 160711 06
WA 01 160926 06
28
Termin
08.02.2016 - 12.02.2016
11.07.2016 - 15.07.2016
26.09.2016 - 30.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsverfassungsrecht Auffrischung
Grundlagen aktualisieren – Interessen effektiver vertreten
Die aktuellen Änderungen von Gesetzen und in der Rechtsprechung zu kennen, verhilft Ihnen als Betriebsratsmitglied zu mehr Sicherheit bei der Beratung von Kolleginnen und Kollegen, bei Entscheidungen im Gremium und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Aus diesem Grund richtet sich dieses Seminar nicht allein an Betriebsratsvorsitzende und
Sprecher/-innen von Ausschüssen, sondern an alle Betriebsratsmitglieder, die ihr Wissen
gern auf dem neuesten Stand halten möchten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagenseminare
Mitbestimmung nach § 87 BetrVG (Persönlichkeitsrechte, Entgeltgleichheit, Betriebsvereinbarung, Verhandlung)
Personelle Angelegenheiten (Einfluss auf Personalplanung, Einstellung, Versetzung,
Eingruppierung, Kündigung)
Betriebliche Veränderungen (Beschäftigungssicherung, Sozialplan, Interessenausgleich)
Geschäftsführung und wichtigste Aufgaben
Exemplarisches aus der neueren Rechtsprechung
Termin
19.09.2016 - 23.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Recht aktuell und Auffrischung
Seminarnummer
WA 01 160919 06
Betriebsverfassung à la carte
„Ich hab da mal eine Frage zu ...“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft
und erweitert werden. Sie bringen ihre Fragen und Themen aus ihrem betrieblichen Alltag
mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der
Weiterbildung gesetzt werden.
Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im betriebsrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte!
Aktuelle rechtliche Entwicklungen zu Themen wie:
Arbeitsorganisation, Geschäftsführung
Öffentlichkeitsarbeit
Personelle, soziale und wirtschaftliche Mitbestimmung
stehen im Mittelpunkt der Seminararbeit.
Seminarnummer
WA 01 160208 06
WA 01 160711 07
WA 01 160926 16
Termin
08.02.2016 - 12.02.2016
11.07.2016 - 15.07.2016
26.09.2016 - 30.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
29
Personalvertretungsrecht à la carte
„Ich hab‘ da mal eine Frage zu ...“ – hier kann und soll sie gestellt werden! In diesem Seminar kann das bereits vorhandene Wissen in den selbst gewählten Schwerpunkten vertieft
und erweitert werden. Sie bringen Ihre Fragen und Themen aus Ihrem dienstlichen Alltag
mit, die dann gemeinsam bearbeitet werden. So können ganz eigene Schwerpunkte in der
Weiterbildung gesetzt werden.
Dabei geht es um aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen und deren Bedeutung und Umsetzbarkeit im personalrätlichen Alltag. Wir erarbeiten praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Recht aktuell und Auffrischung
Grundlagenseminare
Vor dem Seminar erhalten Sie einen Fragebogen, der als „Wunschzettel“ dient. Das Seminarteam greift die genannten Themen auf. Eben Personalvertretungsrecht à la carte!
Aktuelle rechtliche Entwicklungen zu Themen wie:
Arbeitsorganisation, Geschäftsführung
Öffentlichkeitsarbeit
Personelle und soziale Mitbestimmung
stehen im Mittelpunkt der Seminararbeit.
Seminarnummer
WA 01 160125 01
WA 01 161031 01
WA 01 170116 01
Termin
25.01.2016 - 29.01.2016
31.10.2016 - 04.11.2016
16.01.2017 - 20.01.2017
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im
Arbeitsrecht – Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretungsarbeit
Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über
aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der
Teilnehmenden.
Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
zum (u. a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur
Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht.
Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen
Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.
Seminarnummer
WA 01 160517 04
WA 01 161031 03
30
Termin
17.05.2016 - 20.05.2016
31.10.2016 - 04.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
31
Aufbauseminare
Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 78) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme
ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen
Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen
wir gerne weiter – Anruf genügt!
32
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats
nach § 80 BetrVG
Der § 80 BetrVG gilt (zusammen mit dem § 75 BetrVG) als „Grundgesetz“ der Betriebsverfassung. In ihm sind die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats beschrieben sowie die
Möglichkeiten, sich hierzu die notwendigen Informationen und – wenn nötig – den notwendigen Sachverstand zu beschaffen.
Wir befassen uns im Rahmen dieses Seminars mit der Reichweite des Gestaltungsauftrags
dieses Paragrafen und erörtern Durchsetzungsmöglichkeiten und mögliche Grenzen.
Dabei wird der § 80 natürlich nicht isoliert betrachtet, sondern in Verbindung mit anderen
Regelungen des BetrVG sowie sonstiger Arbeitsgesetze, Tarifvereinbarungen und der aktuellen Rechtsprechung gebracht.
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
Unterrichtungs- und Informationsverpflichtung des Arbeitgebers
Informationsrechte des Betriebsrats
Durchsetzung von Informationsrechten
Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Betriebsrat
Seminarnummer
WA 01 160615 07
Termin
15.06.2016 - 17.06.2016
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Kommentierung und aktuelle Rechtsprechung zum § 80 BetrVG
Wir erarbeiten hierbei an konkreten Fällen orientierte Handlungsanleitungen für die
betriebsrätliche Praxis.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
33
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Im Betriebsverfassungsgesetz, den Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der Arbeitgeber
mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.
Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Austausch
von Vorschlägen sowie Verhandlungen.
Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über eine
zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs
Aufbauseminare
Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG
Auswahl der Themen für das Monatsgespräch
Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten
Teilnahme Externer
Grundlagen der Gesprächsführung
Protokollierung der Gesprächsinhalte
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch
Seminarnummer
WA 01 160829 08
Termin
29.08.2016 - 01.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung – Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die
gesetzliche Interessenvertretung
Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind vielfältig:
Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum
erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im besten Fall bis zum
Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.
Im Seminar werden deshalb die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
und deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar unter Berücksichtigung aktueller
betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung
Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe des Betriebs-/Personalrats
Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung
Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/Personalrat
Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten während des Berufsausbildungsverhältnisses
Seminarnummer
WA 01 160919 01
34
Termin
19.09.2016 - 23.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
BR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der
Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder
BR und JAV arbeiten Hand in Hand. Die JAV nutzt ihr Initiativrecht und setzt mit dem BR
Impulse. Der BR beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus – er
schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Beim Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie bei anderen Angelegenheiten.
Gerne thematisiert und verhandelt der BR mit seiner JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch. JAV und BR sind einfach ein klasse Team. Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz
der Realität entsprechen, dann seid Ihr hier genau richtig! Dieses Seminar unterstützt JAV
und BR darin, zu einem guten Team zu werden. Deshalb richtet es sich an die Mitglieder
beider Gremien. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Grundlagen der Zusammenarbeit von BR und JAV
Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von BR und JAV
JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats
Seminarnummer
WA 01 160222 02
WA 01 160919 16
Termin
22.02.2016 - 26.02.2016
19.09.2016 - 23.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/JAV-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollten mindestens ein JAVund ein BR-Mitglied teilnehmen.
JAV und PR – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für JAV- und PR-Mitglieder
Der Personalrat weiß nicht, was die JAV treibt – die JAV nicht, was den Personalrat beschäftigt, Vorbehalte zwischen „Alt“ und „Jung“ stören die Zusammenarbeit, man belächelt sich
gegenseitig, statt miteinander zu reden – Personalräte und JAVen arbeiten oft aneinander
vorbei.
Die andere Seite: Selbst bei den besten Vorsätzen zur guten Zusammenarbeit werden beide
Gremien schnell vom Alltag überrollt. Die Zeit ist knapp, die Probleme häufen sich, die Arbeit drängt, da bleibt scheinbar wenig Raum für langwierige Verständigungsprozesse.
Dabei ziehen doch beide Gremien an einem Strang: dem der Interessenvertretung für die
Arbeitnehmer/-innen in Betrieb und Dienststelle.
JAV und Personalrat – wie werden sie ein Team? Welche gemeinsamen Ziele haben sie?
Was stört zurzeit eine effektive Zusammenarbeit? Wie können sie sich bei der Wahrnehmung der spezifischen Aufgaben besser unterstützen? Wie können sie die knappe Zeit effektiver nutzen? Welche Verhaltensweisen, welche Verabredungen unterstützen sie dabei?
Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Personalrat darin, ihre Zusammenarbeit zu
verbessern, zu einem guten Team zu werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang
auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit.
Seminarnummer
WA 01 160222 01
Termin
22.02.2016 - 26.02.2016
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Aus dem jeweiligen Betrieb sollten mindestens ein JAV- und ein PR-Mitglied teilnehmen.
35
Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen
Dienst – Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Elternschaft
und Betreuung von Angehörigen
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Aufbauseminare
Für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und für Gleichstellungsbeauftragte ist
es erforderlich, die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Regelungen in Tarifverträgen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur zu kennen, sondern diese
auch miteinander verbinden zu können. Welche Ansprüche z. B. auf Freistellung von der
Arbeit zur Pflege naher Angehöriger gibt es, und wo stehen diese? Im Mittelpunkt des Seminars steht ein Überblick der rechtlichen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit z. B. familiären Betreuungsaufgaben (Stichwort: „Work-Life-Balance“) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Vertiefend wird auf die Verteilung der Geschlechterrollen
bei der familiären Betreuungs- und Sorgearbeit eingegangen und mit Daten und Fakten
zum Geschlechterverhältnis unterlegt. Um das Gebot der Gleichberechtigung in der Dienststelle umzusetzen, werden im Seminar bewährte Maßnahmen vorgestellt (z. B. zur flexiblen
Arbeitszeitgestaltung), und die damit verbundenen Handlungs- sowie Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung werden erläutert.
Themenüberblick:
Darstellung der Ansprüche auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesamtrechtssystem
Überblick über die gesetzlichen (z. B. Elternzeit, Pflegezeit, Beamtenrecht) und tarifvertraglichen Regelungen
Grundnormen der Gleichstellungsgesetze
Seminarnummer
WA 01 160309 01
Termin
09.03.2016 - 11.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5) BGleiG o.v.R.
Wir haben alles unter Kontrolle!
Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der
Interessenvertretung
In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
zu überwachen.
Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte starken Einfluss
auf den Datenschutz der Beschäftigten nehmen. In diesem Seminar erarbeiten und diskutieren Sie die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen Umsetzung in die betriebliche Praxis.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wichtige Vorgaben zum Datenschutz
Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Die Rechte der Beschäftigten
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 161031 04
36
Termin
31.10.2016 - 03.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Alter(n)sgerechtes Arbeiten – Wie funktioniert das? Was
kann die Interessenvertretung dafür tun?
Aufbauseminare
Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Doch
wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo
schon jetzt 20 % der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Die Betriebe
müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits damit umgehen, dass
Ältere anders arbeiten: „Work smarter - not harder!“ Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem
Seminar vorstellen: von der Personalplanung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50) bis hin zur Qualifizierung. Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Seminarnummer
WA 01 160829 05
Termin
29.08.2016 - 02.09.2016
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens
Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit
Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die
inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein
Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er neben dem erforderlichen
Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung.
Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen zu
üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung
Verhandlungsverläufe und -strategien
Aufgaben der Einigungsstelle
Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
Übung an Praxisbeispielen
Seminarnummer
WA 01 160509 02
WA 01 161024 08
Termin
09.05.2016 - 13.05.2016
24.10.2016 - 28.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
37
Aufbauseminare
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Das Arbeitsschutzgesetz wurde im Jahr 2013 geändert. Die Änderungen
haben zur Folge, dass in die Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen
Fehlbelastungen einzubeziehen sind. Die Gewerkschaften haben die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung in den Forderungskatalog zur
Reform des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes eingebracht, die
bestehenden Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
müssen hier deutlicher werden. Davon profitieren auch die Interessenvertretungen, die z. B. das Betriebsverfassungsgesetz oder das Bundespersonalvertretungsgesetz anwenden.
38
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für
gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen
Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Aufbauseminare
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele
Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für
konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Termin
01.02.2016 - 05.02.2016
17.10.2016 - 21.10.2016
06.02.2017 - 10.02.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutzorganisation – Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss
Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine fundierte Orientierungshilfe. Im Fokus stehen die Fragen: Was kann der Arbeitsschutzausschuss
zur Verbesserung der Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die
Arbeitnehmervertreter im ASA darauf hinwirken? Außerdem werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.)
vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise
Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick
Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit verwalten, Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische Zielsetzung,
Umsetzungsschritte planen
Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung und übrigen ArbeitsschutzAkteuren: Wer ist zuständig?
Umsetzung der DGUV Vorschrift 1 und 2
Seminarnummer
WA 01 160411 05
WA 01 160919 02
Termin
11.04.2016 - 13.04.2016
19.09.2016 - 23.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
39
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Seminarnummer
WA 01 160201 05
WA 01 161017 04
WA 01 170206 05
Was können der Arbeitgeber und ich für meine Gesundheit tun?
Gesundheit fordern und fördern – Impulse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erzielt bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen oft dort Erfolge, wo der klassische Arbeitsschutz nicht greift. Sie fragt nicht nur
nach krank machenden, sondern auch nach Gesundheit erhaltenden Faktoren im Arbeitsprozess, auch unter dem Aspekt alter(n)sgerechter Arbeit. Außerdem werden mit dem präventiven Ansatz Beschwerde- und Krankheitsschwerpunkte im Betrieb ermittelt und deren
Ursachen gezielt bekämpft. Unterstützung leisten Krankenkassen. Das Seminar bietet anhand von Praxisbeispielen Anregungen für eine Einführung der BGF.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bei welchen Gesundheitsproblemen im Betrieb greift BGF besonders effektiv?
Rechtliche Anknüpfungspunkte
Nutzen für Beschäftigte und Betrieb; Kosten-/Nutzen-Bilanz
Akteure und Institutionen der BGF: Wer kann uns (extern) unterstützen?
Beteiligung der Beschäftigten, Gesundheitszirkel
Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 160704 04
Termin
04.07.2016 - 08.07.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Ich habe Rücken! – Betriebliche Präventionsansätze bei
Muskel-Skelett-Erkrankungen; Handlungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu verringern ist daher ein wichtiges Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das Seminar zeigt, wie Sie als Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung daran anknüpfen und
entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen bzw. beschleunigen können, um Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Vermittelt wird,
wie sowohl die betrieblichen Rahmenbedingungen als auch die konkreten Tätigkeiten gesundheitsgerecht gestaltet werden können und die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten gestärkt werden kann. Die Handlungsstrategien und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung werden ausführlich dargestellt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick)
Betriebliche Gesundheitsprävention/Betriebliches Gesundheitsmanagement: Ziele, Strategien und Maßnahmen
MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; die Rolle psychosozialer Belastungen
Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe unter Ergonomieaspekten optimieren
Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen
Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Prävention
Seminarnummer
WA 01 160815 05
40
Termin
15.08.2016 - 17.08.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) –
Überblick und Regelungsbedarf
Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB
IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten.
Das Eingliederungsmanagement im Betrieb soll alle Erkrankten bei der
Rückkehr an ihren Arbeitsplatz unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und
die Beschäftigung bis zur Rente sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit
ein Teilaspekt der betrieblichen Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die
Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige
Aufgabe.
Seminarnummer
WA 01 160307 05
WA 01 160919 05
Termin
07.03.2016 - 11.03.2016
19.09.2016 - 23.09.2016
Aufbauseminare
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen
Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden aus und bewerten sie
gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren,
Konsequenzen
Rechtsprechungsübersicht: z. B. BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und
Pflichten der Interessenvertretung
Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen
Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach dem „Harvard-Konzept“)
Präventionsauftrag
BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden Betriebs-/Dienstvereinbarung
Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Entwürfe
dazu) im Seminar zu überprüfen.
Seminarnummer
WA 01 160613 05
WA 01 161024 04
Termin
13.06.2016 - 17.06.2016
24.10.2016 - 28.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
41
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe überprüfen
wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen.
Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche Fragen wie
z. B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen einer Betriebs-/
Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll oder eher riskant?
Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein?
Aufbauseminare
Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung zum
BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung hin zu
entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungsaustausch und zur
Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus?
Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche Beteiligungsrechte sind betroffen?
Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine Vereinbarung
Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer organisiert
den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder
Seminarnummer
WA 01 160928 05
42
Termin
28.09.2016 - 30.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Grundlagen
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation sowie schlechte Personalführung sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe arbeiten an
Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder psychische Erkrankungen zusammenwirken. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Psychische Belastungen: Ursachen (z. B. Arbeitsverdichtung, indirekte Steuerung) und
mögliche Folgen für die Beschäftigten
Aufbauseminare
Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung,
Qualitätskriterien, Praxisbeispiele, Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten)
Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mögliche Bündnispartner für die Beratung und Unterstützung von Interessenvertretungen
Psychische Belastungen abbauen: Überblick über Präventionsansätze
Termin
29.02.2016 - 04.03.2016
07.11.2016 - 11.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Seminarnummer
WA 01 160229 05
WA 01 161107 05
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – Aufbau:
Gefährdungsbeurteilungen – Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten
Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die dieser
Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente, Qualitätskriterien, Durchführende
Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische Voraussetzungen,
Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren
Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen
Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung
Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener Vereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 160711 04
Termin
11.07.2016 - 15.07.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
43
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz – spezial:
Maßnahmen durchsetzen!
Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung
erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden
kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Die Interessenvertretung ist
enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten lassen sich Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig
einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Psychische Belastungen
Aufbauseminare
Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, bei daraus abzuleitenden
Maßnahmen sowie bei deren Durchsetzung
Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer
Belastungen
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten
Wo liegen Ursachen von Belastungen? Wie die verbleibenden Belastungen möglichst
gering halten und die Ressourcen bei der Arbeit stärken?
Verfahren zur Entwicklung von passenden betrieblichen Maßnahmen aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilungen
Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes.
Seminarnummer
WA 01 160926 05
Termin
26.09.2016 - 28.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Warum mehr Freiheit auch krank machen kann
Managementmethoden und ihre Folgen für die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung
Unsere Arbeitswelt ist geprägt von immer mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Der unangenehme Vorgesetzte, der ständig unbeliebte Aufgaben verteilt, gehört vielfach der Vergangenheit an. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen zunehmend mehr Entscheidungsund Handlungsspielraum. Obwohl die Arbeit scheinbar freier geworden ist, leiden aber
immer mehr Beschäftigte an psychischen Erkrankungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt in Deutschland ständig an. Ziel dieses Seminars ist es, die Zusammenhänge
von neuen Managementmethoden und Krankheit aufzuzeigen. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Interessenvertretung gibt, um
u. a. einen präventiven Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vergleich unterschiedlicher Managementmethoden und Auswirkung auf die Personalführung
Neue Trends bei der Personalführung und Auswirkungen auf die Beschäftigten
Zusammenhang von mehr Freiheit im Arbeitsleben und Stress
Auswirkungen auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 160822 04
44
Termin
22.08.2016 - 24.08.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt
Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Projektmanagement
betrieblich erfolgreich umsetzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommt in den Betrieben eine immer höhere Priorität. Oft
fehlen eigene klare Zielvorstellungen, wohin die Reise konkret gehen soll und wie eine Umsetzung gelingen kann. Um den Umsetzungsprozess kontinuierlich voranzutreiben und die
gesetzten Ziele – trotz Hindernisse – zu erreichen, bedarf es einer klar strukturierten Vorgehensweise. Hier helfen Projektmanagement-Methoden. Kenntnisse darüber gehören heute
zu den Kernkompetenzen einer professionellen Arbeitsweise der Interessenvertretung.
Aufbauseminare
Im Seminar werden wir anhand gewünschter und selbst eingebrachter betrieblicher Gesundheitsprojekte praxisnah den professionellen Einsatz von Projektmanagement-Techniken
einüben. Ihr Gewinn: Sie machen sich fit in der Projektmanagement-Methode, welche auch
für andere betriebliche Projekte nützlich ist. Gleichzeitig nehmen Sie eine erste Planung für
ein weitestgehend übertragbares Gesundheitsprojekt mit in Ihre betriebliche Praxis.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Seminarnummer
WA 01 161017 05
Termin
17.10.2016 - 21.10.2016
Psychische Belastungen
Projektstart: Von der Idee zum Projekt
Besonderheiten von Projektarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Projektauftrag (z. B. „Gesundheitsförderung im Betrieb ermöglicht altersgerechtes Arbeiten“)
Projektplanung und -steuerung
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
45
Betriebliches Notfallmanagement – Was tun bei
Übergriffen und bedrohlichen Situationen in Betrieb
und Dienststelle?
Immer häufiger geraten Beschäftigte durch gewalttätige Übergriffe und Bedrohungen in
gefährliche Situationen. Das Erlebte führt sehr häufig zur Traumatisierung der Betroffenen.
Durch das Notfallmanagement wird sichergestellt, dass in Notsituationen keine grundlegenden Entscheidungen mehr getroffen werden müssen, sondern die vorher definierten
Maßnahmen systematisch angewendet werden können. Zum Notfallmanagement gehört
aber nicht nur die Vorbereitung auf Krisensituationen, sondern auch deren kritische Nachbereitung (Evaluation).
Psychische Belastungen
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Initiativmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Notfallsituationen im Betrieb,Gefährdungsanalyse
Maßnahmen nach Übergriffen, Interventionsmaßnahmen
Zusammenarbeit mit externen Experten
Seminarnummer
WA 01 161114 05
Termin
14.11.2016 - 18.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Eine Herausforderung für die Interessenvertretung!
Die Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Damit sollen Beschäftigte vor Gefährdungen, die aus dem Einrichten und Betreiben einer Arbeitsstätte entstehen, geschützt
werden. Seit 2013 gibt es in Form der Technischen Regeln (welche die alten Arbeitsstättenrichtlinien abgelöst haben) konkrete Vorgaben für zentrale Dimensionen.
Die gesetzlichen Interessenvertretungen sind nun gefordert, die Einhaltung der konkreten
Vorschriften zu überwachen und im Rahmen ihrer Mitbestimmung Gestaltungsspielräume
zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu nutzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die ArbStättV und Technische Regeln Arbeitsstätten (ASR)
Grundlegendes Rechtsgefüge im Arbeitsschutz, rechtliche Verbindlichkeiten
ASR: Raumabmessungen, Pausen- und Sanitärräume, Verkehrs- und Fluchtwege,
Lüftung, Raumtemperatur/Sommerhitze, Beleuchtung, Brandschutz u.a.m.
Rechtsgrundlagen der Mitgestaltung durch die Interessenvertretung
Mitbestimmungsrechte des Betriebs-/Personalrats bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
Zusammenarbeit mit inner-/außerbetrieblichen Arbeitssicherheitsfachleuten
Seminarnummer
WA 01 170313 05
46
Termin
13.03.2017 - 17.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Beschäftigtenbefragungen – Instrument zur Analyse von
Arbeitszufriedenheit, Betriebsklima und Stress
Wie mache ich psychische Belastungen sichtbar?
Gute Arbeitsbedingungen fördern die Innovationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und die
Eigenmotivation der Beschäftigten. Unter welchen Bedingungen die Menschen in Betrieben
und Verwaltungen arbeiten, lässt sich häufig nur erahnen. Eine verlässliche Analyse vor Ort
kann mit Hilfe einer Beschäftigtenbefragung vorgenommen werden.
Aufbauseminare
In diesem Seminar werden Möglichkeiten für die erfolgreiche Durchführung einer Beschäftigtenbefragung aufgezeigt. Welche betrieblichen Rahmenbedingungen können untersucht
werden? Wozu dienen Ziel- und Leitfragendiskussion im Vorfeld der Befragung? Worauf ist
bei der Konzeptentwicklung zu achten? Wie können die Beschäftigten für die Befragung
sensibilisiert werden? Welche Maßnahmen lassen sich aus den Befragungsergebnissen ableiten?
Neben der Diskussion dieser Fragen werden rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsanforderungen für die Interessenvertretung dargestellt.
Seminarnummer
WA 01 160620 04
Termin
20.06.2016 - 24.06.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Psychische Belastungen
Arbeitsschutz, Unfallverhütung und präventiver Gesundheitsschutz sind in
unserer Gesellschaft ein hohes Gut. In unserem Grundgesetz steht das
„Recht auf körperliche Unversehrtheit“ nicht ohne Grund ganz weit vorn. Es
ist die Pflicht der Betriebsparteien (Arbeitgeber und Interessenvertretung)
sich dieses Themas anzunehmen und den Rahmen, den der Gesetzgeber in
etlichen Gesetzen und Verordnungen gesetzt hat, auszufüllen. Die dafür erforderlichen Kenntnisse vermitteln unsere Grundlagenseminare zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, aber Seminare wie Mobbing, Burn-out oder
solche zum Umgang mit Konflikten. All diese Themen wirken sich unmittelbar auf das Befinden am Arbeitsplatz und damit die Gesundheit unserer
Kolleginnen und Kollegen aus. Es muss sich auch nicht unbedingt um Situationen handeln, die den Betrieb flächendeckend erfasst haben. Vieles findet
auch im Verborgenen statt. In unseren Seminaren geht es auch darum diese
zu erkennen. Angesprochene Überforderungssituationen oder konkrete Anhaltspunkte für Tendenzen reichen für einen Schulungsbedarf aus. Dies gilt
für alle Mitglieder der Interessenvertretung: „Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind grundsätzlich (für jedes BR-Mitglied) im
Sinne des § 37 (6) BetrVG als erforderlich anzusehen.“ (BAG v. 15.05.1986)
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Suchtproblematiken am Arbeitsplatz erkennen und
professionell begleiten
Sucht ist ein teures Tabu und für viele Menschen tödlich. Im Betrieb überdeckt der Mantel
der Kollegialität häufig die Fehler, die z.B. Alkoholsüchtige bei der Arbeit machen, sowie die
Auffälligkeiten auf Betriebsfeiern oder im persönlichen Umgang. Interessenvertreter/-innen
geraten in ein Dilemma: sollen sie den Süchtigen enttarnen? Wie viel Sucht müssen die Beschäftigten ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken - etwa, wenn er im Lager
Waren stapelt oder zu Kunden fährt?
Das Seminar setzt sich mit den Ursachen von Abhängigkeiten und Suchtkrankheiten
auseinander. Modelle betrieblicher Suchtarbeit werden vorgestellt.
Sucht, Burn-Out, Mobbing
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen
Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit
Rollenverständnis des jeweiligen sozialen Umfeldes
Rechtliche Rahmenbedingungen sowie best practice Beispiele für Betriebs- und
Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der Kooperation mit externen Stellen
Seminarnummer
WA 01 160704 05
Termin
04.07.2016 - 08.07.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
Time-out statt Burn-out:
Interessenvertretungen in Aktion
Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung
am Arbeitsplatz, z. B. durch Mehrarbeit, kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch
wirtschaftlich zu Buche – Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Einen Ansatz dazu bietet Ihnen dieses Seminar, das Sie gezielt
an das Thema Burn-out heranführt und und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne
trägt und welche Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur
Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wenn nichts mehr geht: Theorie zur Burn-out-Symptomatik
Symptome von Burn-out in Abgrenzung zu Depression und Sucht differenziert
wahrnehmen
Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb, Gespräche mit Betroffenen führen
Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen
Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burn-out und
seinen Folgen
Seminarnummer
WA 01 160620 01
WA 01 161128 05
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Termin
20.06.2016 - 24.06.2016
28.11.2016 - 02.12.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu - Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut
werden ...
Was häufig so schleichend beginnt, kann sich im Geheimen oft ausweiten, bis plötzlich
nichts mehr geht: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der
Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen.
Aufbauseminare
Die gesetzliche Interessenvertretung ist aufgefordert, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu
stehen. Daher werden Ihnen in diesem Seminar speziell dazu Hilfestellungen gegeben, um
Mobbingsituationen zu erkennen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen
Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Was können gesetzliche Interessenvertretungen tun?
Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Termin
18.04.2016 - 22.04.2016
05.09.2016 - 09.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Sucht, Burn-Out, Mobbing
Seminarnummer
WA 01 160418 02
WA 01 160905 01
Gesprächsführung bei heiklen Themen –
„Wie sprech‘ ich‘s an?“
Burn-out, Mobbing und Sucht sind gesellschaftliche Phänomene und machen vor dem Berufsleben nicht Halt. „Wie spreche ich es nur an?“ Diese Frage stellen sich viele Mitglieder
gesetzlicher Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen
wie Alkohol, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus. „Ich weiß ja gar nicht, wie derjenige reagiert, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung“ ist ein Gedanke, der häufig dazu führt, dass diese heiklen Themen verschleppt
werden.
In diesem Seminar unterstützen wir Sie, offensiv mit dem Thema umzugehen, um so die
nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundzüge der Gesprächsführung in schwierigen Situationen
Schwierige Situationen mit Betroffenen aktiv ansprechen
Gespräche mit dem Arbeitgeber
Praxistraining: Erarbeitung individueller Strategien für konkrete Fälle
Seminarnummer
WA 01 160926 01
Termin
26.09.2016 - 30.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
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Einführung in das Arbeitszeitrecht
Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema „Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrundlagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte verschaffen wollen.
Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit. Begriffe (z. B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die vermittelten Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer
rechtlichen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrumentarium aktiv nutzen zu können.
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung
Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen
Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen (mit Beispielen)
Definition Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden,
Mehrarbeit usw.
Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeitregelungen
Arbeitszeit
Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und Nachteile)
Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung
Seminarnummer
WA 01 160314 05
Termin
14.03.2016 - 18.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)LPersVG
Arbeitszeit aktiv gestalten
Die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Interessenvertretung. In
Fragen der Arbeitszeit ist die unternehmerische Freiheit nicht grenzenlos.
Die weitreichenden Informations-, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in Fragen der
Arbeitszeitgestaltung werden in diesem Seminar auf der Grundlage aktueller Arbeitszeitmodelle, ihrer Chancen und Risiken, unter Einbeziehung der wichtigsten Regelungsfelder im
Bereich der Arbeitszeitgestaltung analysiert. Ein wesentliches Ziel des Seminars ist es, für
aktuelle betriebliche Arbeitszeitprobleme konkrete Lösungen und Handlungsmöglichkeiten
für die Praxis zu entwerfen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
Unterschiedliche und betriebsspezifische Arbeitszeitmodelle
Arbeits- und tarifrechtliche Probleme der Arbeitszeitgestaltung
Maßnahmen zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf
Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit
Seminarnummer
WA 01 161004 04
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Termin
04.10.2016 - 07.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Das gesunde Maß für Arbeitszeit
Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen
Dauer, Lage und Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung
von den Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psychische) bewältigt werden kann. Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit
dar. Erhöhter Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle
sowie Behinderungen sind vielfach die Folgen. Im Seminar wird über die Wirkungen von
problematischen Arbeitszeiten auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit informiert.
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Seminarnummer
WA 01 161010 05
Termin
10.10.2016 - 12.10.2016
Arbeitszeit
Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung – Ermüdung – Erholung
Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erhol- und Ruhezeiten auf
Gesundheit und Leistung
Nacht- und Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit, Arbeitszeitkonten
Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze
Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt ausdrücklich erwähnt. Nicht nur lange Arbeitstage, sondern auch Dienste zu ungünstigen Zeiten und die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen eine gesundheitliche Belastung für die
Beschäftigten dar.
Da Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden kann, ist es wichtig zu ermitteln, welche Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitszeit verrichtet werden müssen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz
Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
Die Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte
Handlungsmöglichkeiten – die Erhebung der Belastungsfaktoren
Seminarnummer
WA 01 161012 05
Termin
12.10.2016 - 14.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
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WIR
FREUEN UNS AUF EUREN
BESUCH!
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 1
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Rhetorik und Gesprächsführung
Aufbauseminare
Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres Auftretens und
an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt auf der
Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten und dem
Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah und mit Spaß die
Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von Lampenfieber
und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen Aufbau einer Rede, der angemessenen und
persönlich stimmigen Körperhaltung, dem richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen
Umgang mit möglichen Störungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?
Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?
Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?
Wie gehe ich mit Störungen um?
Seminarnummer
WA 01 160314 02
WA 01 160905 02
WA 01 161205 02
WA 01 170313 02
Termin
14.03.2016 - 18.03.2016
05.09.2016 - 09.09.2016
05.12.2016 - 09.12.2016
13.03.2017 - 17.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil 2
Besondere rhetorische Herausforderungen
Rhetorisches Geschick und Feingefühl sind für die freie Rede ebenso wichtig wie bei der
Gremienarbeit, in Sitzungen und am Arbeitsplatz. Alle von uns ausgehenden (nicht-)verbalen Signale beeinflussen nachhaltig die Kommunikation mit unseren Mitmenschen.
Besondere Situationen, wie z. B. die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede
vor „anders denkendem“ Publikum werden in diesem Seminar genauer unter die Lupe genommen und gezielt vorbereitet. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und
zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Differenzierung von Redeanlässen - dem Anlass gemäße Beiträge vorbereiten
Präsenz vor Publikum - Tipps und Tricks ausprobieren. Feedback und Ideen zur Schärfung des persönlichen Redeprofils
Mit (unangenehmen) Reaktionen aus dem Publikum umgehen – Wege finden, gelassen
und humorvoll zu bleiben
Lebendige Dramaturgie und unterstützende Visualisierung von längeren Redebeiträgen
Seminarnummer
WA 01 160201 02
WA 01 161031 02
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Termin
01.02.2016 - 05.02.2016
31.10.2016 - 04.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Klare Rede, starke Wirkung!
Frauen meistern Redesituationen vor großen Gruppen
Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen!
Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen („Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.“). Wie wirkt „Frau“ und was
hält Frauen oftmals zurück?
Aufbauseminare
Wenn Sie Lust haben, die Inhalte des Rhetorikseminars „Klare Rede, starke Wirkung“ in den
für Sie als Frau relevanten Fragestellungen zu beleuchten und zu bearbeiten, ist dies das
richtige Seminar für Sie. Sie können Ihre individuellen rhetorischen Stärken herausarbeiten
und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag der Interessenvertretung stärken,
ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Umgang mit Redehemmungen
Aufbau einer Überzeugungsrede
Wirksame Sprache und Körpersprache
Der Umgang mit Störungen
Seminarnummer
WA 01 160530 01
Termin
30.05.2016 - 03.06.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Kraft meiner Stimme
Sicher sprechen und präsentieren, Inhalte effektiv vermitteln, erfolgreich verhandeln
Die Stimme ist ein Schlüsselreiz in der Kommunikation. Sie transportiert nicht nur Inhalte,
sondern signalisiert Ihrem Gegenüber, ob Sie meinen, was Sie sagen. Als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung führen Sie Gespräche in vielen Situationen, in denen es darum geht, Kompetenz zu vermitteln: telefonische Beratung, persönliche Gespräche, Verhandlungen mit dem Arbeitgeber/der Dienststelle oder Auftreten in Betriebs-/Personalversammlungen. Sie sind auf eine dauerhaft tragfähige, belastbare Stimme und überzeugendes Sprechen angewiesen.
Die Stimme ist Trägerin Ihrer Stimmung und der Information. Ihre persönliche Sprechweise
wiederum gliedert die Information. Die Formulierungen, die Sie hierbei wählen und die
sprachlichen Mittel, die Sie einsetzen, sind entscheidend dafür, wie verständlich, plausibel
und „ansprechend“ der Redebeitrag ist. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Zusammenhänge zwischen Stimmart und Sprechweise und Ihrer Persönlichkeit erkennen
und nutzen
Praxisübungen zum Kennenlernen der eigenen Stimmart und Sprechweise
Individuelle Stärken erkennen, ausbauen sowie souverän und sicher nutzen
Trainingsbereiche sowie passende Übungsmöglichkeiten definieren und erarbeiten
Seminarnummer
WA 01 160921 07
Termin
21.09.2016 - 23.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
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Rhetorik und Gesprächsführung
Praxisnahe Wege der Überzeugung trainieren
Schlagfertig im Betrieb
Ein Angriff mit Worten kann genauso verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden
plötzlich attackiert und sind wie gelähmt. Haben Sie in solchen Situationen schon mal den
Faden verloren? Kommen Ihnen die besten Ideen erst, wenn Sie fluchend im Auto sitzen?
Wer im Betriebs- oder Personalrat tätig ist, bewegt sich oft auf politischen Bühnen. Kampf
um Interessen und Standpunkte kommt es oft zum verbalen Schlagabtausch. „Dumme
Sprüche“ und verletzende Angriffe machen oft sprachlos. Solche Situationen verführen
zum Gegenangriff und enden oft im Konflikt.
Aufbauseminare
Oder wir schweigen, schlucken den Angriff herunter und Ärger macht sich in uns breit. Automatisch reichen wir unsere Wut oft weiter. In diesem Seminar lernen Sie den Kreislauf zu
durchbrechen und schlagfertig zu kontern, ohne dass der Konflikt eskaliert. Durch praktische Übungen, Situationsanalysen und den Einsatz kreativer Methoden wird die persönliche Gelassenheit und Souveränität gestärkt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kommunikative Grundlagen des verbalen Angriffs
Strategien und Reaktionsmuster im Konflikt
Psychologie der Emotionen
Rhetorik und Gesprächsführung
Humor als Deeskalationsstrategie
Raus aus der Ohnmacht: „Erste Hilfe“ nach dem verbalen Angriff
Entwicklung individueller Strategien: „Aufprallschutz“ und Umgang mit Stress
Seminarnummer
WA 01 160926 11
Termin
26.09.2016 - 28.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Den roten Faden fest in der Hand!
Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung
Als Mitglied der Interessenvertretung führen Sie Gespräche in vielen unterschiedlichen Situationen. Dabei kompetent aufzutreten, heißt unter anderem, Gespräche aktiv zu steuern
und zu gliedern. Zudem gilt es, auch in angespannten Gesprächssituationen (Beratungen,
Verhandlungen) neben dem Inhalt auch auf unausgesprochene Botschaften konstruktiv zu
reagieren.Im Seminar wird auf der Basis der wesentlichen Kommunikationsmodelle ein
grundlegendes Verständnis für Gesprächssituationen erarbeitet und mit Ihren konkreten
Beispielen aus der Praxis verknüpft. So können mit realitätsnahen Übungen kreative Ideen
für den „Ernstfall“ erarbeitet und ausprobiert werden.
Wir bearbeiten u. a. folgende Themen:
Sicherheit durch Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung
Mit welchen Fragetechniken erreiche ich mein Gesprächsziel?
Wie gliedere ich ein Gespräch und behalte den roten Faden?
Wahrnehmung der Zwischentöne auf mehreren Kommunikationsebenen
Welche Reaktion ist bei welcher Störung angebracht?
Wie führe ich ein Gespräch zu einem Ergebnis und zu einem Abschluss?
Seminarnummer
WA 01 160530 02
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Termin
30.05.2016 - 03.06.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Erfolgreich verhandeln
Verhandlungen überlegt vorbereiten und durchführen
Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie
erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne
u. a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum.
In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache
harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei
die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Taktik und Strategie in Verhandlungen
Die Bedeutung von Verhandlungszielen
Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam
Die Einbeziehung der Beschäftigten
Was tun bei unfairen Methoden?
Rechtliche Aspekte von Verhandlungen
Termin
13.06.2016 - 17.06.2016
21.11.2016 - 25.11.2016
Rhetorik und Gesprächsführung
Seminarnummer
WA 01 160613 12
WA 01 161121 01
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Überzeugend argumentieren als gesetzliche
Interessenvertretung
Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend
für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren.
Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren
zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in
Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie
des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Starke und schwache Argumente
Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren
Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen
Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch?
Überzeugen statt besiegen
Seminarnummer
WA 01 160613 02
Termin
13.06.2016 - 17.06.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
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Mensch, ärger’ mich nicht! – Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte
Aufbauseminare
Ärgern Sie sich im Alltag zu oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert sachliche und zielorientierte Klärung. Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches
oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch. Im Seminar wollen wir ein
Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere unter Streß), wie es zu
Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren
zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht. In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld. Sie entscheiden, ob Sie
sich davon lähmen lassen oder aktiv einen souveränen Umgang finden.
Seminarnummer
WA 01 161031 18
Termin
31.10.2016 - 04.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Menschen, Macken, Miteinander – Menschenkenntnis für
effektive Interessenvertretung
Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen.
Die eigene Menschenkenntnis zu vertiefen, erleichtert die Kommunikation in Gesprächen,
Beratungen und Verhandlungen, beugt Konflikten vor und fördert einen konstruktiven Umgang miteinander. In diesem Seminar lernen Sie, sich selbst in schwierigen Situationen besser zu verstehen und mit verschiedenen Persönlichkeitsstilen geschickter umzugehen.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in
menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu vermitteln, um in Zukunft sicher,
angemessen und „energiesparend“ auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können.
Themenschwerpunkte sind:
„Wie ticke ich, wie tickst du?“ – Unterschiede erkennen und konstruktiv nutzen
„Was geht hier gerade ab?“ – Zwischen den Zeilen lesen, worum es in der Situation
wirklich geht und darauf intelligent reagieren
„Was kann ich tun, damit das Gespräch gut läuft?“ – Situatives Gespür intensivieren in
der Ansprache von Kolleginnen/Kollegen und Verhandlungspartnerinnen/-partnern
Praxistipps: Handlungsorientierte Antworten auf konkrete Fragen aus dem Alltag der Interessenvertretung
Rechtliche Grundlagen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG)
Seminarnummer
WA 01 161121 02
Termin
21.11.2016 - 25.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
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Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definition des Begriffs „Konflikt“, Konfliktarten und -ursachen
Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien
Mein persönlicher Konfliktstil
Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen
Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches Konfliktverhalten
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Der Umgang mit unterschiedlichsten Konfliktfeldern gehört zur täglichen Arbeitssituation
von Betriebs- und Personalräten: Bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, in ihren
Beziehungen zu Kolleginnen/Kollegen und auch beim Schlichten von Streitigkeiten unter
den Kolleginnen/Kollegen werden häufig besonderes „diplomatisches Geschick“ und Einfühlungsvermögen benötigt.
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
Aufbauseminare
Mediation bietet Ihnen einen hilfreichen Leitfaden, wie Konflikte eigenverantwortlich bearbeitet werden können, ohne dass kostenintensive und langwierige Gerichtsverfahren eingeleitet werden müssen. Durch eine gezielte Interessenfindung werden starre Positionen aufgehoben und eine konstruktive Kommunikation ermöglicht. Hierdurch entstehen erweiterte
Handlungsspielräume, die es erlauben, auch verfahrene Konflikte aufzulösen und Win-winSituationen herbeizuführen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wo ist das Problem? Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse
Was hilft uns weiter? Mediationsphasen und Gesprächstechnik
Geht das überhaupt? Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation
Schlicht und einfach? Unterschiede zwischen Mediation, Einigungsstellenverfahren, Gerichtsverfahren und Schlichtung
Gelungene Vermittlung! Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis
Seminarnummer
WA 01 161031 08
Termin
31.10.2016 - 04.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Lösungsorientiert beraten statt retten
Die Gratwanderung zwischen Empathie und Abgrenzung
Bei beruflichen und sozialen Problemen oder wenn sich private Schwierigkeiten auf die Arbeit auswirken, suchen Beschäftigte häufig Rat und Unterstützung bei ihrer Interessenvertretung. Hier kommen die Probleme und Nöte ungefiltert an, begleitet von starken Emotionen wie Angst, Wut, Trauer und Ohnmacht.
Aktive, empathische Gesprächsführung stärkt die Eigenverantwortung der Ratsuchenden.
Die „richtigen“ Fragen helfen den Beschäftigten, selbst wieder Klarheit zu gewinnen, Ziele
zu formulieren und für sie passende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Allzu schnell gerät man mit dem Wunsch zu helfen unbewusst in die Situation, dem Gegenüber sein
„Päckchen“ abzunehmen und sich selbst damit abzuschleppen. Damit das nicht zu Überlastung und Burn-out führt, ist es für die Beratenden wichtig, Grenzen deutlich zu machen.
In diesem Seminar werden wir praxisnah an verschiedenen Beispielen diverse Fragetechniken ausprobieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rolle und Selbstverständnis als Berater/-in
Lösungsorientierte Kommunikation
Professionelle Beratung als Baustein von Gesundheitsförderung im Betriebs- oder
Personalrat
60
Seminarnummer
WA 01 161005 02
Termin
05.10.2016 - 07.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen
und umsetzen
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der
Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit
dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument in die Hand. In diesem
Seminar erfahren Sie alles über die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für
die eigene Arbeit entwickelt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Überblick über das AGG
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung?
Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand
Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle
Seminarnummer
WA 01 161102 03
Termin
02.11.2016 - 04.11.2016
Arbeits- und Sozialrecht
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.,
§ 10 (5) BGleiG o.v.R.
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Andererseits gibt es Strategien, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeitsplätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekär, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können. Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge
verstärkt befristet abgeschlossen. Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird
im Seminar dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten
der gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhindern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und Tarifverträgen
(beispielhaft)
Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung
Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit und Befristung von Arbeitsverhältnissen
Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen (EuGH
und Arbeitsgerichte)
Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 161114 08
Termin
14.11.2016 - 16.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
61
Familie und Beruf – rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Wenn in diesem Land tatsächlich zu wenig Kinder geboren werden, dann hat das sicherlich
auch damit zu tun, dass potenzielle Eltern Beruf und Karriere den Vorrang einräumen. Es
kann kein Zweifel daran bestehen, dass es häufig schwierig ist, Kinder und Beruf
miteinander in Einklang zu bringen. Unser Arbeitsrecht hält jedoch schon heute eine Menge rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bereit. Erhebliche Neuerungen ergeben sich auch
aus dem Pflegezeitgesetz.
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Wie funktionieren Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld?
Was tun, wenn das Kind krank ist? Wer zahlt?
Arbeits- und Sozialrecht
Aufbauseminare
Wie lässt sich die Arbeitszeit an familiäre Erfordernisse anpassen?
Was schützt vor Diskriminierungen?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung?
Was können die Tarifvertragsparteien tun?
Seminarnummer
WA 01 161116 08
Termin
16.11.2016 - 18.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der demografische Wandel und die fragwürdige Verlängerung des Arbeitslebens durch die
sog. „Rente mit 67“ werden dazu führen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer/-innen
an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen
für die Arbeit der Interessenvertretungen.
In diesem Seminar wird die Perspektive der unmittelbar Betroffenen beleuchtet. Die rechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen werden praxisgerecht bearbeitet und
Handlungsperspektiven werden entwickelt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Was ist eigentlich ein „älterer“ Arbeitnehmer/eine „ältere“ Arbeitnehmerin?
Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen?
Wo und wie schützen Tarifverträge?
Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters?
Was ist bei freiwilligem vorzeitigen Ausscheiden zu beachten (Aufhebungsvertrag,
Auswirkungen auf Rentenansprüche)?
Welche Handlungsoptionen hat der Betriebsrat?
Seminarnummer
WA 01 161121 04
62
Termin
21.11.2016 - 25.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeitsund Sozialrecht
Krankheiten können – vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen – erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Das Drohen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen auf der einen und die Angst vor eben diesen auf der anderen
Seite führen in der Regel zu kontraproduktivem Verhalten. Ursache ist neben Vorurteilen
(„Urlaub auf gelbem Schein“) häufig auch Unwissenheit. Ziel des Seminars ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen sich die Beteiligten bewegen, zu klären und einen
sachgemäßen Umgang mit dem Thema zu fördern. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Termin
05.12.2016 - 09.12.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Arbeits- und Sozialrecht
Seminarnummer
WA 01 161205 04
Aufbauseminare
Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände?
Krankenrückkehrgespräche und BEM: Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung?
Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Arbeitsunfähigkeit (Anzeige und Nachweis,
Verhalten während der AU)
Grenzen personeller Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a. Versetzung/
Kündigung)
Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen?
Was leisten andere Träger der Sozialversicherer (z. B. Berufsgenossenschaften)?
Anerkennung und Schutz von schwerbehinderten Beschäftigten
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche
Interessenvertretung
Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Damit Sie sicher in den unterschiedlichen Rechtsgebieten agieren können, bietet Ihnen dieses
Seminar einen grundlegenden Einstieg in die Hauptaspekte des Sozialrechts und deren Umsetzung in die Interessenvertretungsarbeit.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Grundlagen der sozialen Sicherung, Regelungsschwerpunkte und Aufbau
Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die sozialrechtlichen Folgen
Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, z. B. Kurzarbeit, Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Sozialrechtliche Aspekte bei Leiharbeit, Minijobs und Befristungen
Transfermaßnahmen
Sozialrecht und Möglichkeiten der Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung
Aktuelle Rechtsprechung
Seminarnummer
WA 01 161024 03
Termin
24.10.2016 - 28.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
63
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben
für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD
in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Stellung des TVöD im Rechtssystem
Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags
Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle
Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle
TVöD/TVL
Seminarnummer
WA 01 160118 01
WA 01 160613 01
WA 01 161017 02
WA 01 170109 01
Termin
18.01.2016 - 22.01.2016
13.06.2016 - 17.06.2016
17.10.2016 - 21.10.2016
09.01.2017 - 13.01.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Hinweis
Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung –
verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
TV-L-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle
für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren
TV-L-Anwendern. Teilweise wird er durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine Reihe
von tariflichen Öffnungsklauseln führen dazu, dass Personal- und Betriebsräte umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben wahrnehmen müssen. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem
Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Seminarnummer
WA 01 160307 01
WA 01 170227 01
64
Termin
07.03.2016 - 11.03.2016
27.02.2017 - 03.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜVKA inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G
Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer noch
keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeber (VKA)
über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten deshalb für die
Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordnungen des BAT sowie
die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend
der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet.
Aufbauseminare
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung,
über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und
lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur
sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem
Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte.
Termin
11.04.2016 - 15.04.2016
05.12.2016 - 09.12.2016
TVöD/TVL
Seminarnummer
WA 01 160411 21
WA 01 161205 01
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöDBund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung
Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern
die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden
auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVöDBund aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu
Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des
Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und
lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur
sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem
Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Seminarnummer
WA 01 160411 01
WA 01 161024 01
Termin
11.04.2016 - 15.04.2016
24.10.2016 - 28.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
65
TV-L-/TV-H-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und TVHessen
Für die Tarifwerke des TV-Länder und des TV-Hessen gelten nach jeweils langjährigen Verhandlungen mit den Arbeitgebern nun Entgeltordnungen. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVLänder bzw. TV-Hessen aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Aufbauseminare
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung,
über Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik.
Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L/TVH. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte
des Betriebs- bzw. Personalrats.
TVöD/TVL
Seminarnummer
WA 01 160411 11
WA 01 161024 11
Termin
11.04.2016 - 15.04.2016
24.10.2016 - 28.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung
und -bewertung
Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeitverzögert
entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Eingruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in Kraft, für den Bereich der
Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergütungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter. Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln. Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine zentrale Rolle ein.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im Seminar üben, Stellen
zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet. Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende
Kenntnisse über das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser
komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht 1“
auf.
Seminarnummer
WA 01 160307 02
WA 01 170227 02
66
Termin
07.03.2016 - 11.03.2016
27.02.2017 - 03.03.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
Einführung in das Beamtenrecht – Beamtenrechtliche Regelungen in der Praxis der Interessenvertretung
In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch
können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen
und bearbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundstrukturen des Beamtenrechts
Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
Aufbauseminare
Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz,
Versetzung)
Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten
Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht
Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts
Seminarnummer
WA 01 161031 12
Termin
31.10.2016 - 04.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Beamtenrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die
wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren
Schwerpunkt.
Seminarnummer
WA 01 160517 01
Termin
17.05.2016 - 20.05.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
67
Wirtschaftskompetenz – Wirtschaftliches Grundwissen für
Interessenvertretungen
Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den Arbeitgeber werden Sie als Betriebsratsmitglied mit wirtschaftlichen Informationen konfrontiert. Nahezu alle betrieblichen Veränderungen werden mit ökonomischen Notwendigkeiten
und Konkurrenzbedingungen begründet. Wirtschaftliche Informationen grundsätzlich zu
verstehen und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen
interpretieren zu können, sind Voraussetzungen Ihrer Arbeit im Rahmen Ihrer Mitbestimmungsrechte und -pflichten.
Aufbauseminare
Dazu bietet Ihnen dieses Seminar den passenden Einstieg und ermöglicht Ihnen neben einer qualifizierten Grundinformation auch das Erörtern konkreter Fragen und eine Vertiefung durch Übungen anhand von Fallbeispielen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen unternehmerischen Handelns; Leistungserstellung und Wertschöpfung in
Betrieb und Unternehmen
Wirtschaftliche Grundbegriffe klären: Umsatz, Ertrag, Kosten, Gewinn, Profit, Kapital,
Rendite, Deckungsbeitrag, Shareholder Value
Betriebs- und Personalwirtschaft
Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns
Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten
Der wirtschaftliche Jahresbericht
Externe und interne Informationsquellen nutzen
Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten
Seminarnummer
WA 01 160926 07
Termin
26.09.2016 - 30.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Bilanzen lesen und verstehen
In diesem Seminar werden Sie qualifiziert, Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zuverlässig zu sammeln und erfolgreich auszuwerten, um langfristig eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in der Praxis zu sichern. Insbesondere aus dem
Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen.
Bei der Durchführung solcher Analysen bietet Ihnen der Einsatz von Standardsoftware wie
Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns in diesem Seminar weitere praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können.
Seminarnummer
WA 01 160926 17
68
Termin
26.09.2016 - 30.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personalplanung
Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfangreiche Informations- und Beratungsrechte. Um diese Rechte ausüben zu können, benötigt er ein fundiertes Grundwissen.
Im Seminar werden die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und grundlegende Instrumente und Verfahren der Personalplanung sowie Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Personalplanung behandelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Personalplanung als Folge der Unternehmensplanung
Bereiche der Personalplanung
Aufbauseminare
Instrumente und Methoden der Personalplanung
Personalbedarfsplanung als Zentrum der Personalplanung
Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung
Betriebsverfassung und Personalplanung
Seminarnummer
WA 01 161017 07
Termin
17.10.2016 - 21.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebs- und Personalwirtschaft
Unternehmenswerkstatt
Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden, wenn sie
erfolgreich sein sollen. Auch wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder müssen ständig verhandlungsbereit sein: Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellen, Sozialpläne
u. a. gehören zu ihrem normalen Arbeitsspektrum.
In dem Seminar wird es unter anderem um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache
harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei
die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Taktik und Strategie in Verhandlungen
Die Bedeutung von Verhandlungszielen
Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam
Die Einbeziehung der Beschäftigten
Was tun bei unfairen Methoden?
Rechtliche Aspekte von Verhandlungen
Seminarnummer
WA 01 160418 05
Termin
18.04.2016 - 22.04.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
69
Geschäftsführung des Betriebsrats:
Die besondere Aufgabe im Gremium
In diesem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und Pflichten des
Betriebsrats und seiner Organe vertiefen und zusätzliche Fertigkeiten in der Durchführung
von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: Von der Geschäftsordnung bis zur
Beschlussfassung
Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Aufbauseminare
Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats
Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV
Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats
Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen
Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit
Seminarnummer
WA 01 160613 07
Termin
13.06.2016 - 16.06.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Belegschaft
beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung
überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder.
Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen? Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte am besten
gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessenvertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium
Konfliktvermeidung und -bewältigung
Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums
Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung und Beschäftigten
Arbeitsorganisation und Zeitplanung
Seminarnummer
WA 01 160404 07
70
Termin
04.04.2016 - 06.04.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Was tun, wenn die alten Füchse gehen?
Erfahrungswissen im Gremium/im Team erhalten
Es gibt Wissen, das in keinem Fachbuch steht und dennoch nötig ist, um erfolgreich zu
sein. Es befindet sich in den Köpfen der Kolleginnen und Kollegen, die jahrelang in Betrieben und Einrichtungen Erfahrungen gesammelt, Entwicklungen beobachtet und mitgestaltet haben. Leider geht dieses Wissen oftmals verloren, wenn diese Kolleginnen und Kollegen den Betrieb verlassen. Das Seminar zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie unbewusste bzw. ungeschriebene Wissensbestände effizient und zeitsparend aufbereitet werden
können, damit sie den Nachfolgerinnen/Nachfolgern zur Verfügung stehen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Definitionen von Wissen im Unterschied zu Informationen
Aufbauseminare
Wissensportfolios anlegen: Darstellung von Wissensbeständen
Formen des Wissenstransfers: Weitergabe von Erfahrungswissen
Gestaltung kollegialer Lehr- und Lernprozesse: Mentorenprogramme
Ressourcen für den Generationenwechsel: Zeitbedarf und Ausstattung
Wissen im Wandel: Aspekte von dynamischen Wissensbeständen
Termin
29.08.2016 - 31.08.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Seminarnummer
WA 01 160829 01
Erfolgreiches Leiten von Gremien –
Wie leite ich, und wovon lasse ich mich leiten?
Die Herausforderungen an Vorsitzende bzw. Stellvertreter/-innen sind vielfältig: Gespräche
führen, Sitzungen leiten, Themen strukturieren, alle im Gremium bzw. Ausschuss aktiv beteiligen, Gesetze und Vorschriften kennen, zur Mitarbeit motivieren ... Die Kompetenzen
und Fähigkeiten erwirbt man jedoch nicht automatisch mit der Wahl in die Funktion.
In diesem Seminar lernen Sie, Ihre Handlungsweisen zu optimieren, um die Zusammenarbeit im Gremium voranzubringen. Sie erhalten Hinweise zu notwendigen Rahmenbedingungen für eine produktive Arbeit des Gremiums. Und Sie erkennen die Grenzen Ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten. Übungen und Fallarbeit unterstützen die Arbeitsphasen im Seminar. Folgende Themen werden behandelt:
Aufgaben und Rollenklarheit der/des Vorsitzenden bzw. der Stellvertreterin/des Stellvertreters
Rechte und Aufgaben aus dem Gesetz
Wie fülle ich die Funktion als Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in aus? Welchen
Leitungsstil habe ich?
Wie binde ich andere Gremienmitglieder in die Arbeit ein und motiviere sie zu aktiver
Gestaltung?
Meine Ressourcen – meine Potenziale – meine Entwicklungsfelder: Wo kann ich
ansetzen beim Umsetzen?
Seminarnummer
WA 01 161121 09
Termin
21.11.2016 - 25.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
71
Hetzt du noch oder gestaltest du schon?
Zeit- und Selbstmanagement für die betriebliche Interessenvertretung
Betriebs- bzw. Personalratsarbeit erfordert ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber
den Kolleginnen und Kollegen – und auch sich selbst gegenüber. Alles unter „einen Hut“ zu
bekommen ist oft aber gar nicht so einfach. Die zeitlichen Spielräume schrumpfen mit den
steigenden Anforderungen, das Gefühl der Selbstbestimmtheit macht dem der Fremdbestimmtheit Platz.
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Aufbauseminare
In diesem Seminar können Sie eine Reflexion des bisherigen Verhaltensmuster vornehmen.
Sie lernen Zeitmanagementinstrumente kennen und erproben eine Neuorientierung hin zu
einem souveräneren Umgang mit Zeit. Sie erwerben einen bewussteren Umgang mit Zeit
und schaffen eine Verbindung zwischen effektiver und prioritätenorientierter Aufgabenbewältigung einerseits und persönlicher Zufriedenheit andererseits.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wissen über das Phänomen „Zeit“
Analyse und Reflexion der eigenen Situation
Instrumente für die Praxis kennenlernen
Seminarnummer
WA 01 161005 03
Termin
05.10.2016 - 07.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/PersonalratsSekretariat organisieren – Arbeitsorganisation
und Büromanagement im BR-/PR-Sekretariat
Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der Interessenvertretung. E-Mail-Flut, Projekte, Telefon – eine Aufgabenfülle bei geringen Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesentliches verrinnt
in den Mühlen des Alltags. Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps.
Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anregungen, die
Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-Mail-Flut zu bewältigen
und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu sorgen.
Nach dem Seminar können Sie
Belastendes entsorgen – das Wesentliche im Blick behalten
Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben
einfache und flexible Ablagesysteme einrichten
mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben.
Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie analysieren Ihren Arbeitsplatz, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und formulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten.
Seminarnummer
WA 01 160929 03
72
Termin
29.09.2016 - 30.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Rechtswirksames Schreiben
Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider
rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Damit Interessenvertretungsarbeit nicht länger wirkungslos bleibt sondern erfolgreich bestehen kann, werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht.
Sie erhalten in diesem Seminar die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von:
Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen
Zustimmungsverweigerungen
Aufbauseminare
Widersprüchen
Einwendungen
Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 160517 06
WA 01 161004 01
Termin
17.05.2016 - 20.05.2016
04.10.2016 - 07.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Wer macht das Protokoll?
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und
deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Praktische Erstellung von Protokollen
Seminarnummer
WA 01 160427 02
WA 01 161004 06
Termin
27.04.2016 - 29.04.2016
04.10.2016 - 06.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§§ 19/30 MVG o.v.R.
73
Protokollführung mithilfe der Textverarbeitung
Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift mit EDVUnterstützung
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit des Betriebs-/Personalrats und dessen Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die Umsetzung dieser Anforderungen sowie die Gestaltung und Verwaltung der Niederschriften am PC werden erläutert.
Aufbauseminare
Sie erhalten zahlreiche praktische Tipps, wie der Aufwand der Protokollführung durch die
effektive Nutzung von Dokumentenvorlagen, Textbausteinen etc. reduziert werden kann.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Protokollarten und deren Ausgestaltung
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Funktion des Betriebssystems und kurze Einführung in dessen Bedienung
Überblick über Office-Programme und deren Bausteine
Praktische Erstellung von Textvorlagen
Organisationsstruktur von Verzeichnissen und Dateien
Seminarnummer
WA 01 160307 07
WA 01 161024 07
74
Termin
07.03.2016 - 10.03.2016
24.10.2016 - 27.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
EDV 1:
Grundlagenseminar für (Wieder-)Einsteiger/-innen
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs- und Personalratsmitglieder, die sich nicht oder
nicht so oft mit dem Computer und den Programmen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Speziell auf Ihre Bedürfnisse als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats zugeschnitten, wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglicht. Ohne Vorkenntnisse können Sie in Kürze ein Niveau erreichen, um sich die täglichen Aufgaben im
Büroalltag zu erleichtern. Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Termin
15.02.2016 - 19.02.2016
11.07.2016 - 15.07.2016
13.02.2017 - 17.02.2017
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Seminarnummer
WA 01 160215 02
WA 01 160711 01
WA 01 170213 01
Aufbauseminare
Allgemeine Grundlagen (Hardware, Betriebssysteme, Intranet/Internet)
MS-Word (Formatierungen, Serienbrief und gegliederte Dokumente)
MS-Excel (Arbeitsmappen, Tabellen, Formate, Datenimport und -export, Formeln)
MS-PowerPoint (Folien und Master, Textfelder und Autoformen, benutzerdefinierte
Animationen, Folienwechsel, zielgruppenorientierte Präsentationen)
Einführung in MS-Outlook (Posteingang, Kalender, Aufgaben, Regelassistent, Abwesenheitsassistent, Kontakte)
Betriebs- bzw. Personalratssoftware
EDV 3:
Web 2.0 und Social Media verstehen und nutzen –
Hintergrundwissen und Handwerkszeug für die
Interessenvertretung
Web 2.0 und Social Media haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal
verändert. Viele sehen das mit Misstrauen – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die
Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeite, die auch die gesetzlichen Interessenvertretungen nutzen sollten. Neben Recherchemöglichkeiten zu rechtlichen Themen bietet das Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, deren Potenzial eine wachsende Anzahl von Gremien bereits erkannt hat.
Zugleich gibt es zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen neue
Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte, sondern auch zu Themen
wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. In unserem Seminar vermitteln wir
das nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und Social Media und deren rechtlichen Dimensionen zu erlangen und die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gezielt zukunftsfähig zu machen. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Soziale Netzwerke - kennen lernen und nutzen
Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Web 2.0 und Social Media
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig
Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken
Seminarnummer
WA 01 161114 01
Termin
14.11.2016 - 18.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
75
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche Interessenvertretung
Der Respekt vor der Interessenvertretung wächst mit der Aufmerksamkeit und Beachtung,
die sich das Gremium durch die Arbeit bei den Kolleginnen und Kollegen verschaffen kann.
Das gilt auch gegenüber dem Arbeitgeber.
Aufbauseminare
Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen
und der spürbaren öffentlichen Unterstützung in Verhandlungen. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten Ihnen in diesem Seminar eine Reihe
hilfreicher Instrumente der Informationspolitik an, wie z. B. die Vernetzung von Informationen und Informationswegen, rechtliche Möglichkeiten und Grenzen der Informationsbeschaffung und die adäquate Kommunikationsgestaltung. Anhand von Übungen lernen Sie,
das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Die Rechte der Interessenvertretung bei der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit ausschöpfen
Informationsnetze aufbauen, nutzen und pflegen
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Kommunikation auf Wirksamkeit ausrichten
Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information
Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und
angemessene Antworten entwickeln
Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ der Interessenvertretung aufbauen und
gestalten
Seminarnummer
WA 01 160912 05
76
Termin
12.09.2016 - 16.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Da gehe ich gerne hin
Betriebs- und Personalversammlungen ... mal anders!
Betriebs- und Personalversammlungen erscheinen Ihnen als mühselige Pflicht? Die Teilnehmenden wirken wortkarg, gelangweilt oder inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten? Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen. Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Betriebs-/Personalrat und den Beschäftigten vor. Ziel ist
die Stärkung Ihrer Position. Sie können in diesem Seminar Praxiserfahrungen austauschen,
erfahren, wie man typischen „Fallen“ vorbeugt und profitieren von dem Angebot eines großen Ideenpools. Die Seminarinhalte in Stichworten:
So lief‘s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des Betriebs-/Personalrats
Aufbauseminare
So geht‘s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft
So kommt‘s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln
So passt‘s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt
auswählen
So gefällt‘s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie
So ist‘s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Termin
26.09.2016 - 28.09.2016
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Seminarnummer
WA 01 160926 04
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Action! – Materialien und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit der Interessenvertretung gestalten
Wirkungsvoll gestaltete Materialien helfen, die eigenen Themen effektiv zu kommunizieren.
Überraschende Aktionen unterstützen bei öffentlichen Auftritten innerhalb und außerhalb
des Betriebs/der Dienststelle (Betriebs-/Personalversammlung/Pressekonferenz). Ein „Dauer“Logo oder eine durchgehende Gestaltung sorgen für Wiedererkennung und direkte visuelle
Ansprache. Ein guter Slogan verhält sich wie ein Ohrwurm, er bleibt im Kopf. Und letztendlich macht kollektives Brainstorming Spaß und eröffnet einen neuen Zugang zu den Themen am Arbeitsplatz. Wie entwickeln wir gute Ideen in unseren Sitzungen? Wie gehen wir
mit der Fülle an tollen Einfällen um oder helfen nach, wenn nichts überzeugt? Wie gestalten wir ansprechende Plakate/Aushänge und wirkungsvolle Aktionen? Wir beantworten
diese Fragen im Seminar gerne anhand mitgebrachter Themen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Kreativität und Ästhetik – wirkungsvolle Plakate, Flyer und Aktionen
Ideen sprudeln lassen – Moderationstechniken
Was wirkt? Starke Bilder, Provokation, Humor
Umgang mit Text und Bild
Rechtliche Hinweise und Grundlagen zur Öffentlichkeitsarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 160907 04
Termin
07.09.2016 - 09.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
77
Öffentlichkeitsarbeit 2.0
Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation oder
der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen mithilfe
von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium
aber noch keine große Rolle zu spielen.
Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im Intranet
anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch gestalten?
Aufbauseminare
In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen Themen
der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist - und zwar von A-Z. Von der Idee über
die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei alle Schritte praktisch durchlaufen und ausprobiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung
Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen der betrieblichen Arbeit
Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen
Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Seminarnummer
WA 01 161031 05
78
Termin
31.10.2016 - 04.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Aufbauseminare
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
79
Ja, sind wir denn hier bei
„Wünsch dir was!?“
Das bist du in der Tat! Stell dir das passende Seminar für dein Gremium zusammen für eine maßgeschneiderte und effektive Fortbildung!
Das gilt sowohl für die Angebote aus unserem Programm als auch für euer
spezielles Thema, das euch zur Zeit im Gremium beschäftigt.
Wünsch Dir was
Wir unterstützen euch auch kurzfristig
in der Themendefinition
mit passendem/r Referenten/in
zum passenden Zeitpunkt für euch
Bestellen könnt ihr z. B. folgende Themen, die sich besonders für das komplette
Gremium eignen:
Coaching für BR/PR
Walsroder Spezialitäten
Keine Rückendeckung mehr – im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und
Geschäftsleitung. Nörgelei von KollegInnen statt Unterstützung und
Anerkennung für den nicht immer einfachen Job als Interessenvertretung. Woran liegt das und wie könnt ihr das Blatt für euch wenden?
Von der Gruppe zum starken Team
Arbeitsorganisation (Planung und Aufgabenverteilung)
BR/ PR und JAV
Arbeit im KBR/GBR
80
gemeinsames Wirken im Betrieb
Wir beraten euch gerne
zu den Themenschwerpunkten…
Betriebliche Mitbestimmung,
Unternehmensmitbestimmung
Ralf Bohlen, Bildungssekretär
Tel.: 05161/979 563
e-mail: [email protected]
Wünsch Dir was
Soziale Kompetenz,
Kommunikation, Moderation
Katrin Stelzer, Bildungssekretärin
Tel.: 05161/979 567
e-mail: [email protected]
Walsroder Spezialitäten
Arbeits- und
Gesundheitsschutz,
Organizing und
Öffentlichkeitsarbeit
Gina Maier, Bildungssekretärin
Tel.: 05161/979 565
e-mail: [email protected]
Arbeits- und Sozialrecht
Peter Strothotto, Bildungsstättenleiter
Tel.: 05161/979 564
e-mail: [email protected]
Personalvertretungsrecht, TVöD, EDV
Burkhard Schomerus, Bildungssekretär
Tel.: 05161/979 571
e-mail: [email protected]
81
„Die Betriebsratswerkstatt“
Eine Klausur für die Interessenvertretung!
„Themen haben wir mehr als genug. Aber wann sollen wir die alle bearbeiten? Und wie
stellen wir das an?“ Das sind Fragen, die in Betriebsratsgremien oft gestellt werden.
Darum haben wir unsere Betriebsratswerkstatt geöffnet. Um mal reinzuschauen, auszuprobieren, mitzumachen. Hier ist der Ort, an Themen zu arbeiten, für die im betrieblichen Alltag oftmals die Zeit fehlt.
Und wir schauen auf die Arbeitsstruktur der Interessenvertretung.
Betriebsratswerkstatt
Klappt alles gut, kann etwas verbessert werden?
Setzen wir uns die richtigen Ziele … und erreichen wir sie dann auch?
Wie kann unsere Arbeit besser geplant und ggf. anders verteilt werden?
So könnten die Fragestellungen, an denen wir gemeinsam arbeiten, aussehen.
Betriebliche Anliegen werden vorgetragen, Lösungsentwürfe gemeinsam entwickelt und
realistische Ziele erarbeitet. Die Teilnehmenden lernen Methoden zur schrittweisen
selbstständigen Bearbeitung konkreter Probleme kennen und können Ihren Standpunkt
dazu entwickeln. Dabei werden verschiedene Arbeitstechniken für ein gemeinsames
strukturiertes Arbeiten in Gruppen ausprobiert, die zur Anwendung in Gremien und
Ausschüssen geeignet sind.
Nach einem organisierten Austausch werden die vorgestellten Themen in Arbeitsgruppen selbstständig bearbeitet. Die Seminarleitung unterstützt und begleitet den Bearbeitungsprozess durch eine themenbezogene Beratung und Vermittlung arbeitsrechtlicher
Durchsetzungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse werden in einem Arbeitsprotokoll festgehalten.
Walsroder Spezialitäten
Präsentation und Austausch zu betrieblichen Themen
Vermittlung von Methoden zum strukturierten Vorgehen
Analyse der betrieblichen Ausgangslage
Entwicklung von Alternativen und konkrete Formulierung von Zielen
Zusammenhang mit BR-Rechten aus dem BetrVG (§§ 87, 96-98, 111/112, 99-102)
Vermittlung und Einschätzung arbeitsrechtlicher und betriebspolitischer Handlungsmöglichkeiten
Informieren, Einbeziehen und Beteiligen der Belegschaft
Methode zur Ergebnissicherung, Transfer und Weiterentwicklung im Gremium
Unser Tagungszentrum bietet für derartige BR-Klausuren optimale Arbeitsmöglichkeiten.
Und mit der kompetenter Unterstützung durch unser Bildungs- und Beratungsteam.
Wir machen dazu gern ein individuelles Angebot.
Ansprechpartner ist Ralf Bohlen
Telefon: 05161-979-563
Mail: [email protected]
82
Rückblick und Ausblick:
Fit für die zweite Hälfte der Amtszeit!
Zweite Walsroder Betriebsräte-Konferenz
vom 2. bis 4. Mai 2016
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Betriebsrätekonferenz
nach der erfolgreichen Auftaktkonferenz in 2015 laden wir zur Fortsetzung ein, zur
zweiten Walsroder Betriebsräte-Konferenz. Zur Halbzeit der Amtsperiode wollen wir
Rückschau halten und einen Ausblick auf die weitere Arbeit des BR-Gremiums werfen.
Neben Vorträgen und Diskussionen im Plenum stehen wieder themenorientierte Arbeitsforen zum aktiven Handeln auf der Agenda.
Die Themen wurden von den Teilnehmenden der letzten Konferenz mitbestimmt:
Aktuelles aus dem kollektiven Arbeitsrecht
Bilanz ziehen, Aufgaben sortieren, Ziele planen
Wissenstransfer in der Interessenvertretung
Zusammenarbeit im Gremium
Zeitmanagement für Betriebsratsmitglieder, Selbststeuerung vs. Fremdsteuerung
Nachwuchsförderung: Zusammenarbeit mit der JAV
…
Walsroder Spezialitäten
Die genaue Ausschreibung erfolgt Anfang 2016 und wird auf unserer Internetseite
bekannt gegeben. Gerne schicken wir sie auch direkt zu.
Für Anregungen und Ideen sind wir offen!
Wendet euch einfach an [email protected]
Die Walsroder Betriebsräte-Konferenz ist eine gemeinsame Veranstaltung des Bildungswerks ver.di Niedersachsen und des ver.di-Bildungs- und Tagungszentrums Walsrode.
83
Walsroder Gesundheitswoche
Die Walsroder Gesundheitswoche –
„nachhaltig! gesund bleiben“
Die Walsroder Themenwochen haben das Ziel, die einzelnen Seminare mit einem interaktiven Rahmenprogramm über die Woche hinweg zu verbinden. Anregende kulturelle,
bewegte und informative Angebote zum Schwerpunktthema bringen die Teilnehmenden und Teamenden jenseits ihres Seminars in Kontakt. Uns liegt das (über)lebenswichtige Thema „Gesundheit“ am Herzen und wir möchten in dieser Woche mit euch
aktiv inhaltlich diskutieren, uns gegenseitig inspirieren und gemeinsam bewegen. Nachhaltigkeit ist unser Wegweiser.
Vom 20. - 24. Juni 2016 wird die Gesundheitswoche zum
5. Mal stattfinden unter den Fragestellungen
„Wie funktionieren langfristige Veränderungen, um meinen Alltag gesünder zu gestalten?“
„Wie tragen Entschleunigung, Achtsamkeit und Gemeinschaft zu gesellschaftlicher
Gesundung bei?“
„Was will sich derzeit in der Welt wandeln und wie kann ich dabei mitwirken?“
Walsroder Spezialitäten
Die Seminare in dieser Woche beschäftigen sich ebenfalls gezielt mit Schwerpunkten
aus dem breiten Feld „Gesundheit“ und „Nachhaltigkeit“:
WA 01 160620 01
Time out statt Burnout
WA 03 160620 02
Kein Stress mit dem Stress
WA 03 160620 03
Den Wandel gestalten: Planst du noch …
WA 01 160620 04
Beschäftigtenbefragungen: Instrument für die Analyse von
Arbeitszufriedenheit, Betriebsklima und Stress
WA 03 160620 05
Den Wandel gestalten: Gesundheit ist Glückssache, oder!?
WA 01 150622 06
BR 3
WA 03 160620 07
Den Wandel gestalten: Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle
Wir freuen uns auf eine bewegende gemeinsame Woche mit neuen Impulsen aus eurem Alltag und für euren Alltag!
In diesem Sinne:
anmelden, Sportsachen einpacken, mitgestalten!
84
Koordinierte Interessenvertretung praxisnah erleben!
DRITTE WOCHE DER INTERESSENVERTRETUNG
12. bis 16. September 2016
Woche der Interessenvertretung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein besonderes Element unseres Bildungsverständnisses ist neben der Seminararbeit
auch der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden untereinander. Das Gespräch über die
eigene Erfahrung mit den zu bearbeitenden Themen, die Arbeitsstrukturen in den Gremien, ein Blick über den Tellerrand des Betriebes. Hieraus nehmen alle immer etwas mit.
Es gelingt uns so, eine Brücke zwischen den einzelnen Seminaren zu schlagen. Vielfach
können zusätzlich zum eigenen Seminarthema weitere Informationen aufgenommen
und Anregungen gegeben werden.
Dies ist in besonderem Maße in der „Woche der Interessenvertretung“ möglich, die wir
seit einigen Jahren sehr erfolgreich durchführen. Auch in dieser Woche finden alle Seminare „normal“ statt, es gibt aber Seminareinheiten, in denen die Themen zusammengeführt werden: zwei Betriebsratssitzungen und eine Betriebsversammlung.
In der „Woche der Interessenvertretung“ bieten wir 2016 an:
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! (BR 1)
Mensch geht vor! (BR 2)
Walsroder Spezialitäten
Agieren statt reagieren! (BR 3)
Beständig ist allein der Wandel! (BR 4)
Organisieren – Informieren – (Ver-)Handeln! (JAV 3)
Die Pflichtquote allein reicht nicht! (SBV 1)
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit (WiA 1)
Mehr Präsenz im Betrieb (Öffentlichkeitsarbeit)
Im Rahmenprogramm gibt es weitere Angebote, die gemeinsam genutzt werden
können.
Der Erfolg der „Woche der Interessenvertretung“ in den letzten Jahren stimmt uns zuversichtlich, dass auch diese ein ganz besonderes Erlebnis für alle Teilnehmenden wird.
Wir freuen uns sehr darauf!
85
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
Qualität sicherstellen in Berufsausbildung und Prüfung –
„Wir zeigen dir, wie´s geht“
Gründe, sich ehrenamtlich in Prüfungsausschüssen zu engagieren gibt es viele
Mitgestalten können
Kompetenzen zeigen
Erfahrungen einbringen
Verantwortung tragen
sich weiterbilden
Qualität sichern
Unsere Projekte bieten Qualifizierung und Betreuung bereits aktiver
sowie potenzieller Prüferinnen und Prüfer in der beruflichen Bildung.
Unsere Seminare führen wir zu folgenden Schwerpunkten durch:
rechtliche Rahmenbedingen im Prüfungswesen
Prüfungsordnungen, Ausbildungsordnungen, insbesondere Umsetzung neu
geordneter Berufe
Rechte und Pflichten der Prüfungsausschussmitglieder
Prüfungsdurchführung, Simulation von
Prüfungsabläufen
Walsroder Spezialitäten
Prüfungsaufgabenerstellung
Prüfungsinstrumente und deren Umsetzung,
bspw. Fachgespräch, Betrieblicher Auftrag
Beobachten-Beurteilen-Bewertung von
Prüfungsleistungen
Umgang mit dem Prüfling, Prüfungsangst,
Prüfungsstress
Erfahrungsaustausch und Vernetzung der
Prüfenden
Weitere Informationen und Beratung
ver.di Bundesverwaltung
Ressort 11, Bereich Qualifizierung
Projekte: „prüf-mit!“
E-Mail
[email protected]
Telefon 030-6956-2845/2863
www.prüf-mit.de
86
Grundlagen I
Rechtsgrundlagen, Rechte und Pflichten
der Prüfungsausschüsse
25.01. - 29.01.2016
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
29.08. - 02.09.2016
08.09. - 10.09.2016
Grundlagen II
11.04. -15.04.2016
Beobachten-Beurteilen-Bewerten von Prüfungsleistungen
01.12. - 03.12.2016
Prüfungsangst, Prüfungsstress, Prüfungsdurchführung
Aufbauseminar
09.03. - 12.03.2016
Prüfungsinstrumente und deren Umsetzung,
Betrieblicher Auftrag, Fachgespräch
Schwerpunktseminare
04.03. - 06.03.2016
Gesundheits-, Heil-, Pflegeberufe, Sport- und Fitnessberufe
16.11. - 18.11.2016
Berufe der Geoinformationstechnologie
Walsroder Spezialitäten
„prüf-mit!“ ist angesiedelt in der ver.di Bundesverwaltung, Ressort 11, Bereich Qualifizierung
und werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Die Seminare verursachen keine Kosten für die Teilnehmenden. „prüf-mit!“ trägt die Kosten für
Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten (Bahnfahrt 2. Klasse oder bei Nutzung Privat-PKW 0,20 #
pro km; max. 120,00 # für Hin- und Rückreise), Teilnahmegebühren werden nicht erhoben. Einige Seminare sind nach dem Bildungsurlaubsgesetz der Länder anerkannt.
Wir bieten in 2016 insgesamt 42 Seminare: 1 bis 5tägige, bundesweit und regional ausgeschriebene, für Gruppen aus mehreren Berufen und berufshomogene Gruppen.
Aktuelle Informationen findest du auf unserer Homepage www.prüf-mit.de.
87
Seminare im Gesundheitswesen
Die nachfolgend aufgeführten Seminare richten sich speziell an Interessenvertretungen im Gesundheitswesen. Veranstalter dieser Seminare ist „ver.di Bildung und Beratung Hessen“. Die Anmeldung erfolgt über das Bildungszentrum Walsrode, jeweils
unter der angegebenen Seminarnummer. Die Seminargebühr beträgt 740.- (für das
Seminar „Leiharbeit und Werkvertrag“ 540.-)
Der Aufsichtsrat im Gesundheitswesen (Teil 1)
Grundlagenseminar zu Aufgaben, Rechten und Strategien zur
Überwachung von Unternehmensleitungen
Die Anforderungen an Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter in Aufsichtsräten von
Krankenhäusern und Altenpflegeunternehmen sind hoch: Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind die vorrangigen Ziele.
Ob in fakultativen Aufsichtsräten von GmbHs, in Aufsichtsräten gemäß Drittelbeteiligungsgesetz bzw. Mitbestimmungsgesetz: Das Seminar bietet einen Überblick über Rechte,
Pflichten sowie Aufgaben und stärkt die „Arbeitnehmerbank“, um Strukturveränderungen
in den Unternehmen erfolgreich (mit-)gestalten zu können.
Im Seminar wechseln sich Input- und Übungsphasen ab. Im Vorfeld der nächsten Aufsichtsratssitzung kann eine telefonische Beratung durch das Referententeam in Anspruch
genommen werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten – Grundsätze
Walsroder Spezialitäten
Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz und fakultativer Aufsichtsrat
einer GmbH
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Regeln und Grundsätze, nach denen ein Unternehmen geführt wird (Transparenz und
Publizität, Corporate-Governance-Kodex)
Haftung der Aufsichtsratsmitglieder
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen – ein erster Überblick
Schweigepflicht und ihre Grenzen: Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
Seminarnummer
WA 08 160307 09
88
Termin
07.03.2016 - 09.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 670 BGB
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 1)
Der Wirtschaftsausschuss hat sich nicht nur mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens auseinanderzusetzen, sondern auch den gesetzlichen Auftrag, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten.
Seminare im Gesundheitswesen
Im Rahmen des ersten Teils unseres Seminarangebots werden die betriebswirtschaftlichen
Grundkenntnisse vermittelt, die für eine zielgerichtete und erfolgreiche Wirtschaftsausschussarbeit unerlässlich sind. Das Seminar wendet sich (nicht nur) an neue Mitglieder von
Wirtschaftsausschüssen aus Krankenhäusern und/oder Pflegeeinrichtungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen
Aufgaben und Befugnisse des Wirtschaftsausschusses
Betriebswirtschaftliche Grundlagen
Externes und internes Rechnungswesen eines Krankenhauses
Einführung in das Controlling eines Krankenhauses
Aufbau eines „Informationssystems“ des Wirtschaftsausschusses
Seminarnummer
WA 08 160905 09
Termin
05.09.2016 - 07.09.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Bemerkungen
Für praktische Übungen anhand eines veröffentlichten Jahresabschlusses eines Krankenhauses
bitten wir darum, einen Laptop mitzubringen.
Walsroder Spezialitäten
Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen (Teil 2)
Der Wirtschaftsausschuss ist vom Unternehmer „rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten“.
Im zweiten Teil unseres Seminarangebots werden die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse
vermittelt, die für eine zielgerichtete Beratung unternehmerischer Planungen und deren
Auswirkungen auf die Beschäftigten sowie für die Analyse von Berichten über die wirtschaftliche Lage erforderlich sind.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebswirtschaftliche Planungen - Grundlagen, Aufgaben und Befugnisse
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage anhand des Jahres- bzw. Konzernabschlusses
Planspiel: Betriebswirtschaftliche Planung – von der Strategie bis zur operativen Planung
Betriebswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Seminarnummer
WA 08 161116 09
Termin
16.11.2016 - 18.11.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Teilnahmevoraussetzungen
Besuch des Seminars „Der Wirtschaftsausschuss im Gesundheitswesen 1“.
Bemerkungen
Wenn möglich: Bitte einen Laptop mitbringen, auf dem Excel installiert ist.
89
Mitbestimmung und Beteiligung bei Um- und Neubauten
Viele Einrichtungen planen Baumaßnahmen oder führen diese bereits durch. Mit der Infrastruktur im Neubau geht in der Regel die Umstrukturierung der Arbeitsorganisation sowie
der Pflege- und Behandlungsprozesse einher. Oft werden gleichzeitig die Informations- und
Kommunikationssysteme auf den neuesten Stand gebracht.
Walsroder Spezialitäten
Seminare im Gesundheitswesen
Dieses Seminar beleuchtet solche Veränderungen, deren Hintergründe und Auswirkungen
auf die Beschäftigten sowie
die Informations-, Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebswirtschaftliche Betrachtung aus der Perspektive der Interessenvertretung
Auswirkungen auf Tätigkeitsprofile und Eingruppierungsgrundsätze
Einfluss auf Personalplanung und Personalbedarfsermittlung
Einfluss auf Dienstplangestaltung sowie die Personalkosten (Entgelt)
Mögliche Auswirkungen auf die Arbeitszeit
Seminarnummer
WA 08 161010 09
Termin
10.10.2016 - 12.10.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Leiharbeit und Werkvertrag – neue Strategien zur
Flexibilisierung von Arbeitsverhältnissen
Der Umfang der Leiharbeit in Betrieben des Gesundheitswesens steigt von Jahr zu Jahr.
„Ausgeliehene“ Beschäftigte deutlich weniger. Rechtliche Schutzbestimmungen werden
umgangen. Um die Bedingungen des AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber zunehmend
auf (Schein-)Werkverträge.
In welchem Zusammenhang stehen die EU-Leiharbeitsrichtlinie, tarifvertragliche Regelungen und Regelungen des AÜG? Welche Rolle spielt der Arbeitsvertrag? In dem Seminar
werden verschiedene Formen des Personaleinsatzes behandelt und die möglichen Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Verhältnis der Richtlinie Leiharbeit 2008/104 EG zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
sowie zu tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen
Formen des externen/internen Personaleinsatzes (Werkvertrag, Dienstvertrag, Personalgestellung, Arbeitnehmerüberlassung)
Überblick über die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Seminarnummer
WA 08 160620 09
90
Termin
20.06.2016 - 21.06.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV
91
Lust auf Familienfeiern, Auszeiten, Kurzurlaube?
Lust auf ver.di in Walsrode!
Sie suchen nach einem passenden Ort für Ihre Feier? Der Vereinsausflug steht an? Sie
sehnen sich nach entspannten Tagen in der Lüneburger Heide mit Ihrer Familie? Oder
Sie planen ein Erlebniswochenende mit Freunden? Dann heißen wir Sie herzlich in unserem Hause willkommen.
Erlebniswochenenden
Unser Haus ist offen für Ihre Pläne. Wir bieten Ihnen ein modernes, einladendes Ambiente, eine herzliche Atmosphäre und vielfältige Räumlichkeiten inklusive wunderschöner
Terrasse und großem Garten. Unsere Küche ist bekannt für ihre kulinarischen Köstlichkeiten vom zünftigen Brunch bis zum edlen Menü. Und unser Team im Haus hat nur eines im Sinn: dass Sie und Ihre Gäste sich rundum wohlfühlen. Ob Groß oder Klein, Reisegruppe oder Familie, Abend- oder Feriengast.
Wir unterstützen Sie, Geburtstag, Hochzeit oder Kurzurlaub zu einem unvergesslichen
Ereignis zu machen. Gerne gestalten wir für Sie eine Auszeit vom Alltag mit unseren Erlebnisprogrammen: kulinarisch, sportlich, kreativ oder kulturell. Fragen Sie uns. Wir
freuen uns, wenn wir Ihre Lust auf ver.di in Walsrode wecken können!
In unseren frisch renovierten Einzel-, Doppel- oder Twin Bettzimmern, alle ausgestattet
mit Duschbädern, Fön, HD-Digital-TV, Telefon, (auf Wunsch mit Radiowecker), kostenfreiem WLAN und einem schönen Blick ins Grüne, kostet Sie in 2016 pro Tag
im Einzelzimmer ab 40,50 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit)
im Doppelzimmer ab 63,00 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit)
Nach einem erholsamen Schlaf lockt unser reichhaltiges Frühstücksbuffet, das wir mit
10,00 # berechnen.
Walsroder Spezialitäten
Unser immer gut gelauntes Küchenteam erfüllt auch ausgefallene Wünsche mit einem
herzlichen Lächeln. Ebenso kann man sich zum Mittagsbuffet und/oder Walsroder Abendbuffet unter die Tagungsteilnehmer mischen und ein Pensionspaket buchen:
Halbpension inkl. Frühstücksbuffet 26,00 #
Vollpension inkl. Frühstücksbuffet 42,00 #
Kinder wohnen bis zum Alter von 6 Jahren kostenlos bei uns, zwischen 7 und 12 Jahren
zahlen ihre Eltern die Hälfte der o. g. Preise.
Reisegruppen und Vereine sind ebenso willkommen wie Familien, die sich an einem Wochenende in Walsrode zu einem großen Familientreffen verabreden. Hier stellen wir
gerne individuelle Arrangements zusammen.
Z. B. unser Familienarrangement 2016 für die Urlaubsdurchreise an die See oder für
ein Wochenende zum Besuch der Lüneburger Heide mit seinen vielfältigen Ausflugszielen,
das ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode ist immer eine Reise wert.
Das Arrangement kostet in 2016 nur 76,00 # pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 12 Jahren kostenfrei in einem 2. Zimmer. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren berechnen wir 50 % unseres Arrangement Preises.
92
Erlebniswochenenden 2016
Unsere angebotenen Erlebniswochenenden 2016 haben wir unter den
Themenbereichen
kulinarisch
sportlich
kreativ
kulturell
Erlebniswochenenden
auf den folgenden Seiten zusammengefasst.
Zum wiederholten Mal führen wir ein Cocktailseminar mit internationalen Highlights
durch und im August treffen sich traditionell Motorrad-Bikerinnen und Biker aus ganz
Deutschland. In unseren Kochworkshops stehen "Sherry & Tapas sowie die Toskana“ im
Mittelpunkt.
Unser Adventwochenende findet in 2016 zum 19. Mal statt und führt uns in diesem
Jahr in die Rattenfängerstadt Hameln auf den Weihnachtsmarkt und auf die Weser!
Wer lieber im ver.di Bildungs-und Tagungszentrum bleiben möchte, kann sich am gleichen Wochenende mit unserer Plätzchen- und Stollenbäckerei auf die bevorstehenden
Feiertage vorbereiten oder genießt Weine und Käse in unserem Wein und Weinsensorik
Wochenende.
Übrigens, alle Themen unserer Erlebniswochenenden, auch die, die in diesem Jahr gerade mal nicht aufgeführt sind, bieten wir für Ihre geschlossene Gruppe an. Sprechen Sie
uns an!
Walsroder Spezialitäten
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie das komplette Angebot.
Viel Spaß beim Lesen und Aussuchen
Herzlich willkommen zu Lust auf ver.di in Walsrode!
Tagungsmanagement, Erlebniswochenenden
Hanns-Carsten Höfner, Wirtschaftsleiter
Tel.: 05161/979 533
e-mail: [email protected]
93
Zum Bierbrauen nach Walsrode ...
im Hünzinger Brauhaus und im ver.di BTZ
Deutsches Bier steht für Regionalität. Die Brauereien sind stark mit der Heimat verbunden.
Die insgesamt 1325 Brauereien produzierten für den inländischen Markt im Jahre 2014
95,6 Millionen Hektoliter Bier (1 Million mehr als in 2013 und seit 2006 zum ersten Mal
wieder ein Anstieg zum Vorjahr), alleine davon fielen über 60 Mill. hl Bier auf die 10 größten Brauereigruppen.
Erlebniswochenenden
Immerhin sind über 90 % aller Brauereien in Privatbesitz und stehen heute wie früher für
bestimmte Regionen. Der Verbraucher honoriert das gerade in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten und vertraut zunehmend auf regionale Produkte mit Authentizität und Qualität.
Ca. 600 hl pro Jahr werden seit 2000 im beschaulichen Hünzigen gebraut. Braumeister
Bernd Meyer erfüllte sich mit seinem „Schnuckenbräu“ www.schnuckenbraeu.de den
Wunsch nach Herstellung eines „regionalen Bieres für den regionalen Markt“. Wie es produziert wird, erfahren Sie hautnah vor Ort. Frischer geht es nicht!
Am Abend zuvor beschäftigen wir uns im ver.di BTZ mit verschiedenen Craft Bieren aus
dem In- und Ausland in Theorie und Praxis. Zum Wohle!
Seminarnummer
WA 14 160520 10
Termin
20.05. - 22.05.2016
Kosten
Euro 233,50 pro Person im EZ, Euro 215,50 pro Person im DZ
Cocktailseminar & Gin Tonic Tasting
Walsroder Spezialitäten
Sommerzeit ist Cocktailzeit – von klassisch bis „fancy-tropisch“ – mit & ohne Promille
Deshalb möchten wir uns in diesem Seminar mit der Kunst der Cocktailzubereitung näher
beschäftigen. Nach einer Einführung in die Geschichte des Cocktails und die richtige Technik wird in praktischen Übungen jede Menge gerührt und geschüttelt.
Die Herkunft der Cocktails ist nicht ganz geklärt. Die erste Geschichte stammt aus dem 18.
Jahrhundert, sie besagt, dass ein Gastwirt aus Washington, ein bekannter Kampfhahnzüchter war. Eines Tages entlief ihm einer seiner besten Kampfhähne. Das ganze Dorf suchte
nach ihm, doch sie fanden ihn nicht. Bis nach einigen Wochen ein junger Soldat mit dem
Hahn unter dem Arm die Wirtschaft betrat. Daraufhin belohnte ihn die Tochter des Wirtes
mit einem farbigem Mixgetränk. Dieses war genauso farbenprächtig, wie der Schwanz des
zurückgebrachten Hahnes, deshalb nannten sie das Getränk „Cocktail“ = Hahnenschwanz!
Gin boomt, der eine oder andere Gin ist aufgrund seiner TOP-Qualität auch für den puren
Genuss geeignet. Beliebter bleibt die süß-herbe Kombination aus Gin und Tonic. Die Auswahl an Gin und Tonic Water wird langsam unübersichtlich und gerade Einsteiger tun sich
schwer. Wir probieren verschiedene Stilrichtungen, am Ende entdecken dann hoffentlich
alle ihre Favoriten. WER KEINEN GIN TONIC MAG, NIMMT AM TASTING NICHT TEIL UND
BEKOMMT EINE ANTEILIGE KOSTENERSTATTUNG!!
Seminarnummer
WA 14 160520 20
WA 14 160909 20
Termin
20.05. - 22.05.2016
09.09. - 11.09.2016
Kosten
Euro 224,00 pro Person im EZ, Euro 206,00 pro Person im DZ
94
Gender & Gewänder – die Macht von Rosarot
und Himmelblau oder – Warum man(n) Frau Rosa Rüsche
beschützt und Frau Blacky Blazer zuhört
Erlebniswochenenden
Im Zeitalter von Frauenquote und Gender Mainstreaming ist es von großer Bedeutung, dass
sich Frauen auf Erfolgskurs mit den Fakten von „Rosarot und Himmelblau“ auseinandersetzen und das damit verbundene kulturelle- und soziale Rollenbild ihrer "Gewänder" kennen.
Weckt eine Frau in rosa Rüschenbluse in einer männerdominierten Vorstandssitzung tatsächlich gerade einmal den Beschützerinstinkt? Wieviel Wahrheit steckt
in dem Spruch „Je Blazer, desto Chef“?
Wirft man einen Blick auf den Arbeitsmarkt, auf die Diskussion um Führungskulturen und
Vereinbarkeit verschiedener Lebensentwürfe wird schnell deutlich: Ja, die Geschlechterspezifikation spielt eine Rolle im gesamten Bildungs- und Erwerbsverlauf. Damit verbunden
spielen die vermeintlich femininen Eigenschaften in der Darstellung von Frauen immer
wieder eine große Rolle.
Was nützt ein Optimum an Persönlichkeit, Charakter, Kompetenz und fachlicher
Qualität, wenn das äußere Erscheinungsbild die inneren Werte sabotiert?
Vor diesem Hintergrund können sich die Teilnehmerinnen auf ein höchst aufschlussreiches,
mit interessanten Themen und überraschenden Erkenntnissen gefülltes Seminar freuen.
Humorvoll, und dennoch den ernsten Hintergrund im Fokus, erleben sie eine spannende
und doch entspannte Veranstaltung!
Alle Teilnehmerinnen erhalten eine persönliche Analyse und Beratung ihres visuellen Auftritts unter Einbeziehung ihrer eigenen Körperfarbe und Körperproportionen: Fit fürs „Rampenlicht“.
Seminarnummer
Termin
WA 14 160520 30
20.05. - 22.05.2016
Kosten
Euro 269,00 pro Person im EZ
Auf Wunsch: Euro 202,50 pro Person bei Abreise nach Seminarende
Walsroder Spezialitäten
Tapas & Sherry
Andalusien – Wiege der Tapas, Land der Oliven und des Weins (Sherry) ...
Eine Tapa ist ein kleines Appetithäppchen, das in Tapas-Bars üblicherweise zu Wein oder
Sherry gereicht und dort im Stehen verzehrt wird. Hartnäckig hält sich die Meinung, dass
die beliebten Tapas aus Andalusien stammen und ursprünglich in einer Scheibe Brot bestanden, die dazu benutzt wurde, lästige Moskitos aus dem Glas fern zu halten. Es kann
aber auch gut sein, dass man gleichzeitig das Brot brauchte, um den alkoholreichen Wein
aus Jerez besser zu kompensieren. Bald konkurrierten Schinken und Mandeln, Oliven und
richtige kleine Gerichte mit den ordinären Brotscheiben und wurden zu Aperitivos, kleinen
Vorspeisen, die man den ganzen Tag über zu sich nehmen konnte. Heute spiegeln Tapas im
Kleinen nicht nur die Esskultur Andalusiens, sondern aller Regionen Spaniens wider und haben auch über die Landesgrenzen hinaus viele Liebhaber gefunden.
Freuen Sie sich auf unser gemeinsames Kochen in der ver.di BTZ Küche mit frittierten Kleinfischen und Garnelen, Chorizo Iberico, luftgetrockneten Schinken, Oliven, Tortilla de Potata
(Kartoffelomelett), Pinchitos (Fleischspießen), usw ...!
Seminarnummer
Termin
WA 14 160617 10
17.06. - 19.06.2016
Kosten
Euro 224,50 pro Person im EZ, Euro 206,50 pro Person im DZ
95
Besuch der „Langen Anna“ auf Helgoland.
Busfahrt in das Nordseebad Cuxhaven. Abfahrt mit der „HSC – Halunder Jet“ schnell und
modern in 75 Minuten nach Helgoland. 4 Stunden Aufenthalt auf der Insel mit Gelegenheit
zum zoll- und umsatzsteuerfreien Einkauf, da die Insel zolltechnisch als Ausland gilt und
damit nicht dem Steuerecht der EU.
Entdecken Sie den Kulturweg mit 14 Stationen durch die vielfältige Kultur Helgolands oder
das Museum Helgoland in der Nordseehalle. Viele nette Restaurants laden zum Mittagsimbiss oder Kaffeetrinken ein.
Erlebniswochenenden
Inseldaten
Entfernung zum Festland ca 70 km, Einwohner ca 1650, Höhe über NN 61m,
Größe der Hauptinsel ca 1 qkm, Größe der Düne ca 0,7 qkm.
Seminarnummer
WA 14 160624 10
Termin
24.06. - 26.06.2016
Kosten
Euro 228,50 pro Person im EZ, Euro 210,50 pro Person im DZ,
Euro 114,25 für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
Unterwegs mit „Paddel und Pedale“
Walsroder Spezialitäten
An diesem Erlebniswochenende sind wir mit dem Fahrrad auf der Straße und mit dem Kanu
auf der Böhme (ruhiger Nebenfluß der Aller, die in die Weser mündet) unterwegs.
Zunächst starten wir mit dem Fahrrad nach Dorfmark, wo wir auf breite Kanus umsteigen
und die reizvolle Landschaft links und rechts des Böhmeufers entdecken. Ihre Gästeführerin
Frau Sabine Sattler-Kosinowski erläutert unterwegs die Sehenswürdigkeiten der Region. Die
Fahrräder werden zwischenzeitlich zum Anleger in Bad Fallingbostel gebracht.
Frische Luft macht bekanntlich hungrig. Für den kulinarischen Service sorgen wir unterwegs
mit einem familienfreundlichen Mittagessen. Auf der Rücktour von Fallingbostel nach Walsrode kehren wir noch zum Kaffeetrinken ein. Am Ziel angekommen, stoßen wir alle mit einem Glas Sekt (für die Kids gibt es alkoholfreien Kindersekt) an und lassen den Tag Revue
passieren.
Selbstverständlich werden für die Kanutour Schwimmwesten und wasserdichte Behälter für
Ihre Wertsachen bereitgestellt.
Seminarnummer
WA 14 160805 20
Termin
05.08. - 07.08.2016
Kosten
Euro 197,00 pro Person im EZ, Euro 184,00 pro Person im DZ
Euro 98,50 für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
96
Rennradwochenende
Für alle rennradbegeisterten ver.dianerInnen und Ihre/unsere Freundinnen und Freunde. Wir
haben Spaß am Rennradfahren und schaffen Tagesetappen von 130 km mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Wenn es die Verkehrslage zulässt, treten wir
auch mal richtig an und lassen uns die Laune selbst bei Gegenwind nicht verderben. Fahren
in der Gruppe und ökonomisches Windschattenfahren ist uns nicht unbekannt.
An diesem Wochenende wollen wir auf wenig befahrenen Straßen durch die Lüneburger
Heide fahren. Ein Begleitfahrzeug ist immer in der Nähe. Zur Mittagszeit werden wir von
den Kolleginnen und Kollegen in Undeloh erwartet. Auftanken, etwas essen und trinken
und zurück geht es über malerische Heidedörfer nach Walsrode.
Erlebniswochenenden
Familienangehörige und Kinder sind herzlich willkommen. Gerne organisieren wir für sie ein
Alternativprogramm wie z. B. Pedal und Paddel, Serengeti Park oder Besuch einer Blaubeerplantage.
Seminarnummer
WA 14 160812 10
Termin
12.08. - 14.08.2016
Kosten
Euro 184,50 pro Person im EZ, Euro 166,50 pro Person im DZ
(maximal 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
Walsroder Spezialitäten
97
Toskana
Sanfte Hügel, fruchtbare Felder, sanfte Olivenhaine, die schwarzen Säulen der Zypressen und
schöne Weingüter ... meine Assoziation von der bekanntesten Region Italiens?
Von anspruchsvoller Einfachheit zu bäuerlicher Derbheit reicht die Küche der Toskana. Nicht
wegzudenken sind Olivenöl, salzfreies Brot mit harter Kruste und fester Krume, köstliche
Crostini, Hülsenfrüchte in Hülle und Fülle, Pasta-Pasta-Pasta, Bistecca alla Fiorentina von
den mächtigen weißen Chianina Rindern, über Holzkohle gegrillt, Fisch, Geflügel, Gemüse
und der berühmteste Käse seiner Region ist der P E C O R I N O, überwiegend hergestellt
aus Schafsmilch. Statt üppiger Antipasti wie im Piemont, bevorzugt man/frau hier deftige
Würste und Schinken. Appetit bekommen? Herzlich willkommen in der ver.di BIZ Küche!
Erlebniswochenenden
Doch zunächst lernen wir die Weine der Toskana kennen. Neben dem Chianti beschäftigen
wir uns mit dem Brunello und Rosso di Montalcino, dem Vino Nobile di Montepulciano
und den bekannten weißen Tropfen aus San Gimignano ... nach dem Lunch gibt es VINO
Santo und Mandelgebäck.
Kleine Naschereien und Käse runden den Einstieg am Freitagabend kulinarisch ab. Dann
klären wir auch IGT, DOC und DOCG.
Seminarnummer
WA 14 160805 30
WA 14 160826 20
Termin
05.08. - 07.08.2016
26.08. - 28.08.2016
Kosten
Euro 234,50 pro Person im EZ, Euro 216,50 pro Person im DZ
2. Nana Workshop im ver.di BTZ Walsrode ...
Walsroder Spezialitäten
An diesem Wochenendseminar widmen wir uns der Künstlerin Niki de Saint Phalle, deren
bunte Nana-Figuren weltweit bekannt sind und die unter anderem am Leibnizufer in Hannover als Symbol für die befreite Frau stehen. Und als Symbol für überbordende Lebensfreude.
Drei Tage lang wollen wir uns in grenzenloser Fantasie üben. Inspiriert von den bunten
Frauen-Figuren der Künstlerin Niki de Saint Phalle werden wir unsere eigenen, sehr individuellen, lebens- und farbenfrohen Nana-Unikate kreieren.
Schritt für Schritt lernen wir, das Charakteristische einer Nana-Figur zu erfassen und in
Handarbeit aus Hasendraht/Sechseckgeflecht eigene Formen frei zu gestalten. Anschließend
werden die Skulpturen mit Zeitungspapier kaschiert und nach eigenen Vorstellungen bemalt. Alle Arbeiten können am Ende mit nach Hause genommen werden.
Der Kurs ist geeignet für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit und ohne Vorkenntnissen.
Die Teilnehmer mögen bitte mitbringen: Föhn, Arbeitskleidung, Kreativität, Freude am gemeinsamen Basteln, gerne auch Freundinnen und Freunde! Bastelmaterialien und Farben
werden von uns gestellt und sind im Arrangement enthalten.
Seminarnummer
WA 14 160819 10
Termin
19.08. - 21.08.2016
Kosten
Euro 349,00 pro Person im EZ, Euro 331,00 pro Person im DZ
Euro 239,00 pro Person ohne Übernachtung und Frühstück
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
98
15. ver.di BikerInnentreffen
im ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Zum 15. Mal organisieren wir für alle motorradbegeisterten ver.dianerInnen und ihre/unsere Freundinnen und Freunde dieses Wochenende. Uns verbindet die Freude am Fahren,
notfalls auch mal Schrauben, draußen sein bei Wind und Wetter, also nicht nur ver.di-Gremien und BR/PR/MAV-Arbeit!
An diesem Wochenende wollen wir Spaß haben, neue Menschen & Strecken kennenlernen,
fahren und dabei nicht selber Karte / Navi lesen müssen, Mopeds gucken & hören ...
Erlebniswochenenden
... und natürlich essen, trinken, klönen, Musik hören + sehen, ... aber auch alte
Bekannte wiedertreffen, alles was mit Lust auf Mopped in ver.di in Walsrode
dazugehört.
Unsere Touren sind auch für Anfängerinnen und Anfänger gut zu bewältigen! Geschlossene Gruppen klären die Konditionen bitte vorher mit uns.
Wir freuen uns auf Euch und gutes Wetter! Die Tourguides & die ganze Crew aus Walsrode.
Seminarnummer
WA 14 160826 10
Termin
26.08. - 28.08.2016
Kosten
Euro 147,00 pro Person im EZ, Euro 129,00 pro Person im DZ
Walsroder Spezialitäten
99
Verführung zum Tango Argentino –
Getanzte Melancholie, die glücklich macht
Erlebniswochenenden
Nicht nur in Buenos Aires sondern in ganz Europa, sogar weltweit wächst die Passion für
den Tanz, der auf geheimnisvolle Weise Menschen unterschiedlichen Alters, Nationalität
und Tanzerfahrung wortlos verbindet. Wer Lust hat, gemeinsam in Bewegung zu kommen
und Neugier mitbringt, in die Grundprinzipien des argentinischen Tangos eingeweiht zu
werden, ist herzlich eingeladen, ein Wochenende in die Faszination des Tangos einzutauchen. Tanzen funktioniert hier ohne zählen und festgelegte Schritt-kombinationen, sondern
über klare und sensible Körpersprache. Die Verbundenheit mit dem Partner/ der Partnerin
und die Techniken des Führens und Folgens ermöglichen jedem Tanzpaar eine individuelle
Gestaltung des Tanzes und der Musik. Wir erarbeiten an diesem Wochenende die technischen Grundprinzipien (Haltung, gehen, Führen, Folgen), möchten aber auch viel Raum geben, um mit Hilfe von Improvisationstechniken dem speziellen Charakter und der besonderen Stimmung des Tangos auf die Spur zu kommen. Anmeldungen sind als Paar, Gruppe
oder einzeln (wenn man nicht auf eine Rolle festgelegt ist) möglich.
Seminarnummer
WA 14 150909 10
Termin
09.09. - 11.09.2016
Walsroder Spezialitäten
Kosten
Euro 271,50 pro Person im EZ, Euro 253,50 pro Person im DZ
(mindestens 10 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
100
Adventbäckerei
Zum 8.Mal laden wir in unsere Stollen- und Plätzchenbäckerei ein.
Wie in jedem Jahr wünschen wir uns natürlich nach Ihrer Ankunft ein bisschen Schnee, um
Sie auf die Adventszeit richtig einzustimmen. Am Abreisetag darf es dann etwas tauen, damit alle stress-und rutschfrei nach Hause fahren können.
Am Samstag werden wir uns nach einem ausgiebigen Frühstück und einer kurzen theoretischen Einführung mit der Kunst der Stollenherstellung beschäftigen. Während der Stollen
ruht, bereiten wir einige Teige für die Weihnachtskekse zu. Lust auf Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc.?
Seminarnummer
WA 14 161202 20
Erlebniswochenenden
Nach dem gemeinsamen Mittagessen und einem Verdauungs-spaziergang wird der Stollenteig in Form gebracht und gebacken. Natürlich vergessen wir unsere Plätzchen nicht, die
auf großen Blechen und im Heißluftofen schnell gebacken sind. Nach dem Kaffeetrinken
verpacken wir unsere Plätzchen für daheim und tränken den Stollen abschließend mit flüssiger Butter und ...!
Termin
02.12. - 04.12.2016
Kosten
Euro 198,50 pro Person im EZ, Euro 180,50 pro Person im DZ
Euro 99,25 pro Person für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren
Meditations – Wochenende
Seminarnummer
WA 14 160819 20
WA 14 160930 10
Termin
19.08. - 21.08.2016
30.09. - 02.10.2016
Kosten
Euro 296,50 pro Person im EZ, Euro 278,50 pro Person im DZ
Euro 195,50 ohne Übernachtung und Frühstück
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
101
Walsroder Spezialitäten
An diesem Wochenende widmen wir uns voll und ganz der Erforschung unseres wahren Wesenkerns. Wer Bin Ich – Was Bin Ich und vor allem was nicht?! Wir lernen ganz klar die Unterscheidung zwischen den uns eingepflanzten beschränkenden Konditionierungen und unserem
lebendigen, reinen Bewusstsein kennen. Das Denken des Menschen ist da, um eben diesem
Menschen zu dienen. Selektieren, unterscheiden, analysieren sind seine Funktion und Aufgabe.
Damit ein Diener seine Aufgaben, gut und gewissenhaft erfüllen kann, braucht er hin und
wieder eine kleine Pause. Gerne auch mal einen längeren Urlaub.
Wenn das Denken schweigt, kommt mein strahlender, ewig bestehender, mich mit allem
und jedem verbindender Wesenskern, ganz zart und kaum wahrnehmbar zunächst zum
Vorschein. Diesen kostbaren Schatz werden wir achten, hüten und nähren. Auf das er erblühen möchte zu wahrer Größe. Es ist der wahre Besitz des Menschen, sein eigenes wahres Selbst zu erkennen. Dabei werden die anerzogenen, begrenzenden Meinungen – die
wir unreflektiert übernommen haben – durchschaut und erlöst. Wir alle tragen den Funken
der Liebe in uns, sind Freiheit und die Fülle selbst. An diesen wundervollen Ort in uns, geht
die Reise an diesem Wochenende hin!
Wein und Weinsensorik
Erlebniswochenenden
Für immer mehr Menschen gehört Wein zum Lebensgenuss. Und immer häufiger wird über
Wein diskutiert. Wir wollen Ihnen in unserem Seminar alles Wissenswerte über Wein vorstellen
und anhand von Proben zeigen, wie Wein wahrgenommen werden kann. Sie lernen die richtige Verkostung und Beurteilung von Weinen. Seminarinhalte sind unter anderem das Weinaromarad und die Physiologie des Riechens und Schmeckens, Erkennen von Weinfehlern und die
Verkostung von rebsortentypischen Weinen. Ein Highlight ist die Harmonie von Wein & Käse,
in Theorie und Praxis.
Für Ihr leibliches Wohl sorgen wir mit Snacks, Brot und Tafelwasser bei den Verkostungen.
Sie erfahren:
wie Wein hergestellt wird
was die Weinqualität und den Weinstil bestimmt
die wichtigsten Traubensorten
die wichtigsten Weinanbaugebiete und ihre Weine
was Ihnen das Etikett sagen kann
Weine sensorisch zu beurteilen
Harmonie von Wein & Käse
Seminarnummer
WA 14 161202 40
Termin
02.12. - 04.12.2016
Walsroder Spezialitäten
Kosten
Euro 241,50 pro Person im EZ, Euro 223,50 pro Person im DZ
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
102
Kabarett-Workshop mit Bruno –
„KABARETTE SICH, WER KANN!“
Ein kommunikativer, kreativer Workshop. Immer nach dem Motto: „Es reicht nicht mehr, sich
keine Gedanken zu machen, man muss auch noch unfähig sein, sie auszudrücken“. Ihr sucht
kabarettistische Ideen für einen runden Geburtstag, ein Fest, eine politische Veranstaltung.
Dann ist dieser Workshop das Richtige. Schwerpunkte des Kurses sind:
Seminarnummer
WA 14 161202 10
Erlebniswochenenden
Stimm- und Körperarbeit unter Einbeziehung kabarettistischer Mittel
Erarbeitung von Kabarettszenen
Eventuell Einsatz von Musik
Programmaufbau.
Am Ende steht ein kleines Kabarettrepertoire
Thematisch wird der Bogen von Alltagssatiren zu gesellschaftspolitischen Themen gespannt
werden. Bruno Schollenbruch arbeitet als Kabarettist, Diplomtheaterpädagoge und Teamer.
Termin
02.12. - 04.12.2016
Kosten
Euro 291,50 pro Person im EZ, Euro 273,50 pro Person im DZ
Euro 190,50 pro Person ohne Übernachtung und Frühstück
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
Walsroder Spezialitäten
Adventwochenende –
mit Besuch der Rattenfängerstadt Hameln
Die wunderschöne Fachwerkkulisse, die verzierten Bauten der Weser-Renaissance und die
zahlreichen Schaufenster der Geschäfte erstrahlen im einzigartigen Glanz. Es duftet angenehm nach Zimt, Plätzchen und Glühwein in den festlich geschmückten Gassen der historischen Altstadt und weihnachtliche Klänge des weltbekannten Glocken- und Figurenspiels
begleiten die Besucher durch die Adventszeit.
Inmitten dieser weihnachtlichen Kulisse findet traditionell der Hamelner Weihnachtsmarkt
statt. 70 individuelle Hütten werden liebevoll in Szene gesetzt und ummalen das geschichtsträchtige Ensemble von Hochzeitshaus und Marktkirche. Sagenhaft wirkt die natürliche Bühne der Hochzeitshaus-Terrasse gekrönt durch den wunderschönen Lichterhimmel.
Glatt wird es auf der Kindereisbahn im „Lütjen Markt“ und die 11-Meter hohe VollholzPyramide lockt die Besucher schon von weit her an.“
Nach einem ausgiebigen Weihnachtsmarktbummel durch die schöne Innenstadt, laden wir
zu einer 1,5 stündigen Weser-Romatik-Tour mit Kaffeetrinken ein.
Seminarnummer
WA 14 161202 20
Termin
02.12. - 04.12.2016
Kosten
Euro 190,50 pro Person im EZ, Euro 172,50 pro Personim DZ
Euro 95,25 pro Person für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
103
Wegweiser
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar
anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht.
Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu uns
per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder
Reservierungen können wir leider nicht vornehmen.
Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die
Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer (also: einfache Strecke).
Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen
wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 110 zu beachten.
Rücktritt von der Seminarteilnahme
Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um
schnellstmögliche Benachrichtigung an die durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz
ggf. anderweitig vergeben werden kann.
Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen folgende Stornierungsregelung:
Organistatorische Hinweise
Allgemeine Hinweise
Seminarabsage
bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn
10,00 #
28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn
35,00 #
ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn
75,00 #
und bei Nichtteilnahme ohne Absage
100,00 #.
Hinsichtlich der Seminargebühren gelten die „Teilnahmebedingungen ver.di
bildung+beratung“ (S.110).
Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden
Abkürzungen.
Freistellungshinweise:
37(6)
= § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz
37(7)
= § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz
46(6)
= § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz
46(7)
= § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz
LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze
96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX
10(5)
= § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vglb. Regelungen
SU
= § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter
TV
= tarifvertragliche Freistellungsregelungen
BU
= Bildungsurlaubsgesetze der Länder
104
Angaben zur Zielgruppe:
BR
= Mitglieder von Betriebsräten
PR
= Mitglieder von Personalräten
MAV
= Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen
WA
= Wirtschaftsausschussmitglieder
AR
= Aufsichtsratsmitglieder
SBV
= Schwerbehindertenvertrauensleute
VL
= Vertrauensleute
eFU
= ehrenamtliche FunktionärInnen
iAN
= interessierte ArbeitnehmerInnen
FB
= FreiberuflerInnen
„Und wohin mit den Kindern? ...“
... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern.
Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren.
Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an unsere Rezeption
(Telefon 05161/979-0), die Kolleginnen helfen gern weiter.
Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung
durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt.
Haus und Gelände bieten viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben. Ein Besuch im nahegelegenen Vogelpark sowie weitere Aktionen werden im Laufe der Woche mit
den Eltern abgesprochen. Diese Aktivitäten finden auf eigene Kosten statt.
Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von
dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder
Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der
Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde.
Kinderbetreuung
Organistatorische Hinweise
105
Seminarbüro
Marion Gellermann
05161 / 979-559
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.15 - 16.00 Uhr
08.15 – 14.00 Uhr
Liane Köhler
05161 / 979-560
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
09.15 - 17.00 Uhr
08.15 - 13.00 Uhr
Birgit Kronfeldt
05161 / 979-561
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.15 - 16.00 Uhr
08.15 - 13.00 Uhr
Telefax
05161 / 979-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
Montag - Donnerstag
Freitag
8.00 - 19.30 Uhr
8.00 - 14.00 Uhr
Sonja Reiter
[email protected]
Sabine Klemm
[email protected]
Anika Althoff
[email protected]
Telefon
05161 / 979-0
Telefax
05161 / 979-520
Kontakt
Rezeption
Organistatorische Hinweise
... Anika, ...
... Sabine und Sonja sorgen für einen
freundlichen Empfang.
Küchenleitung
Ilka Beinhorn
05161 / 979-511
[email protected]
106
Freistellung nach
Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG
analog LPersVG, Sonderurlaub,
Bildungsurlaubsgesetz
§ 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG
analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX
Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten
über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 475,– zuzüglich
der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung. Diese Regelung bezieht
sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub
gewährleistet ist.
Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren,
die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG,
§ 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§
der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber.
Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss
ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder
Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden.
Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die
Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt
der Arbeitgeber die Kosten.
Eine Übersicht über die Seminargebühren findet sich auf den
Seiten 116/117. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro
vollem Tag 127,– Euro. Zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten
werden gesondert berechnet
Wer bezahlt was?
Organistatorische Hinweise
Liane, Marion und Birgit
vom Seminarbüro.
107
Hinweise für die Anreise
Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind
es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.35 Uhr,
ca. 11.35 Uhr, ca. 12.35 Uhr und ca. 13.35 Uhr (bei Fahrplanänderungen entsprechend).
Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur zu den Hauptanreisezeiten am Montag
anbieten können.
Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsrode auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd. Weitere Details siehe Skizze.
Wichtig: Sollte die Anreise am Sonntag (oder an anderen Tagen nach 19.30 Uhr)
erfolgen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit, damit wir Ihnen den Türcode
mitteilen und einen Schlüssel bereit legen können.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode.
Mit freundlichen Grüßen
Das Parken auf den
hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf
eigene Gefahr.
ver.diBildungs- und
Tagungszentrum
Fußweg
Weitere
Organistatorische
Informationen
Hinweise
Anreisehinweise
Ihr Walsrode-Team
Anfahrtskoordinaten:
52° 52’ Nord
09° 35’ Ost
108
Anmeldung ver.di b+b-Seminare
Organistatorische Hinweise
109
110
Organistatorische Hinweise
Teilnahmebedingungen
Anmeldung GPB-Seminare
Organistatorische Hinweise
111
Chronologische Seminarübersicht
Seite
11.01.2016 - 15.01.2016
BR 2
SBV 1
12
18
18.01.2016 - 22.01.2016
BR 4
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
64
25.01.2016 - 29.01.2016
BR 3
Arbeitsrecht 1
Personalvertretungsrecht à la carte
13
21
30
01.02.2016 - 05.02.2016
BR 1
SBV 2
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 2)
11
18
27
54
08.02.2016 - 12.02.2016
Arbeitsrecht 2
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
BetrVG à la carte
22
28
29
14
17
21
75
22.02.2016 - 26.02.2016
BR 4
BR und JAV
JAV und PR
14
35
35
29.02.2016 - 04.03.2016
BR 3
Arbeitsrecht 3
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Psych. Belastungen am Arbeitsplatz
13
23
24
43
Anhang
15.02.2016 - 19.02.2016
BR 2
Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Arbeitsrecht 1
EDV 1
12
Seite
07.03.2016 - 11.03.2016
BR 2
Gendergerechte Arbeitsbedingungen im
öffentlichen Dienst
BEM Überblick und Regelungsbedarf
TV-L-Grundlagen:
Einführung und Überblick
TVöD/TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
Protokollführung mithilfe von
Textverarbeitung
74
14.03.2016 - 18.03.2016
BR 1
SBV 3
Einführung in das Arbeitszeitrecht
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1)
11
19
50
54
04.04.2016 - 08.04.2016
BR 3
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Arbeitsrecht 1
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
13
16
21
70
11.04.2016 - 15.04.2016
BR 1
Der „Ein-Personen-Betriebsrat“
Arbeitsrecht 2
Arbeitsschutzausschuss und
betriebl. Arbeitsschutzorganisation
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
TV-L/TV-H-Aufbau:
Eingruppierungsrecht Länder
12
36
41
64
66
11
15
22
39
65
65
66
18.04.2016 - 22.04.2016
BR 4
Arbeitsrecht 3
Wirtschaftsausschuss 1
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Unternehmenswerkstatt
14
23
25
49
69
25.04.2016 - 29.04.2016
BR 2
Wer macht das Protokoll?
12
73
09.05.2016 - 13.05.2016
BR 3
13
Arbeitsrecht 3
23
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle 37
112
Chronologische Seminarübersicht
Seite
17.05.2016 - 20.05.2016
Schwerbehindertenrecht aktuell
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
Rechtswirksames Schreiben
20
30
67
73
23.05.2016 - 27.05.2016
Betriebl. Prozesse mitgestalten (PR 3)
SBV 1
17
18
30.05.2016 - 03.06.2016
BR 4
Klare Rede, starke Wirkung (für Frauen)
Aktive Gesprächsführung
14
55
56
06.06.2016 - 10.06.2016
BR 2
Arbeitsrecht 2
12
22
13.06.2016 - 17.06.2016
BR 1
Allgem. Aufgaben des BR
BEM Aufbauseminar
Erfolgreich verhandeln
Überzeugend argumentieren
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Geschäftsführung des BR
11
33
41
57
57
64
70
20.06.2016 - 24.06.2016
BR 3
Beschäftigtenbefragungen
Time-out statt Burn-out
13
45
48
27.06.2016 - 01.07.2016
BR 4
Arbeitsrecht 1
Wirtschaftsausschuss 2
14
21
25
04.07.2016 - 08.07.2016
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
16
Gesundheit fördern – Gesundheit fordern 40
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz
48
23
28
29
43
75
18.07.2016 - 22.07.2016
BR 3
SBV 2
13
18
25.07.2016 - 29.07.2016
BR 2
Arbeitsrecht 1
12
21
01.08.2016 - 05.08.2016
BR 4
14
08.08.2016 - 12.08.2016
BR 3
13
15.08.2016 - 19.08.2016
BR 2
Betriebl. Präventionsansätze bei
Muskel-Sklett-Erkrankungen
22.08.2016 - 26.08.2016
BR 1
Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Arbeitsrecht 2
Managementmethoden und ihre
Folgen für Beschäftigte
29.08.2016 - 02.09.2016
Das erfolgreiche Monatsgespräch
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Was tun, wenn die alten Füchse gehen?
05.09.2016 - 09.09.2016
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1)
Action! Materialien und Aktionen für
die Öffentlichkeitsarbeit
12.09.2016 - 16.09.2016
BR 1
BR 2
BR 3
BR 4
SBV 1
Arbeitsrecht 1
Wirtschaftsausschuss 1
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen
12
40
11
17
22
44
34
37
71
49
54
77
11
12
13
14
18
21
25
76
113
Anhang
11.07.2016 - 15.07.2016
Arbeitsrecht 3
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
BetrVG à la carte
Psychische Belastungen (Aufbau)
EDV 1
Seite
Chronologische Seminarübersicht
Seite
19.09.2016 - 23.09.2016
Arbeitsrecht 2
Arbeitsrecht 3
BetrVG Auffrischung, Grundl. Aktualisieren
Aufgaben des BR/PR bei Berufsausbildung
BR und JAV
Arbeitsschutzausschuss und
betriebl. Arbeitsschutzorganisation
BEM Überblick und Regelungsbedarf
Kraft meiner Stimme – sicher
sprechen und präsentieren
26.09.2016 - 30.09.2016
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
BetrVG à la carte
BEM spezial: Betriebs- und
Dienstvereinbarungen
Psychische Belastungen (spezial)
Gesprächsführung zu heiklen Themen
Schlagfertig im Betrieb
Wirtschaftskompetenz – Wirtschaftl.
Grundwissen für Interessenvertretung
Bilanzen lesen und verstehen
Mit Leichtigkeit Abläufe im
BR/PR-Sekretariat organisieren
Betriebs- und Personalversammlungen
mal anders
Anhang
04.10.2016 - 07.10.2016
Der „Ein-Personen-Betriebsrat“
Arbeitszeit aktiv gestalten
Lösungsorientiert beraten statt retten
Zeit- und Selbstmanagement für
die gesetzl. Interessenvertretung
Rechtswirksames Schreiben
Wer macht das Protokoll?
10.10.2016 - 14.10.2016
BR 4
SBV: Pfadfinder im Dschungel
der Institutionen
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Arbeitswissenschaftl. Grundsätze
zur Arbeitszeitgestaltung
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit
114
22
23
29
34
35
39
41
55
28
29
42
44
49
56
68
68
72
77
15
50
60
72
73
73
14
20
24
51
51
Seite
17.10.2016 - 21.10.2016
BR 2
Einstieg leicht gemacht (PR 1)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Beteiligungsrechte des BR bei
Personalplanung
24.10.2016 - 28.10.2016
BR 3
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
BEM Aufbauseminar
Sozialrecht für die gesetzl.
Interessenvertretung (Grundlagen)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund 1
TV-L/TV-H-Aufbau:
Eingruppierungsrecht Länder
Protokollführung mithilfe von
Textverarbeitung
31.10.2016 - 04.11.2016
BR 2
Personalvertretungsrecht à la carte
Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Wir haben alles unter Kontrolle!
(Datenschutz)
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 2)
Konstruktive Klärungstechniken
für BR und PR
Mediation
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Einführung in das Beamtenrecht
Öffentlichkeitsarbeit 2.0
07.11.2016 - 11.11.2016
BR 1
Arbeitsrecht 1
Psych. Belastungen am Arbeitsplatz
(Grundlagen)
12
16
27
45
64
69
13
37
41
63
65
65
66
74
12
30
30
36
54
59
60
61
67
78
11
21
43
Chronologische Seminarübersicht
Seite
14.11.2016 - 18.11.2016
BR 3
Arbeitsrecht für SBV
Arbeitsrecht 3
Betriebl. Notfallmanagement
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Familie und Beruf, rechtliche
Gestaltungsmöglichkeiten
EDV 3
21.11.2016 - 25.11.2016
BR 4
SBV 3
Wirtschaftsausschuss 3
Erfolgreich verhandeln
Menschenkenntnis für effektive
Interessenvertretung
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung
älterer ArbeitnehmerInnen
Erfolgreiches Leiten von Gremien
13
19
23
46
61
62
75
14
19
26
57
59
62
71
28.11.2016 - 02.12.2016
Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Betriebl. Prozesse mitgestalten (PR 3)
Arbeitsrecht 2
Time-out statt Burn-out
17
17
22
48
05.12.2016 - 09.12.2016
BR 1
Arbeitsrecht 1
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1)
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
11
21
54
63
12.12.2016 - 16.12.2016
BR 3
13
09.01.2017 - 13.01.2017
BR 4
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
64
16.01.2017 - 20.01.2017
BR 2
Arbeitsrecht 1
Personalvertretungsrecht à la carte
12
21
30
Seite
23.01.2017 - 27.01.2015
BR 1
Arbeitsrecht 2
11
22
30.01.2017 - 03.02.2017
BR 3
13
06.02.2017 - 10.02.2017
Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Arbeitsrecht 3
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
17
23
27
13.02.2017 - 17.02.2017
SBV 2
EDV 1
18
75
27.02.2017 - 03.03.2017
BR 4
Arbeitsrecht 1
TV-L-Grundlagen:
Einführung und Überblick
TVöD/TV-L-Aufbau:
Eingruppierungsrecht 2
14
21
64
66
06.03.2017 - 10.03.2017
BR 2
12
13.03.2017 - 17.03.2017
BR 1
Arbeitsrecht 2
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Klare Rede, starke Wirkung (Rhetorik 1)
11
22
46
54
20.03.2017 - 24.03.2017
BR 3
13
14
Anhang
115
Alle Seminargebühren im Überblick
action! Aktionsmöglichkeiten für die
Interessenvertretung (3 Tage)
695,–
AGG - Für eine Arbeitswelt ohne
Diskriminierung (3 Tage)
755,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
Arbeitsrecht (4 Tage)
835,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
Arbeitsrecht (5 Tage)
975,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
BetrVG (5 Tage)
1090,–
Allein ... und doch nicht allein –
Einpersonenbetriebsräte (3 Tage)
Alles im Griff? – Arbeitsorganisation
der Interessenvertretung (3 Tage)
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
Arbeiten im BR-Büro
670,–
595,–
1050,–
990,–
Arbeitsorganisation und
Büromanagement im Sekretariat (2 Tage) 580,–
1050,–
BEM-Spezial: Betriebs- und
Dienstvereinbarungen (3 Tage)
695,–
Beschäftigtenbefragungen als
Analyseinstrument
1050,–
Beteilungsrechte des BR bei der
Personalplanung
1090,–
Betrieblicher Gesundheitsschutz
als Projekt
1050,–
Betriebliches Notfallmanagement
1050,–
Betriebs- und Dienstversammlungen –
Da gehe ich gern hin (3 Tage)
695,–
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle 1090,–
Betriebsverfassung – Auffrischung
(5 Tage)
1090,–
BetrVG à la carte
1090,–
Bilanzen lesen und verstehen
1090,–
BPersVG 1 – 3
875,–
Arbeits- und sozialrechtliche
Stellung älterer ArbeitnehmerInnen
975,–
BPersVG à la carte
990,–
Arbeitsrecht 1 – 3
995,–
Betriebsrat – Grundlagen (BR 1 – 4)
950,–
Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst
950,–
Das erfolgreiche Monatsgespräch (4 Tage) 850,–
Arbeitsrecht für die SBV
990,–
Arbeitsschutzausschuss und
Arbeitsschutzorganisation (3 Tage)
Datenschutz für die
Interessenvertretung (4 Tage)
880,–
695,–
Arbeitsstättenverordnung
995,–
Den roten Faden fest in der Hand –
Aktive Gesprächsführung
950,–
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
im Arbeits- und Sozialrecht
995,–
Arbeitszeitrecht – Einführung
Anhang
BEM – Aufbau
1050,–
Arbeitszeit – das gesunde Maß finden
(3 Tage)
695,–
Arbeitszeit – Gefährdungsbeurteilung
(3 Tage)
695,–
Arbeitszeit – Gefährdungsbeurteilung
und gesundes Maß (Doppelpack)
1250,–
Arbeitszeit aktiv gestalten (4 Tage)
870,–
Beamtenrecht – Einführung
960,–
Beamtenrecht – Aktuelle
Rechtsprechung (4 Tage)
710,–
BEM – Überblick und
Regelungsmöglichkeiten
1050,–
116
DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards im Praxistest (3 Tage)
DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards setzen (3 Tage)
Die allgemeinen Aufgaben des
Betriebsrats (4 Tage)
870,–
Die Geschäftsführung des BR (4 Tage)
870,–
Die SBV – Pfadfinder im Dschungel
der Institutionen
900,–
EDV 1 – 3
950,–
Erfolgreich verhandeln
950,–
Erfolgreiches Leiten von Gremien
950,–
Familie und Beruf – rechtliche
Gestaltungsmöglichkeiten (3 Tage)
680,–
Gendergerechte Arbeitsbedingungen
im öffentlichen Dienst (3 Tage)
660,–
Alle Seminargebühren im Überblick
Gesprächsführung zu heiklen Themen
950,–
Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb
995,–
Gesundheit fordern – Gesundheit fördern 1050,–
Gute Arbeits durchsetzen –
strategische BR-Arbeit
995,–
Hetzt Du noch, oder gestaltest
Du schon? Zeitmanagement (3 Tage)
660,–
Ich habe Rücken!
Betriebliche Prävention (3 Tage)
695,–
Indirekte Steuerung – mehr Freiheit
kann krank machen (3 Tage)
695,–
JAV und BR – (k)ein starkes Team?
1090,–
JAV und PR – (k)ein gutes Team?
1090,–
Jetzt holt mal das Beste für uns raus –
strategische BR-Arbeit
970,–
Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik 950,–
Klare Rede, starke Wirkung 2 –
Besondere Herausforderungen
Kraft meiner Stimme (3 Tage)
Rechtswirksam Schreiben (4 Tage)
850,–
Rhetorik für Frauen
950,–
SBV – Auffrischung (4 Tage)
835,–
SBV 1 – 3
950,–
SBV Aktuell (4 Tage)
780,–
SBV – Arbeitsrecht
990,–
SBV – Pfadfinder im Dschungel
der Institutionen
990,–
Schlagfertig im Betriebsalltag (3 Tage)
670,–
Sozialrecht – Grundlagenseminar
975,–
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Dienststelle
950,–
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz
1050,–
755,–
950,–
Time-Out statt Burnout
950,–
890,–
TV-L – Einführung und Überblick
875,–
650,–
Mediation
990,–
975,–
TV-L – Aufbau: Eingruppierungsrecht
875,–
TVöD – Aufbau: Eingruppierungsrecht
875,–
TVöD – Einführung und Überblick
875,–
TVöD/TV-L Spezial: Eingruppierungsrecht 875,–
Überzeugend argumentieren
Mensch ärgere mich nicht –
Konflikte lösen
980,–
Unternehmenswerkstatt
Menschenkenntnis für die BR-Arbeit
980,–
Wer macht das Protokoll? (3Tage)
Mitbestimmung in der betrieblichen
Praxis (BR Konferenz)
1180,–
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
930,–
Öffentlichkeitsarbeit 2.0
1050,–
Protokollführung mit Textverarbeitung
1090,–
Psychische Belastungen –
Gefährdungsbeurteilungen
1050,–
Psychische Belastungen –
Maßnahmen durchsetzen (3 Tage)
1050,–
Teilzeit- und Befristungsgesetz (3 Tage)
Lösungsorientiert beraten statt
retten (3 Tage)
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen –
Öffentlichkeitsarbeit
Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz – Grundlagen
950,–
1090,–
670,–
Wirtschaftskompetenz für die
Interessenvertretung
1090,–
Wirtschaftsausschuss 1 – 3
1090,–
Wissenstransfer – Was tun,
wenn alte Füchse gehen? (3 Tage)
695,–
695,–
Anhang
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro vollem
Tag 127 Euro; zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden
gesondert berechnet.
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Viele gute Gründe für den Seminarbesuch
im ver.di-Bildungszentrum
Profis für Interessenvertretungen
Handeln will geübt sein
Betrieb- und Personalräte als interne Organe
und die Gewerkschaft als externe Organisation
gehören zusammen: sie sind die zwei Linien
der Interessenvertretung!
In unseren Seminaren stehen sich Lernen und
Handeln nicht gegenüber, sie gehen Hand in
Hand. Nur wenn ich mit dem neu Gelernten
ins Handeln komme, erreiche ich etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen. Für das
Handlungsüben nehmen wir uns ausreichend
Zeit.
ver.di hat die professionellen Beraterinnen und
Berater für die Tagesarbeit im Betrieb. Und
ver.di hat die professionellen Trainerinnen und
Trainer für die Aus- und Fortbildung der Betriebs- und Personalrats-mitglieder. Auch
schwierigste Themen und Fragen werden kompetent bearbeitet und handlungsorientiert gelöst.
Das ist unsere Stärke!
Mit Blick in die betriebliche Praxis
Wir organisieren den Bildungsprozess mit
Menschen, die sich auskennen in Betrieben
und Verwaltungen, die nicht nur hohes theoretisches Wissen haben, sondern auch viel
praktische Erfahrung. So können auch Strategien für die konkrete Umsetzung im Betriebsund Personalratsalltag entwickelt werden.
Tarifverträge kennen und einordnen
Wir sind als Gewerkschaft Tarifpartner. Ohne
uns läuft da nichts! Daher kennen wir die Tarifverträge am besten, sind die ExpertInnen für
deren Anwendung und Auslegung. Betriebsund Dienst-vereinbarungen als Ergänzung tarif-vertraglicher Regelungen werden beraten
und entwickelt.
Gesetze als Handwerkszeug
Für die Interessenvertretung im Betrieb sind die
einschlägigen Gesetze, ergänzt durch die
Rechtsprechung, das Handwerkszeug im Tagesgeschäft. Wir vermitteln dazu Hintergründe
und Zusammenhänge, klären auf über historische und aktuelle Bezüge.
So stärken wir euch den Rücken!
Soziale Kompetenzen gehören dazu
Rechtswissen allein genügt nicht. Wie es zu
nutzen ist, wie es in Verhandlungen eingebracht wird, wie in der Teamarbeit im Betriebsund Personalrat genutzt wird, das ist ebenso
wichtig.
Unsere methodisch gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer wissen, das individuelle Potenzial der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
fordern und zu fördern. So wird das Engagement erfolgreich.
Kompetenzbildung zur Stärkung der
Persönlichkeit
Das Engagement als Mitglied der betrieblichen
Interessenvertretung fordert viel. Wir fördern
in unseren Seminaren durch Kompetenzerweiterung auch die Persönlichkeitsentwicklung.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für euren
Erfolg!
Bildungsberatung ist unser täglich
Brot
Die Organisation des eigenen Bildungsprozesses ist eine Herausforderung.
Wann besuche ich welches Seminar? Was
passt als weiterer Baustein dazu? Welches Thema ist wichtig für mich und das Gremium?
Zu diesen Fragen finden wir individuelle Lösungen. Wir wissen, was gebraucht wird. Gemeinsam entwickeln wir das richtige persönliche
Bildungsprogramm.
ver.di
Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77
29664 Walsrode
Telefon 05161/9 79-0
Telefax 05161/9 79-562
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