VG 101 Normprüfungsverfahren nach Art. 139 und 140 B-VG

Normprüfungsverfahren nach Art.
139 und 140 B-VG
Inhalt und Ziele
Verwaltungsgerichte sind zur Überprüfung von Gesetzen auf deren Verfassungs‑
mäßigkeit und von Verordnungen auf deren Gesetzmäßigkeit antragslegitimiert.
Die Teilnehmenden können sich mit einem Mitglied des Verfassungsgerichts‑
hofes über die wechselseitigen Erfahrungen austauschen. Das Ziel ist es, die
Qualität an der Schnittstelle zwischen dem VfGH und den Verwaltungsgerichten
zu sichern.
Lernmethode
Vortrag, Diskussion, praktische Übungen
Zielgruppe
Verwaltungsrichterinnen und ‑richter sowie deren juristische Mitarbeitende
Vortragender
•• Herr Prof. Dr. Helmut Hörtenhuber, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes
Zeit & Ort
Dauer:
Seminarnummer:
Termin:
Ort:
1 Tag
VG 101
6. April 2016, 10 – 16 Uhr
Schloss Laudon
NEU
Organisation
In Verantwortung von: Herr Dr. Arnold Schoba, MA
Koordination:
Herr Hubert Zenz
Sekretariat:
Frau Petra Ranzenbacher
Anmerkungen
Sie sind eingeladen, Fragen und Problemstellungen bis längstens 1 Monat vor
dem Veranstaltungstermin zu kommunizieren ([email protected]), sodass
sie dort behandelt werden können.
Teilnehmenden aus Landesverwaltungsgerichten wird ein Kostenbeitrag von
180 Euro in Rechnung gestellt.
Verwaltungsgerichtsbarkeit
VG 101