Normprüfungsverfahren nach Art. 139 und 140 B-VG Inhalt und Ziele Verwaltungsgerichte sind zur Überprüfung von Gesetzen auf deren Verfassungs‑ mäßigkeit und von Verordnungen auf deren Gesetzmäßigkeit antragslegitimiert. Die Teilnehmenden können sich mit einem Mitglied des Verfassungsgerichts‑ hofes über die wechselseitigen Erfahrungen austauschen. Das Ziel ist es, die Qualität an der Schnittstelle zwischen dem VfGH und den Verwaltungsgerichten zu sichern. Lernmethode Vortrag, Diskussion, praktische Übungen Zielgruppe Verwaltungsrichterinnen und ‑richter sowie deren juristische Mitarbeitende Vortragender •• Herr Prof. Dr. Helmut Hörtenhuber, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Zeit & Ort Dauer: Seminarnummer: Termin: Ort: 1 Tag VG 101 6. April 2016, 10 – 16 Uhr Schloss Laudon NEU Organisation In Verantwortung von: Herr Dr. Arnold Schoba, MA Koordination: Herr Hubert Zenz Sekretariat: Frau Petra Ranzenbacher Anmerkungen Sie sind eingeladen, Fragen und Problemstellungen bis längstens 1 Monat vor dem Veranstaltungstermin zu kommunizieren ([email protected]), sodass sie dort behandelt werden können. Teilnehmenden aus Landesverwaltungsgerichten wird ein Kostenbeitrag von 180 Euro in Rechnung gestellt. Verwaltungsgerichtsbarkeit VG 101
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