Allgemeine Hinweise zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst

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Niedersächsisches Kultusministerium
07.06.2016
Aktuelle Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst
zum 27.07.2016
Zu folgenden Themen geben wir kurze Informationen
1. Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten
2. Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten, sind aber mit dem
Seminarstandort nicht einverstanden
3. Sie haben keine Zulassung erhalten
4. Wie funktioniert das Nachrückverfahren?
5. Auswahlkriterien für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter
6. Notendurchschnitt im laufenden Zulassungsverfahren
1.
Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten
Ihnen liegt der Zulassungsbescheid vor. In diesem Bescheid wird Ihnen das zugewiesene
Studienseminar genannt. Zeitgleich sehen Sie die Zuweisung in Ihrem Account in zulaonline.
Die Erklärung über die Annahme oder Absage des Ausbildungsplatzes ist innerhalb der im
Zulassungsbescheid gesetzten sehr kurzen Frist von wenigen Tagen ausschließlich Online
abzugeben. Geht eine Zusageerklärung online nicht fristgerecht ein, wird der Ausbildungsplatz weiter vergeben.
2.
Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten, sind aber mit dem Seminarstandort nicht einverstanden
Sollte Ihnen der zugewiesene Seminarort aus einem gewichtigen Grund unzumutbar erscheinen, können Sie einen Umsetzungsantrag stellen. Der Umsetzungsantrag ist alternativ
zu den Möglichkeiten Zusage oder Absage online zu erklären und zu speichern. Danach ist
der Vordruck auszudrucken. Der Umsetzungswunsch ist mit ausführlicher Begründung bei
der Niedersächsischen Landesschulbehörde auf schriftlichem Wege in der Ihnen gesetzten
Frist einzureichen. Im Umsetzungsantrag müssen Sie erklären, ob Sie im Fall der Nichtumsetzung den Ausbildungsplatz am bisherigen Seminarort annehmen oder absagen wollen. Unabhängig von Ihrer Entscheidung über „Zusage“ oder „Absage“ wird Ihr Umsetzungs-
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antrag sorgfältig geprüft. Eine positive Entscheidung für die Zuweisung an das Wunschseminar ist nur möglich, wenn der von Ihnen genannte Grund einen Härtefall begründet und wenn
im Rahmen der Kapazitäten des Studienseminars in Ihrer Fächerkombination ein Ausbildungsplatz frei ist. Hierfür sind in der Regel Absagen von bereits zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern erforderlich. Eine Entscheidung wird Ihnen umgehend schriftlich mitgeteilt. Bitte informieren Sie auch das Studienseminar über Ihren Umsetzungsantrag, da der
elektronische Datenaustausch erst später erfolgt.
3.
Sie haben keine Zulassung erhalten
Das Nachrückverfahren erfolgt bis 10.07.2016. Von telefonischen Anfragen bitte ich während
dieser Zeit abzusehen.
Den
Status
Ihrer
Bewerbung
können
Sie
über
das
Internet
„https://www.zulaonline.niedersachsen.de/ und Ihren persönlichen Account jederzeit
nachlesen.
Die Bescheide über die Nichtzulassung werden nach Beendigung des Zulassungsverfahrens spätestens im Juli 2016 verschickt. Abgelehnte Bewerber/innen können sich voraussichtlich vom 01.08. bis zum 30.09.2016 zum nächsten Einstellungstermin zum 25.01.2017
über das Internet http://www.zulaonline.niedersachsen.de/ wiederbewerben.
4.
Wie funktioniert das Nachrückverfahren?
Am Nachrückverfahren nehmen Sie automatisch teil. Freie Plätze durch Absagen von bereits
zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern werden bis 10. Juli 2016 kontinuierlich weiter
vergeben. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie bis dahin weiterhin postalisch erreichbar sind.
Die Annahme des Ausbildungsplatzes ist auch im Nachrückverfahren ausdrücklich online
innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten sehr kurzen Frist von wenigen Tagen mitzuteilen.
Wer im Nachrückverfahren berücksichtigt wird, den Vorbereitungsdienst aber nicht antritt,
wird beim nächsten Einstellungstermin nicht als Wiederbewerber/in betrachtet und erwirbt
keine Wartezeit.
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5.
Auswahlkriterien für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter
Da für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 27.07.2016 für bestimmte Lehrämter
mehr Bewerbungen vorliegen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, ist für die Vergabe der freien Ausbildungsplätze die Durchführung eines Auswahlverfahrens erforderlich. Die
Auswahl erfolgt nach den Kriterien für eine Zulassungsbeschränkung des § 119 NBG.
Zunächst werden vorab bis zu 20 % der freien Ausbildungsplätze an Bewerberinnen und
Bewerber mit Fächern des dringenden Bedarfs (siehe Nr. 6) vergeben. Die Rangfolge richtet sich nach der Gesamtnote des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung und
anschließend nach dem Lebensalter (§ 119 Abs. 4 NBG).
Danach werden die freien Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst in entsprechender Reihenfolge vergeben:
1. mindestens 55 % nach den bisher erbrachten Leistungen für das angestrebte Ausbildungsziel (Reihenfolge nach der Gesamtnote des Master of Education bzw. der
Ersten Staatsprüfung),
2. danach 35 % nach der Dauer der Zeit seit einer wegen fehlender Ausbildungskapazitäten unberücksichtigten Bewerbung (Wartezeit) und
3. zuletzt 10 % für Fälle außergewöhnlicher Härte.
Die Ablehnung der Einstellung stellt in der Regel eine außergewöhnliche Härte dar für
1. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte i. S. des Schwerbehindertenrechts - Sozialgesetzbuch IX. Buch - (Reihenfolge nach dem Grade der Behinderung),
2. Bewerberinnen und Bewerber, die auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt
leisten müssen gegenüber mindestens einem Kind oder einer nicht erwerbsfähigen Person, wenn ohne ein Einkommen der Bewerberin oder des Bewerbers deren Unterhalt
nicht gewährleistet ist (Reihenfolge nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten).
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6.
Notendurchschnitt für die Zulassung in den Vorbereitungsdienst zum
27.07.2016:
Lehramt
Schwerpunkt Grundschule
Schwerpunkt Hauptschule, Realschule
Sonderpädagogik
Gymnasien
Notenschnitt f. d. Zulassung
alle
alle
alle
Physik
Kunst
Informatik
Mathematik
Musik
Chemie
Spanisch
Latein
Evangelische
Religion
Griechisch
Philosophie
Niederländisch
Werte und
Normen
Darstellendes
Spiel
Katholische
Religion
Sport
Russisch
Übrige Fächer
alle *)
alle
alle
bis 2,4 ***)
alle *)
alle
alle
alle **)
alle
alle
bis 1,6
alle
bis 1,6
alle
alle
alle ****)
Keine Zulassungen
bis 2,1
*) bis auf Bewerbungen mit Zweitfach Russisch
**) Bewerbungen mit Zweitfach Philosophie oder Griechisch bis 1,7, mit Zweitfach
Werte und Normen bis 2,2
***) Bewerbungen mit Zweitfach Philosophie bis 1,9
****) bis auf Bewerbungen mit den Zweitfächern Russisch, Philosophie und
Werte und Normen