1 Niedersächsisches Kultusministerium 07.06.2016 Aktuelle Informationen zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 27.07.2016 Zu folgenden Themen geben wir kurze Informationen 1. Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten 2. Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten, sind aber mit dem Seminarstandort nicht einverstanden 3. Sie haben keine Zulassung erhalten 4. Wie funktioniert das Nachrückverfahren? 5. Auswahlkriterien für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter 6. Notendurchschnitt im laufenden Zulassungsverfahren 1. Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten Ihnen liegt der Zulassungsbescheid vor. In diesem Bescheid wird Ihnen das zugewiesene Studienseminar genannt. Zeitgleich sehen Sie die Zuweisung in Ihrem Account in zulaonline. Die Erklärung über die Annahme oder Absage des Ausbildungsplatzes ist innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten sehr kurzen Frist von wenigen Tagen ausschließlich Online abzugeben. Geht eine Zusageerklärung online nicht fristgerecht ein, wird der Ausbildungsplatz weiter vergeben. 2. Sie haben eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst erhalten, sind aber mit dem Seminarstandort nicht einverstanden Sollte Ihnen der zugewiesene Seminarort aus einem gewichtigen Grund unzumutbar erscheinen, können Sie einen Umsetzungsantrag stellen. Der Umsetzungsantrag ist alternativ zu den Möglichkeiten Zusage oder Absage online zu erklären und zu speichern. Danach ist der Vordruck auszudrucken. Der Umsetzungswunsch ist mit ausführlicher Begründung bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde auf schriftlichem Wege in der Ihnen gesetzten Frist einzureichen. Im Umsetzungsantrag müssen Sie erklären, ob Sie im Fall der Nichtumsetzung den Ausbildungsplatz am bisherigen Seminarort annehmen oder absagen wollen. Unabhängig von Ihrer Entscheidung über „Zusage“ oder „Absage“ wird Ihr Umsetzungs- 2 antrag sorgfältig geprüft. Eine positive Entscheidung für die Zuweisung an das Wunschseminar ist nur möglich, wenn der von Ihnen genannte Grund einen Härtefall begründet und wenn im Rahmen der Kapazitäten des Studienseminars in Ihrer Fächerkombination ein Ausbildungsplatz frei ist. Hierfür sind in der Regel Absagen von bereits zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern erforderlich. Eine Entscheidung wird Ihnen umgehend schriftlich mitgeteilt. Bitte informieren Sie auch das Studienseminar über Ihren Umsetzungsantrag, da der elektronische Datenaustausch erst später erfolgt. 3. Sie haben keine Zulassung erhalten Das Nachrückverfahren erfolgt bis 10.07.2016. Von telefonischen Anfragen bitte ich während dieser Zeit abzusehen. Den Status Ihrer Bewerbung können Sie über das Internet „https://www.zulaonline.niedersachsen.de/ und Ihren persönlichen Account jederzeit nachlesen. Die Bescheide über die Nichtzulassung werden nach Beendigung des Zulassungsverfahrens spätestens im Juli 2016 verschickt. Abgelehnte Bewerber/innen können sich voraussichtlich vom 01.08. bis zum 30.09.2016 zum nächsten Einstellungstermin zum 25.01.2017 über das Internet http://www.zulaonline.niedersachsen.de/ wiederbewerben. 4. Wie funktioniert das Nachrückverfahren? Am Nachrückverfahren nehmen Sie automatisch teil. Freie Plätze durch Absagen von bereits zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern werden bis 10. Juli 2016 kontinuierlich weiter vergeben. Stellen Sie bitte sicher, dass Sie bis dahin weiterhin postalisch erreichbar sind. Die Annahme des Ausbildungsplatzes ist auch im Nachrückverfahren ausdrücklich online innerhalb der im Zulassungsbescheid gesetzten sehr kurzen Frist von wenigen Tagen mitzuteilen. Wer im Nachrückverfahren berücksichtigt wird, den Vorbereitungsdienst aber nicht antritt, wird beim nächsten Einstellungstermin nicht als Wiederbewerber/in betrachtet und erwirbt keine Wartezeit. 3 5. Auswahlkriterien für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter Da für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 27.07.2016 für bestimmte Lehrämter mehr Bewerbungen vorliegen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, ist für die Vergabe der freien Ausbildungsplätze die Durchführung eines Auswahlverfahrens erforderlich. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien für eine Zulassungsbeschränkung des § 119 NBG. Zunächst werden vorab bis zu 20 % der freien Ausbildungsplätze an Bewerberinnen und Bewerber mit Fächern des dringenden Bedarfs (siehe Nr. 6) vergeben. Die Rangfolge richtet sich nach der Gesamtnote des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung und anschließend nach dem Lebensalter (§ 119 Abs. 4 NBG). Danach werden die freien Ausbildungsplätze im Vorbereitungsdienst in entsprechender Reihenfolge vergeben: 1. mindestens 55 % nach den bisher erbrachten Leistungen für das angestrebte Ausbildungsziel (Reihenfolge nach der Gesamtnote des Master of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung), 2. danach 35 % nach der Dauer der Zeit seit einer wegen fehlender Ausbildungskapazitäten unberücksichtigten Bewerbung (Wartezeit) und 3. zuletzt 10 % für Fälle außergewöhnlicher Härte. Die Ablehnung der Einstellung stellt in der Regel eine außergewöhnliche Härte dar für 1. Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte i. S. des Schwerbehindertenrechts - Sozialgesetzbuch IX. Buch - (Reihenfolge nach dem Grade der Behinderung), 2. Bewerberinnen und Bewerber, die auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung Unterhalt leisten müssen gegenüber mindestens einem Kind oder einer nicht erwerbsfähigen Person, wenn ohne ein Einkommen der Bewerberin oder des Bewerbers deren Unterhalt nicht gewährleistet ist (Reihenfolge nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten). 4 6. Notendurchschnitt für die Zulassung in den Vorbereitungsdienst zum 27.07.2016: Lehramt Schwerpunkt Grundschule Schwerpunkt Hauptschule, Realschule Sonderpädagogik Gymnasien Notenschnitt f. d. Zulassung alle alle alle Physik Kunst Informatik Mathematik Musik Chemie Spanisch Latein Evangelische Religion Griechisch Philosophie Niederländisch Werte und Normen Darstellendes Spiel Katholische Religion Sport Russisch Übrige Fächer alle *) alle alle bis 2,4 ***) alle *) alle alle alle **) alle alle bis 1,6 alle bis 1,6 alle alle alle ****) Keine Zulassungen bis 2,1 *) bis auf Bewerbungen mit Zweitfach Russisch **) Bewerbungen mit Zweitfach Philosophie oder Griechisch bis 1,7, mit Zweitfach Werte und Normen bis 2,2 ***) Bewerbungen mit Zweitfach Philosophie bis 1,9 ****) bis auf Bewerbungen mit den Zweitfächern Russisch, Philosophie und Werte und Normen
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