Hinweise zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

 Zentrum für Lehrerbildung HinweisezumBetriebs‐oderSozialpraktikum
1. Wozu wird das Praktikum benötigt? Das Betriebs‐ oder Sozialpraktikum ist nicht Bestandteil des Lehramtsstudiums an der Universität, sondern eine Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an allgemeinbildenden Gymnasien in Baden‐Württemberg. 2. Zu welchem Zeitpunkt kann das Praktikum absolviert werden? Es gibt keine zeitlichen Beschränkungen für das Praktikum. Es kann vor, während oder auch noch nach dem Studium absolviert werden. 3. Bis wann wird das Praktikum benötigt? Der Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung des Betriebs‐ oder Sozialpraktikums ist der Bewerbung zum Vorbereitungsdienst beizufügen. Der Vorbereitungsdienst in Baden‐
Württemberg beginnt einmal jährlich nach Ablauf der Weihnachtsferien im Januar. Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst erfolgt spätestens zum 15. Juni des Vorjahres. Es ist nicht möglich, den Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt nachzureichen. Beispiel Sie möchten in den Vorbereitungsdienst im Januar 2020 eintreten. Dann müssen Sie sich hierfür bis spätestens 15. Juni 2019 bewerben. Diesen Bewerbungsunterlagen ist der Nachweis über das Praktikum beizufügen. 4. Welche Praktikumsbescheinigung wird benötigt? Das Merkblatt zum Betriebs‐ oder Sozialpraktikum enthält ein Formular, auf dem der Praktikumsanbieter das Praktikum bestätigt. 5. Welche Alternativen Tätigkeiten können an Stelle des Praktikums anerkannt werden? Gleichwertige praktische Tätigkeiten (z.B. Berufsausbildung) können als Praktikum anerkannt werden. Der Antrag auf Anerkennung ist das Regierungspräsidium Tübingen (Adresse im Merkblatt) zu richten. 6. Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen in Baden‐Württemberg Absolventen von Lehramtsstudiengängen für das Lehramt an Gymnasien können bei geeigneten Fächerkombinationen in den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen in Baden‐Württemberg eintreten. Hierfür ist eine dem Lehramt dienliche Betriebspraxis von mindestens drei Monaten erforderlich. Weitere Informationen sowie Kontaktdaten an den Regierungspräsidien finden Sie unter https://www.lehrer‐online‐bw.de/,Lde/Startseite/vdonline/Betriebspraktikum 7. Vorbereitungsdienst außerhalb Baden‐Württemberg Falls Sie in den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland eintreten möchten, informieren Sie sich bitte frühzeitig über die dort geltenden Zugangsvoraussetzungen bei der jeweils zuständigen Stelle (z.B. Kultusministerium, Bezirksregierung, …) Hinweise zum Betriebspraktikum.docx 24. September 2015