ELTERNBRIEF 7 Informationen zur Schullaufbahn Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, 05. Juni 2016 die letzten Schulaufgaben und kleinen Leistungsnachweise werden in den nächsten Wochen geschrieben. Dabei werden die einen und anderen unter Ihnen über den weiteren Bildungsgang Ihres Kindes nachdenken. Welche Möglichkeiten es gibt - darunter auch Alternativen im Rahmen der „individuellen Lernzeit“ -, möchte ich Ihnen in diesem Rundschreiben aufzeigen. Informationen zur Schullaufbahn 1. Vorrücken auf Probe (§ 63 GSO) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben; hier kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Die Probezeit dauert bis zum 15. Dezember. 2. Notenausgleich (§ 63a GSO) Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10, die nach § 62 Abs. 1 Satz 2 vom Vorrücken ausgeschlossen sind, kann unter folgenden Voraussetzungen Notenausgleich gewährt werden: 1. Sie weisen nicht in einem weiteren Vorrückungsfach Note 5 oder 6 auf und 2. sie haben Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können, oder haben in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3. 2 3. Nachprüfung (§ 64 GSO) Nach § 64 GSO können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, vorrücken, wenn sie sich erfolgreich einer Nachprüfung unterzogen haben. Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 in Deutsch und Schülerinnen und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besuchen. Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus. Die Mitteilung über die Möglichkeit einer Nachprüfung erhalten sie frühestens am Montag, 25. Juli 2016. Ihre Anmeldung muss spätestens am 5. August im Sekretariat abgegeben werden. Termine für die Nachprüfung: Donnerstag 08.09.2016 Freitag 09.09.2016 Montag 12.09.2016 Beginn: 10.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr Beginn: 10.00 Uhr Schülerinnen und Schüler, die zur Nachprüfung angemeldet sind, erhalten im Laufe der Sommerferien ein Einladungsschreiben, in dem alle wesentlichen Fakten zur Nachprüfung genannt sind. 4. Besondere Prüfung (§ 98 GSO) Nach § 98 GSO können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, denen wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben, durch die Besondere Prüfung den mittleren Schulabschluss erwerben, der aber nicht zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt. Termine für die Besondere Prüfung: Deutsch Mittwoch 07.09.2016 Mathematik Donnerstag 08.09.2016 Fremdsprache Freitag 09.09.2016 9.00 - 12.00 Uhr 9.00 - 11.00 Uhr 9.00 - 11.00 Uhr Wir weisen darauf hin, dass auf Antrag die erste Fremdsprache (Englisch) durch die zweite ersetzt werden kann, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache geprüft wird. Die Besondere Prüfung 2016 findet am Johannes-Nepomuk-Gymnasium in Rohr statt. Die Teilnehmer an der Besonderen Prüfung finden auch im Jahr 2016 Hilfestellungen im Rahmen eines E-Learning-Programms auf der Internetplattform „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“. Die Anmeldung erfolgt unter der Adresse https://lernplattform.mebis.bayern.de/course/view.php?id=19399 mit folgendem Testzugang: Benutzername: mebis.pruefung Kennwort: Prüfung2016! Die Teilnahme an der Besonderen Prüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus. Die Mitteilung über die Möglichkeit einer Besonderen Prüfung erhalten sie frühestens am Montag, 25. Juli 2016. Ihre Anmeldung muss spätestens am 5. August im Sekretariat des Burkhart-Gymnasiums abgegeben werden. 3 5. Flexibilisierungsjahr (§ 66a GSO) Jede Schülerin, jeder Schüler kann einmal in seiner Schullaufbahn nach Beratung das sog. Flexibilisierungsjahr in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass ein Schuljahr zweimal durchlaufen werden wird, was aber nicht als Wiederholen zählt. Bei Variante 1 ist Voraussetzung, dass das betreffende Schuljahr bereits im ersten Durchgang bestanden wurde. Ziel des Flexibilisierungsjahrs ist es, den Schülerinnen und Schülern eine solidere Wissensund Notenbasis zu verschaffen, der Vorteil des zweiten Durchgangs besteht darin, dass die Schüler dabei einige Stunden aus ihrem Stundenplan reduzieren können, damit also entlastet sind, und z. B. in dieser Zeit Selbststudium in der Bibliothek betreiben können. Das Kultusministerium bietet das Flexibilisierungsjahr für die Mittelstufe grundsätzlich in mehreren Varianten an. Nähere Informationen hierzu bekommen Sie im Internet unter: www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym Folgende Möglichkeiten bietet das Flexibilisierungsjahr: Variante 1: Die Schülerinnen und Schüler der Jgst. 8, 9 und 10 können – nach erfolgreichem erstem Durchlauf – die betreffende Jahrgangsstufe noch einmal besuchen. Sie können dabei ihr Pflichtstundenmaß reduzieren: - in Jgst. 8 und 9 um 6 Wochenstunden (jedoch keine Kernfächer), - in Jgst. 10 um 6 Wochenstunden (darunter auch Kernfächer, die nach der 10. Jgst. nicht weiter belegt werden). Variante 2: Die Schülerinnen und Schüler der Jgst. 8 und 9 entscheiden sich mit Blick voraus, die Jahrgangsstufe in zwei Etappen zu durchlaufen (und dabei die Stundenzahl jeweils zu reduzieren). Der Vorteil für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler: - sie können an Förderangeboten teilnehmen, die von der Schule angeboten werden, - sie können individuelle Beratungsgespräche führen, - sie können eigenständig arbeiten, z. B. in der Bibliothek. Folgendes gebe ich aber zu bedenken: - mit der Teilnahme am Flexibilisierungsjahr wechseln die Schülerinnen und Schüler ihren Klassenverband, - sie reduzieren damit nicht zwingend ihren Nachmittagsunterricht (die meisten der nicht besuchten Stunden werden am Vormittag liegen), - passende Förderstunden werden nicht in den freigewordenen Vormittagsstunden liegen, sondern an einem Nachmittag, - Schülerinnen und Schüler, die das Flexibilisierungsjahr in der 10. Jgst. nehmen, dürfen weder in Jgst. 11 noch in Jgst. 12 zurücktreten, da die Höchstausbildungsdauer in der Oberstufe (umfasst die Jgst. 10, 11 und 12) maximal vier Jahre beträgt. Wenn Sie für Ihre Tochter oder Ihren Sohn in Jgst. 8, 9 oder 10 im kommenden Schuljahr das Flexibilisierungsjahr in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich bitte an den Beratungslehrer, Herrn Schmauser, oder an ein Mitglied der Schulleitung. Mit freundlichen Grüßen gez. Claus Gigl, OStD Schulleiter Burkhart-Gymnasium Mallersdorf-Pfaffenberg D-84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, Burkhartstraße 3, Telefon 08772/96030 Fax 08772/960328 e-mail: [email protected] www.gymnasium-mallersdorf.de
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