Europäische Kommission - Pressemitteilung Kartellrecht: Kommission begrüßt Inkrafttreten neuer Vorschriften für mehr Transparenz bei Kartenzahlungen Brüssel, 9. Juni 2016 Die Europäische Kommission begrüßt die ab dem 9. Juni 2016 geltenden neuen Vorschriften, mit denen Einzelhändler und Verbraucher durch eine transparentere Gestaltung der Kosten für Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarten in die Lage versetzt werden, kostengünstigere Lösungen zu wählen. Alle Punkte der Verordnung über Interbankenentgelte finden fortan in vollem Umfang Anwendung. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Viele Verbraucher benutzen Zahlungskarten tagtäglich, um in Geschäften oder online einzukaufen. Über viele Jahre bestand wenig Klarheit über die Entgelte, die die Banken für diese Kartenzahlungen berechneten, obgleich letztlich die Verbraucher die Kosten zu tragen hatten. Die Verordnung über Interbankenentgelte sieht eine Begrenzung der Entgelte und eine transparentere Gestaltung von Kartenzahlungen vor. Das bedeutet für Millionen europäischer Verbraucher und Einzelhändler geringere Kosten.“ Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill fügte hinzu: „Es ist gut, dass die verbleibenden Bestimmungen der Verordnung über Interbankenentgelte nun in Kraft getreten sind. Sie werden sowohl den Verbrauchern als auch den Zahlungsdienstleistern zugutekommen, denn die Grundregeln für den EU-Kartenzahlungsmarkt werden transparenter und klarer. Im letzten Jahr wurden mit der Verordnung über Interbankenentgelte Obergrenzen festgesetzt für die wichtigste Komponente der Entgelte, die die Händler für die Annahme von Kartenzahlungen entrichten. Kartenzahlungen sind für die Einzelhändler nun mit erheblich geringeren Kosten verbunden, und auch die Akzeptanz von Karten in der EU dürfte steigen. Auf der Grundlage der Vorschriften können zusätzliche Entgelte auf von Verbrauchern geleistete Kartenzahlungen nahezu abgeschafft werden. Daher bringt diese Verordnung den europäischen Verbrauchern unmittelbare Vorteile.“ Bezahlt ein Kunde mit einer Kredit- oder Debitkarte, so muss die Bank des Einzelhändlers („Acquirer“) ein Entgelt an die Bank entrichten, die die Zahlungskarte an den Kunden ausgegeben hat („ Emittent“). Von dem Endbetrag, den der Einzelhändler vom Acquirer für den Zahlungsvorgang erhält, wird dann das sogenannte Interbankenentgelt abgezogen. Um das Problem der sehr unterschiedlichen und überhöhten Interbankenentgelte anzugehen, nahm die EU im Jahr 2015 die Verordnung über Interbankenentgelte an. Mit den ersten Vorschriften, die seit dem 9. Dezember 2015 gelten, wurden Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkarten eingeführt. Die heute in Kraft tretenden Vorschriften zielen auf ein effizienteres Funktionieren des Zahlungskartenmarktes ab. Hier die wichtigsten Änderungen: - Freie Wahl der bevorzugten Zahlungsart – Viele Zahlungskarten sind mit mehreren Akzeptanzmarken ausgestattet (sogenanntes „Co-badging“). So bietet ein und dieselbe Zahlungskarte in Belgien häufig die Zahlungsmöglichkeiten Bancontact und Maestro, während es in Italien üblich ist, eine Karte mit Bancomat/PagoBancomat und Maestro auszustatten; in Dänemark wiederum findet sich häufig die Kombination Visa/Dankort. Die neuen Bestimmungen bieten den Verbrauchern die Möglichkeit, die kostengünstigste Marke zu wählen, und versetzen die Einzelhändler in die Lage, diese Marke zu begünstigen, um die Kosten möglichst gering zu halten. Die Einzelhändler werden auf ihren Zahlungsterminals eine bevorzugte Marke installieren können. Das letzte Wort haben dann die Verbraucher, wenn sie die Zahlung tätigen. Bislang wurde die bevorzugte Marke in der Regel von Emittenten oder Kartenzahlungssystemen ausgewählt, die ein Interesse daran hatten, die Marke zu wählen, die ihnen das höchste Interbankenentgelt einbringt. - Eine Karte für alles – Die Möglichkeit, die bevorzugte Zahlungsart zu wählen, wird noch wichtiger werden: Zurzeit benötigen die Verbraucher häufig mehrere Karten für verschiedene Kartenprodukte ihrer Banken. In Zukunft werden die Verbraucher bei ihrer Bank beantragen können, eine einzige Karte (bzw. in Zukunft ihr Mobiltelefon) mit allen Kartenprodukten auszustatten, die sie für den Verbraucher ausgeben (z. B. Visa, MasterCard, Maestro oder American Express). Die Bank bleibt jedoch befugt, einem Kunden ein bestimmtes Kartenprodukt (z. B. eine Premium-Karte) zu verweigern. - Bessere Information der Verbraucher – Alle Einzelhändler müssen am Geschäftseingang und an der Kasse klar und deutlich anzeigen, welche Karten sie akzeptieren. Bei Online-Verkäufen müssen diese Informationen auf der Website bzw. einem anderen elektronischen oder mobilen Medium angezeigt werden. - Wissen, wofür man bezahlt – Interbankenentgelte werden indirekt von den Einzelhändlern gezahlt, die sie anschließend über höhere Preise an alle Verbraucher weitergeben. Bisher bestand über die Interbankenentgelte wenig Klarheit. In der Regel haben die Banken den Einzelhändlern eine einzige „gebündelte“ Gebühr für Zahlungsvorgänge mit verschiedenen Marken berechnet, wenngleich die Einzelhändler unter Umständen unterschiedlich hohe Interbankenentgelte entrichtet haben. Die neuen Vorschriften werden mehr Transparenz bieten: Die Banken müssen dem Einzelhändler fortan das Entgelt für jeden Zahlungsvorgang mitteilen, es sei denn, der Einzelhändler hat ausdrücklich um eine Bündelung der Entgelte gebeten. Hintergrund Siehe auch das entsprechende Factsheet. Die Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge wurde 2015 vom EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags vom Juli 2013 angenommen. Mit der Verordnung soll das Problem angegangen werden, dass die versteckten Interbankenentgelte für Kartenzahlungen und kartengestützte Zahlungsvorgänge sehr unterschiedlich und übertrieben hoch sein können, was sowohl für den Binnenmarkt als auch für die Innovationstätigkeit problematisch ist. Weitere Informationen über die Verordnung über Interbankenentgelte werden nach deren Inkrafttreten im Competition Policy Brief auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission veröffentlicht. IP/16/2161 Kontakt für die Medien: Ricardo CARDOSO (+32 2 298 01 00) Yizhou REN (+32 2 299 48 89) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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