Kartellrecht: Kommission begrüßt Inkrafttreten neuer

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kartellrecht: Kommission begrüßt Inkrafttreten neuer Vorschriften für mehr
Transparenz bei Kartenzahlungen
Brüssel, 9. Juni 2016
Die Europäische Kommission begrüßt die ab dem 9. Juni 2016 geltenden neuen Vorschriften,
mit denen Einzelhändler und Verbraucher durch eine transparentere Gestaltung der Kosten
für Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarten in die Lage versetzt werden, kostengünstigere
Lösungen zu wählen. Alle Punkte der Verordnung über Interbankenentgelte finden fortan in
vollem Umfang Anwendung.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Viele
Verbraucher benutzen Zahlungskarten tagtäglich, um in Geschäften oder online einzukaufen. Über viele
Jahre bestand wenig Klarheit über die Entgelte, die die Banken für diese Kartenzahlungen berechneten,
obgleich letztlich die Verbraucher die Kosten zu tragen hatten. Die Verordnung über
Interbankenentgelte sieht eine Begrenzung der Entgelte und eine transparentere Gestaltung von
Kartenzahlungen vor. Das bedeutet für Millionen europäischer Verbraucher und Einzelhändler geringere
Kosten.“
Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar
Jonathan Hill fügte hinzu: „Es ist gut, dass die verbleibenden Bestimmungen der Verordnung über
Interbankenentgelte nun in Kraft getreten sind. Sie werden sowohl den Verbrauchern als auch den
Zahlungsdienstleistern zugutekommen, denn die Grundregeln für den EU-Kartenzahlungsmarkt werden
transparenter und klarer. Im letzten Jahr wurden mit der Verordnung über Interbankenentgelte
Obergrenzen festgesetzt für die wichtigste Komponente der Entgelte, die die Händler für die Annahme
von Kartenzahlungen entrichten. Kartenzahlungen sind für die Einzelhändler nun mit erheblich
geringeren Kosten verbunden, und auch die Akzeptanz von Karten in der EU dürfte steigen. Auf der
Grundlage der Vorschriften können zusätzliche Entgelte auf von Verbrauchern geleistete
Kartenzahlungen nahezu abgeschafft werden. Daher bringt diese Verordnung den europäischen
Verbrauchern unmittelbare Vorteile.“
Bezahlt ein Kunde mit einer Kredit- oder Debitkarte, so muss die Bank des Einzelhändlers („Acquirer“)
ein Entgelt an die Bank entrichten, die die Zahlungskarte an den Kunden ausgegeben hat („ Emittent“).
Von dem Endbetrag, den der Einzelhändler vom Acquirer für den Zahlungsvorgang erhält, wird dann
das sogenannte Interbankenentgelt abgezogen.
Um das Problem der sehr unterschiedlichen und überhöhten Interbankenentgelte anzugehen, nahm die
EU im Jahr 2015 die Verordnung über Interbankenentgelte an. Mit den ersten Vorschriften, die seit
dem 9. Dezember 2015 gelten, wurden Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und
Kreditkarten eingeführt. Die heute in Kraft tretenden Vorschriften zielen auf ein effizienteres
Funktionieren des Zahlungskartenmarktes ab. Hier die wichtigsten Änderungen:
- Freie Wahl der bevorzugten Zahlungsart – Viele Zahlungskarten sind mit mehreren
Akzeptanzmarken ausgestattet (sogenanntes „Co-badging“). So bietet ein und dieselbe
Zahlungskarte in Belgien häufig die Zahlungsmöglichkeiten Bancontact und Maestro, während es in
Italien üblich ist, eine Karte mit Bancomat/PagoBancomat und Maestro auszustatten; in Dänemark
wiederum findet sich häufig die Kombination Visa/Dankort. Die neuen Bestimmungen bieten den
Verbrauchern die Möglichkeit, die kostengünstigste Marke zu wählen, und versetzen die
Einzelhändler in die Lage, diese Marke zu begünstigen, um die Kosten möglichst gering zu halten.
Die Einzelhändler werden auf ihren Zahlungsterminals eine bevorzugte Marke installieren
können. Das letzte Wort haben dann die Verbraucher, wenn sie die Zahlung tätigen. Bislang
wurde die bevorzugte Marke in der Regel von Emittenten oder Kartenzahlungssystemen
ausgewählt, die ein Interesse daran hatten, die Marke zu wählen, die ihnen das höchste
Interbankenentgelt einbringt.
- Eine Karte für alles – Die Möglichkeit, die bevorzugte Zahlungsart zu wählen, wird noch wichtiger
werden: Zurzeit benötigen die Verbraucher häufig mehrere Karten für verschiedene
Kartenprodukte ihrer Banken. In Zukunft werden die Verbraucher bei ihrer Bank beantragen
können, eine einzige Karte (bzw. in Zukunft ihr Mobiltelefon) mit allen Kartenprodukten
auszustatten, die sie für den Verbraucher ausgeben (z. B. Visa, MasterCard, Maestro oder
American Express). Die Bank bleibt jedoch befugt, einem Kunden ein bestimmtes Kartenprodukt
(z. B. eine Premium-Karte) zu verweigern.
- Bessere Information der Verbraucher – Alle Einzelhändler müssen am Geschäftseingang und an
der Kasse klar und deutlich anzeigen, welche Karten sie akzeptieren. Bei Online-Verkäufen müssen
diese Informationen auf der Website bzw. einem anderen elektronischen oder mobilen Medium
angezeigt werden.
- Wissen, wofür man bezahlt – Interbankenentgelte werden indirekt von den Einzelhändlern
gezahlt, die sie anschließend über höhere Preise an alle Verbraucher weitergeben. Bisher bestand
über die Interbankenentgelte wenig Klarheit. In der Regel haben die Banken den Einzelhändlern
eine einzige „gebündelte“ Gebühr für Zahlungsvorgänge mit verschiedenen Marken berechnet,
wenngleich die Einzelhändler unter Umständen unterschiedlich hohe Interbankenentgelte entrichtet
haben. Die neuen Vorschriften werden mehr Transparenz bieten: Die Banken müssen dem
Einzelhändler fortan das Entgelt für jeden Zahlungsvorgang mitteilen, es sei denn, der
Einzelhändler hat ausdrücklich um eine Bündelung der Entgelte gebeten.
Hintergrund
Siehe auch das entsprechende Factsheet.
Die Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge wurde 2015 vom
EU-Ministerrat und vom Europäischen Parlament auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags vom
Juli 2013 angenommen. Mit der Verordnung soll das Problem angegangen werden, dass die
versteckten Interbankenentgelte für Kartenzahlungen und kartengestützte Zahlungsvorgänge sehr
unterschiedlich und übertrieben hoch sein können, was sowohl für den Binnenmarkt als auch für die
Innovationstätigkeit problematisch ist.
Weitere Informationen über die Verordnung über Interbankenentgelte werden nach deren Inkrafttreten
im Competition Policy Brief auf der Website der GD Wettbewerb der Kommission veröffentlicht.
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