Umweltverträglichkeitsprüfungen

sRasch und erfolgreich im Planung
und Genehmigungsverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfungen
UVPs professionell abwickeln – Öffentlichkeit wirkungsvoll
einbeziehen – Projekterfolg sichern
Ihr Plus:
Neue Judikatur zu
Feststellungsverfahren und
Präklusion
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Rechtliche Rahmenbedingungen für Feststellungsverfahren
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Wann ist ein Vorhaben UVP-pflichtig?
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Wie läuft ein UVP-Verfahren ab?
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Was sind die wesentlichen Inhalte einer Umweltverträglichkeitsprüfung?
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Wie zieht man eine UVP richtig auf? – Effektive und effiziente
Vorgehensweise bei UVP-Verfahren
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Welche Unterlagen brauche ich?
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Öffentlichkeitsbeteiligung – ja, aber wie? Praxistipps
Kooperationspartner:
29. – 30. August 2016, Wien
www.iir.at/uvp
So gelangen Sie rasch und erfolgreich durch die UVP:
Die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird immer häufiger zu einer Standardforderung in
Genehmigungsverfahren. Gerade die jüngste Judikatur des EuGH hat hier zu verstärkten Beteiligungsrechten für Nachbarn und Umweltschutzorganisationen geführt. Die bisher geltenden Regelungen gelten nur mehr eingeschränkt
weiter. Die Mitwirkung dieser Parteien ist nicht mehr auf das Genehmigungsverfahren beschränkt. Bereits im Verfahren zur Feststellung der UVP-Pflicht hat zwischenzeitig ein großer Parteienkreis umfassende Mitwirkungsrechte. Im
Genehmigungsverfahren selbst können die Parteien bis zu dessen Abschluss umfassende Bedenken vorbringen, die
zeitverzögernd wirken und die Verfahren stark verzögern können.
Es ist daher für die rasche Umsetzung von Projekten von enormer Bedeutung, die Rechtslage genau zu kennen, um
die Verfahren bestmöglich strategisch vorbereiten zu können. Zuerst ist dabei die Frage zu klären, ob überhaupt eine
UVP notwendig ist. Muss eine UVP durchgeführt werden, kann diese nur durch sorgfältige Vorbereitung effizient abgewickelt werden.
Das Seminar thematisiert alle in einem UVP-pflichtigen Vorhaben relevanten Aspekte und betrachtet diese aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Zudem wird auch das wichtige Thema Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt. Individuelle
Problemstellungen können vorgetragen und diskutiert werden.
Unsere praxiserfahrenen Rechts- und Kommunikationsexperten liefern zahlreiche Handlungsempfehlungen und
Tipps für eine schnelle, effiziente und rechtssichere Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und zeigen
Ihnen, wie Sie die Öffentlichkeit erfolgreich „ins Boot holen“.
Ihre Seminarinhalte*: Tag 1 – UVPs professionell abwickeln
09:00 – 14:45 Uhr
Ablauf eines UVPs – Rechtliche Grundlagen,
Vorbereitung und Umsetzung UVP-pflichtiger Vorhaben
• Was bedeutet Umweltverträglichkeitsprüfung?
• Wann wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung
notwendig bzw. wann ist ein Vorhaben UVPpflichtig?
• Was sind Unterschiede und Gemeinsamkeiten
von Strategischer Umweltprüfung und
Umweltverträglichkeitsprüfung?
• Rechte der Parteien im UVP-Verfahren – Welche
Parteien gibt es, welche Rechte haben sie?
• Welche Unterlagen sind für eine UVP erforderlich?
Welche Schritte sind zu setzen?
• Unterschiede zur „normalen“ Genehmigung
• UVP-Feststellungsverfahren und Einzelfallprüfung
−− Was ist das?
−− Wie geht man vor?
29. – 30. August 2016
15:00 – 17:00 Uhr Fallbeispiel: UVP in der Praxis –
Chancen und Risiken in der Projektabwicklung
• Spezielles Genehmigungsregime für Bundesstraßen
und Hochleistungsstrecken der Bahn
• Von A bis Z: die UVP als (wesentlicher) Teil einer
Projektentwicklung
• Die UVP im Spannungsfeld „Projektwerber –
Behörde – Öffentlichkeit“
IS
PRAX
• Wie beurteilt man aus fachlicher Sicht die
„Umweltverträglichkeit“ eines Projekts?
• Zeit sparen im UVP-Verfahren – was kann der
Projektwerber beitragen?
• Theorie und Praxis der Öffentlichkeitsbeteiligung aus
Sicht des Projektwerbers
• Nach der UVP ist vor der UVP: Beschwerden
gegen Genehmigungen, Projektänderungen und
Auswirkungen auf die Bauphase
Referent:
DI Martin Pöcheim, ASFINAG
−− Welche Probleme sind zu beachten?
• Verfahrensablauf und Parteistellung – Welche
Schritte sind bei UVPs zu beachten?
• UVP in der österreichischen Rechtsordnung – UVPNovelle und andere aktuelle Entwicklungen
• Präklusionswirkung – Wegfall ja/nein?
• Wie reagiert der Gesetzgeber darauf?
Referent:
Dr. Berthold Lindner, Partner - Haslinger/ Nagele &
Partner Rechtsanwälte GmbH
Tag 2 – Öffentlichkeitsbeteiligung – ja, aber wie?
09:00 – 15:00 Uhr
So gelingt eine erfolgreiche Öffentlichkeitsbeteiligung
09:00 – 10:00 Uhr Grundlagen der
Projektkommunikation
• Entwicklung, Notwendigkeit und Begründung
• Überlegungen zur Vorgangsweise
• Systematik der Projektkommunikation
10:00 – 10:45 Uhr Kurze Gruppenarbeit
• Definition der Bezugsgruppen für unterschiedliche
Projekte
10:45 – 11:15 Uhr Kaffeepause
11:15 – 11:45 Uhr Beteiligung der Öffentlichkeit
• Modelle der Öffentlichkeitsbeteiligung
• Möglichkeiten und Grenzen, Stolpersteine
• Beteiligte- Aufgaben und Interessen
11:45 – 12:30 Uhr Genehmigungsverfahren
• Vorbereitung und Durchführung des
Erörterungstermins
• Umgang mit Genehmigungsbehörde, Betroffene,
Verbände, Medien
12:30 – 13:30 Uhr Mittagspause
12:30 – 15:00 Uhr Fallbeispiele
• Kraftwerksprojekte
• Bauprojekte
Gruppenarbeit
• Strategieüberlegungen zur Kommunikation
konkreter Projekte
Referent:
Dr. Eugen Stark, P8 Marketing GmbH
• Ablauf des GenehmigungsverfahrensKommunikation
Ihr persönlicher Nutzen:
• UVP Verfahren effizient vorbereiten, begleiten und umsetzen
• UVP als Meilenstein einer Projektentwicklung – was ist davor und danach zu beachten
• Inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Aufwand einer UVP richtig einschätzen
• Professioneller Umgang mit Behörden und Berufungsinstanzen
• Wann ist ein Projekt umweltverträglich und wer kann mir diese Frage beantworten
Ihr Expertenteam:
Dr. Berthold Lindner, Partner - Haslinger/ Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH
Studium an der Universität (Dissertation: Patronatserklärung im österreichischen und deutschen Recht)
2005-2008 Rechtsanwaltsanwärter bei ONZ ONZ KRAEMMER HÜTTLER RAe GmbH
2008-2009 Rechtsanwaltsanwärter HASLINGER / NAGELE & PARTNER RECHTSANWÄLTE GMBH
seit 2009 Rechtsanwalt und Partner
DI Martin Pöcheim, ASFINAG
Studium Raumplanung und Raumordnung an der TU Wien, seit 2002 bei der ASFINAG in verschiedenen
Funktionen tätig. Von 2005 bis 2008 Projektleiter für Großprojekte, von 2008 bis 2012 Leiter des Fachbereichs „Umwelt- und Verfahrensmanagement“, seit 2013 Gruppenleiter (Bundesländer Oö, Sbg, Tirol und
Vbg) und Stv. Leiter der Abteilung Planung der ASFINAG Bau Management GmbH. Seit 2009 Lehrbeauftragter an der FH Technikum Wien im Studiengang „Intelligente Verkehrssysteme“.
Dr. Eugen Stark, P8 Marketing GmbH
Dr. Eugen Stark studierte Rechtswissenschaften und war danach als Referent für Vorarlberg für die DAS
Rechtsschutzversicherung tätig. 1985 wechselte er in die Landeslandwirtschaftskammer für Tirol, zunächst als Assistent von Dir. Dipl.-Ing. Dr. Franz Fischler, fachlich zuständig für Raumordnung, Naturschutz,
Bauordnung, Grundverkehr, Interessenvertretung bei Großprojekten (Kraftwerke, Ferngasleitung) und
Öffentlichkeitsarbeit. 1992 stieg er zum Leiter des EU- Referates der LK Tirol, Information für Mitglieder,
Vortragstätigkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Interessenvertretung auf. Von 1997 bis 2005 war Dr. Stark stellvertretender Kammeramtdirektor und Leiter der Rechtsabteilung in der Landeslandwirtschaftskammer für
Tirol. Seit 2005 ist Dr. Stark Leiter der Bereiche Krisenkommunikation, Projektkommunikation, Betreuung
NPOs bei P8 Marketing.
Bereits seit 1992 ist IIR DER Premium Konferenz- und Seminaranbieter in Österreich und steht somit
für Kontinuität und für intensiv recherchierte, hochwertige Veranstaltungen. Die fachliche Tiefe
der Veranstaltungsinhalte, kombiniert mit der hohen Qualität der Vortragenden, ist einzigartig am
österreichischen Markt.
bringt es auf den Punkt:
„Bleiben Sie in Bewegung!
Mit IIR gewinnen Sie immer.”
Mittendrin statt nur dabei:
45 IIR Mitarbeiter recherchieren in stetigem Dialog mit den Kunden, was diese wirklich interessiert.
Kombiniert mit der jahrelangen Erfahrung eines etablierten Management-Teams ist es so möglich,
immer topaktuelle und praxisrelevante Inhalte zu bieten. Das hat sich bewährt. Teilnehmer aus
über 16.000 Unternehmen vertrauen seit 1992 auf die IIR GmbH.
Anmeldung
Tel. +43 (0)1 891 59 – 0 | Fax +43 (0)1 891 59 – 200 | [email protected] | www.iir.at
E0431_REF
JA, ich bestätige meine Teilnahme am Seminar:
„Umweltverträglichkeitsprüfungen” (20944) von 29. – 30.
August 2016.
1. TeilnehmerIn
Nachname
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Tel./Fax*
2. TeilnehmerIn
Nachname
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3. TeilnehmerIn
Teilnahmegebühr (exkl. 20% USt.)
Einschließlich Dokumentation, Mittagessen und Getränken pro Person:
Bei Anmeldung bis
Bei Anmeldung bis
Bei Anmeldung bis
27. Mai 2016
5. August 2016
29. August 2016
€ 1.695,–
€ 1.795,–
€ 1.895,–
Nutzen Sie unser attraktives Rabattsystem:

bei 2 Anmeldungen erhält ein Teilnehmer
 bei 3 Anmeldungen erhält ein Teilnehmer
 bei 4 Anmeldungen erhält ein Teilnehmer
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Ja, ich möchte Informationen aus dem Themenbereich „Energie” per E-Mail
erhalten.
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10 % Rabatt
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Diese Gruppenrabatte sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
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Straße
PLZ/Ort
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Ansprechperson bei Rückfragen zu Ihrer Anmeldung:
Die Veranstaltung findet in Wien statt. Der genaue Veranstaltungsort wird Nachname
noch bekannt gegeben.
Position
IIR Qualitätsgarantie
Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig: Stellen Sie am ersten Veranstaltungstag bis 12:00 Uhr mittags fest, dass die gebuchte Veranstaltung nicht
Ihren Erwartungen entspricht, so können Sie Ihre Teilnahme abbrechen
und erhalten von IIR den vollen Betrag rückerstattet, oder Sie besuchen
stattdessen eine andere gleichwertige Veranstaltung.
Service und Kontakt
Magdalena Ludl, Customer Service
Tel. +43 (0)1 891 59 – 0 | Fax +43 (0)1 891 59 – 200
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Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung und Ihre Rechnung. Bitte begleichen Sie den Rechnungsbetrag vor dem Veranstaltungstermin. Einlass kann nur gewährt
werden, wenn die Zahlung bei IIR eingegangen ist. Etwaige Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. | Rücktritt: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir
Ihnen bei einem Rücktritt von Ihrer Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vor der Veranstaltung die volle Tagungsgebühr verrechnen müssen. Eine Umbuchung auf eine andere Veranstaltung
oder die Entsendung eines Vertreters ist jedoch möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung: IIR behält sich bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Absage vor. | Im Sinne einer
leichteren Lesbarkeit sind manche der verwendeten Begriffe in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich wenden wir uns gleichermaßen an Damen und Herren.
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